V/0200/2021
Canisiusgraben – Umlegung einer Regenwassereinleitung
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Kanalplanung
5717 Zeichen
II 3341 IIII II II 41 a(geplant)39 aII 23IIII II (geplant)I 31 3939 b 39 d (geplant)39 c 25II IF 316229 437 314302 441311 438 413 232438 287435 774 313199315198311 808 200231 489 310 436 309 437468 308 514301 286 811 400 807 R1EinlaufbauwerkS=57.54 R0005636D=59.84S=56.87t=2.97 R0005635D=59.35S=56.77t=2.58 R0005849D=59.37S=57.82t=1.55 R0006208D=59.75S=58.28t=1.47 R0005848D=59.38S=58.07t=1.31R0005971R0005634D=59.16S=56.72t=2.44 R0005991D=58.56S=56.60t=1.96 R0006203D=59.98S=58.19t=1.79 R0005846D=59.60S=57.37t=2.23R0005637D=59.72S=56.96t=2.76 R0005868D=59.91S=58.06t=1.85 R0021004D=59.87S=58.19t=1.68 R0021003D=59.87S=58.19t=1.68R0005972D=59.51S=57.51t=2.00 R0228399D=59.10S=56.67t=2.43B 900 4.29‰ 23.33m B 900 9.52‰ 59.91m B 300 10.03‰ 20.94mSb 900 3.55‰ 33.84m B 900 8.85‰ 15.82m B 900 15.30‰ 26.81m Sb 900 4.31‰ 11.60m Sb 300 13.27‰ 21.85m Sb 300 15.26‰ 61.59m B 900 8.06‰ 11.17mB 900 8.61‰ 36.00mB 300 0.00‰ 16.42m B 300 0.00‰ 31.26mB 300 2.23‰ 8.98mSb 300 3.39‰ 41.24m Sb 300 15.21‰ 36.16m Sb 900 7.70‰ 6.50m58.09 B 600 1‰ 72m5.00m 2.5m2.5m KS=58.62 KS=58.07 KS=58.48 KD=59.38 KD=59.39 KD=59.70KD=59.81 59.4759.4059.82 59.4459.3659.8659.6559.6159.2859.6959.40 59.7859.8759.7459.6159.5459.4859.43 59.3359.3759.53 59.3459.3359.2859.1159.2359.1059.3259.34 59.43 59.3659.2259.1959.1759.1759.1759.5859.5359.4759.3259.5159.6659.6559.7459.8559.8759.9359.9459.7659.9259.8759.6959.7759.8559.96 59.8359.7859.8260.0159.9060.0760.1060.0160.08 60.2360.3260.1760.2360.1660.28 59.9459.8859.7659.6459.7559.8059.8459.8859.9659.88 59.70 59.3759.3859.52 59.4859.5159.6059.6159.6059.6259.7059.7359.7359.7559.8460.02 60.1160.1360.1460.2260.21 60.2060.2560.2060.2460.2760.2560.2860.4058.2658.2159.2158.1558.1258.2058.1158.2758.1858.1258.1558.2158.1758.2958.1458.1758.2658.0958.1558.1458.0057.9158.0957.8757.8957.9157.8857.8057.9157.6857.6657.7557.7257.6557.7257.7957.7957.8157.6957.6657.6757.6157.5657.6857.6357.6157.7057.6357.5757.5957.6157.3057.3057.3457.6757.5957.1657.0057.6157.0656.8856.9857.1057.1257.0457.1156.8356.8856.9556.9056.8056.8457.3357.8058.9459.3958.8759.0759.25 59.8259.8060.0159.9759.9960.0560.0660.1060.2360.2360.1960.0860.0560.1260.0559.9459.9259.7859.3359.3759.5559.6059.4759.2759.3459.3759.40 Kanalsohle n. messbar ?STø= 0.30 mKø= 6.00 m ?STø= 0.40 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.20 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m ?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.20 mKø= 5.00 m?STø= 0.25 mKø= 5.00 m?STø= 0.35 mKø= 5.00 m ?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.40 mKø= 10.00 m NadelbaumSTø= 0.25 mKø= 3.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m NadelbaumSTø= 0.35 mKø= 6.00 m ?STø= 0.30 mKø= 5.00 m ??STø= 0.25 mKø= 5.00 m ?STø= 0.35 mKø= 6.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.25 mKø= 5.00 m ?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m?STø= 0.40 mKø= 6.00 m ?STø= 0.10 mKø= 2.00 m So 57.5114.5m 2‰So 57.51So 57.84So 57.84So 58.17gepl. Sohlgleite 1:20L=6.5m; So 57.30So 57.34So 57.38So 57.42So 57.46 erforderliche Eintiefung derSohle des Canisiusgrabens48m 4.5‰ 1 : 1.51 : 1.559.8059.8059.7959.7859.92Q 1offene Einleitung inden Canisiusgraben genaue Lage B 900 unbekanntgenaue Lage B 900 unbekanntErstellung gepl. R2 in Ortbetonoder alternativ MauerwerkBuckstraßeR2D=59.30S=57.61Krümmer 10 Grad Hecke Bewuchsnachrichtl. dargestelltaus Luftbild Haltung abmauern 59.80 1 : 1.5 gepl. Höhenvorh. HöhenNHN + 53.00 m 57.530.002.005.6557.5359.80 1 : 1.5Querprofil 1 59.805.4059.825.909.1059.8859.8811.1059.88NN 53.00Geländehöhe*UDGLHQWHQK×KHStraßennameRW geplantOK Schacht - Ø, MaterialRW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleSW geplantOK Schacht - Ø, MaterialSW geplantHaltungssohle, Länge, Gefälle gepl. Schachtbauwerke RW 59.30DN 600 B 59.30R2t=1.6972m 1‰ 57.54 57.61 t= 1.69SB 57.5457.51gepl. Höhe 59.7959.8059.9414.5m2‰offene EinleitungCanisiusgrabenCanisiusgrabenR1 Einlaufbauwerk B 900Grundriss R2 Schnitt A - A B 900B 600 1.58.251.95 R1.20128°58.2157.6158.2158.2157.6158.21.30.60.29.251,191.611.051.37 .74.251.11.30.90.301.50.251.89 B 60057.61 59.30B 90057.6158.21.10.30.30.90.35.05.25.142.15 .10.30.30.60.65.30.14SchachtabdeckungDN 800 AA Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 00/0000000 MaßstabLageplanLängenDatum Name bearbeitet gezeichnet geprüftPlot 24.02.2021 Canisiusgraben - Einleitung HattKanalsanierungStadtteil AaseestadtBezirk Mitte 00000 1 : 250Höhen1 : 1 : Nächster Höhenbolzen:MB 4011 9 01101NHN + 63.738 mWeseler Straße 311Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten! Lageplan mit Längsschnitt,Sonderbauwerk u. Querprofil PLANUNG=HLFKHQHUNOÅUXQJBESTAND W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitungFernwärmekanalGASGASGASG DN 300GasleitungKanal entfällt/ wird verdämmtXX Anschlussleitungenv.