V/0581/2015
Europäische Charta , Aktionsplan 2013 - 2015, Auftrag Nr.3 Partizipation von Frauen und Mädchen
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Anlage zur Beschlussvorlage V 0581 Charta Partizipation
23385 Zeichen
1
Anlage zur Beschlussvorlage V/0581/2015
Charta Auftrag Nr. 3 Förderung der Partizipation von
Frauen und Mädchen
Bericht und Handlungsempfehlungen
3 Förderung der Partizipation von Frauen
Die Stadt entwickelt ein neues Konzept für eine Kampagne, mit der
die Mitwirkung von Frauen und Mädchen in Politik und bei
bürgerschaftlichem Engagement gefördert wird.
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Vorbemerkung
„Die Stadt entwickelt ein neues Konzept für eine Kampagne, mit der die Mitwirkung
von Frauen und Mädchen in Politik und bei bürgerschaftlichem Engagement gefördert
wird.“
(Beschluss im zweiten Aktionsplan zur Europäischen Charta vom 02.April 2014)
Mit dem so formulierten Arbeitsauftrag ist das Thema Partizipation sehr allgemein und sehr
umfassend beschrieben. Um daraus einen oder mehrerer Handlungsaufträge für die
Verwaltung zu generieren und diese umsetzen zu können, dem komplexen Thema
konzeptionell gerecht zu werden und sinnvolle, mögliche Handlungslinien zu entwickeln, wird
folgendermaßen differenziert:
Zielgruppen Handlungsfelder Akteure
Frauen Politische Partizipation
Parteien
Stiftungen der politischen Parteien
VHS, Weiterbildungseinrichtungen,
NGOS
Bundes- und Landesregierung -
Projekte (EAF, Helene Weber-Preis)
Rat und Verwaltung
…
Frauen
Ehrenamtliches
/bürgerschaftliches
Engagement
Freiwilligenagentur
VHS, Weiterbildungseinrichtungen,
NGOs
Rat und Verwaltung
…
Mädchen politische Partizipation Vorrangig Schule, Jugendarbeit
Mädchen
Ehrenamtliches
/bürgerschaftliches
Engagement
Vorrangig Schule, Jugendarbeit
Die Übersicht macht deutlich, dass die Handlungsfelder mit Blick auf die Zielgruppen und die
unterschiedlichen Akteure sowie ggf. die Erarbeitung passender Maßnahmen und
Maßnahmepakete getrennt voneinander bearbeitet werden müssen.
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1. Politische Partizipation von Frauen
Die Analyse der politischen Partizipation bietet einen Anhaltspunkt für die Verwirklichung der
Gleichberechtigung in der Praxis. In der Bundesrepublik Deutschland besteht seit
Staatsgründung und auch nach der Wiedervereinigung hinsichtlich der Partizipation ein
geschlechtsspezifisches Gefälle.
Politische Partizipation soweit sie sich in der Beteiligung an Wahlen ausdrückt, weist kaum
geschlechtsspezifische Unterschiede auf
1. Die sinkende Wahlbeteiligung insgesamt ist
jedoch auch ein deutliches Indiz für mangelndes Interesse an der Mitwirkung im
bestehenden politischen System 2.
Politische Partizipation soweit sie sich in der Form der Mitgliedschaft einer politischen Partei
manifestiert, hat in der Bundesrepublik Deutschland, bedenkt man die im Grundgesetz
festgelegte Rolle der Parteien in der politischen Willensbildung, quantitativ eher nachrangige
Bedeutung. Gemessen am Anteil der Gesamtbevölkerung sind mit c. a 1, 4 Millionen
Menschen nur 1,25 % politisch organisiert (im Westen ca. 2 Prozent der Männer und Frauen,
im Osten sind es sogar nur ein Prozent). Die Mitgliederzahlen der Parteien sinken seit den
60er Jahren. Der Frauenanteil in den Parteien differiert dabei stark: Im wiedervereinten
Deutschland stellen Frauen im Jahre 2012 lediglich ein gutes Viertel aller deutschen
Parteimitglieder. Den höchsten Frauenanteil weisen kleinere Parteien auf, so Bündnis 90/Die
Grünen mit 37,8 Prozent und Die Linke mit 37,3 Prozent; den niedrigsten Frauenanteil hat
die CSU in Bayern mit 19,5 Prozent. Die CDU liegt bei 25, 6 %.die SPD bei 31, 5% und die
FDP bei 23, 0 %
3
Auch ein organisationsunabhängiges politisches Interesse ist bei Frauen weniger deutlich
ausgeprägt als bei Männern, wie folgende Tabelle zeigt.
