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V/0424/2020

Neubau der Melanchthonschule, Königsberger Straße 91, 48157 Münster

Vorlagen 26.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 32.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm Einfachsporthalle

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Schulgrundstück

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Ansehen

Anlage A

2564 Zeichen

Anlage A zur V/0424/2020 
Kurzüberblick 
Die ursprünglich vorgesehene Erweiterung und energetische Sanierung der Melanchthonschule 
ist nach näherer Prüfung im laufenden Betrieb nicht möglich. Ein Interimsstandort konnte nicht 
identifiziert werden. 
Auf dem Schulgelände soll ein kompletter Neubau im Bereich der jetzigen Sporthalle errichtet 
werden. Nach Abriss der Sporthalle und Neubau eines Schulgebäudes soll der Abriss der jetzigen 
Schule erfolgen und an dieser Stelle eine neue Sporthalle verortet werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen 
 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Melanchthonschule zur vollen 2-Zügigkeit zuzüglich 
eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierungsraumes und eines Büroraumes auszubauen.  
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: 
 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung. 
 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen  
 
 den Lehrplänen entsprechenden,  
 qualitativ guten,  
 die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden  
 
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  teilw. 
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind die Planungskosten in Höhe von 560.000 € zu finanzie-
ren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Neubau der 2 -zügigen Melanchthonschule sowie die Einfachsporthalle werden barrierefrei 
geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung. Ratsbeschlü s-
se der Stadt Münster zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünu n-
gen werden berücksichtigt.

Anlage 2 Raumprogramm Einfachsporthalle

1470 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0424/2020 
  
Raumprogramm Einfachsporthalle Anzahl 
 gesamt 
qm  
Halle     
Sportfläche Einfachsporthalle 1     405,00    
Summe qm       405,00    
      
Eingangsbereich     
Eingangshalle (entwurfsabhängig) 1       15,00    
WC m/w/d  1         9,00    
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1  
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforder-
lich 1         5,00    
Summe qm         29,00    
      
Umkleideräume     
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt     
1 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 1       23,00    
1 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 1       23,00    
Summe qm         46,00    
      
Sanitärraum     
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 1 Umkleiden- nach 
Geschlechtern getrennt     
Wasch-/Duschraum 2       42,00    
2 Sportlertoiletten à 9 m² 2       18,00    
Duschplatz für Menschen mit Behinderung (m/w)     
Summe qm         60,00    
      
Übungsleiterraum / Regieraum  
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1       15,00    
Hallenwart/Sanitätsraum 
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1       15,00    
Summe qm         30,00    
      
1 Sportgeräteräume à 47,25 m² 
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 21 m) 1       47,25    
Summe qm         47,25    
      
Sonstige Räume     
Technikraum 1       25,00    
Putzmittelraum 1         5,00    
Magazinraum 1       12,00    
Summe qm         42,00    
      
Summe Nutzfläche gesamt       659,25

Beschlussvorlage

9110 Zeichen

V/0424/2020 
V/0424/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau der Melanchthonschule, Königsberger Straße 91, 48157 Münster 
hier: geänderter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung durch einen Neubau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat hebt den Errichtungsbeschluss zum Ausbau des jetzigen Schulgebäudes zur 2 -
Zügigkeit einschl. der umfänglichen energetischen, statischen und brandschutztechnischen 
Sanierung auf (vgl. Vorlage V/0705/2018/2; Ziffer 2.5 vom 12.12.2018), da die  nähere Über-
prüfung ergeben hat, dass die energetische Sanierung erhebliche Mehrkosten verursacht und 
weder die Sanierung noch die Erweiterung im laufenden Betrieb möglich sind. 
 
