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V/0581/2015

Europäische Charta , Aktionsplan 2013 - 2015, Auftrag Nr.3 Partizipation von Frauen und Mädchen

Vorlagen 27.07.2015

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Anlage zur Beschlussvorlage V 0581 Charta Partizipation

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Beschlussvorlage

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Anlage zur Beschlussvorlage V 0581 Charta Partizipation

23385 Zeichen

1 
 
Anlage zur Beschlussvorlage V/0581/2015 
 
Charta Auftrag Nr. 3 Förderung der Partizipation von 
Frauen und Mädchen  
 
Bericht und Handlungsempfehlungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3 Förderung der Partizipation von Frauen 
 
Die Stadt entwickelt ein neues Konzept für eine Kampagne, mit der 
die Mitwirkung von Frauen und Mädchen in Politik und bei 
bürgerschaftlichem Engagement gefördert wird.

2 
 
Vorbemerkung 
 
 
„Die Stadt entwickelt ein neues Konzept für eine Kampagne, mit der die Mitwirkung 
von Frauen und Mädchen in Politik und bei bürgerschaftlichem Engagement gefördert 
wird.“ 
(Beschluss im zweiten Aktionsplan zur Europäischen Charta vom 02.April 2014)  
 
Mit dem so formulierten Arbeitsauftrag ist das Thema Partizipation sehr allgemein und sehr 
umfassend beschrieben. Um daraus einen oder mehrerer Handlungsaufträge für die 
Verwaltung zu generieren und diese umsetzen zu können, dem komplexen Thema 
konzeptionell gerecht zu werden und sinnvolle, mögliche Handlungslinien zu entwickeln, wird 
folgendermaßen differenziert: 
 
Zielgruppen  Handlungsfelder  Akteure  
Frauen Politische Partizipation 
Parteien 
Stiftungen der politischen Parteien 
VHS, Weiterbildungseinrichtungen, 
NGOS 
Bundes- und Landesregierung -
Projekte (EAF, Helene Weber-Preis) 
Rat und Verwaltung 
… 
Frauen 
Ehrenamtliches 
/bürgerschaftliches 
Engagement 
Freiwilligenagentur 
VHS, Weiterbildungseinrichtungen, 
NGOs 
Rat und Verwaltung 
… 
Mädchen politische Partizipation Vorrangig Schule, Jugendarbeit 
Mädchen 
Ehrenamtliches 
/bürgerschaftliches 
Engagement 
Vorrangig Schule, Jugendarbeit 
   
Die Übersicht macht deutlich, dass die Handlungsfelder mit Blick auf die Zielgruppen und die 
unterschiedlichen Akteure sowie ggf. die Erarbeitung passender Maßnahmen und 
Maßnahmepakete getrennt voneinander bearbeitet werden müssen.

3 
 
1. Politische Partizipation von Frauen 
 
Die Analyse der politischen Partizipation bietet einen Anhaltspunkt für die Verwirklichung der 
Gleichberechtigung in der Praxis. In der Bundesrepublik Deutschland besteht seit 
Staatsgründung und auch nach der Wiedervereinigung hinsichtlich der Partizipation ein 
geschlechtsspezifisches Gefälle.  
 
Politische Partizipation soweit sie sich in der Beteiligung an Wahlen ausdrückt, weist kaum 
geschlechtsspezifische Unterschiede auf 
1. Die sinkende Wahlbeteiligung insgesamt ist 
jedoch auch ein deutliches Indiz für mangelndes Interesse an der Mitwirkung im 
bestehenden politischen System 2.  
 
