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V/0667/2017

Erweiterung des kath. Emilien-Kindergartens, Geiststr 60, in Mitte-Süd um eine vierte Gruppe

Vorlagen 31.08.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 26

Anlage 1: Lageplan

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Grundriss der Erweiterung

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Anlage 1: Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 5000
Datum: 12.09.2017
Notizen:
© Stadt Münster
H 5755 537
R 404 910
R 405 695
H 5756 637
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

6617 Zeichen

V/0667/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung des kath. Emilien-Kindergartens, Geiststr 60, in Mitte-Süd um eine vierte Gruppe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.10.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
10.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
18.10.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung des katholischen Emilien-Kindergartens, 
Geiststr.60, in Mitte-Süd zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsan-
gebote zu. 
 
2. Der Rat stimmt zu, die bisherige dreigruppige Kita im Rahmen der Umbauarbeiten um eine 
Gruppe G 3 mit 20 Kindern zu erweitern.  
 
2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung die künftige Rahmenstruktur 
 der Kita vier Gruppen umfasst: 
 1 Gruppe G2 mit 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren 
 2 Gruppen G1 mit je 20 Kindern im Alter von 2 - 6 Jahren 
 1 Gruppe G3 mit 20-25 Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren 
 
Eine spätere bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen ist möglich. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuu ng (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel abgedeckt werden.  
Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppe wird voraussichtlich zu Dezember 2018 erfolgen. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0667/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0667/2017 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 
60.000 €. 
 
Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram-
me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2019 fallen für eine zusätzlichen G3-Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß 
KiBiz in Höhe von rd. 161.970 € an (anteilig für 2018: 13.400 €). Den Aufwendungen stehen Erträge 
aus Landesmitteln in Höhe von rd. 67.190 € (anteilig für 2018: 6.600 €) und Elternbeiträge von vo-
raussichtlich 22.100 € (anteilig für 2018: 1.830 €) gegenüber. Die Finanzierung des Trägeranteils für 
die zusätzliche Gruppe ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln zur Überhangplatzfinanzierung.  
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages-
betreuung 
   
Zeile  11 Auszahlungen von aktivierbaren 
Zuwendungen 
   
 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr.  2018 60.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo   60.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen  
2018 
2019 ff. 
5.600 
67.190 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebs-
kosten*  
 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte  
2018 
2019 ff.  
1.830 
22.100 
Elternbeiträge 
(Kita)  
 15 Transferaufwendungen 2018 
2019 ff. 
13.400 
161.970 
Betriebskosten 
gemäß KiBiz* 
  *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die 
Ermächtigungen bereitstellt.

- 3 - 
V/0667/2017 
Begründung: 
 
1.Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Im Wohnbereich Mitte-Süd beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 35,6 % (312 Plätze für 877 Kin-
der). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 91,6 % (592 Plätze für 646 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote nicht nur bei den u3 - sondern auch insbesondere bei den ü3 - Kin-
dern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betre u-
ungsplätzen sowohl für u3 – als auch für ü3 - Kinder in Mitte-Süd nicht abgedeckt werden. 
 
In die aktuelle Versorgungsquote von Mitte -Süd sind  bereits 7 zusätzliche  Kinder im katholischen 
Emilien-Kindergarten eingerechnet. Mit der Planung dieser Maßnahme erhöht sich die ü3 - Versor-
gungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberic h-
tes 2017 daher um weitere 13 Plätze auf 93,6 %.  
Die u3-Versorgungsquote ist gleichbleibend.  
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plät-
zen ist mit der Einrichtung der zusätzlichen Gruppe jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Die Erweiterung dieser Einrichtung dient damit dem notwendigen ü3 - Ausbau. 
 
2.   Maßnahmenplanung 
 
Derzeit werden drei Gruppen im katholischen Emilien-Kindergarten betreut. 
Die Rahmenstruktur mit 2 Gruppen G1 und einer  Gruppe G2 hat an diesem Standort in der Verga n-
genheit zu Engpässen bei Belegung der Plätze für Kinder ab 3 Jahren geführt. 
Direkt an die Kita schließen sich bislang anderweitig genutzte Räume an, die nun zu Kitazwecken 
umgebaut und erweitert werden sollen. 
Die Räumlichkeiten werden so hergerichtet und ausgestattet, dass sie dem Raumprogramm des Lan-
desjugendamtes entsprechen. Eine Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis wurde bereits erteilt. 
 
Die erforderliche Außenfläche für insgesamt 4 Gruppen ist bereits vorhanden. 
 
Mit der Erweiterung um eine Gruppe kann die Einrichtung langfristig die Versorgung der Kinder ab 3 
Jahren, die bereits die Einrichtung besuchen, sicherstellen. 
 
Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppe ist zu Dezember 2018 geplant. 
 
3.   Fazit 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden dauerhaft 20 weitere dringend benötigte Plätze 
für ü3 - Kinder in Mitte-Süd geschaffen. 
 
I. V. 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Grundriss

Anlage 2: Grundriss der Erweiterung

244 Zeichen

EKM: Ausbau des Dachgeschosses, Emilienkindergarten - Münster
Vorentwurf 01 vom 12.12.2016

Bodenraum

Hr. 520m

th

x} Gardrobe

ZENFOMLITnE

Gruppennebenraum
N Krom

Gruppenraum (20-25 Kinder)
Br 4, ’em

vn

Dachgeschoss " Schnitt Gruppenraum

Beratungsverlauf (4)

04.10.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.10.2017 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geiststraße

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Details

Aktenzeichen
V/0667/2017
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37