V/0240/2013
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 6. Finanzformel für die Spielzeiten 2014/2015 bis 2018/2019
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Anlage 2 Finanzformel
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Anlage 2
1. Modellrechnung neuer städtischer Zuschuss Spielz eiten 2013/2014 – 2018/2019
Für eine jährliche Tarifsteigerung wird analog zum Vorgehen bei der Stadt Münster eine
2%ige Steigerung angenommen. Der Sachkostenzuschuss ist für die Laufzeit des Mana-
gementkontrakts pauschaliert. Daraus ergibt sich folgende Modellrechnung:
Spielzeit
Zuschuss
€
Tarifsteigerung
€
Steigerung des Sach-
kostenzuschusses
€
Gesamtzuschuss
€
2013/2014 19.649.300 185.000 0 19.834.300
2014/2015 19.834.300 373.700 120.000 20.328.000
2015/2016 20.328.000 381.174 120.000 20.829.174
2016/2017 20.829.174 388.797 120.000 21.337.971
2017/2018 21.337.971 396.573 120.000 21.854.545
2018/2019 21.854.545 404.505 120.000 22.379.050
Für den städtischen Haushalt würden sich unter den o.a. Annahmen die folgenden An-
sätze ergeben:
Jahr 2014 2015 2016 2017
Ansatz 20.011.000 € 20.498.000 € 20.995.000 € 21.50 2.000 €
2. Benchmarking Theater Münster
Die Vergleichstheater wurden in Anlehnung an das St rukturgutachten der Fa. Culturplan
aus dem Jahr 1998 ausgewählt. Alle Vergleichseinric htungen verfügen über jeweils zwei
Spielstätten mit ähnlichen Ausmaßen wie das Theater Münster. Einigen Theatern (Biele-
feld, Wiesbaden, Augsburg, Aachen, Braunschweig, Kiel) sind darüber hinaus auf Grund
der dortigen Organisationsform noch zusätzliche Sp ielstätten (Kongresshalle, Freilicht-
bühne, Stadthalle) mit erheblichem Zuschaueraufkomm en zugeordnet, welche die Ver-
gleichbarkeit somit einschränken.
Die Daten sind der Theaterstatistik 2010/2011 (Stan d: 08/2012) des Deutschen Bühnen-
vereins entnommen. Aktuelle Daten zur Spielzeit 201 1/2012 werden erst ab 08/2013 ver-
öffentlicht.
Einwohnerzahl
Betriebszuschuss
Theater
€
Besucher Zuschuss pro Besucher
€
Osnabrück 164.119 15.185.000 172.498 88,03
Bielefeld 323.270 19.068.000 215.592 88,44
Wiesbaden 275.976 29.741.000 330.606 89,96
Hagen 188.529 14.124.000 156.896 90,02
Bochum 374.737 23.660.000 244.366 96,82
Augsburg 264.708 20.270.000 206.963 97,94
Münster 279.803 19.649.300 190.235 103,29
Aachen 258.664 17.803.000 154.033 115,58
Kiel 239.526 26.324.000 215.807 121,98
Braunschweig 248.867 27.605.000 224.778 122,81
Wuppertal 349.721 17.672.000 69.766 253,30
3. Bisherige Gutachten und Anfragen
Auf Grund der gutachterlichen Betrachtung des Theat ers Münster durch die CUL-
TURPLAN Unternehmensberatung AG im Jahr 2003 und di e Anträge der Ratsparteien
SPD (A-R/0033/2012 vom 19.06.2012) und der CDU (A-R /0035/2012 vom 02.07.2012)
sind folgende Ergebnisse festzuhalten:
• Soweit der Proben- und Spielbetrieb es ermöglicht, werden verschieden Räum-
lichkeiten des Theaters vermietet, um zusätzliche Einahmen zu generieren.
• Die Notwendigkeit der vom Theater Münster im Stadt gebiet Münster genutzten
Räumlichkeiten ist geprüft worden. Eine Optimierung und ggf. Kostenreduzierung
ist nur bei einer Flächenerweiterung des Gebäudes N eubrückenstraße 63 und
Konzentration am Hauptstandort möglich.
• Die Teilnahme an einer gemeinsamen Einkaufsplattfo rm mit anderen Theatern
und eine verstärkte Kooperation mit verschiedenen T heaterwerkstätten zur Kos-
tenreduzierung wird geprüft.