1 Vgl Steffen Schmidt, Sabrina Röser (SFB 580 Jena Halle), (Dossier Parteien der bpb).Bundeszentrale für
politische Bildung, http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-
einheit/47471/politische-partizipation-von-frauen?p=all
2 Insgesamt zeichnet sich eine Tendenz zur Bevorzugung direktdemokratischer und partizipativer
Beteiligungsformen ab. Hierbei ist ein etwas stärkeres Interesse von Frauen als an repräsentativen Strukturen
feststellbar. Ein geschlechtsspezifisches Gefälle zugunsten der Männer besteht jedoch auch hier. Vgl.
„Vielfältige Demokratie“, Kernergebnisse der Studie „Partizipation im Wandel – Unsere Demokratie zwischen
Wählen, Mitmachen und Entscheiden“, hg. v. Bertelsmann Stiftung, Staatsministerium Baden-Württemberg
2014 sowie weitere geschlechtsdifferenzierte Auswertungen der Projektleitung
3 Quelle: Niedermayer, Oskar: Parteimitglieder in Deutschland: Version 2013. Arbeitshefte a.d. Otto-Stammer-
Zentrum, Nr. 20, FU Berlin 2013
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Weniger ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Beteiligung an (zeitlich befristeten)
Bürgerinitiativen
1.2 Politische Partizipation von Frauen in Münster
Mitgliedschaft in politischen Parteien in Münster: Stand 2014
Gesamt m w %
CDU 2 384 1 711 673 28, 22
SPD 1 760 1 210 550 31, 25
Grüne/GAL 482 304 178 36, 92
FDP 268 226 42 15, 70
Piraten k.A.
Die Linke k.A.
AfD k.A.
ÖdP k.A.
UWG k.A.
Der Anteil der in Münster in Parteien organisierten Frauen entspricht mit 28 % damit
ungefähr dem Bundesdurchschnitt.
In der konkreten kommunalpolitischen Arbeit, die sich in Ämtern und Mandaten niederschlägt
stellen sich die Frauenanteile wie folgt dar.
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Übersicht Rat und Bezirksvertretungen Mann/Frau
Gremium Mitglieder
gesamt
davon männlich davon weiblich
Rat 72 48 (66,66%) 24 (33,33%)
BV-Hiltrup 19 12 (63,16%) 7 (36,84%)
BV-Mitte 19 13 (68,42%) 6 (31,58%)
BV-Nord 19 16 (84,21%) 3 (15,79%)
BV-Ost 19 13 (68,42%) 6 (31,58%)
BV-Südost 19 13 (68,42%) 6 (31,58%)
BV-West 19 12 (63,16%) 7 (36,84%)
Mit einem durchschnittlichen Frauenanteil von 33, 3 % liegt Münster im Feld der
bundesdeutschen Großstädte, bei denen der Frauenanteil im Rat jeweils zwischen 30 und
40 % liegt. In den ländlichen Kommunen pendelt der Frauenanteil eher um 25 %.
Mitglieder der Ratsfraktionen (Stand Juli 2015)
Gesamt Männer Frauen Frauenanteil
%
CDU 25 22 3 12 %
SPD 19 9 10 52, 6%
Grüne/GAL 14 6 8 50, 7%
FDP 4 3 1 25 %
Die Linke 4 2 2 50%
Piraten 1 1 - 0%
AfD 1 1 - 0%
ÖdP 1 1 - 0%
UWG 1 1 - 0%
fraktionslos 2 2 - 0%
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2. Förderung der politische Partizipation von Fraue n auf kommunaler Ebene
Rechtliche und politische Grundlagen
Grundlage für den Auftrag, Maßnahmen zur Förderung der politischen Partizipation zu
entwickeln, sind zum einen rechtliche Vorgaben in Art 3 GG, § 5 Gemeindeordnung NRW
und § 12 LGG.