2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines neuen 2 -zügigen Grundschulge-
bäudes auf der G rundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterrau m-
programms erweitert um einen Unterrichtsraum (65 qm), einen Differenzierungsraum (25 qm), 
einen Büroraum (16 qm) sowie um ein vergrößertes Mitarbeiterzimmer (100 qm) für gemei n-
sames Arbeiten im Ganztag, auf dem in Anlage 1 dargestellten Schulgrundstück (Königsbe r-
ger Straße 91) nach Abriss der vorhandenen Einfachsporthalle. Nach Fertigstellung des Ne u-
baus wird das jetzige Schulgebäude abgerissen und an dem Standort eine neue Einfac h-
sporthalle errichtet. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung einen 
kombinierten Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten zur Erlangung des Pl a-
nungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für den Neubau der Melanchthonschule so-
wie einer Einfachsporthalle mit dem in Anlage 2 dargestellten Raumprogramm durchzuführen 
und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen.  
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0424/2020 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 560.000 € 
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit 
dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächs t-
möglichen Haushaltsplanung angemeldet.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gebäude aktuell noch ein Restbuchwert von rund 1,5 
Mio. € besteht. 
 
Die Sachentscheidung zu Ziffer 4 (Planungskosten für einen Abriss und einen Neubau eines 2-
zügigen Schulgebäudes sowie einer Sporthalle) wird wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4960 Erweiterung Melanchthonschu-
le 
   
Auszahlungen   2020 
2021 
 
260.000   
300.000 
 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 ff. bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4960 „Erwei-
terung Melanchthonschule“ zur Verfügung. 
 
Begründung: 
 
Die Melanchthonschule ist eine 2 -zügige Grundschule, die in der Regel 8 Klassen bildet. Im Ve r-
gleich zu anderen Schulen konnte bei der Melanchthonschule eine deutlich herausfordernde G e-
samtsituation festgestellt werden. Durch den in der Vorlage V/0116/2017 dargestellt en überdurch-
schnittlichen Verbleib von 3 Jahren in der Schuleingangsphase ergibt sich das Erfordernis, insg e-
samt 9 Klassen bei einer festgelegten 2-Zügigkeit zu bilden. Des Weiteren wurde in der Schulkonfe-
renz am 18.01.2017 neben der Jahrgangsmischung in d en Jahrgängen 1 und 2 beschlossen, dass 
die Klassengröße eine Anzahl von 22 Kindern nicht überschreiten darf. Mit der Vorlage 
V/0328/2017/1. Erg. wurde die Verwaltung beauftragt, für die Melanchthonschule eine Machba r-
keitsstudie zur baulichen Umsetzung ein er 2-Zügigkeit auf Grundlage des Musterraumprogrammes 
zu prüfen. Aufgrund der besonderen schulischen Situation der Melanchthonschule wurde abwe i-
chend vom Musterraumprogramm ein zusätzlicher Unterrichtsraum, ein zusätzlicher Differenzi e-
rungsraum sowie ein weiteres Büro für pädagogisches Personal berücksichtigt. 
 
Zur kurzfristigen Verbesserung der Raumsituation wurde zunächst mit der Vorlage V/0934/2017 
beschlossen, die 2 Fertigbauklassen der Dreifaltigkeitsschule temporär zur Melanchthonschule u m-
zusetzen. Die Umsetzung ist im April 2018 erfolgt. Zudem wurde 2019 ein Kleinspielfeld mit Kuns t-
rasen für die Pausennutzung erstellt. 
 
Am 12.12.2018 traf der Rat auf Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 den Errichtungsbeschluss zum 
Ausbau zur festgelegten 2 -Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierungsra u-
mes und eines Bürorau mes. Der Kostenrahmen umfasste eine energetische, statische und bran d-
schutztechnische Sanierung im Umfang von ca. 2 ,5 Mio. €. Grundlage war die erarbeitete Machba r-
keitsstudie des Amtes für Immobilienmanagement, die mehrere Anbauten am Bestand sowie Umbau-
ten vorsah.

- 3 - 
V/0424/2020 
Bei der näheren Überprüfung hat sich ergeben, dass diese energetische Sanierung erhebliche Mehr-
kosten verursacht und weder die Sanierung noch die Erweiterung im lauf enden Betrieb möglich sind. 
Ein vorübergehender Auszug,  wäre nur mit ein em hohen logistischen Aufwand und erheblichen 
Mehrkosten zu realisieren . Flächen für einen Interimsstandort konnten angesichts der bekannten 
Raumauslastung an den Schulstandorten nicht  identifiziert werden. Auch die Suche nach einem a l-
ternativen Schulstandort blieb ohne Erfolg. 
 
