Mandari Insight

V/0240/2013

Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 6. Finanzformel für die Spielzeiten 2014/2015 bis 2018/2019

Vorlagen 07.05.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.06.2013, TOP 14.1

Anlage 2 Finanzformel

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Managementkontrakt Städtische Bühnen 6. Finanzformel Stand 10.05.13

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Ansehen

Anlage 2 Finanzformel

3888 Zeichen

Anlage 2  
 
 
1. Modellrechnung neuer städtischer Zuschuss Spielz eiten 2013/2014 – 2018/2019 
 
Für eine jährliche Tarifsteigerung wird analog zum Vorgehen bei der Stadt Münster eine 
2%ige Steigerung angenommen. Der Sachkostenzuschuss  ist für die Laufzeit des Mana- 
gementkontrakts pauschaliert. Daraus ergibt sich folgende Modellrechnung: 
 
Spielzeit 
Zuschuss 
€ 
Tarifsteigerung  
€ 
Steigerung des Sach- 
kostenzuschusses 
€ 
Gesamtzuschuss 
€ 
2013/2014 19.649.300  185.000  0 19.834.300  
2014/2015 19.834.300  373.700  120.000  20.328.000  
2015/2016 20.328.000  381.174  120.000  20.829.174  
2016/2017 20.829.174  388.797  120.000  21.337.971  
2017/2018 21.337.971  396.573  120.000  21.854.545  
2018/2019 21.854.545  404.505  120.000  22.379.050  
 
Für den städtischen Haushalt würden sich unter den o.a. Annahmen die folgenden An- 
sätze ergeben: 
 
Jahr 2014 2015 2016 2017 
Ansatz 20.011.000 € 20.498.000 € 20.995.000 € 21.50 2.000 € 
 
2. Benchmarking Theater Münster 
 
Die Vergleichstheater wurden in Anlehnung an das St rukturgutachten der Fa. Culturplan 
aus dem Jahr 1998 ausgewählt. Alle Vergleichseinric htungen verfügen über jeweils zwei 
Spielstätten mit ähnlichen Ausmaßen wie das Theater  Münster. Einigen Theatern (Biele- 
feld, Wiesbaden, Augsburg, Aachen, Braunschweig, Kiel) sind darüber hinaus  auf Grund 
der dortigen Organisationsform  noch zusätzliche Sp ielstätten (Kongresshalle, Freilicht- 
bühne, Stadthalle) mit erheblichem Zuschaueraufkomm en zugeordnet, welche die Ver- 
gleichbarkeit  somit einschränken.  
Die Daten sind der Theaterstatistik 2010/2011 (Stan d: 08/2012) des Deutschen Bühnen- 
vereins entnommen. Aktuelle Daten zur Spielzeit 201 1/2012 werden erst ab 08/2013 ver- 
öffentlicht. 
 
  
Einwohnerzahl 
 Betriebszuschuss 
Theater 
€ 
Besucher Zuschuss pro Besucher 
 
€ 
          
Osnabrück 164.119  15.185.000  172.498  88,03 
Bielefeld 323.270  19.068.000  215.592  88,44 
Wiesbaden 275.976  29.741.000  330.606  89,96 
Hagen 188.529  14.124.000  156.896  90,02 
Bochum 374.737  23.660.000  244.366  96,82 
Augsburg 264.708  20.270.000  206.963  97,94 
Münster 279.803  19.649.300  190.235  103,29 
Aachen 258.664  17.803.000  154.033  115,58 
Kiel 239.526  26.324.000  215.807  121,98 
Braunschweig 248.867  27.605.000  224.778  122,81 
Wuppertal 349.721  17.672.000  69.766  253,30

3. Bisherige Gutachten und Anfragen 
 
Auf Grund der gutachterlichen Betrachtung des Theat ers Münster durch die CUL- 
TURPLAN Unternehmensberatung AG im Jahr 2003 und di e Anträge der Ratsparteien 
SPD (A-R/0033/2012 vom 19.06.2012) und der CDU (A-R /0035/2012 vom 02.07.2012) 
sind folgende Ergebnisse festzuhalten: 
 
