Mandari Insight

V/0441/2010

Städtische Förderung der Verbraucherberatung Münster 2011-2015 (allgemeine Verbraucherberatung)

Vorlagen 11.06.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.07.2010, TOP 20

Anlage 1b

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Ansehen

Anlage 1a

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1b

2385 Zeichen

6a Kalk. VB Münster ohne Inso-Erst.ods
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Münster
Kosten Soll Soll Soll Soll Soll
2011 2012 2013 2014 2015
Personalkosten*)
Planstellen 202.900 € 209.000 € 215.300 € 221.800 € 228.500 €
Aushilfen 12.790 € 13.180 € 13.580 € 13.990 € 14.410 €
Praktikanten 600 € 600 € 600 € 600 € 600 €
Sonstige Personalkosten 2.163 € 2.228 € 2.295 € 2.364 € 2.435 €
Summe direkte PK 218.453 € 225.008 € 231.775 € 238.754 € 245.945 €
Sachkosten
Öffentlichkeitsarbeit/Aktionsmaterialien 1.563 € 1.563 € 1.563 € 1.563 € 1.563 €
Honorare 3.532 € 3.532 € 3.532 € 3.532 € 3.532 €
Geschäftsbedarf 1.900 € 1.900 € 1.900 € 1.900 € 1.900 €
1.120 € 1.120 € 1.120 € 1.120 € 1.120 €
Bücher / Zeitschriften 655 € 655 € 655 € 655 € 655 €
Telefon 4.726 € 4.726 € 4.726 € 4.726 € 4.726 €
Porto 1.455 € 1.455 € 1.455 € 1.455 € 1.455 €
Raummieten 43.848 € 43.848 € 43.848 € 43.848 € 43.848 €
Bewirtschaftung Räume**) 19.506 € 20.482 € 21.507 € 22.583 € 23.713 €
Renovierung 500 € 500 € 500 € 500 € 500 €
Anschaffungen 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 € 3.500 €
Support- und Lizenzkosten 371 € 371 € 371 € 371 € 371 €
Fortbildungskosten 2.250 € 2.250 € 2.250 € 2.250 € 2.250 €
Reisekosten 643 € 643 € 643 € 643 € 643 €
sonstige Sachkosten 248 € 248 € 248 € 248 € 248 €
Summe Sachkosten 85.817 € 86.793 € 87.818 € 88.894 € 90.024 €
Summe direkte Kosten 304.270 € 311.801 € 319.593 € 327.648 € 335.969 €
15% 45.641 € 46.770 € 47.939 € 49.147 € 50.395 €
Gesamtkosten 349.911 € 358.571 € 367.532 € 376.795 € 386.364 €
Finanzierung Soll Soll Soll Soll Soll
2011 2012 2013 2014 2015
Stadtanteil an den Gesamtkosten (50 %) 174.956 € 179.286 € 183.766 € 188.398 € 193.182 €
Entgelte der Beratungsstelle 30.383 € 30.383 € 30.383 € 30.383 € 30.383 €
Stadtanteil an den Entgelten 15.192 € 15.192 € 15.192 € 15.192 € 15.192 €
159.764 € 164.094 € 168.574 € 173.206 € 177.990 €
Energieberatung 13.036 € 13.216 € 13.404 € 13.602 € 13.810 €
Sonstige 609 € 609 € 609 € 609 € 609 €
13.645 € 13.825 € 14.013 € 14.211 € 14.419 €
Stadtanteil 6.823 € 6.913 € 7.007 € 7.106 € 7.210 €
Barzuschuss Stadt 152.942 € 157.182 € 161.568 € 166.101 € 170.781 €
Durchschnittlicher Festbetrag 161.714
*) Personalkosten mit 3 % Steigerung
**) Bewirtschaftung Räume mit 5 % Steigerung
Stand: 18.02.2010
Gerätemiete (Kopierer)
Gemeinkosten auf direkte Kosten
Zuschussbedarf
Erstattungen inkl. Gemeinkosten
Erstattungen, gesamt

Anlage 1a

9805 Zeichen

Entwurf 7.06.10 
 
V E R T R A G 
 
 
Zwischen der Stadt Münster 
vertreten durch den Oberbürgermeister  
 
und  
 
der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  e.V., 
Düsseldorf 
vertreten durch den Vorstand, 
 
 
 
 
wird folgender Vertrag geschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Verbraucherberatung 
 
Die Verbraucherzentrale NRW (im Folgenden VZ genannt) betreibt in der Stadt Münster (im 
Folgenden Stadt genannt) eine Beratungsstelle für Verbraucher (im Folgenden VB genannt). 
 
