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V/0870/2009/1

Anregung gemäß § 24 GO vom 21.10.2008 von Greenpeace Münster Team 50 plus

Vorlagen 11.06.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.07.2010, TOP 14

Berichtsvorlage

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Ansehen

Hauptvorlage V/0870/2009 mit Anlagen

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Ansehen

Anlage

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Ansehen

Berichtsvorlage

1323 Zeichen

V/0870/2009/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement  
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung gemäß § 24 GO vom 21.10.2008 von Greenpeace Münster Team 50 plus 
"Gentechnikfreie städtische landwirtschaftliche Nutzflächen und Hinwirken auf eine 
gentechnikfreie Region Münster" 
Anregung Nr. 179/2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
 
 
 
Bericht: 
 
Die Vorlage V/0870/2009 – Anregung gem. § 24 GO vom 21.10.2008 von Greenpeace Münster 
Team 50 plus „Gentechnikfreie städtische landwirtschaftliche Nutzflächen und Hinwirken auf eine 
gentechnikfreie Region Münster“ – Anregung Nr. 179/2008 – ist in der Sitzung des Hauptaus-
schusses am 17.03.2010 von der Tagesordnung abgesetzt worden, da aus landwirtschaftlicher 
Sicht ein breiteres Informationsspektrum für die Entscheidungsbildung reklamiert worden ist. Da-
zu hat der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e. V. Kreisverband Münster das in der 
Anlage beigefügte Positionspapier zur Einbeziehung in die weiteren Beratungen übersandt. 
 
 
 
I. V.  
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage 
Positionspapier  
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0870/2009/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Schlieper 
Ruf: 
492-2336 
E-Mail: 
SchlieperL@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.06.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

Hauptvorlage V/0870/2009 mit Anlagen

18174 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0870/2009  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Schlieper 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung gemäß § 24 GO vom 21.10.2008 von Greenpeace Münster Team 50 plus 
"Gentechnikfreie städtische landwirtschaftliche Nutzflächen und Hinwirken auf eine 
gentechnikfreie Region Münster" 
Anregung Nr. 179/2008 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.02.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
02.03.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Bei der Neuverpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und bei der Anpas-
sung bestehender Pachtverträge werden die Pächter/innen vertraglich verpflichtet, auf den 
Anbau von als gentechnisch verändert gekennzeichnetem Saat- und Pflanzgut zu verzichten.  
 
2. Die Stadt Münster hat darüber hinaus die Zielsetzung, auch andere Eigentümer/innen und 
Bewirtschafter/innen landwirtschaftlicher Flächen zu einem Verzicht des Anbaus gentechnisch 
veränderter Pflanzen zu bewegen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Mit der als Anlage 1 beigefügten Anregung gemäß § 24 GO vom 21.10.2008 fordern Greenpeace 
Münster und weitere 1.000 Unterzeichner/innen die Stadt Münster auf 
 
1. eine rechtsverbindliche Regelung zu treffen, die garantiert, dass die städtischen landwirt-
schaftlichen Flächen weiterhin gentechnikfrei bleiben 
2. darauf hinzuwirken, dass Münster eine gentechnikfreie Region wird. 
492-2336 
 
E-Mail: 
SchlieperL@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.01.2010 
V/0870/2009

- 2 - 
V/0870/2009 
Mit der als Anlage 2 beigefügten öffentlichen Beschlussvorlage V/0446/2008 vom 16.05.2008 hat 
der Hauptausschuss am 18.06.2008 beschlossen, dass bei der neuen Verpachtung von städti-
schen landwirtschaftlichen Nutzflächen und bei der Anpassung bestehender Pachtverträge die 
Pächterinnen und Pächter aufgefordert werden, eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht 
auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen auf städtischen landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen abzugeben.  
 
