Mandari Insight

V/0391/2022

Neubau eines Feuerwehrhauses für den Löschzug Nienberge der Feuerwehr Münster

Vorlagen 29.06.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 38

Anlage 2 Checkliste nachhaltiges Bauen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Kostenberechnung nach DIN 276-Kostenzusammenstellung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Entwurfsplanung Stadt Münster

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Checkliste Barrierefreiheit

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Checkliste nachhaltiges Bauen

3933 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
 
Standort: 1634 
Vorlagen-Nr.: V/0391/2022  Anlage: 2  
          
Energetische Standards  
1. Art des Bauvorhabens  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung: Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle und 1 Wohneinheit im OG. 
Die kompakte Kubatur garantiert ein gutes A/V-Verhältnis. Die Dämmdicken und -qualitäten aller 
Außenbauteile werden als passivhaustauglich entsprechend den Vorgaben zur Erlangung des 
vorgegebenen Jahresheizwärmebedarfs ausgeführt. Die Außenhülle wird luftdicht erstellt und mit 
einem Blower-Door-Test nachgewiesen. Die Fenster erhalten eine Dreifachverglasung. Die 
Fahrzeughalle wird mit acht Grad beheizt. 
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung  
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten:  
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:           t/a

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
3. Neubau / Anmietung  
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:  4.305kg CO 2 
Vermiedene Emissionen:  9.726kg CO 2 
Erläuterung:       
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung: 20 kWh /(m 2)    Berechnet:20 kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung  
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung  
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  20,5 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh 20.520 ca.  CO 
2-Einsparung:    9,7  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung:       
 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450  Berechnet:     163  
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen  
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard)  
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schu len)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)  
               Einbau eines Retentions-Gründaches zur Regenrückhaltung.  
 
4. Gründach  
 Ja 580 m 2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt:       Steffen Kattert        
 
Amt für Immobilienmanagement

Anlage 4 Kostenberechnung nach DIN 276-Kostenzusammenstellung

8007 Zeichen

Mira Migge Datum: 21.06.2022
23.42.0005
Kostenstand:
Anlage 4 zur Vorlage 
Neubau Feuerwehrhaus Nienberge
geplante Fertigstellung gemäß ErrB.: ohne Angabe im Errichtungsbeschluss
geplante Fertigstellung  gemäß BauB. : 08/2024
Kostenschätzung 2020 Fortschreibung der Kostenschätzung 2020 Kostenberechnung
zum Errichtungsbeschluss zum Baubeschluss 2022 zum Baubeschluss 2022
brutto Erläuterung brutto Erläuterung brutto Erläuterung
KG 100 0,00 € KG 100 0 € KG 100 0 €
KG 200 72.000 € KG 200 72.000 € KG 200 149.000 €
KG 300 1.356.000 € KG 300 1.356.000 € KG 300 1.925.000 €
KG 400 383.000 € KG 400 383.000 € KG 400 600.000 €
KG 500 271.000 € KG 500 271.000 € KG 500 418.000 €
KG 600 121.000 € KG 600 121.000 € KG 600 150.000 €
KG 700 340.000 € KG 700 340.000 € KG 700 498.000 €
Summe KG 100-700 2.543.000,00 € zum ErrB. Summe KG 100-700 2.543.000,00 € zum ErrB. Summe KG 100-700 2022 3.740.000,00 € zum BauB.
Unvorhersehbares 10,0% 254.300 € Unvorhersehbares 10,0% 254.300 € Unvorhersehbares 10,0% 374.000 €
Zwischensumme 1 2.797.300 € Zwischensumme 1 2.797.300 € Zwischensumme 1 4.114.000 €
Risikozuschlag 10,0% 279.730 €
Zwischensumme 2 3.077.030 €
Baupreisindex * p.a. mit 6,0% 2020 - 2023 Baupreisindex * p.a. mit 6,0%
8,0%
2020 - 2022
2022 - 2024 Baupreisindex * p.a. mit 8,0% 2022 - 2024
2.797.300 € 6,0% 167.838 € bis 2021 3.077.030 € 6,0% 184.622 € bis 2021 4.114.000 € 8,0% 329.120 € bis 2023
2.965.138 € 6,0% 177.908 € bis 2022 3.261.652 € 6,0% 195.699 € bis 2022 4.443.120 € 8,0% 355.450 € bis 2024
3.143.046 € 6,0% 188.583 € bis 2023 3.457.351 € 8,0% 276.588 € bis 2023
3.733.939 € 8,0% 298.715 € bis 2024
Gesamtkosten* 3.400.000 € zum ErrB. Gesamtkosten* 4.100.000 € Fortsch. ErrB. Gesamtkosten* 2024 4.800.000 € zum BauB.
* gerundet, Bruttowerte * gerundet, Bruttowerte * gerundet, Bruttowerte
Differenzen:
Fortschreibung 
zu ErrB : 700.000 € 20,59%
BauB zu Fortschreibung: 700.000 € 17,1%
BauB zu ErrB: 1.400.000 € 41,2%
Ʃ KG 100-700 BauB zu ErrB: 1.197.000 € 47,1%
Anlage 4 - Seite 1/2
21.06.2022
V/0391/2022
Kostenzusammenstellung zum Baubeschluss
Errichtungsbeschluss V/0607/2020 vom 26.08.2020 Baubeschluss

