Mandari Insight

V/0162/2025

Errichtungsbeschluss Sechsfachsporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg

Vorlagen 16.04.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 49

Anlage 1 - Raumprogramm Sechsfachsporthalle HBBK

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Konzept Sechsfachsporthalle HBBK

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Stellplatznachweis Sechsfachsporthalle HBBK

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Raumprogramm Sechsfachsporthalle HBBK

8073 Zeichen

HBBK
Hans-Böckler-Schule Münster-Mauritz, Neubau einer 6-fach Sporthalle
Raum- und Funktionsprogramm
Stand: 11.04.2025
Anforderungen der DIN 18032 und 18040-1 in jeweils gültiger Fassunglfd. Nr. (intern)Funktionsbereich GeschossNr.EinzelraumNr.Raum ID
Raumbezeichnung Name Soll-Fläche
[m²]
Ist-Fläche
[m²] Anmerkungen
Anzahl Personen
01. Sporthalle | NF 5.5 Sporträume
01 U1 01 Sporthalle 1/6 27,00 15,00 405,00 lichtes Raumprofil mindestens 7,0m 30
01 U1 02 Sporthalle 2/6 27,00 15,00 405,00 doppelschalige Trennvorhänge 30
01 U1 03 Sporthalle 3/6 27,00 15,00 405,00 30
Zwischensumme 1.215,00 Untere Sporthallen 22 x 45m (lichtes Innenmaß)
01 01 04 Sporthalle 4/6 27,00 15,00 405,00 lichtes Raumprofil mindestens 7,0m 30
01 01 05 Sporthalle 5/6 27,00 15,00 405,00 doppelschalige Trennvorhänge 30
01 01 06 Sporthalle 6/6 27,00 15,00 405,00 30
Zwischensumme 1.215,00 Obere Sporthallen 22 x 45m (lichtes Innenmaß)
01 U1 07 Geräteraum 1/6 10,00 4,50 45,00
01 U1 08 Geräteraum 2/6 10,00 4,50 45,00
01 U1 09 Geräteraum 3/6 10,00 4,50 45,00
Zwischensumme 135,00 Geräteräume untere Sporthallen
01 01 10 Geräteraum 4/6 10,00 4,50 45,00
01 01 11 Geräteraum 5/6 10,00 4,50 45,00
01 01 12 Geräteraum 6/6 10,00 4,50 45,00
Zwischensumme 135,00 Geräteräume obere Sporthallen
01 01 13 Krafttrainingsraum 80,00 60-80 m², entwurfsabhängig, lichtes Raumprofil mindestens 3,5m,
Anzahl Nutzer*Innen: kleine Mannschaften und kleine Klassengrößen
02. Mehrzweckflächen | NF 5.6 Versammlungsräume
02 00 14 Mehrzweckraum 300,00 lichtes Raumprofil ca. 4-5m, Ausstattung bspw. Bühne noch in Klärung 199
03. Umkleiden | NF 7.1 Umkleiden
03 U1 15 Lehrer-/Schiedsrichter-/Übungsleiterraum,
zugleich Sanitäts- und Regieraum
17,00 1 Dusche, 1 Waschtisch, 1 WC, auf Hallenebene unten, möglichst mittig 1
03 00 16 Lehrer-/Schiedsrichter-/Übungsleiterraum 15,00 1 Dusche, 1 Waschtisch, 1 WC, auf der Ebene der Umkleideräume, wenn unterschiedlich 1
03 01 17 Lehrer-/Schiedsrichter-/Übungsleiterraum,
zugleich Sanitäts- und Regieraum
17,00 1 Dusche, 1 Waschtisch, 1 WC, auf Hallenebene oben, möglichst mittig 1
03 00 18 Lehrer-/Schiedsrichter-/Übungsleiterraum 15,00 1 Dusche, 1 Waschtisch, 1 WC, auf der Ebene der Umkleideräume, wenn unterschiedlich 1
03 00 19 Hallenwartsraum 15,00 Arbeits-/Aufenthaltsraum (ASR), 1 Dusche, 1 Waschtisch, 1 WC, Umkleidebereich
erreichbar von Halle, ggf. außen, Übersicht über Halle (Fenster)
1
03 00 20 1. Hilfe-Raum 10,00 Waschbecken, Liege, nach ASR4.3>/=20 m² 1
Zwischensumme 89,00 Lehrer-/Schiedsrichter-/Übungsleiter
03 U1 21 Umkleide 1/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 22 Umkleide 2/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 23 Umkleide 3/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 24 Umkleide 4/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
Abmessungen
nach 
DIN18032 + DIN18040
Länge [m] | Breite [m]
lichte Raumhöhe: 2,5m, Tiefe 4,5m, Länge entwurfsabhängig
lichte Raumhöhe: 2,5m, Tiefe 4,5m, Länge entwurfsabhängig
V3.0-20210701 Seite 1/3

