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V/0054/2017

Bebauungsplan Nr. 583: Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 17.01.2017

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V-0054-2017-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0054-2017-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

V-0054-2017-Anlage-4-Planverkleinerung

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Ansehen

V-0054-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung

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Ansehen

V-0054-2017-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

7036 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0054/2017 
 
 
Textliche Festsetzungen   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 583:  
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg  
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1 Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Allg e-
meines Wohngebiet festgesetzt. Die Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO 
(Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 1 
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 BauNVO).  
1.2 Für das Baugebiet werden je nach Baufenster unterschiedliche Höhen baulicher Anlagen 
(BH=Bauhöhen) festgesetzt und in der Planzeichnung bezogen auf Meter über NHN 
(Normalhöhennull) entsprechend eingetragen.  
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für Solaranl a-
gen und andere technische Aufbauten ist bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m aus-
nahmsweise zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO).  
1.3 Eine Überschreitung  der Baugrenzen ist für Terrassen bis zu einer Tiefe von maximal 
3,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO).  
1.4 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist die  Errichtung von Stellplätzen nur 
innerhalb der mit „St“ festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplät-
zen und die Errichtung von Tiefgaragen nur innerhalb der mit „TGa“ festgesetzten Flächen 
zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Die Errichtung von ober-
irdischen Garagen und überdachten Stellplätzen ist unzulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO). Of-
fene, ebenerdige Stellplätze (St) dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z.  B. 
Porenpflaster, offenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.  ä.) angelegt 
werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).  
1.5 Je sechs ebenerdige Stellplätze ist ein großkroniger, standortheimischer Laubbaum mit 
einem Stammumfang von mindestens 16  cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Auf 
der mit GFL-AE bezeichneten Fläche ist je sechs Stellplätze eine mindestens 8 m² große 
Fläche mit heimischen, standortgerecht en Sträuchern entsprechend der Festsetzung 1.7 
zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB).  
1.6 Außerhalb der überbaubaren Flächen sowie der  Flächen für die Erschließung sind die 
Decken der festgesetzten Tiefgaragen  „TGa“ mit einer Substratschicht mit einer Aufbau-
höhe von mindestens  50 cm zu überdecken und dauerhaft  zu begrünen (§ 9 Abs.  1 
Nr. 25 a BauGB).  
1.7 Die festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen B e-
pflanzungen sind vollflächig mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen (z.  B. Feld-
ahorn, Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, Liguster) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhal-
ten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB).  
1.8 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernac h-
tungs- und Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß 
(erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.9 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernac h-
tungs- und Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß 
(erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 2

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
1.10 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III bis IV nach DIN 4109 gekennzeichne-
ten Fassadenseiten oder Teile davon sind für Schlafräume bzw. zum Schlafen geeignete 
Räume sc hallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung 
der Außenfassaden nicht verschlechtern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.11 Ausnahmen von den Festsetzungen 1. 8-1.10 können gestattet werden, soweit durch ei-
nen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass auch geringere Maßnah-
men als die festgesetzten ausreichen. Die an den Baugrenzen festgesetzten Lärmpegel-
bereiche gelten auch für zurückversetzt von der Baugrenze errichtete Fassaden, die pa-
rallel zur Baugrenze  oder bis zu einem Winkel von 90° errichtet werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 
BauGB).  
2. Hinweise  
2.1 Artenschutz  
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut - und Aufzuchtzei-
ten, d. h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres, durchzuführen.  
2.2 Denkmalschutz  
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich 
der Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster, anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstel-
le ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).  
2.3 Kampfmittel  
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Sollten während der 
Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einz u-
stellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen.  
2.4 Altlasten  
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei 
Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche Bodenveränderun-
gen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften unverzüglich der Un-
teren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mitzutei-
len.  
2.5 Wasserschutzgebiet  
Das Plangebiet befindet sich in der Schutzzone  III der Wassergewinnungsanlagen Ki n-
derhaus-Süd und Kinderhaus -Nord, festgesetzt durch die Wasserschutzgebietsveror d-
nung „Münster-Kinderhaus“ vom 05.06.1990. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen 
in der Schut zzone sind die Verbote und G enehmigungspflichten der o. a. Verordnung zu 
beachten.  
2.6 Schutz von Flächen für die Errichtung von Versickerungsanlagen  
Während des gesamten Zeitraums zur Erstellung der Gebäude und Außenanlagen ist 
ausgehend von der südlichen Grundstücksgrenze ein Streifen von mind.  6 m Breite, ei n-
schließlich sonstiger für den Einbau der Versickerungsanlagen vorgesehener  Bereiche, 
von jeglicher Nutzung frei zu halten und entsprechend zu sichern.  
2.7 Einsichtnahme in Vorschriften  
Die der Pl anung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.  
Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 2

Beschlussvorlage

5339 Zeichen

V/0054/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 583: Kinderhaus - Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg  
1. Beschluss zur Aufstellung  
2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für den Bereich östlich der Grevener Straße und südlich des Ermlandwegs ist gemäß §  2 (1) in 
Verbindung mit §  13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von 
Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen un d der 
Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Münster:  
Flur 93, Teil des Flurstücks 1027 
Flur 101, Flurstücke 149, 152, Teil des Flurstücks 308 
Flur 104, Flurstück 342 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr.  583: 
„Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg“ öffentlich auslegen wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Mü nster keine 
Kosten. 
 
Die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch 
die künftige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt 
entstehen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0054/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Waldmüller / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 41 / 492 61 94 
E-Mail: 
Waldmueller@stadt-muenster.de 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0054/2017 
Begründung: 
 
Gemäß dem Beschluss des R ates der Stadt Münster über das Baulandprogramm 2016 -2025 wurde 
die Verwaltung damit beauftragt, auf der Fläche östlich der Grevener Straße und südlich des 
Ermlandwegs in Münster-Kinderhaus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 
Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im 
Eigentum der Stadt Münster und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Münster als Woh nbaufläche 
dargestellt. Städtebauliches Ziel ist es, den Ortseingang von Kinderhau s in Form von insgesamt fünf 
in Nord -Süd-Richtung angeordneten Mehrfamilienhäusern in Zeilenbauweise zu fassen. Das 
Plankonzept beinhaltet die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von etwa 
50 Wohneinheiten sowie einer 4 -Gruppen-Kita. Die Gebäudekubatur wird von Westen (Grevener 
Straße) nach Osten (angrenzend an die Bestandsbebauung im Ermlandweg) gestaffelt. Zur 
Entreebildung werden parallel zur Grevener Straße zwingend vier Vollgeschosse festgesetzt. Hieran 
angrenzend schließen sic h nach Osten hin drei Gebäude an, die mit III -IV Vollgeschossen bebaut 
werden können. Das östlichste Baufenster ist mit II bis in Teilen maximal III Geschossen bebaubar, 
wodurch ein verträglicher Übergang zur vorhanden Wohnbebauung im Ermlandweg geschaffen  wird. 
Zur Sicherung der Erschließung wird der westliche Teil des Ermlandwegs, der in die Grevener Straße 
mündet, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die str aßenbegleitend am Ermlandweg gelegene 
Hecke wird, abgesehen von zwei zur Erschließung benöt igten Stichen, als öffentliche Grünfläche 
gesichert. 
 
Da sich die für die Bebauung vorgesehene Grundstücksfläche im Eigentum der Stadt Münster 
befindet, greift gemäß dem Beschluss zur Sozialgerechten Bodennutzung in Münster die 
sozialpolitische Selbstbindu ng, wonach für städtische Grundstücke bei Mehrfamilienhausbebauung 
ein Zielwert von 60 % der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem 
Mietwohnraum zu berücksichtigen ist. 
 
