mandari

Bebauungsplan V 6/1 - Hauptstraße / Südost -; hier: 1) Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB 2) Bericht über die Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden nach den §§ 3 und 4 BauGB3) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Verwaltungsvorlage 05 - 16 1513/2018 vom 19.06.2018

Stand: Am 19.06.2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 19.06.2018

    Ausschuss für Stadtentwicklung

    TOP 9. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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