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V/0293/2016

Denkmalwert des Objekts Klemensstr. 10

Vorlagen 18.04.2016

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Anlage_2_V-0293-2016

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Berichtsvorlage

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Anlage_2_V-0293-2016

28933 Zeichen

1 
 
Gutachterliche Stellungnahme zum Denkmalwert des Stadthauses 1 Münster, 
Klemensstraße 1-10, Heinrich-Brüning-Str. 3-8, Syndikatplatz 4, 6, 48143 
Münster 
LWL-DLBW, Referat 11: Inventarisation: Stefanie Kliemt 
 
  
1. Denkmalumfang 
Denkmal ist das 1956 -1961, am Standort des kriegszerstörten historistischen 
Vorgängerbaus, errichtete Stadthaus 1 mit seinem in weiten Teilen  unveränderten 
Außenbau, der weitgehend bauzeitlich überlieferten Raum - und 
Erschließungsstruktur und der bauzeitlich  erhaltenen (wandfesten) Ausstattung 
(Treppenaufgänge mit Treppengeländern, Fußbodenbelag aus Solnhofner Platten  
bzw. Jura-Gelb in den öffentlich, stark frequentierten Bereichen und Terrazzoplatten 
in den Nebenbereichen, Schwingtüren, einzelne bauzeitliche Bürotüren mit 
Drückergarnituren, Einbauschränke in den Büros und auf den Gängen, 
Stahlrahmenfenster und Gittertüren im Keller, Fußboden aus Solnhofer Platten in 
abstrahierender Form des Stadtwappens und Kassettenlichtdecke im Stadthaussaal, 
die bauzeitliche hölzerne Wandverkleidung und Emporengeländer der Kantine, die 
Kunst am Bau, u.a. die Balkonbrüstungen und die Schutzengelplastik der 
Lampenspirale des  Münsteraner Künstlers Rudolf Breilmann, der später hinzu 
gekommene Brunnen im ersten Obergeschoss, die Freiraumgestaltung der 
Innenhöfe mit orthogonaler Pflasterung und Wasserbecken usw.).  
Nicht denkmalwert sind d as im Zuge der Wärmedämmmaßnahmen aufgebrachte 
Wärmeverbundsystem, die erneuerten Fenster und die veränderte Windfangsituation 
mit Behindertenrampe an der Klemensstraße.  Auch der neuen „Bürgerpassage“ im 
Erdgeschoss des Bauteils D sowie dem im ersten Obergeschoss eingerichteten 
Großraumbüro des Einwohnermeldeamtes kommt kein Denkmalwert zu.  
Der überlieferte Turm des kriegszerstörten und 1952 abge brochenen Stadthauses 
(1902-05) von Alfred Hensen gehört funktional zum Stadthaus. Er ist als 
eigenständiges Denkmal (Prinzipalmarkt 15, Klara -ID 29605) in die Denkmalliste 
Münsters eingetragen. 
 
 
Denkmalumfang Stadthaus 1 (Gebäudebestand und Innenhofgestaltung) 
Kartierung: Anke Kuhrmann, LWL-DLBW 
Anlage 2 
zur Vorlage V/0293/2016

