V/0130/2017
52. Änderung des FNP - Abschließender Beschluss
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Beschlussvorlage
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V/0130/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck für den Bereich Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Abschließender Beschluss Beratungsfolge 14.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck für den Bereich Am Steintor / Petersheide / Petersdamm wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Am 12.02.2014 wurde durch den Rat de r Stadt Münster beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich Am Steintor / Petersheide / Petersdamm zu ändern (52. Änderung des FNP). Parallel dazu wurde für diesen Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm beschlossen (siehe Vorlage Nr. V/0925/2013). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand am 02.09.2015 in Wolbeck in Form einer Bürgeranhörung statt. Vorgestellt wurden sowohl die Inhalte des Vorentwurfs zur 52. Änderung FNP als auch des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 509. Die während der Bürger- anhörung seitens der Bürgerinnen und Bürger vorgetragenen Fragen bzw. Anregungen wurden wäh- rend der Veranstaltung entweder abschließend beantwortet oder sie werden während des weiteren Vorlagen-Nr.: V/0130/2017 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 20.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0130/2017 Planungsverfahrens geprüft und ggf. in die Abwägung eingestellt. Insgesamt bezogen sich die Anre- gungen dabei jedoch ausschließlich auf die Konkretisierungs - bzw. Regelungsebene des Beba u- ungsplans, weshalb Abwägungsvorschläge für die 52 . Änderung des FNP mit der vorliegenden Vor- lage nicht vorgelegt werden. Da in der Niederschrift der Bürgeranhörung eine vollständige Unte r- scheidung zwischen den Belangen der Flächennutzungsplanänderung und denen der Aufstellung des Bebauungsplans nicht vor genommen wurde, wird die vollständige Niede rschrift als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 52. Änderung des FNP gemäß § 3 (2) BauGB fand vom 17.10. bis zum 17.11.2016 statt (siehe Vorlage Nr. V/0514/2016). Sowohl seitens der Öffentlichkeit als auch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Stellungna h- men vorgetragen. Somit kann der abschließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. i. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Planzeichnung 3. Begründung
V-0130-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung
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Seite 1 von 9 Niederschrift zur Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB The ma a) 52. Änderung des Flächennutzungsplans, b) Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 509, Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Ort | Datum | Zeit Münster-Wolbeck, Aula des Bildungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft, Münsterstraße 62-68, 48167 Münster 02.09.2015, 18:00 - 20.00 Uhr Podium Herr Schönlau (Bezirksbürgermeister Münster-Südost) Herr Winter (Planungsamt, Stadt Münster) Herr Elkendorf (Gnegel GmbH) Herr Vieten (IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH) Herr Wenzel (Uppenkamp und Partner GmbH) Herr Lang, Frau Bonnekessel, Herr Küdde (Wolters Partner GmbH) ca. 160 Bürgerinnen und Bürger Am Mittwoch, den 02.09.2015, hatte die Stadt Münster um 18.00 Uhr zu einer Bürgerversamm- lung in die Aula des Bildungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck einge- laden. Anlass der Veranstaltung war die Vorstellung der Planungen für ein neues Wohngebiet im Bereich des ehemaligen Lancier-Geländes zwischen der Straße „Am Steintor“ und „Petersheide“ in Münster-Wolbeck. Begrüßung / Erläuterung Planverfahren Nach Begrüßung und Vorstellung der Projektbeteiligten durch den Bezirksbürgermeister Herrn Schönlau erfolgte die Erläuterung des förmlichen Planverfahrens durch Herrn Winter (Stadt Münster). Es wurde darauf hingewiesen, dass der Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB dient. Ziel ist es, die Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. Der Bebauungsplan soll durch einen Vorhabenträger, die Karl Gründker GmbH, realisiert wer- den. Anschließend wurde das Wort an Herrn Lang vom Büro Wolters Partner, das im Auftrag des Vorhabenträgers die städtebauliche Planung entwickelt hat, übergeben. Erläuterung der Planung Herr Lang erläuterte die Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung, des rechtskräftigen Bebauungsplanes und des städtebaulichen Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 509 anhand ei- ner Präsentation. Im Einzelnen wurden folgende Punkte angesprochen: Flächennutzungsplan – Der Flächennutzungsplan stellt die allgemeine Art der künftigen Nutzung dar. Bebau- ungspläne müssen aus diesem entwickelt sein. – Die derzeit als „Gewerbefläche“ dargestellte Fläche wird daher künftig als „Wohnbauflä- che“ und in einem kleinen Bereich im Norden als „Mischbaufläche“ dargestellt. Ergänzt Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0130/2017 Seite 2 von 9 werden diese Nutzungen durch eine „Grünfläche“, die als Streifen entlang der südwestli- chen Plangrenze verläuft, eine „Fläche für Aufschüt tung“ im Osten, die als Lärmschutz- wall zur Bahn fungiert, sowie Regenrückhaltebecken und einen Kindergarten. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 344 – Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 344 „Wolbeck - Gewerbegebiet Süd (Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm)“ setzt eine großflächige G ewerbegebietsnutzung mit einem möglichen Versieglungsgrad von 80 % (GRZ 0,8) fest. – Die Anbindung erfolgt über die Petersheide und de n Petersdamm. Eine Bahnquerung im Norden ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehen und entspricht dem Bestand. – Derzeit wäre eine gewerbliche Nutzung des Areals inkl. der damit einhergehenden Im- missionen gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. Planung – Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit ca. 200 Wohn einheiten in Mehrfamilienhäusern ( ca. 90) sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern(ca. 110). – Es sind zwei Anbindungen für die Erschließung vor gesehen: Eine von der Petersheide (Nordwesten) und eine vom Petersdamm inkl. der Bahnquerung im Nordosten. Im Weite- ren verläuft die Erschließung als „Ring“ mit Querverbindungen durch das Plangebiet. Im Planungsprozess wurde ebenfalls eine Erschließun g von Südosten diskutiert. Hierfür konnte jedoch keine geeignete Lösung gefunden werde n, die aus wirtschaftlichen, städ- tebaulichen und vor allem verkehrssichernden Gesich tspunkten (Vorgaben der Bahn) realistisch wäre. – Die im Norden vorhandenen Bestandsgebäude können erhalten werden – Um ein Einfügen in das Umfeld sicher zu stellen, sollen die daran anschließenden Mehr- familienhäuser maximal drei Geschosse mit Flachdach aufweisen. – An die Mehrfamilienhäuser schließen südlich max. zweigeschossige Reihen und Dop- pelhäuser an. – Zentral im Plangebiet sollen eine Kita sowie eine Grünfläche realisiert werden. So wer- den der Kinderbetreuungsbedarf sowie die Grünversor gung des neuen Wohngebietes mit einem Quartiers- / Spielplatz sichergestellt. – Im Nordosten des Plangebietes gibt es derzeit ver schiedene Einzeleigentümer mit denen noch eine detaillierte Abstimmung erfolgen wird. Di e Bebauung der einzelnen Grundstü- cke wird in jedem Fall berücksichtigt und in das Konzept integriert. – Im Südosten entlang der Bahnlinie erstreckt sich eine Grünzone, die zum einen einem ca. 4 m hohen Lärmschutzwall, zum anderen der Eingrünung des Plangebietes dient. – Auf Grund der beengten Bestandssituation im Nordo sten des Plangebietes soll dort der erforderliche Lärmschutz über eine Schallschutzwand (ca. 3 m Höhe) sichergestellt wer- den. – Hinter dem Wall schließen Einfamilien- und Doppel häuser mit unterschiedlichen Grund- stücksgrößen an, die sich über das