V/0391/2022
Neubau eines Feuerwehrhauses für den Löschzug Nienberge der Feuerwehr Münster
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Anlage 2 Checkliste nachhaltiges Bauen
3933 Zeichen
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: 1634
Vorlagen-Nr.: V/0391/2022 Anlage: 2
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges
Erläuterung: Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle und 1 Wohneinheit im OG.
Die kompakte Kubatur garantiert ein gutes A/V-Verhältnis. Die Dämmdicken und -qualitäten aller
Außenbauteile werden als passivhaustauglich entsprechend den Vorgaben zur Erlangung des
vorgegebenen Jahresheizwärmebedarfs ausgeführt. Die Außenhülle wird luftdicht erstellt und mit
einem Blower-Door-Test nachgewiesen. Die Fenster erhalten eine Dreifachverglasung. Die
Fahrzeughalle wird mit acht Grad beheizt.
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus-
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m 2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO 2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude-
leitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein:
Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme:
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO 2-Einsparung: t/a
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: 4.305kg CO 2
Vermiedene Emissionen: 9.726kg CO 2
Erläuterung:
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: 20 kWh /(m 2) Berechnet:20 kWh /(m2)
Erläuterung:
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 20,5 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh 20.520 ca. CO
2-Einsparung: 9,7 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung:
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet: 163
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schu len)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
Einbau eines Retentions-Gründaches zur Regenrückhaltung.
4. Gründach
Ja 580 m 2
Nein Begründung
aufgestellt: Steffen Kattert
Amt für Immobilienmanagement
Anlage 4 Kostenberechnung nach DIN 276-Kostenzusammenstellung
8007 Zeichen
Mira Migge Datum: 21.06.2022 23.42.0005 Kostenstand: Anlage 4 zur Vorlage Neubau Feuerwehrhaus Nienberge geplante Fertigstellung gemäß ErrB.: ohne Angabe im Errichtungsbeschluss geplante Fertigstellung gemäß BauB. : 08/2024 Kostenschätzung 2020 Fortschreibung der Kostenschätzung 2020 Kostenberechnung zum Errichtungsbeschluss zum Baubeschluss 2022 zum Baubeschluss 2022 brutto Erläuterung brutto Erläuterung brutto Erläuterung KG 100 0,00 € KG 100 0 € KG 100 0 € KG 200 72.000 € KG 200 72.000 € KG 200 149.000 € KG 300 1.356.000 € KG 300 1.356.000 € KG 300 1.925.000 € KG 400 383.000 € KG 400 383.000 € KG 400 600.000 € KG 500 271.000 € KG 500 271.000 € KG 500 418.000 € KG 600 121.000 € KG 600 121.000 € KG 600 150.000 € KG 700 340.000 € KG 700 340.000 € KG 700 498.000 € Summe KG 100-700 2.543.000,00 € zum ErrB. Summe KG 100-700 2.543.000,00 € zum ErrB. Summe KG 100-700 2022 3.740.000,00 € zum BauB. Unvorhersehbares 10,0% 254.300 € Unvorhersehbares 10,0% 254.300 € Unvorhersehbares 10,0% 374.000 € Zwischensumme 1 2.797.300 € Zwischensumme 1 2.797.300 € Zwischensumme 1 4.114.000 € Risikozuschlag 10,0% 279.730 € Zwischensumme 2 3.077.030 € Baupreisindex * p.a. mit 6,0% 2020 - 2023 Baupreisindex * p.a. mit 6,0% 8,0% 2020 - 2022 2022 - 2024 Baupreisindex * p.a. mit 8,0% 2022 - 2024 2.797.300 € 6,0% 167.838 € bis 2021 3.077.030 € 6,0% 184.622 € bis 2021 4.114.000 € 8,0% 329.120 € bis 2023 2.965.138 € 6,0% 177.908 € bis 2022 3.261.652 € 6,0% 195.699 € bis 2022 4.443.120 € 8,0% 355.450 € bis 2024 3.143.046 € 6,0% 188.583 € bis 2023 3.457.351 € 8,0% 276.588 € bis 2023 3.733.939 € 8,0% 298.715 € bis 2024 Gesamtkosten* 3.400.000 € zum ErrB. Gesamtkosten* 4.100.000 € Fortsch. ErrB. Gesamtkosten* 2024 4.800.000 € zum BauB. * gerundet, Bruttowerte * gerundet, Bruttowerte * gerundet, Bruttowerte Differenzen: Fortschreibung zu ErrB : 700.000 € 20,59% BauB zu Fortschreibung: 700.000 € 17,1% BauB zu ErrB: 1.400.000 € 41,2% Ʃ KG 100-700 BauB zu ErrB: 1.197.000 € 47,1% Anlage 4 - Seite 1/2 21.06.2022 V/0391/2022 Kostenzusammenstellung zum Baubeschluss Errichtungsbeschluss V/0607/2020 vom 26.08.2020 Baubeschluss Neubau Feuerwehrhaus Nienberge Zusatzkosten Ein- sparungen Mehraufwand Freimachen des Grundstücks von Bewuchs 12.000 € Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche mit Baumbewuchs, die im Bereich des Baufelds gerodet werden müssen. a. Mehraufwand Baumschutzmaßnahmen 10.000 € Zur Erhaltung der Hainbuchenreihe entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze werden Kunststoffplatten als Wurzelschutz entlang der Baugrube verlegt b. Beseitigen von Baumaterial im Erdreich 38.000 € Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde altes Baumaterial im Bereich der zukünftigen Baugrube vorgefunden, der genaue Umfang wird erst während der Ausschachtungsarbeiten feststellbar sein. c. Mehrkosten Überflurhydrant 22.000 € Installation eines Überflurhydranten gemäß aktuellem Anforderungsstandard Feuerwehr Münster d. Gasanschluss entfällt -20.000 € Da eine Wärmepumpe eingesetzt wird, ist ein Gasanschluss nicht mehr notwendig. e. Kampfmittelsondierung 6.000 € gemäß Luftbildauswertung KBD sind Hinweise auf Kriegsbeeinflussung auf dem Grundstück erkennbar f. sonstige 9.