V/0339/2015
Konversionsprozess der York- und Oxford-Kaserne sowie der ehemals von den britischen Streitkräften genutzten Wohnstandorte
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Berichtsvorlage
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V/0339/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent für Planungs- und Baukoordination Betrifft Konversionsprozess der York- und Oxford-Kaserne sowie der ehemals von den britischen Streitkräften genutzten Wohnstandorte –Sachstandsbericht- Beratungsfolge 03.06.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Bericht 11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 17.06.2015 Rat Bericht Bericht: Die Kasernen In den vergangenen zwei Jahren haben sich erfreulicherweise überaus viel e Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster in dialogorientierten Planungsprozessen sehr intensiv und erfolgreich an der zukünftigen Entwicklung der York- und Oxford-Kaserne beteiligt. Ergebnis sind zwei von einer überaus breiten Mehrheit der an den umfass enden Planungsprozessen beteiligten Bürge r- schaft getragene städtebauliche Konzepte, die von hoher Qualität geprägt sind und auf die spezi- fischen Anforderungen des jeweiligen Stadtteils in überzeugender Weise eingehen. Damit kann die zivile Zukunft der fast acht Jahrzehnte lang militärisch geprägten Areale konkreter werden und sich zu neuen qualität svollen Adressen von attraktiven sowie modernen Stadtteilen entw i- ckeln. Gleichzeitig sind die nun vorliegenden städtebaulichen Konzepte Basis für die derzeit la ufenden und gemeinsam von BImA sowie Wohn+Stadtbau (W+S) und Stadt beauftragten Verkehrswer- termittlungen durch unabhängige Gutachter. Hierbei legt die Stadt besonderen Wert auf eine sachgerechte Berücksichtigung der jeweils vorhandenen und erarbeiteten rec htlichen und stä d- tebaulichen Besonderheiten. Hierzu zählen z.B. neben den entsprechenden Infrastrukturanford e- rungen nicht zuletzt auch die notwendigen Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit der vom Rat beschlossenen Sozialgerechten Bodennutzung. Mit ersten Ergebnissen ist im Herbst 2015 zu rechnen. Diese werden Grundlage sein der dann folgenden Ankaufsverhandlungen zwischen BImA sowie W+S und Stadt im Rahmen der Erstzugriffsoption und auf der Grundlage der B e- schlussfassungen vom 10.07.2013 ( Vorlage 0177/201 3 1. Erg. ) und 02.04.2014 ( Vorlage 0032/2014) Vorlagen-Nr.: V/0339/2015 Auskunft erteilt: Herr Thielen Ruf: 492-7075 E-Mail: ThielenS@stadt-muenster.de Datum: 28.05.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0339/2015 Dessen ungeachtet laufen die Verhandlungen und Gespräche mit den planenden Büros, Prof. Lorenzen für die York-Kaserne und das Planungsteam Kéré für die Oxford -Kaserne weiter. Hier- bei geht es zunächst in erster Linie um die weitere Konkretisierung der städtebaulichen Pl a- nung, insbesondere im Hinblick auf die Freiraumplanung im Zusammenspiel mit Oberfläche n- entwässerung und Erschließung. In einem ersten Schritt sollen die hierfür erforderlichen Aufträge kurzfristig an die planenden und o.g. Büros erteilt werden (siehe auch nicht öffentliche Vorlage V/0208/2015). Nicht zuletzt sollen die Ergebnisse der nun anstehenden Konkretisierungsphasen wiederum G e- genstand eines kontinuierlichen Kommunikations- und Beteiligungsprozesses mit der Bür- gerschaft werden. Parallel finden im Übrigen bereits zahlreiche Gespräche mit unterschiedlichen Gruppierungen für besondere Wohnformen und Vereine statt, deren Interessen soweit möglich bereits in den laufenden Konkretisierungsphasen B erücksichtigung finden. So konnte beispiel s- weise in der wettbewerbsbedingten Überarbeitung für die Oxford -Kaserne die Interessenlage der evangelischen Lukas-Gemeinde in den Entwurf eingearbeitet werden. Die weiteren Arbeits - und Umsetzungsschritte sollen sich gleichermaßen bei der York-Kaserne in Gremmendorf und bei der Oxford-Kaserne in Gievenbeck parallel entwickeln, so dass nach der bisherigen Zeitplanung ab 2018 auf beiden Arealen auf der Grundlage entsprechender Bauleitplanung mit dem Beginn erster Hochbaumaßnahmen gerechnet