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V/0973/2012

Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster

Vorlagen 12.12.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2013, TOP 20

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0973/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.01.2013 Integrationsrat Anhörung 
17.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
23.01.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
29.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
31.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.02.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Nach Entscheidung des Rates zu den Vorlagen 731/00, 731/00/E1 und 167/01, 167/01/E1 
sind im Stadtgebiet entsprechend dem Bedarf Flüchtlingseinrichtungen zu errichten. Der Be-
darf orientiert sich an den Zuzügen von Flüchtlingen und der Auslastung der vorhandenen Un-
terbringungskapazitäten.  
 
2. Auf den dafür vorgesehenen Flächen in Roxel, Zum Schultenhof, und Wolbeck, Tönskamp, 
sollen nach dem bestehenden Konzept zur Integratio n und Unterbringung von Flüchtlingen 
jeweils eine Einrichtung für max. jeweils 50 Flüchtlinge errichtet werden. Beide Baumaßnah-
men werden durch die Wohn- und Stadtbau GmbH hinsichtlich Grunderwerb, Errichtung und 
Mietkonditionen ausgeschrieben und bis zur schlüsselfertigen Übergabe betreut. Die Stadt 
Münster wird die von den Investoren errichteten Einrichtungen nach Fertigstellung anmieten. 
Die Wohn- und Stadtbau GmbH agiert diesbezüglich im Rahmen des Geschäftsbesorgungs-
vertrags. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0973/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Köhnke 
Ruf: 
492-7053 
E-Mail: 
KoehnkeJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0973/2012 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Kosten und Folgekosten: 
 
Die Miet- und Betriebskosten - einschließlich der Kosten für die persönliche Betreuung der Flüchtlinge 
sowie die hausmeisterischen Tätigkeiten - der neuen Einrichtungen sind Gegenstand der konkreten 
Planung und der einzelnen Beschlüsse, die in der Folge von den zu beteiligenden parlamentarischen 
Gremien zu fassen sind. Die Verwaltung beabsichtigt die Einrichtung nicht selbst zu errichten, son-
dern wie in der Vergangenheit von Wohnungsbauträgern errichten zu lassen und anschließend an-
zumieten. Zu diesem Zweck sollen die Liegenschaften von den Wohnungsbauträgern erworben wer-
den.  
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Investitionskosten fallen bei diesem Modell nicht an und sind deshalb weder im aktuellen Haushalt 
noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. 
Die Finanzierung der später entstehenden Miet - und Betriebskosten werden in einer gesonderten 
Vorlage dargestellt.  
 
 
Begründung: 
 
Bundesweit sind die monatlichen Asylantragszahlen in den zurückliegenden Monaten deutlich ange-
stiegen; derzeit bewegen sie sich auf vergleichsweise hohem Niveau. Sie waren in den letzten Mona-
ten teilweise mehr als doppelt so hoch, wie zum vergleichbaren Zeitpunkt des Vorjahres. Diese Ent-
wicklung macht sich auch auf Landes - und Kommunalebene bemerkbar. Die Erstaufnahmeeinrich-
tungen des Landes NRW sind überlastet. Ersatzunterkünfte, teilweise Provisorien, mussten bereits 
aktiviert werden. Von dort werden die Flüchtlinge nach festgelegten Schlüsseln an die Städte und 
Gemeinden weiterverteilt, so dass auch für Münster ein deutlicher Anstieg der unterzubringenden 
Flüchtlinge eintritt. Bei der Unterbringung und Betreuung der Menschen, handelt es sich um eine 
Pflichtaufgabe der Kommune. 
 
