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V/0613/2018

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner Landwegs in Münster Roxel

Vorlagen 12.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 22.2

Anlage 2 Raumprogramm.doc

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Ansehen

Anlage 3 Kostenschätzung.xls

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm.doc

1980 Zeichen

Allgemeines  Raumprogramm   
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen  
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vor gesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 2 – 
6 Jahren . 
2x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
2x GIIIc = 25 Kinder im Alter von 3 – 
6 Jahren 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben. 
Geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich. 
 Mietvoraussetzungen:  
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 1.060 qm  
(4 x 185 qm + 2 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 135.849,60 € 
(10,68 x 1.060 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 6 45 270   
A2 Nebenraum 6 18 108   
A3 Wasch-/WC 6 12 72  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   in WC integrieren 
A4 Garderobe 6    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 6 6 36   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 20 40   
A8 
Mehrzweckraum  1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    70 3   
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 30 30   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
3   6 18   
A12 Küche 1 25 25   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
90    
Kindertageseinrichtung gesamt  79 3 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 267 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.800 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 22.02.2018

Anlage 3 Kostenschätzung.xls

965 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement 23.41.0109 
PROJEKT 
KG 100 Grundstück 
 
KG 200 Herrichten + Erschließen 
55.000 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 
1.820.000 €
KG 400 Bauwerk - TGA 
410.000 €
KG 500 Aussenanlagen 
260.000 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 
360.000 €
KG 700 Baunebenkosten 
390.000 €
keine 
Unvorhergesehenes 5% 165.000 €
3.460.000 €
190.000 €
3.650.000 €
Stand 27.07.2018 
Grundlage ist die Wiederholungsplanung der Kitas Uppenberg und  Wolbeck 
Neubau einer 6-Gruppen-Kita, Nottulner Landweg 
Grobkostenrahmen zum Errichtungsbeschluss 
GESAMTKOSTEN 
KOSTENANSATZ 2020 
Baupreisindex bis 2020 (2,7 % / Jahr) 
Der angegebenen Kostenrahmen beruht auf der Grundlage der Kita Wolbeck und wird sich ggf. 
auf Grund von Anpassungsnotwenigkeiten und derzeit unbekannten Rahmenbedingen am 
Standort Nottulner Landweg im weiteren Projekverlauf verändern. 
Nebenkosten und Honorare nach HOAI 
2013 
Kosten besonderer Verfahren                   
Wettbewerb, VgV

Beschlussvorlage

10053 Zeichen

V/0613/2018 
V/0613/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner Landwegs in 
Münster Roxel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 
sechs Gruppen am Nottulner Landweg in Roxel zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Ki n-
dertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 - 78 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
24.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sroka, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5777 
SrokaS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0613/2018 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2020 erfolgen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlag e des Errichtungsbeschlusses 
und als Wiederholungsplanung der Kita Uppenberg und Wolbeck zu entwickeln und den Ba u-
beschluss herbeizuführen.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und die se an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
5. Die Maßnahme ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlich. Die damit verbunden In-
vestitionskosten betragen 3.650.000 €  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.650.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 3.290.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar ) in 
Höhe von max. 360.000 €.   
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.214.100 € an (für 2020 
anteilig: 502.700  €). Diesen Aufwendungen stehen  Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
437.100 € (für 2020 anteilig: 181.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 145.700  € (für 2020 
anteilig: 60.800 €) gegenüber. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme-
außerplanmäßige 
Maßnahme 
5050 Kita südlich Nottulner Landweg 2018 
VE2019 
2019 
2020 
390.000 
800.000 
2.100.000 
800.000 
 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
 360.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe    3.650.000

- 3 - 
V/0613/2018 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2020 
2021ff. 
181.000 
437.100 
 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2020 
2021ff. 
60.800 
145.700 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2020 
2021ff. 
502.700 
1.214.100  
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur.  
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die in 2018 für die Maßnahme „5050 – Kita südlich Nottulner Landweg“ erforderlichen Auszahlung s-
ermächtigungen über 390.000 € werden gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßig bereitgestellt. Die 
Deckung erfolgt aus der Produktgruppe „0601: Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“, Maßn ah-
me-Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“.  
 
Für die Verpflichtungsermächtigung über 800.000 € zu Lasten des Jahres 2019 erfolgt die Deckung 
aus der Produktgruppe „1201: Verkehrsflächen und –anlagen“; Maßnahme-Nr. „4001 – Heroldstra-
ße/DB“. 
 
