V/0751/2015
Nachfolgenutzung der Räume in der alten kath. Kita St. Nikolaus Wolbeck
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Beschlussvorlage
6453 Zeichen
V/0751/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Nachfolgenutzung der Räume in der alten kath. Kita St. Nikolaus Wolbeck
Beratungsfolge
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
28.10.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.11.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Nutzung der Räumlichkeiten der alten kath. Kita St.
Nikolaus Wolbeck zur Interimsnutzung für 5 Jahre als Kita zur Abdeckung dringend benö-
tigter Kitaplätze in Münster-Wolbeck zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass in den Räumen der alten kath. Kita St. Nikolaus
1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (GIII) betrieben wird,
dass in den Räumen der neuen kath. Kita St. Nikolaus eine Gruppe für 20 – 25 Kinder
im Alter von 3-6 Jahren (GIII) umstrukturiert wird in
1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1).
Insgesamt werden durch diese Maßnahmen 6 neue Plätze für 2 jährige Kinder und
14 neue Plätze für 3-6 jährige Kinder geschaffen.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Die Inbetriebnahme ist für den 01.01.2016 vorgesehen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentli-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagbetreuung (Blocköff-
nungszeit) flexibel angeboten werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0751/2015
Auskunft erteilt:
Frau Hölscher
Ruf:
492-5142
E-Mail:
HoelscherL@stadt-muenster.de
Datum:
14.09.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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4. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht,
die Kita in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu
geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und
Herrichtung der Räumlichkeiten und Außenanlagen in Höhe von max. 34.627,81 € erforderlich.
Ab dem 01.0.2016 fallen p.a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rund 284.488,61 € an.
Die Voraussetzung für die Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes und des Lan-
des liegt nicht vor.
Der Trägeranteil für die zusätzlichen Plätze wird im Rahmen der Regelung zur Überhangplatzfi-
nanzierung für kirchliche Kindertageseinrichtungen gedeckt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 060
1
Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2016 ff. 103.838,3
4
Landeszu-
schüsse zu
den Be-
triebskosten
04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte
2016 ff. 39.828,41 Elternbeiträ-
ge Kita
15 Transferaufwendungen
1. Betriebskostenzuschuss
2. Freiwilliger Zuschuss
2016 ff 250.349,9
8
34.138,63
Betriebskos-
tenzuschüs-
se für Kitas
kirchlicher
Träger
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 060
1
Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitionsmaßnah-
me
11
Auszahlungen 021
0
Zuschuss zum Ausbau Kita-
Betr.
2016 34.627,3
1
Im Budget
vorgesehen
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelt (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitu-
ation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanent-
würfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Die gesetzlich festgesetzte Anhebung der Pau-
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schalen lt. dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird dort ebenfalls berücksichtigt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung
der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungsituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderta-
gesbetreuungsplatz.
Im Bereich Wolbeck beträgt die u3-Versorgungsquote derzeit 53,5 % (123 Plätze für 230 Kinder).
Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 105,9 % (287 Plätze für 271 Kinder).
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2016/2017 mit einem Anstieg
der u3- (313) und ü3-Kinder (304) in Wolbeck zu rechnen. Der Anstieg wird sich sich in den nächs-
ten Jahren fortsetzten
Die Steigerung entsprechend der kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt im u3-
Bereich 96 Kinder und im ü3-Bereich 107 Kinder. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Be-
treuungsplätzen in Wolbeck auslösen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt
werden können.
Bei dieser Prognose sind die aktuell hinzukommenden Flüchtlingskinder noch nicht berücksichtigt.
Die Erweiterung dieser Einrichtung in Wolbeck dient damit sowohl dem notwendigen u3-Ausbau
als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder.
Die beschriebenen Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf ange-
passt.
2. Maßnahmenplanung
Zum 01.08.2016 wurde die neue kath. Kita St. Nikolaus bezogen. Die neue Kita grenzt an die alten
Räumlichkeiten. Der Außenbereich kann von beiden Gebäuden genutzt werden.
Am alten Standort der kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Wolbeck werden die Räumlichkei-
ten zum Betrieb einer Gruppe für 20 – 25 ü3-Plätze reaktiviert. Am neuen Standort wird eine Grup-
pe für ü3-Kinder in eine Gruppe mit 20 Plätzen für 2-6 jährige Kinder umstrukturiert. Für die Inbe-
triebnahme muss die notwendige Ausstattung angeschafft werden. Darüber hinaus werden kleine-
re Anpassungen an den Räumen durchgeführt.
3. Fazit:
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 und ü3 Kinder in Wolbeck
geschaffen.
Weitere Maßnahmen für Wolbeck sind entsprechend der demographischen und städtebaulichen
Entwicklung in Planung.
I.V.
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V/0751/2015
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0751/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37