Für Münster gilt darüber hinaus der im ISM-Prozess formulierte Wille bei der Stadtgestaltung
und Daseinsvorsorge eine ‚Gesellschaft in der Balance‘ zu schaffen. Dahinter steht die
Überzeugung, dass die ausgewogene Beteiligung von Frauen an politischen Entscheidungen
nicht nur eine Frage der Beteiligungsgerechtigkeit ist, sondern auch der Effektivität. Eine
Kommune, die die vielfältigen unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungswelten von
Frauen und Männern bewusst in Entscheidungsfindungen und Gestaltungsprozesse
einbindet, profitiert davon, Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Zielgruppen differenziert
einschätzen zu können.
Zudem sind mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen und im Aktionsplan formulierten
Ziele hinsichtlich der Parität in den politischen Gremien die Anteile der Frauen in den
Ratsfraktionen, mittelfristig aber auch in den Parteien von besonderer Bedeutung. Eine
zielgerichtete Erweiterung des (partei)politisch aktiven weiblichen Personals erscheint daher
geboten.
Mögliche Maßnahmen
Die politischen Parteien, aber auch die Bundesregierung sowie einzelne Bundesländer
haben in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Anstrengungen unternommen, das
politische Engagement von Frauen zu fördern:
Alle parteinahen Stiftungen
4 bieten gezielte, auch regional zu gestaltende Angebote für die
Zielgruppe Frauen bzw. für den Bereich Kommunalpolitik an, die sich insbesondere darauf
konzentrieren, theoretischen Hintergrund zu vermitteln und praktisches politisches
Engagement vor Ort in Bürgerinitiativen und in kommunalen Gremien zu befördern.
Bezogen auf die Aufstellung der Reservelisten und die Vergabe von Wahlkreisen sind
verschiedene Quotierungs- und Quorumsbeschlüsse gefasst worden, die in einigen Parteien
zur deutlichen Steigerung der Zahl der Mandatsträgerinnen beigetragen haben.
Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden gemeinsam mit
der EAF, Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft, in den letzten Jahren
Kampagnen durchgeführt, Mentoringprogramme eingerichtet, der Helene-Weber-Preis
ausgelobt und Projekte zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen modellhaft
auch in Kommunen und Regionen umgesetzt. Aktuell fördert das Bundesministerium auch
das Projekt „kommunal aktiv – Frauen in die Politik“ des Deutschen Frauenrings e.V.
Auch einzelne Länder haben eigene Programme aufgelegt. In Nordrhein-Westfalen besteht
seit vielen Jahren die Seminarreihe „Mehr Frauen für unsere Stadt“, die vom Landesverband
der Volkshochschulen von NRW e.V. konzipiert und auch in Münster bereits durchgeführt
wurde.
In Niedersachsen wird das Mentoringprojekt „Politik braucht Frauen“ bereits zum fünften Mal
als landesweite Beteiligung mit einer Teilnehmerinnenzahl von rund 600 Frauen aufgelegt.
4 Konrad-Adenauer-Stiftung, Arbeitnehmer-Weiterbildungszentrum Königswinter, Friedrich-Ebert-Stiftung,
Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung
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2.1 Handlungsoptionen bezogen auf die Förderung des politischen Engagements von
Frauen in der Stadt Münster
Vor dem Hintergrund der bestehenden örtlichen Rahmenbedingungen bieten sich folgende
Handlungsoptionen, die alle, mit unterschiedlicher Wirkung zur Förderung des politischen
Engagements von Frauen in Münster beitragen können.
1. Die im Rat vertretenen Fraktionen motivieren ihr e jeweiligen Parteien in
Zusammenarbeit mit den ihnen nahe stehenden Stiftungen sowie in ihren jeweiligen
Jugendorganisationen, Frauen gezielt auf politisches Engagement vorzubereiten.
Eine Verbindung mit den in Münster arbeitenden Frauenorganisationen und weiteren
Organisationen aus dem bürgerschaftlichen Engagement kann durch die Verwaltung
unterstützt werden. Ein solches Vorgehen nutzt vorhandene Angebote und benötigt
nur begrenzt personelle Ressourcen der Stadtverwaltung. Zusätzliche Kosten
entstehen voraussichtlich nicht.
