V/0220/2013
Schülerfahrkosten hier: Anpassung der goCard-Eigenbeteiligung ab dem 01.08.2013
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Beschlussvorlage
4503 Zeichen
V/0220/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schülerfahrkosten hier: Anpassung der goCard-Eigenbeteiligung ab dem 01.08.2013 Beratungsfolge 23.04.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 15.05.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Für das Schülerticket goCard wird gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz ab dem 01.08.2013 der monat- liche Eigenanteil für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler wie folgt festgesetzt: - für volljährige Schülerinnen und Schüler von bisher 9,90 Euro auf 10,90 Euro - für das 1. minderjährige Kind von bisher 9,90 Euro auf 10,90 Euro - für das 2. minderjährige Kind von bisher 5,00 Euro auf 5,50 Euro Kinder aus Familien, die nach § 97 Abs. 3 Schulgesetz anspruchsberechtigt sind, und den Mün s- terpass besitzen, erhalten wie bishe r eine entsprechende Rabattierung auf den Preis von 10,90 Euro bzw. 5,50 Euro. Dieses gilt auch für die goCard, die nicht anspruchsberechtigte Schüleri nnen und Schüler erwerben können. Für Kinder, die Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben und laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten, entfällt der Eigenanteil. Die Beschlussfassung zu dieser Vorlage steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH die Erhöhung der Eigenbeteiligung in se iner Sitzung am 12.04.2013 beschließt. Finanzierung: Durch die Erhöhung des Eigenanteils entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten. Vorlagen-Nr.: V/0220/2013 Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de Datum: 05.04.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0220/2013 Begründung: Für den privat genutzten Teil der goCard haben die Erziehungsberechtigten und volljährigen Schü- lerinnen und Schüler nach den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung (§ 2 Abs. 3) maximal einen Eigenanteil von bis zu 12,00 Euro für das 1. minderjährige a nspruchsberechtigte Kind und bis zu 6 Euro für das 2. minderjährige anspruchsberechtigte Kind zu leisten. Ab dem 3. minderj äh- rigen anspruchsberechtigten Kind sowie für a nspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die laufende Leistungen nach dem SGB XII erhalten, entfällt die Erhebung eines Eigenanteils. Zur Einführung des Schülertickets am 01.02.2011 wurde der Eigenanteil f ür volljährige anspruchs- berechtigte Schülerinnen und Schüler und für das 1. minderjährige anspruchsb erechtigte Kind auf 9,90 Euro und für das 2. minderjährige anspruchsberechtigte Kind auf 5 Euro festgesetzt. Der bisher beibehaltene Einführungspreis war zu m Zeitpunkt der Einführung das NRW -weit güns- tigste Konstrukt für Schülerfahrkarten. Bei den zwischenzeitlich vorgenommenen Tarifmaßnahmen zum 01.08.2011, 01.08.2012 und 01.01.2013 wurden die goCard und die Eigenbeteiligung prei s- lich nicht angepasst. Vor dem Hintergrund der allgemein gestiegenen Kosten im ÖPNV und der bisherigen Ausklamme- rung bei den vergangenen Tarifmaßnahmen wird zum 01.08.2013 eine moderate Erhöhung der Eigenbeteiligung an der goCard notwendig. Mit dieser Preisanpassung stellt die goCard Münster im NRW-Kontext immer noch ein günstiges Angebot mit attraktiver Gültigkeit dar. Nach Anpassung liegt der Preis für die goCard für das 1. minderjährige Kind um 1,10 Euro unter der geset zlichen Höchstgrenze von 12 Euro. Parallel wird der Preis der goCard für nichtanspruchsberechtigte Schüler/Innen ebenso um 1 Euro auf 20,90 € erhöht. Damit haben auch nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, zu einem attraktiven Preis die von ihnen gewählte Schule mit einem öffentlichen Ve r- kehrsmittel zu erreichen. Ergänzend dazu kann die goCard auch im Freizeitbereich genutzt we r- den. Mit der Einführung des Schülertickets goCard wurde die Möglichkeit geschaffen, dass s owohl die anspruchsberechtigten als auch die nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die einen Münsterpass besitzen, die entsprechende Rabattierung auf die festgelegten Eigenbeteil i- gungen erhalten. Diese Regelung gilt auch in Zukunft. Zum 01.08.2011 wurde die goCard auch für Grundschüler/Innen , allerdings unter Verzicht auf die Eigenbeteiligung bei anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern wegen der in dieser A l- tersgruppe nur geringen Freizeitmobilität eingeführt. Auch diese Regelung bleibt erhalten. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0220/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37