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V/0032/2017/1

Neubau einer Kindertageseinrichtung in Alt-Angelmodde im Bezirk Südost

Vorlagen 06.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2017, TOP 27

Anlage 9 Kostenaufstellung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 8 Raumprogramm für 3 Gruppen

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Ansehen

Anlage 9 Kostenaufstellung

615 Zeichen

3- Gruppen Kita in Alt Angelmodde

Kostengruppe Kosten in €

Grundstück

Herrichten und Erschließen

Bauwerkstkosten und
Baukonstruktion und

500 . Außenanlagen 180.000,00 €
Baunebenkosten 212.752,00 €
er Unvorhersehbares 55.000,00 €

Summe 2.114.863,00 €
Baumaßnahme

Budget gem
Errichtungsbeschluss

Unterschreitung
voraussichtlich

600 Ausstattung/ Einrichtung 180.000,00 €
(loses Mobiliar und feste Einbauten)

Investition gesamt Be 2.294.863,00 €
Investition ges. gem.
Errichtungsbeschluß

aufgestellt 17.03.2017
Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement

LA. i.A. Gabriel LA.
Sea Ga
Steinkamp Gabriel üpfken

Beschlussvorlage

8155 Zeichen

V/0032/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Alt-Angelmodde im Bezirk Südost  
- Errichtungsbeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei 
Gruppen auf der städtischen Fläche an der Straße Alt Angelmodde in Angelmodde zur Weiter-
entwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuung zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Grup-
pen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) 
 1 Gruppe für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren  (G3) 
 
und insgesamt 50 Plätze umfassen, davon 18 u3-Plätze und 32 ü3-Plätze.  
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich Mitte 2018 2019  erfolgen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf Grundlage des Errichtungsbeschlusses 
zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. Die Verwaltung wird aufgefordert 
eine vorhandene Planung auf ihre funktionale und wirtschaftliche Eignung zu prüfen und 
wenn möglich darauf zurückzugreifen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0032/2017/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Tigger, Herr Niehues, 
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5768, 492-5151 
E-Mail: 
Tigger@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0032/2017/1 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben 
zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein 
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahl-
verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
Der Rat nimmt weiterhin zu Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschreibung 
prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm  „Extra Zeit“ zu integrieren, um so den El-
tern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.  
 
4. Der Neubau der Kindertageseinrichtung in Alt Angelmodde erfolgt nach den Pläne n des Architek-
turbüros Scholz Architekten aus Senden (Anlage 4) als Wiederholungsplanung der Kita an der 
Marie – Curie Straße in Hiltrup (Anlage 2) (V/0800/2015 - V/0238/2016).  
 
5. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntn is genommen (An-
lage 5).  
 
6. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen we rden 
zur Kenntnis genommen (Anlage 6). 
 
7. Die Verwaltung wird aufgrund der Dringlichkeit ermächtigt, den Baubeginn so schnell wie mö glich 
herbei zu führen und daher die Gewerke Rohbau, Dachdecker und Fensterbauer  freihändig an 
die ausführenden Unternehmen der KiTa an der Marie – Curie Straße zu vergeben. 
 
5. Den in 2017 erforderlich werdenden außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW wird 
zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tage s-
betreuung“ durch Mittelumbuchungen aus Maßnahmen 0210 „Zusch. z. Ausbau Kita -Betr. (u3) 
freier Träger“ und 4200 „Umbau städt. Kitas  i. R. u3-Programm“. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planungs- und Baukostenberechnung auf der Grund-
lage der Berechnung für eine vorhandene Planung einer Drei-Gruppen-Kita ermittelt ist. 
dass die Kosten für den Neubau der KiTa in Alt Angelmodde auf der Grundl age der Kostenberec h-
nung nach DIN 276 vom 15.03.2016 für die Kita an der Marie  Curie Straße ermittelt werden. Es en t-
stehen Investitionskosten in Höhe von  2.791.000,00 €.  
 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4745 Neubau Kita Alt Angelmodde  
 
2017 
2018 
2019 
2.100.000 
391.000 
850.000 
800.000 
464.863 
 
Zeile 11 Auszahlung von aktivierba-
ren Zuwendungen 
   
Investitions-
maßnahme 
0210 Zusch. z. Ausbau  
Kita –Betr. (u3) freier Träger 
2018 
2019 
300.000 
180.000 
Zuschuss an 
Träger

- 3 - 
V/0032/2017/1 
Summe aller  
Auszahlungen * 
   2.791.000 
2.294.863 
 
 
* Im Rahmen des zu erstellenden Baubeschlusses werden die Haushaltsjahre sowie die daz u-
gehörigen Kosten entsprechend angepasst. 
 
 
 
 
* maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur. 
 
Die zur Finanzierung ab 2018 erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushalt s-
plan-Entwürfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit 
diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentl ichen 
Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt.  
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Le istungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist i nsoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
 
 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemei-
ne Umlagen 
2018 
2019 
2019ff. 
2020ff. 
147.000 
89.500 
355.000 
216.000 
Landeszu-
schüsse zu 
den Be-
triebskosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2018 
2019 
2019ff. 
2020ff. 
57.500 
35.000 
138.000 
84.000 
Elternbeiträ-
ge (Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 
2019 
2019ff. 
2020ff. 
408.000 
348.000 
984.500 
600.100 
Betriebskos-
tenzuschüs-
se für Kitas  
freier Träger 
* 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2018 ff 
 
78.610 
 
Folgeauf-
wand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2018 ff 
 
47.690 
 
Folgeauf-
wand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2018 ff 52.330 
 
Folgeauf-
wand 
Saldo 2019  670.130

- 4 - 
V/0032/2017/1 
Begründung: 
 
In den Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 01.03.2017 und der Be-
zirksvertretung Münster-Südost am 14.03.2017 wurde der Errichtungs- und Baubeschluss von den 
Mitgliedern des AKJF und der BV Südost geändert.  
 
Unter I. Sachentscheidung wurden die Beschlusspunkte 1, 2 und 3 geändert und die Punkte 4, 5, 6 
und 7 ersatzlos gestrichen. Der Punkt alt 8 wird zu Punkt 5 neu. 
 
Unter II. Finanzielle Auswirkungen wurde die Beschlussfassung geändert. Ein Finanzplan für eine drei 
Gruppen Einrichtung ist eingefügt. 
 
Der Neubau der Kindertageseinrichtung Alt Angelmodde wird vor dem Hintergrund der verkehrlichen 
Situation um zwei Gruppen reduziert. Die Verwaltung wird einen Baubeschluss für eine drei Gruppen 
Einrichtung vorlegen, in dem die verkehrliche Situation der Straße Alt Angelmodde umfassend darge-
legt wird und in dem auf dem städtischen Kita-Grundstück ausreichend Park- und Wendemöglichkei-
ten berücksichtigt werden.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlussfassung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien in der geänderten Fassung zu übernehmen. 
 
 
 
 
I.V.       I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal      Matthias Peck 
Stadtdirektor      Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan Angelmodde 
Anlage 2: Lageplan Hiltrup 
Anlage 3: Raumprogramm 
Anlage 4: Grundriss EG/OG 
Anlage 5: Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien 
Anlage 6: Barrierefreiheit / Design für alle 
Anlage 7: Folgekostenrechnung 
Anlage 8: Raumprogramm für drei Gruppen 
Anlage 9: Kostenaufstellung

Anlage 8 Raumprogramm für 3 Gruppen

1730 Zeichen

Raumprogramm Kita Alt Angelmodde 
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2 
– 6 Jahren . 
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
 
    Eine Reduzierung des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion ist  
bereits enthalten. 
 
 Maximale anerkennungsfähige 
Gesamtfläche  
= 555 qm (3 x 185 qm) 
     
A1 Gruppenraum 3 43 129   
A2 Nebenraum 3 17 51   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 5 15   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 19 38   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 17 51   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 53 53 ca. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    386   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    61   
Kindertageseinrichtung gesamt 447 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 108 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
900 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 03.03.2017

Beratungsverlauf (3)

14.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinkamp
  • Marie-Curie-Straße
  • Alt Angelmodde 2017

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0032/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37