Über diese Regelung hinausgehend verpflichtet
 die Stadt Münster nunmehr die Pächterinnen und 
Pächter auf den Anbau von als gentechnisch verändert gekennzeichnetem Saat- und Pflanzgut auf 
städtischen landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verzichten. Um dieses Verbot umzusetzen, werden 
bei der Neuverpachtung und Anpassung bestehender Pachtverhältnisse entsprechende Regelun-
gen in die Verträge aufgenommen.  
 
Es bleibt zu berücksichtigen, dass es aufgrund der unkontrollierten Streuung und Vermehrung be-
reits gentechnisch veränderter Organismen faktisch keine räumlichen Bereiche mehr gibt, die voll-
ständig frei von gentechnisch veränderten Organismen sind. Gentechnikfrei bedeutet daher, dass 
von den Bewirtschaftern wissentlich kein gentechnisch verändertes Pflanz- und Saatgut verwendet 
wird.  
 
Durch das vertragliche Verbot der Verwendung von als gentechnisch verändert gekennzeichnetem 
Pflanz- und Saatgut auf städtischen landwirtschaftlichen Nutzflächen wird die Aufforderung zum 
freiwilligen Selbstverzicht hinfällig. Im Zeitraum nach dem entsprechenden Beschluss des Haupt-
ausschusses (18.06.2008) bis zum 30.11.2009 wurden vom Amt für Immobilienmanagement 51 
Pächterinnen und Pächter städtischer landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgefordert, eine Ver-
zichtserklärung abzugeben; es wurden 26 unterzeichnet zurückgesandt.  
 
Zu 2.: 
 
Eine pachtvertragliche Regelung ausschließlich für die städtischen Grundstücke kann nur begrenzt 
effektiv sein, da diese im Verhältnis zu den anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb 
des Stadtgebietes von Münster nur einen geringen Flächenanteil haben. Insofern ist eine solche 
Regelung daher insbesondere sinnvoll, wenn sie durch weitere Verzichtserklärungen/-
vereinbarungen ergänzt wird. Die vorgeschlagene Regelung hat vor allem Signal- und Vorbildcha-
rakter. 
 
Die Stadt Münster ist bereit, eine entsprechende gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Umweltver-
bände zu begleiten. 
 
Vor dem Hintergrund des am 14.04.2009 vom Bundeslandwirtschaftsministerium ausgesproche-
nen Verbots der einzigen in Deutschland kommerziell angebauten gentechnisch veränderten 
Maissorte und der dem Verbot zugrundeliegenden fachlichen Risikobeurteilung ist davon auszu-
gehen, dass eine solche Öffentlichkeitskampagne erfolgreich sein kann. 
 
Zu dieser Thematik ist allerdings anzumerken, dass eine grundsätzliche Bewältigung des Prob-
lems entsprechende Regelungen auf Bundes- bzw. der EU-Ebene erfordert. 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen 
1. Anregung gem. § 24 GO vom 21.10.2008 
2. Vorlage V/0446/2008

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0446/2008  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Tschöpe 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner 
Landwirtschaft"  
Nr. A-R/0033/2007 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Bei der neuen Verpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Flächen und bei der Anpas-
sung bestehender Pachtverträge werden die Pächterinnen und Pächter aufgefordert, eine frei-
willige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen 
abzugeben. 
 
2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt 
Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“ A-R/0033/2007 und der Ände-
rungsantrag vom 24.10.2007 erledigt.  
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münste-
raner Landwirtschaft", Antrag: A-R/0033/2007, umfasst 4 Beschlusspunkte: 
 
1. Die Stadt Münster wird keine gentechnisch veränderten Organismen oder aus gen-
technisch veränderten Organismen hergestellte Produkte (z.B. Futtermittel) auf städ-
tischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 
 
2. Bei der neuen Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei der Verlängerung 
bestehender Pachtverträge sollen Pächterinnen und Pächter vertraglich verpflichtet 
werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 
 
3. Die Stadt Münster setzt sich zum Ziel, auch andere Eigentümer landwirtschaftlicher 
Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 
zu bewegen. Dazu werden Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und –
schriften und andere geeignete Maßnahmen eingesetzt. 
 
