V/0280/2023
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0280/2023 Kurzüberblick Ratsvorlage über die Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung awm für das Wirtschaftsjahr 2022, zur Entnahme aus den Gebührenüber- schüssen der Abfallentsorgung zugunsten des Eigenkapitals der awm und zur Entnahme der In- vestitionszuschüsse 2022 für E-Mobilität zugunsten des Gebührenzahlers. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zu 1) Gemäß § 26 EigVO i.V. mit § 14 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss und der La- gebericht bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Unter Beachtung des § 103 GO NW hat eine Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erfolgen. Zu 2) Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation der höheren Kosten aus der Beschaffung der E-Kehrmaschinen zugunsten der Gebührenzahler in die Verbindlichkeiten gebucht. Zu 3) Umsetzung der Prüfungsfeststellung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revisi- on. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Anlage: Jahresabschluss 2022 der awm
119011 Zeichen
A K T I V S E I T E 31.12.2022 31.12.2021 P A S S I V S E I T E 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE I. STAMMKAPITAL 500.000,00 500.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen und Software 30.279,60 67.068,02
II. RÜCKLAGEN
1. Allgemeine Rücklage 29.492.254,09 26.624.899,75
2. Rücklagen aus Überschüssen awm-Dienstleistungen 411.896,81 364.763,94
3. Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen 168.021,56 158.339,40
II. SACHANLAGEN III. JAHRESÜBERSCHUSS 5.310.626,19 5.227.819,62
1. Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 21.322.791,74 21.786.711,94 35.882.798,65 32.875.822,71
2. Anlagen der Stadtreinigung 4.187.559,26 4.595.230,94
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 17.809.773,86 20.771.516,02
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung 1.407.031,37 1.328.422,69
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.938.830,06 2.658.010,18
51.665.986,29 51.139.891,77 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM
ANLAGEVERMÖGEN 1.079.580,80 1.334.031,22
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 20.247.790,36 15.048.617,88 C. RÜCKSTELLUNGEN
2. Sonstige Ausleihungen 1.200.000,00 1.350.000,00
21.447.790,36 16.398.617,88 I. Rückstellungen für Pensionen 3.234.355,00 2.863.969,00
73.144.056,25 67.605.577,67
II. Steuerrückstellungen 10.565,00 6.100,00
B. UMLAUFVERMÖGEN III. Sonstige Rückstellungen
1. Nachsorgerückstellungen 31.585.921,36 31.087.607,95
2. Übrige 4.265.923,12 3.757.600,72
I. VORRÄTE 35.851.844,48 34.845.208,67
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 873.517,22 844.431,40 39.096.764,48 37.715.277,67
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 83.187,20 72.560,43
956.704,42 916.991,83
D. VERBINDLICHKEITEN
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.573.513,77 9.220.585,12
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.157.431,83 4.238.063,77 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.801.532,00 3.090.924,81
2. Forderungen an die Stadt Münster 8.549.581,01 19.724.722,98 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 557.366,94 1.854.061,57
3. Sonstige Vermögensgegenstände 78.047,01 29.302,35 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 12.712.093,02 8.935.122,20
12.785.059,85 23.992.089,10
5. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern 727.456,90 530.326,37
III. KASSENBESTAND UND GUTHABEN 15.510.040,98 3.007.956,27 31.12.2022 668.066,43 €
BEI KREDITINSTITUTEN 31.12.2021 466.160,53 € 26.371.962,63 23.631.020,07
29.251.805,25 27.917.037,20
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 35.245,06 33.536,80
102.431.106,56 95.556.151,67 102.431.106,56 95.556.151,67
Bilanz zum 31.12.2022
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 2021
1. Januar bis 31. Dezember 2022 EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 65.497.286,98 66.024.148,21
2. Erhöhung ( + ) / Verminderung ( - ) des Bestands an fertigen Erzeugnissen -1.854,05 441,95
3. Sonstige betriebliche Erträge 780.872,54 851.701,97
66.276.305,47 66.876.292,13
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 5.968.864,78 5.157.112,78
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.669.055,51 18.851.348,15
22.637.920,29 24.008.460,93
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 19.624.734,95 19.156.684,98
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 6.277.379,97 5.865.586,73
davon für Altersversorgung:
2022: 2.025.872,05 € [2021: 1.761.823,15 €]
25.902.114,92 25.022.271,71
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 7.769.945,28 8.038.165,33
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.867.188,26 3.849.867,83
61.177.168,75 60.918.765,80
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 61.363,62 58.080,80
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 289.864,23 10.587,70
davon Erträge aus der Veränderung der Abzinsung
2022: 246.523,09 € [2021: 0,00 €]
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.606,12 714.506,37
davon Aufwendungen aus der Veränderung der Abzinsung
2022: 819,00 € [2021: 670.779,54 €]
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 27.194,09 16.329,27
12. Ergebnis nach Steuern 5.381.564,36 5.295.359,19
13. Sonstige Steuern 70.938,17 67.539,57
14. Jahresüberschuss 5.310.626,19 5.227.819,62
Nachrichtlich: Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 1.444.696,12 3.160.208,41
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 3.863.639,88 2.011.219,00
c) Entnahme aus der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse (VJ Einstellung in die Rücklage) -469,20 9.259,34
d) Einstellung in die Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen 2.759,39 47.132,87
2022
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) wurde
nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Bestimmungen des Handels-
gesetzbuchs aufgestellt.
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der awm abbilden zu können, wird in der
Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite eine Untergliederung des Sachanlagevermögens in die
Anlagen der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft und auf der Passivseite eine Untergliederung der sonsti-
gen Rückstellungen in „Nachsorgerückstellungen“ und „übrige sonstige Rückstellungen“ vorgenommen. Dar-
über hinaus werden die Zuwendungen zum Anlagevermögen auf der Passivseite unter „Sonderposten für
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und die Überschüsse aus den Betrieben gewerblicher Art (BgA)
im Eigenkapital unter „Rücklagen aus Überschüssen awm-Dienstleistungen“ und „Rücklagen aus Photovol-
taik-Überschüssen“ ausgewiesen.
Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen werden unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Gebüh-
renzahlern“ ausgewiesen.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang dazustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
den maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet. Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der betriebsge-
wöhnlichen Nutzungsdauer angewendet. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abge-
schrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen Ausleihun-
gen betreffen ein Genussrecht, welches ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt worden ist.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen ange-
setzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips ermittelt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt worden. Wesentliche risi-
kobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen wor-
den.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer der Vermö-
gensgegenstände, für den er gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versicherungsmathematisch ermittelten Barwert unter Berück-
sichtigung der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck, Köln, Richttafeln 2018 G, gem. § 22 Abs. 3 EigVO NRW
angesetzt und bewertet worden; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und sind
grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Bewertung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden gemäß § 37 Abs. 1 Satz 5 - 8 KomHVO berechnet. Der Barwert
wurde als prozentualer Anteil in Höhe von 24,00 % (VJ 24,12 %) der Rückstellungen für Versorgungsbezüge
ermittelt.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch das Per-
sonalamt der Stadt Münster unter Verwendung des Programms „HPR Haessler Pensionsrückstellungen Kom-
munal“ ermittelt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abge-
zinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von drei Jahren ergibt. Dieser beläuft sich zum 31. De-
zember 2022 auf 0,59 % (VJ 0,40 %). Bei der Bewertung wird eine durchschnittliche Kostensteigerung in Höhe
von 3,5 % (VJ 2,2 %) unterstellt.
In den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse werden Gebührenüberschüsse ausgewiesen, soweit sie aus
der Zeit vor der Neufassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW (= Kostenüberdeckungen aus der Zeit vor dem
Jahr 1999) resultieren. Diese werden nachfolgend auch als „Gebührenüberschüsse ALT“ bezeichnet. Ver-
pflichtungen aus Gebührenüberschüssen, soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb
der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüberdeckungen stehen, werden unter dem Posten „Ver-
bindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ ausgewiesen. Diese werden nachfolgend auch als „Gebühren-
überschüsse NEU“ bezeichnet.
Die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II (im Folgenden als Deponierück-
stellungen bezeichnet) basieren auf dem Gutachten der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2022
und werden im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen angepasst.
Da die Einzelmaßnahmen der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen nicht zu einem Zeitpunkt, son-
dern in einem Zeitraum zu erfüllen sind, wird die Rückstellung für Zwecke der Bewertung in mehrere Teilrück-
stellungen entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zuge-
ordnet. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung wird mit dem jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen sowie die Aufwen-
dungen aus der Zuführung zu den Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen werden, soweit sie im Zu-
sammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüber-
deckungen (Gebührenüberschüsse NEU) stehen, saldiert in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der Ausweis
der Inanspruchnahme der Gebührenüberschüsse ALT erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.
III. Bilanzerläuterungen
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagennachweis (Anlage 1 des Anhangs) ge-
zeigt.
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft konnten im Wesentlichen tech-
nisch und wirtschaftlich optimal genutzt werden. Im Sinne einer sicheren Bewältigung der Aufgabenstellung
sind sie ausreichend dimensioniert. Der Bestand des Anlagevermögens hat sich in 2022 insgesamt erhöht.
Die Neuinvestitionen überstiegen die Abschreibungen in Höhe von 5.763 TEUR.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Bestand entgeltlich erworbener Software und Lizenzen hat sich insgesamt um 37 TEUR verringert.
Sachanlagen
Der Bestand der Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten verringerte sich um 464 TEUR und der An-
lagen der Stadtreinigung verringerte sich um 408 TEUR. Ebenfalls verringerte sich der Bestand der Anlagen
der Abfallwirtschaft um 2.962 TEUR. Zum Bilanzstichtag werden geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau mit 6.939 TEUR ausgewiesen. Es handelt sich in erster Linie um die Neukonstruktion des 3. OGs des
alten Verwaltungsgebäudes inkl. Dachneubau (813 TEUR), Investitionen für den Bau der Zentralwerkstatt
am EZM im Zuge der Nutzungsänderung der alten Biovergärungsanlage (2.534 TEUR), der Erweiterung des
Sozialtraktes an der MRA (1.332 TEUR) und zwei E-Abfallsammelfahrzeuge (1.688 TEUR).
Finanzanlagen
Der Wertpapierbestand des Anlagevermögens (VUS-Fonds) erhöhte sich durch den Kauf von weiteren 29.129
Anteilen um 5.199 TEUR.
Die Stadtwerke Münster zahlten vereinbarungsgemäß die zweite Rate des Genussrechtvertrags i.H.v. 150
TEUR zum 31.12.2022.
Umlaufvermögen
Vorräte
Der Posten Vorräte enthält Lagermaterial (356 TEUR), Streumittel (215 TEUR), Schutz- und Dienstkleidung
(132 TEUR), Kraft- und Schmierstoffe (142 TEUR) und Sonstiges (112 TEUR).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an die Stadt Münster resultieren mit 235 TEUR aus Lieferungen und Leistungen, mit 8.251
TEUR aus dem Cash-Pooling und mit 64 TEUR aus der Rückforderung von Starkverschmutzerzuschlägen für
die Kompostierung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Betreiber des dualen Systems
betragen 2.033 TEUR. Die übrigen Forderungen in Höhe von 2.124 TEUR stammen ebenfalls aus weiteren
Lieferungen und Leistungen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 78 TEUR handelt es
sich hauptsächlich um Vorschüsse an Mitarbeiter sowie Ansprüche aus Steuererstattungen und Zinsabgren-
zungen.
Die Forderungen haben alle, bis auf sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. 4 TEUR (Mitarbeiterdarlehen),
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält ausschließlich transitorische Posten.
Passivseite
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf 32.875.822,71 EUR. Gemäß Ratsbeschluss
vom 07. September 2022 wurde von dem Jahresüberschuss 2021 (5.227.819,62 EUR) ein Anteil in Höhe von
3.160.208,41 EUR der allgemeinen Rücklage und 9.259,34 EUR der Rücklage aus Photovoltaik-Überschüs-
sen zugeführt. Ebenfalls zugeführt wurden 47.132,87 EUR der Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen.
Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 5.310.626,19 EUR und saldiert sich
aufgrund der in 2022 ausgezahlten Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 2.011.219,00 EUR, sowie der Ent-
nahme aus den allgemeinen Rücklagen in Höhe von 317.298,39 EUR, der Zuführung der allgemeinen Rück-
lage in Höhe von 24.444,32 EUR und der Zuführung der Rücklagen aus Photovoltaiküberschüssen in Höhe
von 422,82 EUR zum 31. Dezember 2022 auf 35.882.798,65 EUR.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen hat sich um 254 TEUR verringert und liegt
somit zum Ende des Jahres bei 1.080 TEUR. Die Minderung ist auf einen geringen Zugang an Investitionszu-
schüssen (+ 37 TEUR) und der ratierlichen Auflösung aller Investitionszuschüsse (-291 TEUR) zurückzufüh-
ren.
Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit (296 TEUR), Rückstel-
lungen für Beihilfen (776 TEUR), Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (126
TEUR), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (983 TEUR), die Nachsorge/Rekultivierung der ZDM I und II
(31.586 TEUR), Urlaubs- und Überstundenansprüche (1.818 TEUR) und um Gebührenüberschüsse ALT
(267 TEUR).
Rückstellung für Gebührenüberschüsse vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Da die vor dem Wirtschaftsjahr 2000 gebildeten Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen der Abfallwirt-
schaft bis spätestens zum 31. Dezember 2024 aufgelöst werden, wurde gemäß Artikel 67 des II. Ein-
führungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) das Beibehaltungswahlrecht in Anspruch genommen.
