222489-09 AA
Volt-Änderungsantrag: Radentscheid kompatible Querschnittsaufteilung (Variante 4) * Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sammeldokument öffentlich
3318 Zeichen
Änderungsantrag öffentlich 222489-09 AA —— Antragsteller/in: Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin Dr. Dominik Maxein Beate Saul 23.03.2023 Volt-Änderungsantrag: Radentscheid kompatible Querschnittsaufteilung (Variante 4) * Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489 Beratungsfolge Rat 23.03.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1) Der Rat der Stadt Bonn beschließt abweichend von der Verwaltungsvorlage die in der Variante 4 dargestellte Grundkonzeption (mit den Maßgaben vom 9.2.2023) zur zukünftigen Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße / Am Hof / Rathausgasse. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Grundkonzeption ein Beteiligungsverfahren durchzuführen und auf Basis dessen die Vorentwurfsplanung zu entwickeln. 2) Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat ist an der Konzeption zu beteiligen. 3) Eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs auf diesem Streckenabschnitt ist anzustreben. 4) Praktikable Lösungen für die Anlieferung der Geschäfte in der Innenstadt sind zu integrieren. 5) Die Wesselstraße wird abweichend vom Entwurf gemäß der Entscheidung der BV Bonn nach DS220520 gestaltet, damit in diesem Bereich Bäume, Büsche und Außengastronomie zusammen mit entschleunigtem Verkehr das Stadtbild ähnlich einer Fußgängerzone aufwerten (ähnlich Sterntorbrücke). 6) Eine integrierte Planung mit der ebenfalls aufzuwertenden Maximilianstraße ist anzustreben. Es ist zu prüfen, ob diese Aufwertung vorgezogen werden kann, ohne die Baustelle des ZOB zu behindern. Begründung Am 04.02.2021 beschloss der Hauptausschusses anstelle des Rates den Radentscheid Bonn. Dennoch soll mit dieser Vorlage zum wiederholten Male eine dem Radentscheid widersprechende Verkehrsführung beschlossen werden. Ein Zwei-Richtungs-Radweg trennt den Fußverkehr vom Radverkehr und Seite 1 von 2 Seite 2 —— ÖPNV, wie es der Radentscheid bei der gegebenen Verkehrsdichte von über 2000 Motor-Fahrzeugen pro Tag vorsieht. Durch geschickte Platzierung von Raumelementen wird es bei 60 Bussen pro Stunde unmöglich, weiterhin illegal die Fahrspur zu blockieren. Der Schutz von Fußverkehr und Radverkehr und die Beschleunigung des Busverkehrs sind so zusammen möglich. Da unklar ist, wie schnell der tatsächliche Fortschritt des Universitäts-Baus sein wird, kann mit der städtebaulichen Aufwertung dieses Bereichs nicht abgewartet werden, bis die Arbeiten beendet sind. Die Stellungnahme der Stadtwerke zeigt, dass eine signifikante Reduktion des Busverkehrs in diesem Bereich nicht zeitnah möglich ist. Auch die angestrebte Tiefgarage unter dem Viktoriakarree mit Verbindung zur Marktgarage und Herausnahme des MIV aus der Rathausgasse steht noch in den Sternen. Die Verkehrsdichte wird daher auf absehbare Zeit nicht signifikant abnehmen. Die Geschäfte in der Innenstadt müssen weiterhin für Lieferverkehre erreichbar sein, ohne dass diese die Rathausgasse mit illegalem Parken blockieren müssen. Die Wesselstraße ist von den Baustellen Viktoriakarre und Uni nicht betroffen und kann im Zuge der Kanalsanierung zeitnah in eine entschleunigte Zone, ähnlich einer Fußgängerzone, umgewandelt werden. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Rathausgasse
- Maximilianstraße
- Sterntorbrücke
- Am Hof
- Wesselstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 222489-09 AA
- Typ
- Änderungsantrag
- Datum
- 23.03.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40