V/0667/2017
Erweiterung des kath. Emilien-Kindergartens, Geiststr 60, in Mitte-Süd um eine vierte Gruppe
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Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 12.09.2017 Notizen: © Stadt Münster H 5755 537 R 404 910 R 405 695 H 5756 637 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0667/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Erweiterung des kath. Emilien-Kindergartens, Geiststr 60, in Mitte-Süd um eine vierte Gruppe Beratungsfolge 04.10.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 18.10.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung des katholischen Emilien-Kindergartens, Geiststr.60, in Mitte-Süd zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsan- gebote zu. 2. Der Rat stimmt zu, die bisherige dreigruppige Kita im Rahmen der Umbauarbeiten um eine Gruppe G 3 mit 20 Kindern zu erweitern. 2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung die künftige Rahmenstruktur der Kita vier Gruppen umfasst: 1 Gruppe G2 mit 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren 2 Gruppen G1 mit je 20 Kindern im Alter von 2 - 6 Jahren 1 Gruppe G3 mit 20-25 Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren Eine spätere bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen ist möglich. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuu ng (Blocköffnungszeit) fl e- xibel abgedeckt werden. Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppe wird voraussichtlich zu Dezember 2018 erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/0667/2017 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 15.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0667/2017 II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 60.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram- me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2019 fallen für eine zusätzlichen G3-Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 161.970 € an (anteilig für 2018: 13.400 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 67.190 € (anteilig für 2018: 6.600 €) und Elternbeiträge von vo- raussichtlich 22.100 € (anteilig für 2018: 1.830 €) gegenüber. Die Finanzierung des Trägeranteils für die zusätzliche Gruppe ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln zur Überhangplatzfinanzierung. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages- betreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2018 60.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 60.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2018 2019 ff. 5.600 67.190 Landeszuschüsse zu den Betriebs- kosten* 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2018 2019 ff. 1.830 22.100 Elternbeiträge (Kita) 15 Transferaufwendungen 2018 2019 ff. 13.400 161.970 Betriebskosten gemäß KiBiz* *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. - 3 - V/0667/2017 Begründung: 1.Bedarfs- und Versorgungssituation Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Im Wohnbereich Mitte-Süd beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 35,6 % (312 Plätze für 877 Kin- der). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 91,6 % (592 Plätze für 646 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote nicht nur bei den u3 - sondern auch insbesondere bei den ü3 - Kin- dern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betre u- ungsplätzen sowohl für u3 – als auch für ü3 - Kinder in Mitte-Süd nicht abgedeckt werden. In die aktuelle Versorgungsquote von Mitte -Süd sind bereits 7 zusätzliche Kinder im katholischen Emilien-Kindergarten eingerechnet. Mit der Planung dieser Maßnahme erhöht sich die ü3 - Versor- gungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberic h- tes 2017 daher um weitere 13 Plätze auf 93,6 %. Die u3-Versorgungsquote ist gleichbleibend. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plät- zen ist mit der Einrichtung der zusätzlichen Gruppe jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Die Erweiterung dieser Einrichtung dient damit dem notwendigen ü3 - Ausbau. 2. Maßnahmenplanung Derzeit werden drei Gruppen im katholischen Emilien-Kindergarten betreut. Die Rahmenstruktur mit 2 Gruppen G1 und einer Gruppe G2 hat an diesem Standort in der Verga n- genheit zu Engpässen bei Belegung der Plätze für Kinder ab 3 Jahren geführt. Direkt an die Kita schließen sich bislang anderweitig genutzte Räume an, die nun zu Kitazwecken umgebaut und erweitert werden sollen. Die Räumlichkeiten werden so hergerichtet und ausgestattet, dass sie dem Raumprogramm des Lan- desjugendamtes entsprechen. Eine Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis wurde bereits erteilt. Die erforderliche Außenfläche für insgesamt 4 Gruppen ist bereits vorhanden. Mit der Erweiterung um eine Gruppe kann die Einrichtung langfristig die Versorgung der Kinder ab 3 Jahren, die bereits die Einrichtung besuchen, sicherstellen. Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppe ist zu Dezember 2018 geplant. 3. Fazit Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden dauerhaft 20 weitere dringend benötigte Plätze für ü3 - Kinder in Mitte-Süd geschaffen. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Grundriss
Anlage 2: Grundriss der Erweiterung
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EKM: Ausbau des Dachgeschosses, Emilienkindergarten - Münster Vorentwurf 01 vom 12.12.2016 Bodenraum Hr. 520m th x} Gardrobe ZENFOMLITnE Gruppennebenraum N Krom Gruppenraum (20-25 Kinder) Br 4, ’em vn Dachgeschoss " Schnitt Gruppenraum
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Geiststraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0667/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37