• Eine Erhöhung der Eintrittspreise ist zur Spielzei t 2013/2014 beschlossen worden
(s. V/0046/2013).
• Das Gutachten der CULTURPLAN Unternehmensberatung AG aus dem Jahr
2003 bescheinigte dem Theater Münster ein wirtschaf tlich gut geführtes Haus oh-
ne grobe Ineffizienzen zu sein, Die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen
-Effizienzsteigerung im Produktionsprozess, Vereinh eitlichung des Controlling,
Stärkung des Marketing, moderate Kapazitätsanpassun g (Personalabbau)- eröff-
neten aus Sicht der Berater moderate Einsparpotenti ale, die seitdem konsequent
umgesetzt worden sind.
Beschlussvorlage
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V/0240/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Theater Münster Betrifft Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 6. Finanzformel für die Spielzeiten 2014/2015 bis 2018/2019 Beratungsfolge 15.05.2013 Rat Einbringung 11.06.2013 Kulturausschuss Vorberatung 11.06.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 12.06.2013 Rat Entscheidung Vorbemerkung: Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Müns- ter und der Stadt Müns ter hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2014. Die Vertragsparteien haben sich in dem Kontrakt verpflichtet, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieser Vereinbarung u.a. wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitte ilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo -Bereich § 61 NV -Bühne) ab dem 01.01.2013 zu begi n- nen und bis zum 15.05.2013 abzuschließen. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dem Theater Münster mit dem bisherigen Zuschussverfa h- ren eine verlässliche Finanzbasis auf Grundlage einer Finanzformel gegeben wurde. 2. Dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Managementkontrakts, inkl. der 6. Finanzfo r- mel, als verlässliche Finanzbasis wird zugestimmt. 3. Für die nachfolgenden Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst während der Lau fzeit des neuen Managementkontrakts, inkl. 6. Finanzformel, erfolgt eine entsprechende E r- höhung des Zuschusses an das Theater Münster durch die Stadt Müns ter (Anlage 2, Punkt 1, Modellrechnung) 4. Die in der Spielzeit 2 013/2014 (letzte Saison der aktuellen 5. Finanzformel) ab dem 01.03.2014 anstehende Tarifsteigerung für den öffentlichen Dienst, wird durch eine Z u- schusserhöhung an das Theater Münster ausgeglichen. 5. Unter Berücksicht igung der Entscheidung des Rates vom 12.12.2012 (Vorlage V/0702/2013) Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik – Handlungsprogramm 2012 bis Vorlagen-Nr.: V/0240/2013 Auskunft erteilt: Herr Braun Frau Feldmann Ruf: 59 09 121 E-Mail: Braun@stadt-muenster.de Feldmann@stadt-muenster.de Datum: 10.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0240/2013 2017 (Teil 2) wird der Basiszuschussbetrag an das Theater Münster, auf dem die zukünft i- gen Zuschusserhöhungen während der Laufzeit des Managementkontrakts a ufsetzen, auf 19.649.300 €, derzeit bewilligter Zuschuss für die Spielzeit 2012/2013, festgesetzt. 6. Zum Ausgleich von Preissteigerungen des bislang festgeschriebenen Anteils für Sachkosten im Gesamtzuschuss erhält das Theater Münster eine jährliche Zu- schussanpassung in Höhe von 2% dieses Kostenblocks. 7. Zukünftige Investitionen ab einer Summe von 200.000 €, die nicht aus den Abschreibu n- gen finanziert werden können, werden entsprechend einer Dringlichkeitspriorisierung als Einzelmaßnahme dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 8. Die Laufzeit des Managementkontrakts mit der 6. Finanzformel beträgt 5 Jahre für die Spielzei- ten 2014/2015 bis 2018/2019. 