V/0770/2014
Krummer Bach - ökologische Verbesserung des Unterlaufes im Bereich nördlich Hülshoffstraße, von der Mündung in die Aa bis zur Mündung der Hunnebecke
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
13493 Zeichen
V/0770/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Krummer Bach - ökologische Verbesserung des Unterlaufes im Bereich nördlich Hülshoffstraße, von der Mündung in die Aa bis zur Mündung der Hunnebecke Beratungsfolge 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2014 Blatt 2, 3 u.6 vom 30.09.2014) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird z ur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 620.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 544.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer Investitionsmaßnahme 0010 Gewässer, Umbau/ökologische Verbesserung Auszahlungen 2015 620.000 Einzahlungen 2015 496.000 Vorlagen-Nr.: V/0770/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 09.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0770/2014 Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Investitionsmaßnahme 0010 Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen nach BNatSchG Einzahlungen 2016 48.400 Saldo 75.600 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächt igungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2015 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü h- rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 201 5 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme Der Krumme Bach liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Münster, im Stadtteil Nienberge. Aus dem Kreis Coesfeld kommend fließt er auf rd. 1,1 km Länge, als G renzgewässer zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Münster, bis zur Mündung in die Münstersche Aa. Der naturnahe Gewässerumbau des Unterlaufes Krummer Bach, von der Mündung der Hunneb e- cke in den Krummen Bach bis zur Mündung des Krummen Bachs in die Mü nstersche Aa und a n- grenzender Gewässerabschnitte, ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der EG - Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung n a- turnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Um welt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), den guten, ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen. Das Einzugsgebiet des Krummen Bachs wird durch zahlreiche anthropogene Einflüsse beeinträch- tigt und überformt, die durch urbane und in tensive landwirtschaftliche Nutzungen hervorgerufen werden. Die Böschungsneigung ist häufig sehr steil bis senkrecht, die Funktion der Aue als R e- tentionsraum ist eingeschränkt. Hochwässer führen zu verstärkten Stoffeinträgen aus den lan d- wirtschaftlichen Nutzflächen. Der Planungsbereich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und befindet sich innerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Aa. Die Gewässerstrukturgüte (GSG) des Krummen Bachs wird im Unterlauf als merklich beein- trächtigt (GSG V) klassifiziert. Der Aa-Abschnitt wird als mäßig beeinträchtigt (GSG III) bis deutlich beeinträchtigt (GSG IV) bewertet. Die von links in den Krummen Bach einmünden- de Hunnebecke wird als merklich geschädigt bewertet (GSG Stadt Münster). Die Maßnahme steht im engen räumlichen Zusammenhang mit der ökologischen Verbesserung der Münsterschen Aa südlich Hülshoffstraße. Die Durchführung dieser Baumaßnahme hat im Mai 2014 begonnen. Die Gestaltungsgrundsätze sind analog denen zur Aa “südlich Hülshoff straße“. Grundlage der Planung ist das Leitbild „Sandgeprägter Tieflandbach“. Typisch für dieses Leitbild ist ein gefällearmer, überwiegend geschwungener bis mäandrierender Gewässerverlauf. Geplant ist, den Krummen Bach rd. 320 m vor der Mündung in die Aa , um ca. 15 bis 40 m in östl i- che Richtung, in die angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen, zu verlegen. In diesem Bereich soll durch Bodenabtrag eine Sekundäraue für den Krummen Bach geschaffen werden. Auf einer Fläche von ca. l/b = 335/110 m wird durch Bodenabtrag in einer Mächtigkeit von ca. 1,0 - 1,8 m die Sekundäraue mit geschwungenen, variierend geneigten und flachen Böschungen erstellt. Die Böschungsneigung beträgt 1:3,0 bis 1:20. Die Sekundäraue hat eine Grö ße von rd. 30.000 m² - 3 - V/0770/2014 und ein Vo lumen von rd. 29.000 m³, welches b ei einem Starkregenereignis als zusätzlic her Re- tentionsraum zur Verfügung steht. Der Krumme Bach wird mit einem mäandrierenden und natu r- nahen Gewässerverlauf, versehen mit einer ca. 0,8 m breiten und ca. 0,10 m tiefen Niedrigwasser- rinne, in die Sekundäraue verlegt. Das Mittelwasser ufert bereits in die Sekundäraue aus und profi- liert eigendynamisch das neue Gewässerbett. Das häufige Ausufern des Gewässers bei leicht e r- höhten Wasserspiegellagen ist gewünscht und leitbildkonfor m. Die Mündung in die Münstersche Aa wird um ca. 100 m in östliche Richtung verlegt und der Gewässerquerschnitt verringert. Da- durch wird bei stärkeren Regenereignissen die Sekundäraue häufiger einge staut. Der Fließweg wird in diesem Abschnitt um rd. 210 m auf 530 m verlängert, dadurch verringert sich das Sohlgefäl- le von rd. 4 ‰ auf rd. 2,5 ‰. Durch die stark geschwungene Linienführung innerhalb der Seku n- däraue entstehen leitbildnahe Strukturen. Parallel zum neuen Gewässerverlauf werden Mulden mit flachen Böschungen und einer Tiefe von 0,20 bis 0,30 m angelegt. So entstehen neue Laichhabita- te für Amphibien oder Kleinfische. Die Mulden bleiben in ihrer Entwicklung der Sukzession übe r- lassen. Ein vorhandener, im Bereich der geplanten Sekundäraue verrohrt er Graben wird verlegt und mit einer flachen Mulde an den Krummen Bach angeschlossen. Der alte Gewässerverlauf des Krummen Bachs wird im Bereich der Auslenkung auf rd. 3m Länge verfüllt. Der Alt -Verlauf bleibt erhalten und bietet zusätzlichen Rückhalteraum. Die Aa wird zwischen der alten und neuen Mündung des Krummen Baches auf einer Länge von rd. 100 m in nördliche Richtung verschwenkt. Geplant ist, das Querprofil der Aa links- seitig zu verbreitern, die Böschungsseiten mit flacherer Böschungsneigung auszubilden und für die Aa, in Anlehnung an die Planung “Aa südlich Hülshoffstraße, eine Niedrigwas- serrinne mit einer Breite von ca. 2,2 m und einer Tiefe von ca. 0,2 m zu erstellen. Danach weitet sich der Gewässerquerschnitt der Aa auf ca. 10 m Breite auf. Die Breite zwischen der Böschungsoberkante beträgt rd. 22 m. Das anstehende linksseitige Gelände, zwischen den parallel verlaufenden Gewässern Aa und Krummer Bach, wird um rd. 0,80 m abgesenkt. Die Hunnebecke wird rd. 40 m vor der Mündung in den Krummen Bach in die östlich gele- gene, neue Sekundäraue des Krummen Baches verlegt. Mit einem rd. 50 m langen, leicht geschwungenen neuen Verlauf mündet die Hunnebecke rd. 30 m weiter östlich in den Krummen Bach. Mit einer rd. 0,40 m hohen Bodenschwelle erfolgt die Auslenkung in den neuen Gewässerverlauf. Bei stärkeren Abflüssen erfolgt der Abfluss über den alten und neuen Gewässerverlauf. Der Gewässerquerschnitt aller einbezogenen Gewässer wird wesentlich verbreitert. Alle Anschlüsse der neuen Gewässerverläufe erfolgen sohlgleich an die vorhandenen Gewäs- sersohlen. Während der Baumaßnahme vorgefundene Drainagen werden wieder ange- schlossen. Die im Planungsgebiet befindlichen Gehölzbestände bleiben weitestgehend erhalten und werden durch weitere Initialpflanzungen ergänzt (s. Bepflanzungsplan). Der Bepflanzungsplan wurde vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz erstellt. Die Pflanzenwahl orientiert sich generell an der potenziell natürlichen Vegetation. Im Planungsabschnitt Krummer Bach ist im Bereich des Gewässerverlaufes keine Einsaat vorgesehen, dieser Bereich und der rechtsseitige Uferbereich verbleiben weitestgehend der gewässertypologischen Eigenentwicklung bzw. Sukzession überlassen. Es soll sich ein naturnahes Fließgewässer mit Auenanbindung entwickeln. Im Bereich der Sekundäraue ist zur Nutzung der Fläche als extensive Grünlandfläche linkseitig des Krummen Bachs in ei- nem Abstand von mindestens 5 m zum Gewässer und östlich der Mulden eine Einsaat vor- gesehen. Im Bereich des neuen Aa-Verlaufes ist zur Sicherung der Böschungen ebenfalls eine Einsaat vorgesehen. - 4 - V/0770/2014 Im Planungsabschnitt werden Totholzelemente aus Baumkronen und Wurzelstubben lagerung s- stabil eingebracht und gesichert. Aufgrund der deutlichen Profilvergrößerung wird der Abfluss für den Planungszustand trotz der unterschiedlichen Rauhigkeiten unter den heutigen Wasserspiegeln liegen, so dass der Einbau von Totholz im Gewässerquerschnitt schadlos ist. Totholz stellt für den Fließgewässertyp des Krummen Baches eine wichtige Lebensgrundlage für die wertgebenden Organismen und Tiere dar. Neben den Wurzeln der Ufergehölze erhöht Totholz im Fließgewässer die Substratrauigkeit der Gewässersohle und trägt zur entscheidenden Substratdiversität und E r- höhung der Strömungs- und Feststoffdynamik bei. Die Pflege der Gehölzbestände beschränkt sich nach Abschluss der Maßnahme auf Fertig- stellungs- und Entwicklungspflege. Die Unterhaltung des neuen Gewässerverlaufes be- schränkt sich darauf, die Einwirkungen zu regulieren, die als „schädlich“ für Nutzungen gegenüber Dritten wirken. Ein Teil der Flächen wird langfristig der Auwaldentwicklung über- lassen, um neben der Lebensraumfunktion auch die Nachlieferung von Totholz zu sichern. Die Flächen der Sekundäraue werden dauerhaft aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen, so dass nutzungsbedingte Stoffeinträge minimiert werden. Die Planung ist mit der unteren Landschaftsbehörde, unteren Wasserbehörde, dem Unter- haltungsverband und der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Der Krumme Bach wird vom Wasser- und Bodenverband Havixbeck-Roxel unterhalten. Die für die Verlegung genutzte n Flächen wurden als Kompensations - / Ausgleichsflächen ausge- wiesen. Nach Abschluss der Maßnahme stehen die Flächen für eine extensive Grünlandnutzung zur Verfügung. Für die dargestellten Planu ngen und Maßnahmen im Ausbauabschnitt des Krummen Bachs wu r- den die Kosten ermittelt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 620.000 €. Die Beibehaltung des jetzigen Zustandes (= Null-Lösung) widerspricht den Zielsetzungen und Vor- gaben der WRRL. Durch die Sekundäraue wird für Starkregenereignisse zusätzlicher Retention s- raum oberhalb der Stadt geschaffen. Eine Verkleinerung der Sekundäraue bedeutet eine Verringe- rung der Überschwemmungsflächen und des Retentionsraumes und ist nicht zielführend. 2. Ausschreibung und Bau Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das III. Quartal 2015 geplant. Sie ist witterungsa b- hängig, und die geplante Bauzeit wird drei Monate betragen. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse Von der Bezirksregierung Münster wurde aus dem Förderprogramm „Lebendige Gewässer“ eine Förderung in Höhe von bis zu 80% in Aussicht gestellt. Der Förderantrag wird nach der wasse r- rechtlichen Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die Maßnahme ökologische Verbesserung des Krummen Bachs betrifft zum Teil Flächen, die b e- reits als Kompensationsfläche ausgewiesen sind. Diesen Flächen sind Eingriffe verschiedener städtischer Vorhaben zugeordnet (Radweg Kanalstraße, Bebauungspläne Roxel Nord, Kinde r- haus). Sie dienen der ökologischen Aufwertung der Flächen am Krummen Bach . Die für die U m- setzung der Kompensationsflächen bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von insgesamt 48.400 € fließen zu 100 % in den von der Stadt Münster zu tragenden Eigenanteil ein. Der zu tragende städ- tischen Eigenanteil in Höhe von 20 % reduziert sich auf somit 75.600 €. - 5 - V/0770/2014 Die Kompensationsleistung zusätzlich beanspruchter Flächen wurde vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz ermit telt und dem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Sie steht der Stadt für zukünftige Eingriffe zur Verfügung. 4. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die ökologische Verbesserung des Krummen Bachs ist ein Genehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Der Antrag hierzu wurde am 16.07.2014 bei der unte- ren Wasserbehörde gestellt. 5. Liegenschaftliche Regelungen Die für die Verlegung und ökologisch e Verbesserung des Krummen Bachs vorgesehenen Flächen befinden sich au sschließlich auf dem Gebiet der Stadt Münster (Stadtteil Nienberge ). Die Stadt Münster ist Eigentümerin aller beplanten Liegenschaften.Der Krumme Bach und die Aa bilden die Grenze zwischen dem Kreis Coesfeld bzw. der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Münster. Auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld ist die Stadt Münster Grundstückseigentümerin der an die Aa angrenzenden Flächen. Der Kreis Coesfeld und die Gemeinde Havixbeck wurden im Vorfeld über die Planung informiert und haben dieser Planung zugestimmt. Die Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
AKUB_V_0770_2014_Bl.3_Lageplan_KrummerBach
1355 Zeichen
MOZOLEO JOld sam yuzag weneqyall 7L0760.0€ LP "JaSUnW jus/yJeag 3uIa4sWJoJ pun 34ayedjagey ‘uaynydyagn nz uuıßagneg Jon 4Sı uabuny4ajsbunbuosJaA UoA abe aneuab aıg o j III ANVLSI8 ılı ONNNYId SUEWEISZIOUIOL JEP Bunjjsjsieg "oquAs Bunyasog Yuegpues jnellenssssemag) BOsyselaessemag uonels Br Old syonmag Jessemag BunsepUususy21ez . bıuyauab 3BJaquaın 1aHPEIS ‚auog 079097 ynudab !PoJayps /ssney E0zU ‚auypiazab . Rn ET: E0zU 1a41aqJeaq (LOODEZEE AV) ZEZEE N MoD aueN uned weg Jawundy kon! I mu 005 1 uerdabe] BunJassaquay au2sıbo)oyo geisyen pun negsny JayeusnjeN ueydabe] Bunueld N ebejuy BSSHUS IS € .N Hed 707 Id) OL IM "N ueld = UN INaloud unyeg Swen Dun apuy Jap Iuy N 600€ | Waayıs uayoy 7dab Jap Dunzuedu} , [4 € 7 9 3609° ueygyepuge9 (suawnjo\ sep E/z) uopog u nequıg (BunieysisiejN) uspungaßuıg Bunyosog /alyoS u! yıamıazın\ us 8 anezjesıg Ass = c gejssjeyy Suyo 195 / 9O4 P]8JS30) SIaJY 219 Iyeyd Hu Bunyaysıs aysılzyesnz (pue}s.s}unyasiJ) SILILOSSEMIEHIN JOp ue yalıp Bunusıuonsod zg 0E P13/S30) SIaJY Yyuamjazıny\ se]WONSysINp JassemjanlyN vayın)Jar 409 Jayun WOY’0 EI Sıq 3bUe] Wa UI Weg uawunyy ‘Joa 7 J_ NN f woy’0 =4 Lanequıa 42-2777, -- 4-72 ° j > uagenypsue ap ue apıny dab Lagjenyasnzue puıs vabunsjabeuleug "yJon [ & 08 \ \ yoroL N N \ \ \ Ze \ \ \ 9 N yoslaıq - wnegney gejssjeyy Suyo N N
AKUB_0_0770_2014_Bl.2_Übersichtslageplan_Krummer_Bach
487 Zeichen
gepl. Krummer Bach gepl. Aa geplanteRenaturierung Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 2WL 10 (P) 2014 0DÀVWDELageplan 1 : 5 000/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt Krummer BachNaturnaher Ausbau und Stadtteil: Nienberge ½EHUVLFKWVODJHSODQPlanung Plot 16.07.2014 11.2013%×PHU04.2014Scheloch ×NRORJLVFKH9HUEHVVHUXQJGew.-Nr. 33232 (Alt 3323000.1)Bezirk: West17.06.2014%×PHU
AKUB_0_0770_2014_Bl.6_Gestaltungsprofile_KrummerBach
1270 Zeichen
OT LOIL +O\d
4wenegyal]
yı
1s3M lzag LOZEOOL Vap “Jalsuny
abuaquaın 1a4PEIS ‚biuyaua 6
Jawog TOTIOEL ynudab
woraus HLOT70 BuyI1aZab
„auog LOLU 1aıBqyeag
OODEZEE NV) ZEZEE IN Mad auen UnEn
eg Jawunyy O7 0 alle N
dab
Bunuassaquay 3u9sıbo)oyo KRRR
pun negsny JayeuunjeN GEISUeN
a]yo,dsbuny]eIsad
BunueId
N abejuy
9 un Heid
7107 (di OL IM UN Ueld
SEHSNSTWE N LAVIS u
une aweN DunJapuy Jap JuY N
I
14
€
7
S
Fl
86
> oc < o09% ET: a DSEE 8]
o win Born 60 DN a»
w 0 oo ww
3 8 28 8| |2|2 28 8|2 88
o Ss oleo o| ISlon [24le:3 os =|o (NN w) Bunueig
—S oO O1] o o|o ol S[|o0 oO|=S
fer} [er]
(>} [>]
& a (NN w) puejsag
oo nm
mem
EN (Wu) vones
acc WSFESNHN Wen WEISEN WOTSENHN PATENT Gre+0 YeIS
SIES+YNHN a1uos dab dh auou dab ayyos dab
ayoH dab ayoH 7d8 OH 1 N y
UN \ |
Jauunay dab . 7] JOMd
€819 001 DH
syINMag 'YJoA
oO oo oo o 0 oO > nn 0 oo o 0 oa oO
8 88 8 |& & |8 318 3 8 8 3|\8 8 |8|8 88 6
R ww | = Ik ko | FEST pr pr r —[[< < |< ol w) Dunue
E sla ss sl ae 3 3 S Ze s| ls|s Ele {nn w) Bunueid
2 8 & 3 8 3 8
3 e o 3 F= © S (NN W) puejsog
co oO o1 o oO oO oı
N
Sy ADS BISUN LION
l USSBSNHN
h \ ao dab
ey dab
(ueydsbunzuey,dag ayaıs)
synmag dab
a8
WSL6S+NHN
ayoH dab
WSEBS+NHN
alyos dab
An
SNEJeWINd
y2eg Jawwunay dab
w 00'E5* NN
(w) uonels
9£0+0 1aS
\
1140%Ud
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hülshoffstraße
- Kanalstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0770/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37