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Anzeige der Nebentätigkeiten gemäß § 81 Abs. 5 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) durch Herrn Landrat Hermann Luttmann

Mitteilungsvorlage 2016-21/0288

Stand: Am 20.12.2017 im Kreistag beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 20.12.2017

    Kreistag

    TOP 27. Ergebnis: Kenntnis genommen

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