 
§ 2 
 
Aufgaben 
 
Die VB hält für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Beratungs- und  Dienstleistungs-
angebot im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der VZ bereit. Die zurzeit gültige Sat-
zung der VZ liegt bei. 
 
Die VB hat insbesondere die Aufgabe, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich, unab-
hängig und anbieterneutral über alle den Verbraucher bzw. die Verbraucherin und seinen 
bzw. ihren Haushalt betreffenden Fragen möglichst umfassend zu informieren und zu bera-
ten. 
 
Dazu gehören u. a.: 
 
− Information vor dem Kauf langlebiger Gebrauchsgüter, auch unter Umweltgesichtspunk-
ten, 
− Aufklärung über Verbraucherrechte, Rechtsberatung sowie außergerichtliche Rechtsver-
tretung im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes, 
− Beratung, präventive Information sowie Aufklärungsaktionen zu Geld- und Kreditproble-
men sowie zur Vermeidung von Überschuldung,  
− Bereitstellung des Verbraucherinformationssystems „Infothek", 
− Bereitstellung von Ratgebern und anderen Informationsschriften, 
− lokale Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zu Verbraucherfragen. 
 
Bei Anbietern und deren Verbänden, bei Behörden und politischen Gremien setzt sich die VB 
im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Verbraucherinteressen ein.

2
 
Die Beratung und Selbstinformation sind auf der Grundlage einer landeseinheitlichen Rege-
lung für die Ratsuchenden zum Teil entgeltpflichtig. Entgelte werden zurzeit für die Rechts-
beratung und außergerichtliche Rechtsvertretung (Aufwendungsersatz) sowie für die Nut-
zung der „Infothek" verlangt. 
 
Neben der in diesem Vertrag geregelten Verbraucherberatung bietet die VB weitere Spezial-
beratungen an. Für die vom Land NRW und der Stadt Münster geförderte Energieberatung 
besteht ein separater Vertrag. Die von den ratsuchenden Verbraucherinnen und Verbrau-
chern finanzierten Spezialberatungen (z.B. Versicherungsberatung, Ernährungstraining, 
Mietrechtsberatung) sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Vertrages. 
 
 
§ 3 
 
Betrieb 
 
Die VB ist mindestens an 4 Werktagen je Woche geöffnet, zurzeit im Regelfall mindestens  
27 Stunden. 
 
Eine Schließung der VB an Öffnungstagen soll nach Möglichkeit vermieden werden. Bei Ab-
wesenheit wegen Urlaub, Fortbildung, Krankheit usw. werden die Beratungskräfte durch 
Aushilfen vertreten. 
 
 
§ 4 
 
Kooperation mit der Stadt 
 
Stadt und VB pflegen eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. 
Die VB informiert Rat und Verwaltung regelmäßig über Erfahrungen aus der Verbraucherbe-
ratung, insbesondere in ihrem Jahresbericht. Sie stellt ihre Arbeit bei Bedarf in Ausschüssen 
vor. 
 
Die Stadt kann der VB Vorschläge und Anregungen unterbreiten, die durch die VZ geprüft 
und nach Möglichkeit umgesetzt werden. 
 
Soweit die Stadt und die VZ beabsichtigen, über die Aufgaben nach § 2 hinaus besondere 
Kooperationsprojekte durchzuführen, die zu sätzliche von der Förderung im Rahmen dieses 
Vertrages nicht berücksichtige Kosten verursachen, wird sich die VZ im Rahmen ihrer Mög-
lichkeiten bemühen, dass die Projekte ohne Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel realisiert 
werden. 
 
Die Kooperation zwischen VB und Stadt ist mit Einrichtung eines Beirates auf der Basis einer 
entsprechenden Vereinbarung vom 06.03.1991 gewährleistet.

3
§ 5 
 
Personalwesen 
 
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind folgende Personalstellen notwendig: 
− eine Leitungsstelle der VB (Entgeltgruppe 11 TV-L) (FH-Diplom-Ökotrophologe/in oder 
anderer geeigneter Studiengang); 
− zwei Beratungskraftstellen (Entgeltgruppe 9 TV-L), (FH-Diplom-Ökotrophologe/in oder 
anderer geeigneter Studiengang); 
− eine Bürokraftstelle (halbe Stelle), (Entgeltgruppe 5 TV-L)  
− ein Rechtsanwalt (Honorarkraft), zurzeit 1,5 Stunden / Woche; 
− nach Bedarf Aushilfen. 
 
Arbeitgeber der festangestellten Mitarbeiter/innen und der Aushilfen ist die VZ. Vorgesetzte 
der Beratungsstellenleitung ist die zuständige Regionalleitung. 
 
