V/0689/2015
Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Teilhabegesetz)
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Beschlussvorlage
4163 Zeichen
V/0689/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Teilhabegesetz) Beratungsfolge 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des „Gesetzes für die gleichberechtigte Tei l- habe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentl i- chen Dienst“ (Teilhabegesetzes) bei drittelmitbestimmten GmbHs Zielgrößen für die Geschäfts- führung und den Aufsichtsrat zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren Erreichung im Aufsichtsrat sowie in der Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung festzulegen sind. Im Konzern der Stadt Münster ist die Stadtwerke Münster GmbH drittelmitbestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die unter Ziff.1 genannten Festlegungen gemeinsam von der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH entwickelt werden sollen. Vor der Festlegung in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH ein Ermächtigungsbeschluss im Rat der Stadt Münster. Begründung: Am 01.05.2015 ist in wesentlichen Teilen das „Gesetz für die gleichberecht igte Teilhabe von Frau- en und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft getreten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll der Frauenanteil in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft gefördert werden. Betroffen sind auch öffentliche Unternehmen mit mehr als 500 Mita r- beitern (drittelmitbestimmte Unternehmen). Dies gilt bei der Stadt Münster für die Stadtwerke Münster GmbH. Die Förderung des Anteils weiblicher Führungskräfte soll dadurch erfolgen, dass Zielgr ößen zur Erhöhung der Frauenanteile und Fristen zu deren Erreichung im Aufsichtsrat, in der Geschäftsfü h- rung und in den oberen Managementebenen festgelegt werden: Vorlagen-Nr.: V/0689/2015 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 07.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0689/2015 Zielgrößen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat werden bei der drittelmitbestim mten GmbH (dies ist bei der Stadtwerke Münster GmbH der Fall) grundsätzlich von der Gesellschaf- terversammlung festgelegt. Neben den Zielgrößen müssen auch Fristen zur Erreichung der Zielgrößen bestimmt werden. Diese dürfen jeweils nicht länger als fünf Jahre s ein. Die festge- legten Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung sind zu veröffentlichen (Lag ebericht). Eine Sanktionierung für den Fall der Missachtung sieht das Gesetz zwar nicht vor, jedoch können die gesetzlich festgelegten Berichtspflichten dazu führe n, dass zur Vermeidung einer negat i- ven Außenwirkung ein Handlungsdruck entsteht. Die Gesellschaften haben jährlich im Lag e- bericht darzustellen, ob sie die selbst gesetzten Zielgrößen eingehalten haben. Für die beiden oberen Managementebenen der Stadtwerk e (die beiden Führungsebenen u n- terhalb der Geschäftsführung) legt die Geschäftsführung der Stadtwerke die Zielgrößen und Fristen fest. Erstmals müssen Zielgrößen bis zum 30. September 2015 festgelegt werden. Mit dieser Vorlage wird ein Einstieg in das wei tere Verfahren möglich, mit der Zielsetzung einer tatsächlichen Festl e- gung von Zielgrößen und Fristen bis zum Jahresende 2015. Da für die Definition der Zielgrößen und Fristen auch die Beschäftigtenvertreter der Stadtwerke Münster GmbH relevant sind, wird vorgeschlagen, die Festlegung von Zielgrößen und Fristen für die Erreichung der Frauenquote durch die Stadt Münster gemeinsam mit der Stadtwerke Mün ster GmbH zu entwickeln. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NR W ist bei der Besetzung unter anderem von Aufsichtsräten bereits heute auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0689/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37