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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD Fraktion vom 18.03.2024, betreffend "Sachstand Ramadan-Beleuchtung", AN/0485/2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1034/2024 vom 21.03.2024

Stand: Am 21.03.2024 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 21.03.2024 1034/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 21.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD Fraktion vom 18.03.2024, betreffend "Sachstand Ramadan-Beleuchtung", AN/0485/2024 Die AfD Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Auf welcher Rechtsgrundlage hängt die sog. Ramadan Beleuchtung und die Weihnachts- beleuchtung? Antwort der Verwaltung: Die Initiativen haben sich jeweils mit dem Eigentümer der Beleuchtungsanlage, der Rhein- Energie AG, vertraglich zur Anmontage der Beleuchtung vereinbart. 2. Welche rechtlichen Voraussetzungen, Gebühren, Bußgelder oder sonstige finanzieller For- derungen erhebt die Stadt Köln für das Anbringen dieser Ramadan-Beleuchtung? Antwort der Verwaltung: Für diese oder vergleichbare Zier- oder Festbeleuchtung unter Kostentragung von Dritten (z.B. Weihnachtsbeleuchtung) werden keine Gebühren erhoben. Die Verkehrssicherungs- pflicht unter Beachtung aller zugehöriger technischer Normen gegenüber Dritten wird durch Prüfung, Zulassung und Abnahme der Anmontage durch den Eigentümer der Tragsysteme (Beleuchtungsmasten), die RheinEnergie AG, gewährleistet. 3. Welche rechtlichen Voraussetzungen Gebühren, Bußgelder oder sonstige finanzielle Forde- rungen erhebt die Stadt Köln für das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtungen? Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort zu 2 4. In welchem Umfang wird sich die Stadt Köln im Rahmen ihrer Städtepartnerschaften /kom- munalen Außenpolitik wie bspw. zu Istanbul für die Anbringung von Weihnachtsbeleuchtun- gen in diesen Städten einsetzen?“ 2 Antwort der Verwaltung: Die Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln orientiert sich an dem vom Rat beschlossenen Konzept zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit (Vorlage 3238/2022). Wie dort erläutert, wurden z. B. 2022 die Weihnachtsfeierlichkeiten in Bethlehem unterstützt. Darüber- hinausgehende Anfragen aus den Partnerstädten bzw. Städtepartnerschaftsvereinen liegen derzeit nicht vor. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 21.03.2024

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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