V/0806/2017
Abschiebungen nach Afghanistan
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Anlage-1-20170704 - Antrag SPD-öDP-Piraten
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2017 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de Piraten/ÖDP im Rat der Stadt Münster Tel. (0251) 76 02 67 43 04.07.2017 Resolution „Abschiebestopp nach Afghanistan“ Der Rat der Stadt Münster fordert den Oberbürgermeister auf, sich in den Gremien des Deutsche Städtetags dafür einzusetzen, seinen Einfluss in Bund und Land dazu zu nutzen, Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern. Begründung: In Afghanistan gibt es derzeit keine sicheren Regione n. Bei Kämpfen und Anschlägen gab es im vergangenen Jahr so viele zivile Opfer wie noch nie. Für rückgeführte Geflüchtete ist es erst recht nicht sicher. Der UNHCR-Bericht für 2016 stellt fest, dass das gesamte Staatsgebiet Afg hanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des e uropäischen Flüchtlingsrechts betroffen ist. Zwischen sicheren und unsicheren Regionen könne man aufgrund der sich ständig ändernden Sicherhei tslage in dem Bürgerkriegsland nicht unterscheiden. Der UNHCR lehnt da her Abschiebungen ab. Dieser Auffassung schließt sich der Rat der Stadt Münster mit dieser Resolution an. Eine Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan entspricht in keiner Weise den humanitären Werten der Stadt Münster. Gez. Dr. Michael jung Franz Pohlmann und Fraktion und Ratsgruppe
Anlage-2-20170712 - Antrag DIE LINKE
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12.07.17
Ersetzungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zum Ratsantrag der SPD
und ÖDP (A-R/0048/2017)
Keine Abschiebungen nach Afghanistan!
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt Münster hält daran fest auch weiterhin keine Abschiebungen nach
Afghanistan durchzuführen.
2. Die Stadt Münster begrüßt das von der Bundesregierung derzeitig beschlossene
Moratorium und die Überprüfung der Sicherheitslage in Afghanistan.
3. Die Stadt Münster fordert Bundes- und Landesregierung auf, neben des Stopps
von Abschiebungen in das Herkunftsland auch keine Abschiebungen von Afghanischen
Staatsangehörigen in andere (EU-) Länder durchzuführen.
4. Die Stadt Münster bittet ihren Oberbürgermeister, sich auch im Rahmen seines
Amtes beim Deutschen Städtetag für die vorgenannten Punkte einzusetzen.
Begründung:
Laut einem Lagebericht des UNHCR von Dezember wurden allein im ersten Halbjahr
2016 1.601 zivile Tote und 3.565 verletze Zivilpersonen dokumentiert. Die Zahl
der durch bewaffnete Konflikte innerhalb Afghanistans Vertriebenen stieg
nochmals um 530.000 Personen. Der UNHCR hat außerdem explizit darauf
hingewiesen, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem
innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen ist und es nicht möglich sei,
bestimmte Regionen als sichere und zumutbare Fluchtalternativen anzusehen.
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DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Achtermannstraße 19
48143 Münster
Telefon 02 51 / 9 81 60 51
An den Oberbürgermeister
Nach dem schweren Terroranschlag in Kabul in direkter Nähe der Deutschen
Botschaft sollen Abschiebungen nach Afghanistan auf Beschluss der Bundesregierung
vorerst nicht mehr erfolgen. Das Auswärtige Amt soll nun zunächst eine neue
Beurteilung der Sicherheitslage vorlegen. Darauf hatten sich zuvor Außenminister
Gabriel und Innenminister de Maizière geeinigt, wie die SZ berichtete. Diese
Beurteilungen dienen Behörden und Gerichten als Grundlage für Entscheidungen
über Asylanträge von Bürgern der jeweiligen Staaten.
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ortrud Philipp, Heiko Wischnewski
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0806/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Abschiebungen nach Afghanistan Beratungsfolge 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster begrüßt das von der Bundesregierung beschlossene Moratorium, also die vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen des Bundesamts für Migra- tion und Flüchtlinge über Asylbegehren aus Afghanistan geflüchteter Personen wäh- rend der Überprüfung der Sicherheitslage in diesem Land. 2. Der Rat der Stadt Münster bittet den Oberbürgermeister, sich in den Gremien des Deutschen Städtetags dafür einzusetzen, dass dieser seinen Einfluss in Bund und Ländern dazu nutzt, Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern, damit auch be- reits negativ beschiedene afghanische Asylbewerber einstweilen von Abschiebungen verschont werden. II. Finanzielle Auswirkungen: (kein zusätzlicher haushaltswirksamer Finanzierungsbedarf) Begründung: Nach dem verheerenden Anschlag vor der deutschen Botschaft in Afghanistan am 30.05.2017, bei dem mehr als 60 Menschen verstorben sind, hatten SPD, Piraten und ÖDP einerseits und DIE LINKE andererseits Resolutionsentwürfe für Abschiebestopps nach Afghanistan in den Rat eing ebracht. Der Rat hatte diese Anträge in seiner Sitzung am 12.07.2017 in den Haupt- und Finanzausschuss verwie- sen. Die Stadt Münster kann als kommunale Ausländerbehörde nach dem Asyl -, Duldungs- und Bleibe- rechtsverfahren, das in der Regie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge steht und wie a lles Verwaltungshandeln der Nachprüfung unabhängiger Gerichte unterliegt, nur noch in sehr beschrän k- tem Maße über humanitäre Aufenthaltsrechte oder Duldung (vorübergehende Aussetzung der Au s- reisepflicht) abgelehnter Asylbewerber entscheiden. Sie prüft dabei, ob und voraussichtlich wie lange es tatsächlich oder rechtlich unmögli ch ist, die Ausreisepflicht durchzusetzen, oder ob dringende h u- manitäre, persönliche oder erhebliche öffentliche Gründe eine vorübergehende weit ere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Bei dieser Beurteilung darf die Stadt keine eigenen Einschätzungen - et- wa zur Sicherheitslage in Afghanistan - zugrunde legen, die der Auffassung des zuständigen Bu n- desamtes widersprechen. Entsprechend verschwindend gering ist die ta tsächliche Möglichkeit der Stadt Münster, aus Sicherheitsgründen auf Abschiebungen nach Afghanistan Einfluss zu nehmen. Vorlagen-Nr.: V/0806/2017 Auskunft erteilt: Herr Niemeyer Ruf: 492 30 00 E-Mail: Niemeyer@stadt-muenster.de Datum: 13.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0806/2017 Vom Grundsatz her gilt auf Bundesebene die Auffassung unverändert fort, in der sich Bundesinne n- minister Thomas de Maizière mit Bundesminister Sigmar Gabriel einig sind, nämlich dass es im No r- den von Afghanistan und auch in Teil en von Kabul durchaus sichere Bereiche gebe, in die eine A b- schiebung prinzipiell möglich sei. Zudem zielten die radikalislamischen Taliban auf Repräse ntanten des Systems - Polizisten, Botschaften, westliche Hotels. Die normale Bevölkerung sei zwar Opfer, aber nicht Ziel der Taliban. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) hat einem Bericht der Süddeutschen Ze i- tung vom 02.07.2017 zufolge Asylentscheidungen für afghanische Staatsangehörige kurzfristig au s- gesetzt. Das Bundesamt warte nach den jüngsten schweren Anschlägen etwa in der Hauptstadt K a- bul auf eine neue Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung. Das Bundesamt habe bestätigt, dass "vor dem Hintergrund der vom Auswärtigen Amt zugesagten kurzfris- tigen Neubewertung der Sicherheitslage" eine "Rückpriorisierung" von Anträgen afghanischer Staat s- angehöriger erfolgt sei. Wann das Auswärtige Amt die neue Analyse zur Sicherheitslage in Afghani s- tan vorlege, sei unklar. Dies bedeute, dass das Bundesamt weiterhin Erst - und Folgeanträge auf Asyl von Afghanen annehme und auch das Asylverfahren einschlie ßlich eines vorgegebenen Interviews des Antragstellers bearbeite. Es würden jedoch keine a bschließenden Entscheidungen über ein Asyl in Deutschland getroffen. Eine Sprecheri n des Bu ndesamts habe hervorgehoben, dass es sich bei der "Rückpriorisierung" um eine kurzfristige Maßnahme handele. Die zwangsweise Rückführung von Menschen aus der Bundesrepublik nach Afghanistan, deren Asyl- antrag bereits vor dem Moratorium abgelehnt wo rden ist, ist am 12.9.2017 wieder aufgenommen worden. Vorwiegend stehen dabei Straftäter und Gefährder im Fokus. Eine generelle Rüc kführung aller abgelehnten Asylbewerber/innen ist derzeit nicht erkennbar. Sollte sich an dieser Situation etwas ändern, dann aufgrund eines neuen Lageberichtes über die Entwicklung in Afghanistan. Dieser Lage- bericht ist dann auch für die Stadt Münster bindend, da sie auch in Zukunft ke ine Spielräume für eine eigene Lagebeurteilung in Afghanistan haben wird. Über einen generellen Abschiebestopp, wie er im Aufenthaltsgesetz NRW vorgesehen ist, kann eben- falls nicht die Stadt Münster, sondern nur die Landesregierung entscheiden. Und das auch nur für die Dauer von drei Monaten. Die Westfälischen Nachrichten berichteten am 14.07.2017 , dass die neue Landesregierung keinen Abschiebestopp für Afghanistan plane. Somit verbleibt der Stadt im Rahmen des geltenden Rechts als einzige Möglichkeit zu prüfen, ob es im konkreten Einzelfall außerhalb der Sicherheitslage in Afghanistan weitere Grü nde für ein Ausse t- zen der Abschiebung gibt. Diese Prüfung führt die hiesige Ausländerbehörde unter der Au fsicht der zuständigen Beigeordneten regelmäßig durch. Bislang ist es nach dem Anschlag in Münster noch zu keiner Abschiebung nach Afghanistan gekommen. Damit sind der Ratsantrag A-R/0048/2017 und der Ersetzungsantrag dazu erledigt. i. V. gez. Wilkens Stadträtin Anlagen: Antrag SPD ÖDP Piraten Antrag DIE LINKE Resolution Abschiebestopp nach Afghanistan
Anlage-3-a-r-0063Resolution Abschiebestopp nach Afghanistan rot_linke_ödp_piraten...
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0063/2017 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Achtermannstraße 19 48143 Münster Tel. (0251) 9 81 60 51 Piraten/ÖDP im Rat der Stadt Münster Tel. (0251) 76 02 67 43 20.09.2017 Resolution „Abschiebestopp nach Afghanistan“ Antrag zur sofortigen Beschlussfassung Der Rat der Stadt Münster fordert den Oberbürgermeister auf, sich in den Gremien des Deutschen Städtetags dafür einzusetzen, seinen Einfluss in Bund und Land dazu zu nutzen, Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern. Begründung: In Afghanistan gibt es derzeit keine sicheren Regione n. Bei Kämpfen und Anschlägen gab es im vergangenen Jahr so viele zivile Opfer wie noch nie. Für rückgeführte Geflüchtete ist es erst recht nicht sicher. Der UNHCR-Bericht für 2016 stellt fest, dass das gesamte Staatsgebiet Afg hanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des e uropäischen Flüchtlingsrechts betroffen ist. Zwischen sicheren und unsicheren Regionen könne man aufgrund der sich ständig ändernden Sicherhei tslage in dem Bürgerkriegsland nicht unterscheiden. Der UNHCR lehnt da her Abschiebungen ab. Dieser Auffassung schließt sich der Rat der Stadt Münster mit dieser Resolution an. Eine Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan entspricht in keiner Weise den humanitären Werten der Stadt Münster. gez. Dr. Michael Jung Rüdiger Sagel Franz Pohlmann und Fraktion und Fraktion und Ratsgruppe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Bahnhofstraße 9
- Achtermannstraße 19
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0806/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37