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V/0192/2025

Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur Vierzügigkeit;

Vorlagen 04.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 31

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2439 Zeichen

Anlage A zur V/0192/2025 
Kurzüberblick 
Mit Vorlage V/0669/2022 hat der Rat die Erweiterung der Mosaikschule zur 4-Zügigkeit beschlos-
sen. Damit einher ging ein Beschluss zur Planung der Außenanlagen. Dieser sah bislang die 
Querung eines öffentlichen Geh- und Radweges durch das Schulgelände vor. 
Mit diesem Beschluss wird dieser Teilbeschluss aufgehoben; stattdessen soll der öffentliche Geh- 
und Radweg entwidmet und der Bereich einschließlich der angrenzenden Obstwiese dem Schul-
gelände zugeschlagen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Produkt 030101 - Grundschulen 
 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal 
sowie nach dem Grundprinzip „Kurze Beine-kurze Wege“ die erforderlichen Grundschulgebäu-
de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtung, Technikausstattung für Klassen- und Fach-
räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon-
zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit-
tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattung zur Verfügung gestellt (z.B. Ganz-
tagsangebote). 
 
Ziel: 
Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn-
zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wir schnellstmöglich bedarfsgerecht 
ausgebaut. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

8945 Zeichen

V/0192/2025 
V/0192/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur Vierzügigkeit; 
Neufassung des Beschlusses zur Planung der Außenanlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der mit der Vorlage V/0669/2022 „ Erweiterung der Mosaik-
Schule in Münster zur Vierzügigkeit - Grundsatz-, Errichtungs- und Baubeschluss; Aufhebung 
des Beschlusses zum Neubau der Grundschule Oxford “ gefasste Beschluss u.a. eine 
Außenanlagenplanung vorsieht, bei der auch während der Schul- und Betreuungszeiten ein als 
öffentlicher Geh- und Radweg gewidmeter Weg das Areal durchkreuzt. 
 
2. Der Rat hebt den Beschluss vom 14.12.2022 zu Ziffer 5 der o.a. Vorlage auf. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, abweichend von der bisherigen Planung der Außenanlagen 
die Einziehung und Entwidmung des Geh - und Radweges vorzunehmen und den Bereich des 
Weges und der Obstwiese so zu gestalten, dass dieser erkennbar zum Schulgrundstück gehört, 
sodass während der Schul- und Betreuungszeiten eine wirksame Beaufsichtigung gewährleistet 
ist. Die sonstigen Planungen der Außenanlagen müssen geringfügig angepasst werden.  
 
4. Die Anregung der Bezirksvertretung West an den Rat ABV/0004/2024 „kombinierter Rad- und 
Fußweg auf dem Gelände der Mosaikschule“ und der Antrag A -W/0020/2023 „Umwidmung 
des kombinierten Geh- und Radweges auf dem Schulgelände mit dualer Nutzungsmöglichkeit 
außerhalb der Unterrichtszeiten der Mosaikschule“ sind damit erledigt. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
09.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0192/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen der Planung sind mit der Vorlage V/0669/2022 beschlossen und die 
Mittel im Haushalt bereitgestellt worden.  
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage „ Erweiterung der Mosaik -Schule in Münster zur Vierzügigkeit -Grundsatz-, 
Errichtungs- und Baubeschluss; Aufhebung des Beschlusses zum Neubau der Grundschule Oxford“, 
Vorlage Nr. V/0669/2022 hat der Rat die Erweiterung der Mosaikschule über die Dreizügigkeit hinaus 
zur Vierzügigkeit beschlossen. Gleichzeitig konnte dadurch auf den kompletten Neubau einer 
weiteren Grundschule auf dem Oxford -Gelände verzichtet werden. Als Kompensation für die 
reduzierte Schulhoffläche soll die im Osten angrenzende große Obstbaumwie se als naturnahe 
Spielfläche unter Beibehaltung der bestehenden Obstbäume überplant werden. 
 
Als problematisch erweist sich der öffentliche Fuß - und Radweg, der zwischen dem Schulgebäude 
und der Obstwiese verläuft.  
Die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes und die Widmung des Weges nach dem 
Straßen- und Wegegesetz sehen sowohl den Geh - und Radweg als auch die öffentliche Grünfläche 
als öffentliche Bereiche/Wege vor.  
Bereits im Spätsommer 2023 wurde diese Planu ng kontrovers diskutiert. Die CDU -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Münster-West (BV West) hat im August 2023 (A -W/0020/2023) den Antrag in die 
BV eingebracht (Sitzung am 19.10.2023), den Weg umzuwidmen, um Konflikte während der 
Schulzeiten zu vermeiden. G leichwohl sollte eine Öffnung für die Öffentlichkeit außerhalb der 
Schulzeiten ermöglicht werden. 
 
Im September 2023 hat sich die Elternschaft der Schule ausführlich und eindeutig gegen die 
Umsetzung der vorgesehenen Planung ausgesprochen. Begründet wurde dies mit Nutzungskonflikten 
und -gefahren durch querende Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, wesentlich aber mit dem 
Kinderschutz und der Aufsichtsproblematik sowohl während der Schulzeit als auch in der 
Nachmittagsbetreuung, dies insbesondere im Hinblick auf das schulische Schutzkonzept, das unter 
den Umständen konterkariert würde. 
 
