V/0730/2022
Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2022 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße
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Anlage A
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Anlage A zur V/0730/2022 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Höhe des Zuschusses an den SC Preußen Münster für die Betriebskosten des städtischen Stadions an der Hammer Straße vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel gemäß dem ISM-Prozess verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit-und Sportangebot“. Es werden Mittel für Betriebskosten für das städtische Stadion an der Hammer Straße zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Unterstützung des SC Preußen Münster ist eine vollständige freiwillige Leistung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ---
V_0730_2022_Anlage_1
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PREUSSEN MÜNSTER. TRADITION MIT ZUKUNFT. en eitoeler 06 Deutscher Vizemeister 1951 Deutscher Amatcurmeister 1994 Fiffi-Gerritzen-Weg 1 48153 Münster Telefon: 0251 98727 - 0 Telefax: 0251 98727 - 40 Wwww.scpreussen-muenster.de info@scpreussen-muenster.de Sitz und Handelsregister: Münster AG Münster HRB 17203 Sportclub Preußen Münster 0b GmbH & Co. KGaA Stadt Münster Aufsichtsratsvorsitzender: Christoph Strässer Thomas Paal Bankverbindung; Klemensstr aße 10 Sparkasse Münsterland Ost IBAN: DES2 4005 0150 0034 4360 63 BIC: WELADEDIMST USt-ID: DE 318175374 48143 Münster Komplementärin: Sportclub Preußen Münster 06 Geschäftsführungsgesellschaft mbH Sitz und Handelsregister: Münster AG Münster HRB 17147, vertreten durch die Geschäftsführer Albrecht Dörries, Ole Kittner, Peter Niemeyer Münster, 29.09.2022 Beantragung eines Zuschusses Sehr geehrter Herr Paal, hiermit beantragen wir gem. $1, Absatz 2 des Zuschussvertrages sowie gem. Grundlage des neu abgeschlossenen Pachtvertrages den nachfolgend skizzierten Zuschuss. Elektronisch erhalten Sie am Donnerstag, den 29.09.2022, folgende Unterlagen, die Ihnen durch die von uns beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schlotmann und Partner, Herrn Deutsch, zugeschickt werden: o Testat des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss der SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA per 30.06.2022 o Trennungsrechnung Stadion- und Spielbetrieb des Kalenderjahres 2021 mit Bestätigung des Wirtschaftsprüfers Weiterhin erhalten sie per Email als Anlage: o Forecast für die Spielzeiten 2022/22, 2023/24 und 2024/25 oc Liquiditätsplan RS Stadtwerke Münster (VrFIEGE „N B@DE ©llsine IVME PREUSSEN MÜNSTER. TRADITION MIT ZUKUNFT. Auf Grundlage der aufgestellten und nachgewiesenen Kosten beantragen wir einen Zuschuss für das Kalenderjahr 2023 in Höhe von 1.049.463 Euro Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Stadionsituation sowie aufgrund der Energiepreisentwicklung und aus den nachgewiesenen Einnahmen des Klubs, die für uns innerhalb der Regionalliga nicht weiter zu erhöhen sind, keine anderweitige Deckungsmöglichkeit für den Klub besteht. Zur Beantwortung von Rückfragen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Albrecht Dörries Geschäftsführer SC Preußen Münster 06 GmbH & (DIFIEGE SR, B@DE ©llstine IVME
Beschlussvorlage
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V/0730/2022 V/0730/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2023 für den Betrieb des Stadions an der Hammer Straße Beratungsfolge 23.11.2022 Sportausschuss Vorberatung 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Hauptausschuss nimmt den Zuschussantrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA auf Gewährung einer Beihilfe (Anlage 1) zur Kenntnis und stimmt zu, dass dem SC Preußen Münster zum Betrieb der Sportinfrastruktur „Stadion an der Hammer Straße“ für das Kalenderjahr 2023 eine Betriebsbeihilfe in Form eines Zuschusses in Höhe von 950.400,- Eu- ro gewährt wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 950.400,- Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfris- tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Sportamt 21.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eglseder Telefon: 492-5212 EglsederJulia@stadt- muenster.de - 2 - V/0730/2022 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 gemäß Vorlage V/0237/2019/1 die Eckpunkte der Ver- träge (Pachtvertrag und Zuschussvertrag) zum Betrieb des städtischen Stadions an der Hammer Straße durch den SC Preußen Münster beschlossen. Die neuen Verträge gelten seit dem 01.07.2019. Der Zuschussvertrag regelt, dass der SCP - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haus- haltsmittel durch den Rat - zur Sicherstellung seines Spiel- und Trainingsbetriebs im Stadion einen Betriebskostenzuschuss nach Art. 55 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhält und die Voraussetzungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen sind. Dazu gehört, dass die konkrete Beihilfe vom SCP als Empfänger beantragt werden muss. Nach den Vorgaben der AGVO muss der Antrag u. a. die Art der Beihilfe (z.B. Zuschuss) und die Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Förderung enthalten. Für Betriebsbeihilfen für Sportinfrastruktur – wie hier – gilt nach der AGVO eine Obergrenze von bis zu 2 Mio. Euro je Infrastruktur und Jahr. Zu den zuschussfähigen Kosten zählen Kosten wie Personal-, Material-, Fremdleistungs-, Kommunikati- ons-, Energie-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Miet- bzw. Pacht- oder Verwaltungskosten. Die AGVO schreibt zudem vor, dass bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen der Beihilfebetrag nicht höher sein darf als die Betriebsverluste in dem betreffenden Zeitraum. Das ist vertraglich über einen Rückforderungsmechanismus zur Vermeidung einer Überkompensation geregelt. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise würde die Verwaltung ggf. zu hohe Zuschüsse, die zu einer Überkom- pensation der Aufwendungen führen würden, zurückfordern. Der SCP hat den Zuschussantrag am 29.09.2022 übermittelt und beantragt damit für das Jahr 20 23 eine Beihilfe in Höhe von 1.049.463, - Euro (siehe Anlage 1). Die Verwaltung hat den beantragten Zuschuss a nhand der Vorgaben des EU -Beihilferechts und der vertraglichen Regelungen überprüft. Bei der Berechnung des Zuschussbedarfs hat die Verwaltung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des SCP und der Stadt Münster zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt dementsprechend und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts- mittel einen Zuschuss in Höhe von 950.400,- Euro vor. Die erforderliche Gesamtsumme ist im Haus- haltsplanentwurf 2023 veranschlagt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Antrag der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA auf Gewährung einer Beihilfe im Jahr 2023
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Fiffi-Gerritzen-Weg 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0730/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2022
- Erstellt
- 11.11.2022 10:18