2. Die Volkshochschule legt das Landesprogramm der VHS NRW erneut auf.
Entsprechende Werbung kann in Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und
dem Frauenbüro angeboten werden. Auch der Integrationsrat und das Netzwerk
Frauen mit Behinderungen sollten einbezogen werden. Kostenbeiträge für die
Teilnahme am Projekt müssen von den Teilnehmerinnen selbst getragen werden. Die
VHS kann hier ggf. die Kursgebühren gering halten.
Ein solches Vorgehen nutzt bereits vorhandene Konzepte und siedelt die Thematik in
der städtischen Weiterbildung an. Zusätzliche Kosten im Frauenbüro und der VHS
würden voraussichtlich durch gezielte Werbemaßnahmen und personelle Ressourcen
für Koordinierungsaufgaben entstehen.
3. Mentoringprogramm „Politik braucht Frauen“. Das Land Niedersachsen fördert über
die Vernetzungsstelle Gleichstellung und in Kooperation mit den kommunalen
Gleichstellungsstellen bereits zum 5. Mal ein Mentoringprogramm, mit dem
interessierte Frauen von erfahrenen Politikerinnen und Politikern an
kommunalpolitische Arbeit herangeführt und begleitend auch fortgebildet werden.
Das in Niedersachsen recht erfolgreiche Programm (landesweit ca. 400 TN im
aktuellen Durchlauf) kann in veränderter Form auf Münster heruntergebrochen
werden. Eine zentrale Koordinierung ist dabei notwendig.
4. Auf der Grundlage des vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend entwickelten Programms „Frauen macht Kommune“ werden die dort
enthaltenen Aktionsbausteine ( „Frühstücksclub“, „My Community“,
“Stadtspaziergänge“, „Debattierclub“ etc.) in Zusammenarbeit mit den politischen
Parteien, den Fraktionen und Vertreterinnen aus dem Bereich der
Frauenorganisationen und des bürgerschaftlichen Engagements
/xrhombus münsterspezifisch angepasst,
/xrhombus daraus ein Programm entwickelt (Laufzeit 2 – 4 Jah re),
/xrhombus die ausgewählten Aktionsbausteine umgesetzt,
/xrhombus Maßnahmen zur Verstetigung entwickelt,
/xrhombus Schulungen/ Informationsveranstaltungen für betreu endes Personal
/xrhombus begleitend eine ÖA-Kampagne erstellt und umgesetzt .
Eine Verschränkung mit einem Mentoringprojekt ähnlich wie in Niedersachsen ist
dabei denkbar. Im Rahmen der Aktionsbausteine ist jeweils auch Informationsarbeit
bezogen auf weiteres bürgerschaftliches Engagement notwendig. Deshalb ist eine
enge Verzahnung mit entsprechenden Einrichtungen sinnvoll.
Hierzu ist die Bereitstellung von Finanzmitteln (ÖA, Honorare, Sachkosten) und
Personalressourcen (1/2 VZÄ gd, Aufstellung des Gesamtprogramms, Organisation
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und Durchführung Konzeptworkshops, Organisation und Durchführung der
Aktionsbausteine, Entwicklung von Maßnahmen zur Verstetigung, Ermittlung von
Dozentinnen, Mitwirkenden etc., Aufbau und Begleitung des Mentoringprojekts)
notwendig. Die Kosten können grob geschätzt incl. Personal für das Gesamtprojekt
(Laufzeit ca. 2 Jahre) 80 000 € betragen.
Eine Berücksichtigung inklusiver und integrativer Aspekte muss bei der münsterspezifischen
Ausgestaltung der o.g. möglichen Vorgehensweisen jeweils geprüft werden. Die Kosten
dafür (Übersetzungen, Dolmetscherinnen, ÖA etc.) lassen sich derzeit nicht beziffern.
2.2 Weiteres Verfahren
Im Rahmen einer interfraktionellen Meinungsbildung wurde nach der Information über die o.g
Rahmenbedingungen und Möglichkeiten das Frauenbüro beauftragt, den Rahmen für ein auf
Münster zugeschnittenes Mentoringprojekt mit zusätzlichen Elementen vergleichbar dem
EAF-Programm zu beschreiben. Gleichzeitig sind dabei die dafür notwendigen finanziellen
und personellen Mittel darzustellen und eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten.
