V/0140/2012
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391:
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V-0140-2012-Anlage-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0140/2012 Bebauungsplan Nr. 391 - 3. ÄnderungStadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Plangebiet / Maßstab 1:5000ST ADT M T ÜNS ER
Beschlussvorlage
2853 Zeichen
V/0140/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred- Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße Beschlusszur Änderung Beratungsfolge 08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 3 91: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred -Krupp-Weg / K ö- nigsweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch im Bereich Eichsfel- derstraße / Scheibenstraße zur Nachverdichtung und Innenentwicklung -zur geänderten Festset- zung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Ver- kehrsflächen- zu ändern. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 183, Flurstücke 891 und 892. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 sollen die Grundstücksflächen der ehemaligen Brüder-Grimm-Schule einer Wohnbebauung zugeführt werden indem die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Umsetzung des Wettbewerbse rgebnisses von 2010 (Auslober Wohn - und Stadtbau GmbH) geschaffen werden. Da es sich – sowohl hinsichtlich des Ist -Zustands als au ch der bislang gültigen Bebauungsplan -Festsetzungen - um eine maßvolle Nachverdichtung zur Ve r- sorgung der Bevölkerung mit Wohnraum handelt, wird die 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Vorlagen-Nr.: V/0140/2012 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Hülk Ruf: 492 6121 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0140/2012 Auf eine frühzeitige Bür geranhörung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeit ige Unterrichtung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wird im beschleunigten Verfahren verzichtet. Eine Information der Anwohner über die Bauabsic h- ten im Plangebiet und die Ergebnisse des durchgeführten Wettbewerbs hat aber durch die Wohn - und Stadtbau GmbH am 13.01.2011 stattgefunden. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist das Plangebiet als Wohnbaufläche da r- gestellt; eine Anpassung ist somit nicht erforderlich. Nähre Einzelheiten zur Planung können der Berichtsvorlage Nr. 141/2012 entnommen werden. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
- Hammer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Scheibenstraße
- Königsweg
- Eichsfelderstraße
- Alfred-Krupp-Weg
Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0140/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37