• Soweit der Proben- und Spielbetrieb es ermöglicht,  werden verschieden Räum- 
lichkeiten des Theaters vermietet, um zusätzliche Einahmen zu generieren. 
• Die Notwendigkeit der vom Theater Münster im Stadt gebiet Münster genutzten 
Räumlichkeiten ist geprüft worden. Eine Optimierung  und ggf. Kostenreduzierung 
ist nur bei einer Flächenerweiterung des Gebäudes N eubrückenstraße 63 und 
Konzentration am Hauptstandort möglich. 
• Die Teilnahme an einer gemeinsamen Einkaufsplattfo rm mit anderen Theatern 
und eine verstärkte Kooperation mit verschiedenen T heaterwerkstätten zur Kos- 
tenreduzierung wird geprüft. 
• Eine Erhöhung der Eintrittspreise ist zur Spielzei t 2013/2014 beschlossen worden 
(s. V/0046/2013). 
• Das Gutachten der CULTURPLAN Unternehmensberatung AG aus dem Jahr 
2003 bescheinigte dem Theater Münster ein wirtschaf tlich gut geführtes Haus oh- 
ne grobe Ineffizienzen zu sein, Die vorgeschlagenen  Verbesserungsmaßnahmen  
-Effizienzsteigerung im Produktionsprozess, Vereinh eitlichung des Controlling, 
Stärkung des Marketing, moderate Kapazitätsanpassun g (Personalabbau)- eröff- 
neten aus Sicht der Berater moderate Einsparpotenti ale, die seitdem konsequent 
umgesetzt worden sind.

Beschlussvorlage

17074 Zeichen

V/0240/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Theater Münster 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 6. 
Finanzformel für die Spielzeiten 2014/2015 bis 2018/2019 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2013 Rat Einbringung 
11.06.2013 Kulturausschuss Vorberatung 
11.06.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
12.06.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Vorbemerkung: 
 
Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Müns-
ter und der Stadt Müns ter hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2014. Die Vertragsparteien haben sich 
in dem Kontrakt verpflichtet, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieser Vereinbarung u.a. 
wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitte ilungen zur 
Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo -Bereich § 61 NV -Bühne) ab dem 01.01.2013 zu begi n-
nen und bis zum 15.05.2013 abzuschließen.  
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dem Theater Münster mit dem bisherigen Zuschussverfa h-
ren eine verlässliche Finanzbasis auf Grundlage einer Finanzformel  gegeben wurde. 
 
2. Dem Abschluss des als Anlage  1 beigefügten Managementkontrakts, inkl. der 6. Finanzfo r-
mel, als verlässliche Finanzbasis wird zugestimmt. 
 
3. Für die nachfolgenden Tarifsteigerungen  im öffentlichen Dienst während der Lau fzeit 
des neuen Managementkontrakts, inkl. 6. Finanzformel, erfolgt eine entsprechende E r-
höhung des Zuschusses an das Theater Münster durch die Stadt Müns ter (Anlage 2, 
Punkt 1, Modellrechnung) 
 
4. Die in der Spielzeit 2 013/2014 (letzte Saison der aktuellen 5. Finanzformel) ab dem 
01.03.2014 anstehende Tarifsteigerung für den öffentlichen Dienst, wird durch eine Z u-
schusserhöhung an das Theater Münster  ausgeglichen. 
 
5. Unter Berücksicht igung der Entscheidung des Rates vom 12.12.2012 (Vorlage 
V/0702/2013) Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik – Handlungsprogramm 2012 bis 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0240/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Braun 
Frau Feldmann 
Ruf: 
59 09 121 
E-Mail: 
Braun@stadt-muenster.de  
Feldmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0240/2013 
2017 (Teil 2) wird der Basiszuschussbetrag an das Theater Münster, auf dem die zukünft i-
gen Zuschusserhöhungen während der Laufzeit des Managementkontrakts a ufsetzen, auf 
19.649.300 €, derzeit bewilligter Zuschuss für die Spielzeit 2012/2013, festgesetzt. 
 
6. Zum Ausgleich von Preissteigerungen des bislang festgeschriebenen Anteils für 
Sachkosten im Gesamtzuschuss erhält das Theater Münster eine jährliche Zu-
schussanpassung in Höhe von 2% dieses Kostenblocks. 
 
7. Zukünftige Investitionen ab einer Summe von 200.000 €, die nicht aus den Abschreibu n-
gen finanziert werden können, werden entsprechend einer Dringlichkeitspriorisierung 
als Einzelmaßnahme dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
8. Die Laufzeit des Managementkontrakts mit der 6. Finanzformel beträgt 5 Jahre für die Spielzei-
ten 2014/2015 bis 2018/2019. 
 
9. Für den Fall, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Münster gravi erend 
verschlechtern und insbes ondere eine Haushaltssicherung unmittelbar droht, ist mit der Stadt 
Münster über eine Anpassung des Managementkontraktes, inkl. der 6. Finanzformel zu ve r-
handeln. 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Betei ligungscon-
trollings– Abschluss von Zielvereinbarung mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ 
hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhä n-
gigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios f ür die einzelnen Gesellschaften Zielve r-
einbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Trägerin und der Bete i-
ligung zu fixieren sind. 
 
