V/0192/2025
Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur Vierzügigkeit;
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Anlage A
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Anlage A zur V/0192/2025 Kurzüberblick Mit Vorlage V/0669/2022 hat der Rat die Erweiterung der Mosaikschule zur 4-Zügigkeit beschlos- sen. Damit einher ging ein Beschluss zur Planung der Außenanlagen. Dieser sah bislang die Querung eines öffentlichen Geh- und Radweges durch das Schulgelände vor. Mit diesem Beschluss wird dieser Teilbeschluss aufgehoben; stattdessen soll der öffentliche Geh- und Radweg entwidmet und der Bereich einschließlich der angrenzenden Obstwiese dem Schul- gelände zugeschlagen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produkt 030101 - Grundschulen Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal sowie nach dem Grundprinzip „Kurze Beine-kurze Wege“ die erforderlichen Grundschulgebäu- de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtung, Technikausstattung für Klassen- und Fach- räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon- zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit- tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattung zur Verfügung gestellt (z.B. Ganz- tagsangebote). Ziel: Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn- zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wir schnellstmöglich bedarfsgerecht ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0192/2025 V/0192/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur Vierzügigkeit; Neufassung des Beschlusses zur Planung der Außenanlagen Beratungsfolge 05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der mit der Vorlage V/0669/2022 „ Erweiterung der Mosaik- Schule in Münster zur Vierzügigkeit - Grundsatz-, Errichtungs- und Baubeschluss; Aufhebung des Beschlusses zum Neubau der Grundschule Oxford “ gefasste Beschluss u.a. eine Außenanlagenplanung vorsieht, bei der auch während der Schul- und Betreuungszeiten ein als öffentlicher Geh- und Radweg gewidmeter Weg das Areal durchkreuzt. 2. Der Rat hebt den Beschluss vom 14.12.2022 zu Ziffer 5 der o.a. Vorlage auf. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, abweichend von der bisherigen Planung der Außenanlagen die Einziehung und Entwidmung des Geh - und Radweges vorzunehmen und den Bereich des Weges und der Obstwiese so zu gestalten, dass dieser erkennbar zum Schulgrundstück gehört, sodass während der Schul- und Betreuungszeiten eine wirksame Beaufsichtigung gewährleistet ist. Die sonstigen Planungen der Außenanlagen müssen geringfügig angepasst werden. 4. Die Anregung der Bezirksvertretung West an den Rat ABV/0004/2024 „kombinierter Rad- und Fußweg auf dem Gelände der Mosaikschule“ und der Antrag A -W/0020/2023 „Umwidmung des kombinierten Geh- und Radweges auf dem Schulgelände mit dualer Nutzungsmöglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten der Mosaikschule“ sind damit erledigt. Amt für Schule und Weiterbildung 09.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0192/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen der Planung sind mit der Vorlage V/0669/2022 beschlossen und die Mittel im Haushalt bereitgestellt worden. Begründung: Mit der Vorlage „ Erweiterung der Mosaik -Schule in Münster zur Vierzügigkeit -Grundsatz-, Errichtungs- und Baubeschluss; Aufhebung des Beschlusses zum Neubau der Grundschule Oxford“, Vorlage Nr. V/0669/2022 hat der Rat die Erweiterung der Mosaikschule über die Dreizügigkeit hinaus zur Vierzügigkeit beschlossen. Gleichzeitig konnte dadurch auf den kompletten Neubau einer weiteren Grundschule auf dem Oxford -Gelände verzichtet werden. Als Kompensation für die reduzierte Schulhoffläche soll die im Osten angrenzende große Obstbaumwie se als naturnahe Spielfläche unter Beibehaltung der bestehenden Obstbäume überplant werden. Als problematisch erweist sich der öffentliche Fuß - und Radweg, der zwischen dem Schulgebäude und der Obstwiese verläuft. Die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes und die Widmung des Weges nach dem Straßen- und Wegegesetz sehen sowohl den Geh - und Radweg als auch die öffentliche Grünfläche als öffentliche Bereiche/Wege vor. Bereits im Spätsommer 2023 wurde diese Planu ng kontrovers diskutiert. Die CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West (BV West) hat im August 2023 (A -W/0020/2023) den Antrag in die BV eingebracht (Sitzung am 19.10.2023), den Weg umzuwidmen, um Konflikte während der Schulzeiten zu vermeiden. G leichwohl sollte eine Öffnung für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeiten ermöglicht werden. Im September 2023 hat sich die Elternschaft der Schule ausführlich und eindeutig gegen die Umsetzung der vorgesehenen Planung ausgesprochen. Begründet wurde dies mit Nutzungskonflikten und -gefahren durch querende Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, wesentlich aber mit dem Kinderschutz und der Aufsichtsproblematik sowohl während der Schulzeit als auch in der Nachmittagsbetreuung, dies