Politische Partizipation soweit sie sich in der Form der Mitgliedschaft einer politischen Partei 
manifestiert, hat in der Bundesrepublik Deutschland, bedenkt man die im Grundgesetz 
festgelegte Rolle der Parteien in der politischen Willensbildung, quantitativ eher nachrangige 
Bedeutung. Gemessen am Anteil der Gesamtbevölkerung sind mit c. a 1, 4 Millionen 
Menschen nur 1,25 % politisch organisiert (im Westen ca. 2 Prozent der Männer und Frauen, 
im Osten sind es sogar nur ein Prozent). Die Mitgliederzahlen der Parteien sinken seit den 
60er Jahren. Der Frauenanteil in den Parteien differiert dabei stark: Im wiedervereinten 
Deutschland stellen Frauen im Jahre 2012 lediglich ein gutes Viertel aller deutschen 
Parteimitglieder. Den höchsten Frauenanteil weisen kleinere Parteien auf, so Bündnis 90/Die 
Grünen mit 37,8 Prozent und Die Linke mit 37,3 Prozent; den niedrigsten Frauenanteil hat 
die CSU in Bayern mit 19,5 Prozent. Die CDU liegt bei 25, 6 %.die SPD bei 31, 5% und die 
FDP bei 23, 0 % 
3  
 
Auch ein organisationsunabhängiges politisches Interesse ist bei Frauen weniger deutlich 
ausgeprägt als bei Männern, wie folgende Tabelle zeigt. 
 
                                                           
1 Vgl Steffen Schmidt, Sabrina Röser (SFB 580 Jena Halle), (Dossier Parteien der bpb).Bundeszentrale für 
politische Bildung, http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-
einheit/47471/politische-partizipation-von-frauen?p=all 
2 Insgesamt zeichnet sich eine Tendenz zur Bevorzugung direktdemokratischer und partizipativer 
Beteiligungsformen ab. Hierbei ist ein etwas stärkeres Interesse von Frauen als an repräsentativen Strukturen 
feststellbar. Ein geschlechtsspezifisches Gefälle zugunsten der Männer besteht jedoch auch hier. Vgl. 
„Vielfältige Demokratie“, Kernergebnisse der Studie „Partizipation im Wandel – Unsere Demokratie zwischen 
Wählen, Mitmachen und Entscheiden“, hg. v. Bertelsmann Stiftung, Staatsministerium Baden-Württemberg 
2014 sowie weitere geschlechtsdifferenzierte Auswertungen der Projektleitung  
3 Quelle: Niedermayer, Oskar: Parteimitglieder in Deutschland: Version 2013. Arbeitshefte a.d. Otto-Stammer-
Zentrum, Nr. 20, FU Berlin 2013

4 
 
Weniger ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Beteiligung an (zeitlich befristeten) 
Bürgerinitiativen 
 
 
 
 
1.2 Politische Partizipation von Frauen in Münster 
 
Mitgliedschaft in politischen Parteien in Münster: Stand 2014  
 
 Gesamt m w %
 
CDU 2 384  1 711  673  28, 22  
SPD 1 760  1 210  550  31, 25  
Grüne/GAL 482  304  178  36, 92  
FDP 268  226  42  15, 70  
Piraten k.A.     
Die Linke k.A.     
AfD k.A.     
ÖdP k.A.     
UWG k.A.     
 
Der Anteil der in Münster in Parteien organisierten Frauen entspricht mit 28 % damit 
ungefähr dem Bundesdurchschnitt. 
 
In der konkreten kommunalpolitischen Arbeit, die sich in Ämtern und Mandaten niederschlägt 
stellen sich die Frauenanteile wie folgt dar.

5 
 
Übersicht Rat und Bezirksvertretungen Mann/Frau 
 
Gremium Mitglieder 
gesamt 
davon männlich davon weiblich 
Rat 72 48 (66,66%) 24 (33,33%) 
BV-Hiltrup 19 12 (63,16%) 7   (36,84%) 
BV-Mitte 19 13 (68,42%) 6   (31,58%) 
BV-Nord 19 16 (84,21%) 3   (15,79%) 
BV-Ost 19 13 (68,42%) 6   (31,58%) 
BV-Südost 19 13 (68,42%) 6   (31,58%) 
BV-West 19 12 (63,16%) 7   (36,84%) 
 
Mit einem durchschnittlichen Frauenanteil von 33, 3 % liegt Münster im Feld der 
bundesdeutschen Großstädte, bei denen der Frauenanteil im Rat jeweils zwischen 30 und 
40 % liegt. In den ländlichen Kommunen pendelt der Frauenanteil eher um 25 %. 
 