Beschreibung der Maßnahme (vorläufiges Konzept)
Die vorgesehene Maßnahme „Frauen für die Stadt“ (Arbeitstitel) setzt sich aus zwei
Bausteinen zusammen.
Baustein 1 Mentoring für Politikeinsteigerinnen
Frauen, die sich für den Einstieg in die politische Arbeit oder eine Kandidatur für den
Rat oder Bezirksvertretungen interessieren oder bereits erste Schritte in der
Parteiarbeit oder im Rahmen eines Mandats gehen (Mentees) erhalten für den
Zeitraum eines Jahres Unterstützung durch einen bereits erfahrenen Politiker oder
eine bereits erfahrene Politikerin (Mentorinnen und Mentoren). Diese Mentoren und
Mentorinnen beziehen ihre Mentees in ihr politisches Alltagsgeschäft ein und
vermitteln praktische Tipps und (Netzwerk)Kenntnisse im Umgang mit den
(partei)politischen Verfahren.
Mentoren und Mentorinnen wie Mentees erhalten zum Start des Projekts im Rahmen
eines Workshops das „Handwerkszeug“ für eine gelingende Mentoringbeziehung. Für
die Mentees wird der Austausch untereinander durch die Einrichtung eines
Stammtisches gefördert. Für die Mentor/inn/en wird ein entsprechendes Angebot
optional angeboten.
Zusätzlich werden im Laufe des Jahres in Weiterbildungen Grundkenntnisse zum
politischen System der Kommune und zum kommunalen Verwaltungshandeln sowie
eine Veranstaltung zum Themenkomplex ‚Frauen und Politik, Frauenpolitik,
Gleichstellungsarbeit‘ angeboten. Darüber hinaus erhalten die Mentees eine
Rethorikschulung. Ggf. sind nach Bedarf oder auf Wunsch der Teilnehmenden
weitere Fortbildungs/Informationsangebote einzurichten. Die Mentorinnen und
Mentoren werden eng durch die Projektleitung begleitet.
Eine erwartete Teilnahmezahl ist schwer einzuschätzen. Gelingen kann das Projekt
ab einer Zahl von jeweils 20 bis 30 Mentees und Mentor/inn/en.
Baustein 2 „Politik erleben“ - öffentliche Veranstaltungsreihe
Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltungsreihe werden unterschiedliche Formate
angeboten, die interessierte Frauen an politische Themen und politische Arbeit
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heranführen können: Stadtspaziergänge zu Planungsthemen, „Aus meiner Sicht“ –
Fotoaktionen zu aktuellen Themen, Debattierclubs, Frauenfrühstücke, Aktionen im
Zusammenhang mit sozialen Netzwerken u.a. Die öffentlichen Veranstaltungen sollen
auch unter Beteiligung der örtlichen politischen Parteien und in Zusammenarbeit mit
weiteren örtlichen Einrichtungen organisiert werden. Neben dem Ziel, (jungen)
Frauen Interesse an den Zusammenhängen lokaler Politik und Lust aufs Mitmachen
zu wecken, dient dieser Baustein im Vorfeld der Kommunalwahl 2020 auch der
Steigerung der Wahlbeteiligung.
Die gemeinsame Klammer für beide Bausteine bilden
o der Prolog zum Gesamtkonzept, mit dem gleichzeitig die Werbephase
für die Suche nach Mentorinnen/ Mentoren und Mentees gestartet wird
o Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprogramm inkl. der Einrichtung und
Pflege einer eigenen Website
o die Abschlussveranstaltung, bei der die Mentees ih re
Teilnahmebescheinigungen erhalten und eine gemeinschaftliche
Auswertung des Gesamtkonzepts durch alle Beteiligten erfolgt.
o Ein Beirat, der sich aus Vertreterinnen der Ratsfr aktionen, des
Integrationsrats, der KIB, der örtlichen Fraueninfrastruktur, der
Frauenorganisationen, der VHS und ggf. weiterer
(Weiterbildungs)Einrichtungen zusammensetzt.
Zeitlicher Rahmen:
Mit Blick auf die Kommunalwahl im Herbst 2020 erscheint es sinnvoll, das Mentoringprojekt
(Baustein 1) in einem Zeitfenster zwischen Herbst 2018/ Frühjahr 2019 und Herbst
2019/Frühjahr 2020 stattfinden zu lassen. Die Veranstaltungen des Bausteins 2 laufen dazu
parallel, können aber bereits im Herbst 2019 starten und ggf. noch bis Sommer 2020 laufen.