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 200 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022) Erweiterung um einen Hallenstellplatz 186.000 € Die optionale 4. Halleneinheit wird direkt mitgebaut, inkl. zusätzl. Tor g. weitere Mehrmassen Rohbau 135.000 € Mengenerhöhungen aus statischen Gründen; (z.B. tiefere Fundamente für die Halle), sowie für die Erhöhung der Attika als Absturzsicherung. Der kollektive Seitenschutz ist zur Sicherstellung eines sicheren Betriebes mit Wartung, Pflege, Inspektion, Überprüfung und Schneeräumung des Flachdaches gefordert. h. Einsatz eines Saugbaggers 10.000 € für die Ausschachtungsarbeiten im Bereich des schützenswerten Baumbestands i. Dachaufbau als Retentionsdach 25.000 € Entsprechend der Anforderungen des Tiefbauamtes zur Regenrückhaltung. Systemdachaufbau mit Retentionsschicht zur Speicherung von Regenwasser und kontrolliertem, reduziertem Ablauf in die Kanalisation, zudem Kühleffekt für das Gebäude und Gewährleistung der Wasserversorgung der Dachbegrünung j. zusätzl. Photovoltaik- Aufständerungen 10.000 € zur Erlangung Kapazität von 20 KWp k. Fassadenbegrünung 15.000 € Rankgerüst für bodengebundene Fassadenbegrünung an der geschlossenen Hallenwand l. zusätzlicher IT-Raum citeq 20.000 € Einbau eines separaten Raumes gemäß aktualsiertem Raumprogramm der Feuerwehr m. sonstige 168.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 300 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022) Erweiterung um eine Halleneinheit 20.000 € Erweiterung der Heizungs- und Lüftungsanlage, Blitzschutz, Beleuchtung für die 4. Halleneinheit o. Funkttechnik 10.000 € Verlegung von Koaxialleitungen für die Antennen (Tetra-Antenne,LTE Richtfunkantenne,GPS-Antenne,GSM-Antenne und Top 2M Antenne A) der Feuerwehr p. Bodentank 10.000 € Aufgrund von Entwurfsfortschreibung zusätzlich benötigte Bodentanks mit Strom und Datenanschlüssen für den Schulungsraum und Jugendraum q. Fahrzeughalle 5.000 € Vom Nutzer zusätzlich geforderte Vorrüstungen für automatische Torsteuerung (Datendoppeldosen,Vorverkabelung pro Tor), Ausfallanzeige und Überwachung der Fahrzeugbatterieladeeinrichtungen mit einer Blitzleuchte in der Fahrzeughalle r. Erdwärmepumpe 70.000 € Anstatt einer fossilen Wärmeversorgung wird eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrungen eingesetzt, um förderfähig zu sein und den Klimazielen der Stadt Münster gerecht zu werden. Die Rohrleitungen und Heizflächen müssen angepasst werden, weil die Temperaturen im System nicht mehr so hoch sein können, wie bei der Wärmeversorgung per Gastherme. s. Durchlauferhitzer inklusive Stromanschlüsse 12.000 € Zur Trinkwasserbereitung werden Durchlauferhitzer vorgesehen, da die Wärmepumpe kein Trinkwasser mit 60°C herstellen kann, gleichzeitig verbesserte Legionellenprophylaxe t. Niederspannungs- schaltanlage 7.000 € Vergrößerung der Niederspannungsschaltanlage aufgrund zusätzlicher Verbraucher (Wärmepumpe und Durchlauferhitzer). u. Vergrößerung Photovoltaikanlage 32.000 € größere Photovoltaikanlage zur Erlangung der förderfähigen Kapazität von insgesamt >20 kWp v. IT-Raum citeq 3.000 € gefordert gemäß aktuellem Raumprogramm der Feuerwehr. Beleuchtung, technische Ausstattung, Anschluss an Lüftungsanlage w. sonstige 48.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 400 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022) Einbauten zur Regenrückhaltung 53.000 € Erhöhte Kosten in den Außenanlagen, u.a. durch den notwendigen Einbau von Zisternen zur Regenrückhaltung. Eine genaue Auflistung erfolgt in der separaten Beschlussvorlage für die Außenanlagen x. Mastleuchten 18.000 € Mastleuchten für die Beleuchtung der Verkehrswege im Außengelände y. Tiefenbohrung Wärmepumpe 42.000 € Für die Wärmepumpe werden voraussichtlich 4x 2 Tiefenbohrungen benötigt. z. sonstige 34.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 500 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022) Falttrennwand 18.000 € -4.000 € Einbau einer Falttrennwand anstelle einer massiven Wand mit Doppelflügeliger Tür zwischen Schulungsraum und Jugendraum a.a sonstige 15.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 600 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022) KG 200-600 Summen* 1.063.000 € -24.000 € KG 700 Baunebenkosten / Honorare 158.000 € KG 200-700 Gesamtsummen* 1.221.000 € -24.000 € * gerundet, Bruttowerte Anlage 4 - Seite 2/2 Erhöhung der Nebenkosten auf Basis der erhöhten Baukosten KG 300+400 Zusatzkosten / Einsparungen KG 400 KG 300 KG 200 KG 500 Zusatzmaßnahmen und Einsparungen Kosten- gruppe brutto 1.197.000 € Entspricht Differenz Errichtungsbeschluss zu Baubeschlusss KG 100-700 (s. Seite 1) Zusatzkosten abzüglich Einsparungen bis Q4/2024 Maßnahmen KG 600 Erläuterungen
