Mandari Insight

V/0575/2020

Übergabe der Trägerschaft der Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-Schule)

Vorlagen 03.07.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 35

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Lageplan-Peter-Wust-Schule

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10393 Zeichen

V/0575/2020 
V/0575/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss zur Übergabe der Trägerschaft der Berufsfachschule für pharmazeutisch-
technische Assistenten (PTA-Schule) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.08.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Apothekerverband Westfalen-Lippe seine Bereitschaft 
erklärt hat, auf einer Teilfläche des Grundstücks Schürbusch 45 - Gemarkung Münster, Flur 
219, Flurstück Nr. 933  (ehemaliger Standort der Peter -Wust-Schule, siehe Lage plan), ein G e-
bäude für eine 2 -zügige PTA -Schule zu errichten . Nach Fertigstellung wird die PTA -Schule 
durch den PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e. V. betrieben. 
 
2. Der Rat beschließt die Übertragung der Trägerschaft der PTA -Berufsfachschule Münster auf 
den PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.  V. zum Beginn des Lehrgangsjahres, in dem durch 
den Apothekerverband Westfalen -Lippe die baulichen Voraussetzungen für eine zweizügige 
Fortführung der PTA-Schule am unter Pkt. 1 genannten Standort gegeben sind. Dazu sind die 
erforderlichen Verträge mit dem Apothekerverband und dem PTA -Fachschule Westfalen-Lippe 
e. V. abschließend vorzubereiten.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen zum Verkauf des o.g. Grundstücks mit 
dem Apothekerverband zu führen. Der  Verkauf wird den zuständigen Gremien zur Beschlus s-
fassung vorgelegt. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
16.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0575/2020 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit Aufnahme des Schulbetriebes am neuen Standort die 
Trägerschaft der Schule auf den PTA-Fachschule Westfalen -Lippe e.  V. übergehen soll und 
dass es sich dabei um einen Teilbetriebsübergang nach § 613 a BGB handelt. Dazu sind die er-
forderlichen Verträge abschließend vorzubereiten.  
 Im Anschluss an den Beschluss des Rates wird das vorgesehene Verfahren zur Mitbestimmung 
des Personalrates durchgeführt. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach einem Vertragsschluss mit dem Apothekerverband eine 
Fertigstellung im 1. Quartal 2023 angestrebt wird. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sowohl durch den Verband (Eigenkapital) als auch durch die 
Stadt Münster (Investitionszuschuss) jeweils ein Betrag von 3,075 Mio. € für die Gesamtinvesti-
tion einzusetzen ist und erklärt seine Bereitschaft, den Investitionszuschuss in den Haushalt s-
jahren 2021 bis 2023 bereitzustellen. 
 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vertraglichen Eckpunkte zum Zuschussvertrag auszuar-
beiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
8. Die Finanzmittel für den Investitionszuschuss i.H.v. 3 ,075 Mio. € sind im Rahmen der Hau s-
haltsberatungen für das Jahr 2021 ff. bereitzustellen. 
 
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit Übergang der Trägerschaft an den PTA Fachschule 
Westfalen-Lippe e. V. der Ergebnisplan  in der Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - 
ab dem Schuljahr 2023/2024  dauerhaft entlastet wird (derzeitiger Netto-Aufwand rd. 230.000 € 
p. a.). 
 
 
Begründung: 
 
Die PTA-Schule nutzt aktuell eine komplette Etage der Bodelschwinghschule als Hauptstandort für 
den Betrieb der einzügigen Schule. Die Kapazität wurde durch Ratsbesch luss von 2011 ab 2012 von 
vormals 2 Zügen auf 1 Zug reduziert. Bereits vorher, aber auch in der Zeit danach, war die Frage des 
Betriebes und einer möglichen Abgabe der städtischen Trägerschaft Gegenstand von politischen Dis-
kussionen und auch Anträgen. 
 
