V/0870/2009/1
Anregung gemäß § 24 GO vom 21.10.2008 von Greenpeace Münster Team 50 plus
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Berichtsvorlage
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V/0870/2009/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Anregung gemäß § 24 GO vom 21.10.2008 von Greenpeace Münster Team 50 plus "Gentechnikfreie städtische landwirtschaftliche Nutzflächen und Hinwirken auf eine gentechnikfreie Region Münster" Anregung Nr. 179/2008 Beratungsfolge 07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 07.07.2010 Rat Entscheidung Bericht: Die Vorlage V/0870/2009 – Anregung gem. § 24 GO vom 21.10.2008 von Greenpeace Münster Team 50 plus „Gentechnikfreie städtische landwirtschaftliche Nutzflächen und Hinwirken auf eine gentechnikfreie Region Münster“ – Anregung Nr. 179/2008 – ist in der Sitzung des Hauptaus- schusses am 17.03.2010 von der Tagesordnung abgesetzt worden, da aus landwirtschaftlicher Sicht ein breiteres Informationsspektrum für die Entscheidungsbildung reklamiert worden ist. Da- zu hat der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e. V. Kreisverband Münster das in der Anlage beigefügte Positionspapier zur Einbeziehung in die weiteren Beratungen übersandt. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage Positionspapier Vorlagen-Nr.: V/0870/2009/1 Auskunft erteilt: Herr Schlieper Ruf: 492-2336 E-Mail: SchlieperL@stadt-muenster.de Datum: 25.06.2010 Öffentliche Berichtsvorlage
Hauptvorlage V/0870/2009 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0870/2009 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Schlieper Ruf: Betrifft Anregung gemäß § 24 GO vom 21.10.2008 von Greenpeace Münster Team 50 plus "Gentechnikfreie städtische landwirtschaftliche Nutzflächen und Hinwirken auf eine gentechnikfreie Region Münster" Anregung Nr. 179/2008 Beratungsfolge 24.02.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 02.03.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Bei der Neuverpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und bei der Anpas- sung bestehender Pachtverträge werden die Pächter/innen vertraglich verpflichtet, auf den Anbau von als gentechnisch verändert gekennzeichnetem Saat- und Pflanzgut zu verzichten. 2. Die Stadt Münster hat darüber hinaus die Zielsetzung, auch andere Eigentümer/innen und Bewirtschafter/innen landwirtschaftlicher Flächen zu einem Verzicht des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen zu bewegen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Zu 1.: Mit der als Anlage 1 beigefügten Anregung gemäß § 24 GO vom 21.10.2008 fordern Greenpeace Münster und weitere 1.000 Unterzeichner/innen die Stadt Münster auf 1. eine rechtsverbindliche Regelung zu treffen, die garantiert, dass die städtischen landwirt- schaftlichen Flächen weiterhin gentechnikfrei bleiben 2. darauf hinzuwirken, dass Münster eine gentechnikfreie Region wird. 492-2336 E-Mail: SchlieperL@stadt-muenster.de Datum: 29.01.2010 V/0870/2009 - 2 - V/0870/2009 Mit der als Anlage 2 beigefügten öffentlichen Beschlussvorlage V/0446/2008 vom 16.05.2008 hat der Hauptausschuss am 18.06.2008 beschlossen, dass bei der neuen Verpachtung von städti- schen landwirtschaftlichen Nutzflächen und bei der Anpassung bestehender Pachtverträge die Pächterinnen und Pächter aufgefordert werden, eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen auf städtischen landwirtschaftlichen Nutzflä- chen abzugeben. Über diese Regelung hinausgehend verpflichtet die Stadt Münster nunmehr die Pächterinnen und Pächter auf den Anbau von als gentechnisch verändert gekennzeichnetem Saat- und Pflanzgut auf städtischen landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verzichten. Um dieses Verbot umzusetzen, werden bei der Neuverpachtung und Anpassung bestehender Pachtverhältnisse entsprechende Regelun- gen in die Verträge aufgenommen. Es bleibt zu berücksichtigen, dass es aufgrund der unkontrollierten Streuung und Vermehrung be- reits gentechnisch veränderter Organismen faktisch keine räumlichen Bereiche mehr gibt, die voll- ständig frei von gentechnisch veränderten Organismen sind. Gentechnikfrei bedeutet daher, dass von den Bewirtschaftern wissentlich kein gentechnisch verändertes Pflanz- und Saatgut verwendet wird. Durch das vertragliche Verbot der Verwendung von als gentechnisch verändert gekennzeichnetem Pflanz- und Saatgut auf städtischen landwirtschaftlichen Nutzflächen wird die Aufforderung zum freiwilligen Selbstverzicht hinfällig. Im Zeitraum nach dem entsprechenden Beschluss des Haupt- ausschusses (18.06.2008) bis zum 30.11.2009 wurden vom Amt für Immobilienmanagement 51 Pächterinnen und Pächter städtischer landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgefordert, eine Ver- zichtserklärung abzugeben; es wurden 26 unterzeichnet zurückgesandt. Zu 2.: Eine pachtvertragliche Regelung ausschließlich für die städtischen Grundstücke kann nur begrenzt effektiv sein, da diese im Verhältnis zu den anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Stadtgebietes von Münster nur einen geringen Flächenanteil haben. Insofern ist eine solche Regelung daher insbesondere sinnvoll, wenn sie durch weitere Verzichtserklärungen/- vereinbarungen ergänzt wird. Die vorgeschlagene Regelung hat vor allem Signal- und Vorbildcha- rakter. Die Stadt Münster ist bereit, eine entsprechende gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Umweltver- bände zu begleiten. Vor dem Hintergrund des am 14.04.2009 vom Bundeslandwirtschaftsministerium ausgesproche- nen Verbots der einzigen in Deutschland kommerziell angebauten gentechnisch veränderten Maissorte und der dem Verbot zugrundeliegenden fachlichen Risikobeurteilung ist davon auszu- gehen, dass eine solche Öffentlichkeitskampagne erfolgreich sein kann. Zu dieser Thematik ist allerdings anzumerken, dass eine grundsätzliche Bewältigung des Prob- lems entsprechende Regelungen auf Bundes- bzw. der EU-Ebene erfordert. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen 1. Anregung gem. § 24 GO vom 21.10.2008 2. Vorlage V/0446/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0446/2008 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: Betrifft Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft" Nr. A-R/0033/2007 Beratungsfolge 18.06.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Bei der neuen Verpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Flächen und bei der Anpas- sung bestehender Pachtverträge werden die Pächterinnen und Pächter aufgefordert, eine frei- willige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen abzugeben. 2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“ A-R/0033/2007 und der Ände- rungsantrag vom 24.10.2007 erledigt. Begründung: Der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münste- raner Landwirtschaft", Antrag: A-R/0033/2007, umfasst 4 Beschlusspunkte: 1. Die Stadt Münster wird keine gentechnisch veränderten Organismen oder aus gen- technisch veränderten Organismen hergestellte Produkte (z.B. Futtermittel) auf städ- tischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 2. Bei der neuen Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge sollen Pächterinnen und Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 3. Die Stadt Münster setzt sich zum Ziel, auch andere Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu bewegen. Dazu werden Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und – schriften und andere geeignete Maßnahmen eingesetzt. 492 23 30 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 16.05.2008 V/0446/2008 Anlage 2 - 2 - 4. Die gentechnikfreie Region Münster wird von Münster Marketing zur weiteren Profi- lierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. Den Antrag hat der Rat in der Sitzung vom 29.08.2007 an den Hauptausschuss verwiesen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 abweichend vom Beschlussvorschlag der Vorlage folgenden Beschluss gefasst: „Vor der Entscheidung über die Vorlage V/0754/2007 zum Antrag der SPD-Fraktion „Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“, Antrag A- R/0033/2007 wird die Verwaltung über folgende Punkte berichten: 1. Wie wird der ökonomische Wert der Flächen, auf denen Gentechnik veränderte Pflanzen angebaut werden, verändert oder gemindert? 2. In welcher Weise wird die Verwendung dieser Flächen als Tausch- oder Ausgleichs- fläche durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen eingeschränkt?“ Zusätzlich wurde im Rahmen der Sitzung noch die Frage gestellt, ob auf städtischen Flächen ü- berhaupt gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden Die vorstehend aufgeführten Fragen werden wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ob sich der ökonomische Wert der Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen ange- baut wurden, verändert, ist immer im Einzelfall zu entscheiden. Maßgeblich ist letztendlich, wie Nutzer oder Käufer solcher Flächen gegenüber dem Thema Gentechnik eingestellt sind. Zu Frage 2: Die Verwendung solcher Flächen als Tauschfläche ist ebenfalls individuell zu betrachten und hängt wiederum von der Einstellung des städtischen Vertragspartners zum Thema Gentechnik ab. Die Verwendung solcher Flächen als Ausgleichsflächen ist nicht eingeschränkt. Über mögliche Wirkungen nach einer entsprechenden Herrichtung als Ausgleichsfläche liegen keine Erkenntnisse vor. Zu der in der Sitzung gestellten Frage: Aufgrund der Regelungen des Gentechnikgesetzes führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein Standortregister, in dem alle Flächen verzeichnet sind, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und werden sollen. Das gilt sowohl für den kommerziellen Anbau als auch für die Forschung. In diesem Standortregister kann eingesehen werden, wo welche Pflanze freigesetzt bzw. angebaut wird oder werden soll sowie deren gentechnisch veränderte Eigenschaft und spezifischen Erken- nungsmarker. Das Standortregister ist über den Internetauftritt des Bundesamtes für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit öffentlich zugänglich (Internetadresse: http://194.95.226.237/stareg_web/showflaechen.do ). Nach den im Standortverzeichnis dargestellten Informationen sind ab dem Jahr 2005 auf keinen Flächen innerhalb des Gebietes der Stadt Münster gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt oder ausgebracht worden. Auch im Zeitraum vor dem Jahr 2005 sind nach Auskunft der Landwirt- schaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn keinerlei gentechnisch veränderte Pflanzen auf Flä- chen innerhalb des Stadtgebietes Münster ausgebracht worden; gleiches gilt auch für die außer- halb der Stadtgrenzen Münsters liegenden Flächen der Stadt Münster. V/0446/2008 Anlage 2 - 3 - Im Übrigen wurden im gesamten Land NRW Flächen in folgender Größe für gentechnisch verän- derte Pflanzen genutzt: Jahr genutzte Fläche 2005 12.250 m² 2006 11.377 m² 2007 5.106 m² 2008 (Stand 15.05.2008) 2.592 m² In 2006 wurde eine Fläche in Greven in der Größe von 550 m² genutzt. Ferner werden in folgen- den Orten von NRW gentechnisch veränderte Pflanzen mit insgesamt 17 verschiedenen Flächen- kennziffern ausgebracht: Borken, Köln, Aachen und Werne. In den Jahren 2007 wurden an 3 Standorten (Borken, Köln und Werne) und in 2008 (Stand 15.05.2008) an einem Standort (Werne) gentechnisch veränderte Pflanzen ausgebracht bzw. freigesetzt. Ausgangsantrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft“, Antrag A-R/0033/2007 Zu den Punkten 1 und 2 des Ausgangsantrages Zu diesen Punkten hat die Verwaltung bereits im Rahmen mehrerer Anträge (siehe auch Vorlage V/0754/2007) Stellung genommen. Dies geschah jedes Mal mit dem Ergebnis, den Anträgen nicht zu folgen. Nach nochmaliger Prüfung durch die Verwaltung werden die Pächter und Pächterinnen städtischer landwirtschaftlicher Nutzflächen künftig jedoch aufgefordert, eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen abzugeben. Entsprechende Vordrucke werden den Pächtern und Pächterinnen bei der Neuverpachtung von landwirtschaftli- chen Flächen und bei der Anpassung bestehender Pachtverträge zugesandt. Die Selbstverpflich- tung hat folgenden Inhalt: „Auf den von mir angepachteten städtischen Flächen werde ich auf den Anbau von gentech- nisch veränderten Pflanzen verzichten. Diese Verpflichtung tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Erklärung in Kraft und hat eine unbestimmte Laufzeit. Die Vereinbarung kann jederzeit widerrufen werden.“ Durch die Freiwilligkeit der Abgabe der Selbstverpflichtung können die in der Ausgangsvorlage V/0754/2007 vom 20.09.2007 dargestellten Belastungen der ohnehin schwierigen Grundstücks- verhandlungen weitestgehend vermieden werden. Zu Punkt 3 des Ausgangsantrages Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz wird im Rahmen der Umweltberatung das Thema Gentechnik aufgreifen und hierüber in den Medien berichten. Zu Punkt 4 des Ausgangsantrages Durch die Freiwilligkeit der Selbstverpflichtung kann nicht sichergestellt werden, dass eine gen- technikfreie Region geschaffen werden kann. Aus diesem Grunde greift der Punkt des Ausgangs- antrages nach wie vor nicht. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin V/0446/2008 Anlage 2 SPD-Fraktion Antrag Nr.: A-R/0033/2007 im Rat der Stadt Münster 1 Antrag 21.08.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Gesundheitsstadt M ünster - K eine Gentechnik i n der Münsteraner Landwirtschaft Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. D ie S tadt M ünster wird kei ne g entechnisch ver änderten O rganismen oder a us gentechnisch veränderten O rganismen hergestellte P rodukte ( z.B. Futtermittel) auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 2. B ei d er n euen V erpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei der Verlängerung b estehender P achtverträge sollen Pächterinnen und Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 3. D ie S tadt M ünster setzt sich zum Z iel, a uch andere E igentümer landwirtschaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter P flanzen zu bewegen. D azu werden Ö ffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und -schriften und andere g eeignete M aßnahmen eingesetzt. 4. D ie g entechnikfreie Region M ünster wird von M ünster Marketing zur w eiteren Profilierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. Begründung: Es gibt kaum ein Thema, bei dem in der Bevölkerung die Ablehnung so eindeutig ist, wie beim E insatz d er G entechnik i n der Landwirtschaft. Die große Mehrheit d er Bürgerinnen und Bürger ( vier von f ünf) l ehnt d en G entechnik-Einsatz i n der Landwirtschaft u nd b ei d er L ebensmittelproduktion a b. A uch die Mehrheit d er Landwirte will kei ne G entechnik e insetzen. Diese Einstellungen sind seit Jahren unverändert g eblieben. Deutlicher kann ein Signal a n Politik u nd W irtschaft kau m ausfallen. In M ünster wird d ies ebenfalls d eutlich durch den wiederholten A ntrag verschiedenster Gruppierungen und Parteien, die die Schaffung einer gentechnikfreien Region gefordert haben. Die Anträge wurden u .a. abgelehnt mit dem Argument, dass e ine Befrachtung der Pachtverträge mit weiteren R egelungen mögliche V erhandlungen m it P ächtern erschweren kön nte. D a jedoch davon a uszugehen i st, d ass d ie M ünsteraner Landwirtinnen und Landwirte ebenfalls – w ie d ie M ehrheit aller Landwirte – den Anlage 2 2 Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnen, kann hier nicht von einer Belastung sondern eher von einem Entgegenkommen an die Mehrzahl der Landwirte ausgegangen werden. Das weitere Argument, dass eine Regelung nur für städtische Grundstücke, die ein geringes Flächenverhältnis zu anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen haben, wenig sinnvoll ist, erscheint zunächst richtig. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche, die ebenfalls Flächen verpachten, haben jedoch bereits entsprechende Verpflichtungserklärungen in ihre Pachtverträge aufgenommen. Weiterhin gibt es mehr als 500 Landwirte im Münsterland, die sich auf Initiative des Vereins Regionale Landwirtschaft Münsterland e.V. schriftlich verpflichtet haben, gentechnikfrei zu wirtschaften. Eine Verpflichtung der städtischen Pächterinnen und Pächter wird hier also die letzte Lücke schließen. Die Bio- und konventionellen Landwirte in Münster und im Münsterland, die sich bereits jetzt zum gentechnikfreien Anbau verpflichtet haben, können ihre Einnahmen nur dann sichern, wenn sie in gentechnikfreien Regionen ohne Verunreinigungen produzieren können. Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen bringt insbesondere den ökologischen Landbau in existenzielle Schwierigkeiten. Bio- Betriebe wollen und müssen der EU-Bio-Richtlinie zu Folge 100%ig gentechnikfrei wirtschaften. Eine Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen würde diese Grundlage gefährden und die gesamte Branche bedrohen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sichern die gentechnikfreien Regionen die Wahlfreiheit. Sie wollen wählen können zwischen genveränderten Lebensmitteln und gentechnikfreien Produkten. Die freie Wahl kann nur dann gesichert sein, wenn Bioanbau und konventionelle Produktion ohne Verunreinigungen möglich bleibt. Das Saatgut der Landwirte muss daher vor möglichen Verunreinigungen durch benachbarten Gentechnik-Anbau geschützt bleiben. Aus Gründen eines vorbeugenden Verbraucher-, Gesundheit- und Umweltschutzes und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Münsteraner Landwirtschaft ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen daher abzulehnen. Die Stadt Münster kann mit der Erklärung, keine Gentechnik auf Münsteraner Flächen zuzulassen, ihr Profil als Gesundheitsstadt auf den Bereich der gesunden Erzeugung von Lebensmitteln ausweiten. Damit werden ebenfalls die Belange der besonders gesundheitsbewussten Münsteraner Bevölkerung berücksichtigt. Als erste Stadt in der Bundesrepublik hat der Rat der Stadt München bereits im Februar 1999 den Beschluss „Landwirtschaft ohne Gentechnik“ gefasst. Seither haben deutlich mehr als 150 Kommunen, Landkreise und Initiativen erklärt, dass auf ihren Flächen keine Gentechnik zum Einsatz kommt. Die Stadt Münster ist aufgefordert, sich ihnen anzuschließen. Anne Schulze Wintzler Ralf Hubert Udo Reiter Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Moritz von Schmeling Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson Beanka Ganser Kurt Pölling Holger Wigger Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Marianne Hopmann Anlage 2
Anlage
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14/04/2818 11:38 025143136 CDU RATSFREKTIEN 5. AZrRS Landwirtischaftlicher Kreisverbaud Münster Schorlemerstraße 15, 48143 Münster, Tel.: 025 1/4175-109 Position zum diskutierten Verbot der Verwendung von gentechnisch veränderten Saatgut auf Pachtflächen der Stadt Münster Einsatz von Gentechnik in verschiedenen Bereichen Es ist festzustellen, dass der Einsatz von gentechnisch veränderten Produkten und darauf basie- rende Verfahren in einem sehr großen Umfang auf gesetz}ich vorgegebenen Balınen betrieben wird, Dies gilt insbesondere für den gesamten medizinischen Bereich, Das gilt jedoch auch für die Ver- und Bearbeitung von Lebensmitteln. Experten gehen davon aus, dass heute schon mehr als 90 % der in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzten Enzyme gen- technisch hergestellt werden. Daraus ergibt sich, dass mittlerweile mindestens 80 % aller verar- beiteten Lebensmittel mit der Gentechnik in Berührung gekommen sind, Gentechnisch veränderte Organismen sind in der Lage, Enzyme herzustellen, die in. der Lebens- mittelverarbeitung eingesetzt werden können, 2, B.: « Anıylase (Brot- und Backwarenherstellung) Amylasen spalten Stärke in Glucose; z, B, Produkt „Novamyl®; durch Einsatz dieser Amylase bleibt Brot länger frisch - » Chymosin (Käscherstellung) Bewirkt als Labferment die Milchgerinnung: Auszug ans dem populären Lexikon der Gen- technik von Spahl/Deichmann: “Würde die weltweite Käseherstellung wieder nur auf Käl- bermagen-Enzym umgestellt, müssten dafür jährlich schätzungsweise 70 Mio. Kälber ge schlaohtet werden“ Nur beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist der Anteil in Deutschland verschwindend gering, In Westfalen-Lippe findet aktuell kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt, Hinzu kommen importierte Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch verändert sein können. Dies gilt insbesondere für die Importe von Sojaschrot. Grundlagen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen Mitt der Erarbeitung des Gentschvikgesstzes in 2004 und dessen Novelle im Jahr 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Grundlage zum Anbau gentechnisch veränderter 14/ad/zald 11:36 025143136 CDU} RATSFRAKTION 5. 93/25 2 Pflanzen in Deutschland gelegt. Die Aussaat gentechnisch verlindertem Saat- und Pilanzents ist datait unter Einhaltung entsprechender rechtlicher Vorgaben zugelassen td geregelt. Damit stellt des Gentechnikgesetz einen Teil der Regelungen zur fachlichen Praxis der Landwirtschaft dar. Die rechtlichen Vorgaben beziehen sich auf die Zulassung des zu verwendenden Saatguts sowie den zielgerichtoten Umgang mit Saatgut sowie Emteprodukten im gesamten Produktions- und Verarbeitungsprozess. Hierzu sind klare Regelungen getroffen. Neben den klaren rechtlichen Vorgaben erfolgen umfangreiche fachliche Prüfungen zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen z. B. des Samt-/Pflenzguts, Der Anbau gentechnisch veränder- ter Pflanzen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu zählen entsprechende Vorgaben z, B, zut Koexistenz (Abstandsvorgaben etc.) sowie zur Information der Landweirt- schaft in der Nachbarschaft und des Umgangs mit dem Pflanzenmateriel während des Produkti- onsprozasses vorgegeben. Das Gentechniktecht ist Bestandteil der fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Über die gute fachliche Praxis hinausgehende Einschränkungen können und werden von der Landwirtschaft aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht akzeptiert. Die Stadt Münster hat die Verpflichtung, sich gemäß den rechtlighen Vorgaben der Europllischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen zu verhal- ten. Bei der Stadt Münster handelt es sich um eine nachgelagerte Verwaltungseinheit. Aush hier sind die Grundsätze des nationalen Gentechnikrechtes anzuwenden, Die ordnungsgemäße Iand- und forstwirtschaßliobe Nutzung des Bodens wird in Deutschland über geltende Fachgesetze geregelt. Darüber hinausgehende Einschränkungen jeder Art führen zur Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft und sind vor dem Hintergrund der Weitbe- werbssituation innerhalb der Europäischen Union abzulehnen, Aufgrund der aktuellen Diskussi- on werden in der Stadt Münster Beschränkungen zum Einsatz gentechnisch veränderten Saat- und Pilanzguis eingefordert. Würde dem stattgegeben und eine Einschränkung über die gesetzii- chen Regelungen hinaus festgelegt, so nlissien bei jeder weiteren Diskussion die Pächter von Flächen befürchten, weitere Einschränkungen zu erfahren. Dies könnte den Einsatz von be- stimmten Düngemitteln oder den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis bin zur Festlegung des Anbaus spezifischer Früchte oder die generelle Frage der Nutzung oder nicht Nutzung lndwirt- schaßllicher Flächen betreffen, Eine Gerartige Vorgabe kann vom landwirtschaftlichen Berufk- stand nicht akzeptiert werden. Zur Notwendigkeit einer Einschränkung in Pachtverträgen Im deutschen Gentschnikgesetz wurde die verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Ge- TShrdungshaftung beschlossen. Daher sind Schadenersatzansprüche bei der Verbreitung Bentech- 14/94/2816 11:38 025143136 CDU RATSFRAKTION S. 84/85 3 nisch veränderten Materials grundsätzlich für Anbauer gentechnisch veränderten Saat- und Pilanzguts zu befürchten, Dies gilt such, wenn die Verbreitung unterhalb der Kennzeichmungs- grenze (0,9 %) liegt. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des WLV vom Anbmı gentechnisch veränderten Saat- und Pflanzguts abzuraten. Daher wird es auf absehbare Zeit keinen gewoliten Einsatz gentechnisch veränderten Saat- und Pflanzguts geben. Somit ist ein Verbotstafbestand in Pachtverträgen nicht notwendig. Es könnte vielmehr von einzelnen Landwirten als Bevormundung angesehen werden. Die Stadt Münster hat dazu auch keinen Auftrag, ‚Allein vorstellbar ist, dass Bauern der Stadt erklären, kein gentechnisch veränderteg Saatgut ein- setzen zu wollen. So wäre eine berufstaudinterne Abstimmung und konfliktfreiere Lösung der Fragestellung möglich. Aber was sall eine solche Erklärung, wenn die Landwirte heute schon keins Gentechnik einsetzen. Zuktinftige Entwicklungen können sowohl bei der Erarbeitung neuer gentechnischer Verände- zungen als auch bei deren Bewertung zu neuen Erkenntnissen führen, Aktuell besteht somit keine Notwendigkeit die Anwendung von gentechnisch verändertem Saat- gut zu verbieten, Za den möglichen Folgen eines Anbauverbots Unabhängig von der Position der Stadt Münster könnten Landwirte auf ihren eigenen oder von Dritten gepachteten Flächen gemäß geltendem Recht gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Eine politische Positionierung des Rates de Stadt Münster wäre hier in keiner Weise bindend. Vielmehr wäre ein solches Verbot für all diejenigen sehr nachteilig, die unter wirtschaftlichen Aspekten gentechnikfrei produzieren oder dies zukünftig möchten. Sie könnten sich mit ihrer Produktion nicht von dem Verbot abheben und mit ihren Produkten am Markt von Mitbewerbern differenzieren und abgrenzen, um gegebenenfalls eine höhere Wertschöpfung im konkreten Falle zu erzielen. Wahrnehmung aus Sicht der Landwirtschaft Die Landwirte im Stadıtbereich Miinster werden Einschränkungen unabhängig davon, ob sie die Einschränkungen berühren oder nicht, als generelle Fragestellung wahrnehmen und sich in die- sem Zusammenhang fragen, ob sie unter diesen und ggf. zukünftig weiteren Einschränkungen gewillt sind, Pachiverträge mit der Stadt Münster zu schließen. In jedem Fall ist davon auszuge- hen, dass eine derartige Einschränkung pschtpreismindernd wirkend wird. Fazit: Der Verzicht auf den Anbau von geniechnisch veränderten Pflanzen unter den gesstzlichen Be- Stimmungen kann nur durch Landwirte selbst und auferund der jeweils aktuellen Situation befris- ıa/Ba/2Bla 11:96 825143136 CDU RATSFRAKTION 5 057/85 4 tet erfolgen. Hier sind verschiedene Aspekte wie z. B. Produktionsausrichtung, Wirtschaftlich- keit, persönliche Motivation und wissenschaftliche Entwiekhmg zu berücksichtigen. Eine Definition der Produktionsweise durch Dritte hat zu unterbleiben und hätte im Fall der Stadt Münster ohnehin keine unmittelbare und nur eine begrenzte Wirkung. Sie würden zurecht von den Landwirten als Bevermundung und ale Eingriff in ihre Produktionsmöglichkeiten verstanden - die Art der Produktion wird auch anderen Wirtschaftshereichen nicht vorgegeben. Kooperativer Herangehensweise statt Vorgaben in Pachtverträgen Die bisherigen Überlegungen einer freiwilligen Erklerıng des einzelnen Landwitts als eigene ak- tuelle und einzelne Entscheidung jedes wirtschaftenden Unternehmens ist gerechtferligt. Sie stellt auf der Basis des kooperativen Herangehens vach unseren Erfakrungen die erfolgreichste Vorgehensweise dar. Die verpflichtende Einführung in Pachtverträge der Stadt Münster sind in laufenden Verträgen nicht möglich. Vielmehr würde dieses Vorgehen auf krasse Ablehnung sto- Ren und kontraproduktiv wirken. Schlimmer noch, es würde das gute Verhältnis der Landwirte zur Biadt Münster in Zweifel ziehen und das bisherige kooperative Vorgehen konterkarieren, Münster, 12.03.2010
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Münzstraße 15
- Schorlemerstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0870/2009/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37