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )überprüfen bei Neubauan gepl. Kanal anschließenFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerverdämmen Leitungen ohne Ø-Bezeichnung = DN 150DN 200Lage der Anschlussleitungen nachrichtlich eingetragen! 12345_0112345_0212345_0112345_0112345_0112345_01o.B.L.v.12345_01A.F.u. RWSWMWÜ Westhues / KopietzStork.genehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den........................................2021 M 1 : 100M 1 : 25M 1 : 500/50 Dez. 2020Dez. 2020M 1 : 250
Beschlussvorlage
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V/0200/2021 V/0200/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Canisiusgraben – Umlegung einer Regenwassereinleitung - Baubeschluss Kanalbau / Offenlage - Beratungsfolge 04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau aufgestellten Kanalisationsplanung sowie der baulichen Aus- führung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die entwässerungstechnische Neubaumaßnahme Kosten in Höhe von ca. 200.000 € für den Kanalbau anfallen. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Ab- schreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskosten von rd. 2.000 € an. Die Folgekosten der Ka- nalisation werden durch die Abwassergebühr refinanziert. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 0012 Verbesserung von Kanälen / Hausanschlüssen Auszahlungen 2021 200.000 € Summe aller Auszahlungen 200.000 € Amt für Mobilität und Tiefbau 31.03.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0200/2021 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei de r o. g Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen Die vorliegende Kanalisationsplanung wurde grundsätzlich auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 457 Weseler Straße / Kleihorst straße erstellt. Die für die jetzt vorliegende Kanalisationsplanung not- wendige Trasse ist in dem B -Plan durch eine mit Leitungsrechten zu belastende Fläche festgesetzt worden. Diese Trasse füh rt jedoch über eine private Liegenschaft. Der Eigentümer hatte bisher die notwendigen privatrechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Planung abgelehnt. Nach langwierigen und langjährigen Verhandlungen ist es uns jetzt gelungen, mit dem Eigentümer eine Gewährung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Regenwasserkanalrecht) für die erforderliche Trasse zu vereinbaren. Für die Stadt Münster ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, den noch notwendigen „Lü- ckenschluss“ zeitnah zu realisieren. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die vorhandene öffentliche Regenwasserkanalisation aus Richtung Weseler Straße führt zurzeit über private Flächen entlang der Niesingstraße und mündet weiter nördlich über ein Einlaufbauwerk in den Canisiusgraben. Die zurzeit vorhandene Vorflut liegt vollständig unter privaten bebauten Flächen. Hier befindet sich eine Reihenhaussiedlung entlang der Niesingstraße. D ie Schachtbauwerke sind dementsprechend nicht zugänglich. Weder die betriebliche Kanalunterhaltung noch zukünftig eventu- ell erforderliche Reparaturen der öffentlichen Kanalisation sind möglich. Eingetragene Grunddienst- barkeiten zu Gunsten der Stadt existieren nicht. Bei eventuell auftretenden Betriebsproblemen gibt es überhaupt keine Möglichkeit, den erforderlichen Unterhaltungspflichten nachzukommen. Bei zukünftigen Schäden an der Leitung kann es unter Um- ständen zu Unterspülungen der dort befindlichen Fundamente der Bebauung kommen. Aus diesem Grund ist auch im Sinne der Vorsorge der Neubau des Regenwasserkanals zwingend erforderlich. Die öffentliche Regenwasserkanalisation wird aus diesem Grund im Wendehammerbereich der Buck- straße abgefangen und in Richtung Südwesten über die mit dem