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Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67469/03 Arbeitstitel: Hansaring/Turiner Straße in Köln - Altstadt Nord / Neustadt Nord

Beschlussvorlage Ausschuss 1764/2026 vom 22.06.2026

Stand: Am 30.06.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben.
  • Anlage 0_Dringlichkeit

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    A N L A G E 0 Beschluss über die Einleitung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67469/03 Arbeitstitel: Hansaring / Turiner Straße in Köln – Altstadt Nord / Neustadt Nord Vorlage 1764/2026 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Herbeiführung des Beschlusses in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 30.06.2026 Die zeitnahe Einleitung des Verfahrens ist erforderlich, da eine beantragte wohngebietsverträgliche Freizeit- und Spieleinrichtung vorher nicht zugelassen werden kann. Eine Verzögerung birgt das Risiko, dass das geplante Vorhaben nicht realisiert wird. Dadurch würden die mit dem Vorhaben verbundenen positiven städtebaulichen und wirtschaftlichen Impulse für das Plangebiet und die Stadtentwicklung entfallen. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes Interesse an der Zeitnahen Einleitung des Bebau- ungsplanänderungsverfahrens.
  • Anlage 2 Geltungsbereich

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N Geltungsbereich des Bebauungsplanes 67469/03 Hansaring/Turiner Straße - 1. Änderungin Köln - Altstadt/Nord / Neustadt/Nord Anlage 2Stadtplanungsamt 0200100400600 Meter
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 1764/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67469/03 Arbeitstitel: Hansaring/Turiner Straße in Köln - Altstadt Nord / Neustadt Nord Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB den Bebauungsplan für das Gebiet um die Neusser Straße, den Ebertplatz und den Hansaring – Arbeitstitel: „Hansaring/Turiner Straße“ in Köln – Altstadt Nord / Neu- stadt Nord zu ändern, mit dem Ziel wohngebietsverträgliche Vergnügungsstätten zu ermögli- chen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Der seit dem 24.05.1988 rechtsverbindliche Bebauungsplan verfolgt das Ziel, negative städte- bauliche Entwicklungen durch Vergnügungsstätten zu verhindern und die Wohn- und Aufent- haltsqualität im Plangebiet zu sichern. Die damalige Planung reagierte insbesondere auf eine Häufung von Spielhallen und erotikbezogenen Nutzungen im Umfeld des Ebertplatzes und Ei- gelsteins. Die planerischen Zielsetzungen haben sich grundsätzlich bewährt. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten entspricht jedoch nicht mehr vollständig den heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße und differenzierte Innenstadtentwicklung. In den vergangenen Jahren ha- ben sich neue Formen wohngebietsverträglicher Freizeit- und Spieleinrichtungen entwickelt, die bauplanungsrechtlich regelmäßig als Vergnügungsstätten einzuordnen sind, jedoch nicht die städtebaulichen Negativwirkungen klassischer Vergnügungsstätten entfalten. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen wie Escape-Rooms, Indoor-Minigolfanlagen, öf- fentlich zugängliche Brett- und Gesellschaftsspielräume oder jugendgeeignete Arcade- und Gamingangebote ohne Glücksspielbezug. Derartige Nutzungen können zur Belebung der Erd- geschosszonen, zur Aktivierung leerstehender Ladenlokale sowie zur Verbesserung der Auf- enthaltsqualität beitragen und sprechen regelmäßig ein breites, auch familienorientiertes Pub- likum an. Vor dem Hintergrund der laufenden Bemühungen zur städtebaulichen Stabilisierung und Auf- wertung des Umfelds des Ebertplatzes soll daher eine planungsrechtliche Grundlage geschaf- fen werden, die eine Zulassung wohnverträglicher Freizeit- und Spieleinrichtungen ermöglicht, ohne die bisherigen städtebaulichen Steuerungsziele aufzugeben. Städtebauliche Erforderlichkeit Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, da die derzeit geltenden Festsetzungen einen generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten vorsehen und damit auch solche Frei- zeit- und Spieleinrichtungen erfassen, die aus heutiger Sicht städtebaulich erwünscht und mit der Gebietsstruktur vereinbar sind. Zugleich soll weiterhin verhindert werden, dass sich Nutzungen ansiedeln, die typischerweise negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld, die soziale Situation, die Nutzungsstruktur oder die Aufenthaltsqualität entfalten können. Hierzu zählen insbesondere Spielhallen, Wettbüros, Erotikbetriebe sowie sonstige Vergnügungsstätten mit Glücksspiel-, Alkohol- oder Nachtbe- triebscharakter. Durch die geplante Differenzierung innerhalb der Nutzungsart „Vergnügungsstätten“ soll eine den heutigen städtebaulichen Anforderungen entsprechende, rechtssichere Steuerung ermög- licht werden. 3 Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Geltungsbereich

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.16, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 30.06.2026 zuletzt

    Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

    TOP 13.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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