Das Theater Münster wird  im Beteiligungs-Portfolio der Stadt Münster dem Steu erungs-Cluster I 
(Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget) und der Informationskategorie A (qua r-
talsweise Berichterstattung) zugeordnet. 
 
Mit dem Kontrakt sollen die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin Stadt Mün s-
ter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben werden. Außerdem wird dem Th e-
ater Münster eine gesicherte, mehrjährige finanzielle Perspektive geboten. Die genannten Z u-
schüsse werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Münster entsprechend berücksic h-
tigt.  
 
Theater Münster – Aufgaben, Ziele 
 
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsicht eine wichtige Rolle für die Städte und G e-
meinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mit seinem Theater - und Konzertangebot in 
den Sparten Musiktheater, Sprech theater, Tanztheater, Kinder - und Jugendtheater und Konzerte 
das kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strahlt mit seinen Aktivitäten weit über die lok a-
len Grenzen hinaus. Aufgabe des Theater Münsters ist es, nicht nur für die eigene Einwohne r-
schaft, sondern auch für die Bewohner in der Region ein umfassendes Theater - und Konzertange-
bot vorzuhalten. Nicht zuletzt im Bereich der Theaterpädagogik, die ihre Aktionen im Umkreis von 
50 km anbietet, und sich einer regen Nachfrage erfreut, wird das große Engagement in der Region 
sichtbar. 
 
Satzungsmäßiger Zweck und Gegenstand durch den Betrieb des Theater Münsters ist die Förd e-
rung des kulturellen Lebens. Das Sinfonieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes. Das 
Theater Münster erstellt zur Erfüllung  des Zwecks sowohl eigene Leistungen und unterstützt die 
Bestrebungen und Aktivitäten Dritter. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen 
Zielsetzung der Stadt Münster, individueller Zielvereinbarungen sowie unter Beachtung einer wir t-
schaftlichen Leistungserbringung zu erfüllen . Das Theater Münster verfolgt ausschließlich und u n-

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V/0240/2013 
mittelbar gemeinnützige Zwecke, ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
liche Zwecke. 
 
 
Finanzielle Rahmenbedingungen 
 
Die Aufwendungen des Theaters Münster hängen fast ausschließlich von deren Output (Produkt i-
onen und Aufführungen) ab. Den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen haben die Pers o-
nalausgaben mit 82 %. Dies entspricht dem allgemein üblichen Anteil an deutschen Theatern, der 
sich zwischen 80 und 85 % bewegt. Im Vergleich hierzu liegt der gesamtstädtische Personalko s-
tenanteil bei 28 %. Begründet ist der personalintensive Betrieb dadurch, dass für die Produkte des 
Theaters Chor, Orchester, Schauspiel - und Tanztheaterensemble usw. vor gehalten werden mü s-
sen. Zusätzlich sind bei den Produktionen Einzelfertigungen von Bü hnenbildern, Requisiten und 
Kostümen notwendig, die ebenfalls sehr personalintensiv sind. Die Entwicklung dieser Kostenbl ö-
cke (Werkstätten, Technik, Overhead) wird durch T arifsteigerungen direkt beeinflusst. Da der 
überwiegende Teil der Dienstverhältnisse der Tari fbindung unterliegt, wirken sich Erhöhungen in 
hohem Maße auf die finanzielle Situation aus, ohne dass ausreichend Kompensation durch Ei n-
nahmesteigerungen erreicht werden könnte. Eine T arifsteigerung von 1 % für das Gesamthaus 
(künstlerisches und nicht-künstlerisches Personal) entspricht einer Summe von rd. 180.000 €. 
 
Zusätzlich belasten weitere Preissteigerungen, insb. im Energiesektor, den wirtschaftlichen Hand-
lungsspielraum. Seit der Umwandlung des Theater s Münster zur Spielzeit 2008/2009 in eine e i-
genbetriebsähnliche Einrichtung ist der Sachkostenanteil festgeschrieben und nicht erhöht worden. 
Alle Mehraufwendungen in diesem Bereich muss te das Theater Münster innerhalb des Etats bis-
lang selbständig ausgleichen. 
 
