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V/0419/2020

Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums, Prinz-Eugen-Straße 27, 48151 Münster

Vorlagen 14.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 29.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_V_0419_2020

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

6029 Zeichen

V/0419/2020 
V/0419/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums, Prinz-Eugen-Straße 27, 48151 Münster 
hier: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes des Wilhelm -Hittorf-
Gymnasiums mit dem als Anlage beigefügten Raumprogramm und beauftragt die Verwaltung, auf 
der Grundlage de s Siegerentwurfs des im Jahr 2000 durchgeführten Architektenwettbewerbs die 
Planung einschl. Kostenermittlung zu erarbeiten und den Errichtungsbeschluss herbeizuführen.  
2.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst Planungskosten in Höhe von 350.000 € anfallen 
werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mi t dem Erric h-
tungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen 
Haushaltsplanung angemeldet. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
19.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

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V/0419/2020 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungsko s-
ten Erweiterung Schulgebäude“: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4720 Planungskosten Erw. 
Schulgebäude 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
2020 350.000 Haushaltsansatz:  
1.870.000€. 
Davon anteilig 350.000 
€ für die Erweiterung 
des Wilhelm-Hittorf-
Gymnasiums 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ zur Verfügung. 
 
 
 
Begründung: 
 
Um die Raumbedarfe des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums unter Berücksichtigung der Rückkehr zu   G 9 
decken zu können , ist eine bauliche Erweiterung erforder lich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 
12.12.2018 auf der Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von 
Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1“beschlossen, für das 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium eine Machbarkeitsstudie zu erstellen mit dem Ziel, di e aktuell festgelegte 
Vierzügigkeit fortzuschreiben. Der Rat hat beschlossen, für das Wilhelm -Hittorf-Gymnasium neben 
den fehlenden Unterrichtsräumen auch ein Forum einzuplanen.  
 
Zur Verkürzung bzw. Beschleunigung des Verfahrens wurde auf Planungen des Si egerentwurfes aus 
einem Wettbewerbsverfahren aus dem Jahr 2000 zurückgegriffen und in enger Absprache mit der 
Schulleitung und dem Freundeskreis Hittorf -Forum dieser Entwurf hinsichtlich der fehlenden Räume 
überprüft und abgestimmt. Diese Prüfung sollte au fzeigen, dass sich auch das neue Raumprogramm 
weitestgehend in dem alten Entwurf unterbringen lässt.  Das Ziel von Machbarkeitsstudien, die Mö g-
lichkeiten einer Erweiterung um die erforderlichen Raumprogramme zu prüfen, konnte durch dieses 
Verfahren erreicht werden, sodass dies als Machbarkeitsstudie angesehen werden kann. 
 
Unter Berücksichtigung der seit dem damaligen Wettbewerb geänderten Anforderungen ist der En t-
wurf aus dem Wettbewerbsverfahren gemeinsam geprüft worden. Im Ergebnis kann festgehalten 
werden, dass das neu definierte Raumprogramm mit dem damaligen Entwurf realisiert werden kann. 
Offen ist lediglich die Frage, ob die Gebäudekubatur des künftigen Neubaus im Bereich des Forums 
etwas erweitert werden muss, damit das im Souterrain liegende Fo rum zusammen mit der Galerie im 
Erdgeschoss Sitzplätze für 480 Personen ausweisen kann und eine Nutzung als Versammlungsstätte 
für diese Personenzahl gewährleistet wird. Dies muss im weiteren Verfahren überprüft werden. Der 
Entwurf ermöglicht eine vom übri gen Schulgebäude getrennte autarke Nutzung des Forums auch für 
externe Nutzungen. Im Anschluss an das Forum liegt ein Musikraum, der direkt an den Altbau anbi n-
det. Im ersten Obergeschoss könnten zwei Fachräume für Informatik und ein digitales Labor/ eine A rt 
„Forscherzentrum“ entstehen. Aufgrund der Art des Neubaus kann auch dieses Forscherzentrum a u-

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V/0419/2020 
tark von einem externen Personenkreis genutzt werden. Ein weiterer Fachraum für Naturwissenschaf-
ten mit angrenzendem Sammlungsraum ist auf diesem Geschoss vorge sehen. Im 2. OG sollen 4 
Mehrzweckräume und ein Sammlungsraum geschaffen werden. 
Der Aufzug im Neubau gewährleistet die barrierefreie Anbindung zum Altbau. 
 
Durch die Erweiterung und einige Umbauarbeiten im Bestandsgebäude lässt sich das Raumpr o-
gramm für e in 4-zügiges Gymnasium erfüllen. Mit dem Rückbau der im Altbau liegenden Informati k-
räume zu Unterrichtsräumen sowie weiterer Umfunktionierung bisheriger Mehrzweckräume lassen 
sich die für die Umstellung auf G 9 erforderlichen Unterrichtsäume nachweisen.  
 
Im Neubau ist unter Berücksichtigung dieser Umnutzungen im Bestandsgebäude dann folgendes 
Raumprogramm unterzubringen: 
 
Forum mit 365 m², Galerie mit 83 m² (ggfls. geringe Flächenausweitung zur Unterbringung von 480 
Personen erforderlich) 
Musikraum mit 56 m² 
3 Informatikräume à 75 m² (davon 1 Raum digitales Labor) 
1 Fachraum für Naturwissenschaften mit 75 m² 
1 Sammlungs- und Vorbereitungsraum mit 50 m² 
4 Mehrzweckräume à 75 m² 
1 Sammlungsraum mit 50 m² 
 
Da die Pläne aus dem Wettbewerbsverfahren nur unwesent lich verändert werden müssen, soll die 
Erweiterung des Wilhelm -Hittorf-Gymnasiums auf der Grundlage des Siegerentwurfs aus dem Wet t-
bewerbsverfahren aus dem Jahr 2000 realisiert werden.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Raumprogramm

Anlage 1_V_0419_2020

634 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0419/2020 
 
 
 
Raumbedarf zur Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums (V/0705/2018/2)  
 
 
 
Anzahl Raumart m² je Raum Gesamt m² 
1 Forum 365*              365 
1 Galerie 83 83 
1 Fachraum für Naturwissenschaft 75 75 
1 Sammlungs- und Vorbereitung s-
raum 
50 50 
1 Fachraum für Kunst 56 56 
3 Fachraum für Informatik 75              225 
4 Mehrzweckraum 75              300 
1  Sammlungsraum 50 50 
              1.204 m² 
 
 
*Eine zusätzliche Erweiterung der Gebäudekubatur könnte erforderlich werden, damit für 480 Personen Sitz -
plätze im Bereich des Forums und der Galerie geschaffen werden können.

Anlage A

1983 Zeichen

Anlage A zur V/0419/2020 
Kurzüberblick 
Das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium soll auf der Grundlage des ehemaligen Siegerentwurfs des Jah-
res 2000 um die fehlenden Räume zur Umstellung auf G 9 sowie eines Forums erweitert werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet:  
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung“. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 350.000 € 
zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums werden u. a. 
die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beratungsverlauf (5)

09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 29.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Prinz-Eugen-Straße 27

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Details

Aktenzeichen
V/0419/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37