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V/0200/2021

Canisiusgraben – Umlegung einer Regenwassereinleitung

Vorlagen 31.03.2021

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Kanalplanung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Kanalplanung_A4

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Kanalplanung

5717 Zeichen

II
3341 IIII
II
II
41 a(geplant)39 aII 23IIII
II
(geplant)I
31
3939 b
39 d
(geplant)39 c
25II
IF 316229
437
314302
441311
438
413 232438
287435
774
313199315198311
808
200231
489
310
436
309
437468
308 514301 286
811
400
807
R1EinlaufbauwerkS=57.54
R0005636D=59.84S=56.87t=2.97
R0005635D=59.35S=56.77t=2.58 R0005849D=59.37S=57.82t=1.55
R0006208D=59.75S=58.28t=1.47
R0005848D=59.38S=58.07t=1.31R0005971R0005634D=59.16S=56.72t=2.44
R0005991D=58.56S=56.60t=1.96 R0006203D=59.98S=58.19t=1.79
R0005846D=59.60S=57.37t=2.23R0005637D=59.72S=56.96t=2.76
R0005868D=59.91S=58.06t=1.85
R0021004D=59.87S=58.19t=1.68
R0021003D=59.87S=58.19t=1.68R0005972D=59.51S=57.51t=2.00
R0228399D=59.10S=56.67t=2.43B 900  4.29‰  23.33m
B 900  9.52‰  59.91m
B 300  10.03‰  20.94mSb 900  3.55‰  33.84m
B 900  8.85‰  15.82m
B 900  15.30‰  26.81m
Sb 900  4.31‰  11.60m
Sb 300  13.27‰  21.85m
Sb 300  15.26‰  61.59m
B 900  8.06‰  11.17mB 900  8.61‰  36.00mB 300  0.00‰  16.42m
B 300  0.00‰  31.26mB 300  2.23‰  8.98mSb 300  3.39‰  41.24m
Sb 300  15.21‰  36.16m
Sb 900  7.70‰  6.50m58.09
B 600  1‰  72m5.00m
2.5m2.5m
KS=58.62
KS=58.07
KS=58.48
KD=59.38
KD=59.39
KD=59.70KD=59.81
59.4759.4059.82
59.4459.3659.8659.6559.6159.2859.6959.40
59.7859.8759.7459.6159.5459.4859.43
59.3359.3759.53
59.3459.3359.2859.1159.2359.1059.3259.34
59.43
59.3659.2259.1959.1759.1759.1759.5859.5359.4759.3259.5159.6659.6559.7459.8559.8759.9359.9459.7659.9259.8759.6959.7759.8559.96
59.8359.7859.8260.0159.9060.0760.1060.0160.08
60.2360.3260.1760.2360.1660.28
59.9459.8859.7659.6459.7559.8059.8459.8859.9659.88
59.70
59.3759.3859.52
59.4859.5159.6059.6159.6059.6259.7059.7359.7359.7559.8460.02
60.1160.1360.1460.2260.21
60.2060.2560.2060.2460.2760.2560.2860.4058.2658.2159.2158.1558.1258.2058.1158.2758.1858.1258.1558.2158.1758.2958.1458.1758.2658.0958.1558.1458.0057.9158.0957.8757.8957.9157.8857.8057.9157.6857.6657.7557.7257.6557.7257.7957.7957.8157.6957.6657.6757.6157.5657.6857.6357.6157.7057.6357.5757.5957.6157.3057.3057.3457.6757.5957.1657.0057.6157.0656.8856.9857.1057.1257.0457.1156.8356.8856.9556.9056.8056.8457.3357.8058.9459.3958.8759.0759.25
59.8259.8060.0159.9759.9960.0560.0660.1060.2360.2360.1960.0860.0560.1260.0559.9459.9259.7859.3359.3759.5559.6059.4759.2759.3459.3759.40
Kanalsohle n. messbar
?STø= 0.30 mKø= 6.00 m
?STø= 0.40 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m
?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.20 mKø= 5.00 m?STø= 0.25 mKø= 5.00 m?STø= 0.35 mKø= 5.00 m
