Mandari Insight

AN/1013/2017

Afghanistan ist nicht sicher: Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln

Parteilos Antrag nach § 3 29.06.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 31.07.2017, TOP 4.1

Piraten Antrag nach § 3 (1)

· application/pdf

Ansehen

Piraten Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Auszug Rat vom 11.07.2017

· application/pdf

Ansehen

Piraten Antrag nach § 3 (1)

5922 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 29.06.2017 
 
AN/1013/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
 
Afghanistan ist nicht sicher: Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Rates am 11.07.2017 aufzunehmen: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
  
1. Der Rat der Stadt Köln fordert die Stadtverwaltung auf, bei ausreisepflichtigen abgeleh n-
ten Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Ei n-
zelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive 
zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Au f-
enthalts oder der verlängerten Duldung. 
 
2. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, für afghanische Flüchtlinge einen 
dreimonatigen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz 
(AufenthG) zu erlassen und beim Bund die Aussetzung von Abschiebungen  nach Afgha-
nistan zu erwirken. 
 
3. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf allen politischen Ebenen 
dafür einzusetzen, dass das BAMF alle negativ beschiedenen Asylanträge von afghan i-
schen Geflüchteten der Jahre 2016 und 2017 überprüft. Dab ei muss die veränderte S i-
cherheitslage in Afghanistan berücksichtigt werden.

- 2 - 
 
4. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf Bundesebene für die Au s-
setzung des zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabko m-
mens vom 02.10.2016 einzusetzen. 
 
5. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, im Namen der Stadt Köln die ablehnende Haltung 
des Stadtrats zu Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber Mandatsträgern im Bund 
und im Land NRW zum Ausdruck zu bringen. 
 
6. Die Stadt Köln wird sich auf all en politischen Ebenen dafür einsetzen, dass afghanische 
Geflüchtete im Asylverfahren Zugang zu Integrationskursen erhalten. 
 
Begründung: 
 
Nach einem schweren Anschlag im Diplomatenviertel von Kabul am 31. Mai 2017 hatte die 
Bundesregierung am 01. Juni 2017  angekündigt, Sammelabschiebungen nach Afghanistan 
vorerst auszusetzen. In der dazugehörigen Pressemitteilung erklärte die Bundeskanzlerin 
Angela Merkel, dass das Auswärtige Amt bis Juli 2017 eine neue Beurteilung der Siche r-
heitslage in Afghanistan vornehm en werde. Bis dahin sollten zwar keine weiteren Samme l-
abschiebungen nach Afghanistandurchgeführt werden, aber es bleibe „bei der Förderung der 
freiwilligen Rüc kkehr und bei der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern auf Basis 
einer Einzelfallprüfung“. Bei dem Anschlag in Kabul wurde auch die deutsche Botschaft 
schwer beschädigt und ein Botschaftsmitarbeiter getötet. Unter den Opfern befindet sich 
auch ein Afghane, der im März 2017 „freiwillig" aus Deutschland ausgereist war. Gleichwohl 
wurde eine weiter e Sammelabschiebung für den 28.Juni 2017 geplant die aber verschoben 
wurde. 
  
Nach der Aufdeckung des Skandals rund um die Anerkennung des unter Terrorverdacht st e-
henden rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. als subsidiär Schutzberechtigten 
durch das BAMF kündigte der Bundesinnenminister am 31. Mai 2017 die Überprüfung von 
80.000 bis 100.000 positiv beschiedenen Asylanträgen von männlichen Flüchtlingen an. 
Ebenfalls überprüft werden sollten allerdings auch die abgelehnten Anträge von afghan i-
schen Flüchtlingen, weil das BAMF bei der Bearbeitung veraltete Informationen über die S i-
cherheitslage in Afghanistan herangezogen hat. 
 
In vielen Stadträten wurden in den letzten Monaten Anträge und Resolutionen verabschiedet, 
die sich gegen Abschiebungen nach Afgh anistan richten. Der Stadtrat in Düsseldorf forderte 
die Landesregierung am 06. Juni 2017 auf, sich auf Bundesebene für die Aussetzung des 
zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabkommens vom 02. 
Oktober 2016 einzusetzen. Auch die Stad träte in München, Bielefeld, Dortmund und Wür z-
burg sprachen sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus. 
  