Mitglieder der Ratsfraktionen (Stand Juli 2015) 
 
 Gesamt Männer Frauen Frauenanteil 
% 
CDU 25 22   3 12 % 
SPD 19   9 10     52, 6% 
Grüne/GAL 14   6   8     50, 7% 
FDP   4   3   1  25 % 
Die Linke   4   2   2 50% 
Piraten   1   1   - 0% 
AfD   1   1   - 0% 
ÖdP   1   1   - 0% 
UWG   1   1   - 0% 
fraktionslos   2 2   - 0%

6 
 
2. Förderung der politische Partizipation von Fraue n auf kommunaler Ebene 
 
Rechtliche und politische Grundlagen 
 
Grundlage für den Auftrag, Maßnahmen zur Förderung der politischen Partizipation zu 
entwickeln, sind zum einen rechtliche Vorgaben in Art 3 GG, § 5 Gemeindeordnung NRW 
und § 12 LGG.  
Für Münster gilt darüber hinaus der im ISM-Prozess formulierte Wille bei der Stadtgestaltung 
und Daseinsvorsorge eine ‚Gesellschaft in der Balance‘ zu schaffen. Dahinter steht die 
Überzeugung, dass die ausgewogene Beteiligung von Frauen an politischen Entscheidungen 
nicht nur eine Frage der Beteiligungsgerechtigkeit ist, sondern auch der Effektivität. Eine 
Kommune, die die vielfältigen unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungswelten von 
Frauen und Männern bewusst in Entscheidungsfindungen und Gestaltungsprozesse 
einbindet, profitiert davon, Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Zielgruppen differenziert 
einschätzen zu können.  
 
Zudem sind mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen und im Aktionsplan formulierten 
Ziele hinsichtlich der Parität in den politischen Gremien die Anteile der Frauen in den 
Ratsfraktionen, mittelfristig aber auch in den Parteien von besonderer Bedeutung. Eine 
zielgerichtete Erweiterung des (partei)politisch aktiven weiblichen Personals erscheint daher 
geboten. 
 
Mögliche Maßnahmen 
 
Die politischen Parteien, aber auch die Bundesregierung sowie einzelne Bundesländer 
haben in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Anstrengungen unternommen, das 
politische Engagement von Frauen zu fördern:  
 
Alle parteinahen Stiftungen 
4 bieten gezielte, auch regional zu gestaltende Angebote für die 
Zielgruppe Frauen bzw. für den Bereich Kommunalpolitik an, die sich insbesondere darauf 
konzentrieren, theoretischen Hintergrund zu vermitteln und praktisches politisches 
Engagement vor Ort in Bürgerinitiativen und in kommunalen Gremien zu befördern.  
 
Bezogen auf die Aufstellung der Reservelisten und die Vergabe von Wahlkreisen sind 
verschiedene Quotierungs- und Quorumsbeschlüsse gefasst worden, die in einigen Parteien 
zur deutlichen Steigerung der Zahl der Mandatsträgerinnen beigetragen haben.  
 
Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden gemeinsam mit 
der EAF, Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft, in den letzten Jahren 
Kampagnen durchgeführt, Mentoringprogramme eingerichtet, der Helene-Weber-Preis 
ausgelobt und Projekte zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen modellhaft 
auch in Kommunen und Regionen umgesetzt. Aktuell fördert das Bundesministerium auch 
das Projekt „kommunal aktiv – Frauen in die Politik“ des Deutschen Frauenrings e.V. 
 
Auch einzelne Länder haben eigene Programme aufgelegt. In Nordrhein-Westfalen besteht 
seit vielen Jahren die Seminarreihe „Mehr Frauen für unsere Stadt“, die vom Landesverband 
der Volkshochschulen von NRW e.V. konzipiert und auch in Münster bereits durchgeführt 
wurde.  
 