In der Sitzung der BV West am 19.09.2024 lag zu dem Antrag eine Stellungnahme der Verwaltung 
vom 22.08.2024 vor. Damit wurde vorgeschlagen, den Gehweg als reinen Gehweg zu wid men und 
ihm die Eigenschaft als öffentlicher Weg für den Radverkehr zu entziehen. Ebenfalls lag der BV West 
ein weiteres Schreiben der Schulpflegschaft der Mosaikschule vor. 
Seitens der CDU -Fraktion in der BV West lag ein Ergänzungsantrag vor, der darauf a bzielte, den 
Rad- und Gehweg zu entwidmen und wegen der OGS-Nutzung dabei zusätzlich den Fachdienst des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einzubeziehen. 
 
Die BV West verständigte sich in der Sitznug darauf, einen Ortstermin mit allen Parteien 
durchzuführen. Dieser Termin fand am 06.11. 2024 statt (wegen des schlechten Wetters als 
Videokonferenz), führte aber erwartungsgemäß nicht zu einer Einigung. Die jeweiligen Positionen 
wurden ausgetauscht; ergänzend positionierte sich auch der Fachdienst des Am tes für Kinder, 
Jugendliche und Familien, der sich eindeutig für eine Schließung während der Schul - und 
Betreuungszeiten aussprach. 
 
Im Nachgang dazu beschloss die BV West in ihrer Sitzung am 07.11.2024 einstimmig folgende 
Anregung an den Rat: 
„Der öffentl iche kombinierte Fuß - und Radweg wird entwidmet, hilfsweise der Bebauungsplan 
geändert. Eine vorzeitige Entwidmung wird wegen Inbetriebnahme des Schulhofteils (‚Obstgarten‘) 
angestrebt.“ 
Die Anregung wurde in der Ratssitzung am 11.12.2024 an die Verwaltung verwiesen.

- 3 - 
V/0192/2025 
 
Nach verwaltungsinterner Abstimmung fand im März 2025 ein weiterer Ortstermin statt mit der 
Schulleitung, dem Schulpflegschaftsvorsitzenden sowie der Schulverwaltung.  
Die Schulverwaltung ist - auch nach Absprache mit der schulpsychologischen Beratungsstelle sowie 
der Schulaufsicht für die Grundschulen - zu der Überzeugung gelangt, dass die Führung eines 
öffentlichen Weges über das schulische Gelände eine verantwortliche und wirksame Baufsichtigung 
der Kinder unmöglicht macht. Der Fachdienst OGS hatte sich bereits entsprechend positioniert.  
 
Zu einer verantwortlichen Aufsicht gehört, dass die beaufsichtigenden Kräfte über die Möglichkeit 
verfügen müssen, den Zutritt und das Betreten des Areals zu unterbinden, ggf. auch das Hausrecht 
auszuüben. Auf einem öffentlichen Gehweg besteht diese Möglichkeit nicht. Die Aufsicht führenden 
Kräfte haben keine Handhabe, Personen des Geländes zu verweisen.  
 
Auch der seinerzeit seitens der Verwaltung gemachte Vorschlag, den Radverkehr zu unterbinden, 
den Weg aber weiterhin als öffentlichen Weg zu belassen, stellt daher keine geeignete Lösung dar.  
  
Die Fläche (sowohl Gehweg als auch Obstwiese) soll während der Schul - und Betreuungszeiten 
erkennbar zum Schulgelände gehören und entsprechend gewidmet werden. Sowo hl der Zutritt zu 
dem Bereich als auch das Verlassen des Bereichs sollten durch ein Tor an beiden Seiten des 
bisherigen Geh- und Radweges sowie durch geeignete Einfriedung rund um die Obstwiese (Zaun) 
begrenzt werden. 
Außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten soll der gesamte Bereich (wie auch sonst für Schulhöfe 
üblich) der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die ursprüngliche und direkte Wegeverbindung in der 
Nord-Südrichtung ist für Kinder immer noch als die sicherste Anbindung zum Grünen Finger zu 
werten. Sie soll daher außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten uneingeschränkt möglich sein. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Einziehung und Entwidmung des Wegestückes nicht die 
grundsätzlichen Fest setzungen der Bauleitplanung berührt, sodass eine Änderung des 
Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.  
 
Durch die Einziehung, Entwidmung und Sperrung des Rad- und Gehweges während der Schul- und 
Betreuungszeiten (von montags bis freitags von ca. 7.30 bis 16.00 Uhr) wird dieser Weg nur noch 
sehr eingeschränkt nutzbar sein. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen verlängert sich der Weg 
in Nord-Südrichtung um ca. 110 m. Ferner befindet sich in dem zu benutzenden nördlichen Stichweg 
Gievenbecker Reihe Hausnummer 140 bis 146 auf einer Länge von 85 m kei n Gehweg. Die Anbin-
dung an dieser Stelle in die Grünanlage „Grüner Finger“ befindet sich in einer langgezogenen 
Rechtskurve und ist schwer einsehbar. 
Der sich anschließende südliche Gehweg ist auf einer Länge von weiteren 75 m sehr schmal.  
 
Mit dieser Lösung wird eine für die Schulgemeinde gute Lösung gefunden, die während der Schul - 
und Betreuungszeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit leichten und damit vertretbaren 
Verschlechterungen im Vergleich zur bisherigen Situation verbunden ist.  
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

- 4 - 
V/0192/2025

Beratungsverlauf (7)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gievenbecker Reihe

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Details

Aktenzeichen
V/0192/2025
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2025
Erstellt
04.04.2025 11:04