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V/0274/2014

Bebauungsplan Nr. 567 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 14.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 61.4.1

V-0274-2014-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0274-2014-Anlage-Plangebiet

224 Zeichen

W o l b e c k e r   S t r a ß e 
Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0274/2014 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 567 
Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße - Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

3936 Zeichen

V/0274/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 567: Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich Wolbecker Straße / August -Schepers-Straße ist gemäß §  2 (1) Baugesetzbuch 
(BauGB) ein Beba uungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 150, Flurstücke 190, 192, 195.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Für das Plangebiet liegt ein Bauantrag (Eingang 19.02.2014) zur Errichtung  eines Hotels mit 
103 Betten mit Tiefgarage (18 Stellplätze) sowie mit zehn überirdischen Stellplätzen vor.  
 
Bauvorhaben in diesem Bereich sind derzeit auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr.  347 Wol-
becker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund-Ems-Kanal, in Kraft getreten 
am 14.02.1992, zu beurteilen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0274/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0274/2014 
Im Jahr 2013 wurden auf einer anderen Teilfläche (östlich) des Grundstücks bereits drei Mehrfami-
lienhäuser mit insgesamt 9  Wohneinheiten baurechtlich genehmigt. Mit dem Bau wurde bisher 
noch nicht begonnen.  
 
Mit dem vorgenannten aktuellen Bauantrag soll das gemäß Bebauungsplan Nr.  347 noch verblei-
bende Baufeld im Südwesten des Grundstücks entsprechend bebaut werden.  
 
Dieses Baufeld wurde auf Anregung des Betreibers der ehemaligen Gaststät te Homann im Ra h-
men der Offenlegung des Bebauungsplansentwurfes Nr.  347 ausschließlich deshalb eingeplant, 
um dem bestehenden Gaststättenbetrieb eine Entwicklungsperspektive (Hotel) einzuräumen und 
damit Möglichkeiten für eine dauerhafte Betriebssicherung zu eröffnen.  
 
Da der Betrieb inzwischen aufgegeben wurde, ist dieser Begründungszusammenhang für das in 
Rede stehende Baufeld entfallen. Stattdessen wurden im Wege der Befreiung auf diesem Grun d-
stück die vorgenannten drei Mehrfamilienhäuser im Jahre 2013 genehmigt.  
 
Angesichts der unmittelbaren Lage des Grundstücksteils, der für eine Hotelergänzung vorgesehen 
war, am Dortmund-Ems-Kanal, der in erheblichem Umfang Naherholungsfunktionen für die Allg e-
meinheit erfüllt (siehe auch Darstellung im Flächennutzungsplan) ist vor dem Hintergrund, dass die 
Gastronomienutzung eingestellt und die Gebäude bereits abgebrochen wurden, die Situation stä d-
tebaulich neu zu bewerten. Dies soll im Rahmen des neu aufzustellenden Bebauungsplans erfo l-
gen.  
 
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die 
Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen / Veränderung s-
sperre) geschaffen, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten.  
 
Der neu aufzustellende Beb auungsplan überplant einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr.  347 
Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund-Ems-Kanal, in Kraft getre-
ten am 14.02.1992. Nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans wird der alte Plan im überlage r-
ten Bereich außer Kraft treten.  
 
Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr.  567 ist in der beigefügten Anlage 
dargestellt.  
 
 
i. V.  
 
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

26.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 63.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 61.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 567 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wolbecker Straße
  • August-Schepers-Straße
  • Lütkenbecker Weg
  • Umgehungsstraße

Bebauungsplan Nr. 567

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – St. Mauritz - Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0274/2014
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37