Am 27.04.2016 fand die frühzeitige Beteiligung der Öff entlichkeit gemäß §  3 (1) BauGB statt. Die 
Niederschrift ist in der Anlage  1 beigefügt. Die Anregung von Bürgerinnen und Bürgern, die Hecke 
südlich des Ermlandwegs zu erhalten, wurde im Nachgang der frühzeitigen Bürgerinformation von der 
Verwaltung geprüft  und in das städtebauliche Konzept aufgenommen. Um die straßenbegleitende 
Hecke zu erhalten, ist hieran südlich angrenzend eine private Erschließungsfläche vorgesehen, über 
die die Wohngebäude an den Ermlandweg angebunden sind. Südlich der Hecke sind ebenf alls die 
erforderlichen Besucherstellplätze angeordnet.  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als 
Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §  2 (4) BauGB 
durchgeführt. D a es sich bei dem Plangebiet um eine siedlungsstrukturell integrierte, im bebauten 
Zusammenhang von Kinderhaus gelegene Fläche handelt, liegen die Voraussetzungen hierfür vor. 
 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB soll 
im Anschluss an die politischen Beratungen im April/Mai 2017 erfolgen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
i. V. 
gez.  
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
1.  Niederschrift der Bürgeranhörung 
2.  Begründung  
3.  Textliche Festsetzungen 
4.  Planverkleinerung