?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.40 mKø= 10.00 m
NadelbaumSTø= 0.25 mKø= 3.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m
NadelbaumSTø= 0.35 mKø= 6.00 m
?STø= 0.30 mKø= 5.00 m
??STø= 0.25 mKø= 5.00 m
?STø= 0.35 mKø= 6.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.25 mKø= 5.00 m
?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m
?STø= 0.10 mKø= 2.00 m
So 57.5114.5m 2‰So 57.51So 57.84So 57.84So 58.17gepl. Sohlgleite 1:20L=6.5m;
So 57.30So 57.34So 57.38So 57.42So 57.46
erforderliche Eintiefung derSohle des Canisiusgrabens48m 4.5‰
1 : 1.51 : 1.559.8059.8059.7959.7859.92Q 1offene Einleitung inden Canisiusgraben
genaue Lage B 900 unbekanntgenaue Lage B 900 unbekanntErstellung gepl. R2 in Ortbetonoder alternativ MauerwerkBuckstraßeR2D=59.30S=57.61Krümmer 10 Grad
Hecke
Bewuchsnachrichtl. dargestelltaus Luftbild
Haltung abmauern
59.80
1 : 1.5
gepl. Höhenvorh. HöhenNHN + 53.00 m
57.530.002.005.6557.5359.80
1 : 1.5Querprofil 1
59.805.4059.825.909.1059.8859.8811.1059.88NN 53.00Geländehöhe*UDGLHQWHQK×KHStraßennameRW geplantOK Schacht - Ø, MaterialRW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleSW geplantOK Schacht - Ø, MaterialSW geplantHaltungssohle, Länge, Gefälle
gepl. Schachtbauwerke RW
59.30DN 600 B
59.30R2t=1.6972m    1‰
57.54
57.61
t= 1.69SB
57.5457.51gepl. Höhe
59.7959.8059.9414.5m2‰offene EinleitungCanisiusgrabenCanisiusgrabenR1 Einlaufbauwerk
B 900Grundriss R2
Schnitt A - A
B 900B 600
1.58.251.95
R1.20128°58.2157.6158.2158.2157.6158.21.30.60.29.251,191.611.051.37
.74.251.11.30.90.301.50.251.89
B 60057.61
59.30B 90057.6158.21.10.30.30.90.35.05.25.142.15
.10.30.30.60.65.30.14SchachtabdeckungDN 800
AA
Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 00/0000000
MaßstabLageplanLängenDatum Name bearbeitet gezeichnet geprüftPlot 24.02.2021
Canisiusgraben - Einleitung HattKanalsanierungStadtteil AaseestadtBezirk Mitte
00000
1 : 250Höhen1 : 1 : 
Nächster Höhenbolzen:MB 4011 9 01101NHN + 63.738 mWeseler Straße 311Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten!
Lageplan mit Längsschnitt,Sonderbauwerk u. Querprofil
PLANUNG=HLFKHQHUNOÅUXQJBESTAND
W DN 300FH
TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitungFernwärmekanalGASGASGASG DN 300GasleitungKanal entfällt/ wird verdämmtXX
Anschlussleitungenv.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )überprüfen bei Neubauan gepl. Kanal anschließenFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerverdämmen
Leitungen ohne Ø-Bezeichnung = DN 150DN 200Lage der Anschlussleitungen nachrichtlich eingetragen!
12345_0112345_0212345_0112345_0112345_0112345_01o.B.L.v.12345_01A.F.u. RWSWMWÜ
Westhues / KopietzStork.genehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den........................................2021
M 1 : 100M 1 : 25M 1 : 500/50
Dez. 2020Dez. 2020M 1 : 250