lfd. Nr. (intern)Funktionsbereich GeschossNr.EinzelraumNr.Raum ID
Raumbezeichnung Name Soll-Fläche
[m²]
Ist-Fläche
[m²] Anmerkungen
Anzahl Personen
Abmessungen
nach 
DIN18032 + DIN18040
Länge [m] | Breite [m]
03 U1 25 Umkleide 5/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 26 Umkleide 6/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 27 Umkleide 7/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 28 Umkleide 8/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 29 Umkleide 9/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 30 Umkleide 10/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 31 Umkleide 11/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 U1 32 Umkleide 12/12 23,00 mind. 12 lfdm Umkleidebank 15
03 00 33 Umkleideraum Krafttrainingsraum 1/2 15,00 entwurfsabhängig, nur bei Bedarf, möglichst Nutzung der Umkleiden Sporthallen
03 00 34 Umkleideraum Krafttrainingsraum 2/2 15,00 entwurfsabhängig, nur bei Bedarf, möglichst Nutzung der Umkleiden Sporthallen
Zwischensumme 306,00 Umkleiden
03 U1 35 Wasch-/Duschraum 1/4
(Zuordnung zu je 2 Umkleideräumen)
21,00 6 Duschen, 6 Waschtische, 1 WC (1,51m x 1,61m ohne Vorraum, ohne Waschtisch), barrierefrei
03 U1 36 Wasch-/Duschraum 2/4
(Zuordnung zu je 2 Umkleideräumen)
21,00 6 Duschen, 6 Waschtische, 1 WC (1,51m x 1,61m ohne Vorraum, ohne Waschtisch), barrierefrei
03 U1 37 Wasch-/Duschraum 1/2
(Zuordnung zu 2 Umkleideräumen), teilbar
25,00 je Teilraum mit: 
4 Duschen, 4 Waschtische, 1 WC (1,51m x 1,61m ohne Vorraum, ohne Waschtisch), barrierefrei
03 01 38 Wasch-/Duschraum 3/4
(Zuordnung zu je 2 Umkleideräumen)
21,00 6 Duschen, 6 Waschtische, 1 WC (1,51m x 1,61m ohne Vorraum, ohne Waschtisch), barrierefrei
03 01 39 Wasch-/Duschraum 4/4
(Zuordnung zu je 2 Umkleideräumen)
21,00 6 Duschen, 6 Waschtische, 1 WC (1,51m x 1,61m ohne Vorraum, ohne Waschtisch), barrierefrei
03 01 40 Wasch-/Duschraum 2/2
(Zuordnung zu 2 Umkleideräumen), teilbar
25,00 je Teilraum mit: 
4 Duschen, 4 Waschtische, 1 WC (1,51m x 1,61m ohne Vorraum, ohne Waschtisch), barrierefrei
03 01 41 Wasch-/Duschraum Krafttrainingsraum
(Zuordnung zu 2 Umkleideräumen), teilbar
25,00 je Teilraum mit: 
4 Duschen, 4 Waschtische, 1 WC (1,51m x 1,61m ohne Vorraum, ohne Waschtisch), barrierefrei
Zwischensumme 159,00 Wasch-/Duschräume
04. WC | NF 7.1 Sanitärräume
04 U1 42 WC Damen (Sportlerinnen) 9,00 auf Hallenebene unten, 2 WC, 1 Waschtisch,, entwurfsabhängig
04 U1 43 WC Herren (Sportler) 9,00 auf Hallenebene unten, 1 WC, 2 Urinal, 1 Waschtisch, entwurfsabhängig
04 U1 44 WC barrierefrei (Sportler*In) 6,00 auf Hallenebene unten, genderneutral, 1 WC, 1 Waschtisch, entwurfsabhängig
04 01 45 WC Damen (Sportlerinnen) 9,00 auf Hallenebene oben, 2 WC, 1 Waschtisch, entwurfsabhängig
04 01 46 WC Herren (Sportler) 9,00 auf Hallenebene oben, 1 WC, 2 Urinal, 1 Waschtisch, entwurfsabhängig
04 01 47 WC barrierefrei (Sportler*In) 6,00 auf Hallenebene oben, genderneutral, 1 WC, 1 Waschtisch, entwurfsabhängig
04 00 48 WC Damen (Besucherinnen) 12,00 auf Ebene MZR, 3 WC, 2 Waschtisch
04 00 49 WC Herren (Besucher) 12,00 auf Ebene MZR , 2 WC, 2 Urinal, 2 Waschtisch
04 00 50 WC barrierefrei (Besucher*In) 6,00 auf Ebene MZR, genderneutral, 1 WC, 1 Waschtisch, barrierefreie Ausstattung
Zwischensumme 78,00 Sanitärräume/WC
Zusammenfassung NF
01. Sporthalle 2.940,00
02. Mehrzweckflächen 300,00
03. Umkleiden inkl. Waschräume 554,00
04. Sanitärräume/WC 78,00
Zwischensumme NF 3.872,00
Seite 2/3

lfd. Nr. (intern)Funktionsbereich GeschossNr.EinzelraumNr.Raum ID
Raumbezeichnung Name Soll-Fläche
[m²]
Ist-Fläche
[m²] Anmerkungen
Anzahl Personen
Abmessungen
nach 
DIN18032 + DIN18040
Länge [m] | Breite [m]
05. Sonstige Flächen | NF 7.3 Abstellräume + 7.9 Sonstige Räume
05 U1 51 PuMi/Reinigungsgeräte 6,00 auf Hallenebene unten, 1 Ausgussbecken
05 01 52 PuMi/Reinigungsgeräte 6,00 auf Hallenebene oben, 1 Ausgussbecken
05 01 53 PuMi/Reinigungsgeräte 6,00 Erdgeschoss, 1 Ausgussbecken, bei Bedarf ?
05 00 54 Stuhl-/Lager 10,00 auf Ebene MZR
05 00 55 Lager allgemein 15,00 inkl. mobile Garderobenständer
05 00 56 Vorbereitungsküche MZR 15,00 Kühlschränke, Spüle, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Lager- u. Abstellflächen für Catering
Zwischensumme 58,00 Abstellräume/Sonstige Räume
Folgende Räume werden entwurfsabhängig nach Bedarf ergänzt:
06. Technikflächen | TF
06 Technikraum entwurfsabhängig
06 Technikschacht entwurfsabhängig
07. Verkehrsflächen | VF
07 Treppenhaus 1 entwurfsabhängig
07 Treppenhaus 2 entwurfsabhängig
07 00 Foyer/Eingang entwurfsabhängig
07 Lastenaufzug Gerätetransport
Annahme: Traglast 1.600 kg, Kabinengröße 140 x 240, Schacht 250 x 280
Anforderung vom 11.04.25: Traglast: </=400kg Kabinengröße: 400 x 200-300 * 220 (LxB*H)
07 Personenaufzug barrierefreie Erschließung
Annahme: Aufzugstyp 2: zulässiges Gewicht bis 630 kg, Kabinengröße 110 x 140 (BxT), Türbreite 90
Rollstuhlklasse B, Mindestgröße nach DIN 18040 für Neubauten
07 Flur entwurfsabhängig
Zusammenfassung gesamt
01. Sporthalle 2.940,00
02. Mehrzweckflächen 300,00
03. Umkleiden inkl. Waschräume 554,00
04. Sanitärräume/WC 78,00
05. Abstellräume/Sonstige Räume 58,00
06. Technikflächen
07. Verkehrsflächen
Zwischensumme 3.930,00
Seite 3/3