gesamte südliche Plangebiet erstrecken sollen. Verkehr und Erschließung – Um eine leistungsgerechte und ortsverträgliche Ve rkehrsabwicklung für das geplante Baugebiet gewährleisten zu können, wurde bereits ein „Verkehrsgutachten“ erstellt. – Es wird darauf hingewiesen, dass in allen erstell ten Gutachten als Berechnungsgrundla- Seite 3 von 9 ge entsprechend eines früheren Planungsstandes 180 Wohneinheiten angesetzt wur- den. Alle Gutachten werden überarbeitet und an die aktuelle Planung (ca. 200 Wohnein- heiten) angepasst. – Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass jewe ils im Ziel- und Quellverkehr 420 Fahrten täglich erfolgen. – Die Petersheide einschl. Kreuzungsbereich ist für die zukünftige Belastung leistungsfä- hig ausgestaltet. Der Knotenpunkt Petersdamm kann v erkehrstechnisch so angepasst werden, dass dieser auch künftig ausreichend leistu ngsfähig ist. Hierfür ist eine Signali- sierung und voraussichtlich Beschrankung der Bahnqu erung sowie in der Straße „Am Steintor“ aus Süden kommend eine Linksabbiegerspur und aus Norden kommend eine Rechtsabbiegerspur erforderlich. So wird der Durchg angsverkehr auf der Straße „Am Steintor“ durch eine mögliche Schrankenschließung nicht beeinträchtigt. – Zudem ist beabsichtigt, die Nutzung der WLE-Trass e zukünftig zu intensivieren. Dies wirkt sich sowohl auf die Anforderungen an die Bahn querung als auch auf die zu erwar- tenden Immissionen auf das Plangebiet aus. Immissionen – Da es in Teilbereichen zu Überschreitungen der Or ientierungswerte kommt, sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Der aktive Schallschutz durch einen begrünten Wall sowie daran anschließend durch eine Lärmschutzwand im sichergestellt werden. Um auch in den Obergeschossen die Orientier ungswerte einzuhalten, ist es er- forderlich, die Fenster in den zur Lärmquelle ausge richteten Schlafräu- men/Aufenthaltsräumen mit schalldämmenden Lüftungse inrichtungen auszustatten (passiver Schallschutz). – Neben den Immissionseinwirkungen auf das neue Woh ngebiet (s.o.) wurden ebenso auch die Auswirkungen des neuen Verkehrs (durch das Wohngebiet) auf die Bestands- bebauung außerhalb des Plangebietes untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass die Immis- sionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (1 6. BImSchV) unterschritten wer- den. Entwässerung – Derzeit wird das Niederschlagswasser von den vers iegelten Flächen in die Kanalisation abgeführt. Diese Situation wird sich durch die Plan ung verbessern: Durch den Bau von zwei Regenrückhaltebecken (im Westen und Norden) so wie eines ca. 12 m breiten Grünstreifens mit Graben an den Randzonen im Westen und Nordwesten, wird das Nie- derschlagswasser zurückgehalten und das Wasser gedr osselt der Kanalisation zuge- führt. Anschließend wurde die Diskussion mit der Bürgersch aft eröffnet. Die Anregungen und Fragen werden nachfolgend in Themengruppen zusammengefasst: Fragen und Anregungen der Bürger Erschließung /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative äußert Bedenken zur Verbindung der Petersheide mit dem Petersdamm. Dies führe zu Durchgangs- und Schleichv erkehren, die sich negativ auf das Seite 4 von 9 angrenzende Wohngebiet auswirken. Eine direkte Verb indung solle nur für Rettungsfahrten bestehen und durch Poller für den sonstigen Verkehr gesperrt sein. Die Hauptverkehrsfüh- rung solle über die südlichen Querverbindungen sichergestellt werden. /head2right Ein weiterer Bürger hinterfragt ebenfalls die Verb indung zwischen Petersheide und der Stra- ße „Am Steintor“. Um Durchgangsverkehr zu vermeiden , sei es sinnvoll, die Haupterschlie- ßung zu verschwenken. /square4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung zw ischen Petersheide und Steintor für Schleichverkehre auf Grund der signalisierten Bahnq uerung nicht sehr attraktiv ist. Darüber hinaus können durch bauliche Maßnahmen (Baumscheibe n, „Freiburger Kegel“, Einengun- gen) weitere „Erschwernisse“ für den Durchgangsverkehr geplant werden. Gleichwohl wird zugesagt, die angeregte Verkehrsführung zu prüfen. /head2right Ein Bürger schlägt vor, im Norden eine Querung für Fußgänger- und Radfahrer vorzuhalten und das Plangebiet für den motorisierten Verkehr üb er eine neue Zufahrt von Süden in Form eines Kreisverkehrs zu erschließen, der ein Einfahr en in das Wohngebiet ermöglicht und gleichzeitig den Verkehr entschleunigt und Schleich verkehre vermeidet. Eine Querung der Bahn sei derzeit sowieso schon über den vorhandenen Feldweg gegeben. /head2right Ein weiterer Bürger erklärt, dass die Straßenführu ng „Am Steintor“ nahezu gradlinig sei. Sinnvoll wäre es, die Straße zu verschwenken, um Ve rkehr zu entschleunigen und das ge- plante Wohngebiet in Höhe der Kita anzubinden. Durc h den Versatz der Straße könnten „Wartestreifen“ zwischen Straße und Bahn realisiert werden, wie dies auch am Bahnüber- gang im Norden beabsichtigt sei. /square4 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt zum Plangebiet über den bestehenden, sog. „plangleichen“ Übergang als Feldweg keine Option darstellt. Dies wird auch von der Westfäli- schen Landes-Eisenbahn (WLE) nicht mitgetragen, da die Anlage neuer Bahnquerungen nur noch in Form von planfreien Übergängen (Überführung /Unterführung) möglich ist. Eine Er- tüchtigung bestehenden Querungen im Norden ist in jedem Fall erforderlich. /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative erkundigt sich n ach dem Stellplatzangebot. Parkplätze sei- en im Entwurf nicht ersichtlich und es stelle sich die Frage, wo Bewohner, Besucher und Hol- und Bringverkehre der Kita parken. /square4 Es wird dargelegt, dass aus bauordnungsrechtlicher Sicht je Wohneinheit ein Stellplatz nach- zuweisen ist. Die privaten Stellplätze werden auf d en privaten Grundstücken vorgehalten (dies gilt auch für die Kita), für Besucher werden im öffentlichen Straßenraum in ausreichen- der Anzahl Parkplätze eingeplant. /head2right Eine Bürgerin erkundigt sich, ob pro Wohneinheit w irklich nur mit einem Fahrzeug gerechnet werde. Familien hätten heutzutage häufig mindestens zwei Autos. /square4 Da der Stellplatzbedarf auf den privaten Grundstüc ken sicherzustellen ist, ist den Eigentü- mern freigestellt über den Mindestbedarf hinaus, St ellplätze anzulegen(z.B. Doppelgarage oder Garage mit vorgelagertem Parkplatz). /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass die geplante, durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung im Nordwesten des Plangebietes ni cht erforderlich sei, da parallel zur Bahntrasse bereits ein Fuß- und Radweg vorhanden sei. Seite 5 von 9 /square4 Die Notwendigkeit des Weges wird erneut geprüft. Z u berücksichtigen ist allerdings, dass der vorh. Spielplatz „An der Vogelrute“ an das neue Wohngebiet angebunden werden muss. /head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass in einem ähnlich en Baugebiet in Angelmodde die Erschlie- ßung höhengleich, d.h. ohne Bürgersteig realisiert wurde und erkundigt sich, ob dies auch vorgesehen sei. /square4 Der detaillierte Straßenausbau wird im weiteren Ve rfahren festgelegt. Untergeordnete Er- schließungsstraßen werden im Regelfall höhengleich als sog. „Mischverkehrsfläche“ ausge- baut. /head2right Ein Bürger erkundigt sich, ob die Anwohner an Ersc hließungskosten beteiligt werden. /square4 Zum Bebauungsplan wird ein Vertrag zwischen der St adt Münster und dem Investor ge- schlossen. Darin wird geregelt, dass der Investor d ie Kosten der Erschließung trägt. Insofern wird bzw. kann die Stadt keine Erschließungskosten erheben. /head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Funktion die Bäu me in den Kreuzungsbereichen haben. /square4 Es handelt sich um sich um vorgeschlagene Begrünun gsmaßnahmen, um den Straßenraum zu gestalten. Städtebauliches Konzept /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass eine homogene Bebauung ge- wünscht wird. Die Mehrfamilienhausbebauung sollte zentral im Plangebiet liegen, um