V-0054-2017-Anlage-2-Begruendung

42584 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0054/2017 
 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 583:  
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg  
 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 4 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 4 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 4 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 4 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................... 4 
6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise .............................................................. 5 
6.2.4 Bauliche Gestaltung .......................................................................................................... 5 
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen ................................................................................................ 5 
6.2.6 Freiflächen, Begrünung ..................................................................................................... 5 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................. 6 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur .......................................................................... 6 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur .......................................................................................... 6 
6.6 Grünflächen / Begrünung ........................................................................................................... 6 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen .................................................................................................... 6 
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ....................................................................................... 6 
6.6.3 Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ..................................... 7 
6.6.4 Ausgleichsflächen ............................................................................................................. 7 
6.7 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 7 
6.8 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 7 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 7 
7. Flächenbilanz ......................................................................................................................................... 8 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll ................................................................................... 8 
8.1  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung ................................................................................. 8 
8.1.1 Menschen .......................................................................................................................... 8 
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8 
8.1.3 Boden und Wasser ............................................................................................................ 9 
8.1.4 Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 
8.1.5 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 10 
8.1.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11 
9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 11 
  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Als beliebter Wohnstandort verzeichnet die Stadt Münster seit Jahren eine anhaltend steigende 
Bevölkerungsentwicklung. Der Planung und Erschließung  neuer Baugebiete kommt vor dem 
Hintergrund der großen Nachfrage nach Wohnraum eine wichtige Bedeutung zu, um den  
Wohnbedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Bei der zusätzlichen Inanspruchnahme 
von Flächen für die bauliche Entwicklung sollen aus siedlungsstrukturellen und ökologischen 
Gründen vorranging  Flächen durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung und andere 
Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden.  Bei dem für eine Wohngebietsentwicklung 
vorgesehenen Standort östlich der Grevener Straße / südlich des Ermlandwegs handelt es sich 
um einen bereits verkehrlich erschlossenen, integrierten Standort am Ortseingang von Münster-
Kinderhaus, der mit der umliegenden Bebauung einen Zusammenhang bildet.  Durch die 
Bebauung soll der vorhandene Siedlungsrand arrondiert werden.  Da es sich somit um eine 
Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das Bebauungsplanverfahren gemäß §  13 a 
Baugesetzbuch (BauGB) im beschl eunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen des 
§ 13 a BauGB sind hierbei erfüllt: Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bebauten 
Siedlungszusammenhangs, verfügt über eine Grundfläche von weniger als 20.000 m², durch die 
Änderung wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht begründet und Beeinträchtigungen der Gebiete 
von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH) oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne 
des Bundesnaturschutzgesetzes sind ebenfalls nicht zu befürchten. Gemäß  § 13 a Abs. 2 Nr. 4 
BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, 
als im Sinne des § 1 a Abs.  3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder 
zulässig. Durch die Darstellung des Plangebietes als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan 
(FNP) sowie im städtischen Baulandprogramm wurde das Entwicklungsziel der Stadt Münster , 
auf dieser Fläche  ein Wohngebiet zu errichten, bereits vor dem Beginn des 
Bebauungsplanverfahrens dokumentiert. 
2. Geltungsbereich  
Der Umgriff des Plangebietes umfasst einen östlich an der Grevener Straße angrenzenden Teil 
des Ermlandwegs (hier die Flurstücke  149 und 152, Flur 101, Gemarkung Münster, und einen 
Teil des Flurstücks  1027, Flur  93, Gemarkung  Münster), das südlich des Ermlandwegs 
gelegene Flurstück 342, Flur  104, Gemarkung Münster, sowie einen nördlich an den 
Ermlandweg angrenzenden Teil des Flurstücks  308, Flur  101, Gemarkung  Münster. Der 
Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt insgesamt eine Fläche von ca.  1,11 ha ein. Die 
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen 
Farbstreifen gekennzeichnet.  
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Im Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den 
Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) ist die Fläche des 
Plangebietes als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ festgelegt.  
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist  das Plangebiet bereits als 
Wohnbaufläche dargestellt. Im Süden an die Wohnbaufläche angrenzend,  befindet sich gemäß 
Grünordnung Münster der 2. Grünring, dessen Flächen zur Sicherung der Freiraumfunktionen 
frei von baulichen Entwicklungen zu halten sind. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
Die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebiets grenzen im Norden 
(Katharinenkloster) und im Osten (Wohngebäude a m Ermlandweg) an einen im 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) an. Die angrenzenden Nutzungsarten 
umfassen Wohnen sowie Gemeinbedarfsnutzung en für kirchliche Zwecke. Das Maß der 
baulichen Nutzung in der näheren Umgebung variiert zwischen ein-  und zweigeschossiger  
Bebauung südlich des Ermlandwegs und der dreigeschossigen Beb auung des 
Katharinenklosters im Norden.  
Im w estlich an die Grevener Straße angrenzenden Bereich gelten die Festsetzungen des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  106 XI „Kinderhaus – Rektoratsweg / Grevener Straße “. 
Abgetrennt von einer straßenbegleitenden öffentlichen Grünfläche setzt der Bebauungsplan an 
dieser Stelle ein Gewerbegebiet fest, in dem nur solche Betriebe oder Betriebsteile zulässig 
sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören.  Als Maß der baulichen Nu tzung sind in diesem 
Gewerbegebietsteil drei Vollgeschosse sowie eine Grundflächenzahl von 0,7 und eine 
Geschossflächenzahl von 1,4 festgesetzt.  Im Einzelfall kann darüber hinaus  gemäß 
Bebauungsplanfestsetzung ein weiteres Vollgeschoss zugelassen werden, w enn die 
Geschossflächenzahl hierbei nicht überschritten wird.  Als Dachform sind Flachdächer und als 
Ausnahme flachgeneigte Dächer zulässig.  
Der westliche Teil des Plangebiets wird von Bebauungsplan Nr. 76, Teilabschnitt II „Grevener 
Straße“, überlagert, der als alleinigen Inhalt die Grevener Straße sowie den westlichen Teil des 
Ermlandwegs als öffentliche Wegefläche festsetzt (einfacher Bebauungsplan).  
Festgesetzt durch die Wasserschutzgebietsverordnung vom 05.06.1990 befindet sich das 
Plangebiet innerhalb der Zone III des Wasserschutzgebietes „Münster-Kinderhaus“. Bei der 
Durchführung von Baumaßnahmen in der Schutzzone sind die Verbote und 
Genehmigungspflichten der o. a. Verordnung zu beachten.  
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr.  583 erstreckt sich mit seinem 
Geltungsbereich zu einem großen Teil auf Flächen des rechtskräftigen Landschaftsplans 
„Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel “ (LP 2). Hiervon abweichend sieht der wirksame 
Flächennutzungsplan der Stadt Münster an dieser Stelle eine Wohnbaufläche vor. Demzufolge 
wird eine Änderung und Anpassung des Landschaftsplanes an die Vorgaben der 
Bauleitplanung erforderlich. Die durch den Bebauungsplan überplanten Flächen sind aus dem 
Geltungsbereich des Landschaftsplanes zu entlassen.  
Das er forderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des 
Bebauungsplans abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ gemäß §  20 
Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (Anpassungsklausel nach dem Landesnaturschutzgesetz). Bei 
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich 
eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des 
Landschaftsplans mit dem In- Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft,  
soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem 
Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Landschaftspläne sind gemäß § 9 Abs. 1 
Landesnaturschutzgesetz einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt 
für die Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen.  Dabei werden die voraussichtlichen 
Umweltauswirkungen aufgrund der Realisierung von Plänen und Programmen im Hinblick auf 
eine wirksame Umweltvorsorge ermittelt, beschrieben und bewertet. Im vorliegenden Fall  
werden die Flächen des Bebauungsplans  Nr. 583 aus dem Geltungsbereich des 
Landschaftsplans 2 entlassen. Daraus resultieren keine weitergehenden Darstellungen und 
Festsetzungen im Landschaftsplan. Eine SUP ist deshalb nicht durchzuführen.  
4. Räumliche und strukturelle Situation  
Das ca. 1,11 ha große Plangebiet befindet sich etwa 2,5 km nördlich der Innenstadt von 
Münster und 1,2 km entfernt vom nordwestlich gelegenen Stadtteilzentrum Kinderhaus.  
Westlich des Plangebiets verläuft die Grevener Straße (B  219), in welche der Ermlandweg 
mündet. Nördlich des Ermlandwegs befindet sich das Katharinenkloster mit seiner parkartigen 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Grünanlage. Im Osten grenzt das Plangebiet an eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung, 
im Süden befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die Bestandteil des Grünrings der 
Stadt Münster sind.  
Das Plangebiet befindet sich an der Schnittstelle von Siedlungsraum zu Freiraum und wird 
visuell durch markante Hecken - und Grünstrukturen sowie angrenzende landwirtschaftliche 
Flächen geprägt.  
Die für die Bebauung vorgesehene Fläche wurde bislang landwirtschaftlich  genutzt. Der 
Ermlandweg war bisher auf gesamter Länge eine Privatstraße.  
Auf der westlichen Seite der Grevener Straße befindet sich ein Gewerbegebiet  mit einem  
Nahversorgungsstandort. Neben der Gemeinbedarfsnutzung des Katharinenklosters wird das 
Plangebiet durch benachbarte Wohngebiete geprägt.  
5. Planungsziele  
Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist es, auf der Fläche östlich der Grevener Straße / 
südlich des Ermlandwegs die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 
Wohngebäuden zu schaffen. Insgesamt sind fünf Baufelder in Zeilenform für 
Mehrfamilienhäuser vorgesehen, die in ih rer Höhenentwicklung von der Bestandsbebauung im 
Osten von II-III Vollgeschossen zur Grevener Straße im Westen auf zwingend IV Vollgeschosse 
ansteigen.  
Der überwiegende Teil der Hecke südlich des Ermlandwegs wird als öffentliche Grünfläche 
festgesetzt. In  erforderlicher Anzahl werden im Plangebiet Flächen festgesetzt, auf denen 
oberirdische Stellplätze errichtet werden können. Die Fläche des westlichen Teils des  
Ermlandwegs wird als öffentliche Verkehrsfläche gesichert.  
6. Inhalte des Bebauungsplans  
6.1 Grundzüge der Planung  
Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende Konzept zielt darauf ab, den Ortseingang von 