In Niedersachsen wird das Mentoringprojekt „Politik braucht Frauen“ bereits zum fünften Mal 
als landesweite Beteiligung mit einer Teilnehmerinnenzahl von rund 600 Frauen aufgelegt. 
 
                                                           
4 Konrad-Adenauer-Stiftung, Arbeitnehmer-Weiterbildungszentrum Königswinter, Friedrich-Ebert-Stiftung, 
Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung

7 
 
2.1 Handlungsoptionen bezogen auf die Förderung des politischen Engagements von 
Frauen in der Stadt Münster 
 
Vor dem Hintergrund der bestehenden örtlichen Rahmenbedingungen bieten sich folgende 
Handlungsoptionen, die alle, mit unterschiedlicher Wirkung zur Förderung des politischen 
Engagements von Frauen in Münster beitragen können. 
 
1. Die im Rat vertretenen Fraktionen motivieren ihr e jeweiligen Parteien in 
Zusammenarbeit mit den ihnen nahe stehenden Stiftungen sowie in ihren jeweiligen 
Jugendorganisationen, Frauen gezielt auf politisches Engagement vorzubereiten. 
Eine Verbindung mit den in Münster arbeitenden Frauenorganisationen und weiteren 
Organisationen aus dem bürgerschaftlichen Engagement kann durch die Verwaltung 
unterstützt werden. Ein solches Vorgehen nutzt vorhandene Angebote und benötigt 
nur begrenzt personelle Ressourcen der Stadtverwaltung. Zusätzliche Kosten 
entstehen voraussichtlich nicht. 
 
2. Die Volkshochschule legt das Landesprogramm der VHS NRW erneut auf. 
Entsprechende Werbung kann in Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und 
dem Frauenbüro angeboten werden. Auch der Integrationsrat und das Netzwerk 
Frauen mit Behinderungen sollten einbezogen werden. Kostenbeiträge für die 
Teilnahme am Projekt müssen von den Teilnehmerinnen selbst getragen werden. Die 
VHS kann hier ggf. die Kursgebühren gering halten. 
 
Ein solches Vorgehen nutzt bereits vorhandene Konzepte und siedelt die Thematik in 
der städtischen Weiterbildung an. Zusätzliche Kosten im Frauenbüro und der VHS 
würden voraussichtlich durch gezielte Werbemaßnahmen und personelle Ressourcen 
für Koordinierungsaufgaben entstehen. 
 
3. Mentoringprogramm „Politik braucht Frauen“. Das Land Niedersachsen fördert über 
die Vernetzungsstelle Gleichstellung und in Kooperation mit den kommunalen 
Gleichstellungsstellen bereits zum 5. Mal ein Mentoringprogramm, mit dem 
interessierte Frauen von erfahrenen Politikerinnen und Politikern an 
kommunalpolitische Arbeit herangeführt und begleitend auch fortgebildet werden. 
Das in Niedersachsen recht erfolgreiche Programm (landesweit ca. 400 TN im 
aktuellen Durchlauf) kann in veränderter Form auf Münster heruntergebrochen 
werden. Eine zentrale Koordinierung ist dabei notwendig.  
 
4. Auf der Grundlage des vom Bundesministeriums für  Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend entwickelten Programms „Frauen macht Kommune“ werden die dort 
enthaltenen Aktionsbausteine ( „Frühstücksclub“, „My Community“, 
“Stadtspaziergänge“, „Debattierclub“ etc.) in Zusammenarbeit mit den politischen 
Parteien, den Fraktionen und Vertreterinnen aus dem Bereich der 
Frauenorganisationen und des bürgerschaftlichen Engagements  
/xrhombus münsterspezifisch angepasst,  
/xrhombus daraus ein Programm entwickelt (Laufzeit 2 – 4 Jah re),  
/xrhombus die ausgewählten Aktionsbausteine umgesetzt, 
/xrhombus Maßnahmen zur Verstetigung entwickelt, 
/xrhombus Schulungen/ Informationsveranstaltungen für betreu endes Personal  
/xrhombus begleitend eine ÖA-Kampagne erstellt und umgesetzt .  
Eine Verschränkung mit einem Mentoringprojekt ähnlich wie in Niedersachsen ist 
dabei denkbar. Im Rahmen der Aktionsbausteine ist jeweils auch Informationsarbeit 
bezogen auf weiteres bürgerschaftliches Engagement notwendig. Deshalb ist eine 
enge Verzahnung mit entsprechenden Einrichtungen sinnvoll. 
 