Neubau Feuerwehrhaus Nienberge
Zusatzkosten           Ein-
sparungen
Mehraufwand Freimachen 
des Grundstücks von 
Bewuchs
12.000 € Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche 
mit Baumbewuchs, die im Bereich des Baufelds gerodet werden müssen. a.
Mehraufwand 
Baumschutzmaßnahmen 10.000 €
Zur Erhaltung der Hainbuchenreihe entlang der nordwestlichen 
Grundstücksgrenze werden Kunststoffplatten als Wurzelschutz entlang 
der Baugrube verlegt
b.
Beseitigen von Baumaterial 
im Erdreich 38.000 €
Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde altes Baumaterial im 
Bereich der zukünftigen Baugrube vorgefunden, der genaue Umfang wird 
erst während der Ausschachtungsarbeiten feststellbar sein.
c.
Mehrkosten Überflurhydrant 22.000 € Installation eines Überflurhydranten gemäß aktuellem 
Anforderungsstandard Feuerwehr Münster d.
Gasanschluss entfällt -20.000 € Da eine Wärmepumpe eingesetzt wird, ist ein Gasanschluss nicht mehr 
notwendig. e.
Kampfmittelsondierung 6.000 € gemäß Luftbildauswertung KBD sind Hinweise auf Kriegsbeeinflussung 
auf dem Grundstück erkennbar f.
sonstige 9.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 200 gegenüber den Kosten im 
Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022)
Erweiterung um einen 
Hallenstellplatz 186.000 € Die optionale 4. Halleneinheit wird direkt mitgebaut, inkl. zusätzl. Tor g.
weitere Mehrmassen 
Rohbau 135.000 €
Mengenerhöhungen aus statischen Gründen; (z.B. tiefere Fundamente 
für die Halle), sowie für die Erhöhung der Attika als Absturzsicherung. Der 
kollektive Seitenschutz ist zur Sicherstellung eines sicheren Betriebes mit 
Wartung, Pflege, Inspektion, Überprüfung und Schneeräumung des 
Flachdaches gefordert. 
h.
Einsatz eines Saugbaggers 10.000 € für die Ausschachtungsarbeiten im Bereich des schützenswerten 
Baumbestands i.
Dachaufbau als 
Retentionsdach 25.000 €
Entsprechend der Anforderungen des Tiefbauamtes zur 
Regenrückhaltung. Systemdachaufbau mit Retentionsschicht zur 
Speicherung von Regenwasser und kontrolliertem, reduziertem Ablauf in 
die Kanalisation, zudem Kühleffekt für das Gebäude und Gewährleistung 
der Wasserversorgung der Dachbegrünung 
j.
zusätzl. Photovoltaik- 
Aufständerungen 10.000 € zur Erlangung Kapazität von 20 KWp k.
Fassadenbegrünung 15.000 € Rankgerüst für bodengebundene Fassadenbegrünung an der 
geschlossenen Hallenwand l.
zusätzlicher IT-Raum citeq 20.000 € Einbau eines separaten Raumes gemäß aktualsiertem Raumprogramm 
der Feuerwehr m.
sonstige 168.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 300 gegenüber den Kosten im 
Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022)
Erweiterung um eine 
Halleneinheit 20.000 € Erweiterung der Heizungs- und Lüftungsanlage, Blitzschutz, Beleuchtung  
für die 4. Halleneinheit o.
Funkttechnik 10.000 €
Verlegung von Koaxialleitungen für die Antennen (Tetra-Antenne,LTE 
Richtfunkantenne,GPS-Antenne,GSM-Antenne und Top 2M Antenne A) 
der Feuerwehr
p.
Bodentank 10.000 €
Aufgrund von Entwurfsfortschreibung zusätzlich benötigte Bodentanks 
mit Strom und Datenanschlüssen für den Schulungsraum und 
Jugendraum
q.
Fahrzeughalle 5.000 €
Vom Nutzer zusätzlich geforderte Vorrüstungen für automatische 
Torsteuerung (Datendoppeldosen,Vorverkabelung pro Tor),
Ausfallanzeige und Überwachung der Fahrzeugbatterieladeeinrichtungen 
mit einer Blitzleuchte in der Fahrzeughalle
r.
Erdwärmepumpe 70.000 €
Anstatt einer fossilen Wärmeversorgung wird eine Erdwärmepumpe mit 
Tiefenbohrungen eingesetzt, um förderfähig zu sein und den Klimazielen 
der Stadt Münster gerecht zu werden. Die Rohrleitungen und Heizflächen 
müssen angepasst werden, weil die Temperaturen im System nicht mehr 
so hoch sein können, wie bei der Wärmeversorgung per Gastherme.
s.
Durchlauferhitzer inklusive 
Stromanschlüsse
12.000 €
Zur Trinkwasserbereitung werden Durchlauferhitzer vorgesehen, da die 
Wärmepumpe kein Trinkwasser mit 60°C herstellen kann, gleichzeitig 
verbesserte Legionellenprophylaxe 
t.
Niederspannungs-
schaltanlage 7.000 € Vergrößerung der Niederspannungsschaltanlage aufgrund zusätzlicher 
Verbraucher (Wärmepumpe und Durchlauferhitzer). u.
Vergrößerung 
Photovoltaikanlage 32.000 € größere Photovoltaikanlage zur Erlangung der förderfähigen Kapazität 
von insgesamt >20 kWp v.
IT-Raum citeq 3.000 € gefordert gemäß aktuellem Raumprogramm der Feuerwehr. 
Beleuchtung, technische Ausstattung, Anschluss an Lüftungsanlage w.
sonstige 48.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 400 gegenüber den Kosten im 
Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022)
Einbauten zur 
Regenrückhaltung 53.000 €
Erhöhte Kosten in den Außenanlagen, u.a. durch den notwendigen 
Einbau von Zisternen zur Regenrückhaltung. Eine genaue Auflistung 
erfolgt in der separaten Beschlussvorlage für die Außenanlagen
x.
Mastleuchten 18.000 € Mastleuchten für die Beleuchtung der Verkehrswege im Außengelände y.
Tiefenbohrung 
Wärmepumpe 42.000 € Für die Wärmepumpe werden voraussichtlich 4x 2 Tiefenbohrungen 
benötigt. z.
sonstige 34.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 500 gegenüber den Kosten im 
Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022)
Falttrennwand 18.000 € -4.000 € Einbau einer Falttrennwand anstelle einer massiven Wand mit 
Doppelflügeliger Tür zwischen Schulungsraum und Jugendraum a.a
sonstige 15.000 € Baupreissteigerung (gerundet) für die KG 600 gegenüber den Kosten im 
Errichtungsbeschluss (6% p.a. 2020-2022)
KG
200-600 Summen* 1.063.000 € -24.000 €
KG 700 Baunebenkosten / Honorare 158.000 €
KG 
200-700 Gesamtsummen* 1.221.000 € -24.000 €
* gerundet, Bruttowerte Anlage 4 - Seite 2/2
Erhöhung der Nebenkosten auf Basis der erhöhten Baukosten KG 300+400
Zusatzkosten / Einsparungen
KG 400
KG 300
KG 200
KG 500
Zusatzmaßnahmen und Einsparungen
Kosten-
gruppe brutto
1.197.000 € Entspricht Differenz Errichtungsbeschluss 
zu Baubeschlusss KG 100-700 (s. Seite 1)
Zusatzkosten abzüglich
Einsparungen bis  Q4/2024
Maßnahmen
KG 600
Erläuterungen

Beschlussvorlage

22602 Zeichen

V/0391/2022
V/0391/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neubau eines Feuerwehrhauses für den Löschzug Nienberge der Feuerwehr Münster
Baubeschluss
Beratungsfolge
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der Durchführung der Baumaßnahme für den Neubau des Feuerwehrhauses
Münster-Nienberge nach den Plänen des Amts für Immobilienmanagement vom Mai 2022 und
auf Basis der Kostenberechnung (Stand Juni 2022) nach DIN 276 mit einem
Investitionsvolumen von 4.800.000 € zu (Anlage 1 und 4). Er nimmt die voraussichtliche
Fertigstellung im August 2024 zur Kenntnis. Die jährlichen Folgekosten betragen 208.100 €
(Anlage 5).
2. Den Zusatzmaßnahmen und den sich daraus ergebenden Kosten, die im Wesentlichen auf der
Erhöhung des Baupreisindex bis 2024, der unmittelbaren Umsetzung bei der Fahrzeughalle
eines 4. Stellplatzes für Einsatzfahrzeuge, den Mehrmassen für die Erhöhung der Attika,
Maßnahmen zur Regenrückhaltung, dem Einbau einer Erdwärmepumpe sowie einer größeren
Photovoltaikanlage von > 20kWp beruhen, wird zugestimmt.
Ein Pufferspeicher soll bei zukünftigen Bauvorhaben zur Erhöhung der Autarkie bei Stromaus-
fall und wirtschaftlichen Eigenstromversorgung vorgesehen werden. Die technische Prüfung
wird parallel zum Baubeschluss mit dem Ziel der Realisierung vorgenommen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten für die Zusatzmaßnahmen in den
Investitionskosten enthalten sind (Anlage 4 Seite 2)
Amt für
Immobilienmanagement
17.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Migge
T elefon:492-2493
Migge@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0391/2022
3. Die Planung der Freianlagen wird gem. der im Lageplan (Anlage 1) dargestellten Flächen
ausgeführt. Die Kosten der Freianlagen sind in den Investitionskosten für die
Gesamtmaßnahme berücksichtigt.
4. Die Checklisten „nachhaltiges Bauen“ zur Berücksichtigung energetischer, bauökologischer
und Nachhaltigkeits-Kriterien sowie „Barrierefreiheit/Design für alle“ zur Berücksichtigung der
Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen (Anlagen 2, 3)
5. Es wird ein Retentions-Gründach auf allen 3 Dächern ausgeführt und zur Sicherstellung des
kollektiven Seitenschutzes die Attika bis > 1,0m über Oberkante Dach erhöht.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der
Investitionsmaßnahme 4560 „Bauk. Neubau Feuerwehrhaus Nienberge“ wie folgt veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgrupp
e
0209 Brandschutz und
feuerwehrtechnische Hilfeleistung
Investitionsm
aßnahme
4560 Bauk. Neubau Feuerwehrhaus
Nienberge
Auszahlungen Bereitgestell
t bis inkl.
2022
rd. 536.000
2023 1.500.000
2024 2.600.000
2025 164.000
Summe der Auszahlungen 4.800.000
Einzahlungen 2023 250.000
Saldo der Maßnahme 4.550.000
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau des Feuerwehrhauses in Nienberge mit einer
Zuwendung in Höhe von 250.000 Euro.
Ein zusätzlicher Antrag zur Förderung von Nichtwohngebäuden über die KfW bzw. BEG
(Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude) für ein Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse ist gestellt.
Die Höhe der erwarteten Fördergelder kann noch nicht benannt werden, da der Antrag noch nicht
bewilligt wurde.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die
Ermächtigungen bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkunge
n