Kinderhaus baulich zu fassen. Die städtebauliche Figur basiert auf fünf Gebäudezeilen, die sich 
in Nord-Süd-Richtung zum Freiraum des Grüngürtels hin orientieren. Bei der Höhenentwicklung 
der neuen Gebäude werden die vorhandene Bebauungsstruktur  und die Maßstäblichkeit der 
angrenzenden Bebauung insofern aufgegriffen, als  das Maß der baulichen Nutzung von Osten  
nach Westen ansteigend gestaffelt wird.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.2.1 Art der baulichen Nutzung  
Im räumlichen Geltung sbereich des Bebauungsplans Nr.  583 werden zur Art der baulichen 
Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen:  
„Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Allgemeines 
Wohngebiet festgesetzt. Die Ausnahmen gem äß § 4 Abs.  3 Nr.  4 und 5 BauNVO 
(Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans.“  
Mit diesen Festsetzungen soll sicherg estellt werden, dass ein Wohnquartier mit hoher 
Wohnumfeldqualität entsteht, die nicht durch Nutzungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen 
oder Lärmemissionen beeinträchtigt wird.  
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung  
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Fes tsetzungen der Grundflächenzahl (GRZ), der 
Geschossflächenzahl (GFZ), der zulässigen Anzahl der Geschosse und der zulässigen 
Gebäudehöhen definiert.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Die GRZ wird mit  0,4 und die GFZ mit  1,2 festgesetzt. Dies entspricht den Obergrenzen für 
Allgemeine Wohngebiete gemäß § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Hierdurch soll eine 
der hohen Lagegunst des Standorts angemessene dichte Bebauung ermöglicht werden.  
Straßenbegleitend an der Grevener Straße sind zwingend IV  Vollgeschosse festgesetzt, im 
Bereich der sich daran nach Osten anschließenden drei Baukörper III -IV Vollgeschosse. 
Hierdurch soll eine von der Grevener Straße aus wahrnehmbare Gebäudekubatur realisiert 
werden, die den Ortseingang von Kinderhaus städtebaulich betont.  
Im Bereich der  östlichsten Gebäudezeile hingegen werden II -III Vollgeschosse festgesetzt , 
wodurch ein verträglicher baulicher Übergang zur vorhandenen Bebauung am Ermlandweg 
geschaffen werden soll.  
Ergänzend zur Geschossigkeit werden zur Regelung der Höhenentwicklung maximale 
Bauhöhen der Gebäude (BH  max.) als absolute Höhen über Normalhöhennull  (NHN) 
festgesetzt, die in der Planzeichnung aufgeführt sind.  Ausnahmsweise können zur Förderung 
von Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien bauliche Anlagen für Solaranlagen und 
andere technische Aufbauten die festgesetzten Bauhöhen um maximal 1,0 m überschreiten (§ 9 
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO).  
6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise  
Die überbaubaren Grundstüc ksflächen weisen maximale Bautiefen von 15,0 m auf, wodurch 
einerseits ein ausreichender architektonischer Gestaltungsspielraum eröffnet, andererseits die 
städtebauliche Figur mit ihren fünf Gebäudezeilen, die sich zum Freiraum im Süden hin 
orientieren, gesichert wird.  
Eine Überschreitung der Baugrenzen ist für Terrassen bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m 
zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO).  
Als Bauweise wird aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Ausformung gemäß § 22 Abs. 3 
BauNVO die geschlossene Bauweise festgesetzt.  
6.2.4 Bauliche Gestaltung  
Das geplante Wohnquartier soll in einer einheitlichen Bauform errichtet werden. Als Dachform 
werden daher im gesamten Gebiet  Flachdächer (FD) festgesetzt (§  9 Abs.  4 BauGB i.  V. m. 
§ 86 Abs.  1 und Abs.  4 BauO  NRW). Auf eine weitergehende Detaillierung gestalterischer 
Festsetzungen wird verzichtet, um ein hohes Maß an gestalterischer Freiheit zu gewährleisten.  
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen  
Stellplätze (St) sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen gem. § 12 Abs.  6 
BauNVO nur in den entsprechend mit „St“ gekennzeichneten Flächen in Form von offenen, 
ebenerdigen Stellplätzen und die Errichtung von Tiefgaragen ist nur innerhalb der mit „TGa“ 
festgesetzten Fläche zulässig. Damit wird eine städtebaulich verträgliche Anordnung der 
Stellplätze gewährleistet. Offene, ebenerdige Stellplätze (St) – sowohl in den Baugebieten als 
auch innerhalb der mit GFL- AE bezeichneten Fläche –  dürfen nur mit wasserdurchlässigen 
Materialien (z. B . Porenpflaster, offenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen 
o. ä.) angelegt werden.  
6.2.6 Freiflächen, Begrünung  
Um trotz der kompakten Bebauung eine hohe Freiraumqualität sicherzustellen, werden 
folgende Regelungen zur Freiflächengestalt ung Bestandteil des Bebauungsplans: Je sechs  
ebenerdige Stellplätze ist ein großkroniger, standortheimischer Laubbaum mit einem 
Stammumfang von mindestens 16 cm zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu 
erhalten. Auf der mit GFL-AE bezeichneten Fläche ist je sechs Stellplätze eine mindestens 8 m² 
große Fläche mit heimischen, standortgerechten Sträuchern entsprechend zu bepflanzen und 
mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten. Außerhalb der überbaubaren Flächen sowie der 
Flächen für die Erschl ießung sind die Decken der festgesetzten Tiefgaragen „TGa“ mit einer 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
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Verkehrsplanung
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Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu 
begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).  
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung  
Die Erschließung des neuen Wo hnquartiers erfolgt über eine Anbindung an die Grevener 
Straße. Der westliche Teil des Ermlandwegs wird hierzu als öffentliche Verkehrsfläche mit einer 
Fahrbahnbreite von 5,50  m sowie einem nördlich angrenzenden Gehweg mit einer Breite von 
2,50 m festgeset zt. Der östliche Teil des Ermlandwegs ist nicht Bestandteil des 
Bebauungsplans, sondern dieser verbleibt als private Anliegerstraße.  
Die interne Erschließung der fünf Gebäudezeilen erfolgt über eine private,  mit Geh-, Fahr- und 
Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger zu belastende Fläche, die 
über zwei Anbindungen an den Ermlandweg erschlossen ist. Stellplätze für den 
Besucherverkehr sind in erforderlicher Anzahl auf der mit GFL- AE gekennzeichneten Fläche 
nachzuweisen. Für eine sichere fußläufige Erreichbarkeit des neuen Wohnquartiers  ist im 
Einmündungsbereich des Ermlandweg s auf die Grevener Straße auf der Südseite des 
Ermlandwegs ein Gehweg vorgesehen, der das Baugebiet mit de m Gehwe gnetz an der 
Grevener Straße verbindet.  
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur  
Die Versorgung mit den Medien für Gas, Wasser, Telekommunikation etc. erfolgt in 
Abstimmung mit den Stadtwerken Münster durch Erweiterung bestehender Netze.  
Für die Entwässerung des Plangebiet s sind im westlichen Bereich des Ermlandwegs ein 
Regenwasser- sowie ein Schmutzwasserkanal herzurichten. Der Regenwasserkanal soll 
ausschließlich der Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen dienen, die Entwässerung 
der Baugrundstücke soll durch Versickerung vor Ort gewährleistet werden. Für die Versickerung 
des Niederschlagswassers sind insbesondere die nicht überbaubaren Grundstücks flächen im 
Süden des Plangebiet s vorgesehen. Zum Schutz dieser für die Errichtung von 
Versickerungsanlagen vorgesehenen Flächen soll, ausgehend von der südlichen 
Grundstücksgrenze, ein Streifen von mindestens  6 m Breite, einschl ießlich sonstiger für den 
Einbau der Versickerungsanlagen vorgesehene r Bereiche, von jeglicher Nut zung freigehalten 
und entsprechend gesichert werden.  
Durch die an zwei Punkten mit dem Ermlandweg verknüpfte GFL -AE-Fläche entsteht eine 
Ringerschließung. Eine Wendeanlage für Müllfahrzeuge etc. ist daher nicht erforderlich.  
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur  
Durch die Planung des neuen Wohnquartiers, aber darüber hinaus auch zur Bedarfsabdeckung 
im Einzugsbereich des Plangebiets, ist die Errichtung einer Kindertagestätte mit voraussichtlich 
drei Gruppen erforderlich.  Ansonsten besteht im Plangebiet kein Bedarf  an sozialer 
Infrastruktur.  
6.6 Grünflächen / Begrünung  
6.6.1 Öffentliche Grünflächen  
Die südlich des Ermlandwegs gelegene Hecke wird als öffentl iche Grünfläche festgesetzt. 
Abgesehen von zwei  für die E rschließung des neuen Baugebiet s erforderlichen Stichen bleibt 
die vorhandene Gehölzstruktur somit erhalten.  
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote  
Zur partiellen Eingrünung des Wohnquartiers sind Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, die vollflächig mit st andortgerechten, 
heimischen Laubgehölzen (z.  B. Feldahorn, Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, Liguster) zu 
bepflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
Darüber hinaus wird zur Sicherung der vorhandenen Hecke am südlichen Rand des 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
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Verkehrsplanung
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Plangebiets eine Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB).  
6.6.3 Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  
Im Übergangsbereich zwischen der geplanten Bebauung und dem Freiraum wird eine Fläche 
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
festgesetzt (§ 9 Abs.  1 Nr.  20 BauGB) . Ziel dieser Festsetzung is t es, diesen Teil des 
Plangebiets ökologisch aufzuwerten und das Landschaftsbild des zweiten Grünrings um  
zusätzliche Gehölzstrukturen zu ergänzen.  
6.6.4 Ausgleichsflächen  
Die Stadt Münster beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr.  583 auf der Grundlage des § 13 a 
BauGB und den danach geltenden Verfahrensvorschriften als „Bebauungsplan der 
Innenentwicklung” im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Demnach gelten Eingriffe, die 
aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 
Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.  
6.7 Immissionsschutz  
Durch die unmittelbar angrenzende Grevener Straße wirkt Straßenverkehrslärm auf das 
Plangebiet ein. Trotz dieser der Lage am Ortseingang von Kinderhaus ges chuldeten 
Lärmeinwirkung ist es, auch vor dem Hintergrund des im Baugesetzbuch verankerten Vorrang s 
der Innenen twicklung, städtebauliches Ziel der Stadt Münster, an diesem siedlungsstrukturell 
integrierten Standort die planungsrechtlichen Voraussetzungen f ür die Errichtung eines 
Wohngebiets zu schaffen.  
Anhand der verkehrlichen Lärmimmissionskarten der Stadt Münster (2012) können die 
Lärmeinwirkungen der Grevener Straße auf das Plangebiet eingeschätzt werden. Am 
westlichsten Baufenster sind verkehrsbezogene Lärmpegel durch die Grevener Straße von bis 
zu 67 dB(A) zu erwarten (Beurteilungspegel Tag nach der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, 
1990). Um ein zu den privaten Grundstücken geöffnetes, aufgelockertes Straßenbild zu 
bewahren, wird aus städtebaulichen Gründen auf die Errichtung von aktivem  Lärmschutz, etwa 
einem Lärmschutzwall bzw. einer  Lärmschutzwand, verzichtet.  Durch die straßenparallele 
Baukörperstellung in geschlossener Bauweise werden von der Grevener Straße abgewandt 
ruhige Gebäudeseiten und Außenwohnbereiche geschaffen.  
Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse werden im Bebauungsplan an den betroffenen  
Fassadenseiten oder Teilen davon Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 „Schallschutz im 
Hochbau“ gekennzeichnet, in denen Außenbauteile der Gebäude entsprechend den Vorgaben 
dieser Norm auszuführen sind.  
Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III bis IV nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind für Schlafräume bzw. zum Schlafen geeignete Räume 
schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen.  
6.8 Altlasten / Altstandorte  
Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt. Sollten sich jedoch 
bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche Bodenveränderungen 
ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften unverzüglich der Unteren 
Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mitzuteilen. Ein 
entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.  
6.9 Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer 
über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
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Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) 
entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdec kung 
von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis.  
7. Flächenbilanz  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 583 ergibt sich folgende Flächenbilanz:  
