V/0166/2017
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Meyerbeerstraße in Mecklenbeck
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Beschlussvorlage
7499 Zeichen
V/0166/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Meyerbeerstraße in Mecklenbeck Beratungsfolge 03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen an der Meyerbeerstraße in Mecklenbec k zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungsze it) fle- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Oktober 2018 erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/0166/2017 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0166/2017 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die Au sstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, soweit die entspreche n- den Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Be willigung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2019 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 795.900 € an. Diesen Au f- wendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 286.500 € und Elternbeiträge von v o- raussichtlich 111.400 € gegenüber. Für das Jahr 2018 fallen ab Oktober anteilige Kosten für 3 Mon a- te an (Beträge siehe Tabelle). III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2018 240.000 Zuschuss an den Träger Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2018 2019ff. 70.800 286.500 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2018 2019ff. 46.400 111.400 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 2019ff. 196.600 795.900 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * - 3 - V/0166/2017 *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. In Mecklenbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2016/2017 47,3 % (97 Plätze für 205 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 125,9 % (243 Plätze für 193 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Aktuell kann daher auch der hereinwachsende Jahrgang der dreijährigen Kinder in Mecklenbeck ve r- sorgt werden. In Mecklenbeck entstehen zwei neue Baugebiete am Standort Meyerbeerstr. / Dingbänger Weg und am Standort Meckmannweg/Schwarzer Kamp. Beide neuen Baugebiete werden weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die zukünftig nicht mehr durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. Laut aktueller kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem hohen Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in Mecklenbeck in den nächsten Jahren zu rechnen. Die Steigerung entsprechend der Klei n- räumigen Bevölkerungsprognose bis 2025 wird im u3 - Bereich mit 68 Kindern und im ü3 - Bereich mit 104 Kindern prognostiziert. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als au ch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Um den durch das Wohngebiet Meckmannweg/Schw arzer Kamp ausgelösten Bedarf abzudecken, wird entsprechend der neu erforderlichen Kitaplätze eine zusätzliche viergruppige Kita in diesem Wohngebiet geplant. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 -.Plätzen und 48 - 53 ü3-Plätzen errichtet. Ein Lageplan und ein Grundriss sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vorhanden. - 4 - V/0166/2017 Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Mecklenbeck geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Grundriss EG Anlage 2: Grundriss 1. OG Anlage 3: Lageplan
Anlage 2: Grundriss 1. OG vom 24.02.2017
1718 Zeichen
zum Hof 31.49 7.115 2.09 22.285 7.115 2.09 99 1.885 1.49 99 635 1.49 1.115 1.885 1.49 2.115 1.885 2.055 2.74 1.885 2.055 2.74 1.885 2.055 1.535 +3,10 RR RR Wick-T BRH= 0,61BRH= 0,61 BRH= 0,61 BRH= 0,61BRH= 0,61BRH= 0,61BRH= 0,61RR BRH= 0,95RR Gard Glastür DST Glastür DST F Gard F RR Rinne 20,42 m² Schlaf- raum 4, GIc 17,98 m² 6,05 m² Abs GIc 6,04 m² Abs GIIIc F30 F30 F30 F30 Nebenraum GIc Wasch.- WC GIc 12,05 m² Schlafraum 5 GIIIc 17,89 m² Halle F30 Nebenraum GIIIc 18,05 m² 20 Kinder, 2-6 Jahre Gruppenraum GIc 44,73 m² 20 Kinder 3-6 Jahre Gruppenraum GIIIc 45,04 m² Gang 19 St. 16/30 Luftraum Mehrzweckraum Gard Gard AA C C B B 4.75 4.375 Obergeschoss 4-Gruppen-Kita 19 Stg. 16/30 Wick-T 9,35 m² Aufz Wasch.- WC GIIIc Tro. Wm. H-Wc Pers 8,48 m² 6 39 2.76 115 6.005 115 5.01 115 7.265 39 6 6 22.165 6 6 16.915 6 6 39 3.925 6 39 4.135 115 7.51 39 6 6 4.315 6 12.15 39 6 BRH= 0,00BRH= 0,00BRH= 0,00BRH= 0,61 BRH= 0,61 BRH= 0,61 6 68 1.885 2.495 1.615 1.885 2.495 615 1.885 2.555 2.49 1.885 2.555 2.49 1.885 2.555 4.85 6 6 1.43 1.885 2.495 2.99 1.885 2.495 2.865 1.885 2.495 615 1.885 2.495 1.475 6 6 4.69 6 81 1.885 1.495 2.115 1.885 2.495 2.74 1.885 2.495 2.74 1.885 2.495 1.475 6 6 4.315 6 605 3.805 1.495 1.77 1.76 1.495 4.215 39 6 N F30 Gard Schlaf- und Differenzierungs- raum Personal 20,01 m² 17,89 m² 6 22.165 6 6 4.69 6 17.42 6 6 39 4.30 6 39 3.01 115 4.76 115 4.26 115 4.265 39 6 6.275 2.20 12.055 115 3.39 39 6 6 16.915 6 6 39 4.26 115 5.385 115 6.26 39 6 6 39 4.26 115 2.135 115 3.135 115 2.51 115 3.635 39 6 Halle Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH Steinfurter Straße 60, 48149 Münster Mecklenbeck Mitte Mecklenbeck Mitte Kita (ähnlich Plantstaken) 1 : 100 24.02.2017
Anlage 3: Lageplan
128 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 18.04.2017 Notizen: © Stadt Münster H 5753 511 R 401 900 R 403 159 H 5754 331 0 50 100 Meter