Hierzu ist die Bereitstellung von Finanzmitteln (ÖA, Honorare, Sachkosten) und 
Personalressourcen (1/2 VZÄ gd, Aufstellung des Gesamtprogramms, Organisation

8 
 
und Durchführung Konzeptworkshops, Organisation und Durchführung der 
Aktionsbausteine, Entwicklung von Maßnahmen zur Verstetigung, Ermittlung von 
Dozentinnen, Mitwirkenden etc., Aufbau und Begleitung des Mentoringprojekts) 
notwendig. Die Kosten können grob geschätzt incl. Personal für das Gesamtprojekt 
(Laufzeit ca. 2 Jahre) 80 000 € betragen. 
 
Eine Berücksichtigung inklusiver und integrativer Aspekte muss bei der münsterspezifischen 
Ausgestaltung der o.g. möglichen Vorgehensweisen jeweils geprüft werden. Die Kosten 
dafür (Übersetzungen, Dolmetscherinnen, ÖA etc.) lassen sich derzeit nicht beziffern. 
 
 
2.2 Weiteres Verfahren 
 
Im Rahmen einer interfraktionellen Meinungsbildung wurde nach der Information über die o.g 
Rahmenbedingungen und Möglichkeiten das Frauenbüro beauftragt, den Rahmen für ein auf 
Münster zugeschnittenes Mentoringprojekt mit zusätzlichen Elementen vergleichbar dem 
EAF-Programm zu beschreiben. Gleichzeitig sind dabei die dafür notwendigen finanziellen 
und personellen Mittel darzustellen und eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten. 
 
Beschreibung der Maßnahme (vorläufiges Konzept) 
 
Die vorgesehene Maßnahme „Frauen für die Stadt“  (Arbeitstitel) setzt sich aus zwei 
Bausteinen zusammen.  
 
Baustein 1 Mentoring für Politikeinsteigerinnen 
 
Frauen, die sich für den Einstieg in die politische Arbeit oder eine Kandidatur für den 
Rat oder Bezirksvertretungen interessieren oder bereits erste Schritte in der 
Parteiarbeit oder im Rahmen eines Mandats gehen (Mentees) erhalten für den 
Zeitraum eines Jahres Unterstützung durch einen bereits erfahrenen Politiker oder 
eine bereits erfahrene Politikerin (Mentorinnen und Mentoren). Diese Mentoren und 
Mentorinnen beziehen ihre Mentees in ihr politisches Alltagsgeschäft ein und 
vermitteln praktische Tipps und (Netzwerk)Kenntnisse im Umgang mit den 
(partei)politischen Verfahren.  
 
Mentoren und Mentorinnen wie Mentees erhalten zum Start des Projekts im Rahmen 
eines Workshops das „Handwerkszeug“ für eine gelingende Mentoringbeziehung. Für 
die Mentees wird der Austausch untereinander durch die Einrichtung eines 
Stammtisches gefördert. Für die Mentor/inn/en wird ein entsprechendes Angebot 
optional angeboten. 
 
