V/0555/2023/1
Baubeschluss
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0555/2023/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit und energetische Sanierung des
Altbaus
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung
08.11.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur Dreizügigkeit wird nach den Entwurfsplänen
des Architekturbüros BKS Architekten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 18.450.000 Euro
auf Basis der Kostenberechnung, Stand August 2023, nach DIN 276 umgesetzt.
2. Die energetische Sanierung des Altbaus einschl. Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüs-
tung wird mit einem Investitionsvolumen von 4.000.000 Euro zeitgleich mit der Erweiterungs-
maßnahme umgesetzt.
3. Die Gestaltung der Freianlagen wird nach den Plänen des Büros Kemming Landschaftsarchitek-
tur im Zusammenhang mit der Erweiterung umgesetzt.
4. Der Schulbetrieb einschließlich der Mittagsverpflegung und der OGTS wird während der Bau-
phase ab dem Schuljahr 2024/25 in der ehemaligen Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer-
Landweg stattfinden. Parallel dazu ist die unmittelbare Nachnutzung des Standorts Laerer
Landweg (ehemalige Richard-von-Weizsäcker-Schule) als Kita-Standort unter Aufgabe
der schulischen Nutzung im Kontext von Schulentwicklungs- und Kinder-und Jugendhil-
feplanung kurzfristig zu prüfen und dem Rat anschließend zur Entscheidung vorzulegen.
5. Der Baubeginn ist für Oktober 2024 geplant. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zum
Schuljahr 2026/27.
Amt für
Immobilienmanagement
02.11.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Blanke
Telefon:
Blanke@stadt-muenster.de
- 2 -
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6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund der E rweiterung der Margaretenschule zur Dreizü-
gigkeit und den damit verbundenen steigenden Schülerzahlen ab Fertigstellung ein Mehrbedarf
von voraussichtlich 0,24 VZÄ für Hausmeisterdienste und 0,20 VZÄ für Schulsekretariatstätigkei-
ten anfallen. Diese Mehrbedarfe sind im Rahmen der zukünftigen Stellenplanberatungen zu be-
rücksichtigen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag €
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
6010 Erweiterung Margareten-
schule
Auszahlungen Bereitgestellt inkl. 2023 1.023.992
2024 4.000.000
VE(2024) (13.400.000)
2025 8.000.000
2026 5.426.000
Summe 18.449.992
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitions-
maßnahme
4230 Herstellung Klimaneutra-
lität Gebäude (energeti-
sche Sanierung des Alt-
baus der Margareten-
schule)
Auszahlungen Bereitgestellt inkl. 2023 500.000
2024 2.000.000
2025 1.000.000
2026 500.000
Summe 4.000.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei
den o. g. Investitionsmaßnahmen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Be-
schlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024
bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Ein Zuschussantrag zur Förderung im Programm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (499) bei
der KfW für ein Effizienzgebäude 40 (KFNWG) wird geprüft.
Für die Sanierung wird die Erreichung eines Effizienzgebäudes Denkmal mit Erneuerbare-Energien-
Klasse angestrebt und ein entsprechender Zuschussantrag im Programm Bundesförderung für Effi-
ziente Gebäude Kommunen – Zuschuss (464) geprüft.
Zur finanziellen Förderung wird eine Ökobilanzierung nach QNG für den Erweiterungsbau ermittelt.
- 3 -
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Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen
2026 ff 334.180 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibung 2026 ff 362.200 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Fi-
nanzaufwendungen
2026 ff 336.240 Folgeaufwand
Summe 1.032.620
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Begründung:
Mit der ergänzten Beschlussfassung haben die Bezirksvertretung Münster-Ost, der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung und der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sich für
eine Folgenutzung des Standortes der ehem. Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer Landweg
als Kita-Standort ausgesprochen:
„Parallel dazu ist die unmittelbare Nachnutzung des Standorts Laerer Landweg (ehemalige
Richard-von-Weizsäcker-Schule) als Kita-Standort unter Aufgabe der schulischen Nutzung
vorzubereiten.“
Die Verwaltung soll hierzu parallel zur Interimsnutzung durch die Margaretenschule die unmittelbare
Nachnutzung für die Kinder-und Jugendhilfe vorbereiten.
Diese ergänzte Beschlussfassung ist angesichts der Unterversorgung mit Kita-Plätzen im Stadtteil
Münster-Ost mehr als nachvollziehbar.
Parallel sind aber für die notwendige Schulraumversorgung und einen sachgerechten Unterrichtsbe-
trieb Engpässe absehbar, da angesichts von Schulbaumaßnahmen – sowohl für schulische Erweite-
rungen als auch energetische Sanierungen – immer wieder Ausweichlösungen gesucht werden müs-
sen, um den laufenden Schulbetrieb aufrechterhalten zu können.
Temporäre Lösungen über sog. Containerklassen sind zum einen aus Platzgründen nicht an jedem
Standort umsetzbar und lösen zum anderen hohe investive Kosten aus.
Insofern wird die Verwaltung kurzfristig die jeweiligen Bedarfsfragen aus Sicht der Schulentwick-
lungsplanung und der Kinder-und Jugendhilfeplanung zusammentragen und anschließend für den
Rat eine Entscheidung vorbereiten, welche Nachnutzung aus Sicht der Verwaltung für den Standort
der ehem. Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer Landweg empfohlen wird.
gez.
I.V.
Arno Minas
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Laerer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0555/2023/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2023
- Erstellt
- 02.11.2023 12:36