Anlage 2 - Konzept Sechsfachsporthalle HBBK

3951 Zeichen

Abbruch/ Neubau
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:500 Planschlüssel:   
Hoffschultestraße
AA
Schulhof
Parken
Fahrrad-
Parken
Fürstenberg-Schule
Hans-Böckler-Schule
TuS Saxonia MS
Sporthalle MAG

Lageplan 
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:500 Planschlüssel:   
Hoffschultestraße
AA
Schulhof
Parken
Fahrrad-
Parken
Fürstenberg-Schule
Hans-Böckler-Schule
TuS Saxonia MS
Sporthalle MAG
G  R  Ü  N  D  A  C  H
P V -  A n l a g e
P V -  A n l a g e
P V -  A n l a g e
P V -  A n l a g e
G R Ü N D A C H

Erdgeschoss
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:200 Planschlüssel: Grundriss 
14,4060 27,50 50 2,00 60
28,60 17,00
60 48,50 60
13,67
23,30
16,00 16,50 16,00
mobile 
Garderoben-
ständer
SchachtSchacht
Schacht
Lager
F: 15,58 m2Pumi
F: 2,53 m2
WC H
F: 11,03 m2
AA
TuS Saxonia MS
Sporthalle MAG
Sporthalle 1
F: 422,81 m2
Sporthalle 2
F: 419,38 m2
Sporthalle 3
F: 422,81 m2
Foyer
F: 184,12 m2
Galerie
F: 102,26 m2
WC
F: 12,33 m2
Treppe
F: 37,67 m2
1. Hilfe
F: 10,88 m2
Kraftraum
F: 70,21 m2
Umkleide
F: 24,15 m2
Hallenwartsraum
F: 10,88 m2
Mehrzweckraum
F: 300,25 m2
Umkleide
F: 24,11 m2
Beh.-WC
F: 7,85 m2
Vorbereitungsküche
F: 18,46 m2
Treppe
F: 44,07 m2
Flur
F: 13,56 m2
Flur
F: 23,30 m2
Stuhl-/ Lager
F: 11,29 m2

1. Untergeschoss
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:200 Planschlüssel: Grundriss 
60 27,50 50 5,65 2,00 8,75 60
28,60 17,00
60 48,50 60
16,00 16,50 16,00
SchachtSchachtSchacht
Schacht
Lager
F: 5,81 m2
AA
Sporthalle 1
F: 426,25 m2
Sporthalle 2
F: 426,25 m2
Sporthalle 3
F: 426,25 m2
Geräteraum 1
F: 44,16 m2
Umkleide
F: 54,81 m2
Umkleide
F: 55,42 m2
Umkleide
F: 48,75 m2
Umkleide
F: 48,43 m2
Lehrerumkleide
F: 15,78 m2
Treppe
F: 37,67 m2
Flur
F: 127,43 m2
Geräteraum 2
F: 44,16 m2
Geräteraum 3
F: 44,08 m2
Lehrerumkleide
F: 15,96 m2
Pumi
F: 9,13 m2
Beh-WC 
F: 8,31 m2
Umkleide
F: 48,75 m2
Umkleide
F: 48,75 m2
Treppe
F: 39,80 m2
WC D
F: 7,12 m2
WC H
F: 7,12 m2

1. Obergeschoss
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:200 Planschlüssel: Grundriss 
AA
60 27,50 50 5,65 2,00 8,75 60
28,60 17,00
60 48,50 60
16,00 16,50 16,00
19,00
23,30
13,67
SchachtSchachtSchacht
Lager
F: 5,81 m2
Schacht
TuS Saxonia MS
Sporthalle MAG
Sporthalle 4
F: 422,81 m2
Sporthalle 5
F: 422,81 m2
Sporthalle 6
F: 422,81 m2
Geräteraum 4
F: 44,16 m2
Geräteraum 5
F: 44,35 m2
Umkleide
F: 48,94 m2
Umkleide
F: 48,62 m2
Lehrerumkleide
F: 15,78 m2
Lehrerumkleide
F: 15,78 m2
Treppe
F: 37,67 m2
Geräteraum 1
F: 44,08 m2
Treppe
F: 42,95 m2
Flur
F: 128,43 m2
Umkleide
F: 43,31 m2
Umkleide
F: 43,52 m2
Beh-WC 
F: 8,31 m2
Pumi
F: 9,13 m2
Galerie
F: 12,79 m2