Bisherige Konsolidierungsleistungen der Städtischen Bühnen Münster  (ab 23.08.2012 Th e-
ater Münster) 
 
In den vergangenen Spielzeiten seit 2003/2004 hat das Theater Münster folgende Konsolidi e-
rungsbeiträge erbracht: 
 
2. Finanzformel 2003/2004 – 2005/2006   Konsolidierungsbeitrag                  725.000 € 
3. Finanzformel 2004/2005 – 2006/2007   Konsolidierungsbeitrag               1.580.000 € 
4. Finanzformel 2007/2008 – 2010/2011   Konsolidierungsbeitrag               1.860.000 € 
5. Finanzformel 2011/2012 – 2013/2014   Konsolidierungsbeitrag               1.220.000 € 
Vorlage V/0702/2013) Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik               700.000 € 
– Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) 
Gesamtbeitrag                      6.085.000 € 
 
Von den durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen waren alle Sparten und Abteilungen betro f-
fen. Das Theater Münster hat alle realisierbaren Personaleinsparungen (27,2 Stellen) im künstler i-
schen und nicht -künstlerischen Bereich umgesetzt. Darüber hinaus wurden bei den Sachkosten 
Kürzungen vorgenommen. Im Rahmen der Finanzierung der Tarifrunde 2010 ist der bisherige I n-
vestitionskostenzuschuss zu Gunsten des Konsumtivbereichs u mgewandelt worden. Dies hat zur 
Folge, dass notwendige Investitionen gestrichen oder über einen längeren Zeitraum gestreckt wer-
den müssen. 
  
Damit hat das Theater Münster seit 2003 die Konsolidierungsleistungen analog zu denen der städ-
tischen Ämter und Einrichtungen erbracht. 
 
Trotz aller bisherigen Konsolidierungsbeiträge ist es dem Theater Münster gelungen, ein künstler i-
sches und organisatorisches Konzept zu entwickeln, das den Qualitätsstandard des Hauses ges i-
chert hat und Spartenschließungen bislang vermeiden konnte. Das Theater Münster setzt auch 
weiterhin alles daran, ein leistungsfähiges  und künstlerisch anspruchsvolles Meh rspartenhaus zu 
bieten. Auf Grund der Sparbeiträge der vergangenen Jahre sind die  Konsolidierungsmöglichkeiten 
im Etat des Theaters Münster jedoch gänzlich ausgeschöpft. Weitere Reduzierungen bei Personal-

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V/0240/2013 
und Sachkosten wären letztlich nur über eine drastische strukturelle und programmatische Änd e-
rung bis hin zu Spartenschließung(en) möglich. 
 
Der Vergleich mit anderen Theatern und die bisherigen Gutachten und Fr agen zur Steigerung der 
Effektivität zeigen, dass das Theater Münster ständig an einer Verbesserung der wirtschaftlichen 
Situation arbeitet (s. Anlage 2, Punkt 2 und 3). 
 
Verfahren bei Tarifsteigerungen in der Vergangenheit 
 
 bis einschließlich SZ 2006/2007 
Der städtische Zuschuss beinhaltete eine jährliche 2 %ige Personalkostensteigerung (Vorlage 
432/02, 2. Finanzformel). Bis einschließlich SZ 06/07 sind die jährlichen Ergebnisverbesseru n-
gen auf Grund von Tarifsteigerungen unter 2% in eine Tarifausgleichsrücklage abgeführt wo r-
den. Im Rahmen der Konsolidierungsrunde zur 4. Finanzformel  (295/06) wurde ein dauerha f-
ter Verzicht auf die automatische Personalkostensteigerung festgelegt. Folglich sind seitdem 
die Auswirkungen der Tarifabschlüsse jeweils einzeln mit der Stadt zu verhandeln. 
 
 Tarifrunde 2008 
Zunächst Inanspruchnahme der noch vorhandenen Tarifausgleichsrücklage für den Mehrau f-
wand in der SZ 07/08. Stufenweise dauerhafte Erhöhung des Zuschusses bis zur SZ 09/10 
zum Ausgleich der Tarifmehrbelastungen um insgesamt 1.016.000 €. 
 
 Tarifrunde 2010 
Finanzierung der Mehrbelastungen in der SZ 10/11 durch einmaligen Sonderzuschuss der 
Stadt i.H.v. 218.000 € und der Umwandlung des Investiv - in den Konsumtivzuschuss i.H.v. 
200.000 €. Ab der SZ 11/12 w urden die Tarifsteigerungen durch die  dauerhafte Umwandlung 
des Investivzuschusses (200.000 €) und Einsparungen im Budget der Städtischen Bü h-
nen(107.000 €) ausgeglichen. 
 
 Tarifrunde 2012 
Für die Tarifrunde 2012, bei der in einem dreistufigen Lohnanstieg insgesamt eine 6,3 %ige 
Steigerung der Personalaufwendungen zu finanzieren war, ist mit der Vorlage V/0434/2012 
vom Rat der Stadt Münster eine Zuschusserhöhung zur Übernahme der ersten beiden Stufen 
beschlossen worden. Die dritte Stufe, die in der Spielzeit 2013/2014 aufwandswirksam wird, ist 
mit Beschluss der Vorlage V/0702/2013) Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik – Hand-
lungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) durch das Theater Münster innerhalb des best e-
henden Budgets selbst zu finanzieren. 
 