Obgleich es sich bei der PTA -Schule um eine für die Stadt Münster freiwillige Aufgabe handelt, war 
es immer erklärtes Ziel, den Ausbildungsstandort Münster zu erhalten und damit die qualifizierte Au s-
bildung der Schülerinnen und Schüler für einen Beruf mit gut er Perspektive für Stadt und Region zu 
sichern. 
 
Anlass zu Diskussionen gaben immer wieder die unterschiedlichen Vorstellungen zur Lastenverte i-
lung hinsichtlich der Kosten für die Ausbildung zwischen Apothekerschaft, Land, Stadt und Schüleri n-
nen und Schüle rn. Zahlreiche Versuche in der Vergangenheit, die Trägerschaft abzugeben, gingen 
ins Leere. Der Aufwand für den lfd. Betrieb liegt für die Stadt Münster aktuell bei rd. 230.000 € p. a. 
 
Der Lehr- und Schulbetrieb erfolgt durch insgesamt 8 fest angestellte Mitarbeiterinnen (Leitung, Lehr-
kräfte, Sekretariat) sowie zusätzliche Honorarkräfte mit Wochenstunden entsprechend 3,94 vollzei t-
äquivalenten Stellen. 
 
Das Erfordernis zur Erweiterung der Bodelschwinghschule auf eine volle 3 -Zügigkeit führte zu der 
Notwendigkeit einer Verlagerung der PTA-Schule. Dazu wurde der Standort am Schürbusch als mög-
licher Ersatzstandort identifiziert.

- 3 - 
V/0575/2020 
Die Verwaltung hat daraufhin die Aufwendungen für die Herrichtung des Bestandsgebäudes am 
Schürbusch zu einer 1-zügigen PTA-Schule mit rd. 2,6 Mio. € ermittelt und entsprechend dem Auftrag 
des Rates mit dem Apothekerverband Gespräche aufgenommen hinsichtlich einer Beteiligung an den 
Kosten der Verlagerung. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe und der PTA-Fachschule Westfalen-
Lippe e. V. haben sodann ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, dass erster die baulichen Vorau s-
setzungen für eine zweizügige PTA-Fachschule auf eigenem Grundstück schafft und zweiter dann die 
Trägerschaft der PTA-Fachschule übernimmt. Der PTA Fachschule Westfalen -Lippe e. V. ist bereits 
jetzt Träger von insgesamt 4 PTA-Fachschulen in gleicher Größenordnung. 
 
Mit der Vorlage „Verlagerung der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assis-
tenten der Stadt Münster“  (Vorlage Nr. V/1076/2019) hat der Rat im Dezember 2019 u.  a. beschlos-
sen: 
 
„… 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Ausbau zur 2 -Zügigkeit am Standort Schü r-
busch zu prüfen und die Verhandlungen mit dem Ziel einer Übernahme der Trägerschaft durch 
den ‚PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e. V‘ so zu führen, dass eine Beschlussfassung dazu bis 
Mitte 2020 erfolgen kann. 
…“ 
 
Über den Beschlussvorschlag der Vorlage, der damit aufgegriffen wurde, sind die festangestellten 
Mitarbeiterinnen und Honorarkräfte an der PTA-Berufsfachschule unter Beteiligung des Personalrates 
informiert worden. 
 
In der Folgezeit danach fanden zahlreiche Verhandlungsrunden mit dem Apothekerverband statt. 
Dieser hatte bereits zu einem frühen Zeitpunkt einen Architekten mit ersten Ideen /Planungen für eine 
Realisierung einer 2 -zügigen PTA-Schule am Schürbusch 45 beauftragt, nachdem die Parteien sich 
darauf verständigt hatten, sowohl Bau als auch Betrieb in Regie des Apothekerverbandes durchfü h-
ren zu wollen. Die Realisierung kann nur dann erfolgen, wenn der Apothekerverband Grundstücksei-
gentümer wird. Der Verkauf erfolgt auf Grundlage eines vorliegenden Verkehrswertgutachtens. 
 
Anfänglich bezogen sich die Gespräche und Planungen auf die Grundstückshälfte, auf der das B e-
standsgebäude steht. 
 
