V/0054/2017
Bebauungsplan Nr. 583: Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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V-0054-2017-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0054/2017 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 583: Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Allg e- meines Wohngebiet festgesetzt. Die Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 BauNVO). 1.2 Für das Baugebiet werden je nach Baufenster unterschiedliche Höhen baulicher Anlagen (BH=Bauhöhen) festgesetzt und in der Planzeichnung bezogen auf Meter über NHN (Normalhöhennull) entsprechend eingetragen. Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für Solaranl a- gen und andere technische Aufbauten ist bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m aus- nahmsweise zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.3 Eine Überschreitung der Baugrenzen ist für Terrassen bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO). 1.4 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplät- zen und die Errichtung von Tiefgaragen nur innerhalb der mit „TGa“ festgesetzten Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Die Errichtung von ober- irdischen Garagen und überdachten Stellplätzen ist unzulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO). Of- fene, ebenerdige Stellplätze (St) dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Porenpflaster, offenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) angelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.5 Je sechs ebenerdige Stellplätze ist ein großkroniger, standortheimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Auf der mit GFL-AE bezeichneten Fläche ist je sechs Stellplätze eine mindestens 8 m² große Fläche mit heimischen, standortgerecht en Sträuchern entsprechend der Festsetzung 1.7 zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.6 Außerhalb der überbaubaren Flächen sowie der Flächen für die Erschließung sind die Decken der festgesetzten Tiefgaragen „TGa“ mit einer Substratschicht mit einer Aufbau- höhe von mindestens 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.7 Die festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen B e- pflanzungen sind vollflächig mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen (z. B. Feld- ahorn, Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, Liguster) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhal- ten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.8 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernac h- tungs- und Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.9 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernac h- tungs- und Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 2 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 1.10 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III bis IV nach DIN 4109 gekennzeichne- ten Fassadenseiten oder Teile davon sind für Schlafräume bzw. zum Schlafen geeignete Räume sc hallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassaden nicht verschlechtern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.11 Ausnahmen von den Festsetzungen 1. 8-1.10 können gestattet werden, soweit durch ei- nen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass auch geringere Maßnah- men als die festgesetzten ausreichen. Die an den Baugrenzen festgesetzten Lärmpegel- bereiche gelten auch für zurückversetzt von der Baugrenze errichtete Fassaden, die pa- rallel zur Baugrenze oder bis zu einem Winkel von 90° errichtet werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2. Hinweise 2.1 Artenschutz Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut - und Aufzuchtzei- ten, d. h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres, durchzuführen. 2.2 Denkmalschutz Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel- funde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster, anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstel- le ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 2.3 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einz u- stellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 2.4 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche Bodenveränderun- gen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften unverzüglich der Un- teren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mitzutei- len. 2.5 Wasserschutzgebiet Das Plangebiet befindet sich in der Schutzzone III der Wassergewinnungsanlagen Ki n- derhaus-Süd und Kinderhaus -Nord, festgesetzt durch die Wasserschutzgebietsveror d- nung „Münster-Kinderhaus“ vom 05.06.1990. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen in der Schut zzone sind die Verbote und G enehmigungspflichten der o. a. Verordnung zu beachten. 2.6 Schutz von Flächen für die Errichtung von Versickerungsanlagen Während des gesamten Zeitraums zur Erstellung der Gebäude und Außenanlagen ist ausgehend von der südlichen Grundstücksgrenze ein Streifen von mind. 6 m Breite, ei n- schließlich sonstiger für den Einbau der Versickerungsanlagen vorgesehener Bereiche, von jeglicher Nutzung frei zu halten und entsprechend zu sichern. 2.7 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Pl anung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen- Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 2
Beschlussvorlage
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V/0054/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 583: Kinderhaus - Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 1. Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich östlich der Grevener Straße und südlich des Ermlandwegs ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen un d der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster: Flur 93, Teil des Flurstücks 1027 Flur 101, Flurstücke 149, 152, Teil des Flurstücks 308 Flur 104, Flurstück 342 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 583: „Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg“ öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Mü nster keine Kosten. Die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die künftige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0054/2017 Auskunft erteilt: Herr Waldmüller / Herr Husmann Ruf: 492 61 41 / 492 61 94 E-Mail: Waldmueller@stadt-muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 30.