2. Obergeschoss 
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:200 Planschlüssel: Grundriss 
AA
60 48,50 60
16,00 16,50 16,00
60 27,50 50 5,65 2,00 8,75 60
28,60 17,00
TuS Saxonia MS
Sporthalle MAG
Sporthalle 4
F: 422,81 m2
Sporthalle 5
F: 419,38 m2
Sporthalle 6
F: 422,81 m2
G R Ü N D A C H
Technik
F: 145,49 m2
Treppe
F: 37,67 m2
Technik
F: 251,94 m2
Umkleide
F: 43,51 m2
Umkleide
F: 43,76 m2
Flur
F: 73,81 m2
Treppe
F: 47,44 m2
WC D
F: 7,12 m2
WC H
F: 7,12 m2

Dachaufsicht
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:200 Planschlüssel:   
AA
Fahrrad-
Parken
TuS Saxonia MS
Sporthalle MAG
G  R  Ü  N  D  A  C  H
P V -  A n l a g e
P V -  A n l a g e
P V -  A n l a g e
P V -  A n l a g e
G R Ü N D A C H

Schnitt A-A
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:200 Planschlüssel:   
5,25 15,25
40 8,95
60
8,75 35 40 1,00
4,15 40 4,15 40 4,15 40 4,15 40
-4,55
4,55
-4,55
14,25
0,00
4,55
9,10
1,507,201,507,00
5,65
M E H R Z W E C K R A U M
S P O R T H A L L E    4 - 6
S P O R T H A L L E    1 - 3
TuS Saxonia MS
Sporthalle MAG
Hans-Böckler-Schule

Abstandsflächen
Stand:  
HBBK_Neubau einer 6-fach Sporthalle  
Maßstab: 1:500 Planschlüssel:   
Hoffschultestraße
AA
Schulhof
Parken
Fahrrad-
Parken
Fürstenberg-Schule
Hans-Böckler-Schule
TuS Saxonia MS
Sporthalle MAG

Anlage 3 - Stellplatznachweis Sechsfachsporthalle HBBK

4778 Zeichen

HBBK
Hans-Böckler-Schule Münster-Mauritz, Neubau einer 6-fach Sporthalle
Stellplatznachweis für PKW und Fahrräder
Stand: 11.04.2025
Grundlagen: Ortsrecht, Stellplatzsatzung der Stadt Münster, 63.13
§ 3 Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze
(1)
(4)
(5)
(6)
§ 4 Standort, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen
(1)
(6)
§ 7 Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
5 Sportstätten
5.2 Spiel-/Sporthallen PKW Fläche [m²] Stpl. auf
gerundetStpl. Vorhand. Anmerkungen
1 Stpl. je 50 m² Hallenfläche 2.510,00 50,20 51 40 davon 1  barrierefrei
Zone II, 10 Minuten Takt > 15% Abzug 42,67 43 40 > 3 Stpl. sind neu herzurichten, davon 1 barrierefrei
1 barr. Stpl. Wird neu erstellt, 2 Stpl. Kompensiert anhand zusätzlicher Fahrradstpl. 
zusätzlich 1 Stpl. je 10 – 15 Besucherplätze entfällt, keine Besucher
5.3 Spiel-/Sporthallen ohne Besucher Fahrräder Fläche [m²] Stpl. auf
gerundet Anmerkungen
 1 Stpl. je 50 m² Hallenfläche 2.510,00 50,20 51 160 erfüllt
Bis zu einem Viertel der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge kann durch die Schaffung von Fahrradabstellplätzen ersetzt werden, dabei sind für einen Stellplatz vier Fahrradabstellplätze herzustellen (§ 48 Abs. 3 Satz 7 BauO NRW 2018).
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze ergibt sich aus Anlage 1 und Anlage 2 zu dieser Satzung und den nachfolgenden Regelungen. Die Anlagen werden Bestandteil dieser Satzung.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ist unter Berücksichtigung des Angebotes des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermitteln und kann wie folgt reduziert werden:
• um 20 % für Bauvorhaben innerhalb der Altstadt und des östlichen Bahnhofbereichs (hoher ÖPNV-Anteil), der Bereich ist in Anlage 3 gekennzeichnet,
• um 15 % für Bauvorhaben, die innerhalb eines Einzugsradius von 300 m einer Bushaltestelle mit 10-Minuten-Takt liegen,
• um 10 % für Bauvorhaben, die innerhalb eines Einzugsradius von 300 m einer Bushaltestelle mit 20-Minuten-Takt liegen.
Steht die Gesamtanzahl in einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf, so kann im Einzelfall die sich aus der Einzelermittlung ergebende Zahl der Stellplätze und Fahrradabstellplätze entsprechend erhöht oder ermäßigt werden.
Ergeben sich bei der Ermittlung der Zahl der Stellplätze oder der Fahrradabstellplätze Nachkommastellen, ist auf ganze Zahlen aufzurunden.
Anlage 2: Die Anzahl der notwendigen Fahrradabstellplätze ist im Einzelfall nach den örtlichen Verkehrsverhältnissen zu ermitteln. Die Richtzahlen sind dabei als Bemessungsgrundlage anzusetzen.
Notwendige Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück herzustellen. Notwendige Stellplätze sind auf dem Baugrundstück  oder in der näheren Umgebung auf einem geeigneten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist, 
herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Als nähere Umgebung gilt für notwendige Stellplätze eine fußläufige Entfernung von maximal 300 Metern. Wenn besondere Gründe der Nutzung oder des Verkehrs dies erfordern, kann im Einzelfall bestimmt werden, dass die 
Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück herzustellen sind.
Fahrradabstellplätze müssen für das Abstellen von Fahrrädern geeignet und uneingeschränkt hierfür nutzbar sein. Dies ist gegeben, wenn folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sind: Fahrradabstellplätze müssen
1. von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen oder Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar (nicht verwinkelter Zugang mit einer Breite von mindestens 1,50 m mit nicht mehr als zwei Türen) sein,
2. einen sicheren Stand und die Sicherung gegen Diebstahl (gesicherte Anschließmöglichkeit in nicht verschließbaren Räumen) ermöglichen,
3. in der Regel Fahrrädern einen Schutz gegen Witterung bieten,
4. eine Grundfläche für ein Standardfahrrad von mindestens 0,75 m (Lenkerbreite) x 2,0 m (Fahrradlänge) haben,
5. den Seitenabstand zwischen zwei Fahrrädern von mindestens 0,75 m einhalten, alternativ können mit Anlehnbügeln im Abstand von 1,25 m in paralleler Aufstellung zwei Fahrradstellplätze nachgewiesen werden,
6. die jeweils notwendigen Verkehrsflächen von mindestens 1,80 m (Bewegungsfläche für Standardfahrrad) haben und
7. generell an jedem zehnten Abstellplatz – oder im Einzelfall nutzungsspezifisch – den Anforderungen von Sonderrädern, bzw. Fahrrädern mit Anhängern genügen.
(Grundfläche: mindestens 1,30 m x 2,50 m, zzgl. notwendiger Verkehrsfläche von 2,30 m).
Anlage 1: Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ist im Einzelfall nach den örtlichen Verkehrsverhältnissen zu ermitteln. Die Richtzahlen sind dabei als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Im Außenbereich sind die Höchstzahlen der Richtzahlen anzusetzen.
V3.0-20210701 Seite 1/1

