V/0001/2016
Bildungsgang Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen am Hansa-Berufskolleg zum Schuljahr 2016/2017
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Beschlussvorlage
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V/0001/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Bildungsgang Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen am Hansa-Berufskolleg zum Schuljahr 2016/2017 Beratungsfolge 26.01.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.02.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) wird zum Schuljahr 2016/2017 am Hansa - Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, der Bildungsgang „Fachang e- stellter für Arbeitsmarktdienstleistungen“ gem. APO-BK Anlage A unbefristet errichtet. 1.1 Finanzielle Auswirkungen: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer angenommenen Belegung mit 22 Auszubildenden pro Schuljahr Haushaltsmittel für Lehrmittelbedarfe in Höhe von 187 Euro erforderlich werden. Nach jetzigem Stand können diese im Rahmen der üblichen Bedarfsbandbreite aus vorhandenen Hau s- haltsmitteln finanziert werden. Die Mittel stehen dem Grunde nach im Teilergebnisplan Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen“ der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ (Schuletat und Schulb ücher) zur Verfügung. Begründung: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Über die Einrichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (…), für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind Vorlagen-Nr.: V/0001/2016 Auskunft erteilt: Herr Schützner Ruf: 492-4016 E-Mail: Schuetzner@stadt-muenster.de Datum: 04.01.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0001/2016 der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Der Rat ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe I GO für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösun g öffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vg. § 65 SchulG). 2. Anlass Das Hansa-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsganges „Facha n- gestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen“ nach APO-BK Anlage A unterbreitet. 3 Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges 3.1.01 Hansa-Berufskolleg (HBK) Das Hansa-Berufskolleg beantragt die (Wieder-) Errichtung des Bildungsganges „Fachange- stellter für Arbeitsmarktdienstleistungen“ nach APO -BK Anlage A. Der Bildungsgang wurde in der Vergangenheit (bis zur Reform am 01.08.2012) bereits durch das Berufskolleg ang e- boten. Nach der Umstrukturierung der Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit wer- den die Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen aktuell an 4 Standorten in NRW ausgebildet. Das Hansa-Berufskolleg kann auf eine langjährige Erfahrung mit dem Bildung s- gang zurückgreifen und reagiert mit dem Einrichtungsantrag auf eine erhöhte Bedarfssituati- on seitens der Bundesagentur für Arbeit. Der Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen gliedert sich nahtlos in die anderen Bil- dungsgänge der Anlage A im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung sowie den verwandten Berufsbildern wie dem Sozialversicherungsfachangestellten und dem Verwaltungsfachange- stellten ein. 3.2 Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Industrie und Handelskammer No rd Westfalen, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise erbeten. Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf bestehen keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten und auch die ortsa nsässigen Kammern äußerten kei- ne Bedenken. Die Bundesagentur für Arbeit als alleiniger Arbeitgeber der Auszubildenden plant, die Zahl der Auszubildenden wie auch die Zahl der Ausbildungsstützpunkte zum Jahr 2016 zu erh ö- hen und begrüßt die Einrichtung des Bildungsganges am Standort Münster. So ist davon auszugehen, dass (mindestens) für die Bildung einer Klasse dauerhaft ausreichend Nachfr a- ge besteht. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für B e- rufskollegs die Errichtung. Die Schulkonferenz am Hansa -Berufskolleg hat dem Antrag am 15.09.2015 ebenfalls zugestimmt. - 3 - V/0001/2016 3.3 Bewertung durch die Verwaltung Mit dem Errichtungsantrag reagiert das Hansa -Berufskolleg auf eine erhöhte Nachfrage durch die Bundesagentur für Arbeit. Es wird also ein konkreter Ausbildungsbedarf formuliert. Mit der Einrichtung des Bildungsganges „Fachangestellter für Arbeitsmark tdienstleistungen“ würde die Verwaltung die Bedarfe der Wirtschaft (öffentlicher Dienst) berücksichtigen. Das ist gerade im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung an den Berufskollegs ein wichtiges Signal. Fachklassen des dualen Systems mit dem Ziel der Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler sind zentrale Aufgabe des Berufskollegs. Der Bildungsgang schärft zudem das Profil des Hansa-Berufskollegs weiter. Das Errichtungsvorhaben ist klar begründet, plausibel und stellt für den Standort Münster damit einen Mehrwert dar. Das Errichtungsvorhaben ist mit der Schulaufsicht abgestimmt und wird schulfachlich unterstützt. Die Kosten für den Schu l- träger beschränken sich auf den Anteil der Lernmittel, variable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Ein zusätzlicher Investitionsbedarf besteht nicht. Die Verwaltung befürwortet daher den Errichtungsantrag. 4. Zu Beschlussvorschlag 1: Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzi e- rung Bei dem neu einzurichtenden Bildungsgang ist davon auszugehen, dass dieser zu zusätzl i- chen Kosten führt, die in Abhängigkeit zur B elegung steht. Da sowohl Schulbuchbeschaffun- gen als auch die Schuletats an der Schülerstatistik zum 15.10. des jeweiligen Vorjahres or i- entiert sind, ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2017 erforderlich. Im Einzelnen wird auf folgendes hingewiesen: 4 Räumliche Ausstattung, Sachausstattung, Lehrmittelbedarf Bei einer kalkulierten Belegung mit 22 Auszubildenden ergeben sich folgende Kosten. Diese sinken bei geringerer Schülerzahl und auch, wenn nicht in jedem Jahr Studierende aufg e- nommen werden: Position Kosten je SuS und Jahr Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen 2016 2016 2017 2018 Lehrmittelbe- darf 8,50 € 187 € 187 € 187 € 187 € 187 € 187 € 187 € 187 € Die Raumkapazität sowie die Ausstattung der Fachräume am Hansa -Berufskolleg ist ausrei- chend, um den neuen Bildungsgang einzurichten und bestehende Bildungsgänge for tführen zu können. - 4 - V/0001/2016 5 Schülerfahrkosten Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung (VvzSchfkVO) werden die Fahrkosten für den Besuch von Bildungsgängen im Dualen Sy s- tem (§ 22 Abs. 4 SchulG) nicht übernommen. 6 Verfahren Sofern der Rat der Stadt Müns ter dem Errichtungsvorschlag zu Beschlusspunkt 1 z ustimmt, wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen:
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0001/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37