9. Für den Fall, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Münster gravi erend verschlechtern und insbes ondere eine Haushaltssicherung unmittelbar droht, ist mit der Stadt Münster über eine Anpassung des Managementkontraktes, inkl. der 6. Finanzformel zu ve r- handeln. Begründung: Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Betei ligungscon- trollings– Abschluss von Zielvereinbarung mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhä n- gigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios f ür die einzelnen Gesellschaften Zielve r- einbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Trägerin und der Bete i- ligung zu fixieren sind. Das Theater Münster wird im Beteiligungs-Portfolio der Stadt Münster dem Steu erungs-Cluster I (Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget) und der Informationskategorie A (qua r- talsweise Berichterstattung) zugeordnet. Mit dem Kontrakt sollen die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin Stadt Mün s- ter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben werden. Außerdem wird dem Th e- ater Münster eine gesicherte, mehrjährige finanzielle Perspektive geboten. Die genannten Z u- schüsse werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Münster entsprechend berücksic h- tigt. Theater Münster – Aufgaben, Ziele Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsicht eine wichtige Rolle für die Städte und G e- meinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mit seinem Theater - und Konzertangebot in den Sparten Musiktheater, Sprech theater, Tanztheater, Kinder - und Jugendtheater und Konzerte das kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strahlt mit seinen Aktivitäten weit über die lok a- len Grenzen hinaus. Aufgabe des Theater Münsters ist es, nicht nur für die eigene Einwohne r- schaft, sondern auch für die Bewohner in der Region ein umfassendes Theater - und Konzertange- bot vorzuhalten. Nicht zuletzt im Bereich der Theaterpädagogik, die ihre Aktionen im Umkreis von 50 km anbietet, und sich einer regen Nachfrage erfreut, wird das große Engagement in der Region sichtbar. Satzungsmäßiger Zweck und Gegenstand durch den Betrieb des Theater Münsters ist die Förd e- rung des kulturellen Lebens. Das Sinfonieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes. Das Theater Münster erstellt zur Erfüllung des Zwecks sowohl eigene Leistungen und unterstützt die Bestrebungen und Aktivitäten Dritter. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster, individueller Zielvereinbarungen sowie unter Beachtung einer wir t- schaftlichen Leistungserbringung zu erfüllen . Das Theater Münster verfolgt ausschließlich und u n- - 3 - V/0240/2013 mittelbar gemeinnützige Zwecke, ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft- liche Zwecke. Finanzielle Rahmenbedingungen Die Aufwendungen des Theaters Münster hängen fast ausschließlich von deren Output (Produkt i- onen und Aufführungen) ab. Den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen haben die Pers o- nalausgaben mit 82 %. Dies entspricht dem allgemein üblichen Anteil an deutschen Theatern, der sich zwischen 80 und 85 % bewegt. Im Vergleich hierzu liegt der gesamtstädtische Personalko s- tenanteil bei 28 %. Begründet ist der personalintensive Betrieb dadurch, dass für die Produkte des Theaters Chor, Orchester, Schauspiel - und Tanztheaterensemble usw. vor gehalten werden mü s- sen. Zusätzlich sind bei den Produktionen Einzelfertigungen von Bü hnenbildern, Requisiten und Kostümen notwendig, die ebenfalls sehr personalintensiv sind. Die Entwicklung dieser Kostenbl ö- cke (Werkstätten, Technik, Overhead) wird durch T arifsteigerungen direkt beeinflusst. Da der überwiegende Teil der Dienstverhältnisse der Tari fbindung unterliegt, wirken sich Erhöhungen in hohem Maße auf die finanzielle Situation aus, ohne dass ausreichend Kompensation durch Ei n- nahmesteigerungen erreicht werden könnte. Eine T arifsteigerung von 1 % für das Gesamthaus (künstlerisches und nicht-künstlerisches Personal) entspricht einer Summe von rd. 180.000 €. Zusätzlich belasten weitere Preissteigerungen, insb. im Energiesektor, den wirtschaftlichen Hand- lungsspielraum. Seit der Umwandlung des Theater s Münster zur Spielzeit 2008/2009 in eine e i- genbetriebsähnliche Einrichtung ist der Sachkostenanteil festgeschrieben und nicht erhöht worden. Alle Mehraufwendungen in diesem Bereich muss te das Theater Münster innerhalb des Etats bis- lang selbständig ausgleichen. Bisherige