Durch Anwendung des Beibehaltungswahlrechts im Zusammenhang mit den Neuregelungen des BilMoG
zum 1. Januar 2010 resultiert im Jahresabschluss 2022 eine Überdeckung in Höhe von 2,7 TEUR (VJ 3,3
TEUR).
Eigenkapital
31.12.2021
Rücklagen
Zuführung
Rücklagen
Entnahme
Auszahlungen
an die Stadt
Münster
Jahres-
überschuss
2022
Eigenkapital
31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 500.000 0 0 0 0 500.000
Allgemeine Rücklage 26.624.900 3.184.653 -317.298 0 0 29.492.255
Rücklagen aus Überschüssen awm-Dienstleistungen 364.764 47.133 0 0 0 411.897
Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen 158.339 9.682 0 0 0 168.021
Jahresüberschuss 5.227.820 -3.216.601 0 -2.011.219 5.310.626 5.310.626
Summe 32.875.823 24.867 -317.298 -2.011.219 5.310.626 35.882.799
31.12.2021 Inanspruch-
nahme Auflösungen Zuführungen* 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen 2.864 129 0 499 3.234
2. Steuerrückstellungen 6 6 0 11 11
3. Sonstige Rückstellungen 34.845 1.427 153 2.587 35.852
Summe Rückstellungen 37.715 1.562 153 3.097 39.097
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen.
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten.
Von den Umsatzerlösen entfallen 52.054 TEUR auf die Abfallwirtschaft; davon betreffen 42.047 TEUR die
Abfallabfuhr, 931 TEUR die Abfalldeponierung, 6.176 TEUR die sonstige Abfallverwertung, 2.817 TEUR den
DSD-Bereich, 75 TEUR die Sonderabfälle und 8 TEUR sonstige Umsatzerlöse. In den Umsatzerlösen der
Abfallabfuhr sind saldierte Überdeckungen in Höhe von 3.767 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten ge-
genüber Gebührenzahlern zugeführt wurden.
Weitere Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 7.313 TEUR auf die Straßenreinigung und 1.944 TEUR auf den
Winterdienst. In den Umsatzerlösen der Straßenreinigung sind saldierte Unterdeckungen in Höhe von
279 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern (276 TEUR) und den Rückstel-
lungen „Gebührenüberschüsse ALT“ (3 TEUR) entnommen wurden.
Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen entfallen Erlöse in Höhe von 4.186 TEUR.
Abfallwirtschaft
Abfallabfuhr
Die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Leistungen im Abfallabfuhrbereich entsprechen der Anzahl der
tatsächlichen Behälterentleerungen auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen Behälterbestände.
Entwicklung der Verbindlichkeiten 2022:
Gesamt
bis 1 Jahr > 1 Jahr > 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.574 647 7.927 5.338
[31.12.2021] [9.221] [647] [8.574] [5.985]
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.802 3.802 0 0
[31.12.2021] [3.091] [3.091] [0] [0]
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 557 557 0 0
[31.12.2021] [1.854] [1.854] [0] [0]
Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 12.712 184 12.528 0
[31.12.2021] [8.935] [1.815] [7.120] [0]
Sonstige Verbindlichkeiten 727 727 0 0
[31.12.2021] [530] [530] [0] [0]
Gesamt 26.372 5.917 20.455 5.338
[31.12.2021] [23.631] [7.937] [15.694] [5.985]
davon mit einer Restlaufzeit
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Restmüll
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen
2021
Anzahl Leistungen
2022
Gebührensätze
2021
Gebührensätze
2022
Restmüll 35 l 0 0 145,92 € 145,92 €
wöchentlich 60 l 3 3 250,20 € 250,20 €
90 l 1 1 375,24 € 375,24 €
120 l 62 61 500,40 € 500,40 €
240 l 105 106 1.000,80 € 1.000,80 €
660 l 288 287 2.752,20 € 2.752,20 €
660 l 2 2 3.040,20 € 3.040,20 €
660 l 5 5 2.896,20 € 2.896,20 €
770 l 8 6 3.210,84 € 3.210,84 €
770 l 0 0 3.354,84 € 3.354,84 €
1.100 l 711 728 4.587,00 € 4.587,00 €
1.100 l 8 10 4.731,00 € 4.731,00 €
1.100 l 4 4 4.875,00 € 4.875,00 €
Restmüll Gewerbe 60 l 2 2 200,16 € 200,16 €
wöchentlich 120 l 59 59 400,32 € 400,32 €
240 l 160 163 800,64 € 800,64 €
660 l 166 165 2.201,76 € 2.201,76 €
660 l 1 1 2.489,76 € 2.489,76 €
660 l 3 3 2.345,76 € 2.345,76 €
770 l 1 1 2.568,72 € 2.568,72 €
1.100 l 458 466 3.669,60 € 3.669,60 €
1.100 l 3 3 3.813,60 € 3.813,60 €
1.100 l 2 2 3.957,60 € 3.957,60 €
Restmüll 17,5 l 516 551 36,48 € 36,48 €
14 - täglich 35 l 12.833 12.769 72,96 € 72,96 €
60 l 14.296 14.335 125,04 € 125,04 €
90 l 6.781 6.855 187,56 € 187,56 €
120 l 13.316 13.214 250,20 € 250,20 €
240 l 9.589 9.667 500,40 € 500,40 €
660 l 746 756 1.376,04 € 1.376,04 €
660 l 3 3 1.520,04 € 1.520,04 €
660 l 16 18 1.448,04 € 1.448,04 €
770 l 53 52 1.605,36 € 1.605,36 €
770 l 2 2 1.677,36 € 1.677,36 €
1.100 l 923 930 2.293,44 € 2.293,44 €
1.100 l 12 11 2.365,44 € 2.365,44 €
1.100 l 2 4 2.437,44 € 2.437,44 €
2.000 l 2 2 4.170,00 € 4.170,00 €
3.000 l 2 2 6.255,00 € 6.255,00 €
4.000 l 1 1 8.340,00 € 8.340,00 €
5.000 l 3 4 10.425,00 € 10.425,00 €
Restmüll Gewerbe 35 l 158 159 58,32 € 58,32 €
14 - täglich 60 l 189 186 100,08 € 100,08 €
90 l 120 118 150,12 € 150,12 €
120 l 568 570 200,16 € 200,16 €
240 l 1.070 1.078 400,32 € 400,32 €
660 l 306 312 1.100,88 € 1.100,88 €
660 l 6 6 1.172,88 € 1.172,88 €
660 l 1 1 1.244,88 € 1.244,88 €
770 l 11 10 1.284,36 € 1.284,36 €
1.100 l 342 346 1.834,80 € 1.834,80 €
1.100 l 5 5 1.906,80 € 1.906,80 €
1.100 l 3 3 1.978,80 € 1.978,80 €
2.000 l 1 1 3.336,00 € 3.336,00 €
Restmüll 120 l 1 1 1.000,80 € 1.000,80 €
2 x wöchentlich 240 l 8 8 2.001,60 € 2.001,60 €
660 l 21 25 5.504,40 € 5.504,40 €
770 l 0 0 6.421,80 € 6.421,80 €
770 l 1 1 6.709,80 € 6.709,80 €
1.100 l 122 124 9.174,00 € 9.174,00 €
Restmüll Gewerbe 240 l 25 25 1.601,28 € 1.601,28 €
2 x wöchentlich 660 l 34 34 4.403,52 € 4.403,52 €
660 l 1 1 4.691,52 € 4.691,52 €
770 l 2 2 5.137,44 € 5.137,44 €
1.100 l 1 1 7.915,20 € 7.915,20 €
1.100 l 4 4 7.627,20 € 7.627,20 €
1.100 l 166 164 7.339,20 € 7.339,20 €
Restmüll 660 l 0 0 8.256,60 € 8.256,60 €
3 x wöchentlich 770 l 0 0 9.632,64 € 9.632,64 €
1.100 l 0 0 13.761,00 € 13.761,00 €
Restmüll Gewerbe 240 l 0 2 2.401,92 € 2.401,92 €
3 x wöchentlich 660 l 1 2 6.605,28 € 6.605,28 €
770 l 0 0 7.706,16 € 7.706,16 €
1.100 l 17 17 11.008,80 € 11.008,80 €
Restmüll 120 l 2 2 2.001,60 € 2.001,60 €
4 x wöchentlich
Restmüll Gewerbe 90 l 2 2 1.200,96 € 1.200,96 €
4 x wöchentlich 660 l 4 3 8.807,04 € 8.807,04 €
770 l 0 0 10.274,88 € 10.274,88 €
1.100 l 0 0 14.678,40 € 14.678,40 €
Restmüll Gewerbe 1.100 l 1 0 18.708,00 € 18.708,00 €
5 x wöchentlich
Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Leistungen im Abfalldeponierungs- / verwertungsbereich sind
der nachfolgenden Anlieferungsstatistik zu entnehmen.
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen Stadtreinigung zugrundeliegenden Leistungen sind der nachfolgenden Leistungsüber-
sicht zu entnehmen.
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Biomüll
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen
2021
Anzahl Leistungen
2022
Gebührensätze
2021
Gebührensätze
2022
Biomüll 17,5 l 322 345 58,20 € 58,20 €
wöchentlich 35 l 20.541 20.652 116,52 € 116,52 €
60 l 10.109 10.182 199,80 € 199,80 €
90 l 3.495 3.515 299,64 € 299,64 €
120 l 5.501 5.538 399,60 € 399,60 €
240 l 2.574 2.566 799,20 € 799,20 € 3 3
Biomüll 1.000 l 3 3 1.665,00 € 1.665,00 €
14-täglich
Istmenge in Mg 2.860 15.484 13.334 46.560 5.605
Planmenge in Mg 3.500 17.000 15.500 50.000 5.000
Abweichung in Mg -640 -1.516 -2.166 -3.440 605
Jahresabschluss in Euro 257.376 2.894.614 600.037 16.022.682 425.942
Planungsgröße in Euro 315.000 3.147.040 697.500 20.084.500 372.000
Abweichung in Euro -57.624 -252.426 -97.463 -4.061.818 53.942
Abweichung in Prozent -18,29 -8,02 -13,97 -20,22 14,50
Altholz Bioabfälle Grünabfälle Haus-/Sperrmüll
nicht verwertbar
Straßenkehricht/
MRA/
Kompostierung
Allgemeine Stadtreinigung
2022
Kehrmeter
Vorjahr
Kehrmeter
Vollreinigung - insgesamt 823.198 823.458
Fahrbahnreinigung - wöchentlich 284.935 284.169
Fahrbahnreinigung - 14-tägig 305.420 303.622
Reinigung von ca. 866 Kilometern Rad- und Gehwegen und 31.115 qm Flächenreinigung
(Abendreinigung in der Stadt).
Sonderleistungen
- Neujahrsreinigung
- Flohmarktreinigungen
- Stadtfest, sowie diverse Stadtteilfeste
- Sonderreinigungen für städt. Ämter (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilien-
management, Tiefbauamt, Sportamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
- Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber (z. B. Betriebsgelände, Parkplätze)
- Reinigung öffentlicher Flächen
Winterdienst
Die Gesamteinsätze des Winterdienstes haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringert. In 2022
waren 23 Einsätze erforderlich (Vorjahr 47). Davon 11 kleinere Einsätze (bis fünf Streufahrzeuge), 10 größere
Einsätze (mehr als fünf Streufahrzeuge) und 2 Großeinsätze (Großteil der verfügbaren Kräfte). Der Rückgang
der Einsätze in 2022 ist auf einen milderen Winter im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.
Mengen- und Tarifstatistik Straßenreinigung
Art der Leistung Anzahl Leistungen
2021
Anzahl Leistungen
2022
Gebührensätze
2021
Gebührensätze
2022
Vollreinigung Anliegerstraßen
1 x wöchentlich (710, 740) 368.313 369.008 6,06 € 6,06 €
2 x wöchentlich (720, 750) 14.737 14.737 12,12 € 12,12 €
3 x wöchentlich (730) 7.035 7.035 18,18 € 18,18 €
6 x wöchentlich (770) 9.094 9.094 36,36 € 36,36 €
Vollreinigung Anliegerstraßen (Hinterlieger)
1 x wöchentlich (712) 25.357 25.467 6,06 € 6,06 €
2 x wöchentlich (722) 155 155 12,12 € 12,12 €
3 x wöchentlich (732) 318 318 18,18 € 18,18 €
6 x wöchentlich (772) 18 18 36,36 € 36,36 €
Vollreinigung Durchgangsstraßen
1 x wöchentlich (610, 640) 155.161 155.588 5,40 € 5,40 €
2 x wöchentlich (620, 650) 14.184 14.182 10,80 € 10,80 €
3 x wöchentlich (630) 3.957 3.957 16,20 € 16,20 €
6 x wöchentlich (670) 3.088 3.089 32,40 € 32,40 €
Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
1 x wöchentlich (612) 11.775 11.932 5,40 € 5,40 €
2 x wöchentlich (622) 343 343 10,80 € 10,80 €
3 x wöchentlich (632) 30 30 16,20 € 16,20 €
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
1 x wöchentlich (760, 780, 782) 277.265 277.464 3,00 € 3,00 €
14 - täglich (763, 783, 784) 260.115 261.039 1,50 € 1,50 €
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen
1 x wöchentlich (660, 680, 682) 10.842 10.839 2,64 € 2,64 €
14 - täglich (663, 683, 684) 21.331 21.524 1,32 € 1,32 €
Streugutverbrauch 2022
(in Megagramm)
Vorjahr
(in Megagramm)
Streusalz 571,96 2.633,18
Lava-Granulat 142,00 310,50
Split 145,00 418,81
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage-
vermögens (159 TEUR) und aus Schadensersatzleistungen (12 TEUR). Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (117 TEUR) und Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen zum Anlagevermö-
gen (292 TEUR), bedingt durch die Anschaffung geförderter E-Fahrzeuge und Ladestationen.