Zusätzlich werden im Laufe des Jahres in Weiterbildungen Grundkenntnisse zum 
politischen System der Kommune und zum kommunalen Verwaltungshandeln sowie 
eine Veranstaltung zum Themenkomplex ‚Frauen und Politik, Frauenpolitik, 
Gleichstellungsarbeit‘ angeboten. Darüber hinaus erhalten die Mentees eine 
Rethorikschulung. Ggf. sind nach Bedarf oder auf Wunsch der Teilnehmenden 
weitere Fortbildungs/Informationsangebote einzurichten. Die Mentorinnen und 
Mentoren werden eng durch die Projektleitung begleitet. 
 
Eine erwartete Teilnahmezahl ist schwer einzuschätzen. Gelingen kann das Projekt 
ab einer Zahl von jeweils 20 bis 30 Mentees und Mentor/inn/en.  
  
Baustein 2 „Politik erleben“ - öffentliche Veranstaltungsreihe 
 
Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltungsreihe werden unterschiedliche Formate 
angeboten, die interessierte Frauen an politische Themen und politische Arbeit

9 
 
heranführen können: Stadtspaziergänge zu Planungsthemen, „Aus meiner Sicht“ – 
Fotoaktionen zu aktuellen Themen, Debattierclubs, Frauenfrühstücke, Aktionen im 
Zusammenhang mit sozialen Netzwerken u.a. Die öffentlichen Veranstaltungen sollen 
auch unter Beteiligung der örtlichen politischen Parteien und in Zusammenarbeit mit 
weiteren örtlichen Einrichtungen organisiert werden. Neben dem Ziel, (jungen) 
Frauen Interesse an den Zusammenhängen lokaler Politik und Lust aufs Mitmachen 
zu wecken, dient dieser Baustein im Vorfeld der Kommunalwahl 2020 auch der 
Steigerung der Wahlbeteiligung.  
 
Die gemeinsame Klammer für beide Bausteine bilden 
 
o der Prolog zum Gesamtkonzept, mit dem gleichzeitig  die Werbephase 
für die Suche nach Mentorinnen/ Mentoren und Mentees gestartet wird 
 
o Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprogramm inkl.  der Einrichtung und 
Pflege einer eigenen Website 
 
o die Abschlussveranstaltung, bei der die Mentees ih re 
Teilnahmebescheinigungen erhalten und eine gemeinschaftliche 
Auswertung des Gesamtkonzepts durch alle Beteiligten erfolgt. 
 
o Ein Beirat, der sich aus Vertreterinnen der Ratsfr aktionen, des 
Integrationsrats, der KIB, der örtlichen Fraueninfrastruktur, der 
Frauenorganisationen, der VHS und ggf. weiterer 
(Weiterbildungs)Einrichtungen zusammensetzt. 
 
Zeitlicher Rahmen: 
 
Mit Blick auf die Kommunalwahl im Herbst 2020 erscheint es sinnvoll, das Mentoringprojekt 
(Baustein 1) in einem Zeitfenster zwischen Herbst 2018/ Frühjahr 2019 und Herbst 
2019/Frühjahr 2020 stattfinden zu lassen. Die Veranstaltungen des Bausteins 2 laufen dazu 
parallel, können aber bereits im Herbst 2019 starten und ggf. noch bis Sommer 2020 laufen. 
Der Prolog zum Gesamtprogramm ist für Sommer/ Herbst 2018 vorzusehen. 
 
Das bedeutet, dass die konzeptionelle (Fein)Planung und Operationalisierung im Zeitraum 
zwischen Frühjahr und Herbst 2018 stattfinden muss. Im Ergebnis sind die notwendigen 
finanziellen und personellen Entscheidungen mit dem Beschluss zum Haushalt 2018 im 
Dezember 2017 zu treffen. 
 