Konsolidierungsleistungen der Städtischen Bühnen Münster (ab 23.08.2012 Th e- ater Münster) In den vergangenen Spielzeiten seit 2003/2004 hat das Theater Münster folgende Konsolidi e- rungsbeiträge erbracht: 2. Finanzformel 2003/2004 – 2005/2006 Konsolidierungsbeitrag 725.000 € 3. Finanzformel 2004/2005 – 2006/2007 Konsolidierungsbeitrag 1.580.000 € 4. Finanzformel 2007/2008 – 2010/2011 Konsolidierungsbeitrag 1.860.000 € 5. Finanzformel 2011/2012 – 2013/2014 Konsolidierungsbeitrag 1.220.000 € Vorlage V/0702/2013) Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik 700.000 € – Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) Gesamtbeitrag 6.085.000 € Von den durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen waren alle Sparten und Abteilungen betro f- fen. Das Theater Münster hat alle realisierbaren Personaleinsparungen (27,2 Stellen) im künstler i- schen und nicht -künstlerischen Bereich umgesetzt. Darüber hinaus wurden bei den Sachkosten Kürzungen vorgenommen. Im Rahmen der Finanzierung der Tarifrunde 2010 ist der bisherige I n- vestitionskostenzuschuss zu Gunsten des Konsumtivbereichs u mgewandelt worden. Dies hat zur Folge, dass notwendige Investitionen gestrichen oder über einen längeren Zeitraum gestreckt wer- den müssen. Damit hat das Theater Münster seit 2003 die Konsolidierungsleistungen analog zu denen der städ- tischen Ämter und Einrichtungen erbracht. Trotz aller bisherigen Konsolidierungsbeiträge ist es dem Theater Münster gelungen, ein künstler i- sches und organisatorisches Konzept zu entwickeln, das den Qualitätsstandard des Hauses ges i- chert hat und Spartenschließungen bislang vermeiden konnte. Das Theater Münster setzt auch weiterhin alles daran, ein leistungsfähiges und künstlerisch anspruchsvolles Meh rspartenhaus zu bieten. Auf Grund der Sparbeiträge der vergangenen Jahre sind die Konsolidierungsmöglichkeiten im Etat des Theaters Münster jedoch gänzlich ausgeschöpft. Weitere Reduzierungen bei Personal- - 4 - V/0240/2013 und Sachkosten wären letztlich nur über eine drastische strukturelle und programmatische Änd e- rung bis hin zu Spartenschließung(en) möglich. Der Vergleich mit anderen Theatern und die bisherigen Gutachten und Fr agen zur Steigerung der Effektivität zeigen, dass das Theater Münster ständig an einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation arbeitet (s. Anlage 2, Punkt 2 und 3). Verfahren bei Tarifsteigerungen in der Vergangenheit bis einschließlich SZ 2006/2007 Der städtische Zuschuss beinhaltete eine jährliche 2 %ige Personalkostensteigerung (Vorlage 432/02, 2. Finanzformel). Bis einschließlich SZ 06/07 sind die jährlichen Ergebnisverbesseru n- gen auf Grund von Tarifsteigerungen unter 2% in eine Tarifausgleichsrücklage abgeführt wo r- den. Im Rahmen der Konsolidierungsrunde zur 4. Finanzformel (295/06) wurde ein dauerha f- ter Verzicht auf die automatische Personalkostensteigerung festgelegt. Folglich sind seitdem die Auswirkungen der Tarifabschlüsse jeweils einzeln mit der Stadt zu verhandeln. Tarifrunde 2008 Zunächst Inanspruchnahme der noch vorhandenen Tarifausgleichsrücklage für den Mehrau f- wand in der SZ 07/08. Stufenweise dauerhafte Erhöhung des Zuschusses bis zur SZ 09/10 zum Ausgleich der Tarifmehrbelastungen um insgesamt 1.016.000 €. Tarifrunde 2010 Finanzierung der Mehrbelastungen in der SZ 10/11 durch einmaligen Sonderzuschuss der Stadt i.H.v. 218.000 € und der Umwandlung des Investiv - in den Konsumtivzuschuss i.H.v. 200.000 €. Ab der SZ 11/12 w urden die Tarifsteigerungen durch die dauerhafte Umwandlung des Investivzuschusses (200.000 €) und Einsparungen im Budget der Städtischen Bü h- nen(107.000 €) ausgeglichen. Tarifrunde 2012 Für die Tarifrunde 2012, bei der in einem dreistufigen Lohnanstieg insgesamt eine 6,3 %ige Steigerung der Personalaufwendungen zu finanzieren war, ist mit der Vorlage V/0434/2012 vom Rat der Stadt Münster eine Zuschusserhöhung zur Übernahme der ersten beiden Stufen beschlossen worden. Die dritte Stufe, die in der Spielzeit 2013/2014 aufwandswirksam wird, ist mit Beschluss