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 5.969 TEUR sowie
Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 16.669 TEUR. Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe entfallen 2.120 TEUR auf den Dieselkraftstoffverbrauch, 2.815 TEUR auf die Materialdi-
rektverbräuche, 396 TEUR auf Strom sowie 638 TEUR auf sonstige Verbräuche.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen mit 7.963 TEUR auf die Entsorgung in der mechani-
schen Restmüllbehandlungsanlage (MRA), mit 611 TEUR auf die Entsorgung von Krankenhausabfällen, mit
145 TEUR auf die Entsorgung in der Biovergärungsanlage (BVA), mit 778 TEUR auf bezogene Aufwendun-
gen für das BHKW, mit 242 TEUR auf die Problemabfallentsorgung, mit 570 TEUR auf bezogene Straßenrei-
nigungsleistungen, mit 488 TEUR auf bezogene Winterdienstleistungen und mit 3.925 TEUR auf sonstige Ent-
sorgungsleistungen.
Die Aufwendungen aus der Preisindexierung der Nachsorgerückstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr auf-
grund der deutlich gestiegenen Kosten und Preisanpassungen der Folgejahre gestiegen und liegt somit bei
1.811 TEUR.
Personalaufwand
Im Jahr 2022 wurden bei den Abfallwirtschaftsbetrieben folgende Mitarbeiter einschließlich
Auszubildende beschäftigt:
Gehälter
Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist für alle Bediensteten eine einheitliche Entgelttabelle nach dem TVöD
in der jeweils gültigen Fassung.
Beamtenbesoldung
Grundlage der Bezüge war das Landesbesoldungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Die awm sind als Teil der Stadt Münster Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe
(ZKW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche
Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die ZKW hat mit der Stadt Münster in einer Beteiligungs-
vereinbarung festgelegt, dass alle Arbeitnehmer zu versichern sind, die nach dem Tarifvertrag über die Ver-
sorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen
und Betriebe zu versichern wären. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und
Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,25 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehalts-
summe erhoben.
Zeitpunkt Beschäftigte
(ohne Auszubildende)
Nachrichtlich
Auszubildende
31.03.2022 437 19
30.06.2022 436 16
30.09.2022 437 23
31.12.2022 435 18
Durchschnitt 2022 436 19
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 880 TEUR gestiegen und liegt bei 25.902 TEUR.
Die einzelnen Aufwandskomponenten gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor:
Abschreibungen
Im Wirtschaftsjahr 2022 betrugen die Abschreibungen insgesamt 7.770 TEUR. Dabei handelt es sich um plan-
mäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanla-
gen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten 1.382 TEUR Aufwendungen für Verwaltungsleistungen
der Stadt Münster sowie 3.485 TEUR sonstige allgemeine Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Der Posten enthält den Ertrag aus dem Genussrecht gegenüber der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von
61 TEUR. Die Jahresstromerzeugung der Photovoltaikanlage betrug in 2022 1.073,69 kWh/kWp. Dieser
Stromerzeugung liegt eine Grundverzinsung von 5,4 % zugrunde.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten enthält Festgeldzinsen von 23 TEUR, Zinserträge durch den Abzinsungseffekt der Nachsorge-
rückstellungen i.H.v. 247 TEUR und Habenzinsen von Kreditinstituten i.H.v. 20 TEUR.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält 0,8 TEUR Zinsaufwendungen aus dem Aufzinsungseffekt der Altersteilzeitrückstellun-
gen sowie Zinsen für die Darlehen bei der NRW.BANK in Höhe von 41 TEUR.
Personalkosten 2022
EUR
2021
EUR
Veränderung
zum Vorjahr
EUR
Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
Beschäftigungsentgelte 19.352.941 18.768.659 584.282 3,1
Beamtenbezüge 278.454 268.123 10.331 3,9
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen -78.923 64.871 -143.794 -221,7
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 72.263 55.032 17.231 31,3
Gesamt 19.624.735 19.156.685 468.050 2,4
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 4.033.050 3.896.365 136.685 3,5
Gruppenversicherung 107.845 109.913 -2.068 -1,9
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen -12.814 20.789 -33.603 -161,6
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 14.454 11.006 3.448 31,3
4.142.535 4.038.073 104.462 2,6
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 1.528.558 1.476.859 51.699 3,5
Zuführung zur Pensionsrückstellung 499.310 280.118 219.192 78,2
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen -5.249 2.370 -7.619 -321,5
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 3.253 2.477 776 31,3
2.025.872 1.761.824 264.048 15,0
Aufwendungen für Beihilfen u. Unterstützungen 108.973 65.690 43.283 65,9
108.973 65.690 43.283 65,9
Gesamt 6.277.380 5.865.587 411.793 7,0
Personalaufwand gesamt 25.902.115 25.022.272 879.843 3,52
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern beinhalten maßgeblich Kraftfahrzeugsteuern in Höhe von 60 TEUR.
V. Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Die Betriebsleitung der awm ist ab dem 27.10.2022 um eine weitere Person erweitert worden. Herr Diplom-
Geograph Patrick Hasenkamp als technischer Betriebsleiter und Herr Christian Wedding als kaufmännischer
Betriebsleiter. Zuvor war Herr Diplom-Geograph Patrick Hasenkamp alleiniger Betriebsleiter.
Betriebsausschuss
KL Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger/innen
1. RH Hendrik Grau (1. stellvertr. Vorsitz) 1. Herr Hugo Hölken
Geschäftsführender Gesellschafter Landwirt
HG Grundbesitz GmbH Selbstständig
2. RF Babette Lichtenstein van Lengerich 2. Herr Dr. Hans-Georg Geißdörfer
Geschäftsführende Gesellschafterin Hauptgeschäftsführer a.D.
Medienhaus Münster GmbH
3. RH Jan Gebker 3. Frau Susanna Seperant (bis 07.09.2022)
Verwaltungsangestellter Studentin
Bischöfliches Generalvikariat Münster WWU Münster
Herr Christian Moll (ab 07.09.2022)
Geschäftsführer
Moll Logistics GmbH
4. RF Ingrid Kremer (2. stellvertr. Vorsitz) (bis 09.02.2022) 4. RF Jule Heinz-Fischer (bis 09.02.2022)
Architektin Studentin
Pensionärin WWU Münster
RF Jule Heinz-Fischer (2. stellvertr. Vorsitz) (09.02.-07.09.2022) Anja Kallfelz (06.04.-07.09.2022)
Studentin Gesellschafterin KK Asset GmbH/Unternehmerin
WWU Münster
Anja Kallfelz (ab 07.09.2022) RF Dr. Leandra Praetzel (ab 07.09.2022)
Gesellschafterin KK Asset GmbH/Unternehmerin Projektmanagerin
Münster nachhaltig e.V.
5. RF Anne Kathrin Hebermann 5. Herr Michael Wildt
freiberufliche Dozentin / Bildungsreferentin Lehrer an der Gesamtschule Münster Mitte
LBV Düsseldof
6. RH Dr. Robin Korte (bis 07.09.2022) 6. RH Achim Specht (bis 07.09.2022)
Lebensmittelchemiker Rentner
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe
RH Achim Specht (2. stellvertr. Vorsitz) (07.09-14.12.2022) RH Damian Winter (07.09.-14.12.2022)
Rentner Specialist Corporate Responsibility
ALDI Einkauf SE & Co. oHG
RH Damian Winter (ab 14.12.2022) Tobias Dierkes (ab 14.12.2022)
Specialist Corporate Responsibility Projekt- und Qualitätsmanager
ALDI Einkauf SE & Co. oHG Hengst SE, Münster
7. RH Ludger Steinmann (Vorsitz) 7. RF Hedwig Liekefedt
Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler, Lehrerin
Umweltgutachter und -Planer Land NRW / Bezirksregierung Münster
Ingenieurgesellschaft Hofer & Pautz GbR
8. Frau Beate Kretzschmar 8. Herrn Yannis Bermig
Lehrerin Student
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg
Lüdinghaussen
9. Herr Christopher Kolisch 9. RH Heiko Wischnewski
Student Elektroingenieur
WWU Münster IONTOF Technologies GmbH
10. Herr William Baffoe
(Ordentliches beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW)
Reinigungskraft
Studentenwerk Münster
[RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]
Betriebsausschuss vom 01.01. - 31.12.2022
Dem technischen Betriebsleiter Herrn Hasenkamp wurden im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von
158.375,51 EUR gewährt; davon entfielen 146.254,25 EUR auf die Festvergütung inkl. Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung und 12.121,26 EUR auf die Zukunftssicherung (ZKW).
Dem kaufmännischen Betriebsleiter Herrn Wedding wurden anteilig im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in Höhe
von 30.928,79 EUR gewährt; davon entfielen 28.887,64 EUR auf die Festvergütung inkl. Arbeitgeberanteile
zur Sozialversicherung und 2.041,15 EUR auf die Zukunftssicherung (ZKW).
Für die Pensionäre und Hinterbliebenen der früheren Amtsleitung wurden an Pensionen 35.044,87 EUR auf-
gewendet. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 350.355 EUR.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4.971 TEUR ergeben sich aus den Bestellobligos für Inves-
titionsmaßnahmen sowie sonstiger Auftragsvergaben per 31. Dezember 2022, deren Fertigstellungen, Liefe-
rungen oder Abwicklungen in den Folgejahren erfolgen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Verpflich-
tungen für den Erweiterungs- und Umbau des Sozialtraktes an der MBA (171 TEUR), für Umbaumaßnahmen
der ehemaligen BVA am Entsorgungszentrum (637 TEUR) und für die Beschaffung diverser Fahrzeuge (2.465
TEUR). Des Weiteren bestehen Verpflichtungen für den Bau eines Abwasserpumpenschachtes an der MBA
(336 TEUR), für zwei Einträger-Brückenlaufkräne (200 TEUR), für den Neubau einer Tankstelle an der MRA
(38 TEUR), für diverse Unterflurcontainer (46 TEUR) und für Lagerbehälter für Dieselkraftstoff (38 TEUR).
Darüber hinaus bestehen weitere Obligos für sonstige Lieferungen und Leistungen (1.040 TEUR).
Honorar des Abschlussprüfers
Der für Abschlussprüfungsleistungen im Wirtschaftsjahr als Gesamthonorar erfasste Aufwand beträgt
50.384,62 EUR, davon entfielen 1.115,38 EUR auf das Vorjahr. Für sonstige Leistungen entstand ein Aufwand
in Höhe von 3.902,50 EUR.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
Am 28.02.2023 ereignete sich ein Großbrand in der Annahmehalle der mechanischen Restabfallaufberei-
tungsanlage. Durch diesen Brand wurde sowohl die Annahmehalle selber, als auch ein darin befindlicher
Schredder stark beschädigt. Der entstandene Sachschaden ist aktuell noch nicht endgültig zu beziffern, es
wird aber von einem Betrag im Millionenbereich ausgegangen. Nach dem aktuellen Stand werden die Kos-
ten in vollem Umfang von der Versicherung getragen. Allerdings ist absehbar, dass die awm nach dem Wie-
deraufbau dazu verpflichtet sein werden, in weitere Brandschutzmaßnahmen zu investieren. Die diesbezügli-
chen Kosten werden die awm selber tragen. Die Höhe der Kosten im Zuge der Erweiterung der Brandschutz-
maßnahmen können zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht genau beziffert wer-
den. Aktuellen Schätzungen zufolge werden sich die Finanzmittel hierfür im sechsstelligen Bereich bewegen.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 5.310.626,19 EUR einen An-
teil von 1.444.696,12 EUR der allgemeinen Rücklage zuzuführen, 2.759,39 EUR in die Rücklage aus Über-
schüssen der awm-Dienstleistungen und eine Entnahme in Höhe von 469,20 EUR aus der Rücklage aus
Photovoltaik-Überschüssen vorzusehen. Des Weiteren werden 3.863.639,88 EUR an den Haushalt der Stadt
Münster abgeführt, die einen zusätzlichen Betrag von 2.000.000,00 EUR beinhalten. Die Mittel sind erforder-
lich, um das städtische Defizit zu begrenzen. Der Haushaltsplan sah ein Defizit von rund 55 Mio. Euro für
2023 vor. Die Verwaltung hatte mit der Vorlage V/0354/2023 im Juni dargelegt, dass derzeit keine positiven
Bewirtschaftungseffekte erkennbar sind, die zu einer Verbesserung der Defizitentwicklung führen.
Münster, 31. März 2023
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez. Patrick Hasenkamp gez. Christian Wedding
Techn. Betriebsleiter Kaufm. Betriebsleiter
VI. Anlagen
Anlagennachweis
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zum 31. Dezember 2022
[Anlage 1]
Posten des Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anlagevermögens Umbuchungen durchschn. durchschn.