Den Arbeitsverhältnissen für die festangestellten Mitarbeiter/innen und Aushilfen liegt der 
MTV Ang-AgV/VI/VZ in Verbindung mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Län-
der (TV-L) – sowie für Mitarbeiter/innen, die bereits vor dem 01.11.2006 im Dienstverhältnis 
mit der VZ NRW gestanden haben, ergänzend der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäf-
tigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L) – in ihrer je-
weils gültigen Fassung zugrunde. Die Eingruppierung von Mitarbeiter(n)/innen, die nach dem 
01.11.2006 erfolgt, steht unter dem Vorbehalt des In-Kraft-Tretens einer neuen Entgeltord-
nung. Anpassungen der Eingruppierung auf Grund des In-Kraft-Tretens einer neuen Entgelt-
ordnung erfolgen mit Wirkung für die Zukunft. 
 
 
§ 6 
 
Fachliche Unterstützung 
 
Die Fachbereiche der VZ unterstützen die VB 
 
− durch gezielte Einarbeitung und ständige, umfassende Weiterbildung, 
− durch Arbeitskonzepte, fachliche Anleitung und Beratung (z.B. bei komplexen Verbrau-
cherproblemen), 
− durch ständig aktualisierte Arbeitsunterlagen, Beratungsmaterialien und Eilinformationen, 
durch Organisations- und Planungshilfen. 
 
 
§ 7 
 
Räumlichkeiten 
 
Die VB stellt ihre Beratungs- und Informationsangebote in den Räumlichkeiten im Erdge-
schoss sowie im Kellergeschoss des Gebäudes Spiekerhof 27 in 48143 Münster bereit.

4
§ 8 
 
Finanzierung 
 
Die VZ wird die Arbeit in der Beratungsstelle so planen und durchführen, dass eine stetige 
und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. 
 
Die Stadt beteiligt sich zu 50 % an den laufenden Personal-, Gemein- und Sachkosten der 
VB. Die restlichen 50 % werden aus Mitteln des Landes NRW über die VZ finanziert. Der 
städtische Zuschuss beträgt in den Jahren 2011 bis 2015 jährlich 161.714 Euro. 
 
 
Der jährliche Zuschuss wird in vier Raten am 15.01./15.04./15.07./15.10. (ohne weitere Auf-
forderung durch die VZ) gezahlt. Die Höhe der Abschlagszahlungen beträgt 25 % des jährli-
chen Zuschusses. 
 
Bei der Berechnung des städtischen Anteils sind die Aufwendungen einschließlich etwaiger 
Sachleistungen zugrunde gelegt, die beide Seiten zur sachgerechten Aufgabenwahrneh-
mung für erforderlich halten (vgl. §§ 5, 7). Kosten, die nicht in jedem Jahr anfallen, sind an-
teilig pro Jahr berücksichtigt. Stadt und VZ sind sich einig, dass der städtische Zuschuss 
gesetzliche, tarifvertragliche und individuelle Änderungen bei der Vergütung der Mitarbei-
ter/innen der VB sowie Sachkostenveränderungen abschließend  berücksichtigt. 
 
Die in der VB erzielbaren Entgelte werden (nach Abzug der darauf entfallenden Kosten) der 
Stadt zur Hälfte auf ihren Zuschuss angerechnet. Dies ist in obigem Festbetrag bereits be-
rücksichtigt. 
 
An die VZ fließende Spenden öffentlich-rechtlicher Institutionen aus dem hier betroffenen 
kommunalen Bereich werden, soweit der Spender nichts anderes bestimmt, auf den kom-
munalen Finanzierungsanteil angerechnet. 
 
 
§ 9 
 
Rechnungsprüfung 
 
Die VZ legt der Stadt einen Verwendungsnachweis sowie eine Übersicht der erzielten Ein-
nahmen bis zum 30.04. des jeweils folgenden Jahres vor. 
 
Die Stadt ist berechtigt, entsprechend § 103, Abs. 2 GO NW, die von der VZ geschlossenen 
Verträge betreffend Personal und räumlicher Unterbringung zu überprüfen und ggf. Kosten-
senkungsmaßnahmen vorzuschlagen.

5
§ 10 
 
Dauer und Kündigung 
 
Der Vertrag erhält ab dem 01.01.2011 seine Gültigkeit und wird zunächst auf eine Dauer von 
5 Jahren bis zum 31.12.2015 abgeschlossen. 
 
Beiden Vertragsparteien steht auch während der Laufzeit des Vertrages ein außerordentli-
ches Kündigungsrecht zu, wenn Landesmittel nicht oder nicht im ausreichenden Maße zur 
Verfügung stehen. 
 
