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V/0766/2018/1

Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster - 2019

Vorlagen 04.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 22

Ergänzungsvorlage Beschluss

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ÄA-zu-V-0766_2018_gruen-cdu_asw-akjf

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Anlage 2_OGS Standards

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4202 Zeichen

V/0766/2018/1 
V/0766/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster - 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen“ in 
Münster (Anlage 2), unter Berücksichtigung folgender Änderungen, zur sofortigen Umsetzung. 
 
 
a)   Auf Seite 7 wird der Abschnitt Flexible Abholzeiten wie folgt formuliert: 
 
Flexible Abholzeiten 
Für außerschulische Bildungsangebote, herkunftssprachlichen Unterricht, ehrenamtlich Tätigke i-
ten und Therapien sowie besondere familiäre Ereignisse können Schülerinnen und Schüler in A b-
sprache mit der Koordination und durch die Schulleitung vom Offenen Ganztag entbunden we r-
den. 
 
Für einmalige Ausnahmen (z. B. Arztb esuch, Familienereignisse, Kindergeburtstag) nutzen Eltern 
ein Antragsformular, welches durch die Schulleitung geprüft und nach Rücksprache mit der Koo r-
dination ggf. genehmigt wird. Die Prüfung und Genehmigung bei einmaligen Ausnahmen kann 
von der Schulleitung an die Koordination delegiert werden. 
 
Für regelmäßige Ausnahmen (z.B. Bildungsangebote oder Therapien) deren Beginn dauerhaft vor 
15 Uhr liegt, nutzen  Eltern ein Antragsformular, welches durch die Schulleitung geprüft und nach 
Rücksprache mit der Koordination ggf. genehmigt wird. Freistellungen von der Offenen Ganztags-
schule werden schriftlich und zeitnah angezeigt. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
05.2.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Thesing/ Frau 
Rengshausen/Herr Paschert 
Telefon: 492-
5525/5156/5890 
ThesingS@stadt-
muenster.de 
RengshausenN@stand-
muenster.de 
Paschert@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0766/2018/1 
Näheres regelt der RdErlass des Mini steriums für Schule und Weiterbildung vom 
23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschule sowie außerunter richtliche Ganztags- 
und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I in der vom Ministerium für 
Schule und Bildung geänderten Fassung vom 16.02.2018 (insbesondere in den Punkten 
5.1, 5.2 und 5.6.1)  
 
Im Rahmen des Qualitätszirkels wird die Umsetzung der flexiblen Abholzeiten nach zwei Jahren 
überprüft.  
 
b)   Auf Seite 9 wird der Abschnitt Vertretungspool wie folgt formuliert: 
 
Vertretungspool 
Für die Offenen Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft steht ein Vertretungspool aus 
hauptamtlich Beschäftigten (Erzieher und Erzieherinnen) zur Verfügung. Bezogen auf die Offenen 
Ganztagsschulen in freier Trägerschaft besteht die Möglichkeit nicht  verwendete Personalkosten 
einzusetzen, um Personalausfälle bedarfsgerecht zu kompensieren und damit die Vertretung s i-
cherzustellen. gibt es eine Pauschale für krankheitsbedingte Abwesenheitsvertretungen. 
 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis,  
 
2.1. dass die in den Qualitätsstandards dargestellte kontinuierliche Qualitätsentwicklung und 
Qualitätssicherung systematisch und fortlaufend eingeführt wird. 
 
2.2. dass eine Bildungsberichterstattung für die Offenen Ganztagsschulen in Münster als syst e-
matische, fokussierende Zusammenschau zentraler Informationen zur Bildungsentwicklung 
in den Offenen Ganztagschulen eingeführt wird. 
 
3. Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL „Qua-
litätsoffensive: D ie gute (offene) Ganztagssc hule A-R/0039/2916“ ist hiermit aufgegriffen und 
teilweise erledigt.“ 
 
4. Der gemeinsame Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
/GAL „ Änderungsantrag zur Vorlage V/0766/2018“ ( Anlage 1) ist hiermit aufgegriffen und erl e-
digt. 
 
Begründung: 
Mit der Ergänzungsvorlage werden die abweichenden Beschlüsse aus dem Ausschuss für Schule 
und Weiterbildung vom 29.01.2019 und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 
30.01.2019 aufgegriffen. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1 
Änderungsantrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL „ Änderungsantrag zur 
Vorlage V/0766/2018 "  
 
Anlage 2 
Qualitätsstandards der „Offenen Ganztagsschulen“ in Münster 2018

ÄA-zu-V-0766_2018_gruen-cdu_asw-akjf

2560 Zeichen

17.01.2019 
Änderungsantrag zur Vorlage V/0766/2018 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien sowie der Rat mögen beschließen: 
 
Die Anlage 2 zur Vorlage V/0766/2018 wird wie folgt geändert: 
 
Qualitätsstandards 
 
1. Qualitätsstandard „Ganztagsstrukturen und –zeite n“ (Seite 7) 
 
Flexible Abholzeiten 
Für außerschulische Bildungsangebote, herkunftssprachlichen Unterricht, ehrenamtliche Tä-
tigkeiten und Therapien sowie für besondere familiäre Ereignisse können Schülerinnen und 
Schüler in Absprache mit der Koordination und durch die Schulleitung vom Offenen Ganztag 
entbunden werden.  
 
Für einmalige Ausnahmen (z. B. Arztbesuch, Familienereignisse, Kindergeburtstag) nutzen 
Eltern ein Antragsformular, welches durch die Schulleitung geprüft und nach Rücksprache 
mit der Koordination ggf. genehmigt wird. Die Prüfung und Genehmigung bei einmaligen 
Ausnahmen kann von der Schulleitung an die Koordination delegiert werden. 
 
Für regelmäßige Ausnahmen (z. B. Bildungsangebote oder Therapien) , deren Beginn 
dauerhaft vor 15 Uhr liegt, nutzen Eltern ein Antragsformular, welches durch die Schulleitung 
geprüft und nach Rücksprache mit der Koordination ggf. genehmigt wird.  
Freistellungen von der Offenen Ganztagsschule werden schriftlich und zeitnah angezeigt. 
 