01.01.2022 Zugänge Abgänge AiB 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 AfA-Satz RBW
+ ./. + / ./. + ./.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 16.065,00 0,00 0,00 0,00 16.065,00 1.606,50 3.213,00 0,00 4.819,50 11.245,50 14.458,50 20 70
2. Entgeltlich erworbene Software 686.507,49 13.097,43 6.092,62 0,00 693.512,30 633.897,97 46.672,85 6.092,62 674.478,20 19.034,10 52.609,52 6,73 2,74
702.572,49 13.097,43 6.092,62 0,00 709.577,30 635.504,47 49.885,85 6.092,62 679.297,70 30.279,60 67.068,02 7,03 4,27
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs-
und anderen Bauten 62.088.240,81 203.786,13 0,00 797.852,83 63.089.879,77 40.301.528,87 1.465.559,16 0,00 41.767.088,03 21.322.791,74 21.786.711,94 2,32 33,80
2. Anlagen der Stadtreinigung 12.349.180,08 769.398,78 0,00 111.632,47 13.230.211,33 7.753.949,14 1.288.702,93 0,00 9.042.652,07 4.187.559,26 4.595.230,94 9,74 31,65
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 56.579.113,21 1.516.793,73 327.341,31 0,00 57.768.565,63 35.807.597,19 4.478.535,89 327.341,31 39.958.791,77 17.809.773,86 20.771.516,02 7,75 30,83
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5.644.932,06 539.393,18 375.509,39 28.806,98 5.837.622,83 4.316.509,37 487.261,45 373.179,36 4.430.591,46 1.407.031,37 1.328.422,69 8,35 24,10
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 2.658.010,18 5.291.069,98 71.957,82 -938.292,28 6.938.830,06 0,00 0,00 0,00 0,00 6.938.830,06 2.658.010,18 0,00 100,00
139.319.476,34 8.320.441,80 774.808,52 0,00 146.865.109,62 88.179.584,57 7.720.059,43 700.520,67 95.199.123,33 51.665.986,29 51.139.891,77 5,26 35,18
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 15.048.617,88 5.199.172,48 0,00 0,00 20.247.790,36 0,00 0,00 0,00 0,00 20.247.790,36 15.048.617,88 0,00 100,00
2. Sonstige Ausleihungen 1.350.000,00 0,00 150.000,00 0,00 1.200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.200.000,00 1.350.000,00 0,00 100,00
16.398.617,88 5.199.172,48 150.000,00 0,00 21.447.790,36 0,00 0,00 0,00 0,00 21.447.790,36 16.398.617,88 0,00 100,00
Summe 156.420.666,71 13.532.711,71 930.901,14 0,00 169.022.477,28 88.815.089,04 7.769.945,28 706.613,29 95.878.421,03 73.144.056,25 67.605.577,67 4,60 43,27
Posten des Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anlagevermögens Umbuchungen durchschn. durchschn.
01.01.2022 Zugänge Abgänge AiB 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 AfA-Satz RBW
+ ./. + / ./. + ./.
I. Stadtreinigung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
1. Grundstücke mit Betriebs-
und anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 0,00 706.935,62 384.236,81 34.154,27 0,00 418.391,08 288.544,54 322.698,81 4,83 40,82
2. Anlagen der Stadtreinigung 12.349.180,08 769.398,78 0,00 111.632,47 13.230.211,33 7.753.949,14 1.288.702,93 0,00 9.042.652,07 4.187.559,26 4.595.230,94 9,74 31,65
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 304.215,73 36.275,09 17.014,62 0,00 323.476,20 213.030,84 62.411,40 17.014,62 258.427,62 65.048,58 91.184,89 19,29 20,11
Summe 13.360.331,43 805.673,87 17.014,62 111.632,47 14.260.623,15 8.351.216,79 1.385.268,60 17.014,62 9.719.470,77 4.541.152,38 5.009.114,64 9,71 31,84
Posten des Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anlagevemögens Umbuchungen durchschn. durchschn.
01.01.2022 Zugänge Abgänge AiB 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 AfA-Satz RBW
+ ./. + / ./. + ./.
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 16.065,00 0,00 0,00 0,00 16.065,00 1.606,50 3.213,00 0,00 4.819,50 11.245,50 14.458,50 20,00 70,00
2. Entgeltlich erworbene Software 0,00 4.998,00 0,00 0,00 4.998,00 0,00 1.145,38 0,00 1.145,38 3.852,62 0,00 22,92 77,08
3. Grundstücke mit Betriebs-
und anderen Bauten 40.641.880,03 167.993,23 0,00 716.101,11 41.525.974,37 27.638.097,60 893.381,24 0,00 28.531.478,84 12.994.495,53 13.003.782,43 2,15 31,29
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 56.579.113,21 1.516.793,73 327.341,31 0,00 57.768.565,63 35.807.597,19 4.478.535,89 327.341,31 39.958.791,77 17.809.773,86 20.771.516,02 7,75 30,83
5. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 1.516.506,49 301.665,06 92.438,23 28.806,98 1.754.540,30 1.192.096,35 148.179,71 90.108,20 1.250.167,86 504.372,44 324.410,14 8,45 28,75
Summe 98.753.564,73 1.991.450,02 419.779,54 744.908,09 101.070.143,30 64.639.397,64 5.524.455,22 417.449,51 69.746.403,35 31.323.739,95 34.114.167,09 5,47 30,99
Posten des Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anlagevermögens Umbuchungen durchschn. durchschn.
01.01.2022 Zugänge Abgänge AiB 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 AfA-Satz RBW
+ ./. + / ./. + ./.
III. Allgemeine und Zentrale
Betriebe EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
1. Entgeltlich erworbene Software 686.507,49 8.099,43 6.092,62 0,00 688.514,30 633.897,97 45.527,47 6.092,62 673.332,82 15.181,48 52.609,52 6,61 2,20
2. Grundstücke mit Betriebs-
und anderen Bauten 20.739.425,16 35.792,90 0,00 81.751,72 20.856.969,78 12.279.194,46 538.023,65 0,00 12.817.218,11 8.039.751,67 8.460.230,70 2,58 38,55
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.824.209,84 201.453,03 266.056,54 0,00 3.759.606,33 2.911.382,18 276.670,34 266.056,54 2.921.995,98 837.610,35 912.827,66 7,36 22,28
4. Finanzanlagen 16.398.617,88 5.199.172,48 150.000,00 0,00 21.447.790,36 0,00 0,00 0,00 0,00 21.447.790,36 16.398.617,88 0,00 100,00
Summe 41.648.760,37 5.444.517,84 422.149,16 +81.751,72 46.752.880,77 15.824.474,61 860.221,46 272.149,16 16.412.546,91 30.340.333,86 25.824.285,76 1,84 64,90
Posten des Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anlagevermögens Umbuchungen durchschn. durchschn.
01.01.2022 Zugänge Abgänge AiB 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 AfA-Satz RBW
IV. Geleistete Anzahlungen + ./. + / ./. + ./.
und Anlagen im Bau EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
1. Immaterielle Wirtschaftsgüter 31.634,96 0,00 31.634,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.634,96 0,00 0,00
2. Grundstücke mit Betriebs-
und anderen Bauten 2.360.099,10 3.207.718,92 40.322,86 -797.852,83 4.729.642,33 0,00 0,00 0,00 0,00 4.729.642,33 2.360.099,10 0,00 100,00
3. Straßenreinigung 57.148,32 54.484,15 0,00 -111.632,47 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.148,32 0,00 0,00
0,00
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 209.127,80 2.028.866,91 0,00 -28.806,98 2.209.187,73 0,00 0,00 0,00 0,00 2.209.187,73 209.127,80 0,00 100,00
Summe 2.658.010,18 5.291.069,98 71.957,82 -938.292,28 6.938.830,06 0,00 0,00 0,00 0,00 6.938.830,06 2.658.010,18 0,00 100,00
[Anlage 2 ]
Gesamt
EUR
Allg. Bereich
EUR
Stadtreinigung
EUR
Abfallwirtschaft
EUR
1. Umsatzerlöse 65.497.286,98 € 4.186.521,43 € 9.256.975,51 € 52.053.790,04 €
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestandes an fertigen Erzeugnissen -1.854,05 € 0,00 € -98,05 € -1.756,00 €
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
4. Sonstige betriebliche Erträge 780.872,54 € 88.989,36 € 235.385,66 € 456.497,52 €
5. Materialaufwand 22.637.920,29 € 1.510.696,67 € 1.905.362,00 € 19.221.861,62 €
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 938.886,51 € 846.803,04 € 4.183.175,23 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 571.810,16 € 1.058.558,96 € 15.038.686,39 €
6. Personalaufwand 25.902.114,92 € 7.001.516,26 € 3.807.578,79 € 15.093.019,87 €
a) Löhne und Gehälter 5.041.790,48 € 2.934.448,46 € 11.648.496,01 €
b) Soziale Abgaben und Aufwendnugen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.959.725,78 € 873.130,33 € 3.444.523,86 €
7. Abschreibungen 7.769.945,28 € 860.221,46 € 1.385.268,60 € 5.524.455,22 €
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 860.221,46 € 1.385.268,60 € 5.524.455,22 €
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Abschreibungen überschreiten
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.867.188,26 € 4.045.061,91 € 27.837,97 € 794.288,38 €
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 61.363,62 € 61.363,62 € 0,00 € 0,00 €
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 289.864,23 € 43.341,14 € 0,00 € 246.523,09 €
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.606,12 € 41.606,12 € 0,00 € 0,00 €
Verrechnung des allgemeinen Bereiches 0,00 € -9.946.357,92 € 1.706.504,06 € 8.239.853,86 €
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag 27.194,09 € 1.738,22 € 3.843,44 € 21.612,43 €
13. Ergebnis nach Steuern 5.381.564,36 € 865.732,83 € 655.868,26 € 3.859.963,27 €
14. Sonstige Steuern 70.938,17 € 191,73 € 1.243,00 € 69.503,44 €
15. Jahresüberschuss 5.310.626,19 € 865.541,10 € 654.625,26 € 3.790.459,83 €
Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die Allgemeine Rücklage 1.444.696,12 €
b) Zuführung allgemeiner Haushalt Stadt Münster 3.863.639,88 €
c) Entnahme Sonderposten Photovoltaik-Überschüsse -469,20 €
d) Einstellung Sonderposten Überschüsse awm-Dienstleistungen 2.759,39 €
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31.Dezember 2022
Lagebericht
Vorbemerkung
Der Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) ist unter Beachtung der deutschen handelsrechtli-
chen Vorschriften und nach den Vorschriften der EigVO NRW aufgestellt worden. Hinsichtlich des Inhalts und
seiner Struktur orientiert sich der Lagebericht an den Vorgaben des § 289 HGB, des § 25 Abs. 2 EigVO NRW
sowie des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.
I. Grundlagen des Unternehmens
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie werden gemäß der
Eigenbetriebsverordnung sowie nach den Bestimmungen der Betriebssatzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster geführt. Dem Eigenbetrieb einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe obliegen die Stadtreinigung
und Abfallwirtschaft (Sammlung, Transport, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetzes, Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts) im gesam-
ten Stadtgebiet.
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen ökologischen Ziel-
setzungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen der Nutzer/Gebührenzahler im Hinblick auf
die Gestaltung der Kosten-Nutzen-Relation des Leistungsangebots.
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur betrieblichen Steuerung setzen die awm ein Balanced Sco-
recard System (BSC) ein, dass die betrieblichen Einzelziele der zertifizierten betrieblichen Managementsysteme
(ISO 9001:2015 Qualitäts-, ISO 14001:2015 Umwelt- und ISO 45001:2018 Arbeitsschutzmanagement) kennzah-
lengestützt zusammenführt.
Die Kernziele der awm bestehen in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für die
hoheitlichen Aufgaben Abfallentsorgung und Stadtreinigung/Winterdienst sowie marktorientierter Dienstleistun-
gen für gewerbliche Kunden.
Die wesentlichen Verträge mit
der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über allgemeine Stromlieferungen, die Energieeinspeisung aus
der Photovoltaikanlage sowie das Genussrecht an der Photovoltaikanlage auf der ZDM II
12 niederländischen Gemeinden und der Stadt Münster als Kooperationspartner über eine öffentlich-
rechtliche Kooperationsvereinbarung
der REMONDIS GmbH & Co. KG, Bochum, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier, der
Übernahme und Verwertung der Kunststoffe aus der mechanischen Stufe der MRA und der Verwertung
von Altmetallen
bestehen in 2022 unverändert weiter.
Der wesentliche Vertrag mit
der ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, über die Übernahme und Verwer-
tung des Straßenkehrichts
ist in 2022 beendet worden.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
Auswirkungen der Ukraine-Krise
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt die Versorgungslage kritischer Infrastrukturen
der kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit sowie ihrer Betriebseinrichtun-
gen durch einen drohenden Versorgungsengpass mit der Folge einer Leistungseinschränkung als ge-
fährdet ein.
Grundsätzlich bestehen im Fall eines fortgesetzten oder intensivierten Kriegsgeschehens in der Ukra-
ine abstrakte Gefahrenpotenziale, deren Auswirkungen die Versorgung, Sicherheit und Funktionsfähig-
keit der betreffenden Einrichtungen im weiteren Verlauf signifikant beeinträchtigen können.
Das Land NRW hat die Betreiber kritischer Infrastrukturen, zu denen auch die öffentliche Abfallwirt-
schaft gehört, per innenministeriellem Erlass aufgefordert, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu
treffen, damit auch bei einer 72-stündigen Unterbrechung der Strom- und Gasversorgung die kritischen
Infrastrukturen betrieblich gewährleistet werden können.
Für die awm wurden daher Notfallpläne erarbeitet und geeignete Netzersatzanlagen und zusätzliche
Kraftstofftanks für die beiden zentralen Betriebsstandorte beschafft.
Die Versorgungslage für die Betriebsmittelbeschaffung der awm-Logistik und
Abfallbehandlungsanlagen verschlechterte sich im Berichtsjahr spürbar. Durch Störung der Lieferketten
kommt es bereits zu teilweise erheblichen Lieferverzögerungen von Fahrzeugen, Ersatzteilen und
anderen Gütern. Hierdurch kommen die Planungen für die weitere Elektrifizierung des awm-Fuhrparkes
zeitlich aus dem Takt.