Die zur Finanzierung der Baumaßnahme ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt s-
plan-Entwurf 2019 bei der Maßnahme „5050 – Kita südlich Nottulner Landweg“ mit einem Gesamtan-
satz von 3.100.000 € veranschlagt. Nach Beschluss dieser Vorla ge wird die Verwaltung für die Eta t-
beratungen des Haushaltsplans 2019 entsprechende Veränderungsblätter vorlegen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
In Roxel beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 38,9 % (110 Plätze für 283 Kin-
der). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 92,8 % (271 Plätze für 292 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote aktuell sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern 
unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von der Versorgungsquote des Kitaberichtes 2018, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maßnahme 
die u3-Quote auf 50,17 % und die ü3-Quote auf 116,09 %.

- 4 - 
V/0613/2018 
Die Schaffung von 25-30 neuen Wohneinheiten, die südlich des Nottulner Landwegs realisiert werden 
sollen, werden weitere Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen auslösen. 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen 
dringend erforderlich.  
Die Errichtung dieser sechsgruppigen Einrichtung dient damit der notwendigen Schaffung von zusätz-
lichen u3 – und ü3 - Plätzen. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plät-
zen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 32 u3 - Plätzen und 68 - 78 
ü3 - Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
Die erforderliche Außenfläche für sechs Gruppen ist vorhanden. 
 
Es ist vorgesehen, eine Wiederholungsplanung der 6 -Gruppen Kindertageseinrichtung Uppenberg zu 
verwenden, die im Jahr 2015 erstmalig auf dem Gelände der Dreifaltigkeitsschule  wirtschaftlich reali-
siert wurde und die derzeit erneut neben der Grundschule in Wolbeck errichtet wird. Dadurch lassen 
sich in Teilen finanzielle Einsparungen der Honorarkosten als auch zeitliche Gewinne durch vorha n-
dene Planungen erzielen. Auch die Absti mmungsprozesse mit Planungsbeteiligten, Fachingenieuren 
und zuständigen Ämtern können unter Verwendung einer bereits optimierten Wiederholungsplanung 
effizient gestaltet werden. Dies trägt erheblich dazu bei, dass der Realisierungszeitraum im Vergleich 
zum konventionalen Verfahren verkürzt werden kann und mit der Umsetzung der Maßnahme vorau s-
sichtlich im Sommer 2019 begonnen wird.  
Eine Fertigstellung ist zum Beginn des Kitajahres im August 2020 geplant.  
 
Die Planung und Ausführung der Freiflächen wird vor aussichtlich durch das Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit an einen externen Planer vergeben. Entsprechende Honorarkosten sind in 
der Kostenschätzung enthalten. Über die Vergabe wird in einem üblichen Verfahren entschieden. 
Die Zufahrt zur Einri chtung erfolgt über das neu zu erschließende Baugebiet am Nottulner Landweg, 
welches durch das städtische Tiefbauamt planmäßig im 2. Quartal 2019 erschlossen wird. Um au s-
reichend Stellplätze für den Bring - und Abholverkehr vorzuhalten, sollen zusätzlich zu  den baurecht-
lich notwendigen Stellplätzen weitere erstellt werden.  
Die Verwaltung wird hierzu im Rahmen der folgenden Beschlüsse einen Vorschlag erarbeiten. 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Roxel geschaffen.

- 5 - 
V/0613/2018 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenschätzung

Anlage A

4376 Zeichen

Anlage A zur V/0613/2018 
Kurzüberblick 
 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner Landwegs 100-110 Betreuungsplätze in Roxel ge-
schaffen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung Kindertageseinrichtung südlich des Nottulner Landwegs werden die u3- und  
ü3 - Bedarfe für Roxel ausgebaut. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilweise 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.650.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 3.290.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 360.000 €.   
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewil-
ligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.214.100 € an (für 2020 
anteilig: 502.700 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
437.100 € (für 2020 anteilig: 181.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 145.700 € (für 2020 
anteilig: 60.800 €) gegenüber.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan

155 Zeichen

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Maßstab 1 : 3999
Datum: 07.08.2018
Notizen:
Kita Nottulner Landweg 
© Stadt Münster
H 5758 024
R 3399 628
R 3400 252
H 5758 901
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (5)

05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 22.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nottulner Landweg 2018

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Details

Aktenzeichen
V/0613/2018
Typ
Vorlagen
Datum
12.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37