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222489-09 AA

Volt-Änderungsantrag: Radentscheid kompatible Querschnittsaufteilung (Variante 4) * Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489

Änderungsantrag 23.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 5.5.2

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Sammeldokument öffentlich

3318 Zeichen

Änderungsantrag 
öffentlich 
222489-09 AA 
 
 
 
 
——
 
Antragsteller/in: 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Friederike Martin 
Dr. Dominik Maxein 
Beate Saul 
 
 
23.03.2023 
 
 
 
Volt-Änderungsantrag: Radentscheid kompatible 
Querschnittsaufteilung (Variante 4) * Masterplan 2.0 
Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur 
Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489 
 
Beratungsfolge 
Rat 23.03.2023 Entscheidung 
 
 
 
Inhalt des Änderungsantrags 
 
1) Der Rat der Stadt Bonn beschließt abweichend von der 
Verwaltungsvorlage die in der Variante 4 dargestellte Grundkonzeption 
(mit den Maßgaben vom 9.2.2023) zur zukünftigen 
Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße / Am Hof / 
Rathausgasse. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der 
Grundkonzeption ein Beteiligungsverfahren durchzuführen und auf 
Basis dessen die Vorentwurfsplanung zu entwickeln. 
2) Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat ist an der Konzeption zu 
beteiligen. 
3) Eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs auf diesem 
Streckenabschnitt ist anzustreben. 
4) Praktikable Lösungen für die Anlieferung der Geschäfte in der 
Innenstadt sind zu integrieren. 
5) Die Wesselstraße wird abweichend vom Entwurf gemäß der 
Entscheidung der BV Bonn nach DS220520 gestaltet, damit in diesem 
Bereich Bäume, Büsche und Außengastronomie zusammen mit 
entschleunigtem Verkehr das Stadtbild ähnlich einer Fußgängerzone 
aufwerten (ähnlich Sterntorbrücke).  
6) Eine integrierte Planung mit der ebenfalls aufzuwertenden 
Maximilianstraße ist anzustreben. Es ist zu prüfen, ob diese Aufwertung 
vorgezogen werden kann, ohne die Baustelle des ZOB zu behindern. 
 
Begründung 
 
Am 04.02.2021 beschloss der Hauptausschusses anstelle des Rates den 
Radentscheid Bonn. Dennoch soll mit dieser Vorlage zum wiederholten Male 
eine dem Radentscheid widersprechende Verkehrsführung beschlossen 
werden. 
Ein Zwei-Richtungs-Radweg trennt den Fußverkehr vom Radverkehr und 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
——
ÖPNV, wie es der Radentscheid bei der gegebenen Verkehrsdichte von über 
2000 Motor-Fahrzeugen pro Tag vorsieht. Durch geschickte Platzierung von 
Raumelementen wird es bei 60 Bussen pro Stunde unmöglich, weiterhin illegal 
die Fahrspur zu blockieren. Der Schutz von Fußverkehr und Radverkehr und 
die Beschleunigung des Busverkehrs sind so zusammen möglich. 
Da unklar ist, wie schnell der tatsächliche Fortschritt des Universitäts-Baus sein 
wird, kann mit der städtebaulichen Aufwertung dieses Bereichs nicht 
abgewartet werden, bis die Arbeiten beendet sind. 
Die Stellungnahme der Stadtwerke zeigt, dass eine signifikante Reduktion des 
Busverkehrs in diesem Bereich nicht zeitnah möglich ist. Auch die angestrebte 
Tiefgarage unter dem Viktoriakarree mit Verbindung zur Marktgarage und 
Herausnahme des MIV aus der Rathausgasse steht noch in den Sternen. Die 
Verkehrsdichte wird daher auf absehbare Zeit nicht signifikant abnehmen. 
Die Geschäfte in der Innenstadt müssen weiterhin für Lieferverkehre erreichbar 
sein, ohne dass diese die Rathausgasse mit illegalem Parken blockieren 
müssen. 
Die Wesselstraße ist von den Baustellen Viktoriakarre und Uni nicht betroffen 
und kann im Zuge der Kanalsanierung zeitnah in eine entschleunigte Zone, 
ähnlich einer Fußgängerzone, umgewandelt werden. 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

23.03.2023 Rat
TOP 5.5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Rathausgasse
  • Maximilianstraße
  • Sterntorbrücke
  • Am Hof
  • Wesselstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
222489-09 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
23.03.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40