Münster musste in den ersten elf Monaten des Jahres 2012 insges amt 80 % mehr Flüchtlinge auf-
nehmen, als in den ersten elf Monaten des Vorjahres. Die Kapazitäten der Stadt Münster für die Un-
terbringung der zuziehenden Flüchtlinge reichen nicht mehr aus. Die vorhandenen Übergangseinrich-
tungen sind bis an ihre Belastungsgrenze belegt. So beträgt die Belegungsquote bei den Einrichtun-
gen für Familien inzwischen mehr als 99%. Eine Vollbelegung ist jedoch in der Regel bereits bei 85 % 
erreicht, weil soziale Aspekte wie Familienzusammengehörigkeit und –größe sowie die Kompatibilität 
von Ethnien zu berücksichtigen sind. Temporäre Ausweichquartiere mit Belegungsmöglichkeiten zwi-
schen 5 und 20 Plätzen konnten in Einzelfällen gewonnen werden, sind inzwischen aber ebenfalls 
ausgelastet und können von ihrer Kapazität her keine grunds ätzliche Entspannung bringen. Hinzu 
kommt, dass die Wohnraumsituation in Münster zurzeit derart angespannt ist, dass eine Unterbrin-
gung der Menschen in Wohnungen außerhalb städtischer Einrichtungen nicht möglich ist.  
 
Aufgrund der bisherigen Aufnahmen durch den Bund und das Land ist davon auszugehen, dass in 
den nächsten Monaten weiterhin ein verstärkter Zuzug in die Kommunen also auch nach Münster 
erfolgt. Eine merklich dauerhafte Abnahme des Bedarfs kann nicht mehr prognostiziert werden. In der 
Prognose des Sozialamtes vom Dezember 2012 wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an z u-
sätzlichen Kapazitäten Ende 2013 bei mindestens 120 Plätzen liegt. 
 
Auf der Grundlage des geltenden Beschlusses zur Vorlage 731/00 hat die Verwaltung die durch den 
Rat festgelegten 12 Grundstücke weitestgehend zur Baureife weiterentwickelt, sodass aktuell neben 
den schon nach diesem Konzept entwickelten und bebauten Grundstücken Böttcherstraße, Von -

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V/0973/2012 
Esmarch-Staße, Dülmener Straße und Nordkirchenweg fünf weitere Standorte die baure chtlichen 
Voraussetzungen für die Bebauung mit einer Flüchtlingseinrichtung haben.  
 
Es handelt sich um folgende Grundstücke: 
 
Gelmer, Schornheide 
Nienberge, Waltruper Weg/Käthe-Ernst-Weg 
Roxel, Zum Schultenhof 
Sprakel, Neubaugebiet zwischen jetzigem Ortsrand und BAB, „Baugebiet südlich Landwehr“ 
Wolbeck, Tönskamp 
 
Sämtliche Grundstücke wurden speziell für die Bebauung mit Flüchtlingseinrichtungen bei Bedarf 
nach neuen Unterbringungskapazitäten, vorgehalten. Diese Information befindet sich seit dem B e-
schluss im Jahre 2001 auf den Internetseiten der Stadt Münster 
(www.muenster.de/stadt/zuwanderung). Zusätzlich wurden Kauf-/Bauinteressierte, die sich an die 
Stadt Münster gewandt haben, über die Absicht der Stadt Münster informiert, dass auf diesen Stand-
orten Flüchtlingseinrichtungen entstehen sollen. Additiv hierzu wurden gleiche Informationen seitens 
der Wohn- und Stadtbau bei der Veräußerung der Grundstücke in Nienberge gegeben.  
 
Durch die Planungsverwaltung wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der Bürgerbeteiligung 
zur Aufstellung der Bebauungspläne seit 2001 über die vorgenannte Absicht der Stadt Münster infor-
miert.  
 
Die Reihenfolge der Bebauung der ersten nach dem Konzept realisierten Einrichtungen wurde im 
Rahmen von Mediationsprozessen durch die Verwaltung mit Rats- und Ortspolitik, dem Ausländerbei-
rat und der Freien Wohlfahrtspflege bestimmt.  
 
Entsprechend der Erkenntnis, dass dringend die zukünftige Unterbringung der Flüchtlinge gesichert 
werden muss, wurde am 27.11.2012 ein erneuter Mediationsprozess organisiert. Eingeladen waren 
die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister, die ihrerseits weitere Mitglieder der B e-
zirksvertretungen benennen konnten, alle Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder im Rat der Stadt 
Münster, der Vorsitzende des Integrationsrates, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Wohl-
fahrtspflege und ein Vertreter der Wohn- und Stadtbau. Zusätzlich nahm die Fachverwaltung beratend 
teil. 
 