2 
 
 
2. Historischer Hintergrund 
Münster war nach Ende des Zweiten Weltkriegs zu 63% und im Bereich der Altstadt 
sogar zu 91% zerstört. 1 Von den 35.000 Menschen, die vor dem Krieg in der 
Kernstadt lebten, waren es nach 1945 nur noch 3.500. 2 Gerade bedeutende 
Gebäude, die das Bild der Stadt Münster besonders prägten, wie die Häuser am 
Prinzipalmarkt, die Adelshöfe, die Kirchen, die Schulen und die 
Verwaltungsgebäude,  waren damit größtenteils unwiederbringlich verloren. 
Es herrschte große Einigkeit zwischen dem Rat, der Stadtverwaltung und der 
Bürgerschaft, dass die Stadt unter Berücksichtigung der Strukturen der Vorkriegszeit 
wieder aufgebaut werden sollte. Gleichzeitig wurde eine Verbesserung der ehemals 
vorherrschenden Zustände angestrebt,  die sich in einer Anpassung des 
Straßennetzes an die veränderten Verkehrsansprüche, eine großzügigere 
Gebäudeanordnung und eine Beseitigung etwaiger „Bausünden“ zum Ziel hatte.3 
Diese Auffassung spiegelte sich auch in dem Umgang mit dem Gebiet rund um das 
Rathaus wider. Rathaus und Stadtweinhaus wurden möglichst getreu wieder 
aufgebaut. Der Umgang mit den Giebelhäusern entlang des Prinzipalmarktes war 
deutlich freier. Die Parzellenstruktur  und die stadträumliche Atmosphäre  sollten 
beibehalten werden, aber die Giebelgestaltung einheitlicher als zuvor werden . 
Aufgrund der Kriegszerstörung des Stadthauses und des Ratsgymnasiums östlich 
des Rathauses konnte au f diesem Gebiet eine komplette Neugestaltung und 
Neubebauung vorgenommen werden.  
Von dem 1902-1905 nach Entwurf  Alfred Hensen s errichteten Ne urenaissance-
Stadthaus waren nach Ende des Krieges nur noch der Stadthausturm und zwei 
Giebelfassaden am Prinzipalmarkt bzw. ein Fassadenstück an der Klemensstraße 
erhalten geblieben. 4 Bereits 1948 war – auf Vorschlag des Oberbürgermeisters 
Zuhorn – ein Wettbewerb zur Errichtun g eines neuen Verwaltungsgebäudes  für die 
Stadtverwaltung beschlossen worden.5 Diese Entscheidung war dringend geworden, 
da die Stadtverwaltung durch den Krieg über die gesamte Stadt verteilt war. 6 Jedoch 
konnte erst 1950 der Syndikatplatz als Standort per  Ratsbeschluss bestimmt 
werden.7 Bereits der historisierende Neubau vom  Anfang des 20.  Jahrhunderts 
wurde bewusst an der Klemensstraße errichtet, um so eine gedankliche Verbindung 
zum damaligen Vorgängerbau auf dem Syndikatplatz herzustellen. 8 Somit hatte sich 
die Stadt auch nach Kriegsende für einen Ort entschieden, der als Verwaltungssitz 
eine längere Tradition besaß. Zudem wurde bewusst eine Nähe zum Rathaus und 
zum Stadtweinhaus erreicht, die die Repräsentations - und Versammlungsr äume 
aufnehmen sollten,  während da s neue Stadthaus als  zentrales Gebäude für die 
Ämter der Stadtverwaltung und als Anlaufstelle für die Bürger konzipiert war. Der 
Ausschreibungstext zum 1950 ausgelobten Wettbewerb verdeutlichte diesen 
Gedanken der Funktionsgliederung und gleichz eitigen Wertschätzung der 
Stadtverwaltung mit dem Hinweis an die Teilnehmer: "Das Gebäude selbst hat keine 
besonderen Repräsentationsbedürfnisse zu erfüllen; da es jedoch die gesamte 
städtische Verwaltung zusammenfassen soll, muss es in der baulichen Haltu ng und 
                                                
1 Gutschow - Pick 1983, 39 
2 Lammers 2015, 25 
3 Lammers 2015, 27 
4 Kreis – Nordmann 1979/80, 48 
5 Kappel 2012, 1 
6 Kappel 2012, 1 
7 Stadtarchiv, Amt 65 Nr. 123 
8 Kreis – Nordmann 1979/80, 26

3 
 
Gruppierung dieser Bedeutung gerecht werden. Es soll der bautechnischen 
Entwicklung und dem daraus resultierenden Formgefühl entsprechend gestaltet 
werden und darf in seiner künstlerischen Qualität gegen die hervorragenden Bauten 
münsterscher Tradition nicht abfallen." 9 
Insgesamt 123 Arbeiten wurden zu dem Wettbewerb eingereicht .10 Den ersten Preis 
erhielten die beiden Braunschweiger Architekturstudenten Otto -Heinz Groth und 
Hans Graf Praschma.11 Als Vorteile des Entwurfes sah das Preisgericht u.a. die 
allgemeine Anordnung der Gebäude mit der Verlegung der Baumassen nach Osten, 
das Anlegen einer Platzanlage an der Klemensstraße zur Schaffung einer guten  
Eingangssituation und die Lagerung bestimmte r Gebäudeteile auf Stützen, um so 
eine Verbindung zwischen den Außen - und Innenbereiche sowie der Stadträume zu 
erzielen.  
 