Asylsuchende aus Afghanistan haben in Deutschland schon jetzt mit enormen Nachteilen zu 
kämpfen. Sie dürfen z. B. während der laufenden Asylverfahr en nicht an Integrationskursen 
teilnehmen. Hinzu kommt nun die immense Belastung – auch für die haupt - und ehrenamtli-
chen Unterstützerinnen und Unterstützer – durch die drohende Abschiebung, die eine gute 
Integration in Sprache, Arbeit und Gesellschaft zum indest erschwert, wenn nicht unmöglich 
macht. Wie belastend die schwebende Bedrohung einer Abschiebung oder der Druck auf 
abgelehnte Asylbewerberinnen, freiwillig auszureisen, für die Betroffenen und ihre Unterstü t-
zer ist, zeigt eine Befragung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
(BumF). Dieser hat seine Mitgliedsorganisationen zu den konkreten Auswirkungen der akt u-
ellen Afghanistanpolitik befragt. Die Auswertung von 33 Rückmeldungen aus Wohngruppen, 
Schulen sowie Pflegefamilien zei gt, dass die Abschiebungen und die sinkenden Anerke n-
nungsquoten alle Beteiligten enorm unter Druck setzen. Von dieser Belastung berichtete

- 3 - 
 
auch das Kölner Ratsmitglied Lisa Gerlach, das drei afghanische unbegleitete Minderjährige 
im Rahmen des Gastfamilien -Programms der Stadt aufgenommen hatte. Mittlerweile ist der 
Älteste der Drei 18 Jahre alt g eworden und hat einen Negativ -Bescheid des BAMF erhalten. 
In der „Welt“ vom 02. Juni 2017 berichtete die Familie aus ihrem Alltag und von der Angst 
davor, dass ein Mitglied der Familie nach Afghanistan abgeschoben wird. 
 
gez. Thomas Hegenbarth      gez. Lisa Hanna Gerlach

Piraten Antrag nach § 3

5948 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 29.06.2017 
 
AN/1013/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
Hauptausschuss 31.07.2017 
 
Afghanistan ist nicht sicher: Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Rates am 11.07.2017 aufzunehmen: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
  
1. Der Rat der Stadt Köln fordert die Stadtverwaltung auf, bei ausreisepflichtigen ab gelehn-
ten Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Ei n-
zelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive 
zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitä ren Auf-
enthalts oder der verlängerten Duldung. 
 
2. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, für afghanische Flüchtlinge einen 
dreimonatigen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz 
(AufenthG) zu erlassen und beim Bund die A ussetzung von Abschiebungen nach Afgh a-
nistan zu erwirken. 
 
3. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf allen politischen Ebenen 
dafür einzusetzen, dass das BAMF alle negativ beschiedenen Asylanträge von afghan i-
schen Geflüchteten der Jahre 2 016 und 2017 überprüft. Dabei muss die veränderte S i-
cherheitslage in Afghanistan berücksichtigt werden.

- 2 - 
 
4. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf Bundesebene für die Au s-
setzung des zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübern ahmeabkom-
mens vom 02.10.2016 einzusetzen. 
 
5. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, im Namen der Stadt Köln die ablehnende Haltung 
des Stadtrats zu Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber Mandatsträgern im Bund 
und im Land NRW zum Ausdruck zu bringen. 
 
6. Die Stadt Köln wird sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass afghanische 
Geflüchtete im Asylverfahren Zugang zu Integrationskursen erhalten. 
 
Begründung: 
 
Nach einem schweren Anschlag im Diplomatenviertel von Kabul am 31. Mai 2017 hatte die 
Bundesregierung am 01. Juni 2017 angekündigt, Sammelabschiebungen nach Afghanistan 
vorerst auszusetzen. In der dazugehörigen Pressemitteilung erklärte die Bundeskanzlerin 
Angela Merkel, dass das Auswärtige Amt bis Juli 2017 eine neue Beurteilung der Siche r-
heitslage in Afghanistan vornehmen werde. Bis dahin sollten zwar keine weiteren Samme l-
abschiebungen nach Afghanistandurchgeführt werden, aber es bleibe „bei der Förderung der 
freiwilligen Rüc kkehr und bei der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern auf Basis  
einer Einzelfallprüfung“. Bei dem Anschlag in Kabul wurde auch die deutsche Botschaft 
schwer beschädigt und ein Botschaftsmitarbeiter getötet. Unter den Opfern befindet sich 
auch ein Afghane, der im März 2017 „freiwillig" aus Deutschland ausgereist war. G leichwohl 
wurde eine weitere Sammelabschiebung für den 28.Juni 2017 geplant die aber verschoben 
wurde. 
  
