V/0274/2014
Bebauungsplan Nr. 567 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0274-2014-Anlage-Plangebiet
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W o l b e c k e r S t r a ß e Anlage zur Vorlage Nr. V/0274/2014 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 567 Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
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V/0274/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 567: Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 26.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich Wolbecker Straße / August -Schepers-Straße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Beba uungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 150, Flurstücke 190, 192, 195. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen. Begründung: Für das Plangebiet liegt ein Bauantrag (Eingang 19.02.2014) zur Errichtung eines Hotels mit 103 Betten mit Tiefgarage (18 Stellplätze) sowie mit zehn überirdischen Stellplätzen vor. Bauvorhaben in diesem Bereich sind derzeit auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 347 Wol- becker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund-Ems-Kanal, in Kraft getreten am 14.02.1992, zu beurteilen. Vorlagen-Nr.: V/0274/2014 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 18.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0274/2014 Im Jahr 2013 wurden auf einer anderen Teilfläche (östlich) des Grundstücks bereits drei Mehrfami- lienhäuser mit insgesamt 9 Wohneinheiten baurechtlich genehmigt. Mit dem Bau wurde bisher noch nicht begonnen. Mit dem vorgenannten aktuellen Bauantrag soll das gemäß Bebauungsplan Nr. 347 noch verblei- bende Baufeld im Südwesten des Grundstücks entsprechend bebaut werden. Dieses Baufeld wurde auf Anregung des Betreibers der ehemaligen Gaststät te Homann im Ra h- men der Offenlegung des Bebauungsplansentwurfes Nr. 347 ausschließlich deshalb eingeplant, um dem bestehenden Gaststättenbetrieb eine Entwicklungsperspektive (Hotel) einzuräumen und damit Möglichkeiten für eine dauerhafte Betriebssicherung zu eröffnen. Da der Betrieb inzwischen aufgegeben wurde, ist dieser Begründungszusammenhang für das in Rede stehende Baufeld entfallen. Stattdessen wurden im Wege der Befreiung auf diesem Grun d- stück die vorgenannten drei Mehrfamilienhäuser im Jahre 2013 genehmigt. Angesichts der unmittelbaren Lage des Grundstücksteils, der für eine Hotelergänzung vorgesehen war, am Dortmund-Ems-Kanal, der in erheblichem Umfang Naherholungsfunktionen für die Allg e- meinheit erfüllt (siehe auch Darstellung im Flächennutzungsplan) ist vor dem Hintergrund, dass die Gastronomienutzung eingestellt und die Gebäude bereits abgebrochen wurden, die Situation stä d- tebaulich neu zu bewerten. Dies soll im Rahmen des neu aufzustellenden Bebauungsplans erfo l- gen. Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen / Veränderung s- sperre) geschaffen, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten. Der neu aufzustellende Beb auungsplan überplant einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 347 Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund-Ems-Kanal, in Kraft getre- ten am 14.02.1992. Nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans wird der alte Plan im überlage r- ten Bereich außer Kraft treten. Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 567 ist in der beigefügten Anlage dargestellt. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 567 (amtlicher Umring) amtlich
- Wolbecker Straße
- August-Schepers-Straße
- Lütkenbecker Weg
- Umgehungsstraße
Bebauungsplan Nr. 567
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – St. Mauritz - Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0274/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37