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V/0555/2023/1

Baubeschluss

Vorlagen 02.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 34

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0555/2023/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit und energetische Sanierung des 
Altbaus 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur Dreizügigkeit wird nach den Entwurfsplänen 
des Architekturbüros BKS Architekten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 18.450.000 Euro 
auf Basis der Kostenberechnung, Stand August 2023, nach DIN 276 umgesetzt. 
 
2. Die energetische Sanierung des Altbaus einschl. Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüs-
tung wird mit einem Investitionsvolumen von 4.000.000 Euro zeitgleich mit der Erweiterungs-
maßnahme umgesetzt.  
 
3. Die Gestaltung der Freianlagen wird nach den Plänen des Büros Kemming Landschaftsarchitek-
tur im Zusammenhang mit der Erweiterung umgesetzt.  
 
4. Der Schulbetrieb einschließlich der Mittagsverpflegung und der OGTS wird während der Bau-
phase ab dem Schuljahr 2024/25 in der ehemaligen Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer-
Landweg stattfinden. Parallel dazu ist die unmittelbare Nachnutzung des Standorts Laerer 
Landweg (ehemalige Richard-von-Weizsäcker-Schule) als Kita-Standort unter Aufgabe 
der schulischen Nutzung  im Kontext von Schulentwicklungs- und Kinder-und Jugendhil-
feplanung kurzfristig zu prüfen und dem Rat anschließend zur Entscheidung vorzulegen. 
 
5. Der Baubeginn ist für Oktober 2024 geplant. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zum 
Schuljahr 2026/27.  
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
02.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Blanke 
Telefon:  
Blanke@stadt-muenster.de

- 2 - 
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6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund der E rweiterung der Margaretenschule zur Dreizü-
gigkeit und den damit verbundenen steigenden Schülerzahlen ab Fertigstellung ein Mehrbedarf 
von voraussichtlich 0,24 VZÄ für Hausmeisterdienste und 0,20 VZÄ für Schulsekretariatstätigkei-
ten anfallen. Diese Mehrbedarfe sind im Rahmen der zukünftigen Stellenplanberatungen zu be-
rücksichtigen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
 Betrag €  
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
6010 Erweiterung Margareten-
schule  
   
      
Auszahlungen  Bereitgestellt inkl. 2023 1.023.992  
   2024 4.000.000  
   VE(2024) (13.400.000)  
   2025 8.000.000  
   2026 5.426.000  
Summe    18.449.992  
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitions-
maßnahme 
4230 Herstellung Klimaneutra-
lität Gebäude (energeti-
sche Sanierung des Alt-
baus der Margareten-
schule) 
  
 
Auszahlungen  Bereitgestellt inkl. 2023    500.000  
   2024 2.000.000  
   2025 1.000.000  
   2026    500.000  
Summe    4.000.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei 
den o. g. Investitionsmaßnahmen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Be-
schlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 
bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Ein Zuschussantrag zur Förderung im Programm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (499) bei 
der KfW für ein Effizienzgebäude 40 (KFNWG) wird geprüft. 
Für die Sanierung wird die Erreichung eines Effizienzgebäudes Denkmal mit Erneuerbare-Energien-
Klasse angestrebt und ein entsprechender Zuschussantrag im Programm Bundesförderung für Effi-
ziente Gebäude Kommunen – Zuschuss (464) geprüft. 
 
Zur finanziellen Förderung wird eine Ökobilanzierung nach QNG für den Erweiterungsbau ermittelt.

- 3 - 
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Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2026 ff 334.180 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibung 2026 ff 362.200 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Fi-
nanzaufwendungen  
2026 ff 336.240 Folgeaufwand 
Summe    1.032.620  
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der ergänzten Beschlussfassung haben die Bezirksvertretung Münster-Ost, der Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung und der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sich für 
eine Folgenutzung des Standortes der ehem. Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer Landweg 
als Kita-Standort ausgesprochen:  
„Parallel dazu ist die unmittelbare Nachnutzung des Standorts Laerer Landweg (ehemalige 
Richard-von-Weizsäcker-Schule) als Kita-Standort unter Aufgabe der schulischen Nutzung 
vorzubereiten.“   
 
Die Verwaltung soll hierzu parallel zur Interimsnutzung durch die Margaretenschule die unmittelbare 
Nachnutzung für die Kinder-und Jugendhilfe vorbereiten. 
 
Diese ergänzte Beschlussfassung ist angesichts der Unterversorgung mit Kita-Plätzen im Stadtteil 
Münster-Ost mehr als nachvollziehbar. 
Parallel sind aber für die notwendige Schulraumversorgung und einen sachgerechten Unterrichtsbe-
trieb Engpässe absehbar, da angesichts von Schulbaumaßnahmen – sowohl für schulische Erweite-
rungen als auch energetische Sanierungen – immer wieder Ausweichlösungen gesucht werden müs-
sen, um den laufenden Schulbetrieb aufrechterhalten zu können.  
Temporäre Lösungen über sog. Containerklassen sind zum einen aus Platzgründen nicht an jedem 
Standort umsetzbar und lösen zum anderen hohe investive Kosten aus. 
 
Insofern wird die Verwaltung kurzfristig die jeweiligen Bedarfsfragen aus Sicht der Schulentwick-
lungsplanung und der Kinder-und Jugendhilfeplanung zusammentragen und anschließend für den 
Rat eine Entscheidung vorbereiten, welche Nachnutzung aus Sicht der Verwaltung für den Standort 
der ehem. Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer Landweg empfohlen wird. 
 
 
 
gez. 
I.V. 
Arno Minas 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Laerer Landweg

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Details

Aktenzeichen
V/0555/2023/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2023
Erstellt
02.11.2023 12:36