Beschlussvorlage

18136 Zeichen

V/0162/2025 
V/0162/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss Sechsfachsporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   01.07.2025 Sportausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die durch Grundwasser verursachten und weiteren 
Schäden an der Dreifachsporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg umfassende Sanierungs-
maßnahmen erforderlich machen, die Kosten jedoch unwirtschaftlich im Verhältnis zu den 
Kosten eines Neubaus sind. 
 
2. Durch den Rückbau der bestehenden Dreifachsporthalle ergibt sich die Möglichkeit, zur De-
ckung der Schul- und Vereinsbedarfe am gleichen Standort eine Sechsfachhalle zu errichten. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur baulichen Umsetzung mit der Bauwerke 
Münster GmbH auf der Grundlage des beschriebenen Raumprogramms fortzuführen und an-
schließend einen Baubeschluss zu erwirken. Im Rahmen der weiteren Planungen sind auch 
Reduktionsvarianten zu prüfen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Neubaumaßnahme zunächst Planungskosten 
(Leistungsphasen 0 bis 3) in Höhe von 2.447.100 € anfallen. Spätere Auswirkungen der 
Sechsfachsporthalle unter Berücksichtigung von Reduktionsvarianten auf den Haushalt wer-
den im Rahmen der Vorbereitung des Baubeschlusses zu quantifizieren sein und im Rahmen 
der Haushaltsplanung angemeldet. 
 
Sportamt 
 
15.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Westermann 
Telefon: 492-5237 
WestermannJu@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0162/2025 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen 
   
Investitionsmaßnahme 4670 Neubau Sporthalle Hans -
Böckler-Berufskolleg 
2025    962.530  Planungskosten 
(LP 0 - 3: bis 
Baubeschluss) 
   2026 1.484.570 Planungskosten 
(LP 0 - 3: bis 
Baubeschluss) 
Summe aller Auszahlungen   2.447.100  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g.  
Investitionsmaßnahme nicht vollumfänglich veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2025 stehen Pla-
nungskosten in Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Die darüber hinaus zur Finanzierung erforderli-
chen Ermächtigungen in 2025 in Höhe von 762.530 € werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsfüh-
rung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen . Die 
Mittel in Höhe von 1.484.570 € werden zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 angemeldet und im 
investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen.  
 
 
 
 
 
Begründung zu 1: 
 
 
Die Dreifachsporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg wurde 1976/1977 errichtet und fortan das letzte 
Mal im Jahre 2010 umfassend saniert. Durch Wasserschäden, hervorgerufen durch von unten in die 
Fassade eindringendes Grundwasser, ist die Hallenfunktion stark eingeschränkt. Immer wiederkeh-
rende Sanierungen stellen eine kurze Verbesserung dar, sind aber nicht nachhaltig und langfristig 
auszulegen. Des Weiteren beklagen sich die Nutzenden über den aktuellen Zustand der Dreifach-
sporthalle. Ein Drittel der Hallenteile ist aufgrund von Nässe und Schimmel unter dem Sportboden 
sowie immer wiederkehrender Durchlässigkeiten des Hallendaches gesperrt. Der Sportboden quillt 
auf und lässt die Ausübung von Schul - und Vereinssport nicht zu. Die Verletzungsgefahr ist durch 
hervorkommende Verankerungen aus dem Boden als se hr hoch einzustufen. Die Funktionsräume 
sind in einem desolaten Zustand. Schüler*innen und auch Sportler*innen weigern sich, hier Sport 
auszuüben. Dazu erreichen das Sportamt Elternbriefe, die eine umgehende Lösung für ihre Kinder 
fordern, damit der Sport auch in jungen Generationen weiterhin als wichtiger Bestandteil der eigenen 
Entwicklung ausgeübt werden kann. 
 
Eine neuerliche Grundsanierung der bestehenden Dreifachsporthalle würde Kosten i. H. v. ca. 10 
Millionen Euro verursachen. Angesichts der Tatsache, dass die Sporthalle nach der umfassenden 
Sanierung im Jahr 2010 erneut erhebliche Mängel aufweist, ist nicht sichergestellt, dass die Nut-
zungsdauer der Halle langfristig verlängert werden kann. Die Sanierungskosten für  eine kurzweilige 
Verbesserung der jetzigen Dreifachsporthalle stehen in keinem Verhältnis zu deren Nutzen.

