Mandari Insight

V/0751/2015

Nachfolgenutzung der Räume in der alten kath. Kita St. Nikolaus Wolbeck

Vorlagen 22.09.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 28

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6453 Zeichen

V/0751/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nachfolgenutzung der Räume in der alten kath. Kita St. Nikolaus Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
28.10.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.11.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Nutzung der Räumlichkeiten der alten kath. Kita St. 
Nikolaus Wolbeck zur Interimsnutzung für 5 Jahre als Kita zur Abdeckung dringend benö-
tigter Kitaplätze in Münster-Wolbeck zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
 
dass in den Räumen der alten kath. Kita St. Nikolaus 
 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (GIII) betrieben wird, 
 
      dass in den Räumen der neuen kath. Kita St. Nikolaus eine Gruppe für 20 – 25 Kinder  
      im Alter von 3-6 Jahren (GIII) umstrukturiert wird in 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1). 
 
                  Insgesamt werden durch diese Maßnahmen 6 neue Plätze für 2 jährige Kinder und 
                  14 neue Plätze für 3-6 jährige Kinder geschaffen. 
                  Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
                  Die Inbetriebnahme ist für den 01.01.2016 vorgesehen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentli-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagbetreuung (Blocköff-
nungszeit) flexibel angeboten werden.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0751/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Hölscher 
Ruf: 
492-5142 
E-Mail: 
HoelscherL@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0751/2015 
4. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, 
die Kita in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu 
geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und 
Herrichtung der Räumlichkeiten und Außenanlagen in Höhe von max. 34.627,81 € erforderlich. 
Ab dem 01.0.2016 fallen p.a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rund  284.488,61 € an. 
Die Voraussetzung für die Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes und des Lan-
des liegt nicht vor. 
Der Trägeranteil für die zusätzlichen Plätze wird im Rahmen der Regelung zur Überhangplatzfi-
nanzierung für kirchliche Kindertageseinrichtungen gedeckt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 060
1 
Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2016 ff. 103.838,3
4 
Landeszu-
schüsse zu 
den Be-
triebskosten 
 04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte 
2016 ff. 39.828,41 Elternbeiträ-
ge Kita 
 15 Transferaufwendungen 
1. Betriebskostenzuschuss 
2. Freiwilliger Zuschuss 
2016 ff 250.349,9
8 
34.138,63 
Betriebskos-
tenzuschüs-
se für Kitas 
kirchlicher 
Träger 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 060
1 
Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
11     
Auszahlungen 021
0 
Zuschuss zum Ausbau Kita-
Betr. 
2016 34.627,3
1  
Im Budget 
vorgesehen 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelt (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitu-
ation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanent-
würfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Die gesetzlich festgesetzte Anhebung der Pau-

- 3 - 
V/0751/2015 
schalen lt. dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird dort ebenfalls berücksichtigt.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung 
der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungsituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderta-
gesbetreuungsplatz. 
 
Im Bereich Wolbeck beträgt die u3-Versorgungsquote derzeit 53,5 % (123 Plätze für 230 Kinder). 
Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 105,9 % (287 Plätze für 271 Kinder). 
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2016/2017 mit einem Anstieg 
der u3- (313) und ü3-Kinder (304) in Wolbeck zu rechnen. Der Anstieg wird sich sich in den nächs-
ten Jahren fortsetzten 
 
Die Steigerung entsprechend der kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt im u3-
Bereich  96 Kinder und im ü3-Bereich  107  Kinder. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Be-
treuungsplätzen in Wolbeck auslösen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt 
werden können. 
Bei dieser Prognose sind die aktuell hinzukommenden Flüchtlingskinder noch nicht berücksichtigt. 
 
Die Erweiterung dieser Einrichtung in Wolbeck dient damit sowohl dem notwendigen u3-Ausbau 
als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder. 
 
Die beschriebenen Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf ange-
passt.  
 
2. Maßnahmenplanung 
 
Zum 01.08.2016 wurde die neue kath. Kita St. Nikolaus bezogen. Die neue Kita grenzt an die alten 
Räumlichkeiten. Der Außenbereich kann von beiden Gebäuden genutzt werden. 
Am alten Standort der kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Wolbeck werden die Räumlichkei-
ten zum Betrieb einer Gruppe für 20 – 25 ü3-Plätze reaktiviert. Am neuen Standort wird eine Grup-
pe für ü3-Kinder in eine Gruppe mit 20 Plätzen für 2-6 jährige Kinder umstrukturiert. Für die Inbe-
triebnahme muss die notwendige Ausstattung angeschafft werden. Darüber hinaus werden kleine-
re Anpassungen an den Räumen durchgeführt. 
 
3. Fazit: 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 und ü3 Kinder in Wolbeck 
geschaffen. 
Weitere Maßnahmen für Wolbeck sind entsprechend der demographischen und städtebaulichen 
Entwicklung in Planung. 
 
 
 
 
I.V.

- 4 - 
V/0751/2015 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.11.2015 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0751/2015
Typ
Vorlagen
Datum
22.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37