- 3 -
V/0391/2022
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2025 ff 70.300 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff 72.650 Folgeaufwand
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2025 ff 3.100 Folgeertrag
Produktgruppe 1601 Allgemeine
Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
2025 ff 68.250 Folgeaufwand
Saldo 208.100
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 mit der Vorlage V/0607/2020 der
Errichtung des Feuerwehrhauses Nienberge auf Grundlage der Standortbewertung und
Machbarkeitsprüfung des Stadtplanungsamtes zugestimmt.
Die Vorlage für den Satzungsbeschluss zum für das Bauvorhaben aufgestellten B-Plan Nr. 621:
Nienberge – Vögedingplatz wird dem Rat voraussichtlich im Oktober zur Beschlussfassung vorliegen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine detaillierte Bauplanung, Kostenermittlung und einen
Bauzeitenplan zu entwickeln und im Rahmen des Baubeschlusses vorzulegen.
Ab Leistungsphase 6 ist eine Zusammenarbeit mit der GOP Architektur GmbH vorgesehen, um eine
optimale Bauüberwachung zu gewährleisten.
Zu 1. – Planung
Der Neubau des Feuerwehrhauses Nienberge ist im Grundkonzept eine fortentwickelte
Wiederholungsplanung des Feuerwehrhauses Sprakel, welches sich zurzeit in der Bauphase
befindet.
Das geplante Gebäude unterscheidet sich schwerpunktmäßig in folgenden Punkten von seinem
Vorläuferprojekt:
- Fahrzeughalle um einen 4.Stellplatz unmittelbar in der Umsetzung vorgesehen
- höhergezogene Attiken zur Absturzsicherung auf dem Dach
- Retentionsdachaufbau zur Reduzierung der Regeneinleitmengen für den Klima- und
Überflutungsschutz
- Nutzung einer Erdwärmepumpe zur Heizenergieversorgung
Das Gebäude mit erhöhter, eingeschossiger Fahrzeughalle, einem eingeschossigen Funktionstrakt
und einem Wohnungsteil für den Gerätewart im ersten Obergeschoss steht als prägnanter Solitär auf
der nordöstlichen T eilflächedes Vögedingplatzes an der Alhardstraße.
Der Vögedingplatz ist bislang eine öffentliche Grünfläche. Der im südwestlichen Bereich vorhandene
Spielplatz bleibt durch die Baumaßnahme unangetastet. Entlang der Grundstücksgrenze zum
Spielplatz wird eine Hecke zur Abschirmung gepflanzt, ebenso entlang des Fuß- und Radweges, der
hinter der nordwestlichen Grundstücksgrenze verläuft. Die dort vorhandene Hainbuchen-Baumreihe
bleibt erhalten.
Die Fahrzeughalle bietet Platz für vier notwendige Einsatzfahrzeuge und öffnet sich zur Alhardstraße.
Sie ist nach den einschlägigen Vorschriften und der vorgegebenen Größe funktional konzipiert. Vor
dem Gebäude entsteht eine Multifunktionsfläche, die sowohl als Aufstell- und Bewegungsfläche
(Stauraum) für Einsatzfahrzeuge, als auch zu Übungszwecken dienen soll.

- 4 -
V/0391/2022
Zur Straße orientiert, befindet sich der Haupteingang zur Erschließung des Gebäudes. Mit einer
kleinen offenen Flurzone und angrenzendem Mittelflur wird der eingeschossige Funktionsteil im
Erdgeschoss komplett erschlossen.
Neben dem Haupteingang liegt das Büro des Löscheinheitsführers. Der Schulungsraum für
Erwachsene und für die Jugend ist in der Nähe des Eingangs angeordnet. Eine T eekücheund der
Lehrmittelraum liegen in funktionaler Nähe zu diesen Räumen.
Der Umkleide-, Dusch– und T oilettenbereichfür die Männer orientiert sich zur Eingangsseite. Der
Bereich ist vom Mittelflur sofort zugänglich, intern miteinander verbunden und hat einen direkten
Zugang zur Fahrzeughalle. Für die Damen liegt der Umkleidebereich mit Dusch- und T oilettenraum
auf der gegenüberliegenden Flurseite und ist funktional aufgeteilt und untereinander verbunden.
Weitere Nebenräume, wie Haustechnikraum, Lager- und Putzmittelraum sind entsprechend ihrer
Funktion im Gebäude definiert. Abweichend zum Vorgängergebäude in Sprakel ist ein separater IT-
Raum gemäß aktuellen technischen Anforderungen abgetrennt.
Die Wohnung für den Gerätewart wird von der Südostseite erschlossen. Über eine interne Treppe
erreicht der Nutzer die Wohnung.
Diese ist funktional aufgeteilt, hat ca. 105 qm Größe und ist für eine Familie mit zwei Kindern
konzipiert. Wohnraum und Essküche sind ausreichend groß bemessen und offen gestaltet. Eine
kleine Dachterrasse rundet das Angebot ab.
Die Wohnung ist im Erdgeschoss intern mit dem Feuerwehrhaushaus verbunden. Das garantiert
kurze Wege für den Gerätewart im Einsatzfall. Ein Abstellraum im Erdgeschoss ist gleichzeitig
Kellerersatzraum für die Wohnung.
Die Raumgrößen orientieren sich an der unteren Grenze der im Raumprogramm vorgegebenen
Größenangaben.
Fassade:
Die äußere Gestaltung des Gebäudes ist aus den inneren Funktionen heraus entwickelt.
Die Höhenstaffelung resultiert aus den inneren Funktionen. Die Höhe der Fahrzeughalle ist
vorgegeben. Die Höhe des Funktionstrakts folgt den erforderlichen Höhen der Innenräume. Der
aufgesetzte, zweigeschossige Wohnungskubus orientiert sich an den Höhen im Wohnungsbau.
Die Fenstergrößen und deren Anordnung sind funktional gewählt, spannungsvoll gesetzt und
garantieren optimale Lichtverhältnisse im Inneren.
Das Gebäude, inkl. dem zweigeschossigen Wohnungsteil wird mit einem beigegrauen Klinker
verkleidet und fügt sich damit gut in die umgebende Wohnbebauung mit überwiegend hellen
Fassadenfarbtönen ein.
T eilbereicheder Fassade werden durch eine dunkle Schalung aus karbonisiertem Holz akzentuiert.
Mehrkosten entstehen dadurch nicht.
Auf der dem Spielplatz zugewandten Südwest-Fassade wird eine bodengebundene
Fassadenbegrünung gepflanzt. Mittels Rankhilfe wird die geschlossene Hallenseite so komplett
begrünt.
Alle Dachflächen erhalten ein Retentionsgründach.
Die Planung ist mit der Freiwilligen Feuerwehr des Löschzugs Nienberge als Nutzer und der
Berufsfeuerwehr abgestimmt und wird unterstützt.
Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind berücksichtigt.
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen:
Die Checkliste „Barrierefreiheit/Design für Alle“ ist in der Anlage 3 der Vorlage angeführt. Das
Gebäude ist barrierefrei erschlossen.

