V/0288/2025
Übertragung von Geschäftsanteilen des Kreises Steinfurt an der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) an die Grevener Verkehrs GmbH (GVG)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0288/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll die Vertretung der Stadt Münster in den Gremien der RVM ermächtigt wer- den, einer Übertragung von Anteilen des Kreises Steinfurt an der RVM zuzustimmen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist mit 4,02 % der Gesellschaftsanteile an der RVM beteiligt. Die RVM erbringt öffentliche Personenverkehrsdienste in den Gebieten der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster einschließlich grenzüberschreitender Verkehre in be- nachbarte Verkehrsgebiete. Die Stadt Greven beabsichtigt über die Grevener Verkehrs GmbH den mittelbaren Erwerb von 2,502 % der Gesellschaftsanteile an der RVM vom Kreis Steinfurt mit dem Ziel, ein Inhouse-Verhältnis mit der RVM begründen zu können. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Grevener Verkehrs GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesellschaftsvertrag RVM, § 111 GO NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0288/2025 V/0288/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Übertragung von Geschäftsanteilen des Kreises Steinfurt an der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) an die Grevener Verkehrs GmbH (GVG) Beratungsfolge 18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ra t der Stadt Münster stimmt der Übertragung der Anteile des Kreises Steinfurt an der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) i.H.v. 2,502 % an die Grevener Verkehrs GmbH (GVG) zu. 2. Der Rat der Stadt Münster ermächtigt die Vertretung der Stadt Münster in den Gremien der RVM, den zur Umsetzung der Anteilsübertragung erforderlichen Beschlüssen zuzustimmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Begründung: Die Stadt Münster ist mit 4,02 % der Gesellschaftsanteile unmittelbar an der RVM beteiligt. Die RVM erbringt öffentliche Personenverkehrsdienste in den Gebieten der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster einschließlich grenzüberschreitender Verkehre in be- nachbarte Verkehrsgebiete. Die RVM ihrerseits ist neben der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) und der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Gesellschafterin der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG), die als kommunaler Mobilitätsdienstleister und Ge- Amt für Finanzen und Beteiligungen 05.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0288/2025 schäftsführungsdienstleister fungiert. Der Kreis Steinfurt ist mit 25,47 % der Gesellschaftsanteile an der RVM beteiligt. Die Stadt Greven beabsichtigt, die RVM als kommunales Verkehrsunternehmen bei der Durchführung des Stadtver- kehrs ein zubinden. Hierfür soll die Verkehrsgesellschaft der Grevener Verkehrs GmbH (GVG), eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Greven, die RVM mit der Erbringung der operativen Ver- kehrsleistungen im Stadtgebiet sowie hiermit zusammenhängenden Servicel eistungen beauftragen. Die Stadt Greven beabsichtigt zu diesem Zweck über die GVG den mittelbaren Erwerb von 2,502 % der Gesellschaftsanteile an der RVM vom Kreis Steinfurt mit dem Ziel, ein Inhouse-Verhältnis mit der RVM begründen zu können. Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 111 Abs. 2 GO NRW bedarf es für eine Anteilsübertragung eines entsprechenden Ratsbeschlusses, da an der RVM zu mehr als 50 % kommunale Gesellschafter beteiligt sind . Eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der RVM ist hingegen n icht erforderlich. Dieser ist bereits im Zuge des Gesellschafterbeitritts der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (s. Beschlussvorlage V/0399/2024 v. 11.09.2024) überarbeitet worden. Die aktuelle Fassung erlaubt den Gesellschafterbeitritt der GVG. Die geplante Beteiligung der GVG an der RVM hat keine Auswirkungen auf die Gesellschafterrolle der Stadt Münster, sodass die Voraussetzungen des § 111 Abs. 1 GO NRW ebenfalls erfüllt sind. Sie wird in der Gesamtschau aufgrund der geringen Höhe des angestrebten Gesellschaftsanteils zudem die Kontroll- bzw. Inhouse-Möglichkeiten der Münsterlandkreise über die RVM nicht tangieren. In ver- kehrstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht ist die geplante Beteiligung insbesondere deshalb posi- tiv zu bewerten, weil die Gesellschafterversammlung der VKU beschlossen hat, den Dienstleistungs- vertrag mit der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) zum 31.12.2025 zu kündigen. Diese Entscheidung des Kreises Unna hat zwar keinen direkten Einfluss auf die RVM, verdeutlicht jedoch die Bedeutung neuer Beauftragungen sowie einer engen Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwi- schen der WVG und ihren Gesellschafterinnen , um die anstehenden Herausforderungen im Unter- nehmensverbund bewältigen zu können. Gem. § 115 Abs. 1 lit. c GO NR W ist die Entscheidung über die Anteilsübertragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) anzuzeigen. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0288/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 11:05