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212217-01 ST

Zukunft des ehemaligen Postareals: Luxuswohnungen und teure Büros statt bezahlbarem Wohnraum?

Stellungnahme der Verwaltung 11.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 08.02.2022, TOP 1.1.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

1817 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
212217-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
03 Amt für Wirtschaftsförderung 
Dezernat: 
Dez. OB 
 
 
 
 
 
Zukunft des ehemaligen Postareals: 
Luxuswohnungen und teure Büros statt 
bezahlbarem Wohnraum? 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:  
 
1. Wer in der Verwaltung hat seit wann von den Verkaufsabsichten gewusst 
und warum hat die Politik trotz Vorkaufsrechtssatzung erst durch einen 
Dringlichkeitsantrag für den Hauptausschuss von dem anstehenden Verkauf 
erfahren? 
 
Das Stadtplanungsamt wurde durch Schreiben des Notariats vom 20. Juli 2021 
über den Verkaufsfall informiert. Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft 
und die Vorlage für den zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen 
und Vergabe vorbereitet. Die Vorlage lief auf die Sitzung des Ausschusses am 
29.09.2021 zu. Eine Information durch das Notariat ist der übliche Weg, auf 
dem die Verwaltung von Vorkaufsfällen Kenntnis erlangt.  
 
2. Haben die in der beschlossenen Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ziele 
eine präjudizierende Wirkung auf die Abwägungsentscheidung des Rates beim 
Satzungsbeschluss zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan oder bleibt 
der Rat in seiner Entscheidung ungebunden und kann z.B. den Forderungen 
des Arbeitskreises folgend Regelungen für deutlich mehr Wohnraum(70%) vor 
allem bezahlbaren, eine der Altstadt angepasste Baustruktur, Maßnahmen für 
Klimaresilienz und einem möglichst autofreien Quartier nach wie vor treffen? 
 
Von der Abwendungsvereinbarung geht keine präjudizierende Wirkung auf die 
Abwägungsentscheidung zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan aus 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Bezirksvertretung Bonn
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
212217-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
11.01.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40