- 5 -
V/0391/2022
Ökologie, Energie
Die Checkliste nachhaltiges Bauen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Die anliegenden Checklisten für den Neubau des Feuerwehrhauses geben Auskunft über die
energetische Qualität und die baubiologischen Kriterien der geplanten Baukörper. Die Anforderungen
der Gebäudeleitlinien an das Nullemissionshaus und das nachhaltige Bauen werden erfüllt.
Um die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen zu können, wird die Förderung gemäß BEG 40 für dieses
Bauprojekt angestrebt. Die qualitative Optimierung der Bauteile ist im Rahmen der Entwurfsplanung
vorgenommen worden.
Ergänzend zu der im B-Plan geforderten extensiven Dachflächenbegrünung ist auf dem Neubau eine
PV Anlage und soll nach Möglichkeit mit einem Pufferspeicher konzipiert, durch die rund 9,7 t CO2 pro
Jahr eingespart werden. Das Prüfungsergebnis Realisierungsmöglichkeit des Pufferspeichers soll
auch bei weiteren Bauvorhaben in der Umsetzung berücksichtigt werden.
Um den städtischen Anforderungen an die Reduzierung von Regeneinleitmengen gerecht zu werden,
sind Retentionsdächer mit hoher Regenwasserspeicherkapazität und gedrosseltem Ablauf eingeplant,
die zudem dem Überflutungsschutz dienen.
Für eine Minimierung des Energieeinsatzes bei Beleuchtung und Wärme sorgen die Fensterflächen in
ihrer angemessenen Größe und Ausrichtung.
Sowohl eine tageslichtabhängige Beleuchtungssteuerung in den Aufenthaltsräumen als auch die
Steuerung durch Bewegungsmelder in den Fluren und Sanitärräumen ist geplant.
Über die geplanten Lüftungsanlagen werden passive Wärmegewinne genutzt.
Die Heizenergieversorgung erfolgt mittels Erdwärmepumpe.
Zu 2. - Mehrkosten durch Zusatzmaßnahmen
Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Zusatzkosten KG 200: 77.000 €
a. Mehrkosten - Mehraufwand Freimachen des Grundstücks von Bewuchs: 12.000 €
Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche mit Baumbewuchs, die
im Bereich des Baufelds gerodet werden müssen.
b. Mehrkosten - Mehraufwand Baumschutzmaßnahmen: 10.000 €
Zur Erhaltung der Hainbuchenreihe entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze werden
Kunststoffplatten als Wurzelschutz entlang der Baugrube verlegt
c. Mehrkosten - Beseitigen von Baumaterial im Erdreich: 38.000 €
Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde altes Baumaterial im Bereich der zukünftigen
Baugrube vorgefunden, der genaue Umfang wird erst während der Ausschachtungsarbeiten
feststellbar sein.
d. Mehrkosten - Überflurhydrant: 22.000 €
Installation eines Überflurhydranten gemäß aktuellem Anforderungsstandard für Ausbildung
und Übung sowie Befüllen der Löschwassertanks Feuerwehr Münster
e. Minderkosten - Gasanschluss entfällt: -20.000 €
Da eine Wärmepumpe eingesetzt wird, ist ein Gasanschluss nicht mehr notwendig.
f. Mehrkosten - Kampfmittelsondierung: 6.000 €

- 6 -
V/0391/2022
gemäß Luftbildauswertung KBD sind Hinweise auf Kriegsbeeinflussung auf dem Grundstück
erkennbar
Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 200: 9.000 €
Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen.
Zusatzkosten KG 300: 569.000 €
g. Mehrkosten - unmittelbare Umsetzung des vierten notwendigen Hallenstellplatzes: 186.000 €
Die 4. Halleneinheit mit T oranlagewird direkt mitgebaut
h. Mehrkosten - weitere Mehrmassen Rohbau: 135.000 €
Mengenerhöhungen aus statischen Gründen; (z.B. tiefere Fundamente für die Halle), sowie für
die Erhöhung der Attika als Absturzsicherung. Der kollektive Seitenschutz ist zur
Sicherstellung eines sicheren Betriebes mit Wartung, Pflege, Inspektion, Überprüfung und
Schneeräumung des Flachdaches gefordert.
i. Mehrkosten - Einsatz eines Saugbaggers: 10.000 €
für die Ausschachtungsarbeiten im Bereich des schützenswerten Baumbestands
j. Mehrkosten - Dachaufbau als Retentionsdach: 25.000 €
Entsprechend der Anforderungen des Tiefbauamtes zur Regenrückhaltung.
Systemdachaufbau mit Retentionsschicht zur Speicherung von Regenwasser und
kontrolliertem, reduziertem Ablauf in die Kanalisation, zudem Kühleffekt für das Gebäude und
Gewährleistung der Wasserversorgung der Dachbegrünung
k. Mehrkosten - zusätzl. Photovoltaik- Aufständerungen: 10.000 €
zur Erlangung Kapazität von 20 KWp
l. Mehrkosten - Fassadenbegrünung: 15.000 €
Rankgerüst für bodengebundene Fassadenbegrünung an der geschlossenen Hallenwand
m. Mehrkosten - zusätzlicher IT-Raum citeq: 20.000 €
Einbau eines separaten Raumes gemäß aktualisiertem Raumprogramm der Feuerwehr
n. Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 300: 168.000 €
Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen.
Zusatzkosten KG 400: 217.000 €
o. Mehrkosten - unmittelbare Umsetzung der vierten notwendigen Halleneinheit: 20.000 €
Erweiterung der Heizungs- und Lüftungsanlage, Blitzschutz, Beleuchtung für die 4.
Halleneinheit
p. Mehrkosten – Funktechnik: 10.000 €
Verlegung von Koaxialleitungen für die Antennen (T etra-Antenne, LTE Richtfunkantenne, GPS-
Antenne, GSM-Antenne und T op2M Antenne A) der Feuerwehr
q. Mehrkosten – Bodentanks: 10.000 €
Aufgrund von Entwurfsfortschreibung zusätzlich benötigte Bodentanks mit Strom und
Datenanschlüssen für den Schulungsraum und Jugendraum
r. Mehrkosten - Fahrzeughalle: 5.000 €
Vom Nutzer zusätzlich geforderte Vorrüstungen für automatische T orsteuerung
(Datendoppeldosen, Vorverkabelung pro T or),
Ausfallanzeige und Überwachung der Fahrzeugbatterieladeeinrichtungen mit einer Blitzleuchte
in der Fahrzeughalle