Tabelle 1: Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 1,11 ha 100 % 
Öffentliche Verkehrsfläche 0,14 ha 13 % 
Öffentliche Grünfläche 0,07 ha 6 % 
Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 0,11 ha 10 % 
Bauflächen (WA) 0,79 ha 71 % 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll  
Für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans wurde das Verfahren nach § 13 a 
BauGB gewählt. Im Rahmen der beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung entf allen die 
formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Die wesentlichen Umweltbelange werden im 
vorliegenden Umweltprotokoll zusammengefasst dargestellt.  
8.1  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung  
8.1.1 Menschen  
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung  
Von der Grevener Straße gehen Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet von bi s zu 
67 dB(A) am Tag aus. Der Orientierungswert der DIN 18005/07.02 liegt bei 55 dB(A) am Tag für 
Allgemeine Wohngebiete und wird damit um bis zu 12 dB(A) überschritten. Auf die Errichtung 
von aktivem Lärmschutz (Lärmschutzwall oder -wand) wird aus städtebaulichen Gründen 
verzichtet ( siehe Punkt 6.7). An der straßenabgewandten Fas sade sind deutlich geringere 
Lärmwerte zu vermuten. Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse werden im 
Bebauungsplan die Lärmpegelbereiche III bis IV gemäß DIN  4109 (Schallschutz im Hochbau) 
als passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt.  
Die gewerblichen Lärmimmissionen durch die Grundstücke westlich der Grevener Straße sind 
aufgrund der Entfernung von über 50 m zum Plangebiet nicht erheblich und müssen daher nicht 
quantifiziert werden.  
Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung der Fläche (Acker) entfällt.  
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Derzeitige Umweltsituation  
Bei dem Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um einen Acker mit geringer ökologischer  
Bedeutung. Im Norden wird das Plangebiet durch eine ca.  125 m lange und 3- 5 m breite 
Baumhecke aus Hainbuchen und einzelnen Feld-  und Bergahornexemplaren und Haseln 
begrenzt. Charakteristisch sind hier zwei alte und markante Bergahornbäume. An der 
Südgrenze des Plangebietes verläuft eine Strauch- / Baumhecke aus Bergahorn, Hasel, Linde, 
Pfaffenhütchen und Holunder auf einer Länge von rund 105 m und 2- 3 m Breite. Die Hecke 
verläuft im Bestand nicht durchgängig bis zur Grevener Straße.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
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Diese Heckenstrukturen  sind als ökologisch sowie la ndschaftlich wertvoll und erhal tenswert 
einzustufen. Die Grevener Straße wird von Einzelbäumen (Linden) gesäumt.  
Artenschutzprüfung  
Die Artenschutzprüfung wurde für das Plangebiet bis einschließlich der Hecke an der südlichen  
Plangebietsgrenze erstellt (Faunistische s Gutachten, 2016). Im Ergebnis der 
Artenschutzprüfung kommen im genannten Untersuchungsraum keine planungsrelevanten 
Arten vor. Es wurden ausschließlich häufige und ungefährdete Brutvogelarten festgestellt, wie 
Ringeltaube, Amsel, Blau- und Kohlmeise usw.  
Fledermausquartiere konnten nicht festgestellt werden. Von zwei Baumhöhlen in einem der 
Bergahorne der Baumhecke im Norden stellte sich eine als ungeeignet für Fledermäuse heraus, 
die andere konnte aufgrund der Höhe nicht kartiert werden. Da dieser Baum gemäß der 
vorgelegten Planung erhalten bleibt, ist eine Beeinträchtigung nicht zu erwarten.  
Auswirkungen der Planung  
Die vorhandene Baumhecke im Norden des Plangebiet s wird als öffentliche Grünfläche 
festgesetzt. Der Erhalt der Bäume wird damit, m it Ausnahme von zwei erforderli chen 
Durchstichen, gesichert. Die Baumhecke stellt einen geeigneten Abschluss des Plangebiet s 
nach Norden dar.  
Im Süden erfolgt eine Eingrünung des Plangebiet s durch eine Anpflanzung von 
standortgerechten, heimischen Laubgehölzen bis zum Beginn der vorhandenen Hecke. Diese 
wird teilweise in einem Erhaltungsgebot festgesetzt und bleibt weiter östlich als Teil einer 
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft erhalten. Diese Hecke wird zukünftig eine Eingrünungsfunktion für das Plangebiet 
zur Landschaft hin übernehmen.  
Gehölzentnahmen sind außerhalb der Brutzeit, d.  h. zwischen Oktober und Februar , 
durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis mit 
Ausschlusszeiten für Gehölzentnahmen. Der oben beschriebene Bergahorn, bei dem eine 
Fledermaushöhle nicht ausgeschlossen ist, bleibt erhalten.  
Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nicht, da im 
angewandten Verfahren nach §  13 a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des 
Bebauungsplans zu erwarten sind, al s vor der planerischen Entschei dung erfolgt oder zulässig 
gelten.  
Zur erforderlichen Änderung des Landschaftsplans „ Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel “ 
siehe Punkt 8.1.5 (Landschaft).  
8.1.3 Boden und Wasser  
Derzeitige Umweltsituation  
Das Plangebiet liegt im Bereic h des Münsterländer Kiessandzug s mit einer sehr hohen 
Ergiebigkeit und Qualität des Grundwasserleiters. Der Bereich ist als Zone III des 
Wasserschutzgebiets Münster-Kinderhaus ausgewiesen.  
Gemäß vorliegenden Untersuchungen (Hinz Ingenieure GmbH, 2016) liegt der 
Grundwasserstand bei 5  m unter der Geländeoberfläche. G eologisch gesehen lagern entlang 
des E rmlandwegs und im Baugebiet Ablagerungen des Münsterländer Kiessandzug s im 
Verzahnungsbereich mit fluviatilen Terrassenablagerungen in Form von Sand und Schluff. 
Diese sind oberflächennah aufgefüllt bzw. anthropogen umgelagert.  
Im Plangebiet befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer.  
Altlasten-/ Verdachtsflächen sind gemäß Umweltkataster im Plangebiet nicht bekannt.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
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Auswirkungen der Planung  
Die Entwässerung des Niederschlagswassers erfolgt durch Versickerung vor  Ort. Während der 
Bauausführung darf der Untergrund im  Bereich der geplanten Versicke rungsanlagen nicht 
durch dynamische Belastungen oder schwere Auflasten (Überfahrungen oder Nutzung als 
Lagerfläche) verdichtet werden. Hierzu wird ein entsprechender Hinwe is in den Bebauungsplan 
aufgenommen. Ebenerdige Stellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z.  B. 
Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.  ä.) befestigt 
werden.  
Der Boden wird durch die Versiegelung und  Überbauung nachhaltig beeinträchtigt. Im 
vorliegenden Fall des beschleunigten Verfahrens nach §  13 a BauGB gelten in den Fällen des 
Absatzes 1 Satz  2 Nr.  1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu 
erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt 
oder zulässig. Eine Eingriffs -/ Ausgleichsbilanzierung und Kompensation des Eingriffs in Natur 
und Landschaft einschließlich Boden erfolgt nicht.  
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 8.1.6 (Kulturgüter).  
8.1.4 Klima / Luft  
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung  
Klima  
Das Plangebiet liegt gemäß Umweltkataster innerhalb eines klimaökologischen 
Ausgleichsraums. Hierbei handelt es sich um Freiflächen, die durch ihre Lage innerhalb oder 
am Rande der Innenstadt lokalklimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen können, z.  B. zur 
Minderung von Wärmeinseleffekten.  
Das Plangebiet liegt in dem schmalen verbliebenen Freiflächenkorridor zwischen der nördlichen 
Innenstadt und Münster -Kinderhaus. Dies em vorhandenen Freiflächenstrei fen kommt eine 
Schlüsselfunktion als klimatischer Puffer zwischen den vorhandenen versiegelten Bereichen im 
Norden und Süden zu. Mit dem neuen Plangebiet verbleiben rund 180- 260 m bis zur nächsten 
Bebauung im Süden.  
Die städ tebauliche Planung innerhalb des schmalen Freiraumkorridors findet mit der 
vorliegenden Planung ihren Abschluss, welcher auch durch die Bepflanzung im Süden und die 
Festsetzung der Maßnahmenfläche für Boden, Natur und Landschaft im Süden des Plangebiets 
dokumentiert wird. S üdlich des aktuellen Plangebiet s weist die Grünordnung den zweiten 
Grünring sowie eine Vorrangfläche Freiraumsicherung aus, die keine bauliche Entwicklung 
zulässt. Dieser Teil verbleibt auch im Geltungsbereich des Landschaftsplans „ Nördliches Aatal 
und Vorbergs Hügel “, der dort das Entwicklungsziel „Sicherung der Freiraumfunktion“ darstellt 
(siehe Punkt 8.1.5).  
Energie  
Der Bebauungsplan weist insgesamt eine hohe Kompaktheit der Wohngebäude auf und ist 
aufgrund der Ausstattung fast aller Gebäude mit Flachdächern für eine Solarnutzung sowohl mit 
Solarkollektoren als auch Photovoltaik -Anlagen gut geeignet. Die Nutzung passiver solarer 
Gewinne ist angesichts der Ausrichtung nur eingeschränkt möglich. Auf Grund der Kompaktheit 
der Gebäude sind energetisch hochwertige Dämmstandards für die Gebäude gut umsetzbar. 
Die Möglichkeiten der Nutzung von Solaranlagen sind in den textl ichen Festsetzungen 
berücksichtigt.  
8.1.5 Landschaft / Ortsbild  
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung  
Das Plangebiet besteht im W esentlichen aus einer Ackerfläche, die nach Norden durch eine 
Baumhecke aus Hainbuche und Bergahorn mit mittlerem bis starkem Baumholz sowie nach 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Süden überwiegend durch eine Hecke aus heimischen Laubgehölzen begrenzt wird. Die Fläche 
liegt innerhalb eines Freiraums aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, die durch Hecken 
begrenzt werden und damit einen typischen Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft 
bilden.  
Die Baumhecke am Ermlandweg bildet einen Abschluss des Plangebiets nach Norden, sie wird 
als öffentliche Grünfläche festgeset zt. Im Südwesten des Plangebiet s erfolgt eine A npflanzung 
mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen (z.  B. Feldahorn, Hainbuche, Rotbuche, 
Weißdorn, Liguster) in Ergänzung der vorhandenen Hecke (siehe Punkt 8.1.2).  
Landschaftsplan Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel (LP 2)  
Der Landschaftsplan „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel “ (LP 2) erstreckt sich gemäß § 7 
Landesnaturschutzgesetz auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsr echts. 
Der Landschaftsplan stellt das Entwicklungsziel  2-1.1.1 „Sicherung der Freiraumfunktion“ dar. 
Es beinhaltet die Sicherung und Erhaltung des Freiraums zwischen der Innenstadt und den 
Stadtteilen Kinderhaus und Coerde unter Erhaltung bestehender landschaftlicher Strukturen.  
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr.  583 erstreckt sich mit seinem 
Geltungsbereich vollständig auf Flächen des rechtskräftigen Landschaftsplans. Die 
beabsichtigte Ausweisung von Wohnbauflächen im Zuge der Bauleitplanung  widerspricht den 
Zielen des Landschaftsplans.  
Demzufolge wird eine Änderung und Anpassung des Landschaftsplans an die Vorgaben der 
Bauleitplanung erforderlich. Die durch den Bebauungsplan überplanten Flächen werden aus 
dem Geltungsbereich des Landschaftsplans entlassen.  
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des 
Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als 
sog. „Klauselverfahren“ gemäß §  20 (4) Landesnaturschutzgeset z (Anpassungsklausel nach 
dem Landesnaturschutzgesetz). Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines 
Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende 
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In krafttreten des 
entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im 
Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Die Änderung des 
Flächennutzungsplans wurde bereits vollzogen, der wirksame FNP weist im Bereich des 
Plangebietes Wohnbaufläche aus.  
Wie unter Punkt 8.1.2 ausgeführt, erfolgt keine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in 
Natur und Landschaft, da im angewandten Verfahren nach §  13 a BauGB Eingriffe, die 
aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen 
Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.  
8.1.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung  
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes im Plangebiet. Für 
den Fall der Entdeckung von Bodendenkmälern enthält der Bebauungsplan einen 
entsprechenden Hinweis (siehe Punkt 6.9).  
9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Zur D urchführung des Bebauungsplans sind keine Maßnahmen zur Ordnung von  Grund und 
Boden erforderlich.  Die Verwirklichung des Bebauungsplans berührt zwar die persönlichen 
Lebensumstände der im  Umfeld des  Plangebietes lebenden Menschen, nachteilige 
Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein 
Sozialplan ist daher nicht erforderlich.  
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 12

