V/0424/2020
Neubau der Melanchthonschule, Königsberger Straße 91, 48157 Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0424/2020 Kurzüberblick Die ursprünglich vorgesehene Erweiterung und energetische Sanierung der Melanchthonschule ist nach näherer Prüfung im laufenden Betrieb nicht möglich. Ein Interimsstandort konnte nicht identifiziert werden. Auf dem Schulgelände soll ein kompletter Neubau im Bereich der jetzigen Sporthalle errichtet werden. Nach Abriss der Sporthalle und Neubau eines Schulgebäudes soll der Abriss der jetzigen Schule erfolgen und an dieser Stelle eine neue Sporthalle verortet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Melanchthonschule zur vollen 2-Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierungsraumes und eines Büroraumes auszubauen. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden, qualitativ guten, die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind die Planungskosten in Höhe von 560.000 € zu finanzie- ren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Neubau der 2 -zügigen Melanchthonschule sowie die Einfachsporthalle werden barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung. Ratsbeschlü s- se der Stadt Münster zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünu n- gen werden berücksichtigt.
Anlage 2 Raumprogramm Einfachsporthalle
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Anlage 2 zur Vorlage V/0424/2020
Raumprogramm Einfachsporthalle Anzahl
gesamt
qm
Halle
Sportfläche Einfachsporthalle 1 405,00
Summe qm 405,00
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhängig) 1 15,00
WC m/w/d 1 9,00
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforder-
lich 1 5,00
Summe qm 29,00
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt
1 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 1 23,00
1 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 1 23,00
Summe qm 46,00
Sanitärraum
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 1 Umkleiden- nach
Geschlechtern getrennt
Wasch-/Duschraum 2 42,00
2 Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00
Duschplatz für Menschen mit Behinderung (m/w)
Summe qm 60,00
Übungsleiterraum / Regieraum
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00
Summe qm 30,00
1 Sportgeräteräume à 47,25 m²
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 21 m) 1 47,25
Summe qm 47,25
Sonstige Räume
Technikraum 1 25,00
Putzmittelraum 1 5,00
Magazinraum 1 12,00
Summe qm 42,00
Summe Nutzfläche gesamt 659,25
Beschlussvorlage
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V/0424/2020 V/0424/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau der Melanchthonschule, Königsberger Straße 91, 48157 Münster hier: geänderter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung durch einen Neubau Beratungsfolge 13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat hebt den Errichtungsbeschluss zum Ausbau des jetzigen Schulgebäudes zur 2 - Zügigkeit einschl. der umfänglichen energetischen, statischen und brandschutztechnischen Sanierung auf (vgl. Vorlage V/0705/2018/2; Ziffer 2.5 vom 12.12.2018), da die nähere Über- prüfung ergeben hat, dass die energetische Sanierung erhebliche Mehrkosten verursacht und weder die Sanierung noch die Erweiterung im laufenden Betrieb möglich sind. 2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines neuen 2 -zügigen Grundschulge- bäudes auf der G rundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterrau m- programms erweitert um einen Unterrichtsraum (65 qm), einen Differenzierungsraum (25 qm), einen Büroraum (16 qm) sowie um ein vergrößertes Mitarbeiterzimmer (100 qm) für gemei n- sames Arbeiten im Ganztag, auf dem in Anlage 1 dargestellten Schulgrundstück (Königsbe r- ger Straße 91) nach Abriss der vorhandenen Einfachsporthalle. Nach Fertigstellung des Ne u- baus wird das jetzige Schulgebäude abgerissen und an dem Standort eine neue Einfac h- sporthalle errichtet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung einen kombinierten Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten zur Erlangung des Pl a- nungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für den Neubau der Melanchthonschule so- wie einer Einfachsporthalle mit dem in Anlage 2 dargestellten Raumprogramm durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Amt für Schule und Weiterbildung 15.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492-4010 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0424/2020 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 560.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächs t- möglichen Haushaltsplanung angemeldet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gebäude aktuell noch ein Restbuchwert von rund 1,5 Mio. € besteht. Die Sachentscheidung zu Ziffer 4 (Planungskosten für einen Abriss und einen Neubau eines 2- zügigen Schulgebäudes sowie einer Sporthalle) wird wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4960 Erweiterung Melanchthonschu- le Auszahlungen 2020 2021 260.000 300.