212217-01 ST
Zukunft des ehemaligen Postareals: Luxuswohnungen und teure Büros statt bezahlbarem Wohnraum?
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Sammeldokument öffentlich
1817 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212217-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Zukunft des ehemaligen Postareals: Luxuswohnungen und teure Büros statt bezahlbarem Wohnraum? Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Wer in der Verwaltung hat seit wann von den Verkaufsabsichten gewusst und warum hat die Politik trotz Vorkaufsrechtssatzung erst durch einen Dringlichkeitsantrag für den Hauptausschuss von dem anstehenden Verkauf erfahren? Das Stadtplanungsamt wurde durch Schreiben des Notariats vom 20. Juli 2021 über den Verkaufsfall informiert. Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und die Vorlage für den zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vorbereitet. Die Vorlage lief auf die Sitzung des Ausschusses am 29.09.2021 zu. Eine Information durch das Notariat ist der übliche Weg, auf dem die Verwaltung von Vorkaufsfällen Kenntnis erlangt. 2. Haben die in der beschlossenen Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ziele eine präjudizierende Wirkung auf die Abwägungsentscheidung des Rates beim Satzungsbeschluss zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan oder bleibt der Rat in seiner Entscheidung ungebunden und kann z.B. den Forderungen des Arbeitskreises folgend Regelungen für deutlich mehr Wohnraum(70%) vor allem bezahlbaren, eine der Altstadt angepasste Baustruktur, Maßnahmen für Klimaresilienz und einem möglichst autofreien Quartier nach wie vor treffen? Von der Abwendungsvereinbarung geht keine präjudizierende Wirkung auf die Abwägungsentscheidung zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan aus Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 212217-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 11.01.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40