- 7 -
V/0391/2022
s. Mehrkosten – Erdwärmepumpe: 70.000 €
Anstatt einer fossilen Wärmeversorgung wird eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrungen
eingesetzt, um förderfähig zu sein und den Klimazielen der Stadt Münster gerecht zu werden.
Die Rohrleitungen und Heizflächen müssen angepasst werden, weil die T emperaturen im
System nicht mehr so hoch sein können, wie bei der Wärmeversorgung per Gastherme.
t. Mehrkosten - Durchlauferhitzer inklusive Stromanschlüsse: 12.000 €
Zur Trinkwasserbereitung werden Durchlauferhitzer vorgesehen, da die Wärmepumpe kein
Trinkwasser mit 60°C herstellen kann, gleichzeitig verbesserte Legionellenprophylaxe
u. Mehrkosten – Niederspannungsschaltanlage: 7.000 €
Vergrößerung der Niederspannungsschaltanlage aufgrund zusätzlicher
Verbraucher (Wärmepumpe und Durchlauferhitzer).
v. Mehrkosten - Vergrößerung Photovoltaikanlage: 32.000 €
größere Photovoltaikanlage zur Erlangung der förderfähigen Kapazität von insgesamt >20
kWp. Im Zuge der nahenden Gasmangellage wird die PV-Anlage zudem perspektivisch um
einen Batterie-Pufferspeicher ergänzt. Perspektivisch ist es sachgerecht und erforderlich, den
Bürgerinnen und Bürgern eine Art „Leuchtturm“ als Anlaufstelle, für mündliche Notrufe und
Hilfeersuchen in den Stadtteilen zur Verfügung zu stellen.Eine Autarkie des Feuerwehrhauses
und Pufferung der elektrisch versorgten wichtigen Komponenten ist für einen gewissen
Zeitraum damit gegeben.
w. Mehrkosten - IT-Raum citeq: 3.000 €
gefordert gemäß aktuellem Raumprogramm der Feuerwehr. Beleuchtung, technische
Ausstattung, Anschluss an Lüftungsanlage
Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 400: 48.000 €
Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen.
Zusatzkosten KG 500: 147.000 €
x. Mehrkosten - Einbauten zur Regenrückhaltung: 53.000 €
Erhöhte Kosten in den Außenanlagen, u.a. durch den notwendigen Einbau von Zisternen zur
Regenrückhaltung. Eine genaue Auflistung erfolgt in der separaten Beschlussvorlage für die
Außenanlagen
y. Mehrkosten – Mastleuchten: 18.000 €
Mastleuchten für die Beleuchtung der Verkehrswege im Außengelände
z. Mehrkosten - Tiefenbohrung Wärmepumpe: 42.000 €
Für die Wärmepumpe werden voraussichtlich 4x 2 Tiefenbohrungen benötigt.
Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 500: 34.000 €
Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen.
Zusatzkosten KG 600: 29.000 €
aa. Falttrennwand: 14.000 €
Einbau einer Falttrennwand anstelle einer massiven Wand mit Doppelflügeliger Tür zwischen
Schulungsraum und Jugendraum (Mehrkosten von 18.000 € abzüglich Minderkosten von
4.000 €)
Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 600: 15.000 €
Die Preissteigerung in den Jahren 2020 bis 2022 ist mit 6% p.a. zu berücksichtigen.
Zusatzkosten KG 700: 158.000 €

- 8 -
V/0391/2022
Erhöhung der Nebenkosten auf Basis der erhöhten Baukosten KG 300+400
Zu 3. Planung – Freianlagen
Gesamtkonzept Außenanlagen:
Die Planung der Freianlagen ist auf die benötigten Funktionen für das Feuerwehrhaus reduziert. Vor
der Fahrzeughalle befindet sich die befestigte Zufahrt und Stellfläche für die Feuerwehrfahrzeuge.
Ergänzt wird diese durch eine weitere befestigte Fläche vor dem Funktionsteil, die zusammen als
Übungsfläche genutzt werden können. Es werden 15 Stellplätze im nordöstlichen Grundstücksbereich
angelegt, 5 weitere in direkter Eingangsnähe; der Stellplatz für die Wohneinheit befindet sich im
überdachten Eingangsbereich. 30 Fahrradstellplätze sind ebenfalls in Eingangsnähe vor dem
Gebäude geplant. Ein eingegrünter Bereich für die Müll-Sammelbehälter befindet sich an der
östlichen Gebäudeecke in Straßennähe. Das Grundstück wird 3-seitig mit einer Zaunanlage und
Hecken eingefriedet. Im Parkplatz- und Eingangsbereich sind weitere Pflanzflächen vorgesehen. Das
Niederschlagswasser wird in einer Zisterne als Rückhaltung aufgefangen.
Baumschutz
Die Hainbuchenreihe entlang der nordwestlichen Grundstückgrenze soll erhalten bleiben; während
der Baumaßnahmen werden die Baumwurzeln durch das Auslegen schwerer Kunststoffmatten
entlang der Baugrube geschützt. Es ist eine dendrologische Baubegleitung vorgesehen.
Im Zuge der Baumaßnahme müssen auf dem Grundstück ca. 24 Bäume gefällt werden. Im Bereich
der Stellplätze sind 3 Neupflanzungen geplant.
Zu 5. Gründach / Kollektiver Seitenschutz
Die Dachflächen werden entsprechend des Entwurfs zum Bebauungsplan 621 und der Vorlage
V/0607/2020 extensiv begrünt und zur Reduzierung der Regeneinleitmengen in die Kanalisation als
Retentionsdach ausgeführt.
Weiteres Vorgehen
Nach dem Baubeschluss erfolgt die Vergabe des Rohbaus; der Baubeginn ist im Februar 2023
vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im August 2024.
Zu II: Finanzielle Auswirkungen
Zu 1.-2.
Der Haushaltsansatz für den Baubeschluss in Höhe von 4.800.000 € entspricht der
Kostenberechnung vom Juni 2022 einschließlich 10% Unvorhersehbarem und einer angenommenen
Baupreissteigerung von 2022 bis 2024 von 8% pro Jahr.
Es setzt sich zusammen aus:

