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1764/2026

Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67469/03 Arbeitstitel: Hansaring/Turiner Straße in Köln - Altstadt Nord / Neustadt Nord

Beschlussvorlage Ausschuss 22.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 13.2

Anlage 0_Dringlichkeit

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 0_Dringlichkeit

920 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
 
Beschluss über die Einleitung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67469/03  
Arbeitstitel: Hansaring / Turiner Straße in Köln – Altstadt Nord / Neustadt Nord 
Vorlage 1764/2026 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Herbeiführung des Beschlusses in der Sitzung 
des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 
30.06.2026 
 
 
 
 
Die zeitnahe Einleitung des Verfahrens ist erforderlich, da eine beantragte wohngebietsverträgliche 
Freizeit- und Spieleinrichtung vorher nicht zugelassen werden kann. Eine Verzögerung birgt das 
Risiko, dass das geplante Vorhaben nicht realisiert wird. Dadurch würden die mit dem Vorhaben 
verbundenen positiven städtebaulichen und wirtschaftlichen Impulse für das Plangebiet und die 
Stadtentwicklung entfallen. 
 
Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes Interesse an der Zeitnahen Einleitung des Bebau-
ungsplanänderungsverfahrens.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

592 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben.

Beschlussvorlage Ausschuss

3901 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 1764/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67469/03 Arbeitstitel: 
Hansaring/Turiner Straße in Köln - Altstadt Nord / Neustadt Nord  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a BauGB den Bebauungsplan für das Gebiet um die Neusser Straße, den Ebertplatz 
und den Hansaring – Arbeitstitel: „Hansaring/Turiner Straße“ in Köln – Altstadt Nord / Neu-
stadt Nord zu ändern, mit dem Ziel wohngebietsverträgliche Vergnügungsstätten zu ermögli-
chen. 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Der seit dem 24.05.1988 rechtsverbindliche Bebauungsplan verfolgt das Ziel, negative städte-
bauliche Entwicklungen durch Vergnügungsstätten zu verhindern und die Wohn- und Aufent-
haltsqualität im Plangebiet zu sichern. Die damalige Planung reagierte insbesondere auf eine 
Häufung von Spielhallen und erotikbezogenen Nutzungen im Umfeld des Ebertplatzes und Ei-
gelsteins. 
 
Die planerischen Zielsetzungen haben sich grundsätzlich bewährt. Der generelle Ausschluss 
von Vergnügungsstätten entspricht jedoch nicht mehr vollständig den heutigen Anforderungen 
an eine zeitgemäße und differenzierte Innenstadtentwicklung. In den vergangenen Jahren ha-
ben sich neue Formen wohngebietsverträglicher Freizeit- und Spieleinrichtungen entwickelt, 
die bauplanungsrechtlich regelmäßig als Vergnügungsstätten einzuordnen sind, jedoch nicht 
die städtebaulichen Negativwirkungen klassischer Vergnügungsstätten entfalten. 
 
Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen wie Escape-Rooms, Indoor-Minigolfanlagen, öf-
fentlich zugängliche Brett- und Gesellschaftsspielräume oder jugendgeeignete Arcade- und 
Gamingangebote ohne Glücksspielbezug. Derartige Nutzungen können zur Belebung der Erd-
geschosszonen, zur Aktivierung leerstehender Ladenlokale sowie zur Verbesserung der Auf-
enthaltsqualität beitragen und sprechen regelmäßig ein breites, auch familienorientiertes Pub-
likum an. 
 
Vor dem Hintergrund der laufenden Bemühungen zur städtebaulichen Stabilisierung und Auf-
wertung des Umfelds des Ebertplatzes soll daher eine planungsrechtliche Grundlage geschaf-
fen werden, die eine Zulassung wohnverträglicher Freizeit- und Spieleinrichtungen ermöglicht, 
ohne die bisherigen städtebaulichen Steuerungsziele aufzugeben. 
 
Städtebauliche Erforderlichkeit 
 
Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, da die derzeit geltenden Festsetzungen 
einen generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten vorsehen und damit auch solche Frei-
zeit- und Spieleinrichtungen erfassen, die aus heutiger Sicht städtebaulich erwünscht und mit 
der Gebietsstruktur vereinbar sind. 
 
Zugleich soll weiterhin verhindert werden, dass sich Nutzungen ansiedeln, die typischerweise 
negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld, die soziale Situation, die Nutzungsstruktur oder 
die Aufenthaltsqualität entfalten können. Hierzu zählen insbesondere Spielhallen, Wettbüros, 
Erotikbetriebe sowie sonstige Vergnügungsstätten mit Glücksspiel-, Alkohol- oder Nachtbe-
triebscharakter. 
 
Durch die geplante Differenzierung innerhalb der Nutzungsart „Vergnügungsstätten“ soll eine 
den heutigen städtebaulichen Anforderungen entsprechende, rechtssichere Steuerung ermög-
licht werden.

3 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Geltungsbereich

Anlage 2 Geltungsbereich

382 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 67469/03 Hansaring/Turiner Straße - 1. Änderungin Köln - Altstadt/Nord / Neustadt/Nord
Anlage 2Stadtplanungsamt
0200100400600 Meter

Beratungsverlauf (2)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1764/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
11.06.2026 15:55