eine In- tegration sicherzustellen. Es sei nicht nachvollzie hbar, dass diese „am Rand“ im Norden lie- gen. /square4 Mehrfamilienhäuser erzeugen aufgrund der Wohnungsd ichte mehr Verkehr als Einfamilien- häuser. Daher werden diese dort verortet, wo der Ve rkehr auf kurzem Weg abfließen kann. Bei einer Anordnung im Kern ergeben sich demgegenüb er Mehrbelastungen. Die Anregung wird im weiteren Verfahren geprüft; dabei ist noch ein weiterer Faktor relevant : So wird bei Reaktivierung der WLE-Trasse für den Personenverkeh r nördlich des Plangebietes ein Bahnhaltepunkt liegen. Die Flächen mit höherer Wohn ungsdichte sollten möglichst nah an Diesen anbinden. /head2right Darauf wird seitens des Bürgers erwidert, dass die s ausschließlich einen Vorteil für die neuen Bewohner bringe, jedoch nicht für die nördlich angrenzenden Bewohner. /head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Nutzung das „u-f örmige“ Gebäude im Norden erhalten wird. /square4 Es handelt sich um einen „Platzhalter“ für eine mö gliche, mischgebietskonforme Neubebau- ung. Eine detaillierte Planung liegt noch nicht vor. /head2right Eine Bürgerin wünscht sich, dass das neue Wohngebi et in die alte Bebauung integriert wird. Daher wird der geplante Fuß- und Radweg als Verbind ung positiv bewertet. Durch die Grün- fläche/renaturierter Graben im Norden wirke das Woh ngebiet jedoch abgekapselt. Sinnvoller sei es, den Spielplatz zu vergrößern und dadurch alt und neu zu mischen. Zudem sei das ehemalige Verwaltungsgebäude, welches erhalten wird, eine schlechte Visi- Seite 6 von 9 tenkarte für die Einfahrt in das Plangebiet. /square4 Das ehemalige Verwaltungsgebäude soll zu attraktiv en Wohnungen umgebaut werden. Eine Vergrößerung des Spielplatzes ist wegen der no twendigen Führung und Offenlegung des vorhandenen Gewässers nicht möglich. /head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass die Verzahnung v on Bestand und Neubaugebiet sehr wich- tig sei. Unter diesem Aspekt sei die Lage der Kita in Frage zu stellen, da diese nicht nur dem Neubaugebiet, sondern auch den angrenzenden Bereich en diene. Es wird vorgeschlagen, die Kita im Nordwesten des Plangebietes, in der Nähe des bestehenden und Spielplatzes, zu realisieren. /square4 Da eine Kita erhebliche Freiflächen benötigt (300 qm pro Gruppe) war es naheliegend, diese mit dem zentralen Quartiers- und Grünplatz zu verbinden. Gleichwohl wird die Anregung ge- prüft. /head2right Ein anderer Bürger ist der Auffassung, dass die Ki ta dort angesiedelt werden soll, wo der hauptsächliche Bedarf entstehe, nämlich zentral im Plangebiet. Zudem befände sich am Schulzentrum eine weitere Kita. /head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Nutzung auf den Flächen unmittelbar südwestlich angren- zend an das Mischgebiet vorgesehen sei. /square4 Es wird darauf hingewiesen, dass dort Wohnen reali siert werden soll. /head2right Der Bürger erwidert, dass sich dort derzeit ein Ge werbe befindet und dies fortbestehen soll. /square4 Wenn hier das Gewerbe fortbestehen soll,ist zu prü fen, ob für das in Rede stehende Grund- stück ein Mischgebiet festgesetzt werden kann. /head2right Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Nutzung der Mehrfamilienhäuser und erfragt, ob bei- spielsweise auch Seniorenwohnen geplant sei. /square4 Es wird ein Angebot entsprechend der Nachfragesitu ation geschaffen, die Häuser werden auf jeden Fall barrierefrei errichtet. Ebenfalls ist öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen. /head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der Geschossigkeit der Gebäude im Plangebiet. /square4 Die Mehrfamilienhäuser sollen maximal 3-geschossig und die Einfamilienhäuser maximal 2- geschossig errichtet werden. /head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der Bedeutung der z wei Pfeile, die im Westen/Südwesten des Entwurfes eingezeichnet sind und Richtung landwirts chaftliche Fläche zeigen. Er fragt, ob dort ein weiteres Baugebiet beabsichtigt sei und wi e die Zuwegung erfolgen soll. Zudem weist er darauf hin, dass hier ein Naturschutzgebiet läge. /square4 Die angesprochene Fläche ist im Regionalplan Münst erland (Bezirksregierung Münster) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt und könnte langfristig entwickelt werden. Eine mög- liche Anbindung wurde daher perspektivisch in den P lan aufgenommen, um bei einer optio- nalen ,späteren Entwicklung eine Erschließung siche rstellen zu können. Die Fläche ist z.Zt. Teil eines Landschaftsschutzgebietes. /head2right Eine Bürgerin weist darauf hin, dass beabsichtigt sei, in einem der Mehrfamilienhäuser „Wohnen im Alter“ zu realisieren. Es sei befremdlic h zu hören, dass einige Nachbarn sich Seite 7 von 9 negativ zu den Mehrfamilienhäusern äußern. Grünflächen /head2rightEin Bürger bewertet den Grünstreifen im Norden zur angrenzenden Bebauung positiv. /square4 Es wird dargelegt, dass hier über ein offen zu legendes Gewässer das Niederschlagswasser durch diese Grünzone abgeleitet werden soll. /head2rightEin Bürger erkundigt sich, warum die Bäume im Süden so verortet sind, dass sie die geplan- ten Gärten verschatten würden. /square4 Es handelt sich um eine wertvolle Baumreihe im Bestand, die als solche im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt werden soll. /head2rightEine Bürgerin weist darauf hin, dass im Norden des Plangebietes zwei große Ahornbäume stehen, diese im Plan jedoch nicht eingezeichnet seien. /square4 Die Planung steht unter dem Ziel, soviel Baumbestand wie möglich zu erhalten. Dem Hinweis wird nachgegangen. /head2rightEin Bürger erkundigt sich, ob auch ein Bolzplatz eingeplant sei. /square4 Ein Bolzplatz ist nicht vorgesehen. Immissionen /head2rightEin Bürger regt an, die Lärmschutzwand und den -wall zu begrünen. /head2rightEin Bürger äußert Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nutzungseinschränkung des an- grenzenden Jugendzentrums im Norden des Plangebietes. Es liege eine Betriebsgenehmi- gung als Versammlungsstätte vor. Die Freiflächen des Jugendzentrums, die auf das Plange- bietes ausgerichtet sind, dürften freitags und samstags bis 0.30 Uhr genutzt werden. Dies könne mit Blick auf die geplante Wohnnutzung zu Problemen führen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bereits ein Schallschutzgutachten für den Betrieb des Jugendzentrums vorliege. /square4 Die angrenzende Nutzung des Jugendzentrums ist bekannt. Der Betrieb genießt Bestands- schutz. Eine Verträglichkeit im Hinblick auf die heranrückende Wohnbebauung muss im wei- teren Planverfahren nachgewiesen werden. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht möglich ist. /head2rightEin Bürger weist darauf hin, dass das bestehende Wäldchen im Norden des Plangebiets überplant sei und somit der natürliche Lärmschutz entfalle. /square4 Ein Bewuchs in dieser Größenordnung ist für den Schallschutz nicht relevant. /head2rightEin Bürger erfragt, welche Lärmbelastung entstehe, wenn die Bahntrasse reaktiviert und dies noch auf die Lärmimmissionen des ohnehin bestehenden Straßenverkehrs addiert werden müsse. Seite 8 von 9 /square4 Dieser Sachverhalt wurde bereits im Immissionsguta chten untersucht. Bei einer Reaktivie- rung der WLE-Strecke für den Personenverkehr wurden täglich insgesamt 54 Personenzüge (48 tags und 6 nachts) der Prognose zugrunde gelegt . Die sich hieraus ergebenden Emissi- onspegel bewegen sich in einem verträglichen Rahmen. /head2right Ein Bürger erfragt, ob die Lärmschutzwand auf den bestehenden Grundstücken oder auf dem Grundstück der Bahn errichtet werde. /square4 Die Wand ist auf den Wohnbaugrundstücken vorgesehe n. Sonstiges /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass bereits in 2014 ein Schreiben an die Verwaltung gerichtet worden sei, in dem Anregungen und Ideen der BI im Einzelnen aufge- führt sind. Nun werde deutlich, dass diese im städt ebaulichen Konzept kaum berücksichtigt worden seien. /square4 Da hier eine Vielzahl von Punkten