- 9 -
V/0391/2022
1. Dem Budget des Errichtungsbeschlusses aus dem Jahr 2020 bis 2023: 3.400.000 €
2. Dessen Fortschreibung um konjunkturell bedingte Mehrkosten von 2020 bis 2024:700.000 €
3. Und notwendige Zusatzmaßnahmen (Zusatzkosten abzüglich Einsparungen),
die 2020 nicht bekannt waren 700.000 €
Zu 1. Das Budget des Errichtungsbeschlusses in Höhe von 3.400.000 € wurde auf Grundlage der
Kostenaufstellung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Sprakel mit der Option eines 4.
Hallenstellplatzes und mit einer Baupreissteigerung von 6%p.a. bis zum Jahr 2023
veranschlagt.
Zu 2. Das fortgeschriebene Budget des Errichtungsbeschlusses in Höhe von 4.100.00 €
berücksichtigt die reale Baupreissteigerung seit 2020 von 2 x 6 % und 2 x 8% / Jahr bis 2024
verbunden mit Mehrkosten von 700.000 € zum Errichtungsbeschluss.
Zu 3. Weitere Mehrkosten für die Baukosten des Baubeschlusses entstehen durch notwendige
Zusatzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt des Errichtungsbeschlusses auf Grundlage der Kosten
des Feuerwehrhauses in Sprakel noch nicht bekannt waren und 700.000 € ausmachen. Sie
werden im Wesentlichen verursacht durch die notwendigen Maßnahmen, die sich aus der
Vertiefung der Planung und durch Veränderung der Anforderung an die Gebäude z.B.
hinsichtlich des Klimaschutzes, des Arbeitsschutzes und des Überflutungsschutzes ergeben
haben.
Die Zusatzkosten sind im Weiteren aufgeführt sowie auf der Seite 2 der Anlage 4 –
Kostenberechnung tabellarisch dargestellt und begründet.
Auflistung der Zusatzkosten nach Kostengruppen (Zusatzkosten abzgl. Einsparmaßnahmen)
Zusatzkosten KG 200: ca. 77.000 €
Zusatzkosten KG 300: ca. 569.000 €
Zusatzkosten KG 400: ca. 217.000 €
Zusatzkosten KG 500: ca. 147.000 €
Zusatzkosten KG 600: ca. 29.000 €
Für die Zusatzkosten abzüglich Einsparungen ergeben sich in der KG 700 - Baunebenkosten
Honorarkosten in Höhe von 158.000 €.
Die Summe der konjunkturbedingten Mehrkosten und Zusatzmaßnahmen führen zu Mehrkosten bei
den Gesamtkosten von 1.400.000 €. Die Gesamtkosten für den Neubau betragen 4.800.000 €.
I.V.
gez.
Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Entwurfsplanung der Stadt Münster
Checkliste „Nachhaltiges Bauen“
Checkliste Barrierefreiheit
Kostenberechnung nach DIN 276 / Kostenzusammenstellung
Folgelastenberechnung

- 10 -
V/0391/2022

Anlage 5 Folgelastenberechnung

2750 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 08.08.22
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0209 Brandschutz u. feuerwehrt. Hilfsleistungen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Neubau FGH Nienberge
Jahr der Fertigstellung: 2024
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 250.000,00 5,21
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 4.550.000,00 94,79
Gesamt-Kapitalbedarf 4.800.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 4.625.000,00 96,35
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 175.000,00 3,65
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 4.800.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 49.660,00 23,51
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 20.640,00 9,77
Zwischensumme 2024 70.300,00 33,29
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2024 72.650,00 34,40
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2024 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2024 68.250,00 32,32
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 68.250 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 136.500 € p.a.
= Schuldendienst 204.750 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
211.200,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2024 3.100,00 100,00 250000
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 80
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 3125
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
3.100,00 100,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 208.100,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,34
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 1 Entwurfsplanung Stadt Münster

14212 Zeichen

	



	

	




		
 !"#$%&
 
'(
	)*
(+

#
&,-&.

 
/+/
"
01
1..
$1.1%1&&.2
 30145067
!82
51101
01*/.60
9:)()/
2)')/
/(;)' 7(</
);()/
6<(;<()/
$<;)()/
+)(/
;()/
7(</
 <():)//'9:);)//
9:)')(
+*(</
9:)=*(<(;
1;)/
>;)+
 
	
"#
5'?
9:)/ 	;
)/)( () 
@>

45#

(


(+(<
%(<*:%*


 


(


#
!"
"

"
88
#
"  
##
88
#
!"8"
#!
" #
"
#8 
!
#
$/>
/'A
2)	
2)	
#$
2)	
!B#
0/';)C<:
<!D
2)	
C
2)	
10!B"6&!!B"
5
55
5
5
6&!"B8!
6&!B#
A
';)>
0;A
';)>
 @
'(
	)*
$/8
#
#
#!
#

#




!
#

"
#"
8
"8

!
8
#
!"


#


5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5 
5
5
5 
5
55
5
5
5
5
5
5
5
5
55
5
#!

#
#8



#
#"
#8
#"
#!"




#""

#8
8
#8
#"

#"

#!
#!
#!
#"#
#"
!
#!!


8"

!
#!
#"
8
#!8
#!#
!!

8
!#
"
Anlage zur Baubeschlussvorlage


	
	








	
	

 !"#$
%&'()*+
 	
	*****#***
)*,*-
!./0/
!./1..
*	/
/1/223/ 4(5(5444
 , /1
2
/
1**6
/2

	
++*3*/78
444
!
'4-%
	/
/1/50
97*3*9.
/*3*+.
!"**3	


+'
':'
!./;< !.//.1!.//13	/
1.
!=71
22
 ,
!
'4-%
	3
+/<1/ 1..

!=71>9
!./9

!=71/1
171
*
*!=711

$

/1...1
*3*1.
.1

21.1
*3*#*"1

$
 	/
*2*	1/
1/1
22
!=71.1

'?@%
'?@%
0./19
A
********4@%
	A44'
!
'4-%

/
A	/
/1/
'45'544' /****4(5(5444
 

/
/
1
'&*15
'&5(34?
B5	*C@5@@
D*C&@5))*E5
//./
F*@

1E./
F*@
//./
F*4

1E./
F*4
')5-%
'5?'( '5(' 45%) '5' '5-% '5' '54% -? '5%) -? '54%
'@5%) ?54(
%) '45(' %)
')5-%
%5&-( '%5&?(
'5?'( 45' 45&?( '54? 45-% -? &?( '5(' '54%
%) (5?@( '-( '5-? ' '( @5'% ' -( 45&&( %)
%) %5'( @ 45?@( ''( 45?@( ''( 45'@( '-( '5-? %)
('5@?(
45''( 4'5-? )5%)
'5%) @5?@ ( &?( @5?@( &?( @5?@( &?( @5?@( '5%) 4'5-? 45%) '5(' '5%) -? @54%
)- @ %54 @ %54 @ %54 @ %54 @ ) - 4'5-? %) &5(' %)
%) ')5'@ ( %) 4'5-? %) %5(' '- ( @5&4( %)
)5?'( %'5-(
(5''( @454? )5%)
(5%) -? @54%
%) %5(' '- ( '5%(( '-( 45')( %)
%) %5(' '- ( 45?% '' ( '5- %)
'5?-(
'5?-('5?-('5?-('5?-(45'-(
45' -? 45(@@
'5?-(

71G
*3*
**4
*	/
1.

71G
*3*
**4
*	/
1.

71G

/21G

/9
/..
/21G

/9
/..

71G
*3*
**4
*	/
1. 
71G
*'
*	/
1.