Näheres regelt der RdErlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 
23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschule sowie außerunterichtliche 
Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I in der vom 
Ministerium für Schule und Bildung geänderten Fassung vom 16.02.2018 
(insbesondere in den Punkten 5.1, 5.2 und 5.6.1) 
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Ganztag/Kontext/12-63Nr2-
Grundlagenerlass.pdf  
 
Im Rahmen des Qualitätszirkels wird die Umsetzung der flexiblen Abholzeiten nach 
zwei Jahren überprüft. 
 
2. Qualitätsstandard „Fachlich qualifiziertes Perso nal“ (Seite 9) 
 
Vertretungspool  
Für die Offenen Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft steht ein Vertretungspool aus 
hauptamtlich Beschäftigten (Erzieher und Erzieherinnen) zur Verfügung. Bezogen auf die 
Offenen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft besteht die Möglichkeit, nicht verwendete 
Personalkosten einzusetzen, um Personalausfälle bedarfsgerecht zu kompensieren und 
damit die Vertretung sicherzustellen. gibt es eine Pauschale für krankheitsbedingte 
Abwesenheitsvertretungen. 
 
Angela Stähler, Jens Heinemann  Jutta Möllers, Chri stoph Kattentidt  
und Fraktion und Fraktion

Anlage 2_OGS Standards

38080 Zeichen

1
 
Qualitätsstandards der „Offenen 
Ganztagsschulen“ in Münster 
2018
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
In Kooperation mit:

2                                                  
Impressum 
Herausgeberin:  
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Münster und dem Amt für Schule und  
Weiterbildung
Redaktionsgruppe: 
Bultmann, Ursula (Schulleitung Norbertschule)
Fietz, Timo (OGS-Fachberatung)
Franke, Gudrun (OGS-Sprecherin)
Kentrup, Sven (OGS-Fachstellenleitung) 
Lennartz, Alice (Schulamtsdirektorin Bezirk I) 
Matzel, Sabine (Schulleitung Johannisschule)
Must, Ina (OGS-Fachberatung)
Otto, Marie -Theres (OGS-Sprecherin)
Paschert, Bernhard (Abteilungsleitung Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit)
Schild, Karin (OGS-Fachberatung)
Woltering, Thomas (Schulbaumaßnahmen/Schulraumbedarfsdeckung)
Endredaktion:
Rengshausen, Nadja (Fachliches Controlling/Jugendhilfeplanung)
Thesing, Silke (Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung/Bildungsmonitoring)
In Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Offenen Ganztagsschulen:
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Schule, Jugend, Kids und Co. e. V.
SeHT Münster e. V. 
Trägerverein Offener Ganztag Dreifaltigkeitsschule e. V. 
Satz/Layout
Kerstin Meyer (Jugendinformations- und -bildungszentrum)
Stand Juli 2018

3
Inhaltsverzeichnis
Einleitung           4
Leitziele der Offenen Ganztagschulen in Münster  6
Qualitätsstandards         7
 1.  Ganztagsstrukturen und -zeiten        7
 2.  Fachlich qualifiziertes Personal        8
 3.  Multiprofessionelle Kooperation     10
 4.  Raumressourcen        11
 5.  Soziales Lernen und ganzheitliche Förderung    12
 6.  Individuelle Förderung        12 
 7.  Hausaufgabenbetreuung und individuelle Lernzeiten  14
 8.  Zusammenarbeit mit Eltern - Elternmitwirkung   15
 9.  Gemeinsame Mittagsverpflegung      15
 10.  Kultur der Beteiligung von Kindern      15
 11.  Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven und  
        gemeinwohlorientierten Angeboten      16
 12.  Schutz von Kindern        16
 13.  Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung   17

4                                                  
Einleitung
Die vorliegenden Münsteraner Qualitätsstandards stellen eine verbindliche Struktur für alle  
Offenen Ganztagsgrundschulen in Münster dar. Sie beziehen sich auf 42 Grundschulen und drei  
Förderschulen, die eine Offene Ganztagsbetreuung vorhalten (Schulstatistik 2017/2018 Amt 
für Schule und Weiterbildung). Der Ganztag wird entweder in Verantwortung freier Träger der 
Kinder- und Jugendhilfe oder in der Zuständigkeit des öffentlichen Trägers durchgeführt. 
Die Qualitätsstandards beschreiben einen verlässlichen Rahmen für alle Lehrkräfte, Mitarbeiten-
de, Eltern, Kinder und alle weiteren Kooperationspartner der Offenen Ganztagsgrundschulen. 
Diese dienen darüber hinaus gleichfalls als Grundlage für alle Offenen Ganztagsgrundschulen 
zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit. Weitergehende 
konzeptionelle Ausführungen und nähere Regelungen sind im Schulprogramm der jeweiligen 
Schule festgelegt und werden in Verantwortung der Schulleitungen umgesetzt.
Die vorliegenden Standards dokumentieren den Anspruch an eine zeitgemäße, fachlich integ-
rierte Offene Ganztagsschule in Münster, die von einer Kooperation auf Augenhöhe geprägt ist 
und sich gesellschaftlichen und fachlichen Veränderungen fortlaufend stellt. In diesem Angebot 
der Offenen Ganztagsschule kommt das spezifische Profil zum Ausdruck und der Verzahnungsas-
pekt gewinnt dadurch eine neue Dimension. Die verzahnungsintensiven Offenen Ganztagsschu-
len zeichnen sich aus durch anspruchsvolle Formen von Kooperation zwischen Lehrkräften und  
außerunterrichtlichem pädagogischen Personal.
Alle Bemühungen sind darauf ausgerichtet, Bildungspotentiale zu entfalten und Kinder in ihrer 
Bildungsbiografie individuell und inklusiv zu begleiten und zu unterstützen. Allen Offenen Ganz-
tagsschulen in Münster liegt ein erweitertes Bildungsverständnis zugrunde und sie  ermöglichen 
damit jedem Kind formale, informelle und soziale Formen des Lernens. 
Die Offenen Ganztagsschulen richten ihre pädagogische Arbeit auf situationsbezogene Bedürf-
nisse und Erfordernisse der Kinder aus und berücksichtigen sozialraumspezifische Bedingungen. 
Eine am Kind orientierte Grundhaltung bildet das Fundament für das gemeinsame fachliche 
Grundverständnis aller Akteure in den Offenen Ganztagsschulen. Die kindlichen Bedürfnisse 
nach Sicherheit, Geborgenheit, Orientierung, Verlässlichkeit und sinnstiftenden Lernzusammen-
hängen werden durch Gemeinschaftserfahrungen, Wertschätzung, positive Herausforderungen 
und altersgerechte Partizipationsmöglichkeiten aufgegriffen.
Die vorliegenden Leitziele und daraus abgeleiteten Qualitätsstandards dienen dem strategi-
schen Ziel Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder zu ermöglichen und alle 
Offenen Ganztagschulen zu beteiligungsorientierten Lern- und Lebensorten zu machen.
Die rechtliche Grundlage der Qualitätsstandards ist der RdErl. d. Ministeriums für Schule und  
Weiterbildung v. 16.02.2018 / Erlass 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie 
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“.

5
Die  Landesregierung NRW nennt drei wesentliche Ziele für die Offenen Ganztagsschulen: 
• Verbesserung der Bildungsqualität und mehr individuelle Förderung
• Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule
Auf der Grundlage der Landesziele, haben sich im fachlichen Diskurs mit allen Kooperationspart-
nern münsterspezifische Ziele entwickelt, die im Folgenden dargestellt werden. Die Ziele defi-
nieren Strukturen, Leistungen und Qualitätsaspekte.
Strukturziele
Leistungsziele Qualitätsziele
Ziele

6                                                  
Ziele der Offenen Ganztagschulen in Münster
Die Offenen Ganztagschulen in Münster bieten:  
 
 
 Ganztagsstrukturen  und -zeiten durch eine verlässliche pädagogische Betreuung 
 
 eine professionelle, pädagogische Erziehung, Bildung und Betreuung durch fachlich   
	 qualifiziertes	Personal	  
 
 eine professionelle, pädagogische Erziehung, Bildung und Betreuung durch  
 multiprofessionelle	Kooperation 
  
 Raumressourcen für die Umsetzung der Offenen Ganztagsschule
 
 
 
 Soziales	Lernen	und	ganzheitliche	Förderung durch „Freispiel“ und Interaktion in  
 Gruppen
	 Individuelle	Förderung  durch Sprachbildung, ganztägige Umsetzung der Förderpläne,  
 Förderinseln, Sachmittel und das Förderbudget
 eine Hausaufgabenbetreuung und	individuelle	Lernzeit zu definierten Rahmenbeding- 
 ungen und mit festgelegten Personalressourcen
 Eine Erziehungspartnerschaft mit Eltern/Erziehungsberechtigten durch verlässliche 
  Formen der Zusammenarbeit mit Eltern
 eine gemeinsame	Mittagsverpflegung als pädagogischer Bestandteil der Offenen  
 Ganztagsschule  
 
 Partizipation durch eine Kultur der Beteiligung von Kindern 
 
 Teilhabe	an	kulturellen,	musischen,	sportiven	und	gemeinwohlorientierten	 
	 Angeboten	 durch die Zusammenarbeit  mit anderen Institutionen 
 
 den Schutz	von	Kindern durch ein abgestimmtes Verfahren 
 eine  stetige,	fachliche	Weiterentwicklung durch implementierte Qualitätssicherung  
 und Qualitätsentwicklung

7
Im Rahmen des „Qualitätsdialoges“ sind aus den beschriebenen Zielen der Offenen Ganz-tags-
schulen in Münster Qualitätsstandards erarbeitet und verfasst worden. Diese Standards gliedern 
sich in Strukturstandards, Leistungsstandards und Qualitätsstandards.
Diese Standards und die damit verbundenen fachlichen Herausforderungen sind im folgenden 
Kapitel dargestellt.
Qualitätsstandards
 
 1. Qualitätsstandard „Ganztagsstrukturen und -zeiten“
Die Offenen Ganztagsschulen bieten verlässliche Bildungs,- Erziehungs- und Betreuungsangebo-
te. Dabei wird der Übergang vom Vormittag in den Nachmittag aktiv gestaltet. Es gibt drei An-
gebotsformen: Gruppenkonzept am Nachmittag, Offenes Konzept am Nachmittag und Bildung 
von Ganztagsklassen.
 
Verzahnung
Die Verzahnung umfasst eine Verknüpfung von Unterricht und dem außerunterrichtlichen 
Bereich über festgelegte Schwerpunkte. Verzahnung erfolgt über die Inhalte und Themen-
stellungen des Unterrichts, die auch am Nachmittag vertieft werden. Darüber hinaus gehören 
ganztägig gelebte Normen, Werte, Regeln und Rituale sowie entsprechende, pädagogische Maß-
nahmen zu einer intensiven Verzahnung von Vor- und Nachmittag.
Verlässliche Zeiten 
Die verlässlichen Betreuungszeiten beginnen von montags bis freitags nach dem regulären Un-
terricht und enden spätestens um 16 Uhr. An beweglichen Ferientagen ist eine Betreuung von 8 
bis 16 Uhr gesichert. Je nach Betreuungsbedarf werden auch schulübergreifende Betreuungen 
an beweglichen Ferientagen angeboten, um Personalressourcen bedarfsbezogen einzusetzen.
Flexible	Abholzeiten
Für außerschulische Bildungsangebote, herkunftssprachlichen Unterricht, ehrenamtliche Tä-
tigkeiten und Therapien sowie für besondere familiäre Ereignisse können Schülerinnen und 
Schüler in Absprache mit der Koordination und durch die Schulleitung vom Offenen Ganztag 
entbunden werden.  
Für einmalige Ausnahmen (z. B. Arztbesuch, Familienereignisse, Kindergeburtstag) nutzen Eltern 
ein Antragsformular, welches durch die Schulleitung geprüft und nach Rücksprache mit der  
Koordination ggf. genehmigt wird. Die Prüfung und Genehmigung bei einmaligen Ausnahmen 
kann von der Schulleitung an die Koordination delegiert werden.
 
Für regelmäßige Ausnahmen (z. B. Bildungsangebote oder Therapien), deren Beginn dauerhaft 
vor 15 Uhr liegt, nutzen Eltern ein Antragsformular, welches durch die Schulleitung geprüft und 
nach Rücksprache mit der Koordination ggf. genehmigt wird. 
Freistellungen von der Offenen Ganztagsschule werden schriftlich und zeitnah angezeigt.

8                                                  
Randzeiten
Die Randzeitenbetreuung bietet eine erweiterte Betreuungszeit vor Schulbeginn und/oder nach  
16 Uhr. Die Betreuung vor dem Unterricht wird durch die Schulleitungen organisiert.  
Die Betreuung nach 16 Uhr wird durch den Träger der Offenen Ganztagsschule oder durch  
einen Träger der freien Jugendhilfe geregelt. Eine Randzeitenbetreuung kann an einer Schule 
installiert werden, wenn mindestens für fünf Kinder ein Bedarf besteht. Der Bedarf wird schul-
jahresbezogen durch die jeweiligen Schulleitungen erhoben. Hierfür wird ein entsprechendes 
Entgelt vereinbart.
Ganztägige	Ferienbetreuung
Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der besseren Planungssicherheit  
stehen Familien in Münster am ersten Tag nach den Sommerferien online alle aktuellen Infor-
mationen hinsichtlich verlässlicher, ganztägiger Ferienbetreuungsangebote für das Schuljahr zur 
Verfügung.
Für Kinder der Offenen Ganztagsschulen besteht ein Anspruch auf insgesamt sechs Wochen 
ganztägige Ferienbetreuung pro Schuljahr. Für die ganztägige Ferienbetreuung werden in Müns-
ter, bis auf das Essensgeld, keine weiteren Betreuungskosten erhoben. Über den sechswöchi-
gen Anspruch hinaus, können Eltern auch weitere Angebote der ganztägigen Ferienbetreuung 
kostenpflichtig nutzen. 
Die stadtweiten Informationen zu den ganztägigen Ferienangeboten werden an alle Grund-
schulkinder in den ersten Wochen eines jeden Schuljahres als Druckversion verteilt und sind 
ebenfalls online abzufragen.
Bis-Mittag-Betreuung (BiMi)
Die Bis-Mittag-Betreuung ist eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterricht bis  
maximal 13.30 Uhr. Angeboten werden Freizeitaktivitäten für Kinder. Das Angebot findet ohne 
die Hausaufgabenbetreuung und ohne die Mittagsverpflegung statt. An beweglichen Ferienta-
gen findet keine Bis-Mittag-Betreuung statt.
 2. Qualitätsstandard „Fachlich qualifiziertes Personal“
Die fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung in den Offenen Ganztagsschulen 
erfordert unterschiedliche Maßnahmen und Verfahren der Personalentwicklung und Personal-
bindung. Die Kontinuität der Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen, ist ein übergeordnetes 
Ziel. Die Träger der Betreuung an Offenen Ganztagsschulen sind für die Personalausstattung 
verantwortlich. Folgende Personalstruktur ist in allen Offenen Ganztagsschulen vorhanden.
Personalstruktur	
Schulleitung	und	Lehrkräfte
Die Schulleitung und die Lehrkräfte sind der Garant für die inhaltliche Verzahnung von Vor- und 
Nachmittag auf der Grundlage curricularer Vorgaben. Pro OGS-Gruppe arbeiten Lehrkräfte 
im Umfang von mindestens drei Unterrichtsstunden im Nachmittagsbereich. Darüber hinaus 
stehen weitere drei Unterrichtsstunden zur Verfügung  (Lehrerstellen können laut Erlass auch 
kapitalisiert werden - BASS 12-63 Nr. 19).

9
Koordination	der	OGS
Ab der ersten OGS-Gruppe (je 25 Kinder) wird eine Fachkraft (Erzieher/Erzieherin, Sozialpäda-
goge/Sozialpädagogin) mit 25,32 Wochenstunden für die Leitung der Gruppe und die Koordi-
nation des Personaleinsatzes und der Angebote des Offenen Ganztages eingesetzt. Sobald eine 
Schule vier OGS-Gruppen erreicht, erhöhen sich die Wochenstunden auf 30 für die Koordinati-
on. Ab sechs OGS-Gruppen wird die Koordination für die Verwaltung und Teamleitung der OGS 
aus dem Gruppendienst freigestellt. 
Ab der ersten OGS- Gruppe (je 12 Kinder) in einer Förderschule wird eine Fachkraft (Erzieher/
Erzieherin, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin) mit 25,32 Wochenstunden für die Leitung der 
Gruppe und die Koordination des Personaleinsatzes und der Angebote des Offenen Ganztages 
eingesetzt.
Gruppenleitung
Ab der zweiten OGS-Gruppe wird je eine Gruppenleitung (Erzieher/Erzieherin, Sozialpädagoge/
Sozialpädagogin) mit 21 Wochenstunden eingesetzt. 
Unterstützungskräfte 
Jede OGS-Gruppe wird mit einer Unterstützungskraft oder Niedrigteilzeitkräften mit insgesamt 
20,5 Wochenstunden ausgestattet.
Zusätzliches	pädagogisches	Personal
In einigen Schulen finden sich über das Kernpersonal hinaus noch folgende Mitarbeitende: 
• Erzieher und Erzieherinnen im Berufsanerkennungsjahr 
• Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder Bundesfreiwillig- 
 dienstes (BFD) 
• Honorarkräfte für die Durchführung von AGs und Förderangeboten
Vertretungspool
Für die Offenen Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft steht ein Vertretungspool aus 
hauptamtlich Beschäftigten (Erzieher und Erzieherinnen) zur Verfügung. Bezogen auf die Offe-
nen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft besteht die Möglichkeit, nicht verwendete Personal-
kosten einzusetzen, um Personalausfälle bedarfsgerecht zu kompensieren und damit die Vertre-
tung sicherzustellen. 
OGS-Fachberatung
Die Fachberatung steht allen Offenen Ganztagsschulen in städtischer und freier Trägerschaft zur 
Verfügung. Zu den Aufgaben der Fachberatung gehören die strukturelle, konzeptionelle und  
finanzielle Beratung und Begleitung des Personals in den Offenen Ganztagsschulen, insbeson-
dere der Koordination. Darüber hinaus umfasst das Aufgabenprofil der Fachberatung die Koor-
dination und fachliche Begleitung der Facharbeitskreise in den Stadtbezirken, die Teilnahme an 
regionalen und überregionalen Qualitätszirkeln und das Fortbildungsmanagement.
In ihrer Schnittstellenfunktion sind sie zudem Ansprechpartner für Schulleitungen, Lehr- und 
Fachkräfte, freie Träger der Jugendhilfe und Eltern.
Fortbildungsprogramm
Schuljahresbezogen wird ein Fortbildungsprogramm speziell für das pädagogische Personal der

10                                                  
Offenen Ganztagsschulen durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation 
mit den freien Trägern der Offenen Ganztagsschulen aufgelegt. Es richtet sich gleichermaßen an 
städtisches Personal wie auch an das Personal in freier Trägerschaft und an Lehrkräfte. Thema-
tische Bausteine für Koordinationskräfte sind unter anderem Leitungs- und Kommunikations-
kompetenz sowie Personalführung. Ein weiterer Baustein ist die Schnittstelle mit Lehrkräften/ 
Schulleitung. Für das pädagogische Personal werden didaktische und methodische Fortbil-
dungsveranstaltungen, sowie Tandemveranstaltungen mit Lehrkräften angeboten. Für neue 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Einführungsveranstaltungen durchgeführt.
OGS-Fachtagung
Für das hauptamtliche Personal der Offenen Ganztagsschulen in städtischer und freier Trä-
gerschaft findet jährlich eine Fachtagung in Kooperation mit den freien Trägern der Offenen 
Ganztagsschulen statt. Hierzu sind auch alle Schulleitungen und die Fachkräfte der Förderinseln 
eingeladen. Ziel ist es, ein zeitgemäßes Fachthema pädagogisch aufzubereiten, die Kooperation 
der Akteure zu stärken und das Thema als Jahresthema aufzugreifen, um Nachhaltigkeit im päd-
agogischen Alltag zu gewährleisten.
Supervision	
Für eine arbeitsfeldbezogene und aufgabenorientierte Form der Beratung, die individuelle 
Fragestellungen des städtischen pädagogischen Personals klären kann, besteht über das Fort-
bildungsbudget die Möglichkeit Supervision in Anspruch zu nehmen. Offene Ganztagsschulen 
in freier Trägerschaft halten im Rahmen ihrer Leistungsvereinbarungen mit dem öffentlichen 
Träger entsprechende Angebote für ihr Personal in den Offenen Ganztagsschulen vor.
Kompetenzteam
Das Schulamt für die Stadt Münster bietet ein Kompetenzteam, welches Schulen berät und  
unterstützt. Dies geschieht durch bedarfsorientierte Fortbildungen in den Programmen der 
Fortbildungsinitiative. Die Fortbildungsarbeit des Kompetenzteams wird auf die Unterrichtsent-
wicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert. Die passenden Unterstützungsangebote 
werden in acht Programmen gebündelt.
 3. Qualitätsstandard „Multiprofessionelle Kooperation“
Die Offene Ganztagsschule vereint unter ihrem Dach Unterrichts-, Lern-, Spiel-, und Freizeiten  
sowie Pausen- und Mittagszeiten und verzahnt dies um die curriculare Komponente. Die Gestal-
tung der unterschiedlichen Elemente erfolgt durch multiprofessionelle Teams, verlässliche  
Kooperationsstrukturen und ermöglicht die immanente Forderung nach Verzahnung und  
Rhythmisierung.
Professionen	und	ihre	Kooperationen	im	Ganztag
Um die Verzahnung zwischen Unterricht und ergänzenden Elementen der Ganztags verlässlich 
zu gestalten, kooperieren die Schulleitung und die Koordination des Offenen Ganztags durch: 
• regelmäßige und institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schul- 
 leitung, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften der Offenen Ganztagsschule in  
 Form von wöchentlichen Rücksprachen, Teamsitzungen und Teilnahme an Schul- 
 konferenzen (Schulgesetz NRW § 66 Abs. 7; § 68 Abs. 4; § 75 Abs. 4).

11
• Informationssysteme und Absprachen zwischen Lehrkräften pädagogischen Fach- 
 kräften der Offenen Ganztagsschule bezüglich Hausaufgabeninhalten, Arbeitsfor- 
 men, Differenzierungsaufträgen und Regeln.
• Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Projekte.
• Gemeinsame Fallbesprechungen und Entwicklung von flankierenden Netzwerkstruk- 
 turen und Hilfen.
Rolle	der	Schulleitung	
Die Schulleitung ist zuständig für die Gestaltung und Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen 
und trägt die pädagogische Gesamtverantwortung. Sie sichert:   
• eine klare Aufgabenstruktur und eindeutige Regelung der Zuständigkeiten.
• regelmäßige und institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit zwischen 
  Schulleitung, Lehrkräften und pädagogischen  Fachkräften. 
• ein geregeltes und transparentes Vertretungskonzept. 
• die Einweisung von externen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in die Schulregeln  
 und pädagogischen und erzieherischen Ziele der Schule.
Rolle	der	Koordination
Die Koordination ist zuständig für die außerunterrichtlichen pädagogischen Belange unter Be-
rücksichtigung getroffener Absprachen mit der Schulleitung. Sie sichert: 
• die Wahrnehmung der Teamleitung für hauptamtlichen Gruppenleitungen und 
 Niedrigteilzeitkräfte. 
• die Einarbeitung neuer hauptamtlicher Mitarbeitenden und geringfügig  
 Beschäftigter.
• die Planung des Personaleinsatzes sowie Planung von Vertretungsregelungen.
• die Weiterentwicklung der außerunterrichtlichen pädagogischen Arbeit unter  
 Berücksichtigung des Schulprogramms.
Überlappende	Anwesenheitszeiten	der	Professionen	und	der	Einsatz	von	Lehrerstunden
Pro Offene Ganztagsgruppe arbeiten Lehrkräfte im Umfang von mindestens drei Unterrichts-
stunden im Nachmittagsbereich. Darüber hinaus stehen weitere drei Unterrichtsstunden zur  
Verfügung. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte der Offenen Ganztagsschule gestalten 
gemeinsam ergänzende Lern- und Arbeitsformen und stellen das verbindende Element in der 
Verzahnung des Vor- und Nachmitttags dar (Lehrerstellen können laut Erlass auch kapitalisiert 
werden - BASS 12-63 Nr.19).
 4. Qualitätsstandard  „Raumressourcen“
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0328/2017/1 im Rahmen der Fortschreibung 
der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Zügigkeiten (Machbarkeitsstudien) ein Musterraum-
programm für Grundschulen beschlossen. Dieses Musterraumprogramm dient der Orientierung 
für Neu- und Erweiterungsbauten sowie der Bemessung der qualitativen und quantitativen  
Raumdeckung in Grundschulen. Da es sich um einen Orientierungsrahmen handelt, sind grund-
sätzlich die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen von Neu- und Erweite-

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rungsbauten ist dieser Standard tendenziell eher umsetzbar als bei Baumaßnahmen in Be-
standsgebäuden.
Das Musterraumprogramm umfasst die Bereiche Unterricht, Mittagsverpflegung, Betreuungs-
räume der Offenen Ganztagsschulen, Forum sowie Verwaltung. Zum Bereich Unterricht gehören 
Unterrichtsräume, Mehrzweckräume (pro Zug ein Raum) und Differenzierungsräume (pro Zug 
ein Raum). Der Bereich der Mittagsverpflegung basiert für die Flächenberechnungen auf der 
Annahme, dass 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an der Offenen Ganztagsschule teil-
nehmen. Anhand der Anzahl der Verpflegungs- bzw. Essensteilnehmer sowie der 80 Prozentquo-
te werden u. a. die Flächen für die Küche und den Speiseraum incl. Lager- und Logistikbereiche 
ermittelt. Im Bereich der Offenen Ganztagsschule sind zwei Betreuungsräume je Zug sowie ein 
Büro vorgesehen. Neben den klassischen Verwaltungsflächen für Lehrerzimmer, Schulleitung, 
Sekretariat etc. sind gemäß Musterraumprogramm auch Büros für pädagogisches Personal, 
Inklusion sowie Besprechungs- und Beratungsräume vorgesehen. 
 5. Qualitätsstandard „Soziales Lernen und ganzheitliche Förderung“
Die Entwicklung zu einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft beeinflusst die pädagogische 
Ausrichtung der Offenen Ganztagsschulen. Die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler an 
den Offenen Ganztagsschulen steigt in Bezug auf soziale, emotionale und leistungsbezogene 
Fähigkeiten und Kompetenzen. Soziales Lernen, informelle Bildung und die ganzheitliche För-
derung ermöglichen den Erwerb einer Beziehungs- und Beteiligungskultur sowie die Steigerung 
der Selbst- und Sozialkompetenz aller Schülerinnen und Schüler in den Offenen Ganztagsschu-
len.
Angebotsformen	des	„Sozialen	Lernens“	und	der	ganzheitlichen	Förderung
„Freispiel“	und	Selbstbestimmte	Aktivitäten
Das „Freispiel“ als weiteres Kernelement umfasst für Schülerinnen und Schüler die freie Wahl 
des Spielmaterials, des Spielverlaufs und des Spielpartners. Das selbstbestimmte Spiel wird von  
pädagogischen Fachkräften durch angemessene Raumgestaltung, motivierendes Spielmaterial 
und durch ergänzende Regeln aktiv begleitet. Innerhalb des „Freispiels“ können Schülerinnen 
und Schüler selbstbestimmt unterschiedliche Raum- und Aktivitätsangebote nutzen. Pädago-
gische Fachkräfte vermitteln Anerkennung und verstärken Selbst- und Sozialkompetenzen der 
Schülerinnen und Schüler. 
Gruppenangebote
Ein Gruppenangebot, auch geführte oder angeleitete Tätigkeit genannt, unterscheidet sich vom 
„Freispiel“ dahingehend, dass gezielt nur mit einer Teilgruppe gearbeitet wird. Das Gruppena-
gebot  wird von einer pädagogischen Fachkraft  geplant und zielorientiert durchgeführt. Die 
Auswahl der Schülerinnen und Schüler ist von pädagogischen Kriterien und Zielen geleitet.
 6. Qualitätsstandard „Individuelle Förderung“
Multiprofessionelle Teams sind in allen Offenen Ganztagsschulen ein Standard. Akteure mit  
verschiedenen Qualifikationen und Funktionen bilden das multiprofessionelle Team: Schullei-

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tungen, Lehrkräfte, Sonderpädagogen, Heilpädagoginnen, Erzieher, Schulsozialarbeiterinnen, 
Psychologen, Schulbegleitungen, Integrationshelferinnen, Lerntherapeuten.
Ziel der multiprofessionellen Teams ist eine individuelle und ganzheitliche Förderung jedes ein-
zelnen Kindes. Wie das multiprofessionelle Team zusammengesetzt ist, um ein Kind zu beglei-
ten, zu unterstützen und zu fördern wird im Einzelfall gemeinsam abgestimmt.
Sprachbildung 
Sprachbildung in den Offenen Ganztagsschulen umfasst zusätzliche Lerngelegenheiten und 
Erfahrungsräume in der deutschen Sprache durch ein koordiniertes, durchgängiges und reflek-
tiertes Arbeiten aller Beteiligten. Dies wird durch eine generelle sprachsensible und sprachbe-
wusste Angebotsentwicklung in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereichen realisiert. 
Als wertvolle Ressource für die Zukunft der Schülerinnen und Schüler wird  die Zwei- und Mehr-
sprachigkeit von Kindern beachtet.
Förderpläne	
Das Schulgesetz NRW sichert für alle Schülerinnen und Schüler das Recht auf individuelle Förde-
rung. Die Arbeit mit Förderplänen basiert auf einer umfassenden pädagogischen Diagnostik. Im 
Mittelpunkt stehen das Kind mit seinem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und die 
Verbesserung der individuellen Lern- und Entwicklungslage. Bei der Förderung werden Inhalte, 
Dauer und Umfang in einem individuellen, ganztägigen Förderplan festgehalten. Der Förderplan 
wird mit der Koordination des Offenen Ganztags abgestimmt, um ein verzahntes ganztägiges 
Fördern des Kindes zu sichern.
Heilpädagogische	Förderinseln
Förderinseln sind individuelle, heilpädagogische Jugendhilfeangebote des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien an ausgewählten Grundschulen für Kinder mit besonderem Unter-
stützungsbedarf. Die Angebote der heilpädagogischen Förderinseln richten sich an Kinder in 
der Schuleingangsphase, Klassen 1 und 2. Ziel ist es, den weiteren Besuch an der Offenen Ganz-
tagschule, nach einer zeitlich begrenzten, intensiven Phase der individuellen Unterstützung, zu 
ermöglichen bzw. zu verbessern. Das spezialisierte Jugendhilfeangebot der heilpädagogischen 
Förderinseln ist als präventives Angebot den Hilfen zur Erziehung vorgeschaltet.
Sachmittel (Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien)
Jede Schule erhält schuljahresbezogen in Abhängigkeit zu den Teilnehmerzahlen der Offenen 
Ganztagsschule Sachmittel. Diese Sachmittel werden für die Anschaffung von Materialien zur 
Verfügung gestellt, um die Angebote der Offenen Ganztagsschule bedarfsgerecht auszustatten. 
Dazu gehören beispielsweise Bastelmaterial, Gesellschaftsspiele, Bücher und Bewegungsspiele. 
Der Bedarf der jeweiligen Offenen Ganztagsschule wird von der Schulleitung und der Koordina-
tion gemeinsam definiert.
Förderbudget
Um bedarfsgerechte und schulbezogene Projekte und Maßnahmen in den Offenen Ganztags-
schulen zu realisieren, steht das Förderbudget zur Verfügung.
Das Förderbudget setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:
• Mittel zum Ausgleich sozialer und individueller Bedürfnisse
• Mittel zur Förderung von Interessen und Begabungen.
 
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung liegt bei den Schulleitungen in enger Abstimmung

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mit der Koordination des freien Trägers der Jugendhilfe bzw. der Koordination des öffentlichen 
Trägers (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien).
 7. Qualitätsstandard „Hausaufgabenbetreuung und individuelle Lern-  
                  zeiten“
Die von Lehrkräften durchgeführten „individuellen Lernzeiten“ und die vom pädagogischen Per-
sonal begleitete „Hausaufgabenbetreuung“  sind in den Offenen Ganztagsschulen Kernelemente 
der Betreuung und Förderung.
Hausaufgabenbetreuung
Die Grundsätze der Gestaltung der Hausaufgabenzeit sind im Kapitel zwölf der Schulordnung/ 
Schulpflicht der BASS geregelt (12-63.3, 4.1). Demnach sollen Hausaufgaben die individuelle 
Förderung unterstützen. Sie dienen dazu, sich das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, ein-
zuüben und anzuwenden. Die Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder 
zu ihm führen und in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit 
und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Die Hausaufgabenbetreuung ist so konzipiert, dass es keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, 
die zu Hause erledigt werden müssen. Die Schul- bzw. Klassenleitung legt Kommunikationswege 
fest, damit Informationen zwischen Klassenleitung, Hausaufgabenbegleitung und Eltern indivi-
duell ausgetauscht werden können. Die Hausaufgabenbetreuung ist zeitlich in der Tagesstruktur 
definiert. Die Hausaufgabenbetreuung wird durch pädagogische Fach- und Niedrigteilzeitkräfte 
begleitet. 
• Für 1. und 2. Klassen sind 30 Minuten Hausaufgabenzeit festgelegt. Für die 3. und 4.  
 Klassen sind 45 Minuten Hausaufgabenzeit festgelegt. 
• Jedes Kind hat für die Hausaufgaben einen festen Ort und Arbeitsplatz.
• Die Hausaufgabenzeit findet unter Aufsicht des pädagogischen Personals statt.
• Hausaufgabengruppen sind klassen-, stufen oder jahrgangsübergreifend zusammen- 
  gesetzt.
Den Lehrkräften obliegt die Verantwortung für die Kontrolle der Hausaufgaben. Näheres regelt 
das jeweilige Schulprogramm über ein Hausaufgabenkonzept.
Für Schülerinnen und Schüler, die über die Hausaufgabenbetreuung hinaus einen besonderen 
unterrichtlichen Unterstützungsbedarf haben, bieten die durch Lehrkräfte betreuten individuel-
len Lernzeiten einen entsprechenden organisatorischen und pädagogischen Rahmen.
Individuelle	Lernzeiten
Die Lernzeit ist eine durch Lehrkräfte betreute intensive individuelle Unterstützung bei Lern-
schwierigkeiten und bietet eine unterrichtsnahe Förderung und vielfältige Möglichkeiten zur 
Erweiterung und Vertiefung sprachlicher Bildung. Die Kinder erhalten im Rahmen der Lernzeit 
durch den Einsatz von Lehrerkompetenz eine intensivere Förderung zum Ausgleich von Lern- 
und Leistungsdefiziten und eine individuelle Unterstützung bei Lernrückständen. Die  indivi-
duellen Lernzeiten bieten auch den Raum für die Förderung von besonderen Begabungen und 
Neigungen.

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 8. Qualitätsstandard „Zusammenarbeit mit Eltern- Elternmitwirkung“
Auf der Grundlage des § 42 Abs. 4 des Schulgesetztes NRW ist die „Elternmitwirkung“ geregelt. 
Eltern wirken in diesem Kontext an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schu-
le mit. Die Offenen Ganztagsschulen ermöglichen Eltern die aktive Beteiligung am Schulleben, in 
den unterschiedlichen Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes. Die 
Offenen Ganztagsschulen bieten verlässliche Formen der Elternmitwirkung und sichern dadurch 
die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern/Erziehungsberechtigten auf Augenhöhe. 
Mitwirkungsgremien sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft, die Schulkonferenz und 
die Fachkonferenz. Weitere Formen der Elterninformation sind Elternbriefe und Aushänge, 
Elternabende zu organisatorischen und pädagogischen Fragestellungen und schulbezogene, 
gemeinsame Aktivitäten wie zum Beispiel das Elterncafé und festliche Aktivitäten. Darüber hin-
aus können Eltern neben den regelmäßigen Elternsprechtagen bei Bedarf einen Termin für eine 
Elternsprechzeit in Anspruch nehmen. 
Bei Bedarf können weitere Hilfen und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe und 
weiterer Institutionen erörtert und besprochen werden. Alle Eltern werden bei der Wahrneh-
mung ihrer Verantwortung und der Erfüllung ihrer erzieherischen Aufgaben gestärkt und unter-
stützt.
Dabei werden gesellschaftliche Veränderungen wahrgenommen, indem bei der Planung und 
Durchführung von Mitwirkungsgremien und Aktivitäten unterschiedliche Familienformen und 
Zeitressourcen berücksichtigt werden.
 9. Qualitätsstandard „gemeinsame Mittagsverpflegung“
Die Kinder nehmen täglich, verbindlich an einem warmen Mittagessen teil (kulturelle sowie all-
ergiebedingte Besonderheiten werden beachtet). Durch die standortspezifischen unterschiedli-
chen räumlichen Gegebenheiten sind variable Ausgestaltungen der Mittagsverpflegung möglich 
und notwendig. 
Das Mittagessen ist Bestandteil des pädagogischen Konzeptes der Schule.
• Es bietet den Kindern über das Essen hinaus die Möglichkeit, Tageserlebnisse zu be 
 sprechen und sich zu erholen. 
• Die Kinder werden durch das pädagogische Personal dazu angehalten, Tischregeln 
 einzuhalten und eine gemeinsame Tischkultur zu erwerben. 
• Die Kinder unterstützen den Ablauf, indem sie zum Beispiel beim Tisch decken und 
 aufräumen eingebunden sind.
• Die Kinder lernen Aufgeschlossenheit und Wertschätzung gegenüber anderen 
 Kulturen und Essensgebräuchen.
 10. Qualitätsstandard „Kultur der Beteiligung von Kindern“
Die Teilhabe an demokratischen Prozessen zur Ausgestaltung der eigenen Lebenswelt gehört zu 
den Grundrechten eines jeden Menschen. Die Schülerinnen der Schüler der Offenen Ganztag-

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schule werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend in allen Angelegenheiten, die
sie betreffen, beteiligt.
Schülerinnen und Schüler werden befähigt, eigene und fremde Wünsche und Bedürfnisse zu 
erkennen und diese zu kommunizieren. Aushandlungsprozesse und die Suche nach Lösungen 
werden durch die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte in den Offenen Ganztagsschulen 
begleitet und angeregt und fließen situationsorientiert und aktiv in die Gestaltung ihres Tagesab-
laufes ein.
Partizipation findet in den Offenen Ganztagsschulen in verschiedenen Bereichen statt: 
• Mitgestaltung von Räumlichkeiten, Angeboten und Projekten und der Umgebung
• Mitgestaltung von Regeln des Zusammenlebens/Kultur der Beteiligung
• Kinderkonferenzen
• Schulparlamente
• Klassenrat
 11. Qualitätsstandard „Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven und ge- 
         meinwohlorientierten Angeboten“
Die kooperative Zusammenarbeit der Schulen mit anderen sozialen Institutionen und Bildungs-
partnern ist in der Offenen Ganztagsschule eine wesentliche konzeptionelle Grundlage. Die 
Teilnahme an kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten wird in 
der Offenen Ganztagschule in Form von  Arbeitsgemeinschaften (AGs) sichergestellt. Diese AGs 
werden in Kooperation mit unterschiedlichen Institutionen und Bildungspartnern durchgeführt.  
Bildungspartner sind öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, Sportvereine, Verbände, Kultu-
reinrichtungen, Kirchengemeinden und weitere Sozialraumakteure.
Die Angebotspalette der Offenen Ganztagschulen in Münster ist am Bedarf der jeweiligen Kinder 
und der Struktur des Sozialraumes ausgerichtet. Dabei ist das Hauptanliegen die Förderung, 
Unterstützung und Begleitung der Kinder in ihrer Gesamtentwicklung. Dies beinhaltet kognitive, 
emotionale, soziale und psychomotorische Prozesse im Hinblick auf eine ganzheitliche Bildung. 
Darüber hinaus ebnet die Offene Ganztagsschule durch die AGs die Integration in das sozial-
räumliche Umfeld und schafft Zugänge zu außerschulischen Bildungsangeboten im Stadtteil. 
Zusammenfassend leisten die AGs einen wertvollen Beitrag zur informellen Bildung und gesell-
schaftlichen Teilhabe.
 12. Qualitätsstandard „Schutz von Kindern“
Der Schutz von Kindern ist im § 42 (Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis)  
in Abs. (6) SchulG, NRW geregelt. 
„Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Ver-
nachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die 
Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen“  (§ 42(6) SchulG, NRW).

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Die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtge-
biet  Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien ist über eine Vereinbarung geregelt (§ 8a SGB VIII in Verbindung mit  
§ 42 Abs. 6 SchulG, NRW).
Zum Schutz von Kinder gem. § 8a SGB VIII werden standardisierte Verfahrensabläufe angewandt:
• Für das pädagogische Personal in den Offenen Ganztagsschulen ist die „Verfügung  
 zum internen Meldeverfahren bei Kindeswohlgefährdung“ des Amtes für Kinder,  
 Jugendliche und Familien per Dienstanweisung geregelt.
• Für das pädagogische Personal in den Offenen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft  
 liegen Vereinbarungen  zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und 
 dem entsprechenden freien Träger  zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung  
 (§ 8a SGB VIII) und zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen  
 (§ 72 a SGB VIII) vor.
 13. Qualitätsstandard „Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung“
Die Qualitätsstandards der Offenen Ganztagschule bilden die definierte Grundlage für eine ste-
tige, fachliche Weiterentwicklung. Diese Weiterentwicklung erfolgt unter anderem in Koopera-
tion mit allen beteiligten Akteuren über implementierte Verfahren der Qualitätssicherung- und 
entwicklung im Dialog mit allen Offenen Ganztagsschulen.
Die Sicherung und Entwicklung der Qualität erfolgt durch entsprechende Strukturen und inte-
grierte Verfahren:
• Leitungsrunde der Koordinatorinnen und Koordinatoren der Offenen Ganztagsschule
• Schulleiterdienstbesprechung
• Facharbeitskreise
• kommunale Qualitätszirkel
• regionale und überregionale Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel 
• Qualitätsanalyse NRW - Bezirksregierung Münster
 
• Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugend 
 hilfe
• Jahresgespräche
• Fachliches Controlling/Wirksamkeitsdialog
• Bildungsberichterstattung/Bildungsmonitoring
Die Qualitätsprozesse, Strukturen und Verfahren unterliegen gesellschaftlichen und fachlichen 
Veränderungen und werden stetig angepasst und weiterentwickelt.

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Beratungsverlauf (2)

13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0766/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37