Eigentümer abgestimmte und gesi- cherte Trasse bis zum offenen Canisiusgraben geführt. Durch die M aßnahme kann der ordnungsge- mäße Kanalbetrieb wieder sichergestellt und durch die privatrechtliche Eintragung zu Gunsten der Stadt Münster Rechtssicherheit erlangt werden. Es werden 72 m Regenwasserkanal in offener Bauweise neu verlegt. Ein Einlaufbauwerk wird neu hergestellt und auf circa 15 m erfolgt die Offenlegung der Regenwasserkanalisation und die Sohlang- leichung an den Canisiusgraben. Die technische Darstellung der Entwässerungsplanung ist dem Lageplan (siehe Anlage) zu entneh- men. 3. Ausschreibung und Bau Die Umsetzung der Maßnahme soll über die Jahresausschreibung Kanalbau im Jahr 2021 erfolgen. Dies wurde auch dem Eigentümer in den Verhandlungen zugesagt, da die Erstellung des geplanten Einfamilienhauses erst nach dem Kanalbau erfolgen kann. Nach den aktuellen Planungen ist somit der Start der Kanalbaumaßnahme für die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Die Bauzeit der Maßnahme wird voraussichtlich insgesamt 3 Monate betragen. Die Arbeiten werden in offener Bauweise ausgeführt. - 3 - V/0200/2021 4. Beiträge Dritter / Zuschüsse Beiträge / Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen Die Verlegung der Einleitungsstelle und der geplante Anschluss an den Canisiusgraben werden über eine Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Einleitungserlaubni s bei der unteren Wasserbe- hörde beantragt. Vorgespräche dazu haben bereits stattgefunden. 6. Liegenschaftliche Regelungen Die Zustimmung zum Bau der Regenwasserkanalisation auf dem Privatgrundstück liegt vor. Die grundbuchliche Eintragung wird nach dem Bau erfolgen. Weitere liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die Anwohner werden entsprechend des Service -Versprechens der Stadt Münster und dem Amt für Mobilität und Tiefbau frühzeitig und umfassend über die Baumaßnahme informiert. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen Kanalplanung
Kanalplanung_A4
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Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 00/000 0000 Maßstab Lageplan Längen Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Plot 24.02.2021 Canisiusgraben - Einleitung Hatt Kanalsanierung Stadtteil Aaseestadt Bezirk Mitte 00000 1 : 250 Höhen 1 : 1 : Nächster Höhenbolzen: MB 4011 9 01101 NHN + 63.738 m Weseler Straße 311 Die genaue Lage von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn zu überprüfen. Kabelpakete und Formsteine beachten! Lageplan mit Längsschnitt, Sonderbauwerk u. Querprofil W DN 300 FH Telekommunikationsleitungen RWE - Leitungen Druckrohrleitung Mischwasserkanal Schmutzwasserkanal Regenwasserkanal Stromleitungen Lichtwellenleiter Wasserleitung Fernwärmekanal GAS GAS GAS G DN 300 Gasleitung Kanal entfällt/ wird verdämmt X Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l. v.r. bzw. v.l. oben v. oben nicht in Betrieb verschlossen Lage bekannt / unbekannt vorh. Rinnenablauf / Seitenablauf gepl. Rinnenablauf / Seitenablauf Nummer der Anschlussuntersuchung neu ( R; S; M ) überprüfen bei Neubau an gepl. Kanal anschließen Fehlanschluss umklemmen erneuern offene Bauweise Liner verdämmen DN 200 12345_01 12345_02 12345_01 12345_01 12345_01 12345_01 L. v. 12345_01 A. RW SW MW Westhues / Kopietz Stork . genehmigt : i. A. Amt für Mobilität und Tiefbau Münster, den........................................2021 M 1 : 100 M 1 : 25 M 1 : 500/50 Dez. 2020 Dez. 2020 M 1 : 250
Anlage A
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Anlage A zur V/0200/2021 Kurzüberblick Die vorhandene öffentliche Regenwasserkanalisation aus Richtung Weseler Straße führt zurzeit über private Flächen entlang der Niesingstraße und ist durch private Flächen komplett überbaut. Die öffentliche Regenwasserkanalisation wird im Wendehammerbereich der Buckstraße abge- fangen und in Richtung Südwesten über die mit dem Eigentümer abgestimmte und gesicherte Trasse bis zum offenen Canisiusgraben geführt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 200.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserableitung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Weseler Straße 311
- Niesingstraße
- Buckstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0200/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2021
- Erstellt
- 08.03.2021 09:06