Der Stadt steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn wegen der Haushaltslage 
der Stadt durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen eine Erfüllung des Vertrages nicht ermög-
licht wird. 
 
Die außerordentliche Kündigung kann in diesen beiden Fällen zum Ende eines Jahres 
schriftlich mit einer Frist von einem Jahr erfolgen.

6
§ 11 
 
Abschlussbestimmungen 
 
Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Das 
gilt auch für die Abrede über die Schriftform. 
 
 
Beide Vertragspartner erklären, dass bei Unstimmigkeiten die gütliche Einigung den Vorrang 
haben soll. 
 
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder undurch-
führbar erweisen oder unwirksam, nichtig oder undurchführbar werden, so soll hierdurch die 
Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden und dafür diejenige Regelung gel-
ten, die dem in diesem Vertrag erkennbar gewordenen Willen der Vertragspartner am nächs-
ten kommt. 
 
Beide Vertragspartner erklären ihre Bereitschaft dem Grunde nach, das Vertragsverhältnis 
mit Wirkung ab 01.01.2016 zu erneuern. Die Vertragspartner werden zu Beginn des Jahres 
2015 Verhandlungen über einen Folgevertrag aufnehmen mit dem Ziel, bis zum 30.06.2015 
über einen Folgevertrag zu entscheiden.  
 
 
 
 
 
Münster, den Düsseldorf, den 
 
 
 
 
Stadt Münster Verbraucherzentrale 
 Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
 
 
 
.................................. ..................................      
M. Lewe K. Müller   
Oberbürgermeister Vorstand   
 
 
 
 
 
.................................. ..................................... 
T. Paal i. V. M. Arkenstette 
Beigeordneter  Mitglied der Geschäftsleitung

Beschlussvorlage

18538 Zeichen

V/0441/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Förderung der Verbraucherberatung Münster 2011-2015 (allgemeine 
Verbraucherberatung) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster fördert die allgemeine Verbraucherberatung der Beratungsstelle Münster 
der Verbraucherzentrale NRW in den Jahren 2011 bis 2015 mit einem Festbetrag von 143.275 
Euro zur Absicherung des in der Begründung dargestellten Dienstleistungsangebots.  
 
2. Dem Vertragsangebot der Verbraucherzentrale vom 07.06.2010 über die Förderung der all-
gemeinen Verbraucherberatung der Beratungsstelle Münster in den Jahren 2011 bis 2015 
(Anlage 1) wird nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der 
Verbraucherzentrale NRW mit dem Ziel fortzusetzen, einen Vertrag über die Förderung der 
allgemeinen Verbraucherberatung der Beratungsstelle Münster in den Jahren 2011 bis 2015 
mit einem städtischen Festbetrag von jährlich 143.275 € kurzfristig abzuschließen.  
 
3. Das weitere Angebot der Verbraucherzentrale über die Förderung der Schuldner- und 
Verbraucherinsolvenzberatung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 beraten.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass jährliche Kosten von 143.275 Euro entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0441/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0441/2010 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
2011 
2012 
2013 
2014 
2015 
143.275 
143.275 
143.275 
143.275 
143.275 
 
In den Haus-
haltsjahren 
2011-2014 sind 
jährlich 152.420 
€ vorgesehen. 
Gem. Anlage 4, 
lfd. Nr. 115 zur 
Vorlage 
V/0438/2010 ist 
der Zuschuss 
um 6 % zu 
kürzen. 
Insgesamt: 716.375  
 
 
 
Begründung: 
1. Anlass 
 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.07.2004 zur Vorlage V/0519/2004 hatte die Verwal-
tung mit der Verbraucherzentrale NRW die kommunale Förderung der Beratungsstelle 
Münster (allgemeine Verbraucherberatung) in  den Jahren 2005 bis 2009 im Umfang eines 
Zuschusses (Festbetrag) von jährlich 152.420 € vertraglich vereinbart. Mit Beschluss vom 
27.09.2006 zur Vorlage V/0689/2006 (Umsetzung des Spar- und Konsolidierungspro-
gramms 2006 - 2009 [Vorlage V/1065/2005]; hier: städtische Förderung der Verbraucher-
beratung Münster [allgemeine Verbraucherberatung]) hat der Rat die Verwaltung ermäch-
tigt, den Vertrag bis zum 31.12.2010 zu verlängern und den Zuschuss von 152.420 € auch 
im Jahr 2010 zu leisten; ferner wurde im Rahmen dieser Nachtragsvereinbarung bestimmt, 
dass die Verbraucherzentrale in den Jahren 2006 bis 2010 der Stadt pro Jahr 10.000 € aus 
rückgestellten Mitteln jeweils bis zum 30.11. des laufenden Jahres erstattet. Dieser Rats-
beschluss wurde umgesetzt.  
Zur finanziellen Absicherung des Beratungsangebots ab 01.01.2011 ist eine neue Verein-
barung erforderlich. Im Rahmen des bisher geleisteten Festbetragszuschusses zur Finan-
zierung der allgemeinen Verbraucherberatung werden bis Ende 2010 auch die Schuldner-
beratungsangebote der Verbraucherberatung finanziert. Aufgrund der seitens des Landes 
präzisierten Zuwendungsbedingungen (s. Ziffer 4 der Begründung) ist es angezeigt, beide 
Angebotsbereiche und ihre kommunale Finanzierung künftig jeweils eigenständig zu ver-
handeln bzw. zu regeln.  
Die Verbraucherzentrale hat der Stadt Münster separate Vertragsangebote über die Förde-
rung der allgemeinen Verbraucherberatung so wie über die der Schuldner- und Verbrau-
cherinsolvenzberatung vorgelegt. Mit dieser Vorlage empfiehlt die Verwaltung, zunächst 
nur über das die allgemeine Verbraucherberatung betreffende Angebot zu entscheiden, 
das die Förderung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung betreffende Angebot 
dagegen erst im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2011 zu erörtern.  
 