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 ff. bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4960 „Erwei- terung Melanchthonschule“ zur Verfügung. Begründung: Die Melanchthonschule ist eine 2 -zügige Grundschule, die in der Regel 8 Klassen bildet. Im Ve r- gleich zu anderen Schulen konnte bei der Melanchthonschule eine deutlich herausfordernde G e- samtsituation festgestellt werden. Durch den in der Vorlage V/0116/2017 dargestellt en überdurch- schnittlichen Verbleib von 3 Jahren in der Schuleingangsphase ergibt sich das Erfordernis, insg e- samt 9 Klassen bei einer festgelegten 2-Zügigkeit zu bilden. Des Weiteren wurde in der Schulkonfe- renz am 18.01.2017 neben der Jahrgangsmischung in d en Jahrgängen 1 und 2 beschlossen, dass die Klassengröße eine Anzahl von 22 Kindern nicht überschreiten darf. Mit der Vorlage V/0328/2017/1. Erg. wurde die Verwaltung beauftragt, für die Melanchthonschule eine Machba r- keitsstudie zur baulichen Umsetzung ein er 2-Zügigkeit auf Grundlage des Musterraumprogrammes zu prüfen. Aufgrund der besonderen schulischen Situation der Melanchthonschule wurde abwe i- chend vom Musterraumprogramm ein zusätzlicher Unterrichtsraum, ein zusätzlicher Differenzi e- rungsraum sowie ein weiteres Büro für pädagogisches Personal berücksichtigt. Zur kurzfristigen Verbesserung der Raumsituation wurde zunächst mit der Vorlage V/0934/2017 beschlossen, die 2 Fertigbauklassen der Dreifaltigkeitsschule temporär zur Melanchthonschule u m- zusetzen. Die Umsetzung ist im April 2018 erfolgt. Zudem wurde 2019 ein Kleinspielfeld mit Kuns t- rasen für die Pausennutzung erstellt. Am 12.12.2018 traf der Rat auf Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 den Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 2 -Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierungsra u- mes und eines Bürorau mes. Der Kostenrahmen umfasste eine energetische, statische und bran d- schutztechnische Sanierung im Umfang von ca. 2 ,5 Mio. €. Grundlage war die erarbeitete Machba r- keitsstudie des Amtes für Immobilienmanagement, die mehrere Anbauten am Bestand sowie Umbau- ten vorsah. - 3 - V/0424/2020 Bei der näheren Überprüfung hat sich ergeben, dass diese energetische Sanierung erhebliche Mehr- kosten verursacht und weder die Sanierung noch die Erweiterung im lauf enden Betrieb möglich sind. Ein vorübergehender Auszug, wäre nur mit ein em hohen logistischen Aufwand und erheblichen Mehrkosten zu realisieren . Flächen für einen Interimsstandort konnten angesichts der bekannten Raumauslastung an den Schulstandorten nicht identifiziert werden. Auch die Suche nach einem a l- ternativen Schulstandort blieb ohne Erfolg. Daher wurde eine neue Machbarkeitsstudie erstellt, die einen kompletten Neubau im Bereich der je t- zigen Sporthalle vorsieht. Nach Abriss der Sporthalle und Neubau eines Schulgebäudes k önnte der Abriss der jetzigen Schule incl. der zurzeit vermieteten Wohnung erfolgen und an dieser Stelle eine neue Sporthalle verortet werden. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde auch geprüft, ob zur Beschleunigung der Umsetzung der Baumaßnahmen ein Interimsstandort für die Melanchthonschule angeboten werden könnte. Die Prüfung hat keine Standortoption hervorgebracht. Somit kann weder ein Interimsstandort noch ein dauerhafter neuer Schulstandort für die Melanchthonschule ge schaffen werden. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der besonders herausfordernden pädagogischen Arbeit in einer Offenen Ganztagsgrundschule wurde bereits im Jahr 2017 vom Rat beschlossen, einen zusätzlichen Unterrichtsraum, einen zusätzlichen Differe nzierungsraum sowie ein weiteres Büro für pädagogisches Personal zu berücksichtigen. Der Vorschlag der Verwaltung, am bestehenden Standort sowohl das Schulgebäude als auch die Sporthalle neu zu errichten, eröffnet die Möglic h- keit, den Schulneubau innovativ, zukunftsfähig und unter der Berücksichtigung neuer pädagogischer Konzepte wie z. B. Lerncluster und pädagogischer Mitten zu konzipieren. Hierbei werden auch in Weiterentwicklung des beschlossenen Musterraumprogramms Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag geschaffen. Ein Mitarbeiterzimmer mit ca. 100 qm, das für Lehrerinnen und Lehrer sowie für das Fachpersonal für Ganztagsangebote und für alle weiteren Förderangebotsbereiche zur Ve r- fügung steht, stellt ein weiteres prägendes Merkmal des neuen Schulgebä udes dar. Insgesamt wer- den damit in einem Neubau die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine hohe pädagogische Qualität und eine Professionen übergreifende Zusammenarbeit mit einem integrierten Raumkonzept geschaffen. Die Sportverwaltung hat Bestrebungen, im Stadtteil Coerde weitere Hallenzeiten zu schaffen und bat im Rahmen der Machbarkeitsstudie um Prüfung der Verortung einer Zweifachsporthalle auf dem Grundstück. Die aktualisierte Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass ein Bau einer Zweifachsporthalle nicht empfohlen werden kann, da das bestehende Grundstück mit einer Fläche von gut 9.000 m² für eine Zweifachsporthalle nicht ausreichend groß bemessen ist. Schon für das Schulgebäude muss eine flächensparende Lösung gefunden werden, die sich mit drei Gesc hossen in die Höhe entwickelt, um die notwendigen Schulhofflächen, PKW - und Fahrradstellplätze herstellen zu können. Allein die Anforderungen an eine Zweifachsporthalle bezogen auf PKW - und Fahrradstellplätze können nicht erfüllt werden. Die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen stellen auch den limitierenden Faktor für die Übe r- legungen zur Konzeption eines Bildungscampus für Coerde dar. Eine Realisierung über die aus schu- lischer Sicht erforderlichen Flächenbedarfe ist am Standort Königsberger Str. 91 nicht möglich. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Schulgrundstück Anlage 2: Raumprogramm Einfachsporthalle
Anlage 1 Schulgrundstück
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Anlage 1 zur Vorlage V/0424/2020
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Königsberger Straße 91
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Details
- Aktenzeichen
- V/0424/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37