492 23 30 
 
E-Mail: 
Tschoepe@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.05.2008 
V/0446/2008 
Anlage 2

- 2 - 
4. Die gentechnikfreie Region Münster wird von Münster Marketing zur weiteren Profi-
lierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. 
 
Den Antrag hat der Rat in der Sitzung vom 29.08.2007 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 abweichend vom Beschlussvorschlag 
der Vorlage folgenden Beschluss gefasst: „Vor der Entscheidung über die Vorlage V/0754/2007 
zum Antrag der SPD-Fraktion „Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“, Antrag A-
R/0033/2007 wird die Verwaltung über folgende Punkte berichten: 
 
1. Wie wird der ökonomische Wert der Flächen, auf denen Gentechnik veränderte 
Pflanzen angebaut werden, verändert oder gemindert? 
2. In welcher Weise wird die Verwendung dieser Flächen als Tausch- oder Ausgleichs-
fläche durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen eingeschränkt?“ 
Zusätzlich wurde im Rahmen der Sitzung noch die Frage gestellt, ob auf städtischen Flächen ü-
berhaupt gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden  
Die vorstehend aufgeführten Fragen werden wie folgt beantwortet: 
 
Zu Frage 1: 
 
Ob sich der ökonomische Wert der Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen ange-
baut wurden, verändert, ist immer im Einzelfall zu entscheiden. Maßgeblich ist letztendlich, wie 
Nutzer oder Käufer solcher Flächen gegenüber dem Thema Gentechnik eingestellt sind.  
 
Zu Frage 2: 
 
Die Verwendung solcher Flächen als Tauschfläche ist ebenfalls individuell zu betrachten und hängt 
wiederum von der Einstellung des städtischen Vertragspartners zum Thema Gentechnik ab. 
Die Verwendung solcher Flächen als Ausgleichsflächen ist nicht eingeschränkt. Über mögliche 
Wirkungen nach einer entsprechenden Herrichtung als Ausgleichsfläche liegen keine Erkenntnisse 
vor.  
 
Zu der in der Sitzung gestellten Frage: 
Aufgrund der Regelungen des Gentechnikgesetzes führt das Bundesamt für Verbraucherschutz 
und Lebensmittelsicherheit ein Standortregister, in dem alle Flächen verzeichnet sind, auf denen 
gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und werden sollen. Das gilt sowohl für den 
kommerziellen Anbau als auch für die Forschung. 
In diesem Standortregister kann eingesehen werden, wo welche Pflanze freigesetzt bzw. angebaut 
wird oder werden soll sowie deren gentechnisch veränderte Eigenschaft und spezifischen Erken-
nungsmarker. Das Standortregister ist über den Internetauftritt des Bundesamtes für Verbraucher-
schutz und Lebensmittelsicherheit öffentlich zugänglich (Internetadresse: 
http://194.95.226.237/stareg_web/showflaechen.do
 ). 
 
Nach den im Standortverzeichnis dargestellten Informationen sind ab dem Jahr 2005 auf keinen 
Flächen innerhalb des Gebietes der Stadt Münster gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt 
oder ausgebracht worden. Auch im Zeitraum vor dem Jahr 2005 sind nach Auskunft der Landwirt-
schaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn keinerlei gentechnisch veränderte Pflanzen auf Flä-
chen innerhalb des Stadtgebietes Münster ausgebracht worden; gleiches gilt auch für die außer-
halb der Stadtgrenzen Münsters liegenden Flächen der Stadt Münster. 
V/0446/2008 
Anlage 2

- 3 - 
Im Übrigen wurden im gesamten Land NRW Flächen in folgender Größe für gentechnisch verän-
derte Pflanzen genutzt: 
 