werden kann. Beide Kasernen wurden zwischenzeitlich durch die Bezirksregierung Münster als noch zuständ i- ge Denkmalbehörde gegenüber der BImA unter Denkmalschutz gestellt und in die Denkmalliste eingetragen. Für die Eintragung der Kasernen sprechen laut Begründung durch die Bezirksregie- rung baugeschichtliche sowie wissenschaftliche (militärgeschichtliche) Gründe. Aus Sicht aller Beteiligten sprechen für eine Erhaltung der in erster Linie denkmalgeschützten Gebäude aus den 1930er Jahren aber auch die bei beiden Kasernen hiermit verbundenen hohen städtebaulichen Qualitäten. Beispiele in Münster aus den 1990er Jahren (Lincoln -Quartier, Speicherstadt, Meer- wiese) zeigen, wie kreativ und innovativ mit einem solch historischen Kontext in je der Hinsicht umgegangen werden kann. Zwischennutzungen spielen auf Grund gebäudetechnischer Probleme, aber auch im Hinblick auf die schwierige, aus Verkehrssicherheitsgründen kaum zu gewährleistende Erschließung eher eine untergeordnete Rolle. Lediglich die Kita-Nutzungen auf den beiden Kasernengrundstücken sowie die Nutzung von Gebäuden der Oxford -Kaserne für die Unterbringung von Flüchtlingen konnten bisher auf Grund einer günstigen Erschließungssituation und einen Kasernen unabhä n- gigen Anschluss an die Ver- und Entsorgung ermöglicht werden. Als äußerst positiv hat sich in diesem Zusammenhang der Beschluss des Deutschen Bundestages im Rahmen des Haushalt s- gesetzes 2015 herausgestellt, wonach Grundstücke und Gebäude der BImA ab dem 01.01.2015 mietzinsfrei überlassen werden können, soweit und solange diese der Unterbringung von Asy l- begehrenden und Flüchtlingen dienen. Auf beiden Kasernenarealen werden derzeit von der BImA die von dort erforderlichen Reche r- chen hinsichtlich Altlasten und Kampfmittel veranlasst bzw. bereits durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang in zwei Phasen (historische Recherche und Konkretisierung eines Anfangsve r- dachts) durchgeführten oder noch durchzuführenden Untersuchungen lassen eine abschließende Risikoabschätzung im Hinblick auf die zukünftige sensible Wohnnutzung noch nicht zu. Hier sind im Rahmen der weiteren Gespräche mit der BImA zur Verkehrswertermittlung sowie im Rahmen der zukünftigen Vertragsverhandlungen weitere Untersuchungen nicht zuletzt auch zu den Themen Abfall und Gebäudeschadstoffe erforderlich. Die Wohnstandorte Auf der Grundlage des am 7.11.2012 vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Standorte - Entwicklungskonzept Britenwohnungen in Münster – Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte -„ (V/0728/2012/1) konnten die wohnungsstrukturellen und städtebaulichen Ziele zwischenzeitlich in 3 V/0339/2015 Teilen umgesetzt werden. So wurden für 11 von den 18 Wohnstandorten Bebauungspläne und zusätzlich für zwei Standorte Bebauungsplan flankierende Erhaltungs - und Gestaltungssatzun- gen aufges tellt. Die letztgenannten Satzungen sowie sieben Bebauungspläne sind inzwischen rechtskräftig. Der Standort Angelsachsenweg wurde durch die Bezirksregierung als zuständige Denkmalbehörde in Anbetracht der besonderen städtebaulichen Qualitäten und des histo rischen Hintergrundes (signifikantes bauliches Zeugnis der Besatzungszeit) durch die Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt. In ihrer Funktion als Eigentümer des Wohnstandortes Angel- sachsenweg hat die BImA Klage gegen die Eintragung als Baude nkmal eingereicht. Eine Entscheidung steht noch aus. Für die Unterbringung von Flüchtlingen wurden durch die BImA in erster Linie die Standorte zur Verfügung gestellt, bei denen sich die W+S bzw. die Stadt für eine Ausübung der Erstz u- griffsoption aus stä dtebaulich stadtstrukturellen Gründen ausgesprochen haben (Stärkung und Verdichtung dieser zentralen Lagen). Hierzu gehören insbesondere die Standorte Mucker- mannweg/Von-Esmach-Str., Sibeliusstr./Hoher Heckenweg, Borghorstweg und Arnheim- weg. Darüber hinaus hat die BImA in Anbetracht des laufenden Klageverfahrens gegen die Ei n- tragung als Baudenkmal große Teile der Wohnhäuser am Angelsachsenweg zur Verfügung gestellt. Auch bei den Wohnstandorten wirkt sich die