2.  Bisherige städtische Förderung 
Die Stadt Münster fördert die Verbraucherberatung Münster seit ihrer Einrichtung im Jahr 
1975, zunächst durch unentgeltliche Bereitstellung städtischer Räume, nach Bezug der 
Räume im Aegidiimarkt durch Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten, seit 1996 dar-

- 3 - 
V/0441/2010 
über hinaus durch Beteiligung an weiteren, Aufgaben bezogenen Kosten. Seit Ende der 
1990er Jahre beteiligen sich das Land Nordrhein-Westfalen und Kommunen an den Kosten 
der örtlichen Verbraucherberatung (anerkannte Aufwendungen nach Abzug der Entgelte) 
jeweils zu gleichen Teilen (s. Ziffer 4).  
Angesichts der beengten Raumsituation im Aegidiimarkt hat die Verbraucherzentrale den 
Standort der Beratungsstelle Münster zum 01.02.1997 in das Gebäude Spiekerhof 27 mit 
Zustimmung der Stadt Münster verlagert.  
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.08.1999 zur Vorlage Nr. 739/99 hatte sich die Ver-
waltung mit der Verbraucherzentrale für die Zeit ab 2000 auf eine Vertragslaufzeit von 5 
Jahren verständigt, die der regulären Vertragsdauer zwischen Kommunen und der 
Verbraucherzentrale NRW entspricht. Ferner wurde für die Jahre 2000 bis 2004 eine Fest-
betragsfinanzierung im Umfang des arithmetischen Mittels der ermittelten Zuschüsse pro 
Jahr vereinbart, um der Verbraucherberatung möglichst weitgehende Dispositionsfreiheit im 
Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu eröffnen und zugleich kommunale Nachfinanzie-
rungen während des Vertragszeitraums auszuschließen. Der Zuschuss betrug zwischen 
2000 und 2004 jährlich 160.440 Euro, ab 2005 jährlich 152.420 €; darüber hinaus erstattet 
die Verbraucherzentrale der Stadt in den Jahren 2006 bis 2010 jeweils 10.000 € aus rück-
gestellten Mitteln (s. Ziffer 1).  
 
3. Aufgaben der Verbraucherberatung 
 Die Verbraucherzentrale NRW betreibt zurzeit 57 örtliche Beratungsstellen, die mit ihr or-
ganisatorisch einen Verbund bilden, im Hinblick auf Kostenstellen aber getrennt geführte 
Einrichtungen darstellen. Neben der Vertretung von Konsumenteninteressen gegenüber 
Dritten umfasst das Dienstleistungsangebot der Verbraucherberatung insbesondere sach-
bezogene, unabhängige sowie anbieterneutrale Information und Beratung von Verbrauche-
rinnen und Verbrauchern über alle sie bzw. ihren Haushalt betreffenden Fragen. Das Kern-
angebot der Verbraucherzentrale und ihrer Beratungsstellen betrifft die allgemeine 
Verbraucherberatung; zu ihr gehören u. a. folgende Angebote: 
• Information vor dem Kauf langlebiger Gebrauchsgüter, auch unter Umweltgesichts-
punkten,  
• Aufklärung über Verbraucherrechte, Rechtsberatung sowie außergerichtliche 
Rechtsvertretung im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes,  
• Beratung, präventive Information sowie Aufklärungsaktionen zu Geld- und Kredit-
problemen sowie zur Vermeidung von Überschuldung, 
• Bereitstellung des Verbraucherinformationssystems „Infothek“, 
• Bereitstellung von Ratgebern und anderen Informationsschriften,  
• lokale Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zu Verbraucherfragen. 
Darüber hinaus umfasst das Beratungsspektrum weitere Angebote, die aus speziellen öf-
fentlichen Förderprogrammen (z. B. Energieberatung) oder aus Entgelten der Rat suchen-
den Verbraucherinnen und Verbraucher (z. B. Versicherungs- und Altersvorsorgeberatung, 
Rechtsbesorgung in div. Gebieten) finanziert werden. Schließlich gehören Schuldner- und 
Verbraucherinsolvenzberatung zum Angebot der Beratungsstelle Münster.  
Die Beratungsstelle Münster ist gegenwärtig an vier Werktagen, insgesamt in der Regel 27 
Stunden je Woche, geöffnet. 
  