insbesondere im Hinblick auf das schulische Schutzkonzept, das unter den Umständen konterkariert würde. In der Sitzung der BV West am 19.09.2024 lag zu dem Antrag eine Stellungnahme der Verwaltung vom 22.08.2024 vor. Damit wurde vorgeschlagen, den Gehweg als reinen Gehweg zu wid men und ihm die Eigenschaft als öffentlicher Weg für den Radverkehr zu entziehen. Ebenfalls lag der BV West ein weiteres Schreiben der Schulpflegschaft der Mosaikschule vor. Seitens der CDU -Fraktion in der BV West lag ein Ergänzungsantrag vor, der darauf a bzielte, den Rad- und Gehweg zu entwidmen und wegen der OGS-Nutzung dabei zusätzlich den Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einzubeziehen. Die BV West verständigte sich in der Sitznug darauf, einen Ortstermin mit allen Parteien durchzuführen. Dieser Termin fand am 06.11. 2024 statt (wegen des schlechten Wetters als Videokonferenz), führte aber erwartungsgemäß nicht zu einer Einigung. Die jeweiligen Positionen wurden ausgetauscht; ergänzend positionierte sich auch der Fachdienst des Am tes für Kinder, Jugendliche und Familien, der sich eindeutig für eine Schließung während der Schul - und Betreuungszeiten aussprach. Im Nachgang dazu beschloss die BV West in ihrer Sitzung am 07.11.2024 einstimmig folgende Anregung an den Rat: „Der öffentl iche kombinierte Fuß - und Radweg wird entwidmet, hilfsweise der Bebauungsplan geändert. Eine vorzeitige Entwidmung wird wegen Inbetriebnahme des Schulhofteils (‚Obstgarten‘) angestrebt.“ Die Anregung wurde in der Ratssitzung am 11.12.2024 an die Verwaltung verwiesen. - 3 - V/0192/2025 Nach verwaltungsinterner Abstimmung fand im März 2025 ein weiterer Ortstermin statt mit der Schulleitung, dem Schulpflegschaftsvorsitzenden sowie der Schulverwaltung. Die Schulverwaltung ist - auch nach Absprache mit der schulpsychologischen Beratungsstelle sowie der Schulaufsicht für die Grundschulen - zu der Überzeugung gelangt, dass die Führung eines öffentlichen Weges über das schulische Gelände eine verantwortliche und wirksame Baufsichtigung der Kinder unmöglicht macht. Der Fachdienst OGS hatte sich bereits entsprechend positioniert. Zu einer verantwortlichen Aufsicht gehört, dass die beaufsichtigenden Kräfte über die Möglichkeit verfügen müssen, den Zutritt und das Betreten des Areals zu unterbinden, ggf. auch das Hausrecht auszuüben. Auf einem öffentlichen Gehweg besteht diese Möglichkeit nicht. Die Aufsicht führenden Kräfte haben keine Handhabe, Personen des Geländes zu verweisen. Auch der seinerzeit seitens der Verwaltung gemachte Vorschlag, den Radverkehr zu unterbinden, den Weg aber weiterhin als öffentlichen Weg zu belassen, stellt daher keine geeignete Lösung dar. Die Fläche (sowohl Gehweg als auch Obstwiese) soll während der Schul - und Betreuungszeiten erkennbar zum Schulgelände gehören und entsprechend gewidmet werden. Sowo hl der Zutritt zu dem Bereich als auch das Verlassen des Bereichs sollten durch ein Tor an beiden Seiten des bisherigen Geh- und Radweges sowie durch geeignete Einfriedung rund um die Obstwiese (Zaun) begrenzt werden. Außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten soll der gesamte Bereich (wie auch sonst für Schulhöfe üblich) der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die ursprüngliche und direkte Wegeverbindung in der Nord-Südrichtung ist für Kinder immer noch als die sicherste Anbindung zum Grünen Finger zu werten. Sie soll daher außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten uneingeschränkt möglich sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Einziehung und Entwidmung des Wegestückes nicht die grundsätzlichen Fest setzungen der Bauleitplanung berührt, sodass eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist. Durch die Einziehung, Entwidmung und Sperrung des Rad- und Gehweges während der Schul- und Betreuungszeiten (von montags bis freitags von ca. 7.30 bis 16.00 Uhr) wird dieser Weg nur noch sehr eingeschränkt nutzbar sein. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen verlängert sich der Weg in Nord-Südrichtung um ca. 110 m. Ferner befindet sich in dem zu benutzenden nördlichen Stichweg Gievenbecker Reihe Hausnummer 140 bis 146 auf einer Länge von 85 m kei n Gehweg. Die Anbin- dung an dieser Stelle in die Grünanlage „Grüner Finger“ befindet sich in einer langgezogenen Rechtskurve und ist schwer einsehbar. Der sich anschließende südliche Gehweg ist auf einer Länge von weiteren 75 m sehr schmal. Mit dieser Lösung wird eine für die Schulgemeinde gute Lösung gefunden, die während der Schul - und Betreuungszeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit leichten und damit vertretbaren Verschlechterungen im Vergleich zur bisherigen Situation verbunden ist. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A - 4 - V/0192/2025
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Gievenbecker Reihe
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Details
- Aktenzeichen
- V/0192/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2025
- Erstellt
- 04.04.2025 11:04