  
Entwurfsmodell Otto-Heinz Groth und  
Hans Graf Praschma 
Entwurfsmodell Hochbauamt Münster 
Foto: Die Bauverwaltung, 11/1961, S. 157 
Foto: Der Baumeister, 49/1952, S. 233  
 
Während die grundsätzliche Anordnung der Gebäude übernommen wurde, konnte 
die aufgehende Architektur nicht überzeugen. Daher erarbeitete das Hochbauamt 
Münster unter der Leitung von Helmut Kessner 1954 einen neuen Entwurf. Dessen 
größte Abweichung en von den ursprünglichen Plänen  waren die Schaffung zweier 
aufeinander folgender Hofbereiche und die starke Höhenstaffelung der Gebäude, die 
am deutlichsten am 12 -geschossigen Hochhausbau hervortritt. D ieser war nötig 
geworden, um dem gestiegenen Raumbedarf gerecht zu werden und gleichzeitig die 
viergeschossige Bebauung an der Klemensstraße beibehalten zu können. Auch das 
Einbringen von Ladengeschäften im Erdgeschoss war eine im Planungsprozess 
gereifte Überlegung, die neben den Mieteinnahmen auch für eine Belebung des 
Gebäudes sorgen sollte. Die künstlerische Gestaltung des Gebäudekomplexes 
übernahm zuerst Denis Boniver, später Theodor Dierksmeier , der auch für  die 
Fassadengestaltung verantwortlich war. 
Die Bauarb eiten an dem Gebäudekomplex, der in mehreren Bauabschnitten 
errichtet wurde, begannen 1956 mit den Gebäuden entlang der Klemensstraße , die 
Ende 1957 bereits bezugsfertig waren. Der zweite Bauabschnitt erfolgte von 1958 bis 
1961, wobei das Hochhaus und Teile der viergeschossigen Bebauung im April 1960 
                                                
9 Kappel 2012, 2 
10 Gutschow – Stiemer 1980, 146 
11 Gutschow – Pick 1983, 98

4 
 
fertiggestellt wurden, während die restlichen Bauteile Anfang des Jahres 1961 
vollendet wurden. Insgesamt entstanden 420 Diensträume und 14 Ladengeschäfte. 
 
 
 
 
 
 
  
Ansicht von Südosten (Klemensstraße), 1962  
Foto: Bauamt und Gemeindebau, 3/62, S. 79 
Ansicht von Norden 
(Heinrich-Brüning-Straße), 1962 
 Foto: Bauamt und Gemeindebau, 3/62, S. 81 
 
3. Baubeschreibung 
Das Stadthaus 1,  ein Gebäudekomplex aus mehreren, addit iv aneinander gefügten 
Baukuben, befindet sich östlich des historischen Rathauses und steht somit teilweise 
auf dem Baugrund des im Zweiten Weltkrieg zerstörten S tadthauses. Die  als 
Stahlbetonskelettkonstruktion mit Back - und Werksteinverkleidung errichtete n 
Gebäude sind komplett unterkellert und weisen geneigte, mit Zinkblechen verkleidete 
Flachdächer über einem hölzernen Dachstuhl auf.  
Die zentrale Figur des Komplexes bilden vier unterschiedlich gestaffelte Baukörper, 
die an ihren Eckpunkten teilweise ineinander greifen und einen rechteckigen 
Innenhof umschließen. Der Westflügel (Oberbürgermeistertrakt; Bauteil B) besitzt 
drei Geschosse, wobei  das erste Obergeschoss auf Rundpfeilern aufgeständert ist, 
sodass ein Durchgang in den Innenhof möglich ist. Auch im Erdgeschoss der 
anderen Gebäudeflügel sind diese Stützen vorhanden, jedoch sind die Öffnungen 
durch Wand- bzw. Fensterflächen geschlossen. Die beiden Ost -West-Trakte (Bauteil 
A und C) sind in ihrer Höhe abgestuft, sodass sie zur Klemensstraße bzw.  zum 
Syndikatplatz hin vier Geschosse aufweisen, aber zum Innenhof nur drei Geschosse. 
Der Ostflügel (Bauteil D) ist siebengeschossig. Zusätzlich grenzt an der Nord -Ost-
Ecke dieses Ens embles ein elfgeschossiger Hochhausbau (Bauteil E) mit ein em 
aufgesetzten, hohen G eschoss mit Empore an. Ein weiterer auf Stützen gestellter 
Baukörper (Bauteil F) ist an den Südflügel angelagert, nimmt dabei dessen 
Staffelung in vier und drei Geschosse auf  und setzt ihn in Richtung Westen fort, wo 
er an die Rückseite des Gebäudes Prinzipalmarkt 11 stößt. Zudem setzt am 
Stadthausturm ein L -förmiger Bauteil (Bauteil F) mit vier Geschossen an, der eine 
Verbindung zwischen altem und neuem Stadthaus schafft. Ein  weiterer Übergang 
ergibt sich zwischen dem Nordflügel des Stadthauses und dem Stadtweinhaus in 
Form eines dreigeschossigen Verbindungsgangs, dessen Erdgeschoss ebenfalls 
durch freistehende Rundpfeiler gekennzeichnet ist, während die beiden oberen