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0054/2017 Begründung: Gemäß dem Beschluss des R ates der Stadt Münster über das Baulandprogramm 2016 -2025 wurde die Verwaltung damit beauftragt, auf der Fläche östlich der Grevener Straße und südlich des Ermlandwegs in Münster-Kinderhaus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Münster und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Münster als Woh nbaufläche dargestellt. Städtebauliches Ziel ist es, den Ortseingang von Kinderhau s in Form von insgesamt fünf in Nord -Süd-Richtung angeordneten Mehrfamilienhäusern in Zeilenbauweise zu fassen. Das Plankonzept beinhaltet die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von etwa 50 Wohneinheiten sowie einer 4 -Gruppen-Kita. Die Gebäudekubatur wird von Westen (Grevener Straße) nach Osten (angrenzend an die Bestandsbebauung im Ermlandweg) gestaffelt. Zur Entreebildung werden parallel zur Grevener Straße zwingend vier Vollgeschosse festgesetzt. Hieran angrenzend schließen sic h nach Osten hin drei Gebäude an, die mit III -IV Vollgeschossen bebaut werden können. Das östlichste Baufenster ist mit II bis in Teilen maximal III Geschossen bebaubar, wodurch ein verträglicher Übergang zur vorhanden Wohnbebauung im Ermlandweg geschaffen wird. Zur Sicherung der Erschließung wird der westliche Teil des Ermlandwegs, der in die Grevener Straße mündet, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die str aßenbegleitend am Ermlandweg gelegene Hecke wird, abgesehen von zwei zur Erschließung benöt igten Stichen, als öffentliche Grünfläche gesichert. Da sich die für die Bebauung vorgesehene Grundstücksfläche im Eigentum der Stadt Münster befindet, greift gemäß dem Beschluss zur Sozialgerechten Bodennutzung in Münster die sozialpolitische Selbstbindu ng, wonach für städtische Grundstücke bei Mehrfamilienhausbebauung ein Zielwert von 60 % der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum zu berücksichtigen ist. Am 27.04.2016 fand die frühzeitige Beteiligung der Öff entlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Die Niederschrift ist in der Anlage 1 beigefügt. Die Anregung von Bürgerinnen und Bürgern, die Hecke südlich des Ermlandwegs zu erhalten, wurde im Nachgang der frühzeitigen Bürgerinformation von der Verwaltung geprüft und in das städtebauliche Konzept aufgenommen. Um die straßenbegleitende Hecke zu erhalten, ist hieran südlich angrenzend eine private Erschließungsfläche vorgesehen, über die die Wohngebäude an den Ermlandweg angebunden sind. Südlich der Hecke sind ebenf alls die erforderlichen Besucherstellplätze angeordnet. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. D a es sich bei dem Plangebiet um eine siedlungsstrukturell integrierte, im bebauten Zusammenhang von Kinderhaus gelegene Fläche handelt, liegen die Voraussetzungen hierfür vor. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB soll im Anschluss an die politischen Beratungen im April/Mai 2017 erfolgen. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0054-2017-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0054/2017 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 583: Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 2 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 4 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 4 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 4 6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 4 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................... 4 6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise .............................................................. 5 6.2.4 Bauliche Gestaltung .......................................................................................................... 5 6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen ................................................................................................ 5 6.2.6 Freiflächen, Begrünung ..................................................................................................... 5 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................. 6 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur .......................................................................... 6 6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur .......................................................................................... 6 6.6 Grünflächen / Begrünung ........................................................................................................... 6 6.6.1 Öffentliche Grünflächen .................................................................................................... 6 6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ....................................................................................... 6 6.6.3 Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ..................................... 7 6.6.4 Ausgleichsflächen ............................................................................................................. 7 6.7 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 7 6.8 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 7 6.9 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 7 7. Flächenbilanz ......................................................................................................................................... 8 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll ................................................................................... 8 8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung ................................................................................. 8 8.1.1 Menschen .......................................................................................................................... 8 8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8 8.1.3 Boden und Wasser ............................................................................................................ 9 8.1.4 Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 8.1.5 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 10 8.1.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11 9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 11 Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Als beliebter Wohnstandort verzeichnet die Stadt Münster seit Jahren eine anhaltend steigende Bevölkerungsentwicklung. Der Planung und Erschließung neuer Baugebiete kommt vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach Wohnraum eine wichtige Bedeutung zu, um den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Bei der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für die bauliche Entwicklung sollen aus siedlungsstrukturellen und ökologischen Gründen vorranging Flächen durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Bei dem für eine Wohngebietsentwicklung vorgesehenen Standort östlich der Grevener Straße / südlich des Ermlandwegs handelt es sich um einen bereits verkehrlich erschlossenen, integrierten Standort am Ortseingang von Münster- Kinderhaus, der mit der umliegenden Bebauung einen Zusammenhang bildet. Durch die Bebauung soll der vorhandene Siedlungsrand arrondiert werden. Da es sich somit um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschl eunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind hierbei erfüllt: Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bebauten Siedlungszusammenhangs, verfügt über eine Grundfläche von weniger als 20.000 m², durch die Änderung wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht begründet und Beeinträchtigungen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH) oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind ebenfalls nicht zu befürchten. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Durch die Darstellung des Plangebietes als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan (FNP) sowie im städtischen Baulandprogramm wurde das Entwicklungsziel der Stadt Münster , auf dieser Fläche ein Wohngebiet zu errichten, bereits vor dem Beginn des Bebauungsplanverfahrens dokumentiert. 