Sollten darüber hinaus Lieferketten für die Betriebsmittel längerfristig unterbrochen werden, kann dies
zu erheblichen Auswirkungen bei der Entsorgung führen:
in Anbetracht der hohen Gaspreise wurde teilweise die Produktion von Ammoniak und Harnstoff
zeitweise eingestellt. Die Harnstofflösung Ad-Blue wird bei der Abgasnachbehandlung von
Dieselmotoren eingesetzt. Ein Mangel an AdBlue könnte Auswirkungen auf den Betrieb der
Fahrzeuge für die Abfallsammlung und Stadtsauberkeit haben.
Fällmittel wie Eisen-III-Chlorid und Aluminiumsalze für die Abwasserbehandlung, wie sie auch
in der Sickerwasserkläranlage eingesetzt werden, waren im Berichtszeitraum teilweise am
Markt schon nicht mehr verfügbar.
Zunehmende Cyber-Kriminalität
Eine abstrakt hohe und inzwischen auch konkret erhöhte Gefahrensituation besteht im IuK-Bereich.
Eine erhöhte Zahl von Cyberangriffen außerhalb von Deutschland und zunehmend auch hierzulande
können die Versorgungssicherheit einschränken.
Laut BSI-Lagebericht spitzte sich im Berichtszeitraum die bereits zuvor angespannte Lage weiter zu.
Die Bedrohung im Cyber-Raum war damit so hoch wie nie. Im Berichtszeitraum wurde – wie schon im
Vorjahr – eine hohe Bedrohung durch Cybercrime beobachtet. Bislang gab es in Deutschland im
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine Ansammlung kleinerer
Vorfälle und Hacktivismus-Kampagnen. Kommunalunternehmen, Stadtverwaltungen und auch die
Fachhochschule Münster wurden im Berichtsjahr bereits Opfer von Cybercrime, bei denen überwie-
gend betriebs- und kundensensible Daten über Ransomware verschlüsselt worden sind.
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (BSI-Gesetz), das im Jahr 2021 beschlossen wurde, nimmt erstmals den
Sektor der Siedlungsabfallentsorgung in seinen Geltungsbereich auf, womit – vorbehaltlich der
genauen Schwellenwerte einer nachfolgenden KRITIS-Verordnung - zumindest Teile der
Siedlungsabfallentsorgung zu „kritischer Infrastruktur“ mit Blick auf die IT-Sicherheit werden. Hieran
sind bestimmte Rechtspflichten geknüpft, wie etwa angemessene Sicherheitsvorkehrungen nach dem
Stand der Technik zu treffen und IT-Störungen zu melden.
Während die Details zu den Abfallbehandlungsanlagen im Berichtszeitraum noch nicht besprochen
werden konnten, hat das BMI/BSI bereits im Vorfeld der Verordnung klargestellt, dass es aus formellen
Gründen nicht in Frage kommt, den Abfallsammelbereich aus der KRITIS-Verordnung herauszuhalten.
Die Abfallsammlung wird als unbedingt nötiger Bestandteil der Siedlungsabfallentsorgung angesehen:
sobald hier IT eingesetzt wird, ist die IT-Infrastruktur aus rechtssystematischen Gründen KRITIS, wenn
sie über dem noch zu definierenden Schwellenwert liegt (ggf. 500.000 zu entsorgende Einwohner).
Emissionshandel
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde in Deutschland per 01.01.2021 ein
nationaler Emissionshandel (nEHS) auf Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von
Brennstoffen in den Bereichen Gebäude und Verkehr eingeführt. In den ersten beiden Jahren mussten
nur Emissionen aus flüssigen und gasförmigen Hauptbrennstoffen berichtet und für sie Zertifikate
erworben werden. Der Zertifikatspreis ist gesetzlich festgelegt und steigt von Jahr zu Jahr an, bis er
letztlich nach Marktmechanismen gebildet werden soll.
Am 20.10.2022 hat der Bundestag und am 28.10.2022 der Bundesrat das 2. Änderungsgesetz zum
BEHG beschlossen. Mit dem Änderungsgesetz werden Abfälle in den Geltungsbereich des Gesetzes
aufgenommen. Betroffen von den Neuerungen sind in der Kommunalwirtschaft bspw. die Verbrennung
von Siedlungsabfällen und Klärschlämmen.
Kern der Gesetzesänderung sind vier Elemente:
1. Bei der Erfassung von Abfällen wird die bisherige Systematik des sogenannten
Inverkehrbringers vom Brennstofflieferer auf die Genehmigungspflicht der Verbrennungsanlage
gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.1 der 4. BImSchV und den Betreiber der Abfallverbrennungsanlage
umgestellt.
2. Der Start der Berichtspflicht für Emissionen aus der Verbrennung von Abfällen einschließlich
Klärschlamm wurde um ein Jahr von 2023 auf 2024 verschoben; die Überwachungsberichte für
2024 müssen in 2023 erstellt werden.
3. Die jährliche Anhebung des CO2-Preises wird 2023 ausgesetzt.
4. Die Regelungen zum Emissionsfaktor Null für biogene Brennstoffe werden neu gefasst, wobei
Klärschlamm weiterhin erfasst ist.
Daneben wurden der Geltungsbereich auch auf Altölverbrennungsanlagen ausgeweitet, die
Privilegierung von Carbon Capture and Storage (CCS) analog zum EU-Emissionshandel eingeführt
sowie die Möglichkeiten der Freistellung von Brennstoffemissionen aus der Nutzung von Rohstoffen
mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen ausgeschlossen und von flüssigen oder
gasförmigen erneuerbaren Brennstoffen nicht-biogenen Ursprungs eingeführt.
Auch Anlagenbetreiber, die Klärschlämme (mit-)verbrennen, erhalten mit der Verschiebung der
Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung auf 2024 etwas mehr Zeit für die Umsetzung der
Vorgaben. Das BEHG-Änderungsgesetz regelt in dem neu gefassten § 7 Absatz 4 Nr. 2 c weiterhin,
dass Klärschlamm den Emissionsfaktor Null ohne Erbringung eines Nachhaltigkeitsnachweises hat.
Da nur die Berichtspflicht für Brennstoffe nach § 2 Absatz 2a (gemeinhin die Verbrennung von Abfällen)
auf das Jahr 2024 verschoben wurde, beginnt die Erfassung der anderen Brennstoffe nach Anlage 1,
zum Beispiel Kohlen, schon 2023 (soweit sie nicht schon vorher Teil von Anlage 2 und seit 2021
einbezogen waren).
Die awm sind mit dem Kern ihres Siedlungsabfallgeschäftes vom BEHG noch nicht betroffen, da die
Sortierreste aus der MRA im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Kooperation mit der TWENCE in den
Niederlanden verwertet werden. Jedoch wird auch auf europäischer Ebene über die Einbeziehung der
Siedlungsabfälle in den europäischen Emissionshandel (ETS/ETS II) vorbereitet, so dass sich die awm
perspektivisch ab 2025 mit diesem kostensteigernden Thema auseinandersetzen müssen.
Die Aussetzung des jährlichen Preisanstiegs betrifft alle Brennstoffe, somit auch Kraftstoffe für den
awm-Fuhrpark.
Der geplante weitere Preisanstieg wird um ein Jahr verschoben, sodass der Zertifikatspreis 2023 nun
wie in 2022 30,- €/t CO2 betragen wird. Der Preis steigt dann weiter: 2024 auf 35,- €/t CO2 und 2025
auf 45,- €/t CO2. Anschließend bleibt 2026 der Preiskorridor von 55-65,- €/t CO2 erhalten, ehe sich
2027 die Preise frei bilden sollen.
Entsprechend verschieben sich die preiserhöhenden Effekte für den Kraftstoffeinkauf der awm.
2. Geschäftsverlauf
2.1. Straßenreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-ReinG NRW vom
18. Dezember 1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster in der jeweils gültigen
Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den
gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öf-
fentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 unverändert. Danach
werden die geplanten Kosten der Straßenreinigung über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 5.543 TEUR,
innerbetriebliche Verrechnungen von 552 TEUR und sonstigen Erträge in Höhe von 137 TEUR finanziert. Der
Restbetrag in Höhe von 1.385 TEUR, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit widerspiegelt, wird
durch den allgemeinen Haushalt getragen. Der Stadtanteil beträgt 20 % der um die sonstigen Erlöse und inner-
betrieblichen Verrechnungen bereinigten Gesamtkosten.
Die geplanten Kosten des Winterdienstes werden durch den städtischen Haushalt mit 1.800 TEUR finanziert.
Ebenso beteiligen sich die Stadtwerke Münster mit 9,4 % an den Istkosten.
Die Kehrkilometerleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verändert und liegt somit bei den folgenden
Werten:
Vollreinigung 823.198 Kehrkilometer [VJ 823.458]
Fahrbahnreinigung [wöchentlich] 284.935 Kehrkilometer [VJ 284.169]
Fahrbahnreinigung [14-tägig] 305.420 Kehrkilometer [VJ 303.622]
2.2. Abfallwirtschaft
Die awm erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im
Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die
Grundlage für eine langfristige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben
von KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen
Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird regelmäßig, in der Regel für fünf
Jahre, fortgeschrieben. Der Rat der Stadt Münster stimmte der Fortschreibung des AWK für die Jahre 2016 -
2021 in der Sitzung vom 11. Mai 2016 zu. Die Fortschreibung des AWK für die nächsten fünf Jahre liegt in 2022
bereits als Entwurf vor und wird in 2023 finalisiert.
Die Restabfall- und Bioabfallgebühren bleiben gemäß der Gebührenkalkulation 2022 unverändert. Danach wer-
den die geplanten Kosten der Hausmüllsammlung über Grundgebühren in Höhe von 6.304 TEUR, über Leis-
tungsgebühren in Höhe von 26.797 TEUR, durch Inanspruchnahmen von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren
in Höhe von 1.678 TEUR und durch sonstige Erträge in Höhe von 2.041 TEUR gedeckt.
Die geplanten Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 9.783 TEUR sowie
aus 126 TEUR sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilterdeckeln, den Einsatz
von Schwerkraftschlössern und Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ getragen.
Folgende Ereignisse prägten das abgelaufene Wirtschaftsjahr besonders:
Wie in allen Lebens- und Arbeitsbereichen wurde das Wirtschaftsjahr 2022 in allen Betriebsbereichen weiterhin
durch die Corona-Problematik geprägt. Bis zum 31.12.2022 haben die awm differenzierte Schutzmaßnahmen im
Betrieb umgesetzt und stetig angepasst.
Die Maßnahmen, Einführung eines Krisenstabes, Ausrichtung der internen und externen Kommunikation im Hin-
blick auf die sich ständig verändernden Bedingungen, Anpassung von Zugangsberechtigungen, Implementierung
von Homeoffice-Arbeitsplätzen, differenziertes Desinfektionskonzept seien an dieser Stelle nur beispielhaft ge-
nannt. Der stetige Erfahrungsaustausch innerhalb der Branche hat sich aufgrund der überall gleichen Problem-
stellungen sehr bewährt. Erst am 28.02.2023 sind die Schutzmaßnahmen ausgelaufen.
Die awm konnten ihrem öffentlichen Auftrag der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft auch in dieser für alle
Menschen unvorhersehbaren Zeit beständig und uneingeschränkt im gesamten Stadtgebiet nachkommen. Für
awm kam es zu keinen gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen, da sich gerade im privaten Bereich die Ab-
fallmengen erhöhten.
Die Auswirkungen des aktuellen Krieges gegen die Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschafts-
sanktionen sind auch bei uns zu spüren. Die Lieferketten waren bereits durch die Corona-Pandemie instabil, was
durch die Kriegssituation im Wirtschaftsjahr 2022 weiter verschärft wurde. Die Folge waren teurere, kompliziertere
und langwierigere Bestellprozesse, die zu Verzögerungen in den Geschäftsprozessen geführt haben.
Der Ausnahmezustand am Beschaffungsmarkt, die Rohstoffknappheit und stark gestiegene Energie- und Logis-
tikkosten führten zu starken Preissteigerungen insbesondere in den Bereichen der Petrochemie, der Kraftstoffe
und der Energie. Der drohende Mehraufwand in vielen Bereichen könnte dazu führen, dass die Gebühren zu-
künftig entsprechend angepasst werden müssen.
3. Wirtschaftliche Lage
3.1. Ertragslage
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 5.311 TEUR (VJ 5.228 TEUR) und bewegt
sich in Höhe von 1.137 TEUR über dem Planniveau von 4.174 TEUR. Dieser verteilt sich im Vergleich zum Vorjahr
auf die folgenden Geschäftsbereiche:
2022 2021
TEUR TEUR TEUR %
Straßenreinigung ohne Winterdienst 655 855 -200 -23,4
Abfallwirtschaft 3.790 3.660 130 3,6
Nebengeschäfte 758 588 170 28,9
BGA AWM-Dienstleistungen 3 47 -44 -93,6
BGA Photovoltaikanlage 0 9 -9 -100,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 105 69 36 52,2
5.311 5.228 83 1,6
Jahresüberschüsse / Jahresfehlbeträge Veränderung
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 527 TEUR (- 0,8 %) gesunken und stellen sich wie folgt dar:
Die Hausmüll-Einsammlung erzielte eine Erlössteigerung von 1.026 TEUR und die Umsatzerlöse aus der Abfall-
deponierung und sonstigen Abfallverwertung sind insgesamt um 112 TEUR gestiegen. Die Erlössteigerung im
Bereich der sonstigen Umsatzerlöse Abfallverwertung ist in erster Linie auf erhöhte sonstige Umsatzerlöse im
Bereich des BHKWs (+279 TEUR), der gewerblichen Inertstoffannahme (+ 209 TEUR) und demgegenüber der
Verringerung der Entsorgungserlöse MRA (-193 TEUR) und der Erlöse für Metalle/Schrotte (-123 TEUR) zurück-
zuführen.