71G

45(@@'5?-(
@- %54( %54( %54( @-
@( - & %5( %5( %5( %5( - & @(
' '5'% 4@%((5'




	





B5	*H*5
D*C&5?%*E5
'&*15
'&5(34?
@45@-( )5%)
%) -5@4 ( '-(
%5-?
'-(
45-
'-(
45(-
'-(
'5'? @5)& ( '-(
%5('
'-(
@5&4( %)
')5-%
'@5%) ?54(
%) '45(' %) '5 '5'@( %5''(
4( (% '454' 4% ?5' %)
%5&-(
'5%) '5'@( 454(
'%5&?(
45@?( '5' 45&' &5?&
'5?(( ?' '5?(( ?' '5?(( '5(?( 45-% -? '54% '5'@( '54%
%) @5&&( '-( '5)( '-( '5('( '-( @5%( '-( 45@&( %)
%) ?5' '-( '5('( '-(
?5' %)
('5@?(
45''( 4-54( %5
'5%) @5?@ ( &?( @5?@( &?( @5?@( &?( @5?@( '5%) '5-( -5?@ ( '5-% '54? ?' ( '54? '54% %5&& ( @5&?( '5(' '5%) '54( 45-(
%) ')5'@ ( -( @?( '5' '-( 45' ''( 45-( %) 45- '-( @5- '-( %5(' %) %5
%) %' -@ %54 @ %54 @ %54 @ %54 @%' - -(
@?(
'5' '- ( %54 '- ( @5'( '-( @5- '- ( '5@&( '-( 45)( %) @5@ ( %% 4((
)5( %'5&? (
'5-% (5(' '5-% 45-? 45?' ( -? '5%) && ( '5)) 45@& ( ?'( 45@&( ?'( 45@&( '5%) 45@& ( '5%) 45' 45?' ( 45' '5))
%) -5@4 ( '-(
%5-? '- ( 45- '- ( 45(- '- ( 4 @5(& 4 @5(- 4 45@' 4 @5&& ( '-( 45' '- ( 45@4( '-( '5%(( '-( 45')( %)

71G
/9
/..
/21G

45?)-
/21G

/9
/..

71G
*3*
**4
*	/
1.
71G
*'
*	/
1.

71G

45?)-
%5')&
-?
45?)-%5-@ %5-@ %5-@%5-@
%5-@*
-?
@%@-? -?
-?
45?)-
45?)-
-?-?45?)-45?)-45?)-45?)-45?)--? -?
I/

4%5*2J
	
/9
/..
4@-5%**2J

	
G13"/
%'5&4*2J

27.
/2
4-5'-*2J
	
27.

(&5@?*2J
	
#7E
'%5))*2J



(5'%*2J

5


%5%*2J
	


(54&*2J


.

(?5??*2J
	


-5%?*2J
	


-54?*2J
	
.

@&5%'*2J



-5)(*2J 	
/
'@5@'*2J

"1
4'5(-2J
	
K

445-4*2J
	
/
17
45%-*2J

!
19211.
(5(&*2J
	


15
'(5(&*2J

 #
#7
&54*2J
	
"211.
'&5%*2J
	
/*

(5?'*2J
E/1*#/
@'54(*2J
/.11 /.11 /.11 /.11
B
@( - & %5( %5( %5( %5( - & @(
@- %54( %54( %54( @-


	



(5' ( % @ 4% '5''
E/1*#/
	
/9
/..
*4@-5-(**2J
	

'5?%*2J

	
7.3.1
'&5-*2J
	

45)*2J
	
.

)54(*2J
	
	/
&5'&*2J
	
B*4
''5(4*2J
	
B*'
''5(4*2J
	
B3
'&5'%*2J
/1/
45*2J
'5?- ?5 ?5 ?5 -5? -
"17
00.
&3&*5"5
"17
00.
&3&*5"5
"17
00.
&3&*5"5
"17
00.
&3&*5"5
"17
00.
&3&*5"5
"17
00.
&3&*5"5
"17
00.
&3&*5"5
"17
00.
&3&*5"5
.
*4)
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
'(
''
@
%4
-
?- '&
@%
')
%&
'(
'@
?) )
@?
'?
'
@-*/
%&
'-
%
'-
4
''
@-
(
(*/
@4
@&
@
'@
%?
?%'
'&@
-')
(''
'&&
@&@
')'
((
@&)
4)(
@?%
-'&
@&(
'&(
('%
4%
4
4)?
('4
--%
@&&
'&%
@?
@?@
4
@&
')(
@&-
@&'
4@
@)@
('(
@?-
4'-
@?(
@()
'))
@)
')-
')4
('
@??
4'(
'
')&
44-%'
('?
4
')%
4
@&?
@?'
@)4
@?4
'&
@(-
')@
-'-
()
-%4
')?
@)'
('@
(%
@&%
4)%
'@5(%-
%5?
45''(
4'5-?
)5%)
@'5'(
%5? %5( (5
@45@-(
)5%)
@'5'(
@5
'%5&?(
&)5'(
@&5('
?5 @5
?54(
'@5%)
'(5-&

<
*
5*/8
(*10.5
''*10.5
@*5
10.5
&L@%

1E7
/5*45%(&*2J
%*10.5
#*&(L@'
#*&?L)-
 
 
  
 
#*&&L4?
*&L?%
;0./19
./1/<
8
./1/<
"2/8
Anlage zur Baubeschlussvorlage

	

	




 ! "# $

	%&
'()*+,-
.
)()+/0+ !..
 ! "# $

1

22	-
$-11)%31
% 0+ !*450+"
% 0+ !*450+"
6! !
*6!6#6+#+ !4
,7$6%5$8 "9
:;
4566#$6
5-< %2

 -=-2
)8 	%31

>
<:
:

?@


	

1A22
5-<

	

@1 61


AB1


A-
 -A19
*1


	 
1

 21
	"18
9 21-
4-22
A

'(
% 0+ !*450+"



( :      : (
(    (
 
0

 
%
 
   (  

 
(


(; '

':

;;


; ((  ;;

': (: ':
': ::(  ':
':  ': '
': ': : ':
': :: ': (';  ': : ':
: :'
%11
%%;	;#
%
3
%11
+

#C
3
#C
3 #C
3( #C
3
%
3(
8
%%;	;#
8
%%;	;#
8
%%;	;#
8
%%;	;#
%
3
%
3
## ##
####
C-"11
/D 
E'((
F:';C
/D"

E;;
F:'(C
/D#-
E((
F:(:C
/D 
E'
F:(C
/D#-
E';
F:':(C
/D 
E'(
F::C
%3>
<1BC
:22411
:22#11
(
2-
2 12%G22133H1
:22%G22I$3G


%231
4
-24
%3*>
<1BC
:22411
:22#11
(
2-
2 12%G22133H1
:22%G22I$3G


%231
4
-24
%3+

>
<1BC
:22411
:22#11
(
2-
2 12%G22133H1
:22%G22I$3G


%231
(22"

*
;
5 5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
55
5
5,
5,
5
5
5
5,
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5


(


' :
(
;
:

(
'; ;
('
'

(
:





(


(
(:
(
(
'
'
:(
;

::
(:(
;

(:;
;
('
:
(:
:



;'


(::
:
('
('(

(:
;
(:
(:
(
(;(

('

('
(;
;;
(;
;
;

(''


;:

'

;

(:'
('
(;
('
:
(
;(

;

;'
(;
(

(:
;
(
'

'
;;
(
'  
((
;;
(
(
:'
:;
(:
' (
'
(;
:
*@#-&
4

4

(*4

:J(
$-1C
:2K
4

"#+:J(
"#+:'J;
5
5
55
5
"#+::J'
6$:J'
,?-

 
-1@
$1&
 
-1@
82&
Anlage zur Baubeschlussvorlage

	

	



  !"!
	! 
#


$ %!&
''
 ( )* +
,-./01!
2
.-.0340 (22

56$75) 5%40)




#
8'&,
7( (
540%))	 5%40)7
/7(7*70*0 (5
%77*+7
19+7$%+: );
<'8
5%77*+7
,-
=

5!
#! ;
 #
	)#:
/#


	 
#

;  !=#
=!