2. Geltungsbereich Der Umgriff des Plangebietes umfasst einen östlich an der Grevener Straße angrenzenden Teil des Ermlandwegs (hier die Flurstücke 149 und 152, Flur 101, Gemarkung Münster, und einen Teil des Flurstücks 1027, Flur 93, Gemarkung Münster), das südlich des Ermlandwegs gelegene Flurstück 342, Flur 104, Gemarkung Münster, sowie einen nördlich an den Ermlandweg angrenzenden Teil des Flurstücks 308, Flur 101, Gemarkung Münster. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt insgesamt eine Fläche von ca. 1,11 ha ein. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) ist die Fläche des Plangebietes als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ festgelegt. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Im Süden an die Wohnbaufläche angrenzend, befindet sich gemäß Grünordnung Münster der 2. Grünring, dessen Flächen zur Sicherung der Freiraumfunktionen frei von baulichen Entwicklungen zu halten sind. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebiets grenzen im Norden (Katharinenkloster) und im Osten (Wohngebäude a m Ermlandweg) an einen im Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) an. Die angrenzenden Nutzungsarten umfassen Wohnen sowie Gemeinbedarfsnutzung en für kirchliche Zwecke. Das Maß der baulichen Nutzung in der näheren Umgebung variiert zwischen ein- und zweigeschossiger Bebauung südlich des Ermlandwegs und der dreigeschossigen Beb auung des Katharinenklosters im Norden. Im w estlich an die Grevener Straße angrenzenden Bereich gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 106 XI „Kinderhaus – Rektoratsweg / Grevener Straße “. Abgetrennt von einer straßenbegleitenden öffentlichen Grünfläche setzt der Bebauungsplan an dieser Stelle ein Gewerbegebiet fest, in dem nur solche Betriebe oder Betriebsteile zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Als Maß der baulichen Nu tzung sind in diesem Gewerbegebietsteil drei Vollgeschosse sowie eine Grundflächenzahl von 0,7 und eine Geschossflächenzahl von 1,4 festgesetzt. Im Einzelfall kann darüber hinaus gemäß Bebauungsplanfestsetzung ein weiteres Vollgeschoss zugelassen werden, w enn die Geschossflächenzahl hierbei nicht überschritten wird. Als Dachform sind Flachdächer und als Ausnahme flachgeneigte Dächer zulässig. Der westliche Teil des Plangebiets wird von Bebauungsplan Nr. 76, Teilabschnitt II „Grevener Straße“, überlagert, der als alleinigen Inhalt die Grevener Straße sowie den westlichen Teil des Ermlandwegs als öffentliche Wegefläche festsetzt (einfacher Bebauungsplan). Festgesetzt durch die Wasserschutzgebietsverordnung vom 05.06.1990 befindet sich das Plangebiet innerhalb der Zone III des Wasserschutzgebietes „Münster-Kinderhaus“. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen in der Schutzzone sind die Verbote und Genehmigungspflichten der o. a. Verordnung zu beachten. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 583 erstreckt sich mit seinem Geltungsbereich zu einem großen Teil auf Flächen des rechtskräftigen Landschaftsplans „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel “ (LP 2). Hiervon abweichend sieht der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster an dieser Stelle eine Wohnbaufläche vor. Demzufolge wird eine Änderung und Anpassung des Landschaftsplanes an die Vorgaben der Bauleitplanung erforderlich. Die durch den Bebauungsplan überplanten Flächen sind aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes zu entlassen. Das er forderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ gemäß § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (Anpassungsklausel nach dem Landesnaturschutzgesetz). Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In- Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Landschaftspläne sind gemäß § 9 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt für die Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen. Dabei werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen aufgrund der Realisierung von Plänen und Programmen im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge ermittelt, beschrieben und bewertet. Im vorliegenden Fall werden die Flächen des Bebauungsplans Nr. 583 aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans 2 entlassen. Daraus resultieren keine weitergehenden Darstellungen und Festsetzungen im Landschaftsplan. Eine SUP ist deshalb nicht durchzuführen. 4. Räumliche und strukturelle Situation Das ca. 1,11 ha große Plangebiet befindet sich etwa 2,5 km nördlich der Innenstadt von Münster und 1,2 km entfernt vom nordwestlich gelegenen Stadtteilzentrum Kinderhaus. Westlich des Plangebiets verläuft die Grevener Straße (B 219), in welche der Ermlandweg mündet. Nördlich des Ermlandwegs befindet sich das Katharinenkloster mit seiner parkartigen Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Grünanlage. Im Osten grenzt das Plangebiet an eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung, im Süden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die Bestandteil des Grünrings der Stadt Münster sind. Das Plangebiet befindet sich an der Schnittstelle von Siedlungsraum zu Freiraum und wird visuell durch markante Hecken - und Grünstrukturen sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen geprägt. Die für die Bebauung vorgesehene Fläche wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Der Ermlandweg war bisher auf gesamter Länge eine Privatstraße. Auf der westlichen Seite der Grevener Straße befindet sich ein Gewerbegebiet mit einem Nahversorgungsstandort. Neben der Gemeinbedarfsnutzung des Katharinenklosters wird das Plangebiet durch benachbarte Wohngebiete geprägt. 5. Planungsziele Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist es, auf der Fläche östlich der Grevener Straße / südlich des Ermlandwegs die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Insgesamt sind fünf Baufelder in Zeilenform für Mehrfamilienhäuser vorgesehen, die in ih rer Höhenentwicklung von der Bestandsbebauung im Osten von II-III Vollgeschossen zur Grevener Straße im Westen auf zwingend IV Vollgeschosse ansteigen. Der überwiegende Teil der Hecke südlich des Ermlandwegs wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt. In erforderlicher Anzahl werden im Plangebiet Flächen festgesetzt, auf denen oberirdische Stellplätze errichtet werden können. Die Fläche des westlichen Teils des Ermlandwegs wird als öffentliche Verkehrsfläche gesichert. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende Konzept zielt darauf ab, den Ortseingang von Kinderhaus baulich zu fassen. Die städtebauliche Figur basiert auf fünf Gebäudezeilen, die sich in Nord-Süd-Richtung zum Freiraum des Grüngürtels hin orientieren. Bei der Höhenentwicklung der neuen Gebäude werden die vorhandene Bebauungsstruktur und die Maßstäblichkeit der angrenzenden Bebauung insofern aufgegriffen, als das Maß der baulichen Nutzung von Osten nach Westen ansteigend gestaffelt wird. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Art der baulichen Nutzung Im räumlichen Geltung sbereich des Bebauungsplans Nr. 583 werden zur Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: „Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ausnahmen gem äß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans.“ Mit diesen Festsetzungen soll sicherg estellt werden, dass ein Wohnquartier mit hoher Wohnumfeldqualität entsteht, die nicht durch Nutzungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen oder Lärmemissionen beeinträchtigt wird. 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Fes tsetzungen der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ), der zulässigen Anzahl der Geschosse und der zulässigen Gebäudehöhen definiert. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Die GRZ wird mit 0,4 und die GFZ mit 1,2 festgesetzt. Dies entspricht den Obergrenzen für Allgemeine Wohngebiete gemäß § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Hierdurch soll eine der hohen Lagegunst des Standorts angemessene dichte Bebauung ermöglicht werden. Straßenbegleitend an der Grevener Straße sind zwingend IV Vollgeschosse festgesetzt, im Bereich der sich daran nach Osten anschließenden drei Baukörper III -IV Vollgeschosse. Hierdurch soll eine von der Grevener Straße aus wahrnehmbare Gebäudekubatur realisiert werden, die den Ortseingang von Kinderhaus städtebaulich betont. Im Bereich der östlichsten Gebäudezeile hingegen werden II -III Vollgeschosse festgesetzt , wodurch ein verträglicher baulicher Übergang zur vorhandenen Bebauung am Ermlandweg geschaffen werden soll. Ergänzend zur Geschossigkeit werden zur Regelung der Höhenentwicklung maximale Bauhöhen der Gebäude (BH max.) als absolute Höhen über Normalhöhennull (NHN) festgesetzt, die in der Planzeichnung aufgeführt sind. Ausnahmsweise können zur Förderung von Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien bauliche Anlagen für Solaranlagen und andere technische Aufbauten die festgesetzten Bauhöhen um maximal 1,0 m überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise Die überbaubaren Grundstüc ksflächen weisen maximale Bautiefen von 15,0 m auf, wodurch einerseits ein ausreichender architektonischer Gestaltungsspielraum eröffnet, andererseits die städtebauliche Figur mit ihren fünf Gebäudezeilen, die sich zum Freiraum im Süden hin orientieren, gesichert wird. Eine Überschreitung der Baugrenzen ist für Terrassen bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO). Als Bauweise wird aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Ausformung gemäß § 22 Abs. 3 BauNVO die geschlossene Bauweise festgesetzt. 6.2.4 Bauliche Gestaltung Das geplante Wohnquartier soll in einer einheitlichen Bauform errichtet werden. Als Dachform werden daher im gesamten Gebiet Flachdächer (FD) festgesetzt (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW). Auf eine weitergehende Detaillierung gestalterischer Festsetzungen wird verzichtet, um ein hohes Maß an gestalterischer Freiheit zu gewährleisten. 6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen Stellplätze (St) sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen gem. § 12 Abs. 6 BauNVO nur in den entsprechend mit „St“ gekennzeichneten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen und die Errichtung von Tiefgaragen ist nur innerhalb der mit „TGa“ festgesetzten Fläche zulässig. Damit wird eine städtebaulich verträgliche Anordnung der Stellplätze gewährleistet. Offene, ebenerdige Stellplätze (St) – sowohl in den Baugebieten als auch innerhalb der mit GFL- AE bezeichneten Fläche – dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B . Porenpflaster, offenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) angelegt werden. 6.2.6 Freiflächen, Begrünung Um trotz der kompakten Bebauung eine hohe Freiraumqualität sicherzustellen, werden folgende Regelungen zur Freiflächengestalt ung Bestandteil des Bebauungsplans: Je sechs ebenerdige Stellplätze ist ein großkroniger, standortheimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten. Auf der mit GFL-AE bezeichneten Fläche ist je sechs Stellplätze eine mindestens 8 m² große Fläche mit heimischen, standortgerechten Sträuchern entsprechend zu bepflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten. Außerhalb der überbaubaren Flächen sowie der Flächen für die Erschl ießung sind die Decken der festgesetzten Tiefgaragen „TGa“ mit einer Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Die Erschließung des neuen Wo hnquartiers erfolgt über eine Anbindung an die Grevener Straße. Der westliche Teil des Ermlandwegs wird hierzu als öffentliche Verkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie einem nördlich angrenzenden Gehweg mit einer Breite von 2,50 m festgeset zt. Der östliche Teil des Ermlandwegs ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans, sondern dieser verbleibt als private Anliegerstraße. Die interne Erschließung der fünf Gebäudezeilen erfolgt über eine private, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger zu belastende Fläche, die über zwei Anbindungen an den Ermlandweg erschlossen ist. Stellplätze für den Besucherverkehr sind in erforderlicher Anzahl auf der mit GFL- AE gekennzeichneten Fläche nachzuweisen. Für eine sichere fußläufige Erreichbarkeit des neuen Wohnquartiers ist im Einmündungsbereich des Ermlandweg s auf die Grevener Straße auf der Südseite des Ermlandwegs ein Gehweg vorgesehen, der das Baugebiet mit de m Gehwe gnetz an der Grevener Straße verbindet. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Die Versorgung mit den Medien für Gas, Wasser, Telekommunikation etc. erfolgt in Abstimmung mit den Stadtwerken Münster durch Erweiterung bestehender Netze. Für die Entwässerung des Plangebiet s sind im westlichen Bereich des Ermlandwegs ein Regenwasser- sowie ein Schmutzwasserkanal herzurichten. Der Regenwasserkanal soll ausschließlich der Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen dienen, die Entwässerung der Baugrundstücke soll durch Versickerung vor Ort gewährleistet werden. Für die Versickerung des Niederschlagswassers sind insbesondere die nicht überbaubaren Grundstücks flächen im Süden des Plangebiet s vorgesehen. Zum Schutz dieser für die Errichtung von Versickerungsanlagen vorgesehenen Flächen soll, ausgehend von der südlichen Grundstücksgrenze, ein Streifen von mindestens 6 m Breite, einschl ießlich sonstiger für den Einbau der Versickerungsanlagen vorgesehene r Bereiche, von jeglicher Nut zung freigehalten und entsprechend gesichert werden. Durch die an zwei Punkten mit dem Ermlandweg verknüpfte GFL -AE-Fläche entsteht eine Ringerschließung. Eine Wendeanlage für Müllfahrzeuge etc. ist daher nicht erforderlich. 6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur Durch die Planung des neuen Wohnquartiers, aber darüber hinaus auch zur Bedarfsabdeckung im Einzugsbereich des Plangebiets, ist die Errichtung einer Kindertagestätte mit voraussichtlich drei Gruppen erforderlich. Ansonsten besteht im Plangebiet kein Bedarf an sozialer Infrastruktur. 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche Grünflächen Die südlich des Ermlandwegs gelegene Hecke wird als öffentl iche Grünfläche festgesetzt. Abgesehen von zwei für die E rschließung des neuen Baugebiet s erforderlichen Stichen bleibt die vorhandene Gehölzstruktur somit erhalten. 