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1034/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD Fraktion vom 18.03.2024, betreffend "Sachstand Ramadan-Beleuchtung", AN/0485/2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 21.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2146 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 21.03.2024 
 1034/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 21.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD Fraktion vom 18.03.2024, betreffend 
"Sachstand Ramadan-Beleuchtung", AN/0485/2024 
Die AfD Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Auf welcher Rechtsgrundlage hängt die sog. Ramadan Beleuchtung und die Weihnachts-
beleuchtung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Initiativen haben sich jeweils mit dem Eigentümer der Beleuchtungsanlage, der Rhein-
Energie AG, vertraglich zur Anmontage der Beleuchtung vereinbart. 
 
 
2. Welche rechtlichen Voraussetzungen, Gebühren, Bußgelder oder sonstige finanzieller For-
derungen erhebt die Stadt Köln für das Anbringen dieser Ramadan-Beleuchtung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für diese oder vergleichbare Zier- oder Festbeleuchtung unter Kostentragung von Dritten 
(z.B. Weihnachtsbeleuchtung) werden keine Gebühren erhoben. Die Verkehrssicherungs-
pflicht unter Beachtung aller zugehöriger technischer Normen gegenüber Dritten wird durch 
Prüfung, Zulassung und Abnahme der Anmontage durch den Eigentümer der Tragsysteme 
(Beleuchtungsmasten), die RheinEnergie AG, gewährleistet.  
 
 
3. Welche rechtlichen Voraussetzungen Gebühren, Bußgelder oder sonstige finanzielle Forde-
rungen erhebt die Stadt Köln für das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtungen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Siehe Antwort zu 2 
 
 
4. In welchem Umfang wird sich die Stadt Köln im Rahmen ihrer Städtepartnerschaften /kom-
munalen Außenpolitik wie bspw. zu Istanbul für die Anbringung von Weihnachtsbeleuchtun-
gen in diesen Städten einsetzen?“

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln orientiert sich an dem vom Rat beschlossenen 
Konzept zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit (Vorlage 3238/2022). Wie dort 
erläutert, wurden z. B. 2022 die Weihnachtsfeierlichkeiten in Bethlehem unterstützt. Darüber-
hinausgehende Anfragen aus den Partnerstädten bzw. Städtepartnerschaftsvereinen liegen 
derzeit nicht vor.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1034/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
21.03.2024
Erstellt
18.03.2024 15:00