Beschlussvorlage
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V/0391/2022 V/0391/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau eines Feuerwehrhauses für den Löschzug Nienberge der Feuerwehr Münster Baubeschluss Beratungsfolge 18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Durchführung der Baumaßnahme für den Neubau des Feuerwehrhauses Münster-Nienberge nach den Plänen des Amts für Immobilienmanagement vom Mai 2022 und auf Basis der Kostenberechnung (Stand Juni 2022) nach DIN 276 mit einem Investitionsvolumen von 4.800.000 € zu (Anlage 1 und 4). Er nimmt die voraussichtliche Fertigstellung im August 2024 zur Kenntnis. Die jährlichen Folgekosten betragen 208.100 € (Anlage 5). 2. Den Zusatzmaßnahmen und den sich daraus ergebenden Kosten, die im Wesentlichen auf der Erhöhung des Baupreisindex bis 2024, der unmittelbaren Umsetzung bei der Fahrzeughalle eines 4. Stellplatzes für Einsatzfahrzeuge, den Mehrmassen für die Erhöhung der Attika, Maßnahmen zur Regenrückhaltung, dem Einbau einer Erdwärmepumpe sowie einer größeren Photovoltaikanlage von > 20kWp beruhen, wird zugestimmt. Ein Pufferspeicher soll bei zukünftigen Bauvorhaben zur Erhöhung der Autarkie bei Stromaus- fall und wirtschaftlichen Eigenstromversorgung vorgesehen werden. Die technische Prüfung wird parallel zum Baubeschluss mit dem Ziel der Realisierung vorgenommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten für die Zusatzmaßnahmen in den Investitionskosten enthalten sind (Anlage 4 Seite 2) Amt für Immobilienmanagement 17.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Migge T elefon:492-2493 Migge@stadt-muenster.de - 2 - V/0391/2022 3. Die Planung der Freianlagen wird gem. der im Lageplan (Anlage 1) dargestellten Flächen ausgeführt. Die Kosten der Freianlagen sind in den Investitionskosten für die Gesamtmaßnahme berücksichtigt. 4. Die Checklisten „nachhaltiges Bauen“ zur Berücksichtigung energetischer, bauökologischer und Nachhaltigkeits-Kriterien sowie „Barrierefreiheit/Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen (Anlagen 2, 3) 5. Es wird ein Retentions-Gründach auf allen 3 Dächern ausgeführt und zur Sicherstellung des kollektiven Seitenschutzes die Attika bis > 1,0m über Oberkante Dach erhöht. II. Finanzielle Auswirkungen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der Investitionsmaßnahme 4560 „Bauk. Neubau Feuerwehrhaus Nienberge“ wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgrupp e 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Investitionsm aßnahme 4560 Bauk. Neubau Feuerwehrhaus Nienberge Auszahlungen Bereitgestell t bis inkl. 2022 rd. 536.000 2023 1.500.000 2024 2.600.000 2025 164.000 Summe der Auszahlungen 4.800.000 Einzahlungen 2023 250.000 Saldo der Maßnahme 4.550.000 Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau des Feuerwehrhauses in Nienberge mit einer Zuwendung in Höhe von 250.000 Euro. Ein zusätzlicher Antrag zur Förderung von Nichtwohngebäuden über die KfW bzw. BEG (Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude) für ein Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse ist gestellt. Die Höhe der erwarteten Fördergelder kann noch nicht benannt werden, da der Antrag noch nicht bewilligt wurde. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkunge n - 3 - V/0391/2022 Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2025 ff 70.300 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff 72.650 Folgeaufwand Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2025 ff 3.100 Folgeertrag Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2025 ff 68.250 Folgeaufwand Saldo 208.100 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 mit der Vorlage V/0607/2020 der Errichtung des Feuerwehrhauses Nienberge auf Grundlage der Standortbewertung und Machbarkeitsprüfung des Stadtplanungsamtes zugestimmt. Die Vorlage für den Satzungsbeschluss zum für das Bauvorhaben aufgestellten B-Plan Nr. 621: Nienberge – Vögedingplatz wird dem Rat voraussichtlich im Oktober zur Beschlussfassung vorliegen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine detaillierte Bauplanung, Kostenermittlung und