Bebauungsplan Nr. 583 
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Diese Begründung dient gemäß §  9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplane s Nr.  583: Kinderhaus – Östlich Grevener 
Straße / Südlich Ermlandweg.  
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
Peck  
Stadtrat  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 12

V-0054-2017-Anlage-4-Planverkleinerung

1138 Zeichen

GFL
AE
St
TGa
StSt
St
St
St
St
IV
III-IV
III-IV
III-IV
II-III
WA
0,4 1,2
FD
BH max.=
73,50 m
ü. NHN
BH max.=
73,50 m
ü. NHN
BH max.=
73,50 m
ü. NHN
BH max.=
69,50 m
ü. NHN
BH max.=
73,50 m
ü. NHN
g
II
W III
W III
W III
I
I
I
II
I
I
II
II
II
III
II
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I
I
I
I
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I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
III
II
I
I
II
II
II
I
I
I
II
Katharinenkloster
III
I
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11
16
50a
Grevener Straße
Grevener Straße
32
62a
34
52a
20a
60c
64c
10
28
60
30
211
2
50
58
52
8
20a
64a
20
62c
60b
54
Ermlandweg
58c
58a
1
12
Westhoffstraße
58b
34a
64b
60a
18
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235
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62b
209
56
143
64
203
111
427
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349
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831
207
18
124
373
135
377
136
314
167
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375
319
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436
438
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110
206 351
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442
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128
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331
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109
163
343
430
425
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186
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429
14
689
140
141
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201
362
362
1027
374
165
828
431
152
138
17
308
Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0054/2017Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 583:
Kinderhaus - Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg
Planverkleinerung - Maßstab 1:2000