ab dem 01.01.2015 mietzinsfreie Überlas- sung durch die BImA für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen positiv aus. Der Standort Arnheimweg wurde bereits von der W+S erworben und soll nun auf der Basis e i- nes derzeit laufenden städtebaulichen Realisierungswettbewerbs und unter Berücksichtigung der Sozialgerechten Bodennutzung wohnbaulich entwickelt werden. Für die weiteren drei g e- nannten Standorte, die noch im Rahmen der Erstzugriff soption erworben werden sollen, liegen aktuell die von unabhängigen Gutachtern erstellten Verkehrswertgutachten vor, auf deren Grund- lage die W+S bzw. beim Standort Bor ghorstweg die Stadt in konkrete Kaufverhandlungen mit der BImA eintreten werden bzw. bereits eingetreten sind. Neben dem Arnheimweg konnte die W+S in der Vergangenheit bereits – im Schwerpunkt aus sozialen Bedarfslagen heraus - im Rahmen der Erstzugriffsoption die Standorte Sandforts- kamp (Bestandserhalt und Vermietung an besondere Zielgruppen), Dachsleite (Bestanderhalt und Vermietung) sowie ein Wohnhaus an der Heidestraße (Bestandserhalt und Flüchtlingsunter- kunft) von der BImA erwerben. Nach aktuellem Stand wurde durch die BImA etwa die Hälfte der ehem. Britenhäuser vermarktet. Im Hinblick auf die noch nicht vermarkteten Häuser ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil - wie schon erwähnt - für die Unterbringung von Flüchtlingen vermietet, aber auch durch das Stude n- tenwerk und den Verein Ausländische Studentenwohnheime für die Unterbringung von Studie- renden angemietet wurde. Im Wohnstandorte-Entwicklungskonzept wurden aus städtebaulichen und wohnungs strukturellen Gründen unter anderem die Ziele „Festpreisverkauf an junge Familien mit Kindern“ und „Pa- ketverkäufe“ definiert. Nachdem diese Ziele bisher ohnehin nur in einem geringen Umfange umgesetzt wurden, hat der Bundesrechnungshof im Rahmen einer aktu ellen Überprüfung der BImA in Münster und Osnabrück sowohl einen Festpreisverkauf als auch einen Paketverkauf als unzulässig erachtet. Im Ergebnis fehle es nach Aussage des Bundesrechnungshofes in diesem Fall an einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch den Bund. Hiermit wird wiederum deutlich, dass die Zielsetzung gemäß Konversionsvereinbarung, nämlich die Orientierung der am Konve r- sionsprozess Beteiligten an den städtebaulichen und strukturpolitischen Zielen der Stadt eine r- seits und den Verwertungsint eressen der BImA andererseits eher einseitig verfolgt und umg e- setzt werden kann. Dies hat die Verwaltung daher zum Anlass genommen, sich erneut schriftlich an den Vorstand der BImA zu wenden. Eine entsprechende Reaktion bzw. schriftliche Stellun g- nahme liegt noch nicht vor. 4 V/0339/2015 Die Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken (VerbRKonv) Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht u.a. vor, dass die BImA mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Komm u- nen eine verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken realisiert. Das Gesamtvolumen der Verbilligung ist dabei für die Jahre 2015 bis 2018 auf höchstens 100 Mio. € begrenzt. Die konkrete Au sgestaltung der verbilligten Abgabe nicht mehr benötigter Konversionsgrundstücke wird nunmehr in einer „Verbilligungsrichtlinie“ geregelt, die der Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages am 22.04.2015 beschlossen hat. Sie gilt für alle Städte und Gemeinden im Bundesgebiet. Die Richtlinie gilt für alle zukünftigen sowie für bereits seit dem 01.01.2015 abg e- schlossene Kaufverträge. In der Verbilligungsrichtlinie wird unterschieden in verbilligungsfähige Nutzungsarten ohne beihilferechtliche Relev anz (z.B. Nutzung für hoheitliche Tätigkeiten) und Nutzungsarten mit ggf. beihilferechtlicher Relevanz (z.B. Nutzung für Zwecke der sozialen Wohn- raumförderung). Die letztgenannte Nutzungsart unterliegt dem Vorbehalt einer EU - beihilferechtlicher Einzelfallprüfung durch die BImA sowie ggf. den nach EU-Recht vorgesehenen Genehmigungs-/Anzeigeverfahren. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, b e- trägt die Höhe des Kaufpreisabschlages im Haushaltsjahr grundsätzlich max. 250.000 € pro Kaufvertrag und ist auf 50% des Kaufpreises begrenzt. Für eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden wird ein zu- sätzlicher Kaufpreisabschlag in Höhe von max. 100.000 € pro Kaufvertrag gewährt, wobei die beiden genannten Kaufpreisabschläge zusammen auf 80 % des Kaufpreises begrenzt sind. Auch wenn die Verbilligungsrichtlinie ein erster Schritt in die richtige Richtung sein mag, so bietet sie eher keine Aussicht auf eine nennenswerte finanzielle Entlastung bei den konk ret anstehen- den Erwerbsabsichten ehemals militärisch genutzter Liegenschaften. Vor allem gemessen an der Größenordnung des derzeit laufenden Konversionsprozesses in Münster dürfte die jeweils mögli- che Verbilligung eher unwesentlich sein und nicht den maßge blichen Teil des Kaufpreises au s- machen. Vor diesem Hintergrund setzen sich nicht zuletzt auch die kommunalen Spitzenverbä n- de weiter dafür ein, dass bei der Preisbildung im Zuge der Verwertung nicht mehr benötigter Bundesliegenschaften auch strukturpolitische Ziele angemessen berücksichtigt werden. Die weiteren Schritte Die W+S hat in den letzten gut 1,5 Jahren den Umfang ihres Neubauvolumens erheblich geste i- gert. Die Fertigstellungen belaufen sich mittlerweile auf rund 150 Einheiten (Mietwohnungen und Eigentumswohnungen) pro Jahr ohne Berücksichtigung der Flüchtlingsunterbringungen und Kitas. Neben dem Neubau prüft und analysiert W+S auch einige Wohnstandorte der ehemaligen Bri- ten für einen möglichen Ankauf entsprechend des vom Rat beschlossenen Wohnstandorte- Entwicklungskonzeptes. Bis heute ist der Ankauf der Objekte Heidestraße, Sandfortskamp und Arnheimweg erfolgt. In der intensiven Prüfung aufgrund vorliegender Gutachten befindet sich aktuell der Standort Sibeliusstr./Hoher Heckenweg , für den Standort Muckermannweg/Von- Esmach-Str. sind die erforderlichen Schritte zu einem Ankauf auf der Basis des Wohnstandort - Entwicklungskonzeptes noch in Vorbereitung. Das Verkehrswertgutachten für die York-Kaserne ist Ende September 2014 vorgelegt und von W+S und Stadt geprüft sowie mit der BImA diskutiert worden. Eine Einigkeit über den hier festge- stellten Verkehrswert und somit den Kaufpreis konnte bisher nicht erzielt werden. Eine weitere Überprüfung bzw. Nachbesserung des Gutachtens ist aufgrund bestimmter Kriter ien ohnehin notwendig geworden. Mit einem Ergebnis wird genauso wie mit dem Verkehrswertgutachten für die Oxford-Kaserne im dritten Quartal 2015 gerechnet. 5 V/0339/2015 Seit dem 3. Quartal 2014 beschäftigt sich die W+S in Zusammenarbeit mit der Stadt intensiv mit der Weiterentwicklung der Konversionsflächen und einem möglichen Ankauf auf der Grundlage der Beschlusslage des Rates. Gemeinsam haben sich W+S und Stadt mit Partnern anderer Städ- te ausgetauscht, um zu erfahren, wie diese mit derartigen Konversionsprojekten u mgehen, wel- ches Vorgehen Sie uns empfehlen, um Fehler zu vermeiden. Für die Beratung, Analyse und Bearbeitung d er umfangreichen Projekte werden externe Ressourcen mit entsprechendem Spezialwissen unabdingbar, angereichert mit internem Know How bei der W+ S sowie bei der Stadt. Von Seiten der W+S ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht g e- plant, eigene zusätzliche Mitarbeiter/innen einzustellen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass noch nicht abschließend klar ist, in welchem Umfang die Konversionsflächen zur W+S ko mmen und welche fachlichen Ressourcen und Kompetenzen dafür notwendig werden. Daher wird hier erst zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu prüfen sein, wie die Stelle/Stellen fachlich b e- setzt werden muss/müssen. Bei der Stadt wurden für das Projekt Ko nversion in 2013 drei Mitarbeiter/innen, davon für die komplexen Planungs- und Koordinierungsleistungen zwei Stellen sowie für den bisher eben- falls sehr erfol greich geführten Dialog- und Beteiligungsprozess mit der Bürgerschaft eine Stelle jeweils auf zwei Jahre befristet im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspl a- nung eingerichtet. Diese drei Verträge laufen zum Jahresende aus, jedoch sind diese fachlichen