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V/0770/2014

Krummer Bach - ökologische Verbesserung des Unterlaufes im Bereich nördlich Hülshoffstraße, von der Mündung in die Aa bis zur Mündung der Hunnebecke

Vorlagen 27.10.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2014, TOP 5.15

Beschlussvorlage

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AKUB_V_0770_2014_Bl.3_Lageplan_KrummerBach

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AKUB_0_0770_2014_Bl.2_Übersichtslageplan_Krummer_Bach

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Beschlussvorlage

13493 Zeichen

V/0770/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Krummer Bach - ökologische Verbesserung des Unterlaufes im Bereich nördlich Hülshoffstraße, 
von der Mündung in die Aa bis zur Mündung der Hunnebecke 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2014 Blatt 
2, 3 u.6 vom 30.09.2014) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird z ur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 620.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 544.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Investitionsmaßnahme 0010 Gewässer, Umbau/ökologische 
Verbesserung 
  
Auszahlungen   2015 620.000 
Einzahlungen   2015 496.000 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0770/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0770/2014 
 
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung, 
Wasserschutz    
Investitionsmaßnahme 0010 Ausgleichs- und Ersatzmaß-
nahmen nach BNatSchG    
Einzahlungen   2016 48.400  
Saldo 75.600  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächt igungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2015 bei den 
o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü h-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 201 5 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Krumme Bach liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Münster, im Stadtteil Nienberge. Aus 
dem Kreis Coesfeld kommend fließt er auf rd. 1,1 km Länge, als G renzgewässer zwischen dem 
Kreis Coesfeld und der Stadt Münster, bis zur Mündung in die Münstersche Aa. 
 
Der naturnahe Gewässerumbau des Unterlaufes Krummer Bach, von der Mündung der Hunneb e-
cke in den Krummen Bach bis zur Mündung des Krummen Bachs in die Mü nstersche Aa und a n-
grenzender Gewässerabschnitte, ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Ziele der EG -
Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung n a-
turnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Um welt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz), den guten, ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen. 
 
Das Einzugsgebiet des Krummen Bachs wird durch zahlreiche anthropogene Einflüsse beeinträch-
tigt und überformt, die durch urbane und in tensive landwirtschaftliche Nutzungen hervorgerufen 
werden. Die Böschungsneigung ist häufig sehr steil bis senkrecht, die Funktion der Aue als R e-
tentionsraum ist eingeschränkt. Hochwässer führen zu verstärkten Stoffeinträgen aus den lan d-
wirtschaftlichen Nutzflächen. Der Planungsbereich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und 
befindet sich innerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Aa. 
 
Die Gewässerstrukturgüte (GSG) des Krummen Bachs wird im Unterlauf als merklich beein-
trächtigt (GSG V) klassifiziert. Der Aa-Abschnitt wird als mäßig beeinträchtigt (GSG III) bis 
deutlich beeinträchtigt (GSG IV) bewertet. Die von links in den Krummen Bach einmünden-
de Hunnebecke wird als merklich geschädigt bewertet (GSG Stadt Münster). 
 
Die Maßnahme steht im engen räumlichen Zusammenhang mit der ökologischen Verbesserung 
der Münsterschen Aa südlich Hülshoffstraße. Die Durchführung dieser Baumaßnahme hat im Mai 
2014 begonnen. Die Gestaltungsgrundsätze sind analog denen zur Aa “südlich Hülshoff straße“. 
Grundlage der Planung ist das Leitbild „Sandgeprägter Tieflandbach“. Typisch für dieses Leitbild 
ist ein gefällearmer, überwiegend geschwungener bis mäandrierender Gewässerverlauf. 
 
Geplant ist, den Krummen Bach rd. 320 m vor der Mündung in die Aa , um ca. 15 bis 40 m in östl i-
che Richtung, in die angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen, zu verlegen. In diesem 
Bereich soll durch Bodenabtrag eine Sekundäraue für den Krummen Bach geschaffen werden. Auf 
einer Fläche von ca. l/b = 335/110 m wird durch Bodenabtrag in einer Mächtigkeit von ca. 1,0 - 1,8 
m die Sekundäraue mit geschwungenen, variierend geneigten und flachen Böschungen erstellt. 
Die Böschungsneigung beträgt 1:3,0 bis 1:20. Die Sekundäraue hat eine Grö ße von rd. 30.000 m²

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V/0770/2014 
und ein Vo lumen von rd. 29.000 m³, welches b ei einem Starkregenereignis als zusätzlic her Re-
tentionsraum zur Verfügung steht. Der Krumme Bach wird mit einem mäandrierenden und natu r-
nahen Gewässerverlauf, versehen mit einer ca. 0,8 m breiten und ca. 0,10 m tiefen Niedrigwasser-
rinne, in die Sekundäraue verlegt. Das Mittelwasser ufert bereits in die Sekundäraue aus und profi-
liert eigendynamisch das neue Gewässerbett. Das häufige Ausufern des Gewässers bei leicht e r-
höhten Wasserspiegellagen ist gewünscht und leitbildkonfor m. Die Mündung in die Münstersche 
Aa wird um ca. 100 m in östliche Richtung verlegt  und der Gewässerquerschnitt verringert. Da-
durch wird bei stärkeren Regenereignissen die Sekundäraue häufiger einge staut. Der Fließweg 
wird in diesem Abschnitt um rd. 210 m auf 530 m verlängert, dadurch verringert sich das Sohlgefäl-
le von rd. 4 ‰ auf rd. 2,5 ‰. Durch die stark geschwungene Linienführung innerhalb der Seku n-
däraue entstehen leitbildnahe Strukturen. Parallel zum neuen Gewässerverlauf werden Mulden mit 
flachen Böschungen und einer Tiefe von 0,20 bis 0,30 m angelegt. So entstehen neue Laichhabita-
te für Amphibien oder Kleinfische. Die Mulden bleiben in ihrer Entwicklung der Sukzession übe r-
lassen. Ein vorhandener, im Bereich der geplanten Sekundäraue verrohrt er Graben wird verlegt 
und mit einer flachen Mulde an den Krummen Bach angeschlossen. Der alte Gewässerverlauf des 
Krummen Bachs wird im Bereich der Auslenkung auf rd. 3m Länge verfüllt. Der Alt -Verlauf bleibt 
erhalten und bietet zusätzlichen Rückhalteraum.  
 
Die Aa wird zwischen der alten und neuen Mündung des Krummen Baches auf einer Länge 
von rd. 100 m in nördliche Richtung verschwenkt. Geplant ist, das Querprofil der Aa links-
seitig zu verbreitern, die Böschungsseiten mit flacherer Böschungsneigung auszubilden 
und für die Aa, in Anlehnung an die Planung “Aa südlich Hülshoffstraße, eine Niedrigwas-
serrinne mit einer Breite von ca. 2,2 m und einer Tiefe von ca. 0,2 m zu erstellen. Danach 
weitet sich der Gewässerquerschnitt der Aa auf ca. 10 m Breite auf. Die Breite zwischen der 
Böschungsoberkante beträgt rd. 22 m. Das anstehende linksseitige Gelände, zwischen den 
parallel verlaufenden Gewässern Aa und Krummer Bach, wird um rd. 0,80 m abgesenkt. 
 
Die Hunnebecke wird rd. 40 m vor der Mündung in den Krummen Bach in die östlich gele-
gene, neue Sekundäraue des Krummen Baches verlegt. Mit einem rd. 50 m langen, leicht 
geschwungenen neuen Verlauf mündet die Hunnebecke rd. 30 m weiter östlich in den 
Krummen Bach. Mit einer rd. 0,40 m hohen Bodenschwelle erfolgt die Auslenkung in den 
neuen Gewässerverlauf. Bei stärkeren Abflüssen erfolgt der Abfluss über den alten und 
neuen Gewässerverlauf. 
 
Der Gewässerquerschnitt aller einbezogenen Gewässer wird wesentlich verbreitert. Alle 
Anschlüsse der neuen Gewässerverläufe erfolgen sohlgleich an die vorhandenen Gewäs-
sersohlen. Während der Baumaßnahme vorgefundene Drainagen werden wieder ange-
schlossen. 
 
Die im Planungsgebiet befindlichen Gehölzbestände bleiben weitestgehend erhalten und werden 
durch weitere Initialpflanzungen ergänzt  (s. Bepflanzungsplan). Der Bepflanzungsplan wurde vom 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz erstellt. Die Pflanzenwahl orientiert sich generell an der 
potenziell natürlichen Vegetation.  
 
Im Planungsabschnitt Krummer Bach ist im Bereich des Gewässerverlaufes keine Einsaat 
vorgesehen, dieser Bereich und der rechtsseitige Uferbereich verbleiben weitestgehend der 
gewässertypologischen Eigenentwicklung bzw. Sukzession überlassen. Es soll sich ein 
naturnahes Fließgewässer mit Auenanbindung entwickeln. Im Bereich der Sekundäraue ist 
zur Nutzung der Fläche als extensive Grünlandfläche linkseitig des Krummen Bachs in ei-
nem Abstand von mindestens 5 m zum Gewässer und östlich der Mulden eine Einsaat vor-
gesehen. Im Bereich des neuen Aa-Verlaufes ist zur Sicherung der Böschungen ebenfalls 
eine Einsaat vorgesehen.

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Im Planungsabschnitt werden Totholzelemente aus Baumkronen und Wurzelstubben lagerung s-
stabil eingebracht und gesichert. Aufgrund der deutlichen Profilvergrößerung wird der Abfluss für 
den Planungszustand trotz der unterschiedlichen Rauhigkeiten unter den heutigen Wasserspiegeln 
liegen, so dass der Einbau von Totholz im Gewässerquerschnitt schadlos ist. Totholz stellt für den 
Fließgewässertyp des Krummen Baches eine wichtige Lebensgrundlage für die wertgebenden 
Organismen und Tiere dar. Neben den Wurzeln der Ufergehölze erhöht Totholz im Fließgewässer 
die Substratrauigkeit der Gewässersohle und trägt zur entscheidenden Substratdiversität und E r-
höhung der Strömungs- und Feststoffdynamik bei. 
 
Die Pflege der Gehölzbestände beschränkt sich nach Abschluss der Maßnahme auf Fertig-
stellungs- und Entwicklungspflege. Die Unterhaltung des neuen Gewässerverlaufes be-
schränkt sich darauf, die Einwirkungen zu regulieren, die als „schädlich“ für Nutzungen 
gegenüber Dritten wirken. Ein Teil der Flächen wird langfristig der Auwaldentwicklung über-
lassen, um neben der Lebensraumfunktion auch die Nachlieferung von Totholz zu sichern. 
Die Flächen der Sekundäraue werden dauerhaft aus der intensiven landwirtschaftlichen 
Nutzung herausgenommen, so dass nutzungsbedingte Stoffeinträge minimiert werden. 
 
Die Planung ist mit der unteren Landschaftsbehörde, unteren Wasserbehörde, dem Unter-
haltungsverband und der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Der Krumme Bach wird 
vom Wasser- und Bodenverband Havixbeck-Roxel unterhalten. 
 
Die für die Verlegung genutzte n Flächen wurden als Kompensations - / Ausgleichsflächen ausge-
wiesen. Nach Abschluss der Maßnahme stehen die Flächen für eine extensive Grünlandnutzung 
zur Verfügung.  
 
Für die dargestellten Planu ngen und Maßnahmen im Ausbauabschnitt des Krummen Bachs wu r-
den die Kosten ermittelt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 620.000 €. 
 
Die Beibehaltung des jetzigen Zustandes (= Null-Lösung) widerspricht den Zielsetzungen und Vor-
gaben der WRRL.  Durch die Sekundäraue wird für Starkregenereignisse zusätzlicher Retention s-
raum oberhalb der Stadt geschaffen. Eine Verkleinerung der Sekundäraue bedeutet eine Verringe-
rung der Überschwemmungsflächen und des Retentionsraumes und ist nicht zielführend. 
 
2. Ausschreibung und Bau 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das III. Quartal 2015 geplant. Sie ist witterungsa b-
hängig, und die geplante Bauzeit wird drei Monate betragen. 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Von der Bezirksregierung Münster wurde aus dem Förderprogramm „Lebendige Gewässer“ eine 
Förderung in Höhe von bis zu 80% in Aussicht gestellt. Der Förderantrag wird nach der wasse r-
rechtlichen Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. 
 
Die Maßnahme ökologische Verbesserung des Krummen Bachs betrifft zum Teil Flächen, die b e-
reits als Kompensationsfläche ausgewiesen sind. Diesen Flächen sind Eingriffe verschiedener 
städtischer Vorhaben zugeordnet (Radweg Kanalstraße, Bebauungspläne Roxel Nord, Kinde r-
haus). Sie dienen der ökologischen Aufwertung der Flächen  am Krummen Bach . Die für die U m-
setzung der Kompensationsflächen bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von insgesamt 48.400 € 
fließen zu 100 % in den von der Stadt Münster zu tragenden Eigenanteil ein. Der zu tragende städ-
tischen Eigenanteil in Höhe von 20 % reduziert sich auf somit 75.600 €.

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V/0770/2014 
Die Kompensationsleistung zusätzlich beanspruchter Flächen wurde vom Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz ermit telt und dem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Sie steht der Stadt für zukünftige 
Eingriffe zur Verfügung. 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die ökologische Verbesserung des Krummen Bachs ist ein Genehmigungsverfahren nach § 68 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Der Antrag hierzu wurde am 16.07.2014 bei der unte-
ren Wasserbehörde gestellt. 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die für die Verlegung und ökologisch e Verbesserung des Krummen Bachs vorgesehenen Flächen 
befinden sich au sschließlich auf dem Gebiet der Stadt Münster (Stadtteil Nienberge ). Die Stadt 
Münster ist Eigentümerin aller beplanten Liegenschaften.Der Krumme Bach und die Aa bilden die 
Grenze zwischen dem Kreis Coesfeld bzw. der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Münster. Auf 
dem Gebiet des Kreises Coesfeld ist die Stadt Münster Grundstückseigentümerin der an die Aa 
angrenzenden Flächen. Der Kreis Coesfeld und die Gemeinde Havixbeck wurden im Vorfeld über 
die Planung informiert und haben dieser Planung zugestimmt. 
 
 
Die Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über 
die Maßnahme informiert. 
 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

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Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 2WL 10 (P) 2014
0DÀVWDELageplan  1 : 5 000/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
Krummer BachNaturnaher Ausbau und 
Stadtteil: Nienberge
½EHUVLFKWVODJHSODQPlanung
Plot 16.07.2014
11.2013%×PHU04.2014Scheloch
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Beratungsverlauf (2)

13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hülshoffstraße
  • Kanalstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0770/2014
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37