angesprochen sin d, wird seitens der Planer angeboten, die Anregungen und Ideen in einem gesonderten Gespräch mit der BI zu erörtern. /head2right Ein Bürger gibt zu bedenken, dass im städtebaulich en Konzept zwei Regenrückhaltebecken enthalten seien; in dem Plan zur Flächennutzungsplan-Änderung jedoch drei Rückhaltebe- cken dargestellt seien. /square4 Bei dem dritten „Becken“ handelt es sich um das of fen zu legende Gewässer im Norden des Plangebietes. /head2right Ein Bürger erklärt hinsichtlich einer Internetanbi ndung für das Wohngebiet, dass eine Glasfa- seranbindung auf dem neuesten Stand der Technik sinnvoll wäre. /head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der zeitlichen Plan ung. Des Weiteren weist er darauf hin, dass während der Bauphase einer erhöhte verkehrlich e Belastung bestehen werde und der Baustellenverkehr über den Petersdamm erfolgen soll e, um eine Belastung für der Peters- heide zu vermeiden. /square4 Der Investor hat zugesichert, die Belästigungen wä hrend der Bauphase auf ein Minimum zu beschränken. Gemäß aktuellem, städtischem Baulandprogramm ist ei ne Baureife für das Jahr 2017 vorge- sehen. /head2right Ein Bürger erfragt, ob noch Altlasten bestehen. /square4 Die Altlastenuntersuchungen sind bereits weitgehen d abgeschlossen. Alle Flächen werden, soweit erforderlich, so aufbereitet, dass ein gesundes Wohnen gewährleistet ist. /head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass die Flächen östl ich des Plangebietes im Flächennutzungs- plan für Kleingärten vorgesehen seien. Dies stehe i m Widerspruch zu den angesprochenen langfristigen Planungen. Er fragt an, ob es schon Ü berlegungen für einen Ersatzstandort ge- be. /square4 Ersatzflächen sind derzeit noch nicht geplant. Seite 9 von 9 /square4 Herr Winter weist abschließend darauf hin, dass Fragen oder Anregungen auch im Nachgang der Bürgerinformation beim Planungsamt eingereicht werden können. Gerne könne auch ein Gesprächstermin vereinbart werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich Bezirksbürgermeister Schönlau bei den Vertretern der Verwaltung sowie den Vertretern der beteiligten Büro‘s für die Vorstellung der Planung und bei den Bürgerinnen und Bürgern für die engagierte Diskussion und schließt die Veranstaltung gegen 20 Uhr. gez. gez. Carsten Lang Schönlau Wolters Partner Bezirksbürgermeister Architekten & Stadtplaner GmbH
V-0130-2017-Anlage-3-Begruendung
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0130/2017 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Begründung zur 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 3 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................. 4 6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ........................................................................................... 5 6.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................................................................... 5 6.2 Grünflächen ................................................................................................................................ 5 6.3 Erschließung ............................................................................................................................... 5 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 5 6.5 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 5 6.6 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 5 6.7 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 5 6.8. Entwässerung ............................................................................................................................. 6 7. Artenschutz ............................................................................................................................................ 6 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 6 8.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 6 8.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 6 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 7 8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands ...................................... 7 8.4.2 Menschen .......................................................................................................................... 8 8.4.3 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ........................................................................... 8 8.4.4 Boden .............................................................................................................................. 10 8.4.5 Wasser ............................................................................................................................ 11 8.4.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 12 8.4.7 Landschaft ....................................................................................................................... 13 8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 13 8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 13 8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ................... 14 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 14 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 14 8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 14 8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 14 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren Im September 2012 hat der neue Eigentümer nach Erwerb der ehemals im Besitz der Firma Lancier befindlichen Flächen einen Antrag auf Einleitung der erforderlichen bauleitplanerischen Verfahren zur Umwidmung der ehemals gewerblich genutzten Flächen zu einem Wohngebiet gestellt. Die angestrebte Nutzungsänderung entspricht den aktuellen stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen für diesen Bereich. Das der Flächennutzungsplanänderung zugrundeliegende städtebauliche Konzept umfasst di e Errichtung von ca. 2 00-240 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilienhäusern sowie Einzel -, Doppel- und Reihenhäusern. Der Bereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich im Südosten der Ortslage Wolbeck. Er liegt am Rande der bestehenden Wohnbebauung sowie angrenzend an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Die betroffene Fläche ergänzt die bestehenden Siedlungsflächen in Wolbeck und ist im Regionalplan bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Da der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) diese Flächen derzeit zum Großteil als „Gewerbegebiet“ darstellt, wird eine Ä nderung des Flächennutzungsplans entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erforderlich. Mit der Änderung des Flächennutzungs plans wird somit in Übereinstimmung mit den regionalplanerischen Zielsetzungen das Ziel verfolgt, durch eine Arrondierung der Siedlungsflächen einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu leisten. Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel) Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, militärische Konversi onsflächen aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prog nostizierten Ein wohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Wie oben schon aufgezeigt wurde, eignet sich die Fläche des br achgefallenen Gewerbestandorts der Firma Lancier besonders gut für eine zukünftige Wohnentwicklung. Die vorliegende Planung „52. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 1 Die Planung ist im Baulandprogramm der Stadt Münster enthalten. 1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, sowie das Baulandprogramm 2016-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0153/2016) Begründung / Seite 2 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 2. Änderungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplans liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Wolbeck und umfasst eine Fläche von ca. 11,5 ha. Er wird begrenzt • im Nordwesten durch Wohnnutzungen, • im Norden durch einen Einzelhandelsbetrieb ,ein Jugendzentrum sowie Wohnnutzungen, • im Osten durch eine Bahntrasse und die Straße Am Steintor sowie • im Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16.2.