Beschlussvorlage

5628 Zeichen

V/0200/2021 
V/0200/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Canisiusgraben – Umlegung einer Regenwassereinleitung 
- Baubeschluss Kanalbau / Offenlage - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau aufgestellten Kanalisationsplanung sowie der baulichen Aus-
führung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die entwässerungstechnische Neubaumaßnahme Kosten 
in Höhe von ca. 200.000 € für den Kanalbau anfallen. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Ab-
schreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten von rd.  2.000 € an. Die Folgekosten der Ka-
nalisation werden durch die Abwassergebühr refinanziert. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
0012 Verbesserung von Kanälen / 
Hausanschlüssen 
   
Auszahlungen   2021 200.000 €  
Summe aller Auszahlungen  200.000 €  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
31.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0200/2021 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei de r o. g Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die vorliegende Kanalisationsplanung wurde grundsätzlich auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 
457 Weseler Straße / Kleihorst straße erstellt. Die für die jetzt vorliegende Kanalisationsplanung not-
wendige Trasse ist in dem B -Plan durch eine mit Leitungsrechten zu belastende Fläche festgesetzt 
worden. Diese Trasse füh rt jedoch über eine private Liegenschaft. Der Eigentümer hatte bisher die 
notwendigen privatrechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Planung abgelehnt. Nach langwierigen 
und langjährigen Verhandlungen ist es uns jetzt gelungen, mit dem Eigentümer eine Gewährung einer 
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Regenwasserkanalrecht) für die erforderliche Trasse  zu 
vereinbaren. Für die Stadt Münster ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, den noch notwendigen „Lü-
ckenschluss“ zeitnah zu realisieren. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die vorhandene öffentliche Regenwasserkanalisation aus Richtung Weseler Straße führt zurzeit über 
private Flächen entlang der Niesingstraße und mündet weiter nördlich über ein Einlaufbauwerk in den 
Canisiusgraben. Die zurzeit vorhandene Vorflut liegt vollständig unter privaten bebauten Flächen. 
Hier befindet sich eine Reihenhaussiedlung entlang der Niesingstraße. D ie Schachtbauwerke sind 
dementsprechend nicht zugänglich. Weder die betriebliche Kanalunterhaltung noch zukünftig eventu-
ell erforderliche Reparaturen der öffentlichen Kanalisation sind möglich. Eingetragene Grunddienst-
barkeiten zu Gunsten der Stadt existieren nicht.  
 
Bei eventuell auftretenden Betriebsproblemen gibt es überhaupt keine Möglichkeit, den erforderlichen 
Unterhaltungspflichten nachzukommen. Bei zukünftigen Schäden an der Leitung kann es unter Um-
ständen zu Unterspülungen der dort befindlichen Fundamente der Bebauung kommen. Aus diesem 
Grund ist auch im Sinne der Vorsorge der Neubau des Regenwasserkanals zwingend erforderlich.  
 
Die öffentliche Regenwasserkanalisation wird aus diesem Grund im Wendehammerbereich der Buck-
straße abgefangen und in Richtung Südwesten über die mit dem Eigentümer abgestimmte und gesi-
cherte Trasse bis zum offenen Canisiusgraben geführt. Durch die M aßnahme kann der ordnungsge-
mäße Kanalbetrieb wieder sichergestellt und durch die privatrechtliche Eintragung zu Gunsten der 
Stadt Münster Rechtssicherheit erlangt werden.  
 
Es werden 72 m Regenwasserkanal in offener Bauweise neu verlegt. Ein Einlaufbauwerk  wird neu 
hergestellt und auf circa 15 m erfolgt die Offenlegung der Regenwasserkanalisation und die Sohlang-
leichung an den Canisiusgraben.  
 
Die technische Darstellung der Entwässerungsplanung ist dem Lageplan (siehe Anlage) zu entneh-
men.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Umsetzung der Maßnahme soll über die Jahresausschreibung Kanalbau im Jahr 2021 erfolgen. 
Dies wurde auch dem Eigentümer in den Verhandlungen zugesagt, da die Erstellung des geplanten 
Einfamilienhauses erst nach dem Kanalbau erfolgen kann. Nach  den aktuellen Planungen ist somit 
der Start der Kanalbaumaßnahme für die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Die Bauzeit der 
Maßnahme wird voraussichtlich insgesamt 3 Monate betragen. 
  