- 3 - 
V/0162/2025 
Darüber hinaus können am Standort ohne weiteren Flächenverbrauch drei zusätzliche Hallenseg-
mente realisiert werden (siehe dazu weiter unten). Aus wirtschaftlicher Sicht ist daher der Neubau 
einer Sechsfachsporthalle die sinnvollere Option.  
 
 
 
Begründung zu 2: 
 
a) Bedarf 
 
Seit Jahren wird seitens der Schulen und Vereine eine Aufstockung der Hallenkapazitäten in dem 
Stadtteil Herz-Jesu gefordert, da die  Hallenkapazitäten aufgrund der hohen Anzahl an Schulformen 
unzureichend sind. Die vorhandenen Sporthallensegmente reichen nicht aus, um den Bedarf der 
Schulen und Vereine zu decken. Es folgt eine Auflistung der Schulen im Stadtteil Herz-Jesu inklusive 
Bedarfsansprüche im Vergleich zu vorhandenen Hallensegmenten: 
 
Schule/Berufskolleg Benötigte Hallensegmente Vorhandene Hallensegmente 
Hans-Böckler-Berufskolleg 5 3 
Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Berufskolleg 
4 1 
Anne-Frank-Berufskolleg 5 - 
Albert-Schweitzer-Schule 1 - 
Mathilde-Anneke-
Gesamtschule 
6 4 
Weitere vorhandene Hallen-
segmente ohne Schulzuord-
nung* 
 7 
Gesamt 21 15 
* Ost-Halle (2-+3-fach) und ehem. Fürstin-v.-Gal.-Halle 
 
 
Dies führt dazu, dass vor allem Schulen gezwungen sind, auf Hallen in benachbarten Stadtteilen aus-
zuweichen bzw. den Sportunterricht in einem geringeren Umfang anbieten zu müssen. Besonders im 
Hinblick auf die Bildungsgänge mit einem Schwerpunkt im Fach Sp ort am Anne-Frank-Berufskolleg 
ist diese Konsequenz gravierend und nicht länger tragbar.  
 
Alleine aus den schulischen Bedarfen zur Ermöglichung eines lehrplankonformen Unterrichtes lässt 
sich die  Notwendigkeit einer Sechsfachsporthalle herleiten. Die jetz igen Bedarfe der ansässigen 
Schulen übersteigen die derzeitige Hallenkapazität deutlich. Insgesamt sind derze it in dem Stadtteil 
Herz-Jesu 15 Hallensegmente vorhanden und nutzbar. Die Abfrage hat unter Berücksichtigung der 
Anforderungen aus den Lehrplänen ergeben, dass 21  Hallensegmente benötigt werden, damit der 
Schulsport von allen berechtigten Gruppen ausgeübt werden kann. 
 
Hinzu kommt die in den Osterferien 2025 erfolgte Verlagerung des Teilstandortes des Anne -Frank-
Berufskollegs aus den Räumlichkeiten der Coerdestraße 60 in die ehemalige Fürstenbergschule (An-
dreas-Hofer-Straße 30) (vgl. V/0208/2024). Langfristig wird das Anne-Frank-Berufskolleg im Stadtteil 
Herz-Jesu verbleiben, indem der Hauptstandort vergrößert wird (vgl. V/0214/2025). Perspektivisch 
wird die Machbarkeit der Unterbringung der Bildungsgänge des Teilstandortes des Wilhelm -
Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs an der Beckstraße 26 auf dem Grundstück der ehem. Fürsten-
bergschule geprüft (vgl. V/0208/2024). Beide Entwicklungen werden dafür sorgen, dass die Bedarfe 
an Sportstunden und damit auch an Räumlichkeiten in Zukunft weiter steigen werden. Durch die vom 
Sportamt durchgeführte Bedarfsabfrage der umliegenden Schulen und Berufskollegs nach Sportstun-
den ist festzuhalten, dass Bedarf an sechs  Hallensegmenten besteht. Dies begründet die Errichtung 
einer Sechsfachsporthalle.

- 4 - 
V/0162/2025 
b) Erste Planungen zur baulichen Umsetzung einer Sechsfachhalle 
 
Ausgangslage der Vorplanung ist die Machbarkeitsstudie der Bauwerke Münster GmbH. Diese be-
sagt, dass eine Sechsfachsporthalle am Standort Hoffschultestraße 21 in 48155 Münster auf der Flä-
che der jetzigen Dreifachsporthalle als Ersatzbau errichtet werden kann. Die Entscheidung, die neue 
Sechsfachsporthalle auf dem bisherigen Gelände zu errichten, folgt dem Ziel, den verfügbaren Raum 
optimal zu nutzen und gleichzeitig eine moderne Sporteinrichtung zu schaffen, die den Anforderungen 
des Schulsports sowie des Vereinssports gerecht wird. 
 
Die aktuelle Dreifachsporthalle am Hans -Böckler-Berufskolleg kann voraussichtlich bis September 
2026 weiterhin genutzt werden. Das bedeutet, dass vorerst nur zwei der drei Hallensegmente be-
spielbar sind. Um Sorge zu tragen, dass die gesundheitlichen Standards eingehalten werden und die 
Sportler*innen in einer sicheren Umgebung train ieren können, werden regelmäßige Boden - und 
Raumluftuntersuchungen durchgeführt. Hierbei sind sowohl das Amt für Immobilienmanagement als 
auch das Gesundheits - und Veterinäramt involviert. Wie oben bereits erwähnt, lassen sich weitere 
Sperrungen von Hallensegmenten nicht gänzlich ausschließen.  
 
Von Oktober 2026 bis zur Fertigstellung (voraussichtlich Mitte 2029) müssen die jetzigen Nutzergrup-
pen der Dreifachsporthalle auf andere Hallen umgelegt werden.  
 