=>#
7#


?#
	
540%))
 5%40)7

%!&
=

	
 

 
@?
'' A
.: 	 #5.


	$B
3*$75) 5%40)
540%))  
56$35) 5%40)
3*$35) 5%40)
' ' ' ' ' ' <
-- 
 ,8 -


--'  '< -
<-'  - 
,8 - -  '- --< ,
--- <, 
  -   ,< <  
1
!

1
!
 1
!

3C#
5?
-
D<-E
 C	7##
$FA
&#>E
<5##
<*##
-
!
 #$G#FFH#
<$GI+FG


$F#
5
!5
$F/A
&#>E
<5##
<*##
-
!
 #$G#FFH#
<$GI+FG


$F#
5
!5
$F0

A
&#>E
<5##
<*##
-
!
 #$G#FFH#
<$GI+FG


$F#
-')

3C+
G!

D<,E
3C+
G!

D<,E
3C*!
J--
D<-<E
3C 
J,
D<'-E
3C)

J88
D<',-E
3C 
J,--
D<,8E
/


0#:7 40 $#0 (
!0
3C*!
J,8
D<,<-E
3C//3+
J---
D<-88E
3C 
J,-
D<<E
3C//7+
J	
D<,E
3C//7+
DJ	
D<,E
3C//J
/#
3C//7+
J
D<,E
' -
 # /

6!
7
3C//7+
D<,E
3C*!J,8
D<,<-E
3C//3+J---
D<-88E
3C J,-
D<<E
3C J,--
D<,8E
3C//7+
J
D<,E
3C)

J88
D<',-E
!!
/##!E
)## /

 +G	: (
!$ $#$ )E5
 K! :
 #
3C*!J--
D<-,E
3C J,
D<'-E
3C)

J88
D<',-E
3C J,--
D<,8E
3C//7+
J
D<,E
3C J,-
D<<E
3C*!J,8
D<,<-E
3C//3+J---
D<-88E
3C//7+J
D<,E
'

  - 
'
+G	:)## /


3C 
J,
D<'-E
3C//7+
J	
D<,E
3C 
J,--
D<,8E
3C)

J88
D<',-E
3C//7+
J	
D<,E
3C 
J,-
D<<E
3C*!
J,8
D<,<-E
3C//3+
J---
D<-88E
$ 4   
!!
/##!E
6!
7
0# : 7 40 $#0 (
!0/


3C*!
J--
D<-<E
3C 
J,
D<'-E
3C)

J88
D<',-E
3C 
J,--
D<,8E
3C//7+
J	
D<,E
3C 
J,-
D<<E
3C*!
J,8
D<,<-E
3C//3+
J---
D<-88E
3C//7+
J	
D<,E
'
'
 -  

!!
/##!E
/
8
% %
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%%
%
%1
%1
%
%
%
%1
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
'

-


, <
-
8
<
'
-
,8 8
-,
,

-
<





-
'
'
-
-<
-
-
,
,
<-
8
'
<<
-<-
8
''
-<8
8'
-,
<
-<'
<'
'


8,
'

-<<
<
-,
-,-

-<
8'
-<
-<
-
-8-
''
-,

-,'
-'8
88
-8
8
8
'
-,,
'

8<

',

8

-<,
-,
-8
-,
<
-'
8-

'8

8,
-8
'-
'
-<
8
-'
,
'
,
88
-'
, ' '
--'
88
-'
-
<,'
<8'
-<'
, -
,'
-8
'<
/?*!B
'5

5

-/5

<L-
+!#E
'<M
5

)*0<'L-
)*0<,L8
%
%
%%
%
)*0<<L,
7+<L,
1@!

 
!#?
+#B
 
!#?
:B
Anlage zur Baubeschlussvorlage

Anlage 3 Checkliste Barrierefreiheit

2406 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0391/2022 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl: 1  nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: ca. 1.5 * 1.5 m  
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  1. Obergeschoss nicht barrierefrei 
erreichbar 
 
 
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen 
mit Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung: Wohnung im Obergeschoss ist ausschließlich für Gerätewart des 
Löschzugs, alle anderen Räume sind barrierefrei erreichbar. 
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale 
barrierefreie Toilette in jeder 
Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in drei 
Sanitäranlagen. 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung: Das geplante 
Gebäude hat im Erdgeschoss keine 
behindertengerechte Toilette und ist nur 
für aktive und körperlich nicht 
eingeschränkte Feuerwehrmitarbeiter 
ausgelegt 
 
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich 
gestaltetes Leitsystem für blinde und 
sehbehinderte Menschen vom Eingang 
zu wichtigen Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in 
ausreichend großer Schrift sowie taktil 
erfassbar in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und 
in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der 
Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für

hörbehinderte Menschen 
 nein, Erläuterung: Die Berufsfeuerwehr  
verzichtet wegen der besonderen 
Nutzung des Gebäudes und des 
besonderen Personenkreises auf 
spezielle Leitsysteme 
 
 
 
 
 
 
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: Im Schulungsraum und im 
Jugendraum werden akustisch wirksame Abhangdecken eingebaut. 
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

Anlage A

3771 Zeichen

Anlage A zur V/0391/2022
Kurzüberblick
Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im
Stadtteil Nienberge.
Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sa-
nierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im
Stadtteil Nienberge. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende T eilzieleverfolgt:
1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von
Feuerwehrhäusern (gem. DGUV-I 205-008).
2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr
(gem. BHKG NRW).
3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092).
Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Nienberge entspricht im Wesentlichen
dem Standardprogramm, welches seit den Neubauten der Feuerwehrhäuser Handorf und
Kinderhaus zur Anwendung gekommen ist.
Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung für
Angehörige des Löschzuges. Wesentliche Planungs- und Ausführungsgrundlagen für das Ge-
bäude stellen die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I
205-008 dar.
Mit Errichtungsbeschluss vom 26.08.2020 wurde die Realisierung des Bauprojektes auf einem
T eilbereichdes Vögedingplatzes beschlossen.
Zielerreichung:
1. Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines
leistungsfähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten.
2. Das erforderliche städtische Grundstück im Bereich „Vögedingplatz“ im Stadtteil Nienberge
steht zur Verfügung.
3. Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren
und funktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind.
4. Die Inbetriebnahme des Feuerwehrhauses erfolgt nach heutigem Stand im 3.Quartal 2024.
Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 4.800.00 Euro zu rechnen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0208 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teil
w.

Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleitung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW)
2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG)
3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster
Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der
Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der
Gefahrenabwehrstruktur der Feuerwehr Münster.
Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr
stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen
unverzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen
(wie in diesem Fall im Stadtteil Nienberge) erfolgt die Erstintervention bei einem
Schadensereignis durch die Freiwillige Feuerwehr.
Bei der Planung werden Vorgaben zum Klimaschutz umgesetzt:
Errichtung von Photovoltaikanlagen und Gründachflächen gem. Gebäudeleitlinien der Stadt
Münster.

Beratungsverlauf (5)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Alhardstraße
  • Vögedingplatz
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0391/2022
Typ
Vorlagen
Datum
29.06.2022
Erstellt
27.06.2022 17:15