V/0008/2013
Klarstellungssatzung Am Pulverschuppen / Wilhelmshavenufer
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Beschlussvorlage
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V/0008/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Klarstellungssatzung Am Pulverschuppen / Wilhelmshavenufer Beratungsfolge 27.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.03.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.03.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.03.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: S a t z u n g der Stadt Münster über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich Am Pulverschuppen / Wilhelmshavenufer -Klarstellungssatzung- Der Rat der Stadt Münster hat am aufgrund des § 34 (4) Satz 1 Baugeset zbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW folgende Satzung beschlossen: § 1 Gemäß § 34 (4) BauGB werden die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im B e- reich Am Pulverschuppen / Wilhelmshavenufer entsprechend der Darstellung in der anliegenden Planzeichnung, die Bestandteil dieser Satzung ist, festgelegt. Vorlagen-Nr.: V/0008/2013 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 21.01.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0008/2013 Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 129, Flurstücke 14, 15, 17, 18, 19, 22, 27, 28, 34, 36, 37, 41, 43, 44, 47, 62, 66, 75, 76, 83, 84, 85, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 121, 122, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 137, 138, 159, 160, 163, 164, 165, 166, 167, 169, 171, 174, 175, 177, 178, 179, Teile der Flurstücke 10, 86, 94, 95, 96, 112, 118, 145, 170, 172 § 2 Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch den Erlass der Satzung keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: In der Vergangenheit kam es bei einzelnen Grundstücken im Bereich Am Pulverschuppen / Wi l- helmshavenufer zu Unklarheiten hinsichtlich ihrer planungsrechtlic hen Einstufung bzw. Zugehörig- keit zum Außen- oder unbeplanten Innenbereich. Mit der vorliegenden Sa tzung ergibt sich für die Zukunft eine eindeutige Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung. Die vorliegende Klarstellungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch für den Bereich Am Pul- verschuppen / Wilhelmshavenufer legt die sich aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung erg e- bende Grenze des Bebauungszusammenhangs fest. Alle von der Satzung erfassten Grun dstücks- teile gehören zum Innenbereich und besit zen damit grundsätzlich Baulandqualität. Als Reg ulativ für die Zulässigkeit von Bauvorhaben gilt hier allein das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit einer gesicherten Ers chließung. Da die Satzung nur die tatsächlich vo rhandene Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich festsetzt, besitzt sie nur deklar atorische (=klarstellende) Bedeutung; sie führt für die inne rhalb des Geltungsbereichs liegenden Grundst ü- cke nicht zu neuem Baurecht. Für die Aufstellung einer Klarstellungssatzung bestehen keine verfahrensrechtlichen Vorgaben, da sie ohnehin nur deklaratorische Bede utung hat und kein neues Baurecht schafft. Insofern konnte auf eine Beteiligung der Anlieger sowie der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Plan
V-0008-2013-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0008/2013 Klarstellungssatzung Am Pulverschuppen / Wilhelmhavenufer Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wilhelmshavenufer
- Am Pulverschuppen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0008/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37