Das Mediationsverfahren wurde durch das Institut für soziale Innovation/Solinge n, Herrn Wietert -
Wehkamp geleitet. 
 
Auf der Basis der erarbeiteten Kriterien zur gesamtstädtischen Verteilung von Flüchtlingsunterkünften 
im Stadtgebiet wurden zu folgenden Indikatoren detaillierte Hinweise der Verwaltung gegeben: 
 
 Baureife und Erschließung 
 Beschluss Bebauungs-Plan 
 Bürgeranhörung 
 Hinweise im Bebauungsplan zum Standort für Flüchtlingseinrichtungen 
 Hinweise auf Flüchtlingseinrichtung bei Vermarktung 
 Mitteilung in der Presse nach den Entscheidungen im Rat 
 Einwohnerstruktur 
 Lage/Qualität 
 Mobilität/ÖPNV 
 Infrastruktur 
 Beschäftigungsmöglichkeiten 
 Soziales Klima 
 Konfliktpotential 
 Konfliktarme Wegeführung

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V/0973/2012 
 Bebauungsdichte/Abstandsfläche 
 Wirtschaftlichkeit 
 
 
 
Im Folgenden wurde nach intensiver Diskussion getrennt nach „Politik“ und „Verwaltung“ eine B e-
wertung (Votum) vorgenommen, bei der sozialräumliche Aspekte, wie die Verteilung der Einric h-
tungen über alle Stadtbezirke, zunächst unbeachtet blieben. Hierbei wurde durch die Teilnehm e-
rinnen und Teilnehmer des Mediationsprozesses in beiden Gruppen mit deu tlichem Abstand der 
Standort in Roxel favorisiert und somit auf Platz 1 gesetzt. Auf Platz 2 und 3 wurden Nienberge 
und Wolbeck mit einer geringfügigen Differenz voneinander gesetzt. Die Standorte Sprakel und 
Gelmer waren nach Auffassung der Prozessbeteiligten in der Relation zu den and eren Standorten 
aktuell nicht so gut geeignet.

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V/0973/2012 
 
In dem darauffolgenden 2. Teil des Mediationsprozesses wurde durch die Verwaltung der sozia l-
räumliche Aspekt in den Focus gestellt. Nach ausführlicher differenzierter  Erörterung entschieden 
sich alle Beteiligten dafür, die zukünftige Bebauung in folgender Reihenfolge zu empfehlen: 
 
1. Standort Roxel 
2. Standort Wolbeck 
3. Standort Nienberge 
 
Wesentliches Kriterium hierzu war die Erkenntnis, dass eine sozialräumliche Verteilung der Aufga-
ben über alle Stadtbezirke in Münster entstehen soll und es ungünstig erscheint, die beiden nu n-
mehr zu bauenden Einrichtungen im gleichen Stadtbezirk entstehen zu lassen. Alle Teilnehmeri n-
nen und Teilnehmer des Mediationsprozesses baten die Verwal tung, dem Rat diese Reihenfolge 
vorzuschlagen. Zwei Standorte (Roxel und Wolbeck) können den Bedarf an Unterbringungskapazi-
täten abdecken.  
 
Übergangslösungen  
 
Bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtungen müssen die zuziehenden Menschen, für die kein 
Platz mehr in den bestehenden Angeboten vorhanden ist, angemessen untergebracht werden. Die 
Verwaltung arbeitet derzeit an Lösungen, um hierfür mit der Aufstellung von Containern und/oder 
der Nutzung frei werdender städtischer Liegenschaften oder Gebäude zus ätzliche Kapazitäten in 
der Übergangszeit zu schaffen. Wenn Projekte realisierbar sind, werden sie den zuständigen pa r-
lamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
 
 
 
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat

Beratungsverlauf (13)

16.01.2013 Integrationsrat
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.02.2013 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Dülmener Straße
  • Tönskamp
  • Waltruper Weg
  • Zum Schultenhof
  • Böttcherstraße
  • Nordkirchenweg
  • Käthe-Ernst-Weg
  • Schornheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0973/2012
Typ
Vorlagen
Datum
12.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37