6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Zur partiellen Eingrünung des Wohnquartiers sind Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, die vollflächig mit st andortgerechten, heimischen Laubgehölzen (z. B. Feldahorn, Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, Liguster) zu bepflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Darüber hinaus wird zur Sicherung der vorhandenen Hecke am südlichen Rand des Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Plangebiets eine Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB). 6.6.3 Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Im Übergangsbereich zwischen der geplanten Bebauung und dem Freiraum wird eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) . Ziel dieser Festsetzung is t es, diesen Teil des Plangebiets ökologisch aufzuwerten und das Landschaftsbild des zweiten Grünrings um zusätzliche Gehölzstrukturen zu ergänzen. 6.6.4 Ausgleichsflächen Die Stadt Münster beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 583 auf der Grundlage des § 13 a BauGB und den danach geltenden Verfahrensvorschriften als „Bebauungsplan der Innenentwicklung” im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Demnach gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. 6.7 Immissionsschutz Durch die unmittelbar angrenzende Grevener Straße wirkt Straßenverkehrslärm auf das Plangebiet ein. Trotz dieser der Lage am Ortseingang von Kinderhaus ges chuldeten Lärmeinwirkung ist es, auch vor dem Hintergrund des im Baugesetzbuch verankerten Vorrang s der Innenen twicklung, städtebauliches Ziel der Stadt Münster, an diesem siedlungsstrukturell integrierten Standort die planungsrechtlichen Voraussetzungen f ür die Errichtung eines Wohngebiets zu schaffen. Anhand der verkehrlichen Lärmimmissionskarten der Stadt Münster (2012) können die Lärmeinwirkungen der Grevener Straße auf das Plangebiet eingeschätzt werden. Am westlichsten Baufenster sind verkehrsbezogene Lärmpegel durch die Grevener Straße von bis zu 67 dB(A) zu erwarten (Beurteilungspegel Tag nach der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, 1990). Um ein zu den privaten Grundstücken geöffnetes, aufgelockertes Straßenbild zu bewahren, wird aus städtebaulichen Gründen auf die Errichtung von aktivem Lärmschutz, etwa einem Lärmschutzwall bzw. einer Lärmschutzwand, verzichtet. Durch die straßenparallele Baukörperstellung in geschlossener Bauweise werden von der Grevener Straße abgewandt ruhige Gebäudeseiten und Außenwohnbereiche geschaffen. Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse werden im Bebauungsplan an den betroffenen Fassadenseiten oder Teilen davon Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ gekennzeichnet, in denen Außenbauteile der Gebäude entsprechend den Vorgaben dieser Norm auszuführen sind. Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III bis IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind für Schlafräume bzw. zum Schlafen geeignete Räume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen. 6.8 Altlasten / Altstandorte Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt. Sollten sich jedoch bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mitzuteilen. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdec kung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 7. Flächenbilanz Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 583 ergibt sich folgende Flächenbilanz: Tabelle 1: Flächenbilanz Plangebiet gesamt 1,11 ha 100 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,14 ha 13 % Öffentliche Grünfläche 0,07 ha 6 % Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 0,11 ha 10 % Bauflächen (WA) 0,79 ha 71 % 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll Für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans wurde das Verfahren nach § 13 a BauGB gewählt. Im Rahmen der beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung entf allen die formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Die wesentlichen Umweltbelange werden im vorliegenden Umweltprotokoll zusammengefasst dargestellt. 8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 8.1.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung Von der Grevener Straße gehen Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet von bi s zu 67 dB(A) am Tag aus. Der Orientierungswert der DIN 18005/07.02 liegt bei 55 dB(A) am Tag für Allgemeine Wohngebiete und wird damit um bis zu 12 dB(A) überschritten. Auf die Errichtung von aktivem Lärmschutz (Lärmschutzwall oder -wand) wird aus städtebaulichen Gründen verzichtet ( siehe Punkt 6.7). An der straßenabgewandten Fas sade sind deutlich geringere Lärmwerte zu vermuten. Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse werden im Bebauungsplan die Lärmpegelbereiche III bis IV gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) als passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die gewerblichen Lärmimmissionen durch die Grundstücke westlich der Grevener Straße sind aufgrund der Entfernung von über 50 m zum Plangebiet nicht erheblich und müssen daher nicht quantifiziert werden. Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung der Fläche (Acker) entfällt. 8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Bei dem Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um einen Acker mit geringer ökologischer Bedeutung. Im Norden wird das Plangebiet durch eine ca. 125 m lange und 3- 5 m breite Baumhecke aus Hainbuchen und einzelnen Feld- und Bergahornexemplaren und Haseln begrenzt. Charakteristisch sind hier zwei alte und markante Bergahornbäume. An der Südgrenze des Plangebietes verläuft eine Strauch- / Baumhecke aus Bergahorn, Hasel, Linde, Pfaffenhütchen und Holunder auf einer Länge von rund 105 m und 2- 3 m Breite. Die Hecke verläuft im Bestand nicht durchgängig bis zur Grevener Straße. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Diese Heckenstrukturen sind als ökologisch sowie la ndschaftlich wertvoll und erhal tenswert einzustufen. Die Grevener Straße wird von Einzelbäumen (Linden) gesäumt. Artenschutzprüfung Die Artenschutzprüfung wurde für das Plangebiet bis einschließlich der Hecke an der südlichen Plangebietsgrenze erstellt (Faunistische s Gutachten, 2016). Im Ergebnis der Artenschutzprüfung kommen im genannten Untersuchungsraum keine planungsrelevanten Arten vor. Es wurden ausschließlich häufige und ungefährdete Brutvogelarten festgestellt, wie Ringeltaube, Amsel, Blau- und Kohlmeise usw. Fledermausquartiere konnten nicht festgestellt werden. Von zwei Baumhöhlen in einem der Bergahorne der Baumhecke im Norden stellte sich eine als ungeeignet für Fledermäuse heraus, die andere konnte aufgrund der Höhe nicht kartiert werden. Da dieser Baum gemäß der vorgelegten Planung erhalten bleibt, ist eine Beeinträchtigung nicht zu erwarten. Auswirkungen der Planung Die vorhandene Baumhecke im Norden des Plangebiet s wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der Erhalt der Bäume wird damit, m it Ausnahme von zwei erforderli chen Durchstichen, gesichert. Die Baumhecke stellt einen geeigneten Abschluss des Plangebiet s nach Norden dar. Im Süden erfolgt eine Eingrünung des Plangebiet s durch eine Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Laubgehölzen bis zum Beginn der vorhandenen Hecke. Diese wird teilweise in einem Erhaltungsgebot festgesetzt und bleibt weiter östlich als Teil einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erhalten. Diese Hecke wird zukünftig eine Eingrünungsfunktion für das Plangebiet zur Landschaft hin übernehmen. Gehölzentnahmen sind außerhalb der Brutzeit, d. h. zwischen Oktober und Februar , durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis mit Ausschlusszeiten für Gehölzentnahmen. Der oben beschriebene Bergahorn, bei dem eine Fledermaushöhle nicht ausgeschlossen ist, bleibt erhalten. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nicht, da im angewandten Verfahren nach § 13 a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, al s vor der planerischen Entschei dung erfolgt oder zulässig gelten. Zur erforderlichen Änderung des Landschaftsplans „ Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel “ siehe Punkt 8.1.5 (Landschaft). 8.1.3 Boden und Wasser Derzeitige Umweltsituation Das Plangebiet liegt im Bereic h des Münsterländer Kiessandzug s mit einer sehr hohen Ergiebigkeit und Qualität des Grundwasserleiters. Der Bereich ist als Zone III des Wasserschutzgebiets Münster-Kinderhaus ausgewiesen. Gemäß vorliegenden Untersuchungen (Hinz Ingenieure GmbH, 2016) liegt der Grundwasserstand bei 5 m unter der Geländeoberfläche. G eologisch gesehen lagern entlang des E rmlandwegs und im Baugebiet Ablagerungen des Münsterländer Kiessandzug s im Verzahnungsbereich mit fluviatilen Terrassenablagerungen in Form von Sand und Schluff. Diese sind oberflächennah aufgefüllt bzw. anthropogen umgelagert. Im Plangebiet befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer. Altlasten-/ Verdachtsflächen sind gemäß Umweltkataster im Plangebiet nicht bekannt. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Auswirkungen der Planung Die Entwässerung des Niederschlagswassers erfolgt durch Versickerung vor Ort. Während der Bauausführung darf der Untergrund im Bereich der geplanten Versicke rungsanlagen nicht durch dynamische Belastungen oder schwere Auflasten (Überfahrungen oder Nutzung als Lagerfläche) verdichtet werden. Hierzu wird ein entsprechender Hinwe is in den Bebauungsplan aufgenommen. Ebenerdige Stellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) befestigt werden. Der Boden wird durch die Versiegelung und Überbauung nachhaltig beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung und Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft einschließlich Boden erfolgt nicht. Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 8.1.6 (Kulturgüter). 8.1.4 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung Klima Das Plangebiet liegt gemäß Umweltkataster innerhalb eines klimaökologischen Ausgleichsraums. Hierbei handelt es sich um Freiflächen, die durch ihre Lage innerhalb oder am Rande der Innenstadt lokalklimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen können, z. B. zur Minderung von Wärmeinseleffekten. Das Plangebiet liegt in dem schmalen verbliebenen Freiflächenkorridor zwischen der nördlichen Innenstadt und Münster -Kinderhaus. Dies em vorhandenen Freiflächenstrei fen kommt eine Schlüsselfunktion als klimatischer Puffer zwischen den vorhandenen versiegelten Bereichen im Norden und Süden zu. Mit dem neuen Plangebiet verbleiben rund 180- 260 m bis zur nächsten Bebauung im Süden. Die städ tebauliche Planung innerhalb des schmalen Freiraumkorridors findet mit der vorliegenden Planung ihren Abschluss, welcher auch durch die Bepflanzung im Süden und die Festsetzung der Maßnahmenfläche für Boden, Natur und Landschaft im Süden des Plangebiets dokumentiert wird. S üdlich des aktuellen Plangebiet s weist die Grünordnung den zweiten Grünring sowie eine Vorrangfläche Freiraumsicherung aus, die keine bauliche Entwicklung zulässt. Dieser Teil verbleibt auch im Geltungsbereich des Landschaftsplans „ Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel “, der dort das Entwicklungsziel „Sicherung der Freiraumfunktion“ darstellt (siehe Punkt 8.1.5). Energie Der Bebauungsplan weist insgesamt eine hohe Kompaktheit der Wohngebäude auf und ist aufgrund der Ausstattung fast aller Gebäude mit Flachdächern für eine Solarnutzung sowohl mit Solarkollektoren als auch Photovoltaik -Anlagen gut geeignet. Die Nutzung passiver solarer Gewinne ist angesichts der Ausrichtung nur eingeschränkt möglich. Auf Grund der Kompaktheit der Gebäude sind energetisch hochwertige Dämmstandards für die Gebäude gut umsetzbar. Die Möglichkeiten der Nutzung von Solaranlagen sind in den textl ichen Festsetzungen berücksichtigt. 8.1.5 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung Das Plangebiet besteht im W esentlichen aus einer Ackerfläche, die nach Norden durch eine Baumhecke aus Hainbuche und Bergahorn mit mittlerem bis starkem Baumholz sowie nach Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Süden überwiegend durch eine Hecke aus heimischen Laubgehölzen begrenzt wird. Die Fläche liegt innerhalb eines Freiraums aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, die durch Hecken begrenzt werden und damit einen typischen Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft bilden. Die Baumhecke am Ermlandweg bildet einen Abschluss des Plangebiets nach Norden, sie wird als öffentliche Grünfläche festgeset zt. Im Südwesten des Plangebiet s erfolgt eine A npflanzung mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen (z. B. Feldahorn, Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, Liguster) in Ergänzung der vorhandenen Hecke (siehe Punkt 8.1.2). Landschaftsplan Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel (LP 2) Der Landschaftsplan „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel “ (LP 2) erstreckt sich gemäß § 7 Landesnaturschutzgesetz auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsr echts. Der Landschaftsplan stellt das Entwicklungsziel 2-1.1.1 „Sicherung der Freiraumfunktion“ dar. Es beinhaltet die Sicherung und Erhaltung des Freiraums zwischen der Innenstadt und den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde unter Erhaltung bestehender landschaftlicher Strukturen. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 583 erstreckt sich mit seinem Geltungsbereich vollständig auf Flächen des rechtskräftigen Landschaftsplans. Die beabsichtigte Ausweisung von Wohnbauflächen im Zuge der Bauleitplanung widerspricht den Zielen des Landschaftsplans. Demzufolge wird eine Änderung und Anpassung des Landschaftsplans an die Vorgaben der Bauleitplanung erforderlich. Die durch den Bebauungsplan überplanten Flächen werden aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans entlassen. Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgeset z (Anpassungsklausel nach dem Landesnaturschutzgesetz). Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In krafttreten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits vollzogen, der wirksame FNP weist im Bereich des Plangebietes Wohnbaufläche aus. Wie unter Punkt 8.1.2 ausgeführt, erfolgt keine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft, da im angewandten Verfahren nach § 13 a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. 8.1.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes im Plangebiet. Für den Fall der Entdeckung von Bodendenkmälern enthält der Bebauungsplan einen entsprechenden Hinweis (siehe Punkt 6.9). 9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Zur D urchführung des Bebauungsplans sind keine Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden erforderlich. Die Verwirklichung des Bebauungsplans berührt zwar die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld des Plangebietes lebenden Menschen, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 12 Bebauungsplan Nr. 583 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplane s Nr. 583: Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg. Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Peck Stadtrat Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 12