Jahr genutzte Fläche  
2005 12.250 m² 
2006 11.377 m² 
2007   5.106 m² 
2008 (Stand 15.05.2008)   2.592 m² 
 
In 2006 wurde eine Fläche in Greven in der Größe von 550 m² genutzt. Ferner werden in folgen-
den Orten von NRW gentechnisch veränderte Pflanzen mit insgesamt 17 verschiedenen Flächen-
kennziffern ausgebracht: Borken, Köln, Aachen und Werne. In den Jahren 2007 wurden an 3 
Standorten (Borken, Köln und Werne) und in 2008 (Stand 15.05.2008) an einem Standort (Werne) 
gentechnisch veränderte Pflanzen ausgebracht bzw. freigesetzt. 
 
Ausgangsantrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt  Münster- Keine Gentechnik in der 
Münsteraner Landwirtschaft“, Antrag A-R/0033/2007 
 
Zu den Punkten 1 und 2 des Ausgangsantrages 
 
Zu diesen Punkten hat die Verwaltung bereits im Rahmen mehrerer Anträge (siehe auch Vorlage 
V/0754/2007) Stellung genommen. Dies geschah jedes Mal mit dem Ergebnis, den Anträgen nicht 
zu folgen. 
 
Nach nochmaliger Prüfung durch die Verwaltung werden die Pächter und Pächterinnen städtischer 
landwirtschaftlicher Nutzflächen künftig jedoch aufgefordert, eine freiwillige
 Selbstverpflichtung 
zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen abzugeben. Entsprechende 
Vordrucke werden den Pächtern und Pächterinnen bei der Neuverpachtung von landwirtschaftli-
chen Flächen und bei der Anpassung bestehender Pachtverträge zugesandt. Die Selbstverpflich-
tung hat folgenden Inhalt: 
 
„Auf den von mir angepachteten städtischen Flächen werde ich auf den Anbau von gentech-
nisch veränderten Pflanzen verzichten. 
Diese Verpflichtung tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Erklärung in Kraft und hat eine 
unbestimmte Laufzeit. Die Vereinbarung kann jederzeit widerrufen werden.“ 
 
Durch die Freiwilligkeit der Abgabe der Selbstverpflichtung können die in der Ausgangsvorlage 
V/0754/2007 vom 20.09.2007 dargestellten Belastungen der ohnehin schwierigen Grundstücks-
verhandlungen weitestgehend vermieden werden. 
 
Zu Punkt 3 des Ausgangsantrages 
 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz wird im Rahmen der Umweltberatung das Thema 
Gentechnik aufgreifen und hierüber in den Medien berichten. 
 
Zu Punkt 4 des Ausgangsantrages 
 
Durch die Freiwilligkeit der Selbstverpflichtung kann nicht sichergestellt werden, dass eine gen-
technikfreie Region geschaffen werden kann. Aus diesem Grunde greift der Punkt des Ausgangs-
antrages nach wie vor nicht.  
 
I. V.  
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
  
V/0446/2008 
Anlage 2

SPD-Fraktion  Antrag  Nr.: A-R/0033/2007 
im Rat der Stadt Münster 
 
 1 
 
Antrag 
 
 
 
21.08.2007 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de 
www.spd-muenster.de 
Gesundheitsstadt M ünster -  K eine Gentechnik i n der  
Münsteraner Landwirtschaft 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. D ie S tadt M ünster wird kei ne g entechnisch ver änderten O rganismen oder a us 
gentechnisch veränderten O rganismen hergestellte P rodukte ( z.B. Futtermittel) 
auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 
 
2. B ei d er n euen V erpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei der 
Verlängerung b estehender P achtverträge sollen Pächterinnen und Pächter 
vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 
zu verzichten. 
 
3. D ie S tadt M ünster setzt sich zum Z iel, a uch andere E igentümer 
landwirtschaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch 
veränderter P flanzen zu bewegen. D azu werden Ö ffentlichkeitsarbeit, 
Informationsveranstaltungen und -schriften und andere g eeignete M aßnahmen 
eingesetzt. 
 
4. D ie g entechnikfreie Region M ünster wird von  M ünster Marketing zur w eiteren 
Profilierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. 
 
Begründung: 
 
Es gibt kaum ein Thema, bei dem in der Bevölkerung die Ablehnung so eindeutig ist, 
wie beim E insatz d er G entechnik i n der Landwirtschaft. Die große Mehrheit d er 
Bürgerinnen und Bürger ( vier von f ünf) l ehnt d en G entechnik-Einsatz i n der 
Landwirtschaft u nd b ei d er L ebensmittelproduktion a b. A uch die Mehrheit d er 
Landwirte will kei ne G entechnik e insetzen. Diese Einstellungen sind seit Jahren 
unverändert g eblieben. Deutlicher kann ein Signal a n Politik u nd W irtschaft kau m 
ausfallen. In M ünster wird d ies ebenfalls d eutlich durch den wiederholten A ntrag 
verschiedenster Gruppierungen und Parteien, die die Schaffung einer 
gentechnikfreien Region gefordert haben. 
 
Die Anträge wurden u .a. abgelehnt mit dem Argument, dass e ine Befrachtung der 
Pachtverträge mit weiteren R egelungen mögliche V erhandlungen m it P ächtern 
erschweren kön nte. D a jedoch davon a uszugehen i st, d ass d ie M ünsteraner 
Landwirtinnen und Landwirte ebenfalls –  w ie d ie M ehrheit aller Landwirte – den 
Anlage 2

2 
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnen, kann hier nicht von einer 
Belastung sondern eher von einem Entgegenkommen an die Mehrzahl der Landwirte 
ausgegangen werden. 
 
Das weitere Argument, dass eine Regelung nur für städtische Grundstücke, die ein 
geringes Flächenverhältnis zu anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen haben, 
wenig sinnvoll ist, erscheint zunächst richtig. Sowohl die katholische als auch die 
evangelische Kirche, die ebenfalls Flächen verpachten, haben jedoch bereits 
entsprechende Verpflichtungserklärungen in ihre Pachtverträge aufgenommen. 
Weiterhin gibt es mehr als 500 Landwirte im Münsterland, die sich auf Initiative des 
Vereins Regionale Landwirtschaft Münsterland e.V. schriftlich verpflichtet haben, 
gentechnikfrei zu wirtschaften. Eine Verpflichtung der städtischen Pächterinnen und 
Pächter wird hier also die letzte Lücke schließen. 
 
Die Bio- und konventionellen Landwirte in Münster und im Münsterland, die sich 
bereits jetzt zum gentechnikfreien Anbau verpflichtet haben, können ihre Einnahmen 
nur dann sichern, wenn sie in gentechnikfreien Regionen ohne Verunreinigungen 
produzieren können. Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen bringt 
insbesondere den ökologischen Landbau in existenzielle Schwierigkeiten. Bio-
Betriebe wollen und müssen der EU-Bio-Richtlinie zu Folge 100%ig gentechnikfrei 
wirtschaften. Eine Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen würde diese 
Grundlage gefährden und die gesamte Branche bedrohen. 
 
Für Verbraucherinnen und Verbraucher sichern die gentechnikfreien Regionen die 
Wahlfreiheit. Sie wollen wählen können zwischen genveränderten Lebensmitteln und 
gentechnikfreien Produkten. Die freie Wahl kann nur dann gesichert sein, wenn 
Bioanbau und konventionelle Produktion ohne Verunreinigungen möglich bleibt. Das 
Saatgut der Landwirte muss daher vor möglichen Verunreinigungen durch 
benachbarten Gentechnik-Anbau geschützt bleiben. 
 
Aus Gründen eines vorbeugenden Verbraucher-, Gesundheit- und Umweltschutzes 
und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Münsteraner Landwirtschaft ist der 
Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen daher abzulehnen. Die Stadt Münster 
kann mit der Erklärung, keine Gentechnik auf Münsteraner Flächen zuzulassen, ihr 
Profil als Gesundheitsstadt auf den Bereich der gesunden Erzeugung von 
Lebensmitteln ausweiten. Damit werden ebenfalls die Belange der  besonders 
gesundheitsbewussten Münsteraner Bevölkerung berücksichtigt. 
 
Als erste Stadt in der Bundesrepublik hat der Rat der Stadt München bereits im 
Februar 1999 den Beschluss „Landwirtschaft ohne Gentechnik“ gefasst. Seither 
haben deutlich mehr als 150 Kommunen, Landkreise und Initiativen erklärt, dass auf 
ihren Flächen keine Gentechnik zum Einsatz kommt. Die Stadt Münster ist 
aufgefordert, sich ihnen anzuschließen. 
 
 
Anne Schulze Wintzler  Ralf Hubert   Udo Reiter  
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Moritz von Schmeling 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn 
Philipp Gabriel   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjalmsson 
Beanka Ganser   Kurt Pölling   Holger Wigger 
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann 
Anlage 2

Anlage

9036 Zeichen

14/04/2818 11:38 025143136 CDU RATSFREKTIEN 5. AZrRS

Landwirtischaftlicher Kreisverbaud Münster
Schorlemerstraße 15, 48143 Münster, Tel.: 025 1/4175-109

Position zum diskutierten Verbot der Verwendung
von gentechnisch veränderten Saatgut
auf Pachtflächen der Stadt Münster

Einsatz von Gentechnik in verschiedenen Bereichen

Es ist festzustellen, dass der Einsatz von gentechnisch veränderten Produkten und darauf basie-
rende Verfahren in einem sehr großen Umfang auf gesetz}ich vorgegebenen Balınen betrieben
wird, Dies gilt insbesondere für den gesamten medizinischen Bereich,

Das gilt jedoch auch für die Ver- und Bearbeitung von Lebensmitteln. Experten gehen davon aus,
dass heute schon mehr als 90 % der in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzten Enzyme gen-
technisch hergestellt werden. Daraus ergibt sich, dass mittlerweile mindestens 80 % aller verar-
beiteten Lebensmittel mit der Gentechnik in Berührung gekommen sind,

Gentechnisch veränderte Organismen sind in der Lage, Enzyme herzustellen, die in. der Lebens-
mittelverarbeitung eingesetzt werden können, 2, B.:

« Anıylase (Brot- und Backwarenherstellung)
Amylasen spalten Stärke in Glucose; z, B, Produkt „Novamyl®; durch Einsatz dieser Amylase
bleibt Brot länger frisch -

» Chymosin (Käscherstellung)
Bewirkt als Labferment die Milchgerinnung: Auszug ans dem populären Lexikon der Gen-
technik von Spahl/Deichmann: “Würde die weltweite Käseherstellung wieder nur auf Käl-
bermagen-Enzym umgestellt, müssten dafür jährlich schätzungsweise 70 Mio. Kälber ge
schlaohtet werden“

Nur beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist der Anteil in Deutschland verschwindend
gering, In Westfalen-Lippe findet aktuell kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt,
Hinzu kommen importierte Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch verändert sein können.
Dies gilt insbesondere für die Importe von Sojaschrot.

Grundlagen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
Mitt der Erarbeitung des Gentschvikgesstzes in 2004 und dessen Novelle im Jahr 2007 hat die
Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Grundlage zum Anbau gentechnisch veränderter

14/ad/zald 11:36 025143136 CDU} RATSFRAKTION 5. 93/25

2

Pflanzen in Deutschland gelegt. Die Aussaat gentechnisch verlindertem Saat- und Pilanzents ist
datait unter Einhaltung entsprechender rechtlicher Vorgaben zugelassen td geregelt. Damit
stellt des Gentechnikgesetz einen Teil der Regelungen zur fachlichen Praxis der Landwirtschaft
dar.

Die rechtlichen Vorgaben beziehen sich auf die Zulassung des zu verwendenden Saatguts sowie
den zielgerichtoten Umgang mit Saatgut sowie Emteprodukten im gesamten Produktions- und
Verarbeitungsprozess. Hierzu sind klare Regelungen getroffen.

Neben den klaren rechtlichen Vorgaben erfolgen umfangreiche fachliche Prüfungen zum Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen z. B. des Samt-/Pflenzguts, Der Anbau gentechnisch veränder-
ter Pflanzen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu zählen entsprechende
Vorgaben z, B, zut Koexistenz (Abstandsvorgaben etc.) sowie zur Information der Landweirt-
schaft in der Nachbarschaft und des Umgangs mit dem Pflanzenmateriel während des Produkti-
onsprozasses vorgegeben.

Das Gentechniktecht ist Bestandteil der fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Über die gute
fachliche Praxis hinausgehende Einschränkungen können und werden von der Landwirtschaft
aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht akzeptiert.

Die Stadt Münster hat die Verpflichtung, sich gemäß den rechtlighen Vorgaben der Europllischen
Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen zu verhal-
ten. Bei der Stadt Münster handelt es sich um eine nachgelagerte Verwaltungseinheit. Aush hier
sind die Grundsätze des nationalen Gentechnikrechtes anzuwenden,

Die ordnungsgemäße Iand- und forstwirtschaßliobe Nutzung des Bodens wird in Deutschland
über geltende Fachgesetze geregelt. Darüber hinausgehende Einschränkungen jeder Art führen
zur Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft und sind vor dem Hintergrund der Weitbe-
werbssituation innerhalb der Europäischen Union abzulehnen, Aufgrund der aktuellen Diskussi-
on werden in der Stadt Münster Beschränkungen zum Einsatz gentechnisch veränderten Saat-
und Pilanzguis eingefordert. Würde dem stattgegeben und eine Einschränkung über die gesetzii-
chen Regelungen hinaus festgelegt, so nlissien bei jeder weiteren Diskussion die Pächter von
Flächen befürchten, weitere Einschränkungen zu erfahren. Dies könnte den Einsatz von be-
stimmten Düngemitteln oder den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis bin zur Festlegung des
Anbaus spezifischer Früchte oder die generelle Frage der Nutzung oder nicht Nutzung lndwirt-
schaßllicher Flächen betreffen, Eine Gerartige Vorgabe kann vom landwirtschaftlichen Berufk-
stand nicht akzeptiert werden.

Zur Notwendigkeit einer Einschränkung in Pachtverträgen
Im deutschen Gentschnikgesetz wurde die verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Ge-
TShrdungshaftung beschlossen. Daher sind Schadenersatzansprüche bei der Verbreitung Bentech-

14/94/2816 11:38 025143136 CDU RATSFRAKTION S. 84/85
3

nisch veränderten Materials grundsätzlich für Anbauer gentechnisch veränderten Saat- und
Pilanzguts zu befürchten, Dies gilt such, wenn die Verbreitung unterhalb der Kennzeichmungs-
grenze (0,9 %) liegt. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des WLV vom Anbmı gentechnisch
veränderten Saat- und Pflanzguts abzuraten.

Daher wird es auf absehbare Zeit keinen gewoliten Einsatz gentechnisch veränderten Saat- und
Pflanzguts geben. Somit ist ein Verbotstafbestand in Pachtverträgen nicht notwendig. Es könnte
vielmehr von einzelnen Landwirten als Bevormundung angesehen werden. Die Stadt Münster hat
dazu auch keinen Auftrag,

‚Allein vorstellbar ist, dass Bauern der Stadt erklären, kein gentechnisch veränderteg Saatgut ein-
setzen zu wollen. So wäre eine berufstaudinterne Abstimmung und konfliktfreiere Lösung der
Fragestellung möglich. Aber was sall eine solche Erklärung, wenn die Landwirte heute schon
keins Gentechnik einsetzen.

Zuktinftige Entwicklungen können sowohl bei der Erarbeitung neuer gentechnischer Verände-
zungen als auch bei deren Bewertung zu neuen Erkenntnissen führen,

Aktuell besteht somit keine Notwendigkeit die Anwendung von gentechnisch verändertem Saat-
gut zu verbieten,

Za den möglichen Folgen eines Anbauverbots

Unabhängig von der Position der Stadt Münster könnten Landwirte auf ihren eigenen oder von
Dritten gepachteten Flächen gemäß geltendem Recht gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen.
Eine politische Positionierung des Rates de Stadt Münster wäre hier in keiner Weise bindend.
Vielmehr wäre ein solches Verbot für all diejenigen sehr nachteilig, die unter wirtschaftlichen
Aspekten gentechnikfrei produzieren oder dies zukünftig möchten. Sie könnten sich mit ihrer
Produktion nicht von dem Verbot abheben und mit ihren Produkten am Markt von Mitbewerbern
differenzieren und abgrenzen, um gegebenenfalls eine höhere Wertschöpfung im konkreten Falle
zu erzielen.

Wahrnehmung aus Sicht der Landwirtschaft

Die Landwirte im Stadıtbereich Miinster werden Einschränkungen unabhängig davon, ob sie die
Einschränkungen berühren oder nicht, als generelle Fragestellung wahrnehmen und sich in die-
sem Zusammenhang fragen, ob sie unter diesen und ggf. zukünftig weiteren Einschränkungen
gewillt sind, Pachiverträge mit der Stadt Münster zu schließen. In jedem Fall ist davon auszuge-
hen, dass eine derartige Einschränkung pschtpreismindernd wirkend wird.

Fazit:
Der Verzicht auf den Anbau von geniechnisch veränderten Pflanzen unter den gesstzlichen Be-
Stimmungen kann nur durch Landwirte selbst und auferund der jeweils aktuellen Situation befris-

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tet erfolgen. Hier sind verschiedene Aspekte wie z. B. Produktionsausrichtung, Wirtschaftlich-
keit, persönliche Motivation und wissenschaftliche Entwiekhmg zu berücksichtigen.

Eine Definition der Produktionsweise durch Dritte hat zu unterbleiben und hätte im Fall der Stadt
Münster ohnehin keine unmittelbare und nur eine begrenzte Wirkung. Sie würden zurecht von
den Landwirten als Bevermundung und ale Eingriff in ihre Produktionsmöglichkeiten verstanden
- die Art der Produktion wird auch anderen Wirtschaftshereichen nicht vorgegeben.

Kooperativer Herangehensweise statt Vorgaben in Pachtverträgen

Die bisherigen Überlegungen einer freiwilligen Erklerıng des einzelnen Landwitts als eigene ak-
tuelle und einzelne Entscheidung jedes wirtschaftenden Unternehmens ist gerechtferligt. Sie
stellt auf der Basis des kooperativen Herangehens vach unseren Erfakrungen die erfolgreichste
Vorgehensweise dar. Die verpflichtende Einführung in Pachtverträge der Stadt Münster sind in
laufenden Verträgen nicht möglich. Vielmehr würde dieses Vorgehen auf krasse Ablehnung sto-
Ren und kontraproduktiv wirken. Schlimmer noch, es würde das gute Verhältnis der Landwirte
zur Biadt Münster in Zweifel ziehen und das bisherige kooperative Vorgehen konterkarieren,

Münster, 12.03.2010

Beratungsverlauf (2)

07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 14 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münzstraße 15
  • Schorlemerstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0870/2009/1
Typ
Vorlagen
Datum
11.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37