V/0033/2008
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk
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Anlage 1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0033/2008 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Mitte, - Innenstadtbereich „Altstadt/Bahnhofsviertel“- für die Jahre 2008 bis 2010 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster- Mitte, - Innenstadtbereich „Alt- stadt/Bahnhofsviertel“-, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum- lichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich, „Typ A: City/Geschäftszentrum“ lie- gen, dürfen in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils am Frühjahrssendsonntag und am Herbstsendsonntag in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, - Innenstadtbereich "Altstadt/Bahnhofsviertel" - für die Jahre 2008 bis 2010 und für das Offenhalten der Verkaufsstellen am 01.06.2008 zu der Veranstaltung "6. Gremmendorfer Straßenfest" Beratungsfolge 05.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.02.2008 Werksausschuss Münster-Marketing Vorberatung 20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen werden be- schlossen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Dem Ordnungsamt liegen folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufszeiten an Sonntagen vor: • Antrag des Einzelhandelsverbandes Münsterland e. V. vom 28.12.2007 und ergänzendem Telefonat vom 09.01.2008, in den Jahren 2008 bis 2010 für den Stadtbezirk Münster – Mit- te – innerhalb des Promenadenrings und des Be reichs ISG Bahnhofsviertel an den jeweili- gen Frühjahrssendsonntagen, Herbstsendsonntagen und am 1. Adventssonntag die Ver- kaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben. Vorlagen-Nr.: V/0033/2008 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 16.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. • Antrag des Gewerbevereins Gremmendorf - Angelmodde vom 11.01.2008 am 01.06.2008 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr die Verkaufszeiten zu der Veranstaltung „6. Gremmen- dorfer Straßenfest“ freizugeben. Gemäß § 6 LÖG NRW können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortstei- le und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Die seitens des Einzelhandelsverbandes beantragten Bereiche für die Freigabe der Verkaufszeiten entsprechen dem in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonnta- gen nach dem Ladenschlussgesetz (Vorlage V/0691/2005) und dem in der Ergänzung zu dieser Leitlinie (Vorlage vom 07.01.2008, V/0027/2008 „Ergänzung der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenöffnungsgesetz“) festgelegten zusätzli- chen Innenstadtbereich „Altstadt/Bahnhofsviertel“. Dieser umfasst den Geltungsbereich der Alt- stadtsatzung in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.02.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004, S. 25) und den Bereich der Stadtzelle 232 „Hauptbahnhof“. Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, - Innenstadtbereich „Altstadt/Bahnhofsviertel“ - sind für die Jah- re 2008 bis 2010 bisher keine verkaufsoffenen Sonntage genehmigt worden. Es ist deshalb kein Sonntag verbraucht, so dass ausreichender Spielraum vorhanden ist, die beantragten verkaufsof- fenen Sonntage anlässlich der Veranstaltungen „Frühjahrssend“ und „Herbstsend“ freizugeben. Über den Antrag auf Freigabe der Verkaufszeiten am 1. Adventssonntag wird eine gesonderte Vorlage erstellt. Für den Stadtbezirk Münster - Südost ist im Jahr 2008 bisher kein verkaufsoffener Sonntag ge- nehmigt worden. Es besteht deshalb ausreichender Spielraum für diesen Stadtbezirk, auf evtl. wei- tere Anträge zu reagieren, da durch das geplante „6. Gremmendorfer Straßenfest“ erst ein Sonn- tag verbraucht wird. In einem Telefonat am 14.01.2008 erklärte der Verantwortliche, Herr Terbrüg- gen, dass sich die Öffnung der Verkaufsstellen, wie bereits in den Vorjahren, nur auf die Bereiche der Ladenzeile am Albersloher Weg, zwischen Gremmendorfer Weg und Paul-Engelhard-Weg, beschränken soll. Die beantragten Verkaufszeiten liegen sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und über- schreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszeiten an den beantragten Sonntagen werden erfüllt. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In den zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnungen wer- den die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“, als „Typ A: City/Geschäftszentrum“ oder „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres bzw. drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten. Obwohl die Anhörung der Sozialpartner wie Kirchen, Gewerkschaften usw. nicht mehr vorge- schrieben ist, sind diese entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Ver- fahren über die vorliegenden Anträge informiert worden. - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnungen zur beantragten Frei- gabe der Verkaufszeiten liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Verordnungen zu beschließen. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Anlage 2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0033/2008 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 01.06.2008 zu der Veranstaltung „6. Gremmendorfer Straßenfest" Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöff- nungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 200 6 S. 516) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungs- behörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Südost, Ortsteil Gremmendorf, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der r äumlichen Entwicklung“ ausge- wiesenen Standortbereich „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“ liegen, dürfen am Sonntag, 01.06.2008, in der Zeit von 13.0 0 – 18.00 Uhr zu der Veranstaltung „6. Gremmendorfer Straßenfest“ geöffnet sein. Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Albersloher Weg
- Gremmendorfer Weg
- Paul-Engelhard-Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0033/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37