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V/0220/2013

Schülerfahrkosten hier: Anpassung der goCard-Eigenbeteiligung ab dem 01.08.2013

Vorlagen 05.04.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.05.2013, TOP 21

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4503 Zeichen

V/0220/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schülerfahrkosten 
hier: Anpassung der goCard-Eigenbeteiligung ab dem 01.08.2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für das Schülerticket goCard wird gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz ab dem 01.08.2013 der monat-
liche Eigenanteil für  die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler wie folgt festgesetzt: 
 
- für volljährige Schülerinnen und Schüler von bisher 9,90 Euro auf 10,90 Euro 
 
- für das 1. minderjährige Kind von bisher 9,90 Euro auf 10,90 Euro 
 
- für das 2. minderjährige Kind von bisher 5,00 Euro auf 5,50 Euro 
 
Kinder aus Familien, die nach § 97 Abs. 3 Schulgesetz anspruchsberechtigt sind, und den Mün s-
terpass besitzen, erhalten wie bishe r eine entsprechende Rabattierung auf den Preis von 10,90 
Euro bzw. 5,50 Euro. Dieses gilt auch für die goCard, die nicht anspruchsberechtigte Schüleri nnen 
und Schüler erwerben können. 
Für Kinder, die Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben und laufende Leistungen 
nach dem SGB XII erhalten, entfällt der Eigenanteil. 
 
Die Beschlussfassung zu dieser Vorlage steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der 
Stadtwerke Münster GmbH die Erhöhung der Eigenbeteiligung in se iner Sitzung am 12.04.2013 
beschließt. 
 
Finanzierung: 
 
Durch die Erhöhung des Eigenanteils entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0220/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
Moerchen@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0220/2013 
 
Begründung: 
 
Für den privat genutzten Teil der goCard haben die Erziehungsberechtigten und volljährigen Schü-
lerinnen und Schüler nach  den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung (§ 2 Abs. 3) maximal 
einen Eigenanteil von bis zu 12,00 Euro für das 1. minderjährige a nspruchsberechtigte Kind und 
bis zu 6 Euro für das 2. minderjährige anspruchsberechtigte Kind zu leisten. Ab dem 3. minderj äh-
rigen anspruchsberechtigten Kind sowie für a nspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die 
laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten, entfällt die Erhebung eines Eigenanteils. 
Zur Einführung des Schülertickets am 01.02.2011 wurde der Eigenanteil f ür volljährige anspruchs-
berechtigte Schülerinnen und Schüler und für das 1. minderjährige anspruchsb erechtigte Kind auf 
9,90 Euro und für das 2. minderjährige anspruchsberechtigte Kind auf 5 Euro festgesetzt. 
Der bisher beibehaltene Einführungspreis war zu m Zeitpunkt der Einführung das NRW -weit güns-
tigste Konstrukt für Schülerfahrkarten. Bei den zwischenzeitlich vorgenommenen Tarifmaßnahmen 
zum 01.08.2011, 01.08.2012 und 01.01.2013 wurden die goCard und die Eigenbeteiligung prei s-
lich nicht angepasst. 
 
Vor dem Hintergrund der allgemein gestiegenen Kosten im ÖPNV und der bisherigen Ausklamme-
rung bei den vergangenen Tarifmaßnahmen wird zum 01.08.2013 eine moderate Erhöhung der 
Eigenbeteiligung an der goCard notwendig. Mit dieser Preisanpassung stellt die goCard  Münster 
im NRW-Kontext immer noch ein günstiges Angebot mit attraktiver Gültigkeit dar. Nach Anpassung 
liegt der Preis für die goCard für das 1. minderjährige Kind um 1,10 Euro unter der geset zlichen 
Höchstgrenze von 12 Euro. 
 
Parallel wird der Preis der goCard für nichtanspruchsberechtigte Schüler/Innen ebenso um 1 Euro 
auf 20,90 € erhöht. Damit haben auch nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler die 
Möglichkeit, zu einem attraktiven Preis die von ihnen gewählte Schule mit einem öffentlichen Ve r-
kehrsmittel zu erreichen. Ergänzend dazu kann die goCard auch im Freizeitbereich genutzt we r-
den.  
 
Mit der Einführung des Schülertickets goCard wurde die Möglichkeit geschaffen, dass s owohl die 
anspruchsberechtigten als auch die nichtanspruchsberechtigten  Schülerinnen und Schüler, die 
einen Münsterpass besitzen, die entsprechende Rabattierung auf die festgelegten Eigenbeteil i-
gungen erhalten. Diese Regelung gilt auch in Zukunft. 
 
Zum 01.08.2011 wurde die goCard auch für Grundschüler/Innen , allerdings unter Verzicht auf die 
Eigenbeteiligung bei anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern wegen der in dieser A l-
tersgruppe nur geringen Freizeitmobilität eingeführt. Auch diese Regelung bleibt erhalten. 
 
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

23.04.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0220/2013
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37