Nach der Aufdeckung des Skandals rund um die Anerkennung des unter Terrorverdacht st e-
henden rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. als subsidiär S chutzberechtigten 
durch das BAMF kündigte der Bundesinnenminister am 31. Mai 2017 die Überprüfung von 
80.000 bis 100.000 positiv beschiedenen Asylanträgen von männlichen Flüchtlingen an. 
Ebenfalls überprüft werden sollten allerdings auch die abgelehnten An träge von afghan i-
schen Flüchtlingen, weil das BAMF bei der Bearbeitung veraltete Informationen über die S i-
cherheitslage in Afghanistan herangezogen hat. 
 
In vielen Stadträten wurden in den letzten Monaten Anträge und Resolutionen verabschiedet, 
die sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan richten. Der Stadtrat in Düsseldorf forderte 
die Landesregierung am 06. Juni 2017 auf, sich auf Bundesebene für die Aussetzung des 
zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabkommens vom 02. 
Oktober 2016 einzusetzen. Auch die Stadträte in München, Bielefeld, Dortmund und Wür z-
burg sprachen sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus. 
  
Asylsuchende aus Afghanistan haben in Deutschland schon jetzt mit enormen Nachteilen zu 
kämpfen. Sie dürfen z. B. währen d der laufenden Asylverfahren nicht an Integrationskursen 
teilnehmen. Hinzu kommt nun die immense Belastung – auch für die haupt - und ehrenamtli-
chen Unterstützerinnen und Unterstützer – durch die drohende Abschiebung, die eine gute 
Integration in Sprache, Arbeit und Gesellschaft zumindest erschwert, wenn nicht unmöglich 
macht. Wie belastend die schwebende Bedrohung einer Abschiebung oder der Druck auf 
abgelehnte Asylbewerberinnen, freiwillig auszureisen, für die Betroffenen und ihre Unterstü t-
zer ist, zeigt eine Befragung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
(BumF). Dieser hat seine Mitgliedsorganisationen zu den konkreten Auswirkungen der akt u-
ellen Afghanistanpolitik befragt. Die Auswertung von 33 Rückmeldungen aus Wohngruppen, 
Schulen sowie Pflegefamilien zeigt, dass die Abschiebungen und die sinkenden Anerke n-
nungsquoten alle Beteiligten enorm unter Druck setzen. Von dieser Belastung berichtete

- 3 - 
 
auch das Kölner Ratsmitglied Lisa Gerlach, das drei afghanische unbegleitete Minderjährige  
im Rahmen des Gastfamilien -Programms der Stadt aufgenommen hatte. Mittlerweile ist der 
Älteste der Drei 18 Jahre alt g eworden und hat einen Negativ -Bescheid des BAMF erhalten. 
In der „Welt“ vom 02. Juni 2017 berichtete die Familie aus ihrem Alltag und von  der Angst 
davor, dass ein Mitglied der Familie nach Afghanistan abgeschoben wird. 
 
gez. Thomas Hegenbarth      gez. Lisa Hanna Gerlach

Anlage 1 Auszug Rat vom 11.07.2017

690 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Kramp 
Telefon:  (0221) 221-22061  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de 
Datum: 12.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates vom 
11.07.2017 
öffentlich 
Vor Eintritt in die Tagesordnung: 
 
 
IV. Ratsmitglied Kienitz beantragt,  
 
3.1.4 Antrag der Gruppe Piraten betreffend "Afghanistan ist nicht sicher: 
Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln" 
  AN/1013/2017 
 
in die Sitzung des Hauptausschusses am 31.07.2017 zu verweisen. 
 
Der Rat stimmt diesem Vorschlag einstimmig bei Stimmenthaltung der SPD-
Fraktion, der Fraktion Die Linke., der Gruppen Piraten und GUT zu.

Beratungsverlauf (2)

11.07.2017 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
31.07.2017 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1013/2017
Typ
Parteilos Antrag nach § 3
Datum
29.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27