Zukünftige Finanzausstattung 
 
Das bisherige Zuschuss verfahren auf Grundlage einer Finanzformel hat dem Theater Mün ster 
grundsätzlich eine verlässliche Finanzbasis gegeben. Mit den Konsolidierungsleistungen , die das 
Theater Münster innerhalb der bisherigen Finanzformeln in der Vergangenheit  erbracht hat und 
aktuell bis 2017 noch leisten muss (s.o.), ist der finanzielle Handlungsspie lraum des Theaters 
Münster gänzlich aufgebraucht, d.h. die Zielsetzung ein künstlerisch leistungsfähiges und a n-
spruchvolles Mehrspartenhaus (Musik -, Sprech -, Tanz -, Kinder - und Jug endtheater, Konze rte) 
anzubieten ist gefährdet. Insbesondere der Erhalt aller Sparten erscheint unter den red uzierten 
finanziellen Rahmenbedingungen auf Dauer fraglich.  Weitere Absenkungen der gewährten Z u-
schüsse oder zusätzliche Aufwendungen innerhalb des  Zuschussbudgets, sind jedoch ohne die 
Schließung von Sparten, nicht mehr möglich.  
 
Bislang musste nach Abschluss eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst eine Ein i-
gung zur Finanzierung der Mehraufwendungen zwischen dem Theater und der Stadt Münster aus-
gehandelt werden. Dabei waren bei einer Tarifanpassung pro Prozentpunkt rd. 180.000 € für Pe r-
sonalmehraufwendungen einzuplanen. Für die Laufzeit des neuen Managementko ntrakts bis zur 
Spielzeit 2018/2019 soll daher jeweils eine Erhöhung des Zusc husses in Höhe der tarifbedingten 
Mehraufwendungen erfolgen. Diese Regelung gilt bereits für den nächsten zu erwartenden Tari f-
abschluss ab dem 01.03.2014 , der noch in die Laufzeit der 5. Finanzfo rmel fällt und sich in die

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V/0240/2013 
neue 6. Finanzformel auswirkt. Hie rdurch wird eine fristgerechte Beendigung des laufenden M a-
nagementkontrakts, inkl. 5. Finanzformel sichergestellt. Mit der Übernahme der Tarifmehraufwe n-
dungen durch die Stadt Münster wird eine analoge Behandlung gegenüber den übrigen städt i-
schen Ämtern erreicht (s. Anlage 2, Punkt 1, Modellrechnung bei angenommener 2%iger Tarifstei-
gerung). 
 
Darüber hinaus belasten die kontinuierlichen Preissteigerungen im Sachausgabenbereich das 
Budget des Theaters. Da der städtische Zuschuss letztendlich seit der Spielzeit  2008/2009 gede-
ckelt ist, mussten alle Preissteigerungen insb. im Energiekostensektor innerhalb des Budgets e i-
genständig ausgeglichen werden. Dies hat über den Zeitraum der letzten 4 Spielzeiten ein strukt u-
relles Defizit herbeigeführt, das den finanziellen Handlungs spielraum des Theaters Münster eben-
falls belastet und weiter einschränkt . Zum Ausgleich hierfür erhält das Theater Münster während 
der Laufzeit des neuen Managementkontrakts eine jährliche  Steigerung des Sachkostenzuschus-
ses in Höhe von 2 % der z.Z. veranschlagten Sachkosten. Basis für die Ermittlung dieses Betrages 
ist der A nteil der Sachkosten am Gesamtzuschussbetrag der Stadt Münster für die Spielzeit 
2013/2014. Der Sachkostenanteil beträgt rd. 5,7 Mio €, d.h. die jährliche Steigerung des Sachkos-
tenzuschusses während der Laufzeit des Managementkontraktes hat eine Höhe von 120.000 € ( s. 
Anlage 2, Punkt 1, Modellrechnung). 
 