 
Die folgende grafische Darstellung zeigt die notwendigen Arbeitsschritte im zeitlichen 
Verlauf:

10 
 
Grafische Darstellung  „Frauen für die Stadt“ - 
 Konzept zur Förderung der politischen Partizipation in Münster  Inhalte - Zeitrahmen – Finanzbedarf 
 
 
   
 
 
  
 
 
 
Dez 2017 
Haushalt 2018 
Jan-März 2018 
Personalsuche 
April/Mai 2018 
Projektstart 
(Fein )Planung 
Operationalisierung 
Okt 2018 
Prolog 
Start Werbemaßnahme 
Mentoring 
Start Aktion "Politik erleben" 
Jan -März 2019 
Matchingprozess 
Aktion "Politik 
erleben" 
Frühjahr 2019 
Start Mentoring  Auftakt 
Aktion "Politik erleben" 
bis  Frühjahr 2020 individuelles 
Mentoring 
Stammtische, Fortbildungen 
Aktion "Politik erleben" 
Mai 2020 
Abschlussworkshop 
Auswertung Mentoring 
und Aktion "Politik 
erleben" 
Kommunalwahl 
Herbst 2020

11 
 
Finanzieller und personeller Rahmen 
 
Die Federführung für das Projekt übernimmt das Frauenbüro. Das Frauenbüro erhält dafür 
befristet die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Die Projektlaufzeit dauert 
voraussichtlich von April/Mai 2018 bis Juni 2020 (26 Monate). 
 
Finanzplan (grob kalkuliert) 
 
 Kosten € Ggf.Einnahmen 
Personal ½ E 9 (26 Monate) 61 250   
Pauschale Materialkosten 3 000   
Zwischensumme  64 250   
   
Baustein 1    
Moderationskosten Prolog, 
Auftakt, Abschluss 
2 400 
 
 
 
Catering Prolog, Auftakt 
Abschluss 
2 000 
  
Workshop Auftakt  
Referentin 
800 
  
Referentinnen Weiterbildung 
incl. Rhetorik 
4 000 
 Kursgebühren Rhetorik? 
 
ÖA, Website, flyer (Grafik 
und Druck) 
2 000 
  
Catering Beiratssitzungen 300   
Zwischensumme  11 500   
   
Baustein 2    
Honorare (4 -5 
Veranstaltungen) 
2 500 
  
Fotoaktion/ Ausstellung 3 000   
   
Zwischensumme  5 500   
   
Gesamt  81 250   
 
Wenn das Projekt realisiert werden soll, müssen die Mittel im Haushalt 2018 zusätzlich 
bereitgestellt werden. 
 
3. Förderung von ehrenamtlichen/bürgerschaftlichem Engagement von Frauen 
und Mädchen 
 
Alle oben dargestellten Handlungsoptionen sowie das vorgestellte Maßnahmekonzept 
berühren auch Aspekte des bürgerschaftlichen/ ehrenamtlichen Engagements von Frauen.  
 
Zum diesem Thema ist vor dem Hintergrund der Ziele der Europäischen Charta dabei zum 
einen die Frage der Verteilung des Engagements nach Geschlechtern, aber auch die 
Verteilung herausgehobener Funktionen und Positionen im Ehrenamt nach Geschlecht 
interessant. Darüber hinaus kann es lohnenswert sein, das Thema „Vereinbarkeit von 
Ehrenamt, Beruf und Familienarbeit“ sowie die Einsatzfelder der ehrenamtlich Engagierten 
nach Geschlecht differenziert zu betrachten.  
 
Zum Thema „Bürgerschaftliches Engagement in Münster“ liegen aktuell von der 
Statistikdienststelle beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung die 
Ergebnisse der Bürgerumfrage vor (Berichtsvorlage V/0992/2014, Bürgerumfrage 2014:

12 
 
Bürgerschaftliches Engagement in Münster – zentrale Ergebnisse und weiteres Vorgehen), 
Diese wurden bereits im AGL vorgestellt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das 
bürgerschaftliche Engagement von Frauen (44% der Befragten) etwas niedriger liegt als das 
der Männer (51%). Dagegen war die Bereitschaft der (noch) nicht Engagierten sich 
einzusetzen bei den Frauen (33%) etwas höher als bei den Männern (29%). Insgesamt liegt 
ein vergleichbar hohes Potential beider Geschlechter vor.  
 