Die Arbeiten werden in offener Bauweise ausgeführt.

- 3 - 
V/0200/2021 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse 
 
Beiträge / Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen 
 
Die Verlegung der Einleitungsstelle und der geplante Anschluss an den Canisiusgraben werden über 
eine Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Einleitungserlaubni s bei der unteren Wasserbe-
hörde beantragt. Vorgespräche dazu haben bereits stattgefunden.  
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die Zustimmung zum Bau der Regenwasserkanalisation auf dem Privatgrundstück liegt vor. Die 
grundbuchliche Eintragung wird nach dem Bau  erfolgen. Weitere liegenschaftliche Regelungen sind 
nicht erforderlich. 
 
Die Anwohner werden entsprechend des Service -Versprechens der Stadt Münster und dem Amt für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig und umfassend über die Baumaßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
Kanalplanung

Kanalplanung_A4

1539 Zeichen

Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
1 
00/000
0000
Maßstab 
Lageplan 
Längen 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
Plot 24.02.2021
Canisiusgraben - Einleitung Hatt 
Kanalsanierung 
Stadtteil Aaseestadt 
Bezirk Mitte 
00000
1 : 250 
Höhen 1 : 1 : 
Nächster Höhenbolzen: 
MB 4011 9 01101 
NHN + 63.738 m 
Weseler Straße 311 
Die genaue Lage von Versorgungsleitungen 
ist vor Baubeginn zu überprüfen. 
Kabelpakete und Formsteine beachten! 
Lageplan mit Längsschnitt, 
Sonderbauwerk u. Querprofil 
W DN 300 
FH 
Telekommunikationsleitungen 
RWE - Leitungen 
Druckrohrleitung 
Mischwasserkanal 
Schmutzwasserkanal 
Regenwasserkanal 
Stromleitungen 
Lichtwellenleiter 
Wasserleitung 
Fernwärmekanal 
GAS GAS GAS 
G DN 300 
Gasleitung 
Kanal entfällt/ wird verdämmt X
Anschlussleitungen 
v.r. bzw. v.l. 
v.r. bzw. v.l. oben 
v. oben 
nicht in Betrieb 
verschlossen 
Lage bekannt / unbekannt 
vorh. Rinnenablauf / Seitenablauf 
gepl. Rinnenablauf / Seitenablauf 
Nummer der Anschlussuntersuchung 
neu     (    R;       S;         M ) 
überprüfen bei Neubau 
an gepl. Kanal anschließen 
Fehlanschluss umklemmen 
erneuern offene Bauweise 
Liner 
verdämmen 
DN 200
12345_01 
12345_02 
12345_01 
12345_01 
12345_01 
12345_01 
L. 
v. 
12345_01 
A. 
RW 
SW 
MW 
Westhues / Kopietz 
Stork 
.
genehmigt : 
i. A. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Münster, den........................................2021 
M 1 : 100 M 1 : 25 M 1 : 500/50 
Dez. 2020 
Dez. 2020 
M 1 : 250

Anlage A

1701 Zeichen

Anlage A zur V/0200/2021 
Kurzüberblick 
Die vorhandene öffentliche Regenwasserkanalisation aus Richtung Weseler Straße führt zurzeit 
über private Flächen entlang der Niesingstraße und ist durch private Flächen komplett überbaut. 
Die öffentliche Regenwasserkanalisation wird im Wendehammerbereich der Buckstraße abge-
fangen und in Richtung Südwesten über die mit dem Eigentümer abgestimmte und gesicherte 
Trasse bis zum offenen Canisiusgraben geführt.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 200.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserableitung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG),  
Landeswassergesetz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS),  
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (2)

04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 5.2 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weseler Straße 311
  • Niesingstraße
  • Buckstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0200/2021
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2021
Erstellt
08.03.2021 09:06