5 
 
Geschosse zum Innenhof hin vollständig verglast und zum Syndikatplatz komplett mit 
Backsteinen verkleidet sind.  
 
 
Gebäudeplan Stadthaus 1 
www.muenster.de/stadt/stadthaus1.html 
 
Die abwechslungsreiche, aufeinander abgestimmte Fassadengestaltung fasst 
bestimmte Gebäudebereiche optisch zusammen. Die dem Rathaus zugewandten 
Fassaden sind wesentlich konservativer gestaltet als die Gebäudeteile, die um das 
Hochhaus gruppiert sind und weiter vom historischen Rathaus entfernt liegen. Hier 
tritt das Betonraster aus Stü tzen und Decken deutlich hervor und der 
Brüstungsbereich unterhalb der Fensterbänder wird durch seitlich mit hellen 
Putzflächen eingefasste Backsteinbänder gebildet. Die Fassaden zur Klemensstraße 
sind durch Reihen aus eng gesetzten Fensteröffnungen mit ei ner Rahmung aus 
Baumberger Sandstein und reliefartig hervortretenden Backsteinen im 
Brüstungsbereich charakterisiert. Die Fenster auf der Rückseite des an den 
Stadthausturm angrenzenden Flügels sind in derselben Weise angeordnet wie zur 
Klemensstraße hin; sie weisen bis auf horizontale Sandsteinbänder, die die 
einzelnen Geschosse trennen, jedoch keine weiteren Gliederungselemente auf. Die 
zum historischen Rathaus weisenden Fassaden sind ebenfalls durch 
sandsteingerahmte Fensteröffnungen gestaltet, die im zw eiten Geschoss größer als 
im darüber liegenden Geschoss sind und so auf die größere Deckenhöhe im Inneren 
verweisen. Zudem befinden sich in der Westfassade des Bürgermeistertraktes 
(Bauteil B) – der Verkündigungskanzel historischer Rathausbauten gleich – Balkone, 
deren Brüstungen mit Bronzeplatten des Münsteraner Künstlers Rudolf Breilmann 
gestaltet sind. Während die Fenster des Oberbürgermeistertraktes gleichmäßig in 
einer Achse übereinander liegen, sind die Fenster des anderen Flügels versetzt 
zueinander angeordnet. Zusätzlich weisen beide Fassaden ein feines Rautenmuster 
aus dunklen Backsteinen auf.

6 
 
  
Ansicht von Westen (Syndikatplatz)  
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW  
(August 2015) 
Oberbürgemeistertrakt mit Balkonbrüstung 
von Rudolf Breilmann  
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015) 
  
 
Beide Innenhöfe besitzen ein Raster aus Natursteinplatten, das sich auf den Abstand 
der Stützen bezieht, wobei der Hof am historischen Rathaus dieses Raster teilweise 
mit zweifarbigen Pflastersteinen füllt, während der zweite Hof durch Rasenflächen 
und ein Wasserspiel gestaltet ist. 
Es gibt sieben Eingänge, sodass das Stadthaus von fast allen Seiten betreten 
werden kann, wobei der Haupteingang an der Klemensstraße liegt. Der Großteil des 
Gebäudekomplexes besteht aus Büroräumen, die in den einzelnen Gebäudeteilen in 
der Regel zu beiden Seiten eines zentralen Erschließungsgangs liegen. Ausnahme 
hiervon ist einmal der Oberbürgermeistertrakt, der nur zum historischen Rathaus hin 
Büros aufweist und das erste Obergeschoss des Südflügels an der Klemensstraße. 
  