der Vorlage V/0702/2013) Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik – Hand- lungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) durch das Theater Münster innerhalb des best e- henden Budgets selbst zu finanzieren. Zukünftige Finanzausstattung Das bisherige Zuschuss verfahren auf Grundlage einer Finanzformel hat dem Theater Mün ster grundsätzlich eine verlässliche Finanzbasis gegeben. Mit den Konsolidierungsleistungen , die das Theater Münster innerhalb der bisherigen Finanzformeln in der Vergangenheit erbracht hat und aktuell bis 2017 noch leisten muss (s.o.), ist der finanzielle Handlungsspie lraum des Theaters Münster gänzlich aufgebraucht, d.h. die Zielsetzung ein künstlerisch leistungsfähiges und a n- spruchvolles Mehrspartenhaus (Musik -, Sprech -, Tanz -, Kinder - und Jug endtheater, Konze rte) anzubieten ist gefährdet. Insbesondere der Erhalt aller Sparten erscheint unter den red uzierten finanziellen Rahmenbedingungen auf Dauer fraglich. Weitere Absenkungen der gewährten Z u- schüsse oder zusätzliche Aufwendungen innerhalb des Zuschussbudgets, sind jedoch ohne die Schließung von Sparten, nicht mehr möglich. Bislang musste nach Abschluss eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst eine Ein i- gung zur Finanzierung der Mehraufwendungen zwischen dem Theater und der Stadt Münster aus- gehandelt werden. Dabei waren bei einer Tarifanpassung pro Prozentpunkt rd. 180.000 € für Pe r- sonalmehraufwendungen einzuplanen. Für die Laufzeit des neuen Managementko ntrakts bis zur Spielzeit 2018/2019 soll daher jeweils eine Erhöhung des Zusc husses in Höhe der tarifbedingten Mehraufwendungen erfolgen. Diese Regelung gilt bereits für den nächsten zu erwartenden Tari f- abschluss ab dem 01.03.2014 , der noch in die Laufzeit der 5. Finanzfo rmel fällt und sich in die - 5 - V/0240/2013 neue 6. Finanzformel auswirkt. Hie rdurch wird eine fristgerechte Beendigung des laufenden M a- nagementkontrakts, inkl. 5. Finanzformel sichergestellt. Mit der Übernahme der Tarifmehraufwe n- dungen durch die Stadt Münster wird eine analoge Behandlung gegenüber den übrigen städt i- schen Ämtern erreicht (s. Anlage 2, Punkt 1, Modellrechnung bei angenommener 2%iger Tarifstei- gerung). Darüber hinaus belasten die kontinuierlichen Preissteigerungen im Sachausgabenbereich das Budget des Theaters. Da der städtische Zuschuss letztendlich seit der Spielzeit 2008/2009 gede- ckelt ist, mussten alle Preissteigerungen insb. im Energiekostensektor innerhalb des Budgets e i- genständig ausgeglichen werden. Dies hat über den Zeitraum der letzten 4 Spielzeiten ein strukt u- relles Defizit herbeigeführt, das den finanziellen Handlungs spielraum des Theaters Münster eben- falls belastet und weiter einschränkt . Zum Ausgleich hierfür erhält das Theater Münster während der Laufzeit des neuen Managementkontrakts eine jährliche Steigerung des Sachkostenzuschus- ses in Höhe von 2 % der z.Z. veranschlagten Sachkosten. Basis für die Ermittlung dieses Betrages ist der A nteil der Sachkosten am Gesamtzuschussbetrag der Stadt Münster für die Spielzeit 2013/2014. Der Sachkostenanteil beträgt rd. 5,7 Mio €, d.h. die jährliche Steigerung des Sachkos- tenzuschusses während der Laufzeit des Managementkontraktes hat eine Höhe von 120.000 € ( s. Anlage 2, Punkt 1, Modellrechnung). Soweit das Theater Münster in den nächsten Jahren einen Jahresüberschuss er wirtschaftet, wird dieser in eine Gewinnrücklage eingestellt und auf die Zuschusserhöhungen angerechnet. Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung gebäudewirtschaftlicher Leistu n- gen durch das Amt für Immobilienmanagement Münster finanziert das Theater Münster die Investi- tionen an den theaterspezifi schen Betriebsbeinrichtungen so weit wie möglich aus den jährlichen Abschreibungen. Mittelfristig sind jedoch größere Investitionen erforderlich, um die Betriebssiche r- heit an den technischen Anlagen, z.B. Obermaschinerie, zu gewährleisten. Der Finanzrahmen die- ser Maßnahmen geht über die jährlichen Abschreibungen hinaus und kann nicht zusätzlich durch das Theater Münster aufgebracht werden. Aus diesem Grund erstellt das Theater Münster z u- sammen mit dem Amt für Immobilienmanagement eine Maßnahmenliste zukünftiger Investitionen und priorisiert diese unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, z.B. Betriebssicherheit. Inves- titionen ab einer Summe von 200.000 €, die nicht aus den Abschreibungen finanziert werden kö n- nen, werden als Einzelmaßnahmen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, vom 01.09.2014 bis 31.08.2019. Die Vertrags- parteien verpflichten sich, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieses Kontraktes u.a. w e- gen der pe rsonalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitteilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-Bühne) spätestens ab dem 01.01.2018 zu beginnen und bis zum 15.05.2018 abzuschließen. i.V. i.V. Reinkemeier Dr. Hanke Stadtkämmerer Stadträtin Anlagen 1. Managementkontrakt 2. Hinweise zum Theater
Anlage 1 Managementkontrakt Städtische Bühnen 6. Finanzformel Stand 10.05.13
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Anlage 1
MANAGEMENTKONTRAKT
zwischen
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster
und
der Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Regelungen dieses Vertrages soll beschrieben und hinreichend fixiert werden, welche Ziel-
erwartungen die Stadt Münster an die eigenbetriebsä hnliche Einrichtung Theater Münster hat und
wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Während im ersten Teil des Vertrages zeitlich dauer hafte Regelungen in einem strategischen Sin-
ne inhaltlich und qualitativ geregelt werden sollen , werden im zweiten Teil zeitlich befristete Rege-
lungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quant itätsziele für die Laufzeit des Managementkon-
traktes mit entsprechender Bemessung der Finanzressourcen bestimmt.
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung des Theaters Münster in
den Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür die Zuordnung des Theaters Münster in die In-
formationskategorie A und die Zuordnung in das Steu erungscluster I. Danach unterliegt das Thea-
ter Münster einer quartalsweisen Berichtspflicht un d gilt als Zuschussbeteiligung mit mittelfristig
festgelegtem Budget.
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der Stadt
Münster Rechnung getragen.
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen
2.1.1 Zielbestimmungen des Theaters Münster
2.1.1 Betriebszweck
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung ausgeführt (Stand 02.07.2008):
„Zweck und Gegenstand der Einrichtung einschließlic h etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die
Förderung des kulturellen Lebens durch den Betrieb der Städtischen Bühnen Münster. Das Sinfo-
nieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes. Die Einrichtung kann zur Erfüllung des Be-
triebszwecks sowohl eigene Leistungen erstellen, al s auch die Bestrebungen und Aktivitäten Drit-
ter unterstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen d er gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt
Münster, individueller Zielvereinbarungen sowie unt er Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungs-
erbringung zu erfüllen .“
„Die Einrichtung verfolgt ausschließlich und unmitt elbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordn ung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Einrichtung dürfen nur für die satzungsmäßi-
gen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person d urch Ausgaben, die dem Zweck der Ein-
richtung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig h ohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auf-
lösung oder Aufhebung der Einrichtung oder bei Wegf all ihres bisherigen Zwecks hat die Stadt
Münster ihr Vermögen, soweit es den Wert der Sach- und Kapitaleinlagen übersteigt, ausschließ-
lich für die Förderung der Kunst und Kultur zu verwenden.“
Das Theater Münster hat kein eigenes Grundeigentum, sondern nutzt Grund und Boden sowie
Gebäude im Rahmen eines Mietvertrages mit der Stadt Münster.