Daher wurde eine neue Machbarkeitsstudie erstellt, die einen kompletten Neubau im Bereich der je t-
zigen Sporthalle vorsieht. Nach Abriss der Sporthalle und Neubau eines Schulgebäudes k önnte der 
Abriss der jetzigen Schule  incl. der zurzeit vermieteten Wohnung  erfolgen und an dieser Stelle eine 
neue Sporthalle verortet werden.  Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde auch geprüft, ob zur 
Beschleunigung der Umsetzung der Baumaßnahmen ein Interimsstandort für die Melanchthonschule 
angeboten werden könnte. Die Prüfung hat keine Standortoption hervorgebracht. Somit kann weder 
ein Interimsstandort noch ein dauerhafter neuer Schulstandort für die Melanchthonschule ge schaffen 
werden. 
 
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der besonders herausfordernden pädagogischen Arbeit 
in einer Offenen Ganztagsgrundschule wurde bereits im Jahr 2017 vom Rat beschlossen, einen 
zusätzlichen Unterrichtsraum, einen zusätzlichen Differe nzierungsraum sowie ein weiteres Büro für 
pädagogisches Personal zu berücksichtigen. Der Vorschlag der Verwaltung, am bestehenden 
Standort sowohl das Schulgebäude als auch die Sporthalle neu zu errichten, eröffnet die Möglic h-
keit, den Schulneubau innovativ, zukunftsfähig und unter der Berücksichtigung neuer pädagogischer 
Konzepte wie z. B. Lerncluster und pädagogischer Mitten zu konzipieren. Hierbei werden auch in 
Weiterentwicklung des beschlossenen Musterraumprogramms Räume für gemeinsames Arbeiten im 
Ganztag geschaffen. Ein Mitarbeiterzimmer mit ca. 100 qm, das für Lehrerinnen und Lehrer sowie 
für das Fachpersonal für Ganztagsangebote und für alle weiteren Förderangebotsbereiche zur Ve r-
fügung steht, stellt ein weiteres prägendes Merkmal des neuen Schulgebä udes dar. Insgesamt wer-
den damit in einem Neubau die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine hohe pädagogische 
Qualität und eine Professionen übergreifende Zusammenarbeit mit einem integrierten Raumkonzept 
geschaffen.  
 
Die Sportverwaltung hat Bestrebungen, im Stadtteil Coerde weitere Hallenzeiten zu schaffen und bat 
im Rahmen der Machbarkeitsstudie um Prüfung der Verortung einer Zweifachsporthalle auf dem 
Grundstück. Die aktualisierte Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass ein Bau einer Zweifachsporthalle 
nicht empfohlen werden kann, da das bestehende Grundstück mit einer Fläche von gut 9.000 m² für 
eine Zweifachsporthalle nicht ausreichend groß bemessen ist. Schon für das Schulgebäude muss 
eine flächensparende Lösung gefunden werden, die sich mit drei Gesc hossen in die Höhe entwickelt, 
um die notwendigen Schulhofflächen, PKW - und Fahrradstellplätze herstellen zu können. Allein die 
Anforderungen an eine Zweifachsporthalle bezogen auf PKW - und Fahrradstellplätze können nicht 
erfüllt werden. 
 
Die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen stellen auch den limitierenden Faktor für die Übe r-
legungen zur Konzeption eines Bildungscampus für Coerde dar. Eine Realisierung über die aus schu-
lischer Sicht erforderlichen Flächenbedarfe ist am Standort Königsberger Str. 91 nicht möglich. 
 
I.V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Schulgrundstück 
Anlage 2: Raumprogramm Einfachsporthalle

Anlage 1 Schulgrundstück

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0424/2020

Beratungsverlauf (6)

13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.7 Anhörung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 32.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Königsberger Straße 91

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Details

Aktenzeichen
V/0424/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37