Ansicht von Südwesten (Klemensstraße) 
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015) 
Ansicht von Südosten (Innenhof mit 
Wasserbecken) 
 
 
 
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015)

7 
 
Des Weiteren ist der Ostflügel dreihüftig angelegt, da sämtliche Versorgungsräume in 
der Mitte angeordnet sind, um so mehr Platz für die außen liegenden Büros zu 
schaffen. Entlang der Klemensstraße sind im Erdgeschoss Ladengeschäfte bzw. 
Gaststätten untergebracht und auch im Erdgeschoss in der Heinrich -Brüning-Straße 
und des Hochhauses befinden sich Geschäfte. Zudem weist das oberste Geschoss 
des Hochhauses eine Kantine auf. 
Der Gebäudekomplex ist vollständig unterkellert. Das Kellergeschoss nimmt u.a. die 
Lagerräume für die La dengeschäfte, Archivräume und Luftschutzräume auf. Zudem 
gibt es einen Fahrradkeller und Autostellplätze, die über eine Rampe auf dem 
Syndikatplatz zu erreichen sind. 
 
 
  
Bauteil A, Haupthalle, Treppe zum 1. OG Bauteil C, Treppe zum 2. OG  
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW  
(August 2015) 
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015) 
  
Bauteil A, Haupthalle, Treppe zum 
1. OG 
Bauteil A, Haupthalle,Treppe zum 2. OG  
Foto: Bauamt und Gemeindebau, 3/62, S. 82 
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW  
(August 2015)

8 
 
  
Bauteil F, Erschließungsgang  
mit Büroräumen im 1. OG 
Bauteil F, Verteilerraum mit bauzeitlichen 
Einbauschränken und Schwingtüren im 1. OG 
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW 
(August 2015) 
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015) 
 
  
Stadthaussaal mit Solnhofer  
Platten und Kassettenlichtdecke  
Bauteil E, Kantine mit bauzeitlicher Wandvertäfelung und 
Treppenbrüstung des Emporengeschosses 
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW  
(August 2015) 
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015) 
 
 
Im Lauf der Zeit fanden a m Stadthaus 1 immer wieder  Umbauarbeiten 
unterschiedlichen Ausmaßes statt. Bereits ab 1960 wurden an den Ladengeschäften 
der Klemensstraße teilweise die Grundrisse, die Schaufenster samt den Eingängen 
oder die Emporengeschosse verändert. 
Um eine größere Bürgerfreundlichkeit zu erzielen, kam es 1990 vor allem im 
Erdgeschoss des Bauteils D zu größeren Veränderungen: es wurde ein breiter  
Durchgang zwischen Klemensstraße und Syndikatplatz geschaffen (sog. 
Rathauspassage). Dafür wur de die Fassadenfläche zum Innenhof vollflächig 
verglast, die Geschäfte an dieser Stelle verkleinert und ihre Schaufenster bis zur 
Front des Gebäudes vorgezogen. Damit fielen der ursprünglich vorhandene