Der Prolog zum Gesamtprogramm ist für Sommer/ Herbst 2018 vorzusehen.
Das bedeutet, dass die konzeptionelle (Fein)Planung und Operationalisierung im Zeitraum
zwischen Frühjahr und Herbst 2018 stattfinden muss. Im Ergebnis sind die notwendigen
finanziellen und personellen Entscheidungen mit dem Beschluss zum Haushalt 2018 im
Dezember 2017 zu treffen.
Die folgende grafische Darstellung zeigt die notwendigen Arbeitsschritte im zeitlichen
Verlauf:
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Grafische Darstellung „Frauen für die Stadt“ -
Konzept zur Förderung der politischen Partizipation in Münster Inhalte - Zeitrahmen – Finanzbedarf
Dez 2017
Haushalt 2018
Jan-März 2018
Personalsuche
April/Mai 2018
Projektstart
(Fein )Planung
Operationalisierung
Okt 2018
Prolog
Start Werbemaßnahme
Mentoring
Start Aktion "Politik erleben"
Jan -März 2019
Matchingprozess
Aktion "Politik
erleben"
Frühjahr 2019
Start Mentoring Auftakt
Aktion "Politik erleben"
bis Frühjahr 2020 individuelles
Mentoring
Stammtische, Fortbildungen
Aktion "Politik erleben"
Mai 2020
Abschlussworkshop
Auswertung Mentoring
und Aktion "Politik
erleben"
Kommunalwahl
Herbst 2020
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Finanzieller und personeller Rahmen
Die Federführung für das Projekt übernimmt das Frauenbüro. Das Frauenbüro erhält dafür
befristet die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Die Projektlaufzeit dauert
voraussichtlich von April/Mai 2018 bis Juni 2020 (26 Monate).
Finanzplan (grob kalkuliert)
Kosten € Ggf.Einnahmen
Personal ½ E 9 (26 Monate) 61 250
Pauschale Materialkosten 3 000
Zwischensumme 64 250
Baustein 1
Moderationskosten Prolog,
Auftakt, Abschluss
2 400
Catering Prolog, Auftakt
Abschluss
2 000
Workshop Auftakt
Referentin
800
Referentinnen Weiterbildung
incl. Rhetorik
4 000
Kursgebühren Rhetorik?
ÖA, Website, flyer (Grafik
und Druck)
2 000
Catering Beiratssitzungen 300
Zwischensumme 11 500
Baustein 2
Honorare (4 -5
Veranstaltungen)
2 500
Fotoaktion/ Ausstellung 3 000
Zwischensumme 5 500
Gesamt 81 250
Wenn das Projekt realisiert werden soll, müssen die Mittel im Haushalt 2018 zusätzlich
bereitgestellt werden.
3. Förderung von ehrenamtlichen/bürgerschaftlichem Engagement von Frauen
und Mädchen
Alle oben dargestellten Handlungsoptionen sowie das vorgestellte Maßnahmekonzept
berühren auch Aspekte des bürgerschaftlichen/ ehrenamtlichen Engagements von Frauen.
Zum diesem Thema ist vor dem Hintergrund der Ziele der Europäischen Charta dabei zum
einen die Frage der Verteilung des Engagements nach Geschlechtern, aber auch die
Verteilung herausgehobener Funktionen und Positionen im Ehrenamt nach Geschlecht
interessant. Darüber hinaus kann es lohnenswert sein, das Thema „Vereinbarkeit von
Ehrenamt, Beruf und Familienarbeit“ sowie die Einsatzfelder der ehrenamtlich Engagierten
nach Geschlecht differenziert zu betrachten.
Zum Thema „Bürgerschaftliches Engagement in Münster“ liegen aktuell von der
Statistikdienststelle beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung die
Ergebnisse der Bürgerumfrage vor (Berichtsvorlage V/0992/2014, Bürgerumfrage 2014:
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Bürgerschaftliches Engagement in Münster – zentrale Ergebnisse und weiteres Vorgehen),
Diese wurden bereits im AGL vorgestellt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das
bürgerschaftliche Engagement von Frauen (44% der Befragten) etwas niedriger liegt als das
der Männer (51%). Dagegen war die Bereitschaft der (noch) nicht Engagierten sich
einzusetzen bei den Frauen (33%) etwas höher als bei den Männern (29%). Insgesamt liegt
ein vergleichbar hohes Potential beider Geschlechter vor.