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie ergänzt. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich vollständig als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (ASB) dargestellt. Auf eine Anfrage bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 52. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 07.11.2016 abschließend mitgeteilt, dass „der Entwurf zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster [… ] mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar“ ist. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den B ereich der 52. Änderung zurzeit überwiegend „Gewerbegebiet“ dar. Im Süden sind zudem „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ sowie im Norden „Gemischte Bauflächen“ sowie „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Für den Bereich der angestrebten Wohnnutzung widersprechen die Darstellungen des Flächennutzungsplans den künftigen städtebaulichen Zielsetzungen. Bebauungspläne Im Änderungsbereich ist seit 1990 der Bebauungsplan Nr. 344 „Wolbeck – Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / Petersdamm)“ rechtskräftig. Dieser setzt ein nach Abstandserlass gegliedertes Gewerbegebiet mit einer zweigeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 1,6 fest. NATURA 2000 Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im Geltungsbereich der 52. FNP-Änderung nicht vor. Östlich des Än derungsbereichs beginnt in einer Entfernung von ca. 150 m das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Landschaftsplan Der südliche Bereich des Bebauungsplans grenzt bis an den Geltungsbereich des Landschaftsplans „Werse“. Eine Überschneidung der Planung mit dem Landschaftsplan besteht jedoch nicht, so dass sich keine Vorgaben für die vorliegende Planung ergeben. Begründung / Seite 3 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben Weitergehende landschaftsrechtliche Vorgaben, beispielsweise aus dem LANUV Biotopkataster liegen für den Änderungsbereich nicht vor . Gemäß Grünordnungsplan der Stadt Münster ist der Änderungsbereich als „Siedlungsbereich“ dargestellt. 4. Räumliche und strukturelle Situation Der Änderungsbereich zeigt sich im Norden und Nordwesten hauptsächlich als ungenutzte Brache mit einem leerstehenden ehemaligen Bürogebäude. Nordöstlich daran angrenzend befinden sich zwei Wohngebäude, ein Gebäude, das durch Wohn- und gewerbliche Nutzung geprägt ist sowie eine Lager - bzw. Montagehalle, die von einem östlich angrenzenden KFZ- Händler genutzt wird. Im Nordosten bestehen ferner zwei Wohnhäuser, die von der Straße Am Steintor erschlossen werden. Die gewerbliche Nutzung umfasste den nördlichen Teil des Änderungsbereichs. Der südliche Teil war als Erweiterungsfläche des Betriebes gedacht. Hier befinden sich derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland, Acker), Grabeland und anderweitige, ungenutzte Biotopstrukturen. Dazu gehören entlang der westlichen und südlichen Grenze des Änderungsbereichs Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und Zusammensetzung (Einzelbäume, Baumgruppen, Fichtenwald). Für eine detaillierte Analyse der bestehenden Biotoptypen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht ( siehe Punkt 8 der Begründung) verwiesen. Westlich und nördlich grenzt unmittelbar an den Änderungsbereich ein Wohngebiet an, das insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Ba uweise geprägt ist. Im Osten verläuft parallel zur Straße „Am Steintor“ eine Bahntrasse, die derzeit nur von Güterverkehr befahren wird. Daran schließt sich landwirtschaftliche Nutzfläche sowie weiter östlich der Wolbecker Tiergarten (Naturschutz -, FFH -Gebiet) an. Im Süden und Südwesten umgeben landwirtschaftliche Nutzflächen den Änderungsbereich. Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind im näheren Umfeld an der Hiltruper Straße vorhanden. Über den Petersdamm ist der Bereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplans gut an das übergeordnete Straßen- und Busliniennetz angeschlossen. 5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplan s soll en eine Gewerbebrache (Norden) sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen (Süden) am Rande des Ortsteils Wolbeck planungsrechtlich für eine künftige Wohnnutzung vorbereitet werden. Städtebaulich wird dadurch eine Abrundung des im Norden, Osten und Nordwesten angrenzenden Siedlungsbereichs ermöglicht. Entsprechend den umgebenden Siedlungsstrukturen sowie der bestehenden Nachfragesituation soll hier eine Entwicklung von Bauflächen für Einfamilien - und Mehrfamilienhäuser erfolgen. Die Umsetzung der städtebaulichen Planung erfolgt durch den Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm. Mit de r Entwicklung von Bauflächen trägt die Stadt Münster dem dringenden Bedarf der Bevölkerung nach Wohnraum Rechnung. Begründung / Seite 4 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung 6.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den Änderungsbereich im Flächennutzungsplan die Dar stellung als „Wohnbaufläche“ (W) sowie als „Gemischte Baufläche“ (M). Zudem wird der geplante Kindergarten im Änderungsbereich dargestellt. Damit wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen. 6.2 Grünflächen Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt im südlichen Bereich Flächen für die Landwirtschaft / Flächen für Wald dar. Durch die vorliegende Änderung werden in diesem Bereich zukünftig Wohnbauflächen dargestellt. 6.3 Erschließung Der Änderungs bereich ist über die Straße Petersheide und daran anschließend die Hiltruper Straße an das übergeordnete Straßennetz (L 585) angebunden. Der Änderungsbereich ist an den Stadtbusverkehr angebunden. Der Haltepunkt „Von- Holte- Straße” der Stadtbuslinie 8 in 250- 600 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) sowie der Haltepunkt „Juffernkamp” der Regionalbuslinie R 32 (Münster – Sendenhorst) in 80- 550 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) bieten eine gute Anbindung an den Hauptbahnhof Münster. Die Bahnlinie der Westfälischen- Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Wolbeck – Münster (Hauptbahnhof) tangiert das Plangebiet im Osten. Eine Wiederaufnahme bzw. Weiterführung des Personennahverkehrs in Richtung Sendenhorst ist vorgesehen. 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung der Wohnbauflächen kann durch Erweiterung der bestehenden Netze sichergestellt werden. 6.5 Immissionsschutz Der Änderungsbereich unterliegt Schallimmissionen durch den östlich angrenzenden Schienenverkehr sowie den Straßenverkehr auf der Straße Am Steintor. Zur Ermittlung der einwirkenden Schallimmissionen wurde daher im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm) eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Der erforderliche Immissionsschutz wird durch entsprechende Festsetzungen zum aktiven und passiven Schallschutz im Bebauungsplan sichergestellt. 6.6 Altlasten / Altstandorte Im Norden des Änderungsbereichs liegt auf einer Teilfläche eine Altlastenverdachtsfläche. Sie wird im Sinne einer planerischen Vorsorge im Flächennutzungsplan dargestellt. Weitere Altlasten- bzw. Altlastverdachtsflächen sind nicht bekannt. Die Flächen des ehemaligen Gewerbetriebs wurden im Rahmen der bereits durchgeführten Abrissarbeiten bereits entsprechend untersucht. 6.7 Denkmalschutz / Archäologie Im Änderungsbereich befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude. Begründung / Seite 5 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. 6.8. Entwässerung Zu einer geordneten Regenwasserversorgung sind entsprechende Rückhalteanlagen vorgesehen, die im FNP durch ein entsprechendes Symbol dargestellt sind. 7. Artenschutz Zur Untersuchung der artenschutzrechtlichen Belange wurde eine auf Flächennutzungsplanebene erforderliche überschlägige Artenschutzprüfung durchgeführt. Diese lässt keine Erfüllung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG erkennen, die auf der nachfolgenden, verbindlichen Planungsebene nicht artenschutzkonform gelöst werden könnten. 