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes NRW  
  Das Land NRW fördert die örtlichen Verbraucherberatungsstellen im Rahmen der ‚Zuwen-
dungen zur institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale NRW’ aus Mitteln des Minis-

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V/0441/2010 
teriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  (MUNLV; Ein-
zelplan 10, Kapitel 10040, Titel 684 61). Der Mittelumfang, den die Verbraucherzentrale 
aus diesen Zuwendungen für die Finanzierung einer örtlichen Beratungsstelle einsetzen 
muss, entspricht der Höhe der jeweiligen kommunalen Kofinanzierung jener Beratungsstel-
le. Während die Energieberatung auf der Grundlage separater Vereinbarungen zwischen 
der Verbraucherzentrale auf der einen sowie Land und Kommunen auf der anderen Seite 
gefördert werden, werden alle anderen Aufgaben der örtlichen Beratungsstellen, abgese-
hen von einigen gesondert geförderten Einzelangeboten, fördertechnisch bislang unter ‚all-
gemeine Verbraucherberatung’ rubriziert. Dazu gehören auch die Beratung zu Geld- und 
Kreditproblemen, ferner bisher auch die Schuldnerberatung, an die ergänzend das Angebot 
Verbraucherinsolvenzberatung angedockt ist.  
  Die Verbraucherinsolvenzberatung selbst wird nicht aus Mitteln des MUNLV, sondern des  
Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration  (MGFFI, jährlich 13.806 €) 
sowie aus Mitteln des Sparkassenfonds (Fonds der Sparkassen in NRW; jährlich 6.477 €) 
gefördert, seit Jahren in unveränderter Höhe.  
  Der Landesrechnungshof NRW hat auf der Grundlage einer vor drei Jahren durchgeführten 
Prüfung gegenüber dem MUNLV jedoch die bisherige Praxis der Verbraucherzentrale NRW 
moniert, aus den Zuwendungen auch das mit der Insolvenzberatung funktional verbundene 
Basisangebot ‚Schuldnerberatung’ im Umfang einer 0,5 Stelle (zur Hälfte) zu finanzieren. 
Die Verbraucherzentrale hatte mit dieser Verfahrensweise (innerhalb der allgemeinen 
Verbraucherberatung, sog. Ergänzungsangebot II) die Anerkennung als bescheinigende 
Stelle für die landesgeförderte Insolvenzberatung sichergestellt. Nach Auffassung des Lan-
desrechnungshofs dürfe das MUNLV keine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzbera-
tungsangebote fördern, auch nicht im Rahmen einer geringfügigen anteiligen Finanzierung. 
Zuständig sei auf Landesebene allein das MGFFI. Dem Monitum des Landesrechnungs-
hofs folgend verbindet die zuständige Bewilligungsstelle im Organisationsbereich des 
MUNLV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, LANUV) die Bewilli-
gung der Zuwendungen jetzt ausdrücklich mit der Bestimmung, dass die Mittel nicht mehr 
für umfassende Schuldenregulierung verwendet werden dürfen bzw. der Mitteleinsatz suk-
zessive abgebaut werden muss; davon ausgenommen ist nur das Angebot „Beratung zu 
Geld- und Kreditproblemen“ (sog. Ergänzungsangebot I), das der Zuwendungsgeber als 
Teil des regulären Basisangebots der örtlichen Beratungsstellen ausdrücklich akzeptiert.  
  Die Förderung der Insolvenzberatung aus Mitteln des Landes NRW ist von zwei Vorausset-
zungen abhängig:  
a) Die Einrichtung, die Verbraucherinsolvenzberatung anbietet, muss als geeignete Stelle 
gem. § 305 Insolvenzordnung anerkannt sein. 
b) Die Gesamtarbeitszeit der Fachkräfte für die Schuldner- und Insolvenzberatung der an-
erkannten Stelle muss mindestens der von 1,5 Vollzeitstellen entsprechen (Ziffer 4.2 
der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbraucher-
insolvenzberatung, RdErl. des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Fa-
milie [am 7.7.2005 MGFFI vom 1.1.2005 – IV 3 – 6709.8 – MBl.NRW.2005 S. 216). Das 
MGFFI hat jedoch bisher akzeptiert, dass lediglich 0,5 Stellenanteile (von insgesamt 3 
Vollzeitstellen [Beratungskräfte] der allg. Verbraucherberatung) mit dem Arbeitsschwer-
punkt ‚Schuldnerberatung’ vorgehalten werden, um die Landesförderung für die Insol-
venzberatung zu erhalten; die Verbraucherzentrale erwartet, dass das MGFFI diese bis 
Ende 2010 befristete Ausnahmegenehmigung verlängern wird.  
 