einen Bauzeitenplan zu entwickeln und im Rahmen des Baubeschlusses vorzulegen. Ab Leistungsphase 6 ist eine Zusammenarbeit mit der GOP Architektur GmbH vorgesehen, um eine optimale Bauüberwachung zu gewährleisten. Zu 1. – Planung Der Neubau des Feuerwehrhauses Nienberge ist im Grundkonzept eine fortentwickelte Wiederholungsplanung des Feuerwehrhauses Sprakel, welches sich zurzeit in der Bauphase befindet. Das geplante Gebäude unterscheidet sich schwerpunktmäßig in folgenden Punkten von seinem Vorläuferprojekt: - Fahrzeughalle um einen 4.Stellplatz unmittelbar in der Umsetzung vorgesehen - höhergezogene Attiken zur Absturzsicherung auf dem Dach - Retentionsdachaufbau zur Reduzierung der Regeneinleitmengen für den Klima- und Überflutungsschutz - Nutzung einer Erdwärmepumpe zur Heizenergieversorgung Das Gebäude mit erhöhter, eingeschossiger Fahrzeughalle, einem eingeschossigen Funktionstrakt und einem Wohnungsteil für den Gerätewart im ersten Obergeschoss steht als prägnanter Solitär auf der nordöstlichen T eilflächedes Vögedingplatzes an der Alhardstraße. Der Vögedingplatz ist bislang eine öffentliche Grünfläche. Der im südwestlichen Bereich vorhandene Spielplatz bleibt durch die Baumaßnahme unangetastet. Entlang der Grundstücksgrenze zum Spielplatz wird eine Hecke zur Abschirmung gepflanzt, ebenso entlang des Fuß- und Radweges, der hinter der nordwestlichen Grundstücksgrenze verläuft. Die dort vorhandene Hainbuchen-Baumreihe bleibt erhalten. Die Fahrzeughalle bietet Platz für vier notwendige Einsatzfahrzeuge und öffnet sich zur Alhardstraße. Sie ist nach den einschlägigen Vorschriften und der vorgegebenen Größe funktional konzipiert. Vor dem Gebäude entsteht eine Multifunktionsfläche, die sowohl als Aufstell- und Bewegungsfläche (Stauraum) für Einsatzfahrzeuge, als auch zu Übungszwecken dienen soll. - 4 - V/0391/2022 Zur Straße orientiert, befindet sich der Haupteingang zur Erschließung des Gebäudes. Mit einer kleinen offenen Flurzone und angrenzendem Mittelflur wird der eingeschossige Funktionsteil im Erdgeschoss komplett erschlossen. Neben dem Haupteingang liegt das Büro des Löscheinheitsführers. Der Schulungsraum für Erwachsene und für die Jugend ist in der Nähe des Eingangs angeordnet. Eine T eekücheund der Lehrmittelraum liegen in funktionaler Nähe zu diesen Räumen. Der Umkleide-, Dusch– und T oilettenbereichfür die Männer orientiert sich zur Eingangsseite. Der Bereich ist vom Mittelflur sofort zugänglich, intern miteinander verbunden und hat einen direkten Zugang zur Fahrzeughalle. Für die Damen liegt der Umkleidebereich mit Dusch- und T oilettenraum auf der gegenüberliegenden Flurseite und ist funktional aufgeteilt und untereinander verbunden. Weitere Nebenräume, wie Haustechnikraum, Lager- und Putzmittelraum sind entsprechend ihrer Funktion im Gebäude definiert. Abweichend zum Vorgängergebäude in Sprakel ist ein separater IT- Raum gemäß aktuellen technischen Anforderungen abgetrennt. Die Wohnung für den Gerätewart wird von der Südostseite erschlossen. Über eine interne Treppe erreicht der Nutzer die Wohnung. Diese ist funktional aufgeteilt, hat ca. 105 qm Größe und ist für eine Familie mit zwei Kindern konzipiert. Wohnraum und Essküche sind ausreichend groß bemessen und offen gestaltet. Eine kleine Dachterrasse rundet das Angebot ab. Die Wohnung ist im Erdgeschoss intern mit dem Feuerwehrhaushaus verbunden. Das garantiert kurze Wege für den Gerätewart im Einsatzfall. Ein Abstellraum im Erdgeschoss ist gleichzeitig Kellerersatzraum für die Wohnung. Die Raumgrößen orientieren sich an der unteren Grenze der im Raumprogramm vorgegebenen Größenangaben. Fassade: Die äußere Gestaltung des Gebäudes ist aus den inneren Funktionen heraus entwickelt. Die Höhenstaffelung resultiert aus den inneren Funktionen. Die Höhe der Fahrzeughalle ist vorgegeben. Die Höhe des Funktionstrakts folgt den erforderlichen Höhen der Innenräume. Der aufgesetzte, zweigeschossige Wohnungskubus orientiert sich an den Höhen im Wohnungsbau. Die Fenstergrößen und deren Anordnung sind funktional gewählt, spannungsvoll gesetzt und garantieren optimale Lichtverhältnisse im Inneren. Das Gebäude, inkl. dem zweigeschossigen Wohnungsteil wird mit einem beigegrauen Klinker verkleidet und fügt sich damit gut in die umgebende Wohnbebauung mit überwiegend hellen Fassadenfarbtönen ein. T eilbereicheder Fassade werden durch eine dunkle Schalung aus karbonisiertem Holz akzentuiert. Mehrkosten entstehen dadurch nicht. Auf der dem Spielplatz zugewandten Südwest-Fassade wird eine bodengebundene Fassadenbegrünung gepflanzt. Mittels Rankhilfe wird die geschlossene Hallenseite so komplett begrünt. Alle Dachflächen erhalten ein Retentionsgründach. Die Planung ist mit der Freiwilligen Feuerwehr des Löschzugs Nienberge als Nutzer und der Berufsfeuerwehr abgestimmt und wird unterstützt. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind berücksichtigt. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen: Die Checkliste „Barrierefreiheit/Design für Alle“ ist in der Anlage 3 der Vorlage angeführt. Das Gebäude ist barrierefrei erschlossen. - 5 - V/0391/2022 Ökologie, Energie Die Checkliste nachhaltiges Bauen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2). Die anliegenden Checklisten für den Neubau des Feuerwehrhauses geben Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologischen Kriterien der geplanten Baukörper. Die Anforderungen der Gebäudeleitlinien an das Nullemissionshaus und das nachhaltige Bauen werden erfüllt. Um die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen zu können, wird die Förderung gemäß BEG 40 für dieses Bauprojekt angestrebt. Die qualitative Optimierung der Bauteile ist im Rahmen der Entwurfsplanung vorgenommen worden. Ergänzend zu der im B-Plan geforderten extensiven Dachflächenbegrünung ist auf dem Neubau eine PV Anlage und soll nach Möglichkeit mit einem Pufferspeicher konzipiert, durch die rund 9,7 t CO2 pro Jahr eingespart werden. Das Prüfungsergebnis Realisierungsmöglichkeit des Pufferspeichers soll auch bei weiteren Bauvorhaben in der Umsetzung berücksichtigt werden. Um den städtischen Anforderungen an die Reduzierung von Regeneinleitmengen gerecht zu werden, sind Retentionsdächer mit hoher Regenwasserspeicherkapazität und gedrosseltem Ablauf eingeplant, die zudem dem Überflutungsschutz dienen. Für eine Minimierung des Energieeinsatzes bei Beleuchtung und Wärme sorgen die Fensterflächen in ihrer angemessenen Größe und Ausrichtung. Sowohl eine tageslichtabhängige Beleuchtungssteuerung in den Aufenthaltsräumen als auch die Steuerung durch Bewegungsmelder in den Fluren und Sanitärräumen ist geplant. Über die geplanten Lüftungsanlagen werden passive Wärmegewinne genutzt. Die Heizenergieversorgung erfolgt mittels Erdwärmepumpe. Zu 2. - Mehrkosten durch Zusatzmaßnahmen Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen: Zusatzkosten KG 200: 77.000 € a. Mehrkosten - Mehraufwand Freimachen des Grundstücks von Bewuchs: 12.000 € Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche mit Baumbewuchs, die im Bereich des Baufelds gerodet werden müssen. b. Mehrkosten - Mehraufwand Baumschutzmaßnahmen: 10.000 € Zur Erhaltung der Hainbuchenreihe entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze werden Kunststoffplatten als Wurzelschutz entlang der Baugrube verlegt c. Mehrkosten - Beseitigen von Baumaterial im Erdreich: 38.000 € Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde altes Baumaterial im Bereich der zukünftigen Baugrube vorgefunden, der genaue Umfang wird erst während der Ausschachtungsarbeiten feststellbar sein. d. Mehrkosten - Überflurhydrant: 22.000 € Installation eines Überflurhydranten gemäß aktuellem Anforderungsstandard für Ausbildung und Übung sowie Befüllen der Löschwassertanks Feuerwehr Münster e. Minderkosten - Gasanschluss entfällt: -20.000 € Da eine Wärmepumpe eingesetzt wird, ist ein Gasanschluss nicht mehr notwendig. f. Mehrkosten - Kampfmittelsondierung: 6.000 € - 6 - V/0391/2022 gemäß Luftbildauswertung KBD sind Hinweise auf Kriegsbeeinflussung auf dem Grundstück erkennbar Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 200: 9.000 € Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen. Zusatzkosten KG 300: 569.000 € g. Mehrkosten - unmittelbare Umsetzung des vierten notwendigen Hallenstellplatzes: 186.000 € Die 4. Halleneinheit mit T oranlagewird direkt mitgebaut h. Mehrkosten - weitere Mehrmassen Rohbau: 135.000 € Mengenerhöhungen aus statischen Gründen; (z.B. tiefere Fundamente für die Halle), sowie für die Erhöhung der Attika als Absturzsicherung. Der kollektive Seitenschutz ist zur Sicherstellung eines sicheren Betriebes mit Wartung, Pflege, Inspektion, Überprüfung und Schneeräumung des Flachdaches gefordert. i. Mehrkosten - Einsatz eines Saugbaggers: 10.000 € für die Ausschachtungsarbeiten im Bereich des schützenswerten Baumbestands j. Mehrkosten - Dachaufbau als Retentionsdach: 25.000 € Entsprechend der Anforderungen des Tiefbauamtes zur Regenrückhaltung. Systemdachaufbau mit Retentionsschicht zur Speicherung von Regenwasser und kontrolliertem, reduziertem Ablauf in die Kanalisation, zudem Kühleffekt für das Gebäude und Gewährleistung der Wasserversorgung der Dachbegrünung k. Mehrkosten - zusätzl. Photovoltaik- Aufständerungen: 10.000 € zur Erlangung Kapazität von 20 KWp l. Mehrkosten - Fassadenbegrünung: 15.000 € Rankgerüst für bodengebundene Fassadenbegrünung an der geschlossenen Hallenwand m. Mehrkosten - zusätzlicher IT-Raum citeq: 20.000 € Einbau eines separaten Raumes gemäß aktualisiertem Raumprogramm der Feuerwehr n. Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 300: 168.000 € Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen. Zusatzkosten KG 400: 217.000 € o. Mehrkosten - unmittelbare Umsetzung der vierten notwendigen Halleneinheit: 20.000 € Erweiterung der Heizungs- und Lüftungsanlage, Blitzschutz, Beleuchtung für die 4. Halleneinheit p. Mehrkosten – Funktechnik: 10.000 € Verlegung von Koaxialleitungen für die Antennen (T etra-Antenne, LTE Richtfunkantenne, GPS- Antenne, GSM-Antenne und T op2M Antenne A) der Feuerwehr q. Mehrkosten – Bodentanks: 10.000 € Aufgrund von Entwurfsfortschreibung zusätzlich benötigte Bodentanks mit Strom und Datenanschlüssen für den Schulungsraum und Jugendraum r. Mehrkosten - Fahrzeughalle: 5.000 € Vom Nutzer zusätzlich geforderte Vorrüstungen für automatische T orsteuerung (Datendoppeldosen, Vorverkabelung pro T or), Ausfallanzeige und Überwachung der Fahrzeugbatterieladeeinrichtungen mit einer Blitzleuchte in der Fahrzeughalle - 7 - V/0391/2022 s. Mehrkosten – Erdwärmepumpe: 70.000 € Anstatt einer fossilen Wärmeversorgung wird eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrungen eingesetzt, um förderfähig zu sein und den Klimazielen der Stadt Münster gerecht zu werden. Die Rohrleitungen und Heizflächen müssen angepasst werden, weil die T emperaturen im System nicht mehr so hoch sein können, wie bei der Wärmeversorgung per Gastherme. t. Mehrkosten - Durchlauferhitzer inklusive Stromanschlüsse: 12.000 € Zur Trinkwasserbereitung werden Durchlauferhitzer vorgesehen, da die Wärmepumpe kein Trinkwasser mit 60°C herstellen kann, gleichzeitig verbesserte Legionellenprophylaxe u. Mehrkosten – Niederspannungsschaltanlage: 7.000 € Vergrößerung der Niederspannungsschaltanlage aufgrund zusätzlicher Verbraucher (Wärmepumpe und Durchlauferhitzer). v. Mehrkosten - Vergrößerung Photovoltaikanlage: 32.000 € größere Photovoltaikanlage zur Erlangung der förderfähigen Kapazität von insgesamt >20 kWp. Im Zuge der nahenden Gasmangellage wird die PV-Anlage zudem perspektivisch um einen Batterie-Pufferspeicher ergänzt. Perspektivisch ist es sachgerecht und erforderlich, den Bürgerinnen und Bürgern eine Art „Leuchtturm“ als Anlaufstelle, für mündliche Notrufe und Hilfeersuchen in den Stadtteilen zur Verfügung zu stellen.Eine Autarkie des Feuerwehrhauses und Pufferung der elektrisch versorgten wichtigen Komponenten ist für einen gewissen Zeitraum damit gegeben. w. Mehrkosten - IT-Raum citeq: 3.000 € gefordert gemäß aktuellem Raumprogramm der Feuerwehr. Beleuchtung, technische Ausstattung, Anschluss an Lüftungsanlage Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 400: 48.000 € Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen. Zusatzkosten KG 500: 147.000 € x. Mehrkosten - Einbauten zur Regenrückhaltung: 53.000 € Erhöhte Kosten in den Außenanlagen, u.a. durch den notwendigen Einbau von Zisternen zur Regenrückhaltung. Eine genaue Auflistung erfolgt in der separaten Beschlussvorlage für die Außenanlagen y. Mehrkosten – Mastleuchten: 18.000 € Mastleuchten für die Beleuchtung der Verkehrswege im Außengelände z. Mehrkosten - Tiefenbohrung Wärmepumpe: 42.000 € Für die Wärmepumpe werden voraussichtlich 4x 2 Tiefenbohrungen benötigt. Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 500: 34.000 € Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen. Zusatzkosten KG 600: 29.000 € aa. Falttrennwand: 14.000 € Einbau einer Falttrennwand anstelle einer massiven Wand mit Doppelflügeliger Tür zwischen Schulungsraum und Jugendraum (Mehrkosten von 18.000 € abzüglich Minderkosten von 4.000 €) Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 600: 15.000 € Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen. Zusatzkosten KG 700: 158.000 € - 8 - V/0391/2022 Erhöhung der Nebenkosten auf Basis der erhöhten Baukosten KG 300+400 Zu 3. Planung – Freianlagen Gesamtkonzept Außenanlagen: Die Planung der Freianlagen ist auf die benötigten Funktionen für das Feuerwehrhaus reduziert. Vor der Fahrzeughalle befindet sich die befestigte Zufahrt und Stellfläche für die Feuerwehrfahrzeuge. Ergänzt wird diese durch eine weitere befestigte Fläche vor dem Funktionsteil, die zusammen als Übungsfläche genutzt werden können. Es werden 15 Stellplätze im nordöstlichen Grundstücksbereich angelegt, 5 weitere in direkter Eingangsnähe; der Stellplatz für die Wohneinheit befindet sich im überdachten Eingangsbereich. 