V-0054-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung

12177 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 583:  
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
Stadtbezirk: Münster – Kinderhaus  
Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 583:  
Kinderhaus – Östlich Grevener Straße / Südlich Ermlandweg 
Zeit: 27.04.2016, 18:30 Uhr 
Ort: Markus-Gemeindezentrum, Idenbrockplatz 4, 48159 Münster 
Teilnehmer: ca. 30 Bürgerinnen und Bürger 
Vertretung der Verwaltung: Herr Kurz und Herr Waldmüller, Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Weitere Teilnehmer: Herr Bezirksbürgermeister Igelbrink 
Eröffnung 
Herr Bezirksbürgermeister Igelbrink begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Vor dem 
Hintergrund aktueller Prognosen, die der Stadt Münster ein anhaltendes Bevölkerungswachs-
tum attestieren, betont Herr Igelbrink die Notwendigkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. 
Den Standort südlich des Ermlandweges beurteile er dafür als besonders geeignet. 
Vorstellung der Planungen 
Herr Kurz erläutert das Planvorhaben anhand einer Präsentation mit stichpunktartig folgendem 
Inhalt: 
- Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs in Münster unternimmt die Stadt große A n-
strengungen, um neue Baugebiete zu planen und zu erschließen. Vorrangig sollen d a-
bei solche Flächen beansprucht werden, die siedlungsstrukturell integriert sind. 
- Das ca. 0,7 ha große Plangebiet südlich des Ermlandwegs weist eine hohe Lagegunst 
auf. Ein Nahversorgungsstandort, Schulen und weitere Infrastruktur sind fußläufig e r-
reichbar. Angrenzend an das Plangebiet befindet sich eine Bushaltestelle der Linie 6. 
Eigentümerin der Fläche ist die Stadt Münster; im städtischen Baulandprogramm sowie 
im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Planungsziel, in dem Plangebiet ein Woh n-
quartier zu entwickeln, verankert. 
- Die nähere Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch den breiten Straßenraum der 
Grevener Straße im Westen, die dreigeschossige Bebauung des Katharinenklosters im 
Norden, die ein- bis zweigeschossige Bebauung östlich im Ermlandweg sowie den 
Grünring, eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, im Süden. Charakteristisch für Ki n-
derhaus, variieren die Gebäudehöhen im Umfeld des Plangebietes sehr stark. 
- Konzeptinhalt ist eine Siedlungsarrondierung zur Schaffung von ca. 0,7 ha Wohnba u-
land (allgemeines Wohngebiet), wobei eine Variante eine Mehrfamilienhausbebauung 
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0054/2017

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Bebauungsplanentwurf Nr. 583 
 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 
mit fünf Gebäuden und insgesamt ca. 43 Wohneinheiten vorsieht. Alternativ könnte eine 
Mehrfamilienhausbebauung bestehend aus drei Gebäuden mit ca. 61 Wohneinheiten 
realisiert werden. 
- Angedacht ist eine abgestufte Höhenentwicklung der Gebäude von Westen nach Osten 
(IV-III-II bzw. V -IV-III-II  Vollgeschosse) , wodurch am Orteingang von Kinderhaus ein 
städtebauliches Entrees entstehen soll.  
- Das Verkehrskonzept sieht etwa mittig im Ermlandweg einen Wendehammer vor, an 
dem die öffentliche Verkehrsfläche  von Westen (Grevener Straße) kommend  endet; der 
östliche Teil des Ermlandwegs verbliebe somit eine Privatstraße. 
- Geplant ist die Errichtung einer Kindertagestätte mit drei bis vier Gruppen 
- 60 % der Nettowohnfläche sind vorgesehen für geförderterten Wohnungsbau (sozialp o-
litische Selbstbindung gemäß „SoBoMü“-Ratsbeschluss) 
 
Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger 
- Es wird angeregt, die Hecke bzw. den Baumbestand südlich des Ermlandwegs zu erhal-
ten, z.B. indem die Erschließung un d das neue Baugebiet weiter südlich angeordnet 
werden 
-  Es wird angeregt eine  Parallelerschließung mit Einbahnstraßenlösung vorzusehen. 
Auch sei zu prüfen, ob eine mögliche neue Erschließung über die Fläche der  bisherigen 
Bushaltestelle geführt werden könne. 
Herr Kurz  weist auf die geringe Flächenverfügbarkeit nördlich der Hecke hin, welche  der 
Errichtung ei nes für den Begegnungsfall entgegenkommender Fahrzeuge geeigneten 
Straßenquerschnitts entgegensteht. Alternativ zu der vorgeschlagenen flächensparenden 
Erschließung könne die Bebauung zwar grundsätzlich weiter im Süden angeordnet  werden, 
jedoch würde bei dieser Lösung mehr Freiraum beansprucht und zusätzliche Fläche versiegelt. 
Es wird zugesichert, diese Alternative grafisch aufzubereiten und einer Prüfung zu unterziehen. 
 
 
- Es wird gefragt, warum es kein Gesamtkonzept für eine Beb auung weiterer Teile des 
Grünrings gebe. 
- Es wird angemerkt, die Bebauungskante dürfe nicht deutlich nach Süden verschoben 
werden 
 
Herr Kurz erwidert, die Festlegungen der Grünordnung Münster seien wichtig für die Gliederung 
der Stadt, die zur Attraktivität  Münsters beitrage. Daher dürfe der Grünring  in seiner Funktion  
nicht beeinträchtigt werden. 
 
 
- Es wird vorgeschlagen, die Zahl der Stellplätze – sowohl der oberirdischen als auch der 
unterirdischen der Tiefgarage – zu verringern. 
 
Herr Kurz erläutert, die in den Entwürfen dargestellten Stellplätze seien zwar nur exemplarisch 
aufgeführt, jedoch  sehe die Bauordnung -NRW eine verpflichtende Herstellung erforderlicher 
Stellplätze vor. 
 
 
- Es wird nachgefragt, ob bereits  mit den Eigentümern des E rmlandweges Gespräche 
über eine mögliche Verkaufsbereitschaft geführt worden seien?

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Bebauungsplanentwurf Nr. 583 
 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 
Herr Kurz berichtet, d ie Stadt Münster sei verfügungsberechtigt über den westlichen Teils des 
Ermlandweges, der in die Grevener Straße mün det. Somit sei die Umsetzung der v erkehrs-
technischen Variante, bei der die öffentliche Verkehrsfläche etwa mittig  im Ermlandweg mit e i-
nem Wendehammer endet, gesichert und umsetzbar.  
 