5. Personalbestand und -bedarf 
 Für die Aufgabenwahrnehmung der allgemeinen Verbraucherberatung inkl. Schuldner- und 
Verbraucherinsolvenzberatung verfügt die Beratungsstelle Münster derzeit über 3,8 Perso-
nalstellen:

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 Funktion Stellenanteil Finanzierung bisher 
1. Leitung 1,0 (allg. Verbraucherberatung) 50 % Land, 50 % Stadt 
2. Bürokraft 0,5 (allg. Verbraucherberatung) 50 % Land, 50 % Stadt 
3. Beratungskraft 0,8 (allg. Verbraucherberatung) 50 % Land, 50 % Stadt 
4. Beratungskraft 0,5 (allg. Verbraucherberatung) 50 % Land, 50 % Stadt 
5. Beratungskraft 0,2 (allg. Verbraucherberatung) 50 % Land, 50 % Stadt 
6. Beratungskraft 0,5 (allg. Verbraucherberatung) 50 % Land, 50 % Stadt 
7. Beratungskraft 0,3 (Insolvenzberatung) Land (MGFFI), Spark.-Fonds 
Hinzu kommen eine Vollzeitstelle Energieberatung (separate Förderung), Honorarkräfte 
(Finanzierung aus Entgelten) sowie Aushilfskräfte, deren Kosten in der Förderung der all-
gemeinen Verbraucherberatung enthalten sind. 
Aufgrund der oben (Ziffer 4) dargestellten Präzisierung im Zusammenhang mit der Finan-
zierung aus Landesmitteln können jene 0,5 Stellenanteile mit dem Arbeitsschwerpunkt 
‚Schuldnerberatung’ künftig aus Mitteln des MUNLV nur unter der Voraussetzung kofinan-
ziert werden (zu 50 %), dass sie funktional von der umfassenden Schuldner- und Insol-
venzberatung entkoppelt werden. Für den die allgemeine Verbraucherberatung betreffen-
den Stellenplan bedeutet dies, dass der bisherige Stellenumfang (insgesamt 3,0 Stellen) 
Beratungskräfte in der allgemeinen Verbraucherberatung unverändert bleibt. Um für die 
Verbraucherinsolvenzberatung (0,3 Stelle, Nr. 7 der Tabelle) auch in Zukunft Fördermittel 
des Landes zu erhalten (vorbehaltlich der Verlängerung der unter Ziffer 4 angesprochenen 
Ausnahmegenehmigung), müsste jedoch eine 0,5 Stelle ‚Schuldner- und Insolvenzbera-
tung’ neu geschaffen werden. Für die Finanzierung dieser zusätzlichen 0,5 Stellenanteile 
stehen Landes- oder andere Drittmittel nicht bereit.  
 
6. Finanzierungsbedarfe 2011 bis 2015  
6.1 Allgemeine Verbraucherberatung 
 Die von der Verbraucherzentrale geltend gemachten jährlichen kommunalen Zuschussbe-
darfe betragen in den Jahren 2011 bis 2015:  
 
 Jahr Zuschuss (Euro): 
2011 152.942
2012 157.182
2013 161.568
2014 166.101
2015 170.781
Σ 2011 – 2015 808.574
Durchschnitt: 161.714
 
 Die auf der Basis realer Werte ermittelten Personalkosten folgen einer Steigerungsrate von 
jährlich 3 % (angenommene Tarifsteigerung und Zunahme Lohnnebenkosten), die dem 
Kalkulationsrisiko des Trägers aus gegenwärtiger Sicht angemessen begegnet. Der Posten 
sonstige Personalkosten betrifft die gesetzliche Unfallversicherung.