2.1.2 Oberziele
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsic ht eine wichtige Rolle für die Städte und Ge-
meinden im Umland ein. Das Theater Münster prägt mi t seinem Theater- und Konzertangebot das
kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und strah lt mit seinen Aktivitäten weit über die lokalen
Grenzen hinaus. Aufgabe des Theater Münsters ist es , nicht nur für die eigene Einwohnerschaft,
sondern auch für die Bewohner in der Region ein umf assendes Theater- und Konzertangebot vor-
zuhalten. Durch ein hochwertiges Programm soll die Wahrnehmung und der Bekanntheitsgrad von
Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar werden.
Neben v.g. Oberzielen steht auch immer die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Theater Münsters
im Fokus.
Sachziele
Konkret lassen sich aus den v.g. Oberzielen folgende Sachziele ableiten:
• Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen un d anspruchvollen Mehrspartenhauses (Mu-
sik-, Sprech-, Tanz-, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte) für Münster und die Region
• Akquise neuer Veranstaltungen zur Ergänzung und Au sweitung des Leistungsangebotes
• Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur S teigerung der Aufenthaltsqualität
Finanzziele
Die Finanzziele des Theater Münsters leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober- und
Sachzielen ab:
• Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der je weiligen beschlossenen Wirt-
schaftspläne unter Einhaltung der mit der Stadt Mün ster vereinbarten Finanzmittel-
bereitstellung
• Steigerung der Einnahmen/Umsatzerlöse
• Erhöhung des Kostendeckungsgrades
3. Zeitlich befristete Regelungen
3.1 Finanztransfers der Stadt Münster an das Theat er Münster
Auf Grundlage der 6. Finanzformel, Laufzeit 5 Jahre wird für die Sp ielzeiten 2014/2015 bis
2018/2019 der Basiszuschussbetrag auf 19.649.300 € zuzügli ch einer jährlichen Steigerung
des Sachkostenausgleichs i.H.v. 120.000 € festgesetzt:
Für einen wirtschaftlichen „Zielmittel“ - Einsatz d er finanziellen Ressourcen gelten die folgenden
Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsver fahren des Wirtschaftsplanes der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster Münster:
• Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch einen beso nderen Beschluss des Rates beschlos-
sen. Mit der Umwandlung in eine eigenbetriebsähnlic he Einrichtung wird nach den NKF-
Regeln nur noch eine jahresbezogene Zuschussausweis ung im städtischen Haushalt er-
scheinen. Damit ist er neuerdings Anlage des städtischen Haushaltsplanes.
• Zur weiteren Finanzierung des gesamtstädtischen Ha ndlungsprogramms 2012 – 2017
durch den Theater- und Orchesterhaushaltes und im H inblick auf eine angemessene Betei-
ligung der Besucher an den lfd. steigenden Kosten d es Wirtschaftsplanes ist im Rahmen
des Geltungszeitraumes dieses Managementkontraktes auch zukünftig bei der Aufstellung
des Wirtschaftsplanes die Frage weiterer Eintrittspreiserhöhungen zu prüfen.
• Ein dem Theater Münster zuerkanntes Zuschussbudget wird im Rahmen der Aufstellung
des Wirtschaftsplanes vom Theater Münster eigenverantwortlich und eigenständig ausdiffe-
renziert und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer B uchführung auf die Ertrags- und
Aufwandspositionen sach- und fachgerecht entsprechend veranschlagt.
• Auf der Grundlage der 6. Finanzformel ist vom The ater Münster rechtzeitig der Spiel- und
Konzertplan der jeweiligen Spielzeit vorzulegen.
• Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans, die im laufenden Wirtschaftsjahr notwendig
sind, können eigenverantwortlich durch das Theater Münster vorgenommen werden. Bei
wesentlichen Änderungen ist ein geänderter Wirtschaftsplan vorzulegen.
• Die Leistungsverrechnungen mit städtischen Ämtern/ Einrichtungen sind zur Spielzeit
2008/2009 komplett erfasst und neu berechnet worden. Das Theater Münster erhält jährlich
eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen un d erstattet den Aufwand an die Äm-
ter/Einrichtungen. Bei einer wesentlichen Veränderu ng der Aufwendungen, soweit diese
nicht vom Theater Münster im vornherein beeinflussb ar sind, muss eine Neuberechnung
und Anpassung der Zuschusshöhe erfolgen.
