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Prüfung der alternativen Betriebsform der Lichtsignalanlage Heumarkt/Pipinstraße/Am Malzbüchel

Mitteilung BV 2059/2017 vom 10.07.2017

Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/12 Vorlagen-Nummer 2059/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Prüfung der alternativen Betriebsform der Lichtsignalanlge Heumarkt/Pipinstraße/Am Malzbüchel Die Lichtsignalanlage Heumarkt/Pipinstraße/Am Malzbüchel ist Bestandteil der Prioritätenliste 5 zur Überprüfung von Lichtsignalanlagen (LSA), um diese durch eine alternative Betriebsform zu ersetzen. Der Knotenpunkt liegt im Bereich der Ost-West-Achse. Aufgrund des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 10.05.2011 wurde eine Machbarkeitsstu- die für die Ost-West-Achse im Abschnitt zwischen Deutzer Brücke und Universitätsstraße mit dem Ziel erarbeitet, die Machbarkeit und die Umsetzungsmöglichkeiten der Vorschläge des Masterplans unter Berücksichtigung der Einführung der Langzüge der Stadtbahn zu prüfen. Aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird voraussichtlich im Herbst 2017 ein Bürgerbetei- ligungsverfahren durch die Stadtverwaltung durchgeführt. Die Prüfung der punktuellen Betrachtung als alternative Betriebsform kann und muss gegenüber dem Projekt „Ost-West-Achse“ zurück treten. Für die alternative Betriebsform bedeutet das, dass die zu- künftige Gestaltung das Ergebnis aus dem Masterplan ist und nicht die Prüfung der alternativen Be- triebsform. Damit gilt aus Sicht der Verwaltung die Anfrage als erledigt.

Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 11.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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