Anlage 1: Grundriss EG vom 24.02.2017
1960 Zeichen
Wick-T
Aufz
BRH= 0,61BRH= 0,61
BRH= 0,61BRH= 0,00BRH= 0,00BRH= 0,61BRH= 0,95
BRH= 0,61
Gard
Gard
Gard
F30
FF
Gard
Glastür
FBRH= 0,00
F
Glastür
RR
RR
Luftraum
Gard
BRH= 0,61
F
19 St.
16/30
Gard
BRH= 0,95
Windfang
4,46m²
Mehrzweckraum
55,09 m²
Küche
15,04 m² 20 Kinder, 2-6 Jahre
Gruppenraum GIc
44,73 m²
Nebenraum
GIc
17,96 m²
10 Kinder 0-3 Jahre
Gruppenraum GIIc
45,04 m²
Nebenraum
GIIc
17,97m²
17,98 m²
Schlafraum 2
GIIc
Wasch.
- WC
GIc
12,98 m²
Putzr.
7,02 m²
Leitung
12,08 m²
Abs
Mzr.
10,03 m²
Kiwa
5,45m²
Halle
Abs GIc
6,00 m²
Abs GIIc
5,99 m²
Abs
Küche
5,11m²
Eingang RR RR
RR
RR
AA
C C
B
B
17.035
45 4.26 115
5.385 115
6.26 45
10.40
Erdgeschoss
4-Gruppen-Kita
26 1.665 115
8.31 15
19 Stg. 16/30 zum Hof
BRH= 0,61
BRH= 0,61
RR
31.49
7.115 2.09 22.285
Technik
5,88 m²
1.515 13.615 1.905
45 6.215 15 2.725 115
2.76 115
6.01 115
5.01 115
7.26 45
31.49
45 3.65 115
8.95 45
BRH= 0,00
BRH= 0,00
BRH= 0,61
45 4.26 115
4.135 125
1.875 115
5.51 45
BRH= 0,35 BRH= 0,35 BRH= 0,35
Dusche Wick-T
Wasch.-
WC GIIcD-Wc Pers
45 4.26 115
2.135 115
3.135 115
6.26 45
9,35 m²
8,48 m²
1.49 1.885
2.055
2.99 1.885
2.055
2.865 1.885
2.055
615
1.885
2.055
1.535
7.115 2.09 99 1.885
1.49
99 635
1.49
1.115 1.885
1.49
2.115 1.885
2.055
2.74 1.885
2.055
2.74 1.885
2.055
1.535
1.515 2.49 1.135
2.135
3.74 4.01
1.845
2.24 1.905
1.74 4.01
2.415
1.365 2.09
2.415
74 1.885
1.495
1.615 1.885
2.055
615
1.885
2.38
2.49 1.885
2.38
2.49 1.885
2.38
4.91
7.115 2.09 22.285
45 1.65 115
2.80 115
1.535 115
2.76 115
2.835 115
1.685 115
3.01 115
4.76 115
4.26 115
4.26 45
20,01 m² 17,89 m²
Schlafraum 3
GIIc Schlafraum 1
GIc
-0,02 = 55,23Zugang zum Hof
6 39 2.76 115
6.005 115
5.01 115
7.265 39
6
6 22.165 6
6 68 1.885
2.495
1.615 1.885
2.495
615
1.885
2.555
2.49 1.885
2.555
2.49 1.885
2.555
4.85 6
Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
Steinfurter Straße 60, 48149 Münster
Mecklenbeck Mitte Mecklenbeck Mitte Kita (ähnlich Plantstaken) 1 : 100 24.02.2017
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Meyerbeerstraße
- Steinfurter Straße 60
- Schwarzer Kamp
- Plantstaken
- Meckmannweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0166/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37