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V/0140/2012

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391:

Vorlagen 14.02.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2012, TOP 38.1.1

V-0140-2012-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0140-2012-Anlage-Plangebiet

169 Zeichen

Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0140/2012
Bebauungsplan Nr. 391 - 3. ÄnderungStadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Plangebiet / Maßstab 1:5000ST ADT M T ÜNS ER

Beschlussvorlage

2853 Zeichen

V/0140/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-
Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße 
Beschlusszur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 3 91: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred -Krupp-Weg / K ö-
nigsweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch im Bereich Eichsfel-
derstraße / Scheibenstraße  zur Nachverdichtung und Innenentwicklung -zur geänderten Festset-
zung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Ver-
kehrsflächen- zu ändern.  
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 183, Flurstücke 891 und 892. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Änderung des 
Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
Begründung: 
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 sollen die Grundstücksflächen der ehemaligen 
Brüder-Grimm-Schule einer Wohnbebauung zugeführt werden indem die planungsrechtlichen 
Festsetzungen zur Umsetzung des Wettbewerbse rgebnisses von 2010 (Auslober Wohn - und 
Stadtbau GmbH) geschaffen werden. Da es sich – sowohl hinsichtlich des Ist -Zustands als au ch 
der bislang gültigen Bebauungsplan -Festsetzungen - um eine maßvolle Nachverdichtung zur Ve r-
sorgung der Bevölkerung mit Wohnraum handelt, wird die 3. Änderung als Bebauungsplan der 
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0140/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6121 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0140/2012 
Auf eine frühzeitige Bür geranhörung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeit ige 
Unterrichtung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 
wird im beschleunigten Verfahren verzichtet. Eine Information der Anwohner über die Bauabsic h-
ten im Plangebiet und die Ergebnisse des durchgeführten Wettbewerbs hat aber durch die Wohn - 
und Stadtbau GmbH am 13.01.2011 stattgefunden.  
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist das Plangebiet als Wohnbaufläche da r-
gestellt; eine Anpassung ist somit nicht erforderlich. 
Nähre Einzelheiten zur Planung können der Berichtsvorlage Nr. 141/2012 entnommen werden. 
 
 
I.V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 35.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Rat
TOP 38.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Hammer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Scheibenstraße
  • Königsweg
  • Eichsfelderstraße
  • Alfred-Krupp-Weg

Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0140/2012
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37