V/0699/2012
Bebaungsplan Nr. 544 - Aufstellungsbeschluss
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Ergänzungsvorlage V/0699/2012/1 mit Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0699/2012/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: Betrifft Bebaungsplan Nr. 544: Niedersachsenring / Bohlweg / Beldensnyderweg Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich zwischen Niedersachsenring, Bohlweg und Beldensnyderweg ist gem. § 2 (1) i. V. mit § 13 a BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster: Flur 114: Flurstücke 328, 330, 402, 452, 487, 488, 489, 491, 494, 558, 559, 560, 561, Teile der Flurstücke 472, 475, 490, 492 Flur 117: Teile der Flurstücke 907, 977 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sicher zu stellen, dass ein Anteil von 30% an för- derfähigem Wohnraum entsteht. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) hat am 25.10.2012 die Beschlu ssvorschläge um den Beschlussvorschlag 2 (fett gedruckt) erweitert und sodann die Beschussvorschläge insgesamt einstimmig beschlossen. 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 30.10.2012 V/0699/2012/1 - 2 - V/0699/2012/1 Mit dem Änderungsantrag bekräftigt der ASSVW seine Absicht, im Plangebiet nur dann Planungs- recht für eine Wohnbebauung zu schaffen, wenn der neu entstehende Wohnraum auch sozialen Kriterien entspricht und so dem Mangel an preisgünstigem Wohnraum in Münster entgegen wirkt. Dies geschieht auch und gerade vor dem Hintergr und, dass die zu entwickelnde Fläche sich nicht in städtischem sondern im Besitz eines privaten Investors befindet. Diese Forderung des ASSVW entspricht voll den städtischen Zielsetzungen, wie sie z.B. mit der vom Rat am 24.06.2009 beschlossenen Vorlage Nr. V/0244/2009 „Kommunale Wohnungspolitik in Münster - ein Politikfeld im steten Wandel / Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“ zum Ausdruck gebracht wurden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.10.2012 Änderungsantrag zur Vorlage V/0699/2012: Bebauungsplan Nr. 544: Niedersachsenring / Bohlweg / Beldensnyderweg 25.10.12 Der Ausschuss möge beschließen: Die Vorlage wird um folgenden Punkt ergänzt: Anlage zur Vorlage Nr. V/0699/2012/1 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/45314 Fax: 0251/511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Die Verwaltung wird beauftragt, sicher zu stellen, dass ein Anteil von 30% an förderfähigem Wohnraum entsteht. Begründung: Der Mangel an preisgünstigem Wohnraum in Münster ist allgemein bekannt. Um so dringender ist es, dass neuer preisgünstiger Wohnraum entsteht. An diesem integrierten Standort bietet es sich daher an, einen vernünftigen Mix von gefördertem und frei finanziertem Wohnraum anzubieten. gez. Thomas Fastermann Inge Jachmann Mathias Kersting Kurt Pölling Maria Winkel
Anlage - Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0699/2012 Bebauungsplan Nr. 544 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
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V/0699/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebaungsplan Nr. 544: Niedersachsenring / Bohlweg / Beldensnyderweg Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Niedersachsenring, Bohlweg und Beldensnyderweg ist gem. § 2 (1) i. V. mit § 13 a BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Fes t- setzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster: Flur 114: Flurstücke 328, 330, 402, 452, 487, 488, 489, 491, 494, 558, 559, 560, 561, Teile der Flurstücke 472, 475, 490, 492 Flur 117: Teile der Flurstücke 907, 977 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Beim Plangebiet handelt es sich um die bisherige Betriebsfläche der Firma Winkhaus. Da diese Fläche aufgrund der geplanten Betriebsverlagerung demnächst frei wird, steht hier eine städtebau- liche Umstrukturierung an. Dabei werden künftig innerstädtische verdichtete Wohnnutzungen u n- terschiedlichen Charakters für verschiedenste Zielgruppen angestrebt. Vorlagen-Nr.: V/0699/2012 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 25.09.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0699/2012 Die städtebaulich integrierte Lage am nordöstlichen Rand der Innenstadt, die bestehende E r- schließung sowie die gute Erreichbarkeit der Infrastruktur - und Nahversorgungseinrichtungen im Stadtviertel sowie in der nahe gelegenen City bieten hervorragende Voraussetzungen für ur bane Wohnnutzungen. Im derzeit gültigen Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Gewerbegebiet festgesetzt bzw. dargestellt. Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist daher eine Änd e- rung des Planungsrechts notwendig. Zunächst w urde hierzu ein begrenzter städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Lösungen sollen die Grundlage für die Inhalte des neu aufzustellenden Bebauungsplans bilden. Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen / Veränderung s- sperre) geschaffen, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Bau GB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 544 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Der Bereich der Neuaufstellung überlagert Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 127 „ Nie- dersachsenring / Kaiser-Wilhelm-Ring“ und Nr. 135 „Niedersachsenring (von Piusallee bis Schle s- wiger Straße)“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan in den überlagerten Bere i- chen an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Piusallee
- Niedersachsenring
- Bohlweg
- Beldensnyderweg 25
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0699/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37