9 
 
überdachte Gang, die Vitrinen und ein Ladengeschäft an  der Heinrich -Brüning-
Straße fort. Die  Geschäfte des Hochhauses wurden in ähnlicher Weise verändert. 
Stattdessen wurde die Bürgerberatungsstelle mit neuem Zugang von der Heinrich -
Brüning-Straße her eingerichtet. Im ersten Obergeschoss wurden die vorhandene n 
Raumstrukturen größtenteils entfernt, um einen großen Raum für das  
Einwohnermeldeamt zu schaffen. 
2004 wurde im ehem. Rechenzentrum (Erdgeschoss Bauteil A) eine Gastronomie 
eingerichtet, was dazu führte, dass mehrere Fenster zur Klemensstraße hin auf 
Bodentiefe vergrößert wurden und eine abgestufte Terrasse angelegt wurde. In dem 
Zuge wurde auch der Haupteingang verändert und mit e iner Behindertenrampe 
versehen. 
In den Jahren 2006/07 kam es zu Sanierungsmaßnahmen an den Fassaden, die den 
Austausch aller Fenster und Außentüren, eine Betonsanierung mit wärmetechnischer 
Verbesserung, sowie die Erneuerung des Kupferdachrandes und der 
Dachabdichtung einschlossen. Bei der Anbringung des Wärmeschutzes wurden extra 
angefertigte Klinker in Anlehnung an die Vorgängersteine verwendet. 
Im selben Jahr wurde die Küche im zehnten Obergescho ss des Hochhauses 
zurückgebaut. 
Des Weiteren kam es im Lauf e der Zeit aufgrund neuer Nutzungsanforderungen 
sowie Sicherheitsbestimmungen immer wi eder zu kleineren Veränderungen . So 
wurden z.B. der Paternoster im Hauptfoyer durch geschlossene Fahrstühle  ersetzt 
die Fahrstuhlöffnungen  mit Natursteinplatten verkleidet  oder das Standesamt in 
seiner Gestaltung modernisiert. Die durch neue Verordnungen notwendig 
gewordenen Feuerschutztüren wur den vor die bauzeitlichen Schwingtüren gesetzt, 
um diese zu erhalten.  
 
Die Umbaumaßnahmen an den Ladengeschäften der Klemensstraße und Heinrich -
Brüning-Straße si nd relativ tiefgreifend gewesen. S ie betreffen jedoch nur einen 
Bruchteil des gesamten Komplex es, der in seiner Gesamtaussage dadurch nicht 
beeinträchtigt wird . Die  einzelnen grundlegenden Strukturen sind noch immer 
ablesbar. Da die hohe gestalterische Qualität sowie die historische und 
städtebauliche Bedeutung des Komplexes erkannt worden waren 12, wurde b ei den 
Eingriffen der letzten Jahrzehnte in der Regel auf eine behutsame Anpassung an das 
bauzeitliche Erscheinungsbild geachtet und entsprechend mit der Städtischen 
Denkmalbehörde abgesprochen. Damit ist das Stadthaus 1 in Münster ein sehr gut 
überlieferter Vertreter eines Verwaltungsbaus der Nachkriegszeit. 
 
4. Denkmalwertbegründung  
4.1. Bedeutung für die Stadt Münster  
Das Stadthaus 1 in Münster ist bedeutend für die Stadt Münster und ihre Geschichte. 
Der 1956-1961 errichtete Gebäudekomplex dokumentiert die Entwicklungsgeschichte 
der städtischen Verwaltung und zeigt zugleich das Verständnis der Stadt Münster, 
sich nach Ende des Zweiten Weltkriegs durch einen dominanten Neubau als 
selbstbewusste Verwaltungsstadt zu präsentieren. Nachdem die Notwend igkeit eines 
zentralen städtischen Verwaltungsgebäudes bereits wenige Jahre nach Kriegsende 
erkannt wurde, dauerte es dennoch bis 1956 , bevor die Bauarbeiten begonnen 
werden konnten, da die besondere Lage mitten in der  Stadt, die Einbeziehung 
                                                
12 Der Mitarbeiter der Städtischen Denkmalbehörde Michael Kappel legte 2012 eine Bewertung des 
Stadthauses vor: Michael Kappel: Das neue Stadthaus 1957-61, unveröffentlichte Stellungnahme, 
Städtische Denkmalbehörde Münster, Münster 2012