V-0054-2017-Anlage-4-Planverkleinerung
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GFL AE St TGa StSt St St St St IV III-IV III-IV III-IV II-III WA 0,4 1,2 FD BH max.= 73,50 m ü. NHN BH max.= 73,50 m ü. NHN BH max.= 73,50 m ü. NHN BH max.= 69,50 m ü. NHN BH max.= 73,50 m ü. NHN g II W III W III W III I I I II I I II II II III II II I I I I II II I I I I I I I I I I I I III II I I II II II I I I II Katharinenkloster III I I I II I II I I II I II I 11 16 50a Grevener Straße Grevener Straße 32 62a 34 52a 20a 60c 64c 10 28 60 30 211 2 50 58 52 8 20a 64a 20 62c 60b 54 Ermlandweg 58c 58a 1 12 Westhoffstraße 58b 34a 64b 60a 18 14 235 20 62b 209 56 143 64 203 111 427 198 349 350 451 149 441 831 207 18 124 373 135 377 136 314 167 275 375 319 372 436 438 437 364 371 120 259 110 206 351 829 424 439 112 208 363 305 197 433 212 426 352 434 108 286 376 342 428 442 137 128 534 139 324 331 308 378 109 163 343 430 425 830 186 142 440 429 14 689 140 141 827 201 362 362 1027 374 165 828 431 152 138 17 308 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0054/2017Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 583: Kinderhaus - Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Planverkleinerung - Maßstab 1:2000
V-0054-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 583: Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Stadtbezirk: Münster – Kinderhaus Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 583: Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg Zeit: 27.04.2016, 18:30 Uhr Ort: Markus-Gemeindezentrum, Idenbrockplatz 4, 48159 Münster Teilnehmer: ca. 30 Bürgerinnen und Bürger Vertretung der Verwaltung: Herr Kurz und Herr Waldmüller, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Weitere Teilnehmer: Herr Bezirksbürgermeister Igelbrink Eröffnung Herr Bezirksbürgermeister Igelbrink begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Vor dem Hintergrund aktueller Prognosen, die der Stadt Münster ein anhaltendes Bevölkerungswachs- tum attestieren, betont Herr Igelbrink die Notwendigkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Den Standort südlich des Ermlandweges beurteile er dafür als besonders geeignet. Vorstellung der Planungen Herr Kurz erläutert das Planvorhaben anhand einer Präsentation mit stichpunktartig folgendem Inhalt: - Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs in Münster unternimmt die Stadt große A n- strengungen, um neue Baugebiete zu planen und zu erschließen. Vorrangig sollen d a- bei solche Flächen beansprucht werden, die siedlungsstrukturell integriert sind. - Das ca. 0,7 ha große Plangebiet südlich des Ermlandwegs weist eine hohe Lagegunst auf. Ein Nahversorgungsstandort, Schulen und weitere Infrastruktur sind fußläufig e r- reichbar. Angrenzend an das Plangebiet befindet sich eine Bushaltestelle der Linie 6. Eigentümerin der Fläche ist die Stadt Münster; im städtischen Baulandprogramm sowie im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Planungsziel, in dem Plangebiet ein Woh n- quartier zu entwickeln, verankert. - Die nähere Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch den breiten Straßenraum der Grevener Straße im Westen, die dreigeschossige Bebauung des Katharinenklosters im Norden, die ein- bis zweigeschossige Bebauung östlich im Ermlandweg sowie den Grünring, eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, im Süden. Charakteristisch für Ki n- derhaus, variieren die Gebäudehöhen im Umfeld des Plangebietes sehr stark. - Konzeptinhalt ist eine Siedlungsarrondierung zur Schaffung von ca. 0,7 ha Wohnba u- land (allgemeines Wohngebiet), wobei eine Variante eine Mehrfamilienhausbebauung Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0054/2017 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 583 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 mit fünf Gebäuden und insgesamt ca. 43 Wohneinheiten vorsieht. Alternativ könnte eine Mehrfamilienhausbebauung bestehend aus drei Gebäuden mit ca. 61 Wohneinheiten realisiert werden. - Angedacht ist eine abgestufte Höhenentwicklung der Gebäude von Westen nach Osten (IV-III-II bzw. V -IV-III-II Vollgeschosse) , wodurch am Orteingang von Kinderhaus ein städtebauliches Entrees entstehen soll. - Das Verkehrskonzept sieht etwa mittig im Ermlandweg einen Wendehammer vor, an dem die öffentliche Verkehrsfläche von Westen (Grevener Straße) kommend endet; der östliche Teil des Ermlandwegs verbliebe somit eine Privatstraße. - Geplant ist die Errichtung einer Kindertagestätte mit drei bis vier Gruppen - 60 % der Nettowohnfläche sind vorgesehen für geförderterten Wohnungsbau (sozialp o- litische Selbstbindung gemäß „SoBoMü“-Ratsbeschluss) Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger - Es wird angeregt, die Hecke bzw. den Baumbestand südlich des Ermlandwegs zu erhal- ten, z.B. indem die Erschließung un d das neue Baugebiet weiter südlich angeordnet werden - Es wird angeregt eine Parallelerschließung mit Einbahnstraßenlösung vorzusehen. Auch sei zu prüfen, ob eine mögliche neue Erschließung über die Fläche der bisherigen Bushaltestelle geführt werden könne. Herr Kurz weist auf die geringe Flächenverfügbarkeit nördlich der Hecke hin, welche der Errichtung ei nes für den Begegnungsfall entgegenkommender Fahrzeuge geeigneten Straßenquerschnitts entgegensteht. Alternativ zu der vorgeschlagenen flächensparenden Erschließung könne die Bebauung zwar grundsätzlich weiter im Süden angeordnet werden, jedoch würde bei dieser Lösung mehr Freiraum beansprucht und zusätzliche Fläche versiegelt. Es wird zugesichert, diese Alternative grafisch aufzubereiten und einer Prüfung zu unterziehen. - Es wird gefragt, warum es kein Gesamtkonzept für eine Beb auung weiterer Teile des Grünrings gebe. - Es wird angemerkt, die Bebauungskante dürfe nicht deutlich nach Süden verschoben werden Herr Kurz erwidert, die Festlegungen der Grünordnung Münster seien wichtig für die Gliederung der Stadt, die zur Attraktivität Münsters beitrage. Daher dürfe der Grünring in seiner Funktion nicht beeinträchtigt werden. - Es wird vorgeschlagen, die Zahl der Stellplätze – sowohl der oberirdischen als auch der unterirdischen der Tiefgarage – zu verringern. Herr Kurz erläutert, die in den Entwürfen dargestellten Stellplätze seien zwar nur exemplarisch aufgeführt, jedoch sehe die Bauordnung -NRW eine verpflichtende Herstellung erforderlicher Stellplätze vor. - Es wird nachgefragt, ob bereits mit den Eigentümern des E rmlandweges Gespräche über eine mögliche Verkaufsbereitschaft geführt worden seien? Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 583 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 Herr Kurz berichtet, d ie Stadt Münster sei verfügungsberechtigt über den westlichen Teils des Ermlandweges, der in die Grevener Straße mün det. Somit sei die Umsetzung der v erkehrs- technischen Variante, bei der die öffentliche Verkehrsfläche etwa mittig im Ermlandweg mit e i- nem Wendehammer endet, gesichert und umsetzbar. - Es wird angemerkt, auf dem Ermlandweg solle kein zusätzlicher D urchgangsverkehr entstehen. Herr Kurz erläutert, das Verkehrskonzept sehe am östlichen Ende des Plangebietes, d.h. etwa mittig des Ermlandwegs, einen Wendehammer vor. Was mit der privaten Verkehrsfläche ab dem Wendehammer bis zur Einmündung in die Salzmannstraße passiere, sei von den jeweili- gen Eigentümern zu entscheiden . Wünschenswert sei, dass diese Durchfahrtmöglichkeit zu- mindest für Fußgänger und Radfahrer erhalten bleibe. - Es wird angemerkt, dass der Ermlandweg von Norden , von der Grevener Straße, kom- mend nicht unmittelbar mit einer eigenen Linksabbiegespur zu erreichen sei. Auch für Fahrradfahrer aus nördlicher Richtung bestünde das Problem, dass der östliche Ra d- weg an der Grevener Straße nur in eine Richtung freigegeben sei. Herr Kurz betont, aufgrund der insularen Lage des Stan dortes sei die Erschließung des Wohn- gebietes mit Restriktionen verbunden, jedoch sei die angedachte Verkehrserschließung mit e i- ner Stichstraße und Wendehammer insgesamt vertretbar. - Es wird vorgetragen, früher sei es rechtlich vorgeschrieben gewesen, Hecken in rege l- mäßigem Abstand auf den Stock zu setzen . Es wird angeregt, an der Hecke am Er m- landweg einen solchen grünpflegerischen Eingriff durchzuführen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen, dieser betrifft jedoch inhaltlich nicht das Beba u- ungsplanverfahren. - Es wird nachgefragt, mit welcher Architektur und mit welchem Material die Gebäude g e- plant seien. Herr Kurz antwortet, anders als bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele es sich bei dieser Planung um einen Angebotsbebauungsplan , der lediglich die Rahmenbedingungen wie die Geschossigkeit und die Baugrenzen für eine spätere Bebauung festsetze. Konkrete Fassadenansichten lägen daher noch nicht vor. Neben den Festsetzungen des Bebauung s- plans sei es möglich, im Rahmen der Grundstücks vergabe die Gestaltqualität der geplanten Bebauung zu berücksichtigen. Allgemein gälten bei der Vergabe von Grundstücken durch die Stadt Münster erhöhte Anforderungen z.B. hinsichtlich des Wärmeschutzes der Gebäude oder hinsichtlich der Auswahl nachhaltiger Baustoffe. Hierdurch werde insgesamt eine hohe bauliche Qualität gesichert. - Es wird gefragt, ob die Größe der Vier -Gruppen-Kita notwendig und deren Standort b e- reits endgültig festgelegt sei. Es wird hinterfragt, ob eine ausreichende Spielfläche b e- rücksichtigt sei und ob die Kita nicht besser weiter östlich im Plangebiet angeordnet werden könne. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 583 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 Herr Kurz berichtet, die geplante Kita diene nicht ausschließlich dem neuen Baugebiet, sondern einem größeren Einzugsgebiet. Der Bedarf sei vom entsprechenden Fac hamt ermittelt worden. Bei dem Standort an der Grevener Straße handele es sich zunächst um einen Vorschlag, grundsätzlich seien Kindertagestätten in allgemeinen Wohngebieten zulässig. Der genaue Standort würde über die Grundstücksvergabe festgelegt. Die fü r die Kita erforderlichen Auße n- flächen seien in den vorgeschlagenen Varianten jeweils plangrafisch dargestellt. - Es wird danach gefragt, ob ausschließlich Mitwohnungen geplante seien, welche Woh- nungsgrößen vorgesehen seien und für welche Bevölkerungsgruppe n geplant würde. Auch wird gefragt, ob eine Flüchtlingsunterkunft vorgesehen sei. Herr Kurz erläutert, als Wohnungsgrößen sei zunächst überschlägig mit einer Bruttogrundfl ä- che von 100 qm pro Wohneinheit kalkuliert worden. Auf 60 % der Nettowohnfläche seien – wie bei allen städtischen Mehrfamilienhausbaugebieten – geförderte Wohnungen zu errichten. Die übrigen 40 % seien frei vermarktbar. Somit könnten also auch Eigentumswohnungen geschaf- fen werden. Aufgrund des großen Anteils an geförderten Wohnungen müsse aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ein Großteil der erforderlichen Stellplätze oberirdisch angeordnet werden . Grundsätzlich müsse damit gerechnet werden, dass im neuen Baugebiet auch eine Fläche für eine Flüchtlingsunterkunft gesichert würde. Ein möglicher konkreter Standort sei jedoch nicht im Bebauungsplan festzulegen. - Es wird nachgefragt, warum die Stadt Münster das Gesamtprojekt nicht in Eigenregie entwickle. Herr Kurz erklärt, dies sei zwar grundsätzlich möglich, jedoch müssten für den Fall einer Pr o- jektierung durch die Stadt Münster auch erforderliche Kapazitäten verfügbar sein. Die genaue Entwicklungs- und Vermarktungsstrategie werde im weiteren Verfahren geklärt. - Es wird angeregt, in Kinderhaus zukünftig wieder mehr Einfamilienhäuser zu planen. Herr Kurz antwortet, aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum – insbesondere von Ein- und Zweipersonenhaushalten – würden in den siedlungsstrukturell gut eingebundenen Lagen bewusst vornehmlich Mehrfamilienhäuser geplant, da diese Wohnform sehr flächenspar end sei. Die Planung von freistehenden Einfamilienhäusern habe daher in Kinderhaus keine Prior i- tät. Indes Einfamilienhäuser in Form kompakter Strukturen, wie etwa Reihenhausbebauung, würden jedoch, sofern es sich städtebaulich anböte, auch weiterhin vorgesehen. - Es wird die Frage gestellt, welche zeitliche Planung für das Bauvorhaben angedacht sei. Herr Kurz erklärt, mit der heutigen frühzeitigen Bürgerinformation sei zunächst der erste Ve r- fahrensschritt eingeleitet. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürge r würden nun geprüft und das Planungskonzept daraufhin weiterentwickelt. Voraussicht lich in der zweiten Jahreshälfte 2016 würde die Planung dann für einen Monat öffentlich ausgelegt. Der Satzungsbeschluss er- folge somit etwa Ende 2016 bis Anfang 2017. Im An schluss daran müssten Erschließungsa r- beiten durchgeführt werden, Baubeginn der Hochbauten sei dann voraussichtlich 2017-2018. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 583 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 Ende der Veranstaltung Herr Kurz bedankt sich für die Anregungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und bee n- det die Veranstaltung gegen 19:40 Uhr. gez. Herr Igelbrink Bezirksbürgermeister gez. Herr Waldmüller Protokollführer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Grevener Straße 32
- Salzmannstraße
- Albersloher Weg 33
- Ermlandweg 1
- Rektoratsweg
- Idenbrockplatz 4
- Westhoffstraße 58b
- Vorbergs Hügel
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0054/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37