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V/0288/2025

Übertragung von Geschäftsanteilen des Kreises Steinfurt an der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) an die Grevener Verkehrs GmbH (GVG)

Vorlagen 30.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 20

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1346 Zeichen

Anlage A zur V/0288/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll die Vertretung der Stadt Münster in den Gremien der RVM ermächtigt wer-
den, einer Übertragung von Anteilen des Kreises Steinfurt an der RVM zuzustimmen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster ist mit 4,02 % der Gesellschaftsanteile an der RVM beteiligt. Die RVM erbringt 
öffentliche Personenverkehrsdienste in den Gebieten der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und 
Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster einschließlich grenzüberschreitender Verkehre in be-
nachbarte Verkehrsgebiete. Die Stadt Greven beabsichtigt über die Grevener Verkehrs GmbH 
den mittelbaren Erwerb von 2,502 % der Gesellschaftsanteile an der RVM vom Kreis Steinfurt mit 
dem Ziel, ein Inhouse-Verhältnis mit der RVM begründen zu können. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Grevener Verkehrs GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesellschaftsvertrag RVM, § 111 GO NRW 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

4324 Zeichen

V/0288/2025 
V/0288/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Übertragung von Geschäftsanteilen des Kreises Steinfurt an der Regionalverkehr Münsterland 
GmbH (RVM) an die Grevener Verkehrs GmbH (GVG) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ra t der Stadt Münster stimmt der Übertragung der Anteile des Kreises Steinfurt an der 
Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) i.H.v. 2,502 % an die Grevener Verkehrs GmbH 
(GVG) zu. 
 
2. Der Rat  der Stadt Münster ermächtigt die Vertretung der Stadt Münster in den Gremien der 
RVM, den zur Umsetzung der Anteilsübertragung erforderlichen Beschlüssen zuzustimmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist mit 4,02 % der Gesellschaftsanteile unmittelbar an der RVM beteiligt. Die RVM 
erbringt öffentliche Personenverkehrsdienste in den Gebieten der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt 
und Warendorf sowie im  Stadtgebiet Münster einschließlich grenzüberschreitender Verkehre in be-
nachbarte Verkehrsgebiete. 
 
Die RVM ihrerseits ist neben der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), der Verkehrsgesellschaft 
Kreis Unna mbH (VKU) und der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Gesellschafterin der 
Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG), die als kommunaler Mobilitätsdienstleister und Ge-
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
05.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0288/2025 
schäftsführungsdienstleister fungiert. 
 
Der Kreis Steinfurt ist mit 25,47 % der Gesellschaftsanteile an der RVM beteiligt. Die Stadt Greven 
beabsichtigt, die RVM als kommunales Verkehrsunternehmen bei der Durchführung des Stadtver-
kehrs ein zubinden. Hierfür soll die Verkehrsgesellschaft der Grevener Verkehrs GmbH (GVG), eine 
100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Greven, die RVM mit der Erbringung der operativen Ver-
kehrsleistungen im Stadtgebiet sowie hiermit zusammenhängenden Servicel eistungen beauftragen. 
Die Stadt Greven beabsichtigt zu diesem Zweck über die GVG den mittelbaren Erwerb von 2,502 % 
der Gesellschaftsanteile an der RVM vom Kreis Steinfurt mit dem Ziel, ein Inhouse-Verhältnis mit der 
RVM begründen zu können.  
 
Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 111 Abs. 2 GO NRW bedarf es für eine Anteilsübertragung 
eines entsprechenden Ratsbeschlusses, da an der RVM zu mehr als 50 % kommunale Gesellschafter 
beteiligt sind . Eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der RVM ist hingegen n icht erforderlich. 
Dieser ist bereits im Zuge des Gesellschafterbeitritts der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH 
(s. Beschlussvorlage V/0399/2024 v. 11.09.2024) überarbeitet worden. Die aktuelle Fassung erlaubt 
den Gesellschafterbeitritt der GVG. 
 
Die geplante Beteiligung der GVG an der RVM hat keine Auswirkungen auf die Gesellschafterrolle 
der Stadt Münster, sodass die Voraussetzungen des § 111 Abs. 1 GO NRW ebenfalls erfüllt sind. Sie 
wird in der Gesamtschau aufgrund der geringen Höhe des angestrebten Gesellschaftsanteils zudem 
die Kontroll- bzw. Inhouse-Möglichkeiten der Münsterlandkreise über die RVM nicht tangieren. In ver-
kehrstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht ist die geplante Beteiligung insbesondere deshalb posi-
tiv zu bewerten, weil die Gesellschafterversammlung der VKU beschlossen hat, den Dienstleistungs-
vertrag mit der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) zum 31.12.2025 zu kündigen. Diese 
Entscheidung des Kreises Unna hat zwar keinen direkten Einfluss auf die RVM, verdeutlicht jedoch 
die Bedeutung neuer Beauftragungen sowie einer engen Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwi-
schen der WVG und ihren Gesellschafterinnen , um die anstehenden Herausforderungen im Unter-
nehmensverbund bewältigen zu können. 
 
Gem. § 115 Abs. 1 lit. c GO NR W ist die Entscheidung über die Anteilsübertragung der zuständigen 
Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) anzuzeigen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (4)

18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0288/2025
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2025
Erstellt
30.04.2025 11:05