30 Fahrradstellplätze sind ebenfalls in Eingangsnähe vor dem Gebäude geplant. Ein eingegrünter Bereich für die Müll-Sammelbehälter befindet sich an der östlichen Gebäudeecke in Straßennähe. Das Grundstück wird 3-seitig mit einer Zaunanlage und Hecken eingefriedet. Im Parkplatz- und Eingangsbereich sind weitere Pflanzflächen vorgesehen. Das Niederschlagswasser wird in einer Zisterne als Rückhaltung aufgefangen. Baumschutz Die Hainbuchenreihe entlang der nordwestlichen Grundstückgrenze soll erhalten bleiben; während der Baumaßnahmen werden die Baumwurzeln durch das Auslegen schwerer Kunststoffmatten entlang der Baugrube geschützt. Es ist eine dendrologische Baubegleitung vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahme müssen auf dem Grundstück ca. 24 Bäume gefällt werden. Im Bereich der Stellplätze sind 3 Neupflanzungen geplant. Zu 5. Gründach / Kollektiver Seitenschutz Die Dachflächen werden entsprechend des Entwurfs zum Bebauungsplan 621 und der Vorlage V/0607/2020 extensiv begrünt und zur Reduzierung der Regeneinleitmengen in die Kanalisation als Retentionsdach ausgeführt. Weiteres Vorgehen Nach dem Baubeschluss erfolgt die Vergabe des Rohbaus; der Baubeginn ist im Februar 2023 vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im August 2024. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Zu 1.-2. Der Haushaltsansatz für den Baubeschluss in Höhe von 4.800.000 € entspricht der Kostenberechnung vom Juni 2022 einschließlich 10% Unvorhersehbarem und einer angenommenen Baupreissteigerung von 2022 bis 2024 von 8% pro Jahr. Es setzt sich zusammen aus: - 9 - V/0391/2022 1. Dem Budget des Errichtungsbeschlusses aus dem Jahr 2020 bis 2023: 3.400.000 € 2. Dessen Fortschreibung um konjunkturell bedingte Mehrkosten von 2020 bis 2024:700.000 € 3. Und notwendige Zusatzmaßnahmen (Zusatzkosten abzüglich Einsparungen), die 2020 nicht bekannt waren 700.000 € Zu 1. Das Budget des Errichtungsbeschlusses in Höhe von 3.400.000 € wurde auf Grundlage der Kostenaufstellung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Sprakel mit der Option eines 4. Hallenstellplatzes und mit einer Baupreissteigerung von 6%p.a. bis zum Jahr 2023 veranschlagt. Zu 2. Das fortgeschriebene Budget des Errichtungsbeschlusses in Höhe von 4.100.00 € berücksichtigt die reale Baupreissteigerung seit 2020 von 2 x 6 % und 2 x 8% / Jahr bis 2024 verbunden mit Mehrkosten von 700.000 € zum Errichtungsbeschluss. Zu 3. Weitere Mehrkosten für die Baukosten des Baubeschlusses entstehen durch notwendige Zusatzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt des Errichtungsbeschlusses auf Grundlage der Kosten des Feuerwehrhauses in Sprakel noch nicht bekannt waren und 700.000 € ausmachen. Sie werden im Wesentlichen verursacht durch die notwendigen Maßnahmen, die sich aus der Vertiefung der Planung und durch Veränderung der Anforderung an die Gebäude z.B. hinsichtlich des Klimaschutzes, des Arbeitsschutzes und des Überflutungsschutzes ergeben haben. Die Zusatzkosten sind im Weiteren aufgeführt sowie auf der Seite 2 der Anlage 4 – Kostenberechnung tabellarisch dargestellt und begründet. Auflistung der Zusatzkosten nach Kostengruppen (Zusatzkosten abzgl. Einsparmaßnahmen) Zusatzkosten KG 200: ca. 77.000 € Zusatzkosten KG 300: ca. 569.000 € Zusatzkosten KG 400: ca. 217.000 € Zusatzkosten KG 500: ca. 147.000 € Zusatzkosten KG 600: ca. 29.000 € Für die Zusatzkosten abzüglich Einsparungen ergeben sich in der KG 700 - Baunebenkosten Honorarkosten in Höhe von 158.000 €. Die Summe der konjunkturbedingten Mehrkosten und Zusatzmaßnahmen führen zu Mehrkosten bei den Gesamtkosten von 1.400.000 €. Die Gesamtkosten für den Neubau betragen 4.800.000 €. I.V. gez. Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Entwurfsplanung der Stadt Münster Checkliste „Nachhaltiges Bauen“ Checkliste Barrierefreiheit Kostenberechnung nach DIN 276 / Kostenzusammenstellung Folgelastenberechnung - 10 - V/0391/2022
Anlage 5 Folgelastenberechnung
2750 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 08.08.22 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0209 Brandschutz u. feuerwehrt. Hilfsleistungen - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Neubau FGH Nienberge Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 250.000,00 5,21 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 4.550.000,00 94,79 Gesamt-Kapitalbedarf 4.800.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 4.625.000,00 96,35 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 175.000,00 3,65 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 4.800.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 49.660,00 23,51 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 20.640,00 9,77 Zwischensumme 2024 70.300,00 33,29 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2024 72.650,00 34,40 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2024 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2024 68.250,00 32,32 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 68.250 € p.a. + Tilgung (3 %) 136.500 € p.a. = Schuldendienst 204.750 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 211.200,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2024 3.100,00 100,00 250000 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 80 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 3125 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 3.100,00 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 208.100,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,34 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 1 Entwurfsplanung Stadt Münster