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 Die Sachkosten basieren ebenfalls auf den tatsächlichen Werten. Der Posten Honorare bil-
det die Kosten für Rechtsberatung ab, die durch Entgelte nicht refinanziert werden (= erlas-
sene Entgelte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II u. a.). Die Kostensteigerung beim 
Posten Raumbewirtschaftung folgt einer Zunahmerate von 5 %, überwiegend mit Blick auf 
höhere Energiekosten. Mit dem Vermieter ist vereinbart, die Miete in den nächsten Jahren 
auf dem gegenwärtigen Niveau zu lassen. Die anteiligen Miet- und Mietnebenkosten für die 
Energieberatung von durchschnittlich 13.413 Euro pro Jahr sind von den Gesamtkosten 
abgezogen.   
Mit jährlich 30.383 € wurden die Ansätze für Entgelte gegenüber dem der Jahre 2005 bis 
2010 (20.059 € pro Jahr) höher angesetzt.  
Trotz genereller Nachvollziehbarkeit der von der Verbraucherzentrale geltend gemachten 
Kosten und ihrer Entwicklung empfiehlt die Verwaltung vor dem Hintergrund der geltenden 
Beschlusslage gleichwohl, den städtischen Zuschuss nicht anzuheben; sie schlägt überdies 
vor, den Zuschuss ab 2011 um 6 % auf jährlich 143.275 € zu reduzieren. Die Verwaltung 
empfiehlt jedoch, die Laufzeit von 5 Jahren sowie die Festbetragsfinanzierung auch für die 
Jahre 2011 ff. beizubehalten. 
6.2 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 
 Die von der Verbraucherzentrale geltend gemachten jährlichen kommunalen Zuschussbe-
darfe betragen, bei insgesamt 0,8 Stellenanteilen (0,3 vorhandene zzgl. 0,5 zusätzliche An-
teile) für die Schuldner- und Insolvenzberatung, in den Jahren 2011 bis 2015 jährlich 
44.055 € (nach Abzug der Landesförderung und der Mittel aus dem Sparkassenfonds).   
 
7. Finanzierungsempfehlung 
Gem. § 11 des laufenden Vertrags müssen sich Verbraucherzentrale und Stadt Münster bis 
Mitte des letzten Vertragsjahrs über einen Anschlussvertrag über die Förderung der allge-
meinen Verbraucherberatung verständigt haben. Auf der Grundlage der Beschlusslage des 
Rates (Ratsbeschluss vom 09.12.2009 zur Vorlage V/0743/2009) sowie den Anforderungen 
an die Konsolidierung des städtischen Haushalts ist es der Verwaltung gegenwärtig jedoch 
nicht möglich zu empfehlen, das die a llgemeine Verbraucherberatung betreffenden Ange-
bot unverändert anzunehmen sowie das Angebot über die Förderung der mit der Verbrau-
cherinsolvenzberatung verknüpften Schuldnerberatung aufzugreifen.  
Aufgrund der zitierten Beschlusslage kann sich die Verwaltung der von der Verbraucher-
zentrale geforderten Anhebung des städtischen Zuschusses nicht anschließen. Die Verwal-
tung empfiehlt darüber hinaus, den Zuschuss ab 2011 um 6 % zu reduzieren, wie mit Vor-
lage V/0438/2010 (Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushaltskonso-
lidierung; Anlage 4, lfd. Nr. 115) vorgeschlagen.  
Mit Blick auf die Beschlusslage empfiehlt die Verwaltung ferner, das Angebot über die För-
derung der mit der Verbraucherinsolvenzberatung verknüpften Schuldnerberatung im Zuge 
der Haushaltsplanberatungen 2011 zu erörtern.  
 
8. Weiteres Verfahren 
  Die Verbraucherzentrale hat deutlich gemacht, dass ein von beiden Seiten akzeptierter 
Vertragtext Anfang Juli 2010 vorliegen muss, um die allgemeine Verbraucherberatung in 
der Beratungsstelle Münster ab 2011 fortsetzen zu können. Sofern der Rat der Vorlage zu-
stimmt, wird die Verwaltung die Verhandlungen mit der Verbraucherzentrale NRW mit dem 
Ziel fortsetzen, einen Vertrag über die Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung der 
Beratungsstelle Münster in den Jahren 2011 bis 2015 mit einem städtischen Festbetrag von 
jährlich 143.275 € kurzfristig abzuschließen.  
 
Zu den Haushaltsplanberatungen 2011 wird die Verwaltung ferner das weitere Angebot der 
Verbraucherzentrale, die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung betreffend, aufbe-

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reiten, um dem zuständigen Fachausschuss eine Sach- und Entscheidungsgrundlage zur 
Verfügung zu stellen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Aegidiimarkt
  • Spiekerhof 27

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0441/2010
Typ
Vorlagen
Datum
11.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37