Ressourcen unabdingbar und müssen dem Projekt auch weiterhin mit angemessener Laufzeit zur Verfügung stehen. Eine Kompensation im bestehenden Personalbestand des Amtes ist in Anbetracht der in sgesamt sehr hohen Arbeitsbelastung aufgrund der Vielzahl an bedeutsamen und komplexen Aufgaben im Bereich der Stadtplanung schlicht unmöglich. Daher werd en die Entscheidungen zur dringend notwendigen Verlängerung der drei projektbezogenen Stellen de r- zeit vorbereitet und den zuständigen Gremien in der Beratungskette nach den Sommerferien zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf Grund der geschilderten Situation wurden in 2014 seitens der W+S Beratungsleistungen zur Unterstützung beauftragt. Diese betrafen sowohl die Wertermittlung als auch die Analyse des Gutachtens, die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Unterstützung beim Projek t- vorgehen und den dabei zu beachtenden Parametern bei derartig großen Vorhaben. Ferner wurden mit Experten für Konversionsentwicklungen Orientierungsworkshops zum wei- teren Vorgehen mit W+S und Stadt durchgeführt. Die bisherigen Arbeiten/Untersuchungen haben gezeigt, dass es unbedingt notwendig ist, einzelne Teilprojekte zu definieren sowie die dafür j e- weils notwendige Zeitbedarfe und Abhängigkeiten zu ermitteln. Aus diesem Grunde wurde in einem ersten Schritt eine mögliche Organisationsstruktur erarbeitet, die zeigt we lche Teilpro- jekte (TP) ein derartiges Projekt abbilden sollte, was Inhalt bzw. Ziel und Terminvorgaben des jeweiligen TP sind, und wie die jeweiligen TP zusammenhängen. Eine übergeordnete Lenkungs- gruppe sollte/muss notwendige Entscheidungen treffen und Informationen an wichtige Gremien weiterleiten. Das TP „Ankauf“ befasst sich beispielsweise mit dem wichtigen Arbeitspaket rund um den Kaufvertrag, Gesellschaftsrecht, steuerliche Aspekte sowie das Thema Bewe rtung und Gutachten zu kümmern, die Inhalt der Kau fvertrages werden und Voraussetzungen für kaufve r- tragliche Verhandlungen und Finanzierungsaspekte sind. Es würden u.a. Modelle für Erwerbsge- sellschaften und deren unterschiedliche Auswirkungen erarbeitet. Wichtig ist es über ein derart großes Projekt (Yo rk und Oxford parallel) ein strukturiertes Pro- jektmanagement zu setzen. Dieses kümmert sich um die Steuerung und Koordination des G e- samtprojektes. Deren Aufgaben sind Kostenüberwachung, Einhaltung der Termine, Unterstü t- zung bei der Erstellung von Entscheid ungsvorlagen, Herbeiführen der Entscheidungen, Inform a- tion an die Gremien, Risikomanagement, Schnittstellenmanagement und Sicherstellung der Ve r- zahnung der Teilprojekte. Ganz wichtig ist die Dokumentation des gesamten Projekt prozesses (siehe auch nicht öffentliche Vorlage V/0208/2015). 6 V/0339/2015 Es handelt sich hier nicht um den Ankauf eines überschaubaren Portfolios, sondern um den An- kauf zweier sehr großer Flächen, eine Entwicklung zweier Stadtteile, die eine große Chance für die Stadt Münster bedeuten, die aber auch Risiken in sich bergen. Sei dies rechtlicher Natur, Kostenentwicklungen, Nichteinhaltung von Finanzplänen, Marktentwicklungen usw. . Für die B e- arbeitung der Ankaufsmaßnahmen ist daher ein schlagfertiges und leistungsfähiges Projek t- team aus internen und externen Ressourcen unabdingbar. W+S und Stadt haben bereits erste Analysen durchgeführt welcher finanzielle und personelle Res-sourcenumfang und Zeitrahmen vermutlich anzusetzen ist. Hierzu sind jedoch noch weitere inten-sive Arbeitsschritte notwendig, da insbesondere eine detaillierte Terminplanung mit Auf- gaben-zuordnungen final bis nach der Sommerpause zu erarbeiten ist, um dem Rat dieses Er- gebnis-papier im Rahmen einer Empfehlung und Beschlussfassung vorzulegen. I.V. I.V. gez. gez. Schultheiß Reinkemeier Stadtdirektor Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (10)
- Sibeliusstraße
- Heidestraße
- Heckenweg
- Borghorstweg
- Angelsachsenweg
- Arnheimweg
- Sandfortskamp
- Muckermannweg
- Hoher Heckenweg
- Dachsleite
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Details
- Aktenzeichen
- V/0339/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37