Im Zuge der Baugebietsentwicklung in Mecklenbeck zeichnen sich jedoch deutlich früher als erwartet 
steigende Schülerzahlen ab, sodass bereits vor Fertigstellung der baulichen Erweiterung der Peter -
Wust-Schule mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen ist.  
 
Darüber hinaus gibt es auf dem Gelände der Peter -Wust-Schule für die Zeit der baulichen Erweit e-
rung keine Flächen, auf denen Fertigbauklassen für die evtl. erforderlich werdende Auslagerung von 
Klassen platziert werden könnten. 
 
Aus dem Grund besteht bis zur Fertigstellung der baulichen Erweiterung der Peter-Wust-Schule größ-
tes Interesse daran, den ehemaligen Teilstandort erneut temporär als Teilstandort und gleichzeitig 
Überlauf zu nutzen. So können bereits frühzeitig steigende Schülerzahlen aufgefangen w erden und 
während der Baumaßnahme kann auf die Aufstellung von Fertigbauklassen verzichtet werden.  
Der Apothekerverband hat infolgedessen den beauftragten Architekten gebeten, die Planungen auf 
die andere Grundstückshälfte zu übertragen. 
 
Die Finanzierung  der gesamten Bau - und Grundstückskosten auf Grundlage des derzeitigen Pl a-
nungsstandes (Bau-Vorstudie) von rd. 8,5 Mio. € erfolgt durch  
 
 Fremdkapital 
 Eigenkapital des Verbandes 
 Zuschuss Stadt Münster

- 4 - 
V/0575/2020 
 
In den Verhandlungen wurde Einvernehmen erzielt zu einer hälftigen Aufteilung der nicht durch 
Fremdkapital zu deckenden Investitionssumme von 6,15 Mio. €. 
 
Im Zuge der Verhandlungen und der vorzubereitenden Verträge für die Veräußerung des Grun d-
stücksteiles und des Zuschussvertrages sind maßgeblich die folgenden weiteren Punkte zu regeln: 
 
 Zweckbindung der Nutzung/keine Nutzungsänderung durch den Apothekerverband 
 
 Regelungen zu Sondernutzungen (z.  B. Fortbildungen des Verbandes) oder Drittnutzungen 
(ggfs. in Anlehnung an die Nutzungsordnung für die städtischen Schulgebäude) 
 
 Rückkaufsverpflichtung der Stadt Münster z.  B. für den Fall mangelnder Auslastung oder 
grundlegender Änderung der PTA -Ausbildung (z.  B. durch Einführung eines dualen Ausbi l-
dungssystems) nach Ausübung eines Optionsrechtes durch den Apothekerverband 
 
 Ausschluss der Übernahme der Trägerschaft der Einrichtung durch die Stadt Münster bei 
Rückkauf 
 
 Regelungen für den Teilbetriebsübergang nach § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unter 
Berücksichtigung der Verfahren zur Wahrung der Arbeitnehmer innen- und Arbeitgeberrechte 
im Rahmen des vorgesehenen Übergangs der Arbeitsverhältnisse an den PTA -Fachschule 
Westfalen-Lippe e. V. Der Personalrat wird entsprechend seiner Mitwirkungsrechte eingebu n-
den. 
 
 Gravierende Personaldispositionen für den Zeitraum bis zum Teilbetriebsübergang werden mit 
dem PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e. V. beraten. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die konkrete Vorbereitung/Erstellung der Verträge mit dem Apotheke r-
verband nach Beschlussfassung auszuhandeln und dem Rat im 4. Quarta l 2020 eine entsprechende 
Beschlussvorlage vorzulegen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan

Anlage 1_Lageplan-Peter-Wust-Schule

1636 Zeichen

Peter-Wust-Schule
146
399
886
389
387
591
932
290
5
643
383
268 276
570
684
739
592
289
639
681
593
874 638
717
206
72 
6
714
9
877
883
645
682
723
646
635
890
885
381
634
715
400
590
882
569
906
208
933
875
641
884
690
943
737
275
938
647
385
209
640
651
642
594
636
905
639
638
646
890
634
943
275
932
9
645
635
682
906
933
938
647
569
642
641
389
387
737
290
5
643
640
651
268 276
570
684
636
739
905
146
289
886
681
II
II
I I
II
I
I
I
I
I
I
I
II
I
I
I
II
II
I
I
II
II
II
I
I
I
I
II I
II
II
I
I
I
II
II
I
-I
II
I
I
II
I
II
II
I
I
I
II
I
I
I
I
I
II
I
II
I
I
I
I
I
I
II
I
I
I
II
I
I
II
I
I
II
II
I
I
II
I
I
I
I
II
I
I
I
II
I
-I
43 
22 
49 
73 
20 
101
15 
45a
13 
11 
26 
17 
91 
14a
107
61 
29 
9 
23 
71 
51 
19 
27 
56a
69 
79 
81 
77 
95 
99 
0 
57 
4 
3 
21 
13a
45 
18 
89 
2 
83 
59 
53a
1 
6 
55 
33 
105
93 
39 
21a
71 
53 
75 
41 
97 
63 
95 
75 
59 
45a
61 
69 
107
81 
71 
73 
77 
71 
83 
56a
93 
57 
49 
51 
26 
79 
28 
53 
89 
91 
55 
53a
97 
63 
Schürbusch 
Schürbusch 
äppke
n
Schürbusch 
Schürbusch 
Schürbusch 
Schürbusch 
Flurstück 933
Stadt Münster
Münster
219
933
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
gepl. Grundstück
ca. 3.682 qm
LAGEPLAN
PETER-WUST-SCHULE
SCHÜRBUSCH 45 
48167 MÜNSTER
PlangrößePlaninhalt
LAGEPLAN
09.04.2020
DIN A4
b      23.07.2020
IndexErstellung
Architektur und Projektsteuerung
Sachbearbeitung
S. Heller
Abteilungsleitung
Andrzejewski
Planart/Bauteil
Lap/0
1:1000
Nienaber / Michel
Maßstab
Projektverzeichniss
Planbezeichnung
Projektdatei
Zeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung
Projektleitung
a_Immobilienmanagement\_Muenster
Peter-Wust-Schule.pro
_PLAN/Lageplan_M1000-Rahmen+plm
Darkow

Anlage A

2542 Zeichen

Anlage A zur V/0575/2020 
Kurzüberblick 
Dem Rat wird der aktuelle Verhandlungsstand zum Übergang der Trägerschaft der städt. PTA-
Berufsfachschule an den PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V. sowie über die damit verbundene 
Grundstücksveräußerung an den Apothekerverband Westfalen-Lippe zur Errichtung eines neuen 
Schulgebäudes bekannt gegeben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen ver-
tragsreif zu finalisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Münster hat sich zum Ziel gesetzt, einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- 
und Entwicklungsstandorte zu werden. Damit verbunden ist ein breites Angebot schulischer und 
beruflicher Bildung in städtischer und in der Trägerschaft anderer Institutionen.  
Die Ausbildung zur PTA an der aktuell in städtischer Trägerschaft stehenden Berufsfachschule 
wird in der zukünftigen Trägerschaft des PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V. weiter ausgebaut 
und sichert so im Sektor der Gesundheitsberufe den Nachwuchs an qualifizierten Fachkräften für 
Kliniken und Apotheken. 
 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet Sicherung der Ausbildung zur PTA. 
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisie-
rung zum Berufsfachschullehrgang 2023/2025 vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf 
von 3,075 Mio. Euro im Finanzplan und einer dauerhaften Entlastung des Ergebnisplanes i.H.v. 
230T€ p.a. zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Im Zuge der Planungen und Gespräche mit Apothekerverband und Apothekerkammer Westfalen-
Lippe zur Verlagerung der PTA-Berufsfachschule nach Maßgabe des Ratsbeschlusses zur Vorla-
ge V/1076/2019 hat sich die Möglichkeit eines Trägerübergangs eröffnet.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (5)

13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 41 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schürbusch 45

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0575/2020
Typ
Vorlagen
Datum
03.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37