• In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ja hresüberschüsse werden für die Fol-
gejahre in eine Gewinnrücklage des Theater Münsters eingestellt. In dieser Gewinnrückla-
ge werden Beträge aus Bewirtschaftungsverbesserungen angesammelt, die sich durch Ein-
sparungen bei den Sachkosten und/oder durch Mehrein nahmen bei den Eintrittsgeldern
oder sonstigen Zuschüssen und Zuweisungen ergeben ( eigene Managementleistungen).
Die Verwendung dieser Gewinnrücklage liegt in der e igenverantwortlichen Disposition des
Theaters Münster. Die Gewinnrücklage ist im Regelfa ll für den konsumtiven Bereich des
Wirtschaftsplans zu verwenden. Soweit davon auch In vestitionen finanziert werden sollen
(Ausnahmeregelung), ist dies erst möglich, wenn die folgenden Finanzplanungsjahre aus-
geglichen sind.
• Regelungen zum Defizitausgleich
a. Für den Ausgleich zukünftiger Tarifsteigerungen, di e während der Laufzeit des Ma-
nagementkontrakts ausgehandelt werden, erfolgt die vollständige Übernahme der
tarifbedingten Mehraufwendungen durch die Stadt Münster.
b. Weitere Personalkostendefizite (z.B. Krankheitsetat usw.) sind innerhalb der Spiel-
zeit im Rahmen des Wirtschaftsplans auszugleichen b zw. aus der Gewinnrücklage
zu decken.
c. Für alle sonstigen Defizite die bereits bei Aufstel lung des Wirtschaftsplans oder im
Laufe einer Spielzeit bekannt sind, ist zwischen de m Finanzdezernat, dem Theater
Münster und dem Fachdezernat unter Berücksichtigung der vorhandenen Rücklage
eine Lösung zur Defizitabdeckung herbeizuführen und den zuständigen Ratsgre-
mien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Einnahmen der Betriebskos-
tenzuweisungen des Landes um mehr als 10 % geringer ausfallen als im Wirt-
schaftsplan veranschlagt oder die Finanzlage der St adt Münster sich derart ver-
schlechtert, dass eine Haushaltssicherung unmittelbar droht.
3.2 Kenngrößen zur Zielerreichung
Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Finanzz iele gilt unter der Voraussetzung, dass die
unter 3.1. genannten Zahlungen durch die Stadt Müns ter und die ggfls. zur Abdeckung der zusätz-
lichen finanziellen Kapitalbedarfe erfolgen, die Er reichung der in den jährlichen Wirtschaftsplänen
festgelegten monetären Zielgrößen.
Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt:
• Erhaltung aller Sparten
• Steigerung des Besucheraufkommens
• Anzahl der neu entwickelten Veranstaltungen/Angebo te
3.3 Mietregelungen
Der bislang bestehende Mietvertrag mit dem Amt für Immobilienmanagement wird für den aktuell
angemieteten bestehenden städtischen Gebäude- und G rundstücksbestand bis zum
31.08.2019
zu den derzeitigen Konditionen verlängert. Die Miet e wird für die Laufzeit dieses Managementkon-
traktes nicht erhöht.
4. Erfüllung der Finanzziele
Die Erfüllung des Kontraktes steht unter dem Vorbeh alt, dass sich die finanziellen Rahmenbedin-
gungen der Stadt Münster nicht gravierend verschlec htern und insbesondere keine Haushaltssi-
cherung droht. Sollten sich die finanziellen Rahmen bedingungen der Stadt Münster gravierend
verändern, ist über eine Anpassung des Managementkontraktes zu verhandeln.
5. Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, vom 01.09.2014 bis 31.08.2019. Die Parteien
verpflichten sich, die Verhandlungen über eine Fort schreibung dieses Kontraktes u.a. wegen der
personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die N ichtverlängerungsmitteilungen zur Beendi-
gung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-B ühne) spätestens ab dem 01.01.2018 zu
beginnen und bis zum 15.05.2018 abzuschließen.
6. Sonstige Regelungen
• Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrund sätze und die Rahmenrichtlinie für Beteili-
gungen der Stadt Münster.
• Das Theater Münster unterliegt einer quartalsweise n Berichtspflicht.
Münster, den 07.05.2013
Für das Theater Münster Für die Stadt Müns ter
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Andrea Hanke Rita Feldmann Dr. Ulrich Peters Alfons Reinkemeier
Stadträtin Verwaltungsdirektorin General intendant Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0240/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37