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Sachstand Ramadan Beleuchtung

AfD Anfrage nach § 4 AN/0485/2024 vom 18.03.2024

Stand: Am 21.03.2024 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • AfD Anfrage nach § 4

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    An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.03.2024 AN/0485/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.03.2024 Sachstand Ramadan Beleuchtung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, auf der Venloer Straße wurde spezielle Beleuchtung anlässlich des Fastenmonats Ramadan durch eine private Initiative angebracht. Die Stadtdirektorin hat in der letzten Sitzung des AVR ausgeführt, dass es hierfür keine Genehmigung von Seiten der Stadt Köln gab. Die Beleuchtungen sind im öf- fentlichen Raum angebracht. Die Stadt Köln unterhält u.a. Städtepartnerschaften zu Istanbul und Tunis. Beide Städte sind Teil is- lamisch geprägter Länder. Die Stadt Köln legt großen Wert auf ihre sogenannte „kommunale Au- ßenpolitik“. Gleichzeitig haben Christen oftmals erhebliche Probleme bei der Ausübung ihrer Reli- gion in islamisch geprägten Ländern und Städten. Wir fragen daher die Stadt: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage hängt die sog. Ramadan Beleuchtung und die Weihnachtsbeleuch- tung? 2. Welche rechtlichen Voraussetzungen, Gebühren, Bußgelder oder sonstige finanzieller Forderun- gen erhebt die Stadt Köln für das Anbringen dieser Ramadan-Beleuchtung? 3. Welche rechtlichen Voraussetzungen Gebühren, Bußgelder oder sonstige finanzielle Forderun- gen erhebt die Stadt Köln für das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtungen? 4. In welchem Umfang wird sich die Stadt Köln im Rahmen ihrer Städtepartnerschaften /kommuna- len Außenpolitik wie bspw. zu Istanbul für die Anbringung von Weihnachtsbeleuchtungen in diesen Städten einsetzen? gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 21.03.2024

    Rat

    TOP 4.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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