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung z usammen, in der die mit der Planung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten orientiert sich der Umweltbericht an den Vorgaben der Anlage zu §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen traten nicht auf. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst den Bereich der 52 . FNP-Änderung und die angrenzenden Bereiche. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden Schutzgutes erfolgt eine Variierung des Untersuchungsraums. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster sollen auf einer rund 11,5 ha großen Fläche am südöstlichen Rand des Stadtt eils Wolbeck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn-/ Mischgebiets geschaffen werden. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des M enschen vor Immissionen (z. B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z. B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau). Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den Begründung / Seite 6 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs (u. a. zur Sicherung der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier - und P flanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben. Weitere Auskünft e geben die Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes - und Landesbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen und schonenden Umgan g mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuchs (z. B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswass ergesetz (u. a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW (u. a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs vorgegeben. Luft und Klimaschutz Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen sowie zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs (u.a. „Klimaschutzklausel“ gemäß § 1 a Abs. 5 BauGB), des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Kultur- und Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts - und Landschaftsbilds i st in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 8.4.1 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands Naturräumlich betrachtet liegt der Änderungsbereich innerhalb der Haupteinheit des „Kernmünsterland“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich von Wolbeck bis nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht. Kennzeichnend für die „Wolbecker Ebene“ s ind die Sandlößebenen mit geringen Höhenunterschieden – der Änderungsbereich liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü. NHN und 54,11 m ü. NHN. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun - und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten kleineren Waldflächen und Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert. Laut Grünordnungsplan der Stadt Münster würde sich entsprechend des vorherrschenden Untergrunds vorwiegend artenarmer Eichen- Hainbuchenwald mit Buchen -Eichen Durchdringung als „potenziell natürliche Vegetation“ etablieren. Begründung / Seite 7 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Der nördliche Teilbereich ist als Gewerbestandort gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 344 mit den entsprechenden Versiegel ungen realisiert worden. Inzwischen sind jedoch die damals errichteten Gebäude größtenteils mit entsprechender Genehmigung abgerissen worden. Der südliche Änderungsbereich wird als intensiv genutzter Acker wie auch Grünland bewirtschaftet. Gleichzeitig bes tehen in diesem Bereich auch einige Gehölzbestände mit z. T. kulturhistorischer Bedeutung (Wallhecke, Schneitelhainbuchen). Im Norden rahm en die bestehenden Siedlungsflächen Wolbecks Teile des Änderungsbereichs ein. Im Osten schließen sich die weitläufigen Waldbestände des Wolbecker Tiergartens an, die als Naturschutz - und FFH-Gebiet ausgewiesen sind. 8.4.2 Menschen Bestandsanalyse Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfelds (Erholung) aber auch mögliche Funktionen als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. Der Änderungsbereich wird im Flächennutzungsplan derzeit großflächig als Gewerbefläche dargestellt. Im nördlichen Bereich bestehen kleinflächige Darstellungen als Gemischte Bauflächen und Flächen für Bahnanlagen. Im Süden werden Flächen wir die Landwirtschaft / Wald dargestellt. Gemäß den o. g. Darstellungen wurde die nördliche Fläche des Änderungsbereichs gewerblich genutzt (Arbeitsplatzfunktion), während die südlichen Teilbereiche einer land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung unterlagen. Dabei erstreckte sich die landwirtschaftliche Nutzung auch auf Bereiche, die derzeit noch als Gewerbeflächen dargestellt sind. Mit der Lage am südlichen Rand von Wolbeck übernimmt der Änderungsbereich (insbesondere, weil er nicht vollständig gewerblich entwickelt war) auch eine Funktion für die Naherholung der Bevölkerung aus den weiter nördlich angrenzenden Wohngebieten. Auswirkungsprognose Mit der Änderung wird die bislang in Teilen gewerblich genutzte Fläche einer Siedlungsnutzung zugeführt. Die bisher land- und forstwirt schaftlich genutzten Bereiche stehen damit einer Lebensmittelproduktion bzw. der Erzeugung von regenerativen Baustoffen/ Energiequellen nicht mehr zur Verfügung. Die Naherholungsnutzung der Anwohner wird sich auf benachbarte Flächen (Wolbecker Tiergarten, ggf. Parkanlagen im zukünftigen Wohngebiet) erstrecken. In den Gartenbereichen der künftigen Baugrundstücke entstehen neue Möglichkeiten der Naherholung. 8.4.3 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Bestandsanalyse Der Änderungsbereich zeigt sich (nach einer Bestandserfassung im Frühjahr 2015) im Norden und Nordwesten hauptsächlich als ungenutzte Brache mit einem leerstehenden ehemaligen Bürogebäude. Nordöstlich daran angrenzend befinden sich zwei Wohngebäude, ein Gebäude, das durch Wohn - und gewerbliche Nutzung geprägt ist sowie eine Lager - bzw. Montagehalle. Begründung / Seite 8 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Im Nordosten bestehen ferner zwei Wohnhäuser, die von der Straße Am Steintor erschlossen werden. Der nördliche Teilbereich ist bereits großflächig versiegelt. Von den zum Zeitpunkt der Bestandserfassung noch erhaltenen Gewerbegebäuden soll nur das Bürogebäude im Nordwesten zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die übrigen Hallen sind bereits abgerissen. Es bestehen schmale randliche Eingrünungen. Im nordöstlichen Bereich finden sich neben einigen Wohnhäusern mit angegliederten Gärten zusätzliche Gartenflächen. Die Gärten sind teilweise mit Obstgehölzen bestanden. In diesem Bereich liegt auch ein Birkenbestand. Im Nordwesten verläuft ein offenes Gewässer, welches von einem dichten Gehölz streifen umgeben ist. Das Gewässer ist im weiteren Verlauf verrohrt und wird unterirdisch weiter geführt. Im zentralen Bereich finden sich zwei größere Gehölzbestände, die einige markante und erhaltenswerte Einzelbäume (z. B. Solitäreichen, Weiden) aufweisen. Der südliche Bereich ist landwirtschaftlich geprägt. Neben den ackerbaulich genutzten Flächen verlaufen Gehölzstrukturen entlang der Grenzen, die z. T. eine hochwertige ökologische Qualität aufweisen. Es befinden sich einige alte Eichen an der westlic hen Grenze des Änderungsbereichs und etwas weiter südlich davon liegt ein erhaltenswertes Schlehengebüsch. An der südwestlichen Grenze besteht ein kleiner, lichter Fichtenbestand, an dessen östlicher Seite sich einige hochwertige Schneitelhainbuchen und E ichen in Form einer Wallhecke befinden. An der west lichen Seite des Fichtenbestands verläuft ein erhaltenswertes Weidengebüsch. Entlang der südlichen Grenze verläuft ein Graben, der von Erlen, Weiden aber auch Fichten begleitet wird. Zu den hochwertigen Gehölzstrukturen zählen neben den