Die Erlöse aus der Sammlung von Sonderabfall mit 75 TEUR (VJ 51 TEUR) um 24 TEUR gestiegen. Die Erlöse
aus dem Dualen System Deutschland hingegen sind im Vergleich zum Vorjahr um 79 TEUR gesunken. Im Bereich
der Abfallwirtschaft ergab sich eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 3.767 TEUR, die den Verbindlichkeiten
gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden und zu einer Minderung der Umsatzerlöse in der Abfallwirtschaft
führte.
Im Bereich der Straßenreinigung und dem Winterdienst verringerten sich die Umsatzerlöse insgesamt um
1.992 TEUR. Die Umsatzerlöse im Bereich des Winterdienstes stehen immer im Zusammenhang mit der Winter-
situation und sind durch den milden Winter in 2022 im Vergleich zum Vorjahr, wo sich ein starker Wintereinbruch
ereignete, um 2.490 TEUR gesunken. Die Umsatzerlöse für Grundstücksregelreinigung sowie der städtische
Straßenreinigungsanteil stiegen um 145 TEUR. Im Bereich der Straßenreinigung ergab sich saldiert eine Gebüh-
renunterdeckung in Höhe von 279 TEUR, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern entnommen
wurden.
Insgesamt sind die Erlöse aus den Nebengeschäften um 183 TEUR gestiegen. Die Erhöhung ergibt sich aus den
unterschiedlichen Bereichen des Nebengeschäftes. Vor allem im Bereich Abfallwirtschaft ist ein erhöhter Aufwand
im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Unter anderem liegt dies an erhöhten sonstigen Umsatzerlösen (+ 192
TEUR), vor allem in den Bereichen Umleerer Restmüll 2500 – 7.000l (+ 115 TEUR) und der Entsorgung bei
Großveranstaltungen (+ 31 TEUR). Ebenso im Bereich der Kantine (+ 21 TEUR). Im Bereich Bereitschaftsdienst
hingegen ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen (- 28 TEUR).
Veränderung Veränderung
zum Vorjahr zum Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
ABFALLWIRTSCHAFT
Hausmüll-Einsammlung 44.997 43.971 1.026 2,3
Sonstige Umsatzerlöse Abfallabfuhr 817 786 31 3,9
Überdeckung Gebührenüberschüsse (VJ Unterdeckung) -3.767 -3.930 163 4,1
Umsatzerlöse Anlieferung EZM Restmüll 931 1.009 -78 -7,7
Sonstige Umsatzerlöse Abfallverwertung 6.176 5.986 190 3,2
Sondermüll 75 51 24 47,1
Duales System Deutschland 2.817 2.896 -79 -2,7
Sonstige Umsatzerlöse 8 3 5 166,7
52.054 50.772 1.282 2,5
STADTREINIGUNG
Regelreinigung Grundstücke 5.571 5.552 19 0,3
Straßenreinigung Stadtanteil 20 % 1.463 1.337 126 9,4
Winterdienst 1.944 4.434 -2.490 -56,2
Unterdeckung Gebührenüberschüsse (VJ Überdeckung) 279 -74 353 477,0
9.257 11.249 -1.992 -17,7
NEBENGESCHÄFTE
Nebengeschäfte der Abfallwirtschaft 3.224 3.052 172 5,6
Nebengeschäfte der Straßenreinigung 328 296 32 10,8
Sonstige Nebengeschäfte 634 655 -21 -3,2
4.186 4.003 183 4,6
65.497 66.024 -527 -0,8
Umsatzerlöse 2022 2021
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in 2022 u. a. aus der Auflösung der Rückstellung der ZDM I und
der ZDM II 1.+2. BA durch eine Nichtinanspruchnahme (64 TEUR) sowie durch die Auflösung der Rückstellung
für Umsatzsteuer auf die fiktive Rücklieferung von Strom aus einer KWK-Anlage (53 TEUR). Des Weiteren aus
dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (159 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Zuschüs-
sen (292 TEUR), Erträgen aus Schadenersatzleistungen (12 TEUR) sowie aus sonstigen Erträgen (201 TEUR).
Die Materialaufwendungen in Höhe von 22.638 TEUR verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.371
TEUR. Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren (+ 812 TEUR) haben sich
dagegen erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Verbräuche und Preise im Bereich Dieselkraftstoff (+
584 TEUR) und im Bereich Strom (+ 67 TEUR) sowie gestiegener Materialdirektverbräuche (+ 80 TEUR) zurück-
zuführen. Demgegenüber steht eine deutliche Verringerung bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (-
2.182 TEUR).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen demnach 16.669 TEUR. Wesentliche Posten sind hier die
Aufwendungen für die Verwertung des Hausmülls in der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage (MRA)
(7.963 TEUR), des Bioabfalls in der Biovergärungsanlage (BVA) (145 TEUR), Aufwendungen für die Grünkom-
postierung (407 TEUR), Aufwendungen für die Entsorgung von Krankenhausabfällen (611 TEUR) und weitere
bezogene Leistungen im Bereich der Abfallsammlung und –entsorgung (2.617 TEUR). Hinzu kommen Aufwen-
dungen für die Entsorgung von Problemabfällen (242 TEUR), Aufwendungen für Gebäude, Grundstücke und
Außenanlagen (598 TEUR), Aufwendungen für das Blockheizkraftwerk (778 TEUR), sowie den Winterdienst und
die Straßenreinigung (1.059 TEUR). Außerdem haben sich die Kosten der Preisindexierung der Deponierückstel-
lungen aufgrund höherer Kosten und Preisanpassungen für die Folgejahre um 1.043 TEUR erhöht und liegen
somit bei 1.811 TEUR.
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 880 TEUR gestiegen. Der Anstieg von 3,52 % re-
sultiert vorrangig aus der Tariferhöhung im April 2022 um durchschnittlich 1,80 %, der Neueinstellung von 13
Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt sowie der altersbedingten Erhöhung der Entgeltstufen; Außerdem durch er-
höhte Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeit.
Die planmäßigen Abschreibungen haben sich um 268 TEUR verringert. Vor allem im Bereich Grundstücke mit
Betriebs- und anderen Bauten (- 252 TEUR), dadurch bedingt, dass das Gebäude an der Rösnerstraße im Vorjahr
bereits vollständig abgeschrieben wurde und im Bereich Anlagen der Abfallwirtschaft (- 197 TEUR), u. a. dadurch
bedingt, dass ein Umschlagbagger mit hohen Abschreibungswerten im Vorjahr bereits so gut wie vollständig
abgeschrieben wurde, sind die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.017 TEUR erhöht und
liegen somit bei 4.867 TEUR. Die erhöhten Aufwendungen sind vor allem in den folgenden Bereichen zu be-
obachten: Die Bauunterhaltung erhöht sich um 424 TEUR u. a. bedingt durch erhöhte Aufwendungen für die
Sanierung des Verwaltungsgebäudes an der Rösnerstraße (352 TEUR), für Instandhaltungen an der Fahrzeug-
halle (72 TEUR), Arbeiten am Kabelgraben beim EZM (63 TEUR) sowie an der Papierumschlaghalle (46 TEUR).
Außerdem haben sich die EDV-Leistungen Dritter um 76 TEUR erhöht, vor allem bedingt durch die Mitarbeiter-
App (+ 32 TEUR) und diverser Software (+ 45 TEUR).
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind die Aufwendungen ebenfalls gestiegen (+ 278 TEUR). Dieser Anstieg
resultiert u. a. durch erhöhte Kosten im Rahmen der Weiterentwicklung des Corporate Designs (+ 76 TEUR), der
Kommunikation in Bezug auf die Mitarbeiter-App (+ 24 TEUR), der Digitalisierung diverser Berichte (+ 47 TEUR),
des Messestands bei der IFAT (+ 76 TEUR) und der Aktion „Sauberes Münster“ (+ 38 TEUR), die in 2022 wieder
seit Corona in vollem Umfang stattfinden konnte. Ebenfalls gestiegen Kosten sind im Bereich Gesundheitsma-
nagement (+ 36 TEUR) und bei den Verwaltungskosten der Stadt Münster (+ 102 TEUR) zu verzeichnen.
Das Zinsergebnis liegt im Berichtsjahr um 956 TEUR über dem Vorjahresergebnis.
Die Zinserträge liegen 283 TEUR über dem Vorjahresniveau und die Zinsaufwendungen sind um 673 TEUR
gesunken. Der deutliche Anstieg der Zinserträge und der Verringerung der Zinsaufwendungen sind vor allem auf
die Deponierückstellungen zurückzuführen. Durch die Anpassung der Kosten und der Verlängerung der Laufzei-
ten beider Deponien liegt ein Zinsertrag in Höhe von 247 TEUR vor. Ebenfalls konnten in 2022 erstmals seit 2012
wieder Habenzinsen von Kreditinstituten (20 TEUR) verbucht werden.
3.2. Finanzlage
Das Vermögen der awm ist zu 36,1 % (VJ 35,8 %) durch Eigenkapital finanziert. Das Fremdkapital besteht zu
53,0 % (VJ 52,1 %) aus langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Der Finanzmittelfonds der awm hat sich wie folgt entwickelt:
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus Zahlungsmitteln in Höhe von 15.510 TEUR und dem
Cash-Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 8.251 TEUR zusammen.
Im Wirtschaftsjahr ist der Finanzmittelfonds um 1.256 TEUR gestiegen. Der Cashflow aus der laufenden Ge-
schäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 318 TEUR auf 17.479 TEUR verringert.
Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind in 2022 Mittel in Höhe von 13.272 TEUR abgeflossen. Für den Erwerb
von immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen wurde im Wirtschaftsjahr ein Betrag
von 13.533 TEUR (VJ 10.409 TEUR) aufgewendet. Insbesondere sind hier Investitionen in Anlagen der Abfall-
und Wertstoffwirtschaft in Höhe von insgesamt 1.517 TEUR, in Anlagen der Stadtreinigung in Höhe von
769 TEUR, in geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 5.291 TEUR sowie in Wertpapiere (VUS-
Fonds) in Höhe von 5.199 TEUR zu nennen. Den Auszahlungen in Investitionen standen Zuführungen zum Son-
derposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen von 37 TEUR und Abgänge von 2 TEUR gegenüber.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -647 TEUR (Tilgung von Krediten). Abgeflos-
sen sind im Rahmen des Cashflows aus Kapitalbewegungen 2.011 TEUR als Konsolidierungsbeitrag an die Stadt
Münster sowie 293 TEUR aufgrund der Veränderung der Rücklagen, insbesondere durch Korrekturen zur Ge-
winnverwendung 2020 und der Entnahme in Höhe der Investitionszuschüsse.
Mit der Stadt Münster besteht eine sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinbarung, mittels derer die Liquidi-
tätsströme der Stadt und ihrer Beteiligungen optimiert werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde den awm
ein unverändertes Kassenkreditvolumen von 6 Mio. EUR eingeräumt.
Die awm waren jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Finanzmittelfonds 2022 2021
TEUR TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 17.479 17.797
Cashflow aus Investitionstätigkeit -13.272 -8.782
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -647 -647
Cashflow aus Kapitalbewegungen -2.304 -2.072
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 1.256 6.296
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 22.505 16.209
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 23.761 22.505
3.3 Vermögenslage
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 6.875 TEUR gestiegen.
Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 5.539 TEUR. Die Gesamtinvestitionen lagen im
Jahr 2022 bei 13.533 TEUR. Davon wurden 769 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 1.517 TEUR in Anlagen
der Abfallwirtschaft, 204 TEUR in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten, 540 TEUR in andere Anlagen
und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 5.199 TEUR in Wertpapiere des Anlagevermögens investiert. Der
verbleibende Anteil entfällt mit 5.291 TEUR auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau und 13 TEUR auf
entgeltlich erworbene Software. Die Investitionen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden vollständig aus
Eigenmitteln finanziert. Das Anlagevermögen der awm ist bei einer Anlagendeckung von 124,8 % (Deckungs-
grad II) (VJ 124,2 %) vollständig durch mittel- und langfristig zur Verfügung stehendes Eigen- und Fremdkapital
finanziert. Die Anlagendeckung durch Eigenkapital (Deckungsgrad I) beträgt 50,5 % (VJ 50,6 %).
Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 1.335 TEUR resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Festgeld-
anlagen (+ 12.502 TEUR) und der damit zusammenhängenden Verringerung der Forderungen an die Stadt Müns-
ter (- 11.175 TEUR).
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich vor Gewinnverwendung das Eigenkapital um 3.007 TEUR. Die Eigen-
kapitalquote ist zum Bilanzstichtag von 35,8 % auf 36,1 % gestiegen. Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt
sich aus dem Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 5.311 TEUR abzüglich der Auszahlung von Konsolidierungs-
beiträgen in Höhe von 2.011 TEUR an die Stadt Münster sowie der Veränderung der Rücklagen um 293 TEUR.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen verringerte sich um 255 TEUR.
Unter den mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr insgesamt um 4.559 TEUR gestiegen. Der Anstieg der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und
Rückstellungen resultiert saldiert aus der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern (+
5.408 TEUR), der Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (- 647 TEUR) und der Abnahme der
mittel- und langfristigen Rückstellungen (- 202 TEUR).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind insgesamt um 436 TEUR gesunken. Die Abnahme
resultiert aus der Erhöhung der Rückstellungen (+ 1.584 TEUR), der sonstigen Verbindlichkeiten (+ 197 TEUR),
der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+ 711 TEUR) sowie der Abnahme der kurzfristigen Ver-
bindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern (- 1.631 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Münster verringerten sich um 1.297 TEUR.