- Es wird angemerkt, auf dem Ermlandweg solle kein zusätzlicher D urchgangsverkehr 
entstehen.  
Herr Kurz erläutert, das Verkehrskonzept sehe am östlichen Ende des Plangebietes, d.h. etwa 
mittig des Ermlandwegs, einen Wendehammer vor. Was mit der privaten Verkehrsfläche ab 
dem Wendehammer bis zur Einmündung in die Salzmannstraße passiere, sei von den jeweili-
gen Eigentümern zu entscheiden . Wünschenswert sei, dass diese Durchfahrtmöglichkeit zu-
mindest für Fußgänger und Radfahrer erhalten bleibe. 
 
- Es wird angemerkt, dass der Ermlandweg von Norden , von der Grevener Straße,  kom-
mend nicht unmittelbar mit einer eigenen Linksabbiegespur zu erreichen sei. Auch für 
Fahrradfahrer aus nördlicher Richtung bestünde das Problem, dass der östliche Ra d-
weg an der Grevener Straße nur in eine Richtung freigegeben sei. 
Herr Kurz betont, aufgrund der insularen Lage des Stan dortes sei die Erschließung des Wohn-
gebietes mit Restriktionen verbunden, jedoch sei die angedachte Verkehrserschließung mit e i-
ner Stichstraße und Wendehammer insgesamt vertretbar. 
 
- Es wird vorgetragen, früher sei es rechtlich vorgeschrieben gewesen, Hecken in rege l-
mäßigem Abstand auf den Stock zu setzen . Es wird angeregt, an der Hecke am Er m-
landweg einen solchen grünpflegerischen Eingriff durchzuführen. 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen, dieser betrifft jedoch inhaltlich nicht das Beba u-
ungsplanverfahren. 
 
- Es wird nachgefragt, mit welcher Architektur und mit welchem Material die Gebäude g e-
plant seien. 
Herr Kurz antwortet, anders als bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele es sich 
bei dieser Planung um einen Angebotsbebauungsplan , der lediglich die Rahmenbedingungen 
wie die Geschossigkeit und die Baugrenzen für eine spätere Bebauung festsetze. Konkrete 
Fassadenansichten lägen daher noch nicht vor. Neben den Festsetzungen des Bebauung s-
plans sei es möglich, im Rahmen der Grundstücks vergabe die Gestaltqualität der geplanten 
Bebauung zu berücksichtigen. Allgemein gälten bei der Vergabe von Grundstücken durch die 
Stadt Münster erhöhte Anforderungen z.B. hinsichtlich des Wärmeschutzes der Gebäude oder 
hinsichtlich der Auswahl nachhaltiger Baustoffe. Hierdurch werde insgesamt eine hohe bauliche 
Qualität gesichert. 
 
- Es wird gefragt, ob die Größe der Vier -Gruppen-Kita notwendig und deren Standort b e-
reits endgültig festgelegt sei. Es wird hinterfragt, ob eine ausreichende Spielfläche b e-
rücksichtigt sei  und ob die Kita nicht besser weiter östlich im Plangebiet angeordnet 
werden könne.

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Bebauungsplanentwurf Nr. 583 
 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 
Herr Kurz berichtet, die geplante Kita diene nicht ausschließlich dem neuen Baugebiet, sondern 
einem größeren Einzugsgebiet. Der Bedarf sei vom entsprechenden Fac hamt ermittelt worden. 
Bei dem Standort an der Grevener Straße  handele es sich zunächst um einen Vorschlag, 
grundsätzlich seien Kindertagestätten in allgemeinen Wohngebieten zulässig. Der genaue 
Standort würde über die Grundstücksvergabe festgelegt. Die fü r die Kita erforderlichen Auße n-
flächen seien in den vorgeschlagenen Varianten jeweils plangrafisch dargestellt. 
 
- Es wird danach gefragt, ob ausschließlich Mitwohnungen geplante seien, welche Woh-
nungsgrößen vorgesehen seien und für welche Bevölkerungsgruppe n geplant würde. 
Auch wird gefragt, ob eine Flüchtlingsunterkunft vorgesehen sei. 
Herr Kurz erläutert, als Wohnungsgrößen sei zunächst überschlägig mit einer Bruttogrundfl ä-
che von 100 qm pro Wohneinheit kalkuliert worden. Auf 60 % der Nettowohnfläche seien  – wie 
bei allen städtischen Mehrfamilienhausbaugebieten – geförderte Wohnungen zu errichten. Die 
übrigen 40 % seien frei vermarktbar. Somit könnten also auch Eigentumswohnungen geschaf-
fen werden. Aufgrund des großen Anteils an geförderten Wohnungen müsse aus Gründen der 
Wirtschaftlichkeit  ein Großteil der erforderlichen Stellplätze oberirdisch angeordnet werden . 
Grundsätzlich müsse damit gerechnet werden, dass im neuen Baugebiet auch eine Fläche für 
eine Flüchtlingsunterkunft gesichert würde. Ein möglicher konkreter  Standort sei jedoch nicht 
im Bebauungsplan festzulegen. 
 
- Es wird nachgefragt, warum die Stadt Münster das Gesamtprojekt  nicht in Eigenregie 
entwickle. 
Herr Kurz erklärt, dies sei zwar grundsätzlich möglich, jedoch müssten für den Fall einer Pr o-
jektierung durch die Stadt Münster auch erforderliche Kapazitäten verfügbar sein.  Die genaue 
Entwicklungs- und Vermarktungsstrategie werde im weiteren Verfahren geklärt. 
 
- Es wird angeregt, in Kinderhaus zukünftig wieder mehr Einfamilienhäuser zu planen. 
Herr Kurz antwortet, aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum – insbesondere von Ein- 
und Zweipersonenhaushalten – würden in den siedlungsstrukturell gut eingebundenen Lagen 
bewusst vornehmlich Mehrfamilienhäuser geplant, da diese Wohnform sehr flächenspar end 
sei. Die Planung von freistehenden Einfamilienhäusern habe daher in Kinderhaus keine Prior i-
tät. Indes Einfamilienhäuser in Form kompakter Strukturen, wie etwa Reihenhausbebauung, 
würden jedoch, sofern es sich städtebaulich anböte, auch weiterhin vorgesehen. 
 
- Es wird die Frage gestellt, welche zeitliche Planung für das Bauvorhaben angedacht sei. 
Herr Kurz erklärt, mit der heutigen frühzeitigen Bürgerinformation sei zunächst der erste Ve r-
fahrensschritt eingeleitet. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürge r würden nun geprüft und 
das Planungskonzept daraufhin weiterentwickelt. Voraussicht lich in der zweiten Jahreshälfte 
2016 würde die Planung dann für einen Monat öffentlich ausgelegt. Der Satzungsbeschluss er-
folge somit etwa Ende 2016 bis Anfang 2017. Im An schluss daran müssten Erschließungsa r-
beiten durchgeführt werden, Baubeginn der Hochbauten sei dann voraussichtlich 2017-2018.

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Bebauungsplanentwurf Nr. 583 
 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 
Ende der Veranstaltung 
Herr Kurz bedankt sich für die Anregungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und bee n-
det die Veranstaltung gegen 19:40 Uhr. 
gez. 
Herr Igelbrink 
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Herr Waldmüller 
Protokollführer

Beratungsverlauf (4)

14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 37.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Grevener Straße 32
  • Salzmannstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Ermlandweg 1
  • Rektoratsweg
  • Idenbrockplatz 4
  • Westhoffstraße 58b
  • Vorbergs Hügel
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0054/2017
Typ
Vorlagen
Datum
17.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37