Schneitelhainbuchen und den Eichen vor allem die Schlehen- und Weidengebüsche im westlichen Änderungsbereich, aber auch die Gehölze entlang des Gewässers im Norden. Natura 2000-Gebiete Durch die Planung wird eine bestehende, teils als Gewerbegebiet und teils landwirtschaftlich genutzte Fläche in Wohnbaufläche bzw. Mischgebiet umgewandelt. Das bestehende Gewerbegebiet liegt auch heute schon in einem Abstand von ca. 150 m zum FFH -Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) und stellt demnach eine zulässige Vorbelastung des FFH-Gebiets dar. Durch die vorgesehene Änderung wird die bisher zulässige, großflächige Versiegelung zurückgenommen. Durch Änderung ist mit einer Zunahme der Besucherzahlen im Wolbecker Tiergarten zu rechnen, da im Änderungsbereich zusätzliche Wohneinheiten entstehen werden. Auswirkungsprognose Mit den vorgenannten Änderungspunkten können die bislang maßgeblich gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß den Festsetzungen im parallel aufgest ellten Bebauungsplan überbaut werden. Auf Ebene der verbi ndlichen Bauleitplanung werden die Möglichkeiten, bestimmte Biotopstrukturen über entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich zu sichern, genutzt. Begründung / Seite 9 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Abgeleitet aus der Betrachtung zum Bebauungsplan kann für den Flächennutzungsplan ausgeschlossen werden, dass durch die Änderung artenschutzrechtliche Verbote gemäß § 44 BNatSchG vorbereitet werden. Freizeit- und Erholungstätigkeiten in der freien Landschaft und im Wald sind in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Lebensräume sow ie der Tier - und Pflanzenarten. 8.4.4 Boden Der nördliche Teil des Änderungsbereichs ist bereits großflächig versiegelt. Der südliche Teil wird derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Hier bestehen auch „ungenutzte“ bzw. forstwirtschaftlich genutzte Bereiche. Braunerde-Pseudogley Lage / Seltenheit – Dominierend kommen im Änderungsbereich Braunerden- Pseudogley vor, die aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne über tonigen Lehmen aus dem Altpleistozän bzw. Mittelpleistozän bestehen. Speicher- und Reglerfunktion – Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mittler e chemisch-physikalische Funktion Filterfunktion auf. Die Fähigkeit Stoffe zu speichern (Sorptionsfähigkeit) ist von mittlerer Funktionserfüllung. Natürliche Ertragsfähigkeit – Mit 30 -50 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. Schutzwürdigkeit – Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. Vorbelastungen/ Entwicklungs- potenzial – Vorbelastungen des Bodens sind durch eine großflächige Versiegelung und die ackerbauliche Nutzung gegeben. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und st offliche Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) durch die Bewirtschaftung verändert. Bei Aufgabe der intensiven Nutzung und einer Entsiegelung bestünde jedoch ein hohes Entwicklungspotenzial. Gley-Pseudogley Lage / Seltenheit – Am südwestlichen Rand ragt ein grund - und stauwasserbeeinflusster Boden in den Änderungsbereich . Diese grund- und stauwasserbeeinflussten Böden kommen hier auf lehmigen Sand aus Talsanden und Terrassenablagerungen über Sanden der Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän vor. Speicher- und Reglerfunktion – Laut Bodenkarte besteht eine geringe Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere chemisch- physikalische Filterfunktion. Die Fähigkeit Stoffe zu speichern (Sorptionsfähigkeit) ist von geringer Funktionserfüllung. Natürliche Ertragsfähigkeit – Mit 25 -45 Bodenwe rtpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit. Schutzwürdigkeit – Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. Begründung / Seite 10 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorbelastungen/ Entwicklungs- potenzial – Vorbelastungen des Bodens bestehen in Randbereichen durch die ackerbauliche Nutzung. So ist die obere Bodenschicht durch mechanische und stoffliche Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) der landwirtschaftlichen Nutzung verändert. Der größte Teil ist jedoch mit Gehölzen bestanden. – Bei potenzieller Aufgabe der intensiv en Nutzung besteht ein hohes Entwicklungspotenzial. Typischer Pseudoley Lage / Seltenheit – Am südlichen Rand des Änderungsbereichs erstreckt sich entlang des dort befindlichen Grabens ein stauwasserbeeinflusster Pseudogley. Dieser Boden besteht aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne über tonigen Lehmen aus dem Alt- bzw. Mittelpleistozän. Speicher- und Reglerfunktion – Das Substrat w eist eine hohe Pufferfunktion und mittlere Speicher- und Reglerfunktionen auf. Natürliche Ertragsfähigkeit – Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30-50 Bodenwertpunkte beziffert, jedoch ist der Ertrag aufgrund des hohen Grundwasserstands als unsicher einzustufen. Schutzwürdigkeit – Der Boden ist als besonders schutzwürdiger Staunässeboden mit Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte ausgewiesen. Vorbelastungen/ Entwicklungs- potenzial – Der Boden ist lediglich in den Randbereichen durch die Wirkungen der ackerbaulichen Nutzungen beeinflusst. Tabelle 1: Boden Auswirkungsprognose Mit der Flächennutzungsplanänderung wird auf einer Fläche von ca. 11,5 ha eine Überbauung eines bisher planungsrechtlich schon überbaubaren Bodens vorbereitet. Die vorliegende Änderung lässt jedoch eine deutlich geringere Versiegelungsrate zu. Der schutzwürdige Boden im Süden des Änderungsbereich s kann im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch Grünfestsetzungen in Teilen gesichert werden. 8.4.5 Wasser Dem Änderungsbereich unterliegt großräumig die Grundwassereinheit „Profiltyp 4“. Der Grundwasserleiter wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/ - lehm unterlagert wird. In Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. Die Grundwasserneubildungsrate ist flächig mit 200-300 mm/Jahr beziffert. Es liegt eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als Wasserschutzgebiet besteht nicht. Im Süden des Änderungsbereichs befindet sich ein wassergefüllter Graben, der nicht im Kataster der Stadt Münster geführt wird. Er dient zur Entwässerung der Landesstraße und der Bahnlinie im Osten. Begründung / Seite 11 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Auswirkungsprognose Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird das namenlose Gewässer in der Planung berücksichtigt und an die Plangebietsgrenze im Norden bzw. Westen verlegt. Es wird offen und naturnah ausgebaut. Hierfür w ird parallel zum Bebauungsplan auch ein wasserwirtschaftliches Verfahren durchgeführt. Auf Bebauungsplanebene wird das unbelastete Niederschlagswasser über zwei Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt in das Gewässer eingeleitet. Durch die Verringerung der zulässigen Versiegelungsrate wird dauerhaft sichergestellt, dass mehr Niederschlagswasser direkt vor Ort für die Grundwasserneubildung zur Verfügung steht. Die Schmutzwässer werden über Kanäle, die an das bestehende Netz angeschlossen werden, abgeführt. Die Aufgabe der gewerblichen Nutzung hat zur Folge, dass keine Verunreinigungen durch Gefahrgüter oder sonstige belastende Stoffe mehr im Ä nderungsbereich entstehen könnten. 