Neufassung der Satzung des Landkreises Rotenburg (Wümme) über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehr und der Einheiten des Katastrophenschutzes außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS)
Beschlussvorlage 2021-26/0248
Stand: Am 21.12.2022 im Kreistag beschlossen.
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Dokumente
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Vorlage
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Anlage Neufassung Gebührensatzung
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Beratungsverlauf
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