Mit dem Bau der Sechsfachhalle möchte die Stadt Münster die Voraussetzungen schaffen, dass der 
Schul- und Vereinssport aller umliegenden Nutzergruppen langfristig gesichert ist. 
 
c) Nutzungsbeschreibung:  
 
Die Sechsfachsporthalle soll ausschließlich durch Schulsport und Vereinssport genutzt werden. 
 
Am Vormittag soll die Sechsfachsporthalle von den umliegenden Schulen und Berufskollegs vollum-
fänglich genutzt werden. Hier zu nennen sind das Hans -Böckler-Berufskolleg, die Mathilde-Annecke-
Gesamtschule, das Anne-Frank-Berufskolleg, das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg und 
die Albert-Schweizer-Schule. 
 
Am späten Nachmittag bietet die Halle Pla tz für Trainingsaktivitäten verschiedener Sportvereine, die 
dort Sportangebote wie Handball, Badminton, Tischtennis, Basketball, Leichtathletik und Fußball an-
bieten können. Der parallel nutzbare Kraftraum bietet ebenfalls optimale Möglichkeiten, um die Inte-
ressen und Bedarfe der verschiedenen Nutzergruppen zu decken.  
Aufgrund der bestehenden Bebauung im Umfeld des Hans -Böckler-Berufskollegs sind zusätzliche 
Stellplätze nicht zu realisieren. Daher soll die Sechsfachsporthalle ohne Tribünenanlagen gebaut 
werden. Dies bedeutet, dass Wettkämpfe und größere Sportveranstaltungen nur ohne Zuschauer in 
der Sechsfachhalle ausgetragen werden können. Die Installation von Tribünenanlagen ist auf Grund 
der nicht ausreichend vorhandenen Stellplätze ausgeschlossen. Hierfür stehen jedoch andere Sport-
hallen im Stadtgebiet zur Verfügung. 
 
Die Übersicht über die Zahl der für einen lehrplankonformen Unterricht erforderlichen Hallensegmente 
zeigt, dass auch nach der Errichtung der Sechsfachsporthalle Hallenkapazitäten in relevantem Um-
fang (drei Hallensegmente) fehlen (siehe auch die parallel zur Beratung anstehende Vorlage 
V/0215/2025). Mit der Schaffung eines Mehrzweckraums soll dieses Defizit gemildert werden, indem 
ein Raumangebot für Sportarten geschaffen wird, die keine vollständige Sporthalle benötigen. Die 
dadurch zusätzlich entstehenden Sportflächen, können zur Ausübung von Sportarten wie Gymnastik, 
Yoga, Tanz o.Ä. genutzt w erden, um deren Bedarfe bzw. An forderungen weitestgehend zu decken. 
Die daraus veränderte Belegung der Sechsfachsporthalle, kommt den Sportarten zugute, die auf 
klassische Hallensportflächen, angewiesen sind. Somit lassen sich etwaige Belegungsengpässe op-
timal steuern. Aus Sicht der Sportverwaltung wird durch diese Maßnahme eine sehr effiziente Bereit-
stellung gedeckter Sportflächen erreicht.

- 5 - 
V/0162/2025 
Gleichzeitig kann der Schule im Wege einer multifunktionalen Nutzung mit diesem Raum eine flexibel 
nutzbare Räumlichkeit geschaffen werden, die sowohl feierliche oder informative Veranstaltungen für 
bis zu 199 Personen, als auch sportliche Aktivitäten oder kleinere Trainingseinheiten ermöglicht. Der 
größte verfügbare Raum, die Pausenhalle, ist zu klein und hat eine zu g eringe Deckenhöhe, um für 
größere Versammlungen, Veranstaltungen oder Prüfungen genutzt zu werden. Hier sind innerschuli-
sche Veranstaltungen und Versammlungen verschiedenster Art zu nennen, wie Probevorlesungen 
der Fachhochschule, Lehrer*innenkonferenzen, Verabschiedungen, Zeugnisübergaben sowie Raum 
für Projektwochen (z.  B. Laienreanimation), von Theater -AGs und für die Durchführung von Ab-
schlussprüfungen zu nennen. Ein Ausweichen in die benachbarte Mathilde -Anneke-Gesamtschule 
kommt für größere Veranstaltungen in Betracht. Daher ist im weiteren Verlauf zu prüfen, ob für die 
genannten „Sonderveranstaltungen“ organisatorische Lösungen mit den übrigen Räumlichkeiten der 
Sechsfachsporthalle sowie den Räumen an der Mathilde -Anneke-Gesamtschule gefunden werden 
können. 
 
d) Gebäudebeschreibung:  
 
Der Neubau der Sechsfach -Sporthalle am Hans-Böckler-Berufskolleg (HBBK) in Münster wird einen 
abgängigen Sporthallenbau (3 Sportfelder) an diesem Standort ersetzen. Die Sporthallen werden vom 
Schul- und Vereinssport tageszeitlich unabhängig voneinander genutzt.  
 
Abweichend zur Position des Bestandsgebäudes nimmt der neue Bau körper nicht nur die Gebäude-
kanten des HBBK auf. Dieser bezieht sich ebenso auf die Fluchten der Sporthalle der Mathilde Anne-
ke Gesamtschule (MAG) und die der ehemaligen Fürstenbergschule. Der bestehende Schulhof bleibt 
in seinen Außenkanten gefasst und angemessen gerahmt. Das in einem sehr kompakten Gebäude-
körper umgesetzte Raumprogramm versucht, eine zu starke Inanspruchnahme der bestehenden 
Schulhoffläche zu minimieren. 
 