Auf der Basis der Ergebnisse der Bürgerumfrage werden jetzt unter Federführung der
Stiftungsverwaltung/ Freiwilligenagentur Empfehlungen zur Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements entwickelt (Engagementstrategie in Münster). Im Rahmen
eines zweistufigen Prozesses – zunächst verwaltungsintern, dann mit Akteurinnen und
Akteuren der Zivilgesellschaft - soll eine kommunale Engagementstrategie entstehen, die
insbesondere die Rolle der Stadt Münster hinsichtlich der Förderung und Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements präzisiert.
Dieser Prozess muss eine geschlechterdifferenzierte Betrachtung einschließen. Das
Frauenbüro wird die Ergebnisse im Rahmen der Berichterstattung zum zweiten Aktionsplan
darstellen. Damit wird der auf die Förderung des Ehrenamts abzielende Teil des Auftrags im
zweiten Aktionsplan als erledigt betrachtet.
Im Bereich politisches und ehrenamtliches/ bürgerschaftliches Engagement von Mädchen
(soweit sie nicht als Jugendliche im Konzept „Frauen für die Stadt“ erreicht werden bzw. zum
Teil im Bereich der Arbeiten zur Engagementstrategie erfasst sind) ist zu klären, welche
diesbezüglichen Bildungsziele bereits im Rahmen gesetzlicher Vorgaben (Curricula)
bestehen und welche pädagogischen Konzepte hier ggf. sinnvoll sind. Entsprechende
Informationen müssen im Dialog mit den für die Zielgruppe Mädchen vorrangig zuständigen
Akteuren Schule und Jugendarbeit sowie dem Jugendrat betrachtet werden.
Aus Kapazitätsgründen kann dies erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Beschlussvorlage
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V/0581/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Betrifft Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, Aktionsplan 2013 - 2015, Charta-Auftrag Nr.3 Förderung der Partizipation von Frauen und Mädchen - Bericht und Handlungsempfehlungen Beratungsfolge 18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat 1. nimmt den Bericht „ Aktionsplan 2013 – 2015: Charta Auftrag Nr. 3 Förderung der Partizi- pation von Frauen und Mädchen - Bericht und Handlungsempfehlungen“ zur Kenntnis (Anlage). 2. beauftragt die Verwaltung zu den Beratungen für den Haushalt 2018 auf der Grundlage des in 2.3. des Berichts dargestellten Konzepts einen Beschlussvorschlag zur personellen und finanziellen Umsetzung vorzubereiten. II. Finanzielle Auswirkungen: Zunächst keine Begründung: Mit dem Aktionsplan 2013 - 2015 zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene hat der Rat folgenden Auftrag erteilt: „Die Stadt entwickelt ein neues Konzept für eine Kampagne, mit der die Mitwirkung von Frauen und Mädchen in Politik und bei bürgerschaftlichem Engagement gefördert wird.“ Vorlagen-Nr.: V/0581/2015 Auskunft erteilt: Frau Arndts-Haupt Ruf: 492 17 00 E-Mail: ArndtsHM@stadt-muenster.de Datum: 05.08.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0581/2015 Die Verwaltung hat diesen Auftrag präzisiert und im anliegenden Bericht o die münsterbezogenen Rahmenbedingungen dargestellt, o verschiedene Maßnahmeoptionen erläutert, o Zwischenergebnisse mit dem interfraktionellen Arbeitskreis des Ausschuss für Gleichstel- lung kommuniziert und auf dieser Grundlage o ein Maßnahmekonzept mit Realisierungsvorschlägen sowie dem dazu gehörigen Ressour- cenbedarf vorgestellt. Der Auftrag Nr.3 aus dem Aktionsplan 2013 – 2015 ist damit erledigt. gez. Lewe Anlagen: Charta Auftrag Nr. 3 Förderung der Partizipation von Frauen und Mädchen Bericht und Handlungsempfehlungen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0581/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37