10 
 
historischer Bauten und die Anordnung der Baukörper im Stadtgefüge die Planung 
erschwerten.  
In der Beauftragung Theodor Dierksmeiers mit der künstlerischen Oberleitung des 
Projektes spiegelt sich auch bei dem bedeutendsten Gebäude der kommunalen 
Selbstverwaltung die Beschäftigung von im Nationalsozialismus führenden 
Architekten beim Wiederaufbau wider. Dierksmeier, der 1939 für den 
Generalinspektor der Reichshauptstadt, Albert Speer, gearbeitet hatte, kehrt e nach 
dem Krieg in seine Heimatstadt Münster zurück, wo unter  seiner Leitung neben dem 
Stadthaus 1 auch der Hauptbahnhof realisiert wurde.  Dabei steht das Gebäude 
selbst jedoch keineswegs in der Kontinuität einer Architektur des „Dritten Reichs“, 
sondern zeigt mit seiner architektonischen Haltung, der städtebauliche n Gliederung 
im Verhältnis zu Rathaus und Stadtweinhaus sowie den differenzierten Raum - und 
Erschließungsformen im Innern, eine besondere Wertschätzung gegenüber der 
Funktion der Verwaltung als Vermittlerin zwischen Rat und Bürgerschaft. Ebenso wie 
der Wie deraufbau des Prinzipalmarkts bezeugt damit auch der Neubau der 
Stadtverwaltung das in Münster unmittelbar nach Kriegsende von der Britischen 
Militärregierung etablierte demokratisch verfasste Zusammenspiel zwischen den 
politischen Gremien, der Verwaltung und der Bürgerschaft .   
Damit ist das Stadthaus 1 ein bedeutendes bauliches Dokument des Wiederaufbaus 
in Münster. 
 
4.2. Gründe für das öffentliche Interesse an Erhaltung und Nutzung  
4.2.1. Architekturhistorische Gründe  
Für die Erhaltung und Nutzung des Stadthauses 1 in Münster liegen 
wissenschaftliche, hier architekturhistorische Gründe vor. Das Stadthaus 1 ist ein 
bedeutendes Zeugnis der Münsteraner Baugeschichte der Nachkriegszeit und ein 
aufschlussreiches Beispiel für die neuen Verwaltungsgebäude in dieser Zeit.  
Der gut überlieferte Gebäudekomplex stellt einen Vertreter des an der internationalen 
Moderne orientierten Bauens dar, der in seiner Gestaltung dennoch Rücksicht auf 
sein – wenn auch in großen Teilen wieder neu aufgebautes – historisches Umfeld 
nimmt. Der Architekturhistoriker Martin Damus charakterisiert in seinem 
Grundlagenwerk zu dieser Bauaufgabe, Rathausb auten, die traditionalistische 
Materialien und Attribute in eine neue zeitgenössische Formensprache übersetzen 
als Ausdruck der „Bewahrung von Tradition in einer dem Fortschritt verpflichteten 
Gestaltung“13. So sind auch in Münster die Stahlbetonskelettkons truktion, der 
Fassadenaufbau mit seinem Betonraster und die Fensterbänder  ein deutliches 
Zeichen der zeitgenössischen Architekturentwicklung, während das Zusammenspiel 
von rötlichem Backstein mit gelblichem Sandstein eine Reminiszenz an traditionell in 
Westfalen bzw. im Münsterland verwendete Baustoffe ist. Es wird zudem eine stark 
aufgelockerte Baumasse erzielt, deren Schwerpunkt sich dem Rathaus 
gegenüberliegend befindet, da die Geschosshöhe in Nähe des Prinzipalmarktes 
niedrig gehalten wird und erst in Richtung des Hochhauses ansteigt. Aufgrund der 
Anordnung der Baukörper um einen Hof wird außerdem ein großzügiger Abstand zu 
der historischen Bebauung gewonnen, der dem Friedenssaal genug Wirkungsraum 
gibt, aber gleichzeitig eine Verbindung zwischen Rathau s und Stadthaus schafft. 
Über diesen Innenhof wird ein ruhiger Pol geschaffen, der im Gegensatz zum 
betriebsamen Prinzipalmarkt steht. Des Weiteren erzeugen die beiden  Höfe, die über 
die auf Stützen gestellten Bauteile gut für die Öffentlichkeit erreichbar  sind, eine 
                                                
13 Damus 1988, 143

11 
 
Offenheit und Durchlässigkeit, die auch das damal s neue Verständnis eines  für den 
Bürger geschaffenen transparenten Verwaltungsapparates widerspiegelt. 
Diese moderne Entwurfshaltung setzt sich in Innern fort. Auch das zweigeschossige 
Foyer, das  sich zum Innenhