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V/0806/2017

Abschiebungen nach Afghanistan

Vorlagen 13.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 39

Anlage-1-20170704 - Antrag SPD-öDP-Piraten

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Anlage-2-20170712 - Antrag DIE LINKE

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Beschlussvorlage

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Anlage-3-a-r-0063Resolution Abschiebestopp nach Afghanistan rot_linke_ödp_piraten...

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Anlage-1-20170704 - Antrag SPD-öDP-Piraten

1545 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2017  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de  
 
 
 
 
 
 
Piraten/ÖDP im Rat der Stadt 
Münster 
 
Tel. (0251) 76 02 67 43 
 
 
 
 
04.07.2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Resolution „Abschiebestopp nach  
Afghanistan“ 
 
 
Der Rat der Stadt Münster fordert den Oberbürgermeister auf, sich in 
den Gremien des Deutsche Städtetags dafür einzusetzen, seinen Einfluss 
in Bund und Land dazu zu nutzen, Abschiebungen nach Afghanistan zu 
verhindern.  
 
 
Begründung: 
 
In Afghanistan gibt es derzeit keine sicheren Regione n. Bei Kämpfen und 
Anschlägen gab es im vergangenen Jahr so viele zivile  Opfer wie noch nie. Für 
rückgeführte Geflüchtete ist es erst recht nicht sicher.   Der UNHCR-Bericht für 
2016 stellt fest, dass das gesamte Staatsgebiet Afg hanistans von einem 
innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des e uropäischen 
Flüchtlingsrechts betroffen ist. Zwischen sicheren und  unsicheren Regionen 
könne man aufgrund der sich ständig ändernden Sicherhei tslage in dem 
Bürgerkriegsland nicht unterscheiden. Der UNHCR lehnt da her Abschiebungen 
ab. Dieser Auffassung schließt sich der Rat der Stadt Münster mit dieser 
Resolution an.  
 
Eine Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan entspricht in keiner 
Weise den humanitären Werten der Stadt Münster.   
 
Gez.  
Dr. Michael jung  Franz Pohlmann   
und Fraktion   und Ratsgruppe

Anlage-2-20170712 - Antrag DIE LINKE

2119 Zeichen

12.07.17      
Ersetzungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zum Ratsantrag der SPD 
und ÖDP (A-R/0048/2017)
Keine Abschiebungen nach Afghanistan!
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt Münster hält daran fest auch weiterhin keine Abschiebungen nach
Afghanistan durchzuführen.
2. Die Stadt Münster begrüßt das von der Bundesregierung derzeitig beschlossene
Moratorium und die Überprüfung der Sicherheitslage in Afghanistan.
3. Die Stadt Münster fordert Bundes- und Landesregierung auf, neben des Stopps
von Abschiebungen in das Herkunftsland auch keine Abschiebungen von Afghanischen
Staatsangehörigen in andere (EU-) Länder durchzuführen.
4. Die Stadt Münster bittet ihren Oberbürgermeister, sich auch im Rahmen seines
Amtes beim Deutschen Städtetag für die vorgenannten Punkte einzusetzen.
Begründung: 
Laut einem Lagebericht des UNHCR von Dezember wurden allein im ersten Halbjahr
2016 1.601 zivile Tote und 3.565 verletze Zivilpersonen dokumentiert. Die Zahl
der durch bewaffnete Konflikte innerhalb Afghanistans Vertriebenen stieg
nochmals um 530.000 Personen. Der UNHCR hat außerdem explizit darauf
hingewiesen, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem
innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen ist und es nicht möglich sei,
bestimmte Regionen als sichere und zumutbare Fluchtalternativen anzusehen.
1/2
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Achtermannstraße 19
48143 Münster
Telefon 02 51 / 9 81 60 51
 
An den Oberbürgermeister

Nach dem schweren Terroranschlag in Kabul in direkter Nähe der Deutschen
Botschaft sollen Abschiebungen nach Afghanistan auf Beschluss der Bundesregierung
vorerst nicht mehr erfolgen. Das Auswärtige Amt soll nun zunächst eine neue
Beurteilung der Sicherheitslage vorlegen. Darauf hatten sich zuvor Außenminister
Gabriel und Innenminister de Maizière geeinigt, wie die SZ berichtete. Diese
Beurteilungen dienen Behörden und Gerichten als Grundlage für Entscheidungen
über Asylanträge von Bürgern der jeweiligen Staaten.
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ortrud Philipp, Heiko Wischnewski
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Münster
                        
2/2

Beschlussvorlage

6047 Zeichen

V/0806/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abschiebungen nach Afghanistan 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster begrüßt das von der Bundesregierung beschlossene Moratorium, 
also die vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen des Bundesamts für Migra-
tion und Flüchtlinge über Asylbegehren aus Afghanistan geflüchteter Personen wäh-
rend der Überprüfung der Sicherheitslage in diesem Land.  
2. Der Rat der Stadt Münster bittet den Oberbürgermeister, sich in den Gremien des 
Deutschen Städtetags dafür einzusetzen, dass dieser seinen Einfluss in Bund und 
Ländern dazu nutzt, Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern, damit auch be-
reits negativ beschiedene afghanische Asylbewerber einstweilen von Abschiebungen 
verschont werden.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: (kein zusätzlicher haushaltswirksamer Finanzierungsbedarf) 
 
Begründung: 
 
Nach dem verheerenden Anschlag vor der deutschen Botschaft in Afghanistan am 30.05.2017, bei 
dem mehr als 60 Menschen verstorben sind, hatten SPD, Piraten und ÖDP einerseits und DIE LINKE 
andererseits Resolutionsentwürfe für Abschiebestopps nach Afghanistan in den Rat eing ebracht. Der 
Rat hatte diese Anträge in seiner Sitzung am 12.07.2017 in den Haupt- und Finanzausschuss verwie-
sen. 
 
Die Stadt Münster kann als kommunale Ausländerbehörde nach dem Asyl -, Duldungs- und Bleibe-
rechtsverfahren, das in der Regie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge steht und wie a lles 
Verwaltungshandeln der Nachprüfung unabhängiger Gerichte unterliegt,  nur noch in sehr beschrän k-
tem Maße über humanitäre Aufenthaltsrechte oder Duldung (vorübergehende Aussetzung der Au s-
reisepflicht) abgelehnter Asylbewerber entscheiden. Sie prüft dabei, ob und voraussichtlich wie lange 
es tatsächlich oder rechtlich unmögli ch ist, die Ausreisepflicht durchzusetzen, oder ob dringende h u-
manitäre, persönliche oder erhebliche öffentliche Gründe eine vorübergehende weit ere Anwesenheit 
im Bundesgebiet erfordern. Bei dieser Beurteilung darf die Stadt keine eigenen Einschätzungen - et-
wa zur Sicherheitslage in Afghanistan - zugrunde legen, die der Auffassung des zuständigen Bu n-
desamtes widersprechen. Entsprechend verschwindend gering ist die ta tsächliche Möglichkeit der 
Stadt Münster, aus Sicherheitsgründen auf Abschiebungen nach Afghanistan Einfluss zu nehmen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0806/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Niemeyer 
Ruf: 
492 30 00 
E-Mail: 
Niemeyer@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0806/2017 
 
Vom Grundsatz her gilt auf Bundesebene die Auffassung unverändert fort, in der sich Bundesinne n-
minister Thomas de Maizière mit Bundesminister Sigmar Gabriel einig sind, nämlich dass es im No r-
den von Afghanistan und auch in Teil en von Kabul durchaus sichere Bereiche gebe, in die eine A b-
schiebung prinzipiell möglich sei. Zudem zielten die radikalislamischen Taliban auf Repräse ntanten 
des Systems - Polizisten, Botschaften, westliche Hotels. Die normale Bevölkerung sei zwar Opfer, 
aber nicht Ziel der Taliban.  
 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) hat einem Bericht der Süddeutschen Ze i-
tung vom 02.07.2017 zufolge Asylentscheidungen für afghanische Staatsangehörige kurzfristig au s-
gesetzt. Das Bundesamt warte nach den  jüngsten schweren Anschlägen etwa in der Hauptstadt K a-
bul auf eine neue Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan durch die Bundesregierung. Das 
Bundesamt habe bestätigt, dass "vor dem Hintergrund der vom Auswärtigen Amt zugesagten kurzfris-
tigen Neubewertung der Sicherheitslage" eine "Rückpriorisierung" von Anträgen afghanischer Staat s-
angehöriger erfolgt sei. Wann das Auswärtige Amt die neue Analyse zur Sicherheitslage in Afghani s-
tan vorlege, sei unklar. Dies bedeute, dass das Bundesamt weiterhin Erst - und Folgeanträge auf Asyl 
von Afghanen annehme und auch das Asylverfahren einschlie ßlich eines vorgegebenen Interviews 
des Antragstellers bearbeite. Es würden jedoch keine a bschließenden Entscheidungen über ein Asyl 
in Deutschland getroffen. Eine Sprecheri n des Bu ndesamts habe hervorgehoben, dass es sich bei 
der "Rückpriorisierung" um eine kurzfristige Maßnahme handele. 
 
Die zwangsweise Rückführung von Menschen aus der Bundesrepublik nach Afghanistan, deren Asyl-
antrag bereits vor dem Moratorium abgelehnt wo rden ist, ist am 12.9.2017 wieder aufgenommen 
worden. Vorwiegend stehen dabei  Straftäter und Gefährder  im Fokus. Eine generelle Rüc kführung 
aller abgelehnten Asylbewerber/innen ist derzeit nicht erkennbar. Sollte sich an dieser Situation etwas 
ändern, dann aufgrund eines neuen Lageberichtes über die Entwicklung in Afghanistan. Dieser Lage-
bericht ist dann auch für die Stadt Münster bindend, da sie auch in Zukunft ke ine Spielräume für eine 
eigene Lagebeurteilung in Afghanistan haben wird. 
 
Über einen generellen Abschiebestopp, wie er im Aufenthaltsgesetz NRW vorgesehen ist, kann eben-
falls nicht die Stadt Münster, sondern nur die Landesregierung entscheiden. Und das auch nur für die 
Dauer von drei Monaten. Die Westfälischen Nachrichten berichteten am 14.07.2017 , dass die neue 
Landesregierung keinen Abschiebestopp für Afghanistan plane. 
 
Somit verbleibt der Stadt im Rahmen des geltenden Rechts als einzige Möglichkeit zu prüfen, ob es 
im konkreten Einzelfall außerhalb der Sicherheitslage in Afghanistan weitere Grü nde für ein Ausse t-
zen der Abschiebung gibt. Diese Prüfung führt die hiesige Ausländerbehörde unter der Au fsicht der 
zuständigen Beigeordneten regelmäßig durch. Bislang ist es nach dem Anschlag in Münster noch zu 
keiner Abschiebung nach Afghanistan gekommen. 
 
Damit sind der Ratsantrag A-R/0048/2017 und der Ersetzungsantrag dazu erledigt.  
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Antrag SPD ÖDP Piraten 
Antrag DIE LINKE 
Resolution Abschiebestopp nach Afghanistan

Anlage-3-a-r-0063Resolution Abschiebestopp nach Afghanistan rot_linke_ödp_piraten...

1677 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0063/2017 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
 
 
 
 
DIE LINKE. Ratsfraktion 
Münster 
 
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Tel. (0251) 9 81 60 51 
 
 
 
 
 
 
Piraten/ÖDP im Rat der Stadt 
Münster 
 
Tel. (0251) 76 02 67 43 
 
 
 
 
20.09.2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Resolution „Abschiebestopp nach  
Afghanistan“ 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Der Rat der Stadt Münster fordert den Oberbürgermeister auf, sich in 
den Gremien des Deutschen Städtetags dafür einzusetzen, seinen 
Einfluss in Bund und Land dazu zu nutzen, Abschiebungen nach 
Afghanistan zu verhindern.  
 
 
Begründung: 
 
In Afghanistan gibt es derzeit keine sicheren Regione n. Bei Kämpfen und 
Anschlägen gab es im vergangenen Jahr so viele zivile  Opfer wie noch nie. Für 
rückgeführte Geflüchtete ist es erst recht nicht sicher.   Der UNHCR-Bericht für 
2016 stellt fest, dass das gesamte Staatsgebiet Afg hanistans von einem 
innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des e uropäischen 
Flüchtlingsrechts betroffen ist. Zwischen sicheren und  unsicheren Regionen 
könne man aufgrund der sich ständig ändernden Sicherhei tslage in dem 
Bürgerkriegsland nicht unterscheiden. Der UNHCR lehnt da her Abschiebungen 
ab. Dieser Auffassung schließt sich der Rat der Stadt Münster mit dieser 
Resolution an.  
 
Eine Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan entspricht in keiner 
Weise den humanitären Werten der Stadt Münster.   
 
 
gez.  
Dr. Michael Jung  Rüdiger Sagel  Franz Pohlmann  
und Fraktion   und Fraktion  und Ratsgruppe

Beratungsverlauf (2)

20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße 9
  • Achtermannstraße 19

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Details

Aktenzeichen
V/0806/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37