8.4.6 Klima / Luft Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Ar t und Ausprägung dazu bei, die mikro- bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. • Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhäng igkeit zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch. • Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) sind Kaltluftentstehungsgebiete von mittlerer Bedeutung. Die Ackerflächen weisen im Vergleich zu ganzjährig mit Vegetation bedeckten Flächen eine geringe Funktion für die Kaltluftproduktion auf. Der Änderungsbereich wird im Norden durch bereits großflächig versiegelte Bereiche gekennzeichnet. Der südliche Bereich ist jedoch noch in landwirtschaftlicher Nutzung mit einer Wirkung als Kaltluften tstehungsbereich und die bestehenden Gehölze haben eine positive Wirkung auf die Lufthygiene. Aufgrund der Lage im südlichen Bereich von Wolbeck besteht vorwiegend eine indirekte Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches. Im Umweltkataster der S tadt Münster sind für das Plangebiet keine Funktionen als klimaökologischer Ausgleichsraum, Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiet oder sonstige Kaltluftleitbahnen dargestellt. Auswirkungsprognose Mit der Änderung erfolgt durch die Verringerung de r zulässigen Versiegelungsrate, der voraussichtlichen Anlage von Grünstrukturen in den Gärten der Wohnbaufläche und der Veränderung der Nutzung (Gewerbe → Wohnen) eine positive Auswirkung auf das Schutzgut. In dem künftigen Wohngebiet ist im Vergleich zu dem bisher festgesetzten Gewerbegebiet mit niedrigeren Temperaturen, geringeren Tag- und Nachttemperaturunterschieden und geringeren Belastungen durch Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen zu rechnen. Begründung / Seite 12 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 8.4.7 Landschaft Unter dem Landschafts bild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Landschaft gestellt: • Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d. h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen, wider. • Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d. h der Ausstattung der Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen. • Das Bedürfnis nach Heimat wir d durch die Eigenart der Landschaft, d. h. das Vorhandensein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Menschen über Generationen, befriedigt. Der Änderungsbereich befindet sich im Übergangsbereich zwischen Siedlungs flächen im Norden (Wolbeck) und freier Landschaft im Süden. Aufgrund der bisherigen Darstellung von Flächen für Wald/ Landwirtschaft im südlichen Bereich des Flächennutzungsplans ist eine wirkungsvolle Eingrünung des Änderungsbereich s gewährleistet. Auswirkungsprognose Durch die Darstellung einer Wohnbaufläche und den Wegfall der Fläche für Wald/ Landwirtschaft besteht die Möglichkeit, dass die Wohnbaufläche zukünftig nicht mehr wirkungsvoll gegenüber der freien Landschaft eingegrünt ist. In Kenntnis des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes ist jedoch vorgesehen, die bestehenden Grünstrukturen durch die Festsetzung einer Grünfläche planungsrechtlich zu sichern. Die in diesem Bereich bestehenden Schneitelhainbuchen wurden eingemessen und werden im Bebauungsplan festgesetzt. Im Bebauungsplan werden zudem Festsetzungen zur Höhenentwicklungen für die geplanten Baukörper aufgenommen, sodas s erwartet werden kann, dass sich das neue Baugebiet verträglich in den Landschaftsraum einfügen wird. 8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im südlichen Änderungsbereich befindet sich eine alte Wallhecke aus Hainbuchen. Durch die historische Nutzungsform (schneiteln) haben sich besonders erhaltenswerte Bäume von kulturhistorischer Bedeutung, sog. Schneitelhainbuchen entwick elt. Die Wallhecke setzt sich in nördlich Richtung fort. Hier finden sich anstelle der Schneitelhainbuchen Eichen. Es liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Kultur- oder Sachgüter vor. Auswirkungsprognose Besonders erhaltenswerte Bäume werden im Bebauungsplan durch Erhaltungsfestsetzungen gesichert werden. 8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Dominierend wirkte und wirkt die gewerbliche Nutzung i m nördlichen Teilbereich und die landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Änderungsbereich. Hieraus resultieren Auswirkun gen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Begründung / Seite 13 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter vor, die in unabdingb arer Abhängigkeit voneinander liegen (z. B. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). 8.4.10 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplans sind voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Es besteht die Möglichkeit , Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu vermei den bzw. auszugleichen. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Änderung würde die Fläche im nördlichen Bereich weiterhin als Gewerbebrache bestehen bleiben, während die südlicheren Teile als „Fläche für die Landwirtschaft“ weiterhin entsprechend genutzt würden. Die planerische Zielsetzung der Entwicklung eines Gewerbestandorts und damit die bauliche Inanspruchnahme der Flächen für eine gewerbliche Nutzung über das bestehende Maß hinaus wäre weiterhin möglich. Ein kurzfristiges, nennenswertes Biotopentwicklungspotential und damit einhergehend eine Veränderung der bestehenden und beschriebenen Schutzgutqualitäten ist nicht gegeben. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung wurde festgestellt, dass für Münster langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen ist. Um Wohnungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, ist gemäß Baul andprogramm eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung in Münster erforderlich. Als Grundlage für die städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 2014-2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte Wohnbauentwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen sind auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4 c BauGB sind die von einem Bauleitplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen von der Stadt zu überwachen. Hierin wird sie gemäß § 4 Absatz 3 BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Unabhängig von der kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans bestehen im Rahmen der 52 . Änderung des Flächennutzungsplans keine Erforderlichkeiten zur Überwachung von potenziell erheblichen Umweltauswirkungen. 8.8 Zusammenfassung Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplans soll en eine Gewerbebrache (Norden) sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen (Süden) am Rande des Ortsteils Wolbeck planungsrechtlich für eine künftige Wohnnutzung vorbereitet werden. Mit der Entwicklung der Fläche als Wohngebiet erfolgt eine Inanspruchnahme einer derzeit planungsrechtlich / faktisch gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Änderung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Im Ergebnis Begründung / Seite 14 von 15 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für sind keine voraussichtlich erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Änderung des Flächennutzungsplans auf die Schutzgüter zu erwarten, da die in Ge setzen bzw. Fachplanungen genann ten Um weltschutzziele be achtet werden und auf der nachfolgenden verbindlichen Planungsebene gelöst werden können. Die auf Flächennutzungsplanebene erforderliche überschlägige Artenschutzprüfung , bei der mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Durchführung des Vorhabens prognostiziert werden, lässt keine Erfüll ung von Verbotstatbeständen gem äß § 44 BNatSchG erkennen, die auf der nachfolgenden, verbindlichen Planungsebene nicht artenschutzkonform gelöst werden könnten. Negative Auswirkungen auf das FFH -Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ sind nicht gegeben. Die absehbare intensivierte Erholungsnutzung stellt keine Beeinträchtigung auf die Ziele des FFH- Gebietes dar. Maßnahmen zum Moni toring werden auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend beschlossenen 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm. Münster, Oberbürgermeister Begründung / Seite 15 von 15
V-0130-2017-Anlage-2-Plan-SW
36 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0130/2017
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Münsterstraße 62
- Hiltruper Straße
- Petersdamm
- Juffernkamp
- Am Steintor
- An der Vogelrute
- Von-Holte-Straße
- Petersheide
- Tiergarten
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0130/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37