Soweit das Theater Münster in den nächsten Jahren einen Jahresüberschuss er wirtschaftet, wird 
dieser in eine Gewinnrücklage eingestellt und auf die Zuschusserhöhungen angerechnet. 
Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung gebäudewirtschaftlicher Leistu n-
gen durch das Amt für Immobilienmanagement Münster finanziert das Theater Münster die Investi-
tionen an den theaterspezifi schen Betriebsbeinrichtungen so weit wie möglich aus den jährlichen 
Abschreibungen. Mittelfristig sind jedoch größere Investitionen erforderlich, um die Betriebssiche r-
heit an den technischen Anlagen, z.B. Obermaschinerie, zu gewährleisten. Der Finanzrahmen die-
ser Maßnahmen geht über die jährlichen Abschreibungen hinaus und kann nicht zusätzlich durch 
das Theater Münster aufgebracht werden. Aus diesem Grund erstellt das Theater Münster z u-
sammen mit dem Amt für Immobilienmanagement eine Maßnahmenliste zukünftiger Investitionen 
und priorisiert diese unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, z.B. Betriebssicherheit. Inves-
titionen ab einer Summe von 200.000 €, die nicht aus den Abschreibungen finanziert werden kö n-
nen, werden als Einzelmaßnahmen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, vom 01.09.2014 bis 31.08.2019. Die Vertrags-
parteien verpflichten sich, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieses Kontraktes u.a. w e-
gen der pe rsonalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitteilungen zur 
Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-Bühne) spätestens ab dem 01.01.2018 
zu beginnen und bis zum 15.05.2018 abzuschließen. 
 
 
i.V.      i.V. 
 
 
Reinkemeier     Dr. Hanke 
Stadtkämmerer    Stadträtin 
 
 
 
Anlagen 
1. Managementkontrakt 
2. Hinweise zum Theater

Anlage 1 Managementkontrakt Städtische Bühnen 6. Finanzformel Stand 10.05.13

11493 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
                        
 
MANAGEMENTKONTRAKT 
 
 
zwischen 
 
 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster 
 
 
und 
 
 
der Stadt Münster

1. Präambel 
 
Mit den Regelungen dieses Vertrages soll beschrieben und hinreichend fixiert werden, welche Ziel- 
erwartungen die Stadt Münster an die eigenbetriebsä hnliche Einrichtung Theater Münster hat und 
wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. 
 
Während im ersten Teil des Vertrages zeitlich dauer hafte Regelungen in einem strategischen Sin- 
ne inhaltlich und qualitativ geregelt werden sollen , werden im zweiten Teil zeitlich befristete Rege- 
lungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quant itätsziele für die Laufzeit des Managementkon- 
traktes mit entsprechender Bemessung der Finanzressourcen bestimmt.  
 
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung des Theaters Münster in 
den Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür die  Zuordnung des Theaters Münster in die In- 
formationskategorie A und die Zuordnung in das Steu erungscluster I. Danach unterliegt das Thea- 
ter Münster einer quartalsweisen Berichtspflicht un d gilt als Zuschussbeteiligung mit mittelfristig 
festgelegtem Budget. 
 
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der Stadt 
Münster Rechnung getragen. 
 
2.     Zeitlich dauerhafte Regelungen 
 
2.1.1  Zielbestimmungen des Theaters Münster 
 
2.1.1  Betriebszweck 
 
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung ausgeführt (Stand  02.07.2008): 
 
„Zweck und Gegenstand der Einrichtung einschließlic h etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die 
Förderung des kulturellen Lebens durch den Betrieb der Städtischen Bühnen Münster. Das Sinfo- 
nieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes.  Die Einrichtung kann zur Erfüllung des Be- 
triebszwecks sowohl eigene Leistungen erstellen, al s auch die Bestrebungen und Aktivitäten Drit- 
ter unterstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen d er gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt 
Münster, individueller Zielvereinbarungen sowie unt er Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungs- 
erbringung zu erfüllen .“ 
 
„Die Einrichtung verfolgt ausschließlich und unmitt elbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab- 
schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordn ung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht 
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel  der Einrichtung dürfen nur für die satzungsmäßi- 
gen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person d urch Ausgaben, die dem Zweck der Ein- 
richtung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig h ohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auf- 
lösung oder Aufhebung der Einrichtung oder bei Wegf all ihres bisherigen Zwecks hat die Stadt 
Münster ihr Vermögen, soweit es den Wert der Sach- und Kapitaleinlagen übersteigt, ausschließ- 
lich für die Förderung der Kunst und Kultur zu verwenden.“ 
 
Das Theater Münster hat kein eigenes Grundeigentum,  sondern nutzt Grund und Boden sowie 
Gebäude im Rahmen eines Mietvertrages mit der Stadt Münster.

2.1.2  Oberziele 
 
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsic ht eine wichtige Rolle für die Städte und Ge- 
meinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mi t seinem Theater- und Konzertangebot das 
kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strah lt mit seinen Aktivitäten weit über die lokalen 
Grenzen hinaus. Aufgabe des Theater Münsters ist es , nicht nur für die eigene Einwohnerschaft, 
sondern auch für die Bewohner in der Region ein umf assendes Theater- und Konzertangebot vor- 
zuhalten. Durch ein hochwertiges Programm soll die Wahrnehmung und der Bekanntheitsgrad von 
Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar werden. 
 