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) liegt am Bilanzstichtag bei 254 % (VJ 233 %) und weist damit weiterhin
eine Überdeckung auf. Das kurzfristige realisierbare Schuldendeckungspotenzial deckt in vollem Umfang das
kurzfristige Fremdkapital. Die kurzfristige Fremdkapitalquote beträgt 10,9 % (VJ 12,1%).
Die awm waren und sind jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können .
2022 2022 2021 2021
TEUR in Prozent TEUR in Prozent
Anlagevermögen 73.144 71,4 67.605
Umlaufvermögen 29.252 28,6 27.917
Rechnungsabgrenzungsposten 35 0,0 34
Gesamtvermögen 102.431 100,0 95.556 100,0
Eigenkapital 35.883 35,0 32.876 34,4
Sonderposten 1.079 1,1 1.334 1,4
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 54.321 53,0 49.762 52,1
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 11.148 10,9 11.584 12,1
Gesamtkapital 102.431 100,0 95.556 100,0
70,7
29,2
0,1
3.4 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Zusammenfassend wird seitens der Betriebsleitung der awm die wirtschaftliche Lage, nach Prüfung der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet.
Im Ergebnis hat sich die Eigenkapitalquote von 35,8 % auf 36,1 % erhöht. Dabei können gleichzeitig die Konso-
lidierungsanforderungen der Stadt Münster unterstützt werden. Im Wirtschaftsjahr 2022 wurde von dem Jahres-
überschuss 2021 ein Teilbetrag in Höhe von 2.011 TEUR an die Stadt ausgezahlt. Zudem ist vorgesehen, im
Wirtschaftsjahr 2023 aus dem Jahresüberschuss 2022 einen Teilbetrag in Höhe von 3.864 TEUR an die Stadt
auszuzahlen.
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Für das Berichtsjahr 2020 haben die awm eine DNK-Erklärung (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) veröffentlicht.
Der DNK macht die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen anhand von 20 Kriterien in den Bereichen Stra-
tegie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft sichtbar. Die Erklärung für das Berichtsjahr 2022 wird im
Laufe des Jahres 2023 veröffentlicht.
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung beschreibt die Nachhaltigkeitsstrategie der awm am Beispiel der Vision,
des Nachhaltigkeitsmanagements, der wesentlichen Handlungsfelder, der Bausteine und Ziele, der personellen
Verantwortung, der wesentlichen Anspruchsgruppen, der nachhaltigkeitsrelevanten Standards sowie der Chan-
cen und Risiken.
4.1 Nachhaltigkeitsstrategie der awm
Die awm haben im Jahr 2010 eine Vision für das Jahr 2020 formuliert, die bereits eindeutige Nachhaltigkeitsbe-
züge aufweist: Die awm bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung an, mit
deren Inanspruchnahme der Bürger einen Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt leisten
kann und Lebensqualität für sich und Folgegenerationen sichert. Im Berichtsjahr 2020 wurde die Vision für das
Jahr 2030 mit ebenfalls eindeutigen Nachhaltigkeitsbezügen erarbeitet.
Vision 2030 – Münster wird eine Hauptstadt der Abfallvermeidung –
und: alle wirken mit!
So paradox es klingen mag: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 2030 an! Un-
sere Stadt entwickelt sich zu einer Hauptstadt der Abfallvermeidung. Realistisch ist: Auch in Zukunft können si-
cherlich nicht alle Abfälle vermieden werden. Unser Ziel ist: Die noch verbleibenden Abfälle sind im Jahr 2030
Wertstoffe, die primär stofflich verwertet werden. Der Rest wird effizient energetisch genutzt. Die awm sind:
Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und Wertstoff-Manufaktur. Die Bürgerinnen und Bürger sind
dafür unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildliche Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und ein aus-
geprägtes Ressourcenbewusstsein. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit. Die Mitarbei-
tenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam schaffen wir Lebensquali-
tät – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch mehr Umweltschutz, noch mehr Miteinander und regionale
Wertschöpfung.
Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung und die demographische Entwicklung werden proaktiv und
im Sinne der Mitarbeitenden, der Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Netzwerkpartner gestaltet.
Wir machen Lebensqualität – und alle.wirken.mit!
4.2 Nachhaltigkeitsmanagement bei den awm
Die Vision 2030 findet ihren Ausdruck in der werteorientierten Balanced Scorecard (BSC) der awm, die bereits
2010 als strategisches Zielsystem eingeführt wurde. Die awm messen seitdem alle Maßnahmen auch an ihrem
Beitrag für das Gemeinwohl (ökonomisch, ökologisch, gesellschaftlich/sozial).
Dieses Zielsystem ist der Orientierungsrahmen für die Entwicklung von konkreten Maßnahmen.
4.3 Wesentliche Handlungsfelder
Im Folgenden werden die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Handlungsfelder der awm aufgeführt.
Umwelt:
• Klimaschutz
• Schutz der biologischen Vielfalt
• Nachhaltige Mobilität
• Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft und Recycling
• Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Soziales:
• Gesundheitsmanagement
• Arbeitsschutz
• Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• Aus- und Weiterbildung
• Diversität
• Gleichstellung
Unternehmensführung:
• Nachhaltigkeitsmanagement durch die Betriebsleitung
• Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
• Beteiligung der Mitarbeitenden fördern
• Förderung agiler Strukturen
• Risikomanagement
GEMEINWOHL Eigentümer Kunden Prozesse Mitarbeiter
Ökonomisch
Politik, Verwaltung und Bürger
bewerten den "Preis" als
angemessen und vertretbar
Die Kunden schätzen das
hochwertige und vielfältige
Leistungsportfolio der awm und
empfinden die Preise als
angemessen
Die Prozesse der awm sind
effizient, innovativ und
kundenorientiert; sie werden
kontinuierlich verbessert
Die Mitarbeiter stossen proaktiv
Verbesserungsprozesse an;
sind kompetent, kostenbewusst,
leistungsfähig und engagiert
Ökologisch
Politik, Verwaltung, Bürger und
"Netzwerke" wirken als Partner bei
der ökologischen Ausrichtung der
Stadt Münster mit
Die Kunden sind
verantwortungsvoller Partner durch
ausgeprägtes Umwelt- und
Ressourcenbewusstsein,
vorbildliche Abfallvermeidung und
Wertstofftrennung
Die Prozesse der awm sind Klima-
und ressourcenschonend.
In der "Wertstoffmanufaktur"
werden Abfälle zu Wertstoffen
durch den Einsatz innovativer
Technoloigien
Die Mitarbeiter sind Partner,
Botschafter und Multiplikatoren;
Das Engagement für die Umwelt
sind fester Bestandteil im
Selbstverständnis und Handeln der
Mitarbeiter
Gesellschaflich /
Sozial
Politik, Verwaltung, Bürger und
Netzwerke gestalten gemeinsam
Lebensqualität für ein sauberes und
nachhaltiges Münster
Die Kunden sind
verantwortungsvoller Partner durch
proaktive Mitwirkung und Teilhabe
im Hinblick auf die Lebensqualität.
Bürger, Kunden und Netzwerker
sind Impulsgeber für die awm-
Prozesse und gestalten die
Prozesse im Hinblick auf die
eigenen Bedürfnisse mit
awm stellen als AG den Rahmen
für aktive Mitwirkung,
eigenverantwortliches sowie
partnerschaftliches Handeln zur
Verfügung;
Die Mitarbeiter handeln
entsprechend
Strategisches Zielsystem der awm
Im kommenden Berichtszeitraum erfolgt eine an die CSRD-Richtlinie angepasste Wesentlichkeitsanalyse, sobald
die zu berichtenden Standards abschließend vorliegen. In diesem Zusammenhang werden auch die Inside-out-
und die Outside-in-Perspektive berücksichtigt.
4.4 Bausteine der awm-Nachhaltigkeitsstrategie
• Vision 2030
• Werteorientiertes Zielsystem
• Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept
• Nachhaltigkeitskommunikation
• Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung
• DNK-Erklärung
• Nachhaltigkeitspädagogische Angebote
• Lernort für Nachhaltigkeit
4.5 Ziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie
• Fortschreibung der DNK-Erklärung im einjährigen Rhythmus
• Verstetigung des Nachhaltigkeitsteams (ab 2023)
• Weitere Etablierung des Nachhaltigkeitsmanagements (ab 2023)
• Weiterentwicklung nachhaltigkeitsbezogener Indikatoren
• Qualifizierung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (fortlaufend)
• Fortschreibung des nachhaltigkeitsorientierten Abfallwirtschaftskonzeptes (2023)
• Kontinuierliche Fortschreibung des nachhaltigkeitspädagogischen Konzepts
UN-Nachhaltigkeitsziele
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Nachhaltigkeitspädagogik spielen die UN-Nachhaltigkeitsziele eine
wesentliche Rolle (Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung, Abfallbilanz, Homepage, nachhaltig-
keitspädagogisches Konzept etc.)
4.6 Personelle Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen
Verantwortlich für die Nachhaltigkeitsstrategie der awm ist die Betriebsleitung.
Es wurde eine fachstellenübergreifende „Werkstatt Nachhaltigkeit“ etabliert, die den Nachhaltigkeitsprozess be-
gleitet. Folgende Struktur ist ab 2023 vorgesehen:
• Nachhaltigkeitskoordination
• Kernteam Nachhaltigkeit
• Forum für alle Mitarbeitenden im Sinne der Mission „alle.wirken.mit“
Die Unternehmenssprecherin ist u. a. verantwortlich für die Erstellung des Journals für Nachhaltigkeit und Ge-
schäftsentwicklung, die interne Kommunikation sowie die Nachhaltigkeitskommunikation im Allgemeinen.
Darüber hinaus sind drei nachhaltigkeitspädagogische Mitarbeitende zu nennen. Im Abfallwirtschaftskonzept sind
die Bildungsangebote als wesentlicher Baustein zur Erreichung der awm-Unternehmensziele explizit aufgeführt.
Change Team
Das Change Team wurde 2022 ins Leben gerufen. Es schafft den Rahmen und gibt Impulse für das Ziel, die awm
gemeinsam mit allen Mitarbeitenden zukunftsfähig und erfolgreich zu gestalten. Der Fokus liegt dabei vor allem
auf der Optimierung von Prozessen und Strukturen, der Stärkung von Klarheit und Verbindlichkeit und der Ein-
bindung von Ideen aller Mitarbeitenden. Angestrebt wird damit, das Kerngeschäft zu sichern und Anforderungen
zu erfüllen. Außerdem ist es das Ziel, innovativ zu werden, die Arbeitgeberattraktivität zu stärken und die Unter-
nehmenskultur zu fördern.
4.7 Wesentliche Anspruchsgruppen
Die folgenden Anspruchsgruppen wurden erstmals im Rahmen der Einführung des werteorientierten Zielsystems
im Jahr 2010 ermittelt und vom Kernteam der Werkstatt Nachhaltigkeit bestätigt.
Interne Anspruchsgruppen:
• Rat und Verwaltung
• Mitarbeitende
• Betriebsausschuss
Externe Anspruchsgruppen:
• Bürgerinnen und Bürger
• Netzwerkpartner
• Lieferanten, Kunden, Dienstleister
• Gewerkschaften
• Vereine und Verbände
• Medien
• Bildungseinrichtungen
• Banken und Versicherungen
• Wirtschafts- und Betriebsprüfer
Austausch mit den Anspruchsgruppen
In der Vision 2030 ist das partnerschaftliche und dialogische Verhältnis zwischen den Mitarbeitenden der awm
sowie den Bürgerinnen und Bürgern beschrieben. Dieser Perspektivwechsel und Wandel des Selbstverständnis-
ses der awm vom Dienstleister zum Partner ermöglicht es noch effizienter, Maßnahmen im Sinne der nachhalti-
gen Entwicklung gemeinsam umzusetzen.
4.8 Nachhaltigkeitsrelevante Standards
• Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
• DIN EN ISO 9001:2015
• DIN EN ISO 14001:2015
• DIN ISO 45001:2018
• Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
4.9 Chancen und Risiken
Die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsthemen stellt in erster Linie eine Chance für die awm dar, denn die entspre-
chenden Themen und Aspekte sind Instrumente zur Erreichung der Vision 2030. Die im Zielsystem der awm
verankerte Gemeinwohlorientierung kann im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung noch stärker
akzentuiert und kommuniziert werden. Im Zuge des Fachkräftemangels ist die Ausrichtung als nachhaltig tätiges
Unternehmen wesentlich für die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vielzahl an Handlungs-
feldern, Nachhaltigkeitszielen, Kriterien und Indikatoren stellt jedoch eine Herausforderung für die interne und
externe Kommunikation dar (Risiko). Dies gilt auch für die Priorisierung von Themen und den Umgang mit Ziel-
konflikten. Daher nimmt die Nachhaltigkeitskommunikation eine wichtige Rolle ein.
III. Prognosebericht
Die awm planen für das Wirtschaftsjahr 2023 bei Erträgen von 68.316 TEUR und Aufwendungen von
65.504 TEUR einen Jahresüberschuss von 2.812 TEUR. Der prognostizierte Jahresüberschuss ergibt sich aus
unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung.
Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebührenkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten kal-
kuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 843 TEUR. In der Gebührenkalkulation wird eine kalkula-
torische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals berücksichtigt. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag
von 1.428 TEUR. Die Gewinne aus Nebengeschäften der awm werden in Höhe von 480 TEUR und die Zinser-
träge in Höhe von 61 TEUR prognostiziert.
Der sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen der Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzin-
sung ergebende prognostizierte Jahresüberschuss ist als gesichert zu betrachten. Die zu erwirtschaftenden Ge-
winne aus Nebengeschäften der awm und die kalkulierten Zinserträge basieren auf vorsichtiger Schätzung und
Erfahrungswerten.
Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung bleiben im Jahr 2023 auf Vorjahresniveau.
Insgesamt gibt es 16 Planstellen für 2023. Entscheidungen über die Einrichtung und Umwandlung in unbefristete
Planstellen werden zum Wirtschaftsplan 2024 getroffen.
Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden insgesamt Investitionen von 10.841 TEUR und eine Darlehenstilgung in
Höhe von 650 TEUR prognostiziert.
Im Einzelnen sind Investitionen in Fahrzeuge für den Bereich Abfallwirtschaft in Höhe von 1.570 TEUR, 1.630
TEUR in die Infrastruktur am EZM, 870 TEUR in Abfall- und Wertstoffbehälter, 2.060 TEUR in die Errichtung von
Annahmestellen in Bezug auf die Neuausrichtung des Recyclinghofkonzeptes, 100 TEUR in Planungsleistungen
zur Verlagerung des Zwischenlagers und ebenfalls 103 TEUR in andere Anlagen der Abfallwirtschaft vorgesehen.
Hinzu kommen Investitionen in Anlagen der Stadtreinigung mit 4.003 TEUR sowie in Fahrzeuge, Maschinen,
Geräte und Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bereich der gemeinsamen Anlagen mit 505 TEUR. Die Finan-
zierung der Investitionen ist wie folgt vorgesehen:
Prognostizierte Finanzierung der Planinvestitionen 2023 TEUR in Prozent
Zuführung zu Rückstellungen 400 3,5
Regelabschreibungen 8.104 70,5
Aufnahme von Krediten 175 1,5
Jahresüberschuss 2.812 24,5
Deckungsmittel gesamt 11.491 100,0
IV. Chancen – und Risikobericht
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unternehmen frühzeitig und wirksam begegnen zu können, ha-
ben die awm bereits im Jahr 2001 ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt, welches seit 2018 dv-tech-
nisch und organisatorisch optimiert wird. Dieses entspricht den Maßgaben des am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen
Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie dem § 10 der mit Wirkung
vom 1. Januar 2005 in Kraft getretenen EigVO NRW.
Das Risikomanagement bei den awm vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Abschnitten und zwar in der
Risikoinventur, der Risikobewertung und der Risikofrüherkennung und -handhabung.
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert und Toleranzgrenzen festgelegt. Alle erkannten Risiken
für den Betrieb werden kontinuierlich beobachtet und bewertet.
Die auf dem Managementinformationssystem der awm basierende Softwarelösung bildet die Strukturen und Pro-
zesse des RMS ab. In 2019 wurde der bestehende Risikokatalog überprüft. Der Katalog der Frühwarnindikatoren
und Gegenmaßnahmen wird laufend angepasst.
Folgende 8 Risiken gelten derzeit als bestandsgefährdend:
Langfristige Unternehmensstrategie nicht vorhanden
Politik entscheidet entgegen der Strategie der awm
Änderung der Wettbewerbssituation
Änderung der Rechtslage
Korruption
Unterschlagung/Vermögensdelikte
Datenverlust
Datensicherheit
Die vorgenannten Risiken könnten aus Sicht der Betriebsleitung zu einer Bestandsgefährdung führen, wobei je-
doch konkrete Anhaltspunkte hierfür zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht erkennbar sind. Um
mögliche, aus den Risiken resultierende Schäden zu vermeiden, zu verringern oder zu kompensieren, sind ge-
eignete Vorsorgemaßnahmen getroffen worden.
Zudem haben die awm TOP-Risiken identifiziert, welche nicht als bestandsgefährdend eingestuft werden, die
aber aufgrund ihrer Bedeutung bzw. ihrer aktuellen Brisanz als besonders überwachungsbedürftig eingestuft wer-
den:
Datenschutzverletzungen
Komplettausfall Datenverarbeitung
Versicherungsschutz reicht nicht aus
Organisationsrisiken (Schulungen, Ein- und Unterweisungen fehlen; Überwachungsverschulden; Arbeits-
schutz-Organigramm nicht aktuell)
Demographischer Wandel
Fehlende Verfügbarkeit der mechanischen Aufbereitungsanlage
Fehlende Verfügbarkeit der Biovergärungsanlage
Fehlende Verfügbarkeit des Blockheizkraftwerkes
Schäden an der Deponie
Fehlende Verfügbarkeit der Sickerwasserbehandlungsanlage
Streugut reicht nicht aus
Abfallentsorgung/Stadtreinigung im Katastrophenfall nicht sichergestellt
Außergewöhnliche Preissteigerungen
Außerordentliche Brandschäden
Winterdienst funktioniert nicht
Auswirkungen der Umsatzsteueränderungen des § 2 b UStG
Stromausfall länger als drei Tage
Seit dem letzten Wirtschaftsjahr wurden 11 Risiken neu bewertet. Des Weiteren wurden die Risiken Außerge-
wöhnliche Preissteigerung und Stromausfall länger als drei Tage als neue Risiken identifiziert und in das Risiko-
managementsystem integriert. Bei der Risikobewertung wurden drei Risiken den Top-Risiken zusätzlich zugeord-
net. Nach derzeitigem Stand existieren für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster insgesamt 8 bestandsgefähr-
dende Risiken und 17 Top-Risiken.
Für die Neubewertung eines Risikos werden alle Verantwortlichen, beispielsweise Verantwortliche(r) des Risikos,
der Gegenmaßnahme oder des Frühwarnindikators auditiert. Änderungen der Parameter des Risikodatenblatts
werden bei Bedarf und Rücksprache mit den Verantwortlichen vorgenommen.
Bei der Neubewertung der Risiken lag das Hauptaugenmerk bei der Inventarisierung und Planung von Gegen-
maßnahmen. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurden insgesamt 57 neue Gegenmaßnahmen erarbeitet und in das
Risikomanagementsystem integriert.
Für die Risikofrüherkennung werden in den Audits Frühwarnindikatoren festgelegt, Kennzahlen und definiert und
Toleranzgrenzen festgelegt. Im Rahmen der jährlichen Risikobewertung wird der Ist-Stand mit dem Soll-Stand
abgeglichen. Bei erheblichen Abweichungen ist nach der Ursache zwischen Soll und Ist zu suchen, um zu über-
prüfen ob Indikatoren angepasst werden müssen, ein akuter Handlungsbedarf besteht und ggfls. das Risiko durch
neue Gegenmaßnahmen flankiert werden muss. Im Wirtschaftsjahr 2022 sind im Rahmen der Überarbeitung
insgesamt 10 neue Indikatoren den Risiken zugeordnet worden.
Die Risikobewertung umfasst auch die Bewertung zur Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe. Der Katalog
der Gegenmaßnahmen und Frühwarnindikatoren wird laufend angepasst.
Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt.
Im laufenden Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. Prüfung der Frühwarnindika-
toren und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken erkennen
lassen, die den Fortbestand der awm gefährden.
V. Sonstiges
Die awm haben im Wirtschaftsjahr 2022 die öffentliche Zwecksetzung im Sinne des § 107 ff. der Gemeindeord-
nung NRW erfüllt. Die Geschäfte wurden im Sinne der gültigen Satzungen durchgeführt.
VI. Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz
Die Betriebsleiter haben gemäß § 25 Abs. 2 EigVO NRW im Lagebericht auch auf Sachverhalte einzugehen, die
Gegenstand der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sein können. Auf berichtspflichtige Sach-
verhalte ist im Rahmen der bisherigen Berichterstattung eingegangen worden.
Münster, 31. März 2023
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez. Patrick Hasenkamp gez. Christian Wedding
Techn. Betriebsleiter Kaufm. Betriebsleiter
Anlage
Seite 1
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt
Münster, Münster
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Münster, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster,
Münster, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i.V.m.
den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
Anlage
Seite 2
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der
landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das
Bundesland Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Ab-
schnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han-
delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas-
sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung vermittelt.
Anlage
Seite 3
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not-
wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam-
menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von
der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan-
gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme),
die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das
Bundesland Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts.
Anlage
Seite 4
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-
berichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen
Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prü-
fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei-
ne in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeab-
sichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügeri-
sches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Anlage
Seite 5
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre-
tern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver-
tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die be-
deutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig-
nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung.
Anlage
Seite 6
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga-
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3
EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Anlage
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Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prü-
fung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen An-
forderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen
des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirt-
schaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für die Einhaltung
der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b
Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rech-
nungslegungspflichten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rech-
nungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen
Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten
in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzuneh-
men, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Anlage
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Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der
Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Koblenz, 20. Juli 2023
DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Schmidt Bokelmann
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Beschlussvorlage
6087 Zeichen
V/0280/2023 V/0280/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2022 - Entnahme der Investitionszuschüsse 2022 für E-Mobilität aus der allgemeinen Rücklage - Entnahme aus den Gebührenüberschüssen Abfallentsorgung gem. Feststellung AWR-Bericht 6/23 Beratungsfolge 30.08.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der awm für das Wirtschaftsjahr 2022 a. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der awm für das Wirtschaftsjahr 2022 (Bi- lanz, GuV und Anhang) wird festgestellt. b. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. c. Der von den awm erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt 5.310.626,19 EUR Es wird der allgemeinen Rücklage 1.444.696,12 EUR dem Haushalt 3.863.639,88 EUR der Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen 2.759,39 EUR zugeführt und der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 469,20 EUR entnommen. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 31.07.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Westerhoff Telefon: 6052-43 Westerhoff @aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0280/2023 d. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt. 2. Entnahme der Investitionszuschüsse 2022 für E-Mobilität aus der allgemeinen Rücklage Es wird beschlossen, die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität dem Ge- bührenzahler gutzubringen. 3. Entnahme aus den Gebührenüberschüssen Abfallentsorgung in Höhe von 9.693 Euro zuguns- ten des Eigenkapitals der awm Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Prüfungsfeststellungen des Amtes für Wirtschaft- lichkeitsprüfung und Revision zu den Gebührenüberschüssen der Abfallentsorgung 2021 um- gesetzt werden. Begründung: Zu 1) Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, hat im Auftrag der awm den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2022 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gem. § 14 der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss und dem Rat vor- zulegen. 1. Jahresabschluss 2022 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6.874.954,89 EUR erhöht. Die Umsatzerlöse 2022 betrugen insgesamt rd. 65.498 TEUR Davon entfielen auf die Abfallwirtschaft Abfallabfuhr 42.047 TEUR Abfalldeponierung/-verwertung 931 TEUR Sonstige Abfallverwertung 6.176 TEUR Problemabfälle 75 TEUR DSD-Bereich 2.817 TEUR Sonstige Umsatzerlöse 8 TEUR Stadtreinigung 7.313 TEUR Winterdienst 1.944 TEUR Nebengeschäft 4.187 TEUR Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.310.626,19 EUR setzt sich zusammen - aus der kalkulatorischen Verzinsung mit 2.627.279,76 EUR - aus dem Unterschied zwischen gesetzlichen Grundlagen der Gebührenkalkulation und Ansätzen der Handelsbilanz mit 1.354.318,42 EUR - aus dem Gewinn von Anlagenverkäufen mit 140.358,06 EUR - aus der Verzinsung liquider Mittel mit 104.704,76 EUR - aus dem Verlust des BgA Photovoltaikanlage mit -469,20 EUR - 3 - V/0280/2023 - aus den Zuweisungen des Landes und des Bundes mit 289.875,29 EUR - aus übrigen Nebengeschäften mit 728.586,83 EUR - aus dem Gewinn des BgA awm-Dienstleistungen mit 2.759,39 EUR - aus der Nachholung von Verlusten aus der Straßenreinigung aus Vorjahren mit 104.000,00 EUR - und gezahlten Darlehenszinsen in Höhe von -40.787,12 EUR Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2022 bei 13.533 TEUR. Davon wurden 770 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 1.517 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft und 204 TEUR in Grundstücke mit Betriebs - und anderen Bauten investiert. Ein weiterer Anteil in Höhe von 539 TEUR auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, 5.291 TEUR auf geleistete Anzah- lungen und Anlagen im Bau, 13 TEUR auf immaterielle Vermögensgegenstände und 5.199 TEUR auf Finanzanlagen. Gemäß § 4 der EigVO kann dem Betriebsausschuss für das Wirtscha ftsjahr 2022 Entlas- tung erteilt werden. Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO durch den Be- triebsausschuss. Hiermit wird sich der Betriebsausschuss in seiner nächsten planmäßigen Sitzung befassen. 2. Lagebericht Zum Lagebericht wurde seitens der DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuer- prüfungsgesellschaft, Koblenz, festgestellt, dass dieser entsprechend § 25 EigVO aufge- stellt worden ist, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die sonstigen Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage des Eigenbetriebes erwecken. 3. Prüfungsergebnis Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs - und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, erteilt den awm für das Wirtschaftsjahr 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsver- merk. Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 können den beigefügten Un- terlagen entnommen werden. Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prü- fungsleiter der DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, in der Betriebsausschusssitzung am 30.08.2023 im Rahmen einer Jahresab- schlussbesprechung im Einzelnen erläutert Zu 2) Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation der höheren Kosten aus der Beschaffung der E-Kehrmaschinen zugunsten der Gebührenzahler in die Verbindlichkeiten gebucht. Demnach werden 289.875,29 € der allgemeinen Rücklage entnommen. Zu 3) Gemäß den Prüfungsfeststellungen des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision er- folgt eine Entnahme aus den Gebührenüberschüssen der Abfallentsorgung in Höhe von 9.693 €. Dies wird dem Eigenkapital der awm zugeführt. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: - Jahresabschluss der awm (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lage- bericht, Bestätigungsvermerk) - Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rösnerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0280/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2023
- Erstellt
- 02.05.2023 11:27