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Anlage zur Baubeschlussvorlage
Anlage 3 Checkliste Barrierefreiheit
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Anlage 3 zur Vorlage V/0391/2022 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 1 nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: ca. 1.5 * 1.5 m Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar 1. Obergeschoss nicht barrierefrei erreichbar Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Wohnung im Obergeschoss ist ausschließlich für Gerätewart des Löschzugs, alle anderen Räume sind barrierefrei erreichbar. Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in drei Sanitäranlagen. Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Das geplante Gebäude hat im Erdgeschoss keine behindertengerechte Toilette und ist nur für aktive und körperlich nicht eingeschränkte Feuerwehrmitarbeiter ausgelegt Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestaltetes Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehinderte Menschen nein, Erläuterung: Die Berufsfeuerwehr verzichtet wegen der besonderen Nutzung des Gebäudes und des besonderen Personenkreises auf spezielle Leitsysteme Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: Im Schulungsraum und im Jugendraum werden akustisch wirksame Abhangdecken eingebaut. Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:
Anlage A
3771 Zeichen
Anlage A zur V/0391/2022 Kurzüberblick Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im Stadtteil Nienberge. Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sa- nierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im Stadtteil Nienberge. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende T eilzieleverfolgt: 1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von Feuerwehrhäusern (gem. DGUV-I 205-008). 2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr (gem. BHKG NRW). 3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092). Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Nienberge entspricht im Wesentlichen dem Standardprogramm, welches seit den Neubauten der Feuerwehrhäuser Handorf und Kinderhaus zur Anwendung gekommen ist. Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung für Angehörige des Löschzuges. Wesentliche Planungs- und Ausführungsgrundlagen für das Ge- bäude stellen die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I 205-008 dar. Mit Errichtungsbeschluss vom 26.08.2020 wurde die Realisierung des Bauprojektes auf einem T eilbereichdes Vögedingplatzes beschlossen. Zielerreichung: 1. Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungsfähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten. 2. Das erforderliche städtische Grundstück im Bereich „Vögedingplatz“ im Stadtteil Nienberge steht zur Verfügung. 3. Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren und funktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind. 4. Die Inbetriebnahme des Feuerwehrhauses erfolgt nach heutigem Stand im 3.Quartal 2024. Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 4.800.00 Euro zu rechnen. Finanzierung Produktgruppe: 0208 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teil w. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig 1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleitung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) 2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG) 3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruktur der Feuerwehr Münster. Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen unverzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen (wie in diesem Fall im Stadtteil Nienberge) erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis durch die Freiwillige Feuerwehr. Bei der Planung werden Vorgaben zum Klimaschutz umgesetzt: Errichtung von Photovoltaikanlagen und Gründachflächen gem. Gebäudeleitlinien der Stadt Münster.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Alhardstraße
- Vögedingplatz
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0391/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.06.2022
- Erstellt
- 27.06.2022 17:15