V/0613/2018
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner Landwegs in Münster Roxel
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Anlage 2 Raumprogramm.doc
1980 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vor gesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 2 –
6 Jahren .
2x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
2x GIIIc = 25 Kinder im Alter von 3 –
6 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben.
Geringe
Raumreduzierungen sind
möglich.
Mietvoraussetzungen:
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 1.060 qm
(4 x 185 qm + 2 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 135.849,60 €
(10,68 x 1.060 x 12)
A1 Gruppenraum 6 45 270
A2 Nebenraum 6 18 108
A3 Wasch-/WC 6 12 72 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 6 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 6 6 36
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 20 40
A8
Mehrzweckraum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
70 3
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 30 30
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
3 6 18
A12 Küche 1 25 25
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
90
Kindertageseinrichtung gesamt 79 3
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 267 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.800
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 22.02.2018
Anlage 3 Kostenschätzung.xls
965 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement 23.41.0109 PROJEKT KG 100 Grundstück KG 200 Herrichten + Erschließen 55.000 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.820.000 € KG 400 Bauwerk - TGA 410.000 € KG 500 Aussenanlagen 260.000 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 360.000 € KG 700 Baunebenkosten 390.000 € keine Unvorhergesehenes 5% 165.000 € 3.460.000 € 190.000 € 3.650.000 € Stand 27.07.2018 Grundlage ist die Wiederholungsplanung der Kitas Uppenberg und Wolbeck Neubau einer 6-Gruppen-Kita, Nottulner Landweg Grobkostenrahmen zum Errichtungsbeschluss GESAMTKOSTEN KOSTENANSATZ 2020 Baupreisindex bis 2020 (2,7 % / Jahr) Der angegebenen Kostenrahmen beruht auf der Grundlage der Kita Wolbeck und wird sich ggf. auf Grund von Anpassungsnotwenigkeiten und derzeit unbekannten Rahmenbedingen am Standort Nottulner Landweg im weiteren Projekverlauf verändern. Nebenkosten und Honorare nach HOAI 2013 Kosten besonderer Verfahren Wettbewerb, VgV
Beschlussvorlage
10053 Zeichen
V/0613/2018 V/0613/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner Landwegs in Münster Roxel Beratungsfolge 05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit sechs Gruppen am Nottulner Landweg in Roxel zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Ki n- dertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 - 78 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 24.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sroka, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5777 SrokaS@stadt-muenster.de - 2 - V/0613/2018 Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2020 erfolgen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlag e des Errichtungsbeschlusses und als Wiederholungsplanung der Kita Uppenberg und Wolbeck zu entwickeln und den Ba u- beschluss herbeizuführen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und die se an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 5. Die Maßnahme ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlich. Die damit verbunden In- vestitionskosten betragen 3.650.000 € II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.650.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 3.290.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar ) in Höhe von max. 360.000 €. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.214.100 € an (für 2020 anteilig: 502.700 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 437.100 € (für 2020 anteilig: 181.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 145.700 € (für 2020 anteilig: 60.800 €) gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 08 Auszahlungen für Baumaß - nahmen Investitionsmaß- nahme- außerplanmäßige Maßnahme 5050 Kita südlich Nottulner Landweg 2018 VE2019 2019 2020 390.000 800.000 2.100.000 800.000 Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 360.000 Zuschuss an den Träger Summe 3.650.000 - 3 - V/0613/2018 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2020 2021ff. 181.000 437.100 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2020 2021ff. 60.800 145.700 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 2021ff. 502.700 1.214.100 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur. Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die in 2018 für die Maßnahme „5050 – Kita südlich Nottulner Landweg“ erforderlichen Auszahlung s- ermächtigungen über 390.000 € werden gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Produktgruppe „0601: Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“, Maßn ah- me-Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“. Für die Verpflichtungsermächtigung über 800.000 € zu Lasten des Jahres 2019 erfolgt die Deckung aus der Produktgruppe „1201: Verkehrsflächen und –anlagen“; Maßnahme-Nr. „4001 – Heroldstra- ße/DB“. Die zur Finanzierung der Baumaßnahme ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt s- plan-Entwurf 2019 bei der Maßnahme „5050 – Kita südlich Nottulner Landweg“ mit einem Gesamtan- satz von 3.100.000 € veranschlagt. Nach Beschluss dieser Vorla ge wird die Verwaltung für die Eta t- beratungen des Haushaltsplans 2019 entsprechende Veränderungsblätter vorlegen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. In Roxel beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 38,9 % (110 Plätze für 283 Kin- der). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 92,8 % (271 Plätze für 292 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote aktuell sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von der Versorgungsquote des Kitaberichtes 2018, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maßnahme die u3-Quote auf 50,17 % und die ü3-Quote auf 116,09 %. - 4 - V/0613/2018 Die Schaffung von 25-30 neuen Wohneinheiten, die südlich des Nottulner Landwegs realisiert werden sollen, werden weitere Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen auslösen. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen dringend erforderlich. Die Errichtung dieser sechsgruppigen Einrichtung dient damit der notwendigen Schaffung von zusätz- lichen u3 – und ü3 - Plätzen. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plät- zen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 32 u3 - Plätzen und 68 - 78 ü3 - Plätzen errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für sechs Gruppen ist vorhanden. Es ist vorgesehen, eine Wiederholungsplanung der 6 -Gruppen Kindertageseinrichtung Uppenberg zu verwenden, die im Jahr 2015 erstmalig auf dem Gelände der Dreifaltigkeitsschule wirtschaftlich reali- siert wurde und die derzeit erneut neben der Grundschule in Wolbeck errichtet wird. Dadurch lassen sich in Teilen finanzielle Einsparungen der Honorarkosten als auch zeitliche Gewinne durch vorha n- dene Planungen erzielen. Auch die Absti mmungsprozesse mit Planungsbeteiligten, Fachingenieuren und zuständigen Ämtern können unter Verwendung einer bereits optimierten Wiederholungsplanung effizient gestaltet werden. Dies trägt erheblich dazu bei, dass der Realisierungszeitraum im Vergleich zum konventionalen Verfahren verkürzt werden kann und mit der Umsetzung der Maßnahme vorau s- sichtlich im Sommer 2019 begonnen wird. Eine Fertigstellung ist zum Beginn des Kitajahres im August 2020 geplant. Die Planung und Ausführung der Freiflächen wird vor aussichtlich durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit an einen externen Planer vergeben. Entsprechende Honorarkosten sind in der Kostenschätzung enthalten. Über die Vergabe wird in einem üblichen Verfahren entschieden. Die Zufahrt zur Einri chtung erfolgt über das neu zu erschließende Baugebiet am Nottulner Landweg, welches durch das städtische Tiefbauamt planmäßig im 2. Quartal 2019 erschlossen wird. Um au s- reichend Stellplätze für den Bring - und Abholverkehr vorzuhalten, sollen zusätzlich zu den baurecht- lich notwendigen Stellplätzen weitere erstellt werden. Die Verwaltung wird hierzu im Rahmen der folgenden Beschlüsse einen Vorschlag erarbeiten. 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Roxel geschaffen. - 5 - V/0613/2018 i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage A
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Anlage A zur V/0613/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner Landwegs 100-110 Betreuungsplätze in Roxel ge- schaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner Landwegs werden die u3- und ü3 - Bedarfe für Roxel ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilweise Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.650.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 3.290.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 360.000 €. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewil- ligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.214.100 € an (für 2020 anteilig: 502.700 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 437.100 € (für 2020 anteilig: 181.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 145.700 € (für 2020 anteilig: 60.800 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1 : 3999 Datum: 07.08.2018 Notizen: Kita Nottulner Landweg © Stadt Münster H 5758 024 R 3399 628 R 3400 252 H 5758 901 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Nottulner Landweg 2018
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Details
- Aktenzeichen
- V/0613/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37