Auf der Basis der Ergebnisse der Bürgerumfrage werden jetzt unter Federführung der 
Stiftungsverwaltung/ Freiwilligenagentur Empfehlungen zur Förderung des 
bürgerschaftlichen Engagements entwickelt (Engagementstrategie in Münster). Im Rahmen 
eines zweistufigen Prozesses – zunächst verwaltungsintern, dann mit Akteurinnen und 
Akteuren der Zivilgesellschaft - soll eine kommunale Engagementstrategie entstehen, die 
insbesondere die Rolle der Stadt Münster hinsichtlich der Förderung und Stärkung des 
bürgerschaftlichen Engagements präzisiert.  
 
Dieser Prozess muss eine geschlechterdifferenzierte Betrachtung einschließen. Das 
Frauenbüro wird die Ergebnisse im Rahmen der Berichterstattung zum zweiten Aktionsplan 
darstellen. Damit wird der auf die Förderung des Ehrenamts abzielende Teil des Auftrags im 
zweiten Aktionsplan als erledigt betrachtet. 
 
Im Bereich politisches und ehrenamtliches/ bürgerschaftliches Engagement von Mädchen 
(soweit sie nicht als Jugendliche im Konzept „Frauen für die Stadt“ erreicht werden bzw. zum 
Teil im Bereich der Arbeiten zur Engagementstrategie erfasst sind) ist zu klären, welche 
diesbezüglichen Bildungsziele bereits im Rahmen gesetzlicher Vorgaben (Curricula) 
bestehen und welche pädagogischen Konzepte hier ggf. sinnvoll sind. Entsprechende 
Informationen müssen im Dialog mit den für die Zielgruppe Mädchen vorrangig zuständigen 
Akteuren Schule und Jugendarbeit sowie dem Jugendrat betrachtet werden. 
 
Aus Kapazitätsgründen kann dies erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Beschlussvorlage

2168 Zeichen

V/0581/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, Aktionsplan 
2013 - 2015, Charta-Auftrag Nr.3 Förderung der Partizipation von Frauen und Mädchen - Bericht 
und Handlungsempfehlungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat 
 
1. nimmt den Bericht „ Aktionsplan 2013 – 2015: Charta Auftrag Nr. 3 Förderung der Partizi-
pation von Frauen und Mädchen - Bericht und Handlungsempfehlungen“ zur Kenntnis 
(Anlage). 
 
2. beauftragt die Verwaltung zu den Beratungen für den Haushalt 2018 auf der Grundlage 
des in 2.3. des Berichts dargestellten Konzepts einen Beschlussvorschlag zur personellen 
und finanziellen Umsetzung vorzubereiten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zunächst keine 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Aktionsplan 2013 - 2015 zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von 
Männern und Frauen auf lokaler Ebene hat der Rat folgenden Auftrag erteilt: 
 
„Die Stadt entwickelt ein neues Konzept für eine Kampagne, mit der die Mitwirkung von Frauen 
und Mädchen in Politik und bei bürgerschaftlichem Engagement gefördert wird.“ 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0581/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0581/2015 
Die Verwaltung hat diesen Auftrag präzisiert und im anliegenden Bericht  
o die münsterbezogenen Rahmenbedingungen dargestellt, 
o verschiedene Maßnahmeoptionen erläutert, 
o Zwischenergebnisse mit dem interfraktionellen Arbeitskreis des Ausschuss für Gleichstel-
lung kommuniziert 
und auf dieser Grundlage  
o ein Maßnahmekonzept mit Realisierungsvorschlägen sowie dem dazu gehörigen Ressour-
cenbedarf vorgestellt. 
 
Der Auftrag Nr.3 aus dem Aktionsplan 2013 – 2015 ist damit erledigt. 
 
 
 
 
 
 
gez. Lewe 
 
Anlagen: 
 
Charta Auftrag Nr. 3 Förderung der Partizipation von Frauen und Mädchen  
Bericht und Handlungsempfehlungen

Beratungsverlauf (3)

22.10.2015 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.11.2015 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0581/2015
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37