Der Neubau wird auf vorhandene Gebäudehöhen in der Umgebung reagieren. Um das oberirdische 
Volumen der je drei nebeneinanderliegenden, in zwei Ebenen übereinander gestapelten Sportfelder 
zu minimieren, wird die untere Sporthallen-Ebene um etwa ein Geschoss abgesenkt. Diese Maßnah-
me vermeidet zu starke Auswirkungen auf die Bestandsgebäude und ermöglicht, erforderliche Ab-
stände weitestgehend umzusetzen. 
 
Die Abmessungen betragen im Grundriss ca. 50 x 45,5 m, und in der Höhe ca. 16 m (Bearbeitungs-
tiefe „Konzept“).  
 
Der Haupteingang befindet sich gegenüber des HBBK.  Dieser wird sowohl mit ein er Vordach-
Konstruktion überdacht als auch formal betont. Das Foyer ist zentral im Gebäude positioniert. Seitlich 
an diese s angrenzend und über zu öffnende Wandflächen diesem zuschaltbar, befindet sich der 
Mehrzweckraum für schulische Veranstaltungen für bis zu 199 Personen. Dem Mehrzweckraum sind 
eigene Nebenräume wie bspw. ein Stuhllager und eine Vorbereitungsküche angegliedert.  
 
Gegenüberliegend ist der Krafttrainingsraum mit Belichtungsoptionen über die Fassade platziert. Die-
ser erhält eigene Umkleiden . Im Erdgeschoss befinden sich zudem ein Hallenwartraum sowie ein 
Erste-Hilfe Raum.  
 
Die Erschließung erfolgt über zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege. Dem zentralen 
Haupttreppenhaus ist ein Personenaufzug (barrierefreie Erschließung) zugeo rdnet. Das seitliche 
Fluchttreppenhaus erhält einen Lastenaufzug zum Transport von Sportgeräten, der zu Anlieferzwe-
cken von außen angedient werden kann.  
 
Vom Erdgeschoss aus sind die je drei trennbaren und zusammenschaltbaren Sportfelder über maxi-
mal ein Geschoss nach unten oder nach oben erreichbar. Jedem Hallenteil wird vor Kopf je ein Gerä-
teraum zugerechnet. Ebenso befinden sich auf der Hallenebene zwei Umkleiden für Lehrkräfte, eine 
davon in Hallenmitte, als auch die je Halle erforderlichen je 2 Umklei den mit Duschräumen sowie 
Sportler*innen WC.

- 6 - 
V/0162/2025 
 
Diese Raumstruktur findet sich für die Sporthallen 4-6 auf den Ebenen des 1. und 2. Obergeschosses 
wieder. Mit Ausnahme einer Umkleiden-Duschraumkombination, die aufgrund des 1,5 -geschossigen 
Raumvolumens des Mehrzweckraums nicht auf Hallenebene, sondern im 2. OG angeordnet wird. Auf 
dieser Ebene sind zudem die raumlufttechnischen Anlagen angedacht.  
 
Die Hallenkonstruktion unterteilt sich in Stahlbeton-Binder der unteren Hallenebene und Holzbinder in 
der Dachebene. Das Hallendach wird als Leichtdach mit Trapezblech ausgeführt, zur Aufnahme von 
PV-Anlagen. Der Gebäuderiegel (der dienenden Räume) erhält ein von den Hallen unabhängiges 
Tragsystem mit Gründ ach. Die Sonderfunktion des Mehrzweckraums wird sich in der Baukörper -
Gestaltung (Sondergeschossigkeit), der Holz-Tragkonstruktion als auch differenten Fassadengestal-
tung abzeichnen. 
 
Die unteren Hallenebenen erhalten Rauchabzugsöffnungen in der Wandebene des Erdgeschosses. 
Die oberen Hallenebenen werden über kombinierte Rauchabzugsdachöffnungen belichtet und ent-
raucht. 
 
Die Zufahrt zur Sporthalle verbleibt ebenso im Bestand, wie auch die Parkflächen für PKW und Fahr-
räder. Ein barrierefreier St ellplatz ist neu umzusetzen.  Der Anschluss an den ÖPNV im 10 -
Minutentakt ist vorhanden. 
 
e) Reduktionsvariante 
 
Im Rahmen des Errichtungsbeschlusses kommt als eine Reduktionsvariante der Verzicht des zuvor 
beschriebenen Multifunktionsraums zuzüglich der Nebenräume (Stu hllager, Vorbereitungsküche) in 
Betracht. Diese Variante würde eine Ersparnis an Kosten in Höhe von insgesamt 1.956.360,00 € brut-
to darstellen. 
 
 
Begründung zu 3: 
 
Mit diesem Errichtungsbeschluss sollen die eigentlichen Planungen angestoßen werden. Der Baube-
schluss wird für das erste Halbjahr 2026 vorbereitet. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst ausschließlich die Planungskosten der Leistungs-
phasen 0 bis 3 i.H.v. 2.447.100€ anfallen. Für die Haushaltsjahre 2025/2026 werden je 962.530 € und 
1.484.570 € an Finanzmitteln benötigt. 
  
Die detaillierte Darstellung der späteren finanziellen Auswirkungen der Investition auf den Haushalt 
erfolgt im Rahmen des Baubeschlusses.  
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Raumprogramm Sechsfachsporthalle 
Anlage 2 – Konzept Sechsfachsporthalle 
Anlage 3 – Stellplatznachweis Sechsfachsporthalle

Beratungsverlauf (7)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.16 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.39 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2025 Sportausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 48 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 49 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hoffschultestraße 21
  • Beckstraße 26
  • Coerdestraße 60

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0162/2025
Typ
Vorlagen
Datum
16.04.2025
Erstellt
24.03.2025 12:01