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V/0730/2022

Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2022 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße

Vorlagen 11.11.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 14.12.2022, TOP 6

Anlage A

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V_0730_2022_Anlage_1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1213 Zeichen

Anlage A zur V/0730/2022 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird die Höhe des Zuschusses an den SC Preußen Münster für die 
Betriebskosten des städtischen Stadions an der Hammer Straße vorgeschlagen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel gemäß dem ISM-Prozess verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit breitem Freizeit-und Sportangebot“. 
Es werden Mittel für Betriebskosten für das städtische Stadion an der Hammer Straße zur 
Verfügung gestellt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Unterstützung des SC Preußen Münster ist eine vollständige freiwillige Leistung. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

V_0730_2022_Anlage_1

2309 Zeichen

PREUSSEN MÜNSTER.
TRADITION MIT ZUKUNFT. en eitoeler 06

Deutscher Vizemeister 1951
Deutscher Amatcurmeister 1994
Fiffi-Gerritzen-Weg 1

48153 Münster

Telefon: 0251 98727 - 0

Telefax: 0251 98727 - 40
Wwww.scpreussen-muenster.de
info@scpreussen-muenster.de

Sitz und Handelsregister: Münster
AG Münster HRB 17203

Sportclub Preußen Münster 0b GmbH & Co. KGaA

Stadt Münster Aufsichtsratsvorsitzender:
Christoph Strässer

Thomas Paal Bankverbindung;

Klemensstr aße 10 Sparkasse Münsterland Ost

IBAN: DES2 4005 0150 0034 4360 63
BIC: WELADEDIMST
USt-ID: DE 318175374
48143 Münster Komplementärin:

Sportclub Preußen Münster 06
Geschäftsführungsgesellschaft mbH

Sitz und Handelsregister: Münster

AG Münster HRB 17147,

vertreten durch die Geschäftsführer

Albrecht Dörries, Ole Kittner, Peter Niemeyer

Münster, 29.09.2022

Beantragung eines Zuschusses

Sehr geehrter Herr Paal,

hiermit beantragen wir gem. $1, Absatz 2 des Zuschussvertrages sowie gem. Grundlage des neu
abgeschlossenen Pachtvertrages den nachfolgend skizzierten Zuschuss.

Elektronisch erhalten Sie am Donnerstag, den 29.09.2022, folgende Unterlagen, die Ihnen durch
die von uns beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schlotmann und Partner, Herrn

Deutsch, zugeschickt werden:

o Testat des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss der SC Preußen Münster 06
GmbH & Co. KGaA per 30.06.2022
o Trennungsrechnung Stadion- und Spielbetrieb des Kalenderjahres 2021 mit Bestätigung

des Wirtschaftsprüfers

Weiterhin erhalten sie per Email als Anlage:

o Forecast für die Spielzeiten 2022/22, 2023/24 und 2024/25

oc Liquiditätsplan

RS

Stadtwerke Münster

(VrFIEGE „N B@DE ©llsine IVME

PREUSSEN MÜNSTER.

TRADITION MIT ZUKUNFT.

Auf Grundlage der aufgestellten und nachgewiesenen Kosten beantragen wir einen Zuschuss für

das Kalenderjahr 2023 in Höhe von

1.049.463 Euro
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Stadionsituation sowie aufgrund der
Energiepreisentwicklung und aus den nachgewiesenen Einnahmen des Klubs, die für uns
innerhalb der Regionalliga nicht weiter zu erhöhen sind, keine anderweitige

Deckungsmöglichkeit für den Klub besteht.

Zur Beantwortung von Rückfragen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung.

Albrecht Dörries

Geschäftsführer SC Preußen Münster 06 GmbH &

(DIFIEGE SR, B@DE ©llstine IVME

Beschlussvorlage

4096 Zeichen

V/0730/2022 
V/0730/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2023 für den Betrieb des Stadions 
an der Hammer Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2022 Sportausschuss Vorberatung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Hauptausschuss nimmt den Zuschussantrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. 
KGaA auf Gewährung einer Beihilfe (Anlage 1) zur Kenntnis und stimmt zu, dass dem SC 
Preußen Münster zum Betrieb der Sportinfrastruktur „Stadion an der Hammer Straße“ für das 
Kalenderjahr 2023 eine Betriebsbeihilfe in Form eines Zuschusses in Höhe von 950.400,- Eu-
ro gewährt wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 950.400,-  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Sportamt 
 
21.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Eglseder 
Telefon: 492-5212 
EglsederJulia@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0730/2022 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 gemäß Vorlage V/0237/2019/1 die Eckpunkte der Ver-
träge (Pachtvertrag und Zuschussvertrag) zum Betrieb des städtischen Stadions an der Hammer 
Straße durch den SC Preußen Münster beschlossen. Die neuen Verträge gelten seit dem 01.07.2019. 
 
Der Zuschussvertrag regelt, dass der SCP - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haus-
haltsmittel durch den Rat - zur Sicherstellung seines Spiel- und Trainingsbetriebs im Stadion einen 
Betriebskostenzuschuss nach Art. 55 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhält und 
die Voraussetzungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen sind. 
 
Dazu gehört, dass die konkrete Beihilfe vom SCP als Empfänger beantragt werden muss. Nach den 
Vorgaben der AGVO muss der Antrag u. a. die Art der Beihilfe (z.B. Zuschuss) und die Höhe der für 
das Vorhaben benötigten öffentlichen Förderung enthalten. Für Betriebsbeihilfen für Sportinfrastruktur 
– wie hier – gilt nach der AGVO eine Obergrenze von bis zu 2 Mio. Euro je Infrastruktur und Jahr. Zu 
den zuschussfähigen Kosten zählen Kosten wie Personal-, Material-, Fremdleistungs-, Kommunikati-
ons-, Energie-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Miet- bzw. Pacht- oder Verwaltungskosten. 
 
Die AGVO schreibt zudem vor, dass bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen der Beihilfebetrag 
nicht höher sein darf als die Betriebsverluste in dem betreffenden Zeitraum. Das ist vertraglich über 
einen Rückforderungsmechanismus zur Vermeidung einer Überkompensation geregelt. Nach Prüfung 
der Verwendungsnachweise würde die Verwaltung ggf. zu hohe Zuschüsse, die zu einer Überkom-
pensation der Aufwendungen führen würden, zurückfordern.  
 
Der SCP hat den Zuschussantrag am 29.09.2022 übermittelt und beantragt damit für das Jahr 20 23 
eine Beihilfe in Höhe von 1.049.463, - Euro (siehe Anlage 1). Die Verwaltung hat den beantragten 
Zuschuss a nhand der Vorgaben des EU -Beihilferechts und der vertraglichen Regelungen überprüft. 
Bei der Berechnung des Zuschussbedarfs hat die Verwaltung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 
des SCP und der Stadt Münster zu berücksichtigen.  
 
Die Verwaltung schlägt dementsprechend und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-
mittel einen Zuschuss in Höhe von 950.400,- Euro vor. Die erforderliche Gesamtsumme ist im Haus-
haltsplanentwurf 2023 veranschlagt. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1 - Antrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA auf Gewährung einer Beihilfe im Jahr 
2023

Beratungsverlauf (3)

23.11.2022 Sportausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße
  • Fiffi-Gerritzen-Weg 1

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Details

Aktenzeichen
V/0730/2022
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2022
Erstellt
11.11.2022 10:18