Neben v.g. Oberzielen steht auch immer die Erhöhung  der Wirtschaftlichkeit des Theater Münsters 
im Fokus. 
 
Sachziele 
 
Konkret lassen sich aus den v.g. Oberzielen folgende Sachziele ableiten: 
 
• Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen un d anspruchvollen Mehrspartenhauses (Mu- 
sik-, Sprech-, Tanz-, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte) für Münster und die Region 
• Akquise neuer Veranstaltungen zur Ergänzung und Au sweitung des Leistungsangebotes 
• Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur S teigerung der Aufenthaltsqualität 
 
Finanzziele 
 
Die Finanzziele des Theater Münsters leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober- und 
Sachzielen ab: 
 
• Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der je weiligen beschlossenen Wirt- 
schaftspläne unter Einhaltung der mit der Stadt Mün ster vereinbarten Finanzmittel- 
bereitstellung 
• Steigerung der Einnahmen/Umsatzerlöse 
• Erhöhung des Kostendeckungsgrades 
 
 
3.  Zeitlich befristete Regelungen 
 
3.1  Finanztransfers der Stadt Münster an das Theat er Münster 
 
Auf Grundlage der 6. Finanzformel, Laufzeit 5 Jahre wird für die Sp ielzeiten 2014/2015 bis 
2018/2019 der Basiszuschussbetrag auf 19.649.300 € zuzügli ch einer jährlichen Steigerung 
des Sachkostenausgleichs i.H.v. 120.000 € festgesetzt: 
 
Für einen wirtschaftlichen „Zielmittel“ - Einsatz d er finanziellen Ressourcen gelten die folgenden 
Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsver fahren des Wirtschaftsplanes der ei- 
genbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Münster: 
  
• Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch einen beso nderen Beschluss des Rates beschlos- 
sen. Mit der Umwandlung in eine eigenbetriebsähnlic he Einrichtung wird nach den NKF-
Regeln nur noch eine jahresbezogene Zuschussausweis ung im städtischen Haushalt er- 
scheinen. Damit ist er neuerdings Anlage des städtischen Haushaltsplanes.   
 
• Zur weiteren Finanzierung des gesamtstädtischen Ha ndlungsprogramms 2012 – 2017 
durch den Theater- und Orchesterhaushaltes und im H inblick auf eine angemessene Betei- 
ligung der Besucher an den lfd. steigenden Kosten d es Wirtschaftsplanes ist im Rahmen 
des Geltungszeitraumes dieses Managementkontraktes auch zukünftig bei der Aufstellung 
des Wirtschaftsplanes die Frage weiterer Eintrittspreiserhöhungen zu prüfen.

• Ein dem Theater Münster zuerkanntes Zuschussbudget  wird im Rahmen der Aufstellung 
des Wirtschaftsplanes vom Theater Münster eigenverantwortlich und eigenständig ausdiffe- 
renziert und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer B uchführung auf die  Ertrags- und 
Aufwandspositionen sach- und fachgerecht entsprechend veranschlagt. 
 
• Auf der Grundlage der 6. Finanzformel  ist vom The ater Münster rechtzeitig der Spiel- und 
Konzertplan der jeweiligen Spielzeit vorzulegen.  
 
• Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans, die im  laufenden Wirtschaftsjahr notwendig 
sind, können eigenverantwortlich durch das Theater Münster vorgenommen werden. Bei 
wesentlichen Änderungen ist ein geänderter Wirtschaftsplan vorzulegen. 
 
• Die Leistungsverrechnungen mit städtischen Ämtern/ Einrichtungen sind zur Spielzeit 
2008/2009 komplett erfasst und neu berechnet worden. Das Theater Münster erhält jährlich 
eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen un d erstattet den Aufwand an die Äm- 
ter/Einrichtungen. Bei einer wesentlichen Veränderu ng der Aufwendungen, soweit diese 
nicht vom Theater Münster im vornherein beeinflussb ar sind, muss eine Neuberechnung 
und Anpassung der Zuschusshöhe erfolgen. 
 
• In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ja hresüberschüsse werden für die Fol- 
gejahre in eine Gewinnrücklage des Theater Münsters  eingestellt. In dieser Gewinnrückla- 
ge werden Beträge aus Bewirtschaftungsverbesserungen angesammelt, die sich durch Ein- 
sparungen bei den Sachkosten und/oder durch Mehrein nahmen bei den Eintrittsgeldern 
oder sonstigen Zuschüssen und Zuweisungen ergeben ( eigene Managementleistungen). 
Die Verwendung dieser Gewinnrücklage liegt in der e igenverantwortlichen Disposition des 
Theaters Münster. Die Gewinnrücklage ist im Regelfa ll für den konsumtiven Bereich des 
Wirtschaftsplans zu verwenden. Soweit davon auch In vestitionen finanziert werden sollen 
(Ausnahmeregelung), ist dies erst möglich, wenn die  folgenden Finanzplanungsjahre aus- 
geglichen sind.  
 
• Regelungen zum Defizitausgleich 
 
a. Für den Ausgleich zukünftiger Tarifsteigerungen, di e während der Laufzeit des Ma- 
nagementkontrakts ausgehandelt werden, erfolgt die vollständige Übernahme der 
tarifbedingten Mehraufwendungen durch die Stadt Münster. 
 
b. Weitere Personalkostendefizite (z.B. Krankheitsetat  usw.) sind innerhalb der Spiel- 
zeit im Rahmen des Wirtschaftsplans auszugleichen b zw. aus der Gewinnrücklage 
zu decken.   
 
c. Für alle sonstigen Defizite die bereits bei Aufstel lung des Wirtschaftsplans oder im 
Laufe einer Spielzeit bekannt sind, ist zwischen de m Finanzdezernat, dem Theater 
Münster und dem Fachdezernat unter Berücksichtigung  der vorhandenen Rücklage 
eine Lösung zur Defizitabdeckung herbeizuführen und  den zuständigen Ratsgre- 
mien zur Beschlussfassung vorzulegen.   
Dies gilt insbesondere dann, wenn die tatsächlichen  Einnahmen der Betriebskos- 
tenzuweisungen des Landes um mehr als 10 % geringer  ausfallen als im Wirt- 
schaftsplan veranschlagt oder die Finanzlage der St adt Münster sich derart ver- 
schlechtert, dass eine Haushaltssicherung unmittelbar droht. 
 
3.2  Kenngrößen zur Zielerreichung 
 
Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Finanzz iele gilt unter der Voraussetzung, dass die 
unter 3.1. genannten Zahlungen durch die Stadt Müns ter und die ggfls. zur Abdeckung der zusätz- 
lichen finanziellen Kapitalbedarfe erfolgen, die Er reichung der in den jährlichen Wirtschaftsplänen 
festgelegten monetären Zielgrößen.

Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt: 
 
• Erhaltung aller Sparten 
• Steigerung des Besucheraufkommens 
• Anzahl der neu entwickelten Veranstaltungen/Angebo te 
 
3.3  Mietregelungen   
 
Der bislang bestehende Mietvertrag mit dem Amt für Immobilienmanagement wird für den aktuell 
angemieteten bestehenden städtischen Gebäude- und G rundstücksbestand bis zum 
31.08.2019  
zu den derzeitigen Konditionen verlängert. Die Miet e wird für die Laufzeit dieses Managementkon- 
traktes nicht erhöht. 
 
4. Erfüllung der Finanzziele 
 
Die Erfüllung des Kontraktes steht unter dem Vorbeh alt, dass sich die finanziellen Rahmenbedin- 
gungen der Stadt Münster nicht gravierend verschlec htern und insbesondere keine Haushaltssi- 
cherung droht. Sollten sich die finanziellen Rahmen bedingungen der Stadt Münster gravierend 
verändern, ist über eine Anpassung des Managementkontraktes zu verhandeln. 
 
 
5. Laufzeit der Vereinbarung 
 
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, vom 01.09.2014 bis 31.08.2019. Die Parteien 
verpflichten sich, die Verhandlungen über eine Fort schreibung dieses Kontraktes u.a. wegen der 
personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die N ichtverlängerungsmitteilungen zur Beendi- 
gung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-B ühne) spätestens ab dem 01.01.2018 zu 
beginnen und bis zum 15.05.2018 abzuschließen.  
 
6. Sonstige Regelungen 
 
• Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrund sätze und die Rahmenrichtlinie für Beteili- 
gungen der Stadt Münster. 
• Das Theater Münster unterliegt einer quartalsweise n Berichtspflicht. 
 
 
Münster, den 07.05.2013 
 
 
Für das Theater Münster          Für die Stadt Müns ter 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke      Rita Feldmann     Dr. Ulrich Peters  Alfons Reinkemeier 
Stadträtin         Verwaltungsdirektorin    General intendant  Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

15.05.2013 Rat
TOP 22 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
11.06.2013 Kulturausschuss
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2013 Hauptausschuss
TOP 5.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.06.2013 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0240/2013
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37