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V/0689/2015

Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Teilhabegesetz)

Vorlagen 28.08.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 17

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4163 Zeichen

V/0689/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern 
in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Teilhabegesetz) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des „Gesetzes für die gleichberechtigte Tei l-
habe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentl i-
chen Dienst“ (Teilhabegesetzes) bei drittelmitbestimmten GmbHs Zielgrößen für die Geschäfts-
führung und den Aufsichtsrat zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren Erreichung 
im Aufsichtsrat sowie in der Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung festzulegen 
sind. Im Konzern der Stadt Münster ist die Stadtwerke Münster GmbH drittelmitbestimmt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die unter Ziff.1 genannten Festlegungen gemeinsam 
von der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH entwickelt werden sollen. Vor der  
Festlegung in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der 
Stadtwerke Münster GmbH ein Ermächtigungsbeschluss im Rat der Stadt Münster. 
 
 
Begründung: 
 
Am 01.05.2015 ist in wesentlichen Teilen das „Gesetz für die gleichberecht igte Teilhabe von Frau-
en und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft 
getreten. 
Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll der Frauenanteil in Spitzenpositionen der deutschen 
Wirtschaft gefördert werden. Betroffen sind auch öffentliche Unternehmen mit mehr als 500 Mita r-
beitern (drittelmitbestimmte Unternehmen). Dies gilt bei der Stadt Münster für die Stadtwerke 
Münster GmbH. 
Die Förderung des Anteils weiblicher Führungskräfte soll dadurch erfolgen, dass Zielgr ößen zur 
Erhöhung der Frauenanteile und Fristen zu deren Erreichung im Aufsichtsrat, in der Geschäftsfü h-
rung und in den oberen Managementebenen festgelegt werden: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0689/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
JanetzkiA@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0689/2015 
 Zielgrößen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat werden bei der drittelmitbestim mten 
GmbH (dies ist bei der Stadtwerke Münster GmbH der Fall) grundsätzlich von der Gesellschaf-
terversammlung festgelegt. Neben den Zielgrößen müssen auch Fristen zur Erreichung der 
Zielgrößen bestimmt werden. Diese dürfen jeweils nicht länger als fünf Jahre s ein. Die festge-
legten Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung sind zu veröffentlichen (Lag ebericht). Eine 
Sanktionierung für den Fall der Missachtung sieht das Gesetz zwar nicht vor, jedoch können 
die gesetzlich festgelegten Berichtspflichten dazu führe n, dass zur Vermeidung einer negat i-
ven Außenwirkung ein Handlungsdruck entsteht. Die Gesellschaften haben jährlich im Lag e-
bericht darzustellen, ob sie die selbst gesetzten Zielgrößen eingehalten haben.  
 
 Für die beiden oberen Managementebenen der Stadtwerk e (die beiden Führungsebenen u n-
terhalb der Geschäftsführung) legt die Geschäftsführung der Stadtwerke die Zielgrößen und 
Fristen fest. 
 
Erstmals müssen Zielgrößen bis zum 30. September 2015 festgelegt werden. Mit dieser Vorlage 
wird ein Einstieg in das wei tere Verfahren möglich, mit der Zielsetzung einer tatsächlichen Festl e-
gung von Zielgrößen und Fristen bis zum Jahresende 2015. 
 
Da für die Definition der Zielgrößen und Fristen auch die Beschäftigtenvertreter der Stadtwerke 
Münster GmbH relevant sind, wird  vorgeschlagen, die Festlegung von Zielgrößen und Fristen für 
die Erreichung der Frauenquote durch die Stadt Münster gemeinsam mit der Stadtwerke Mün ster 
GmbH zu entwickeln. 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NR W ist bei 
der Besetzung unter anderem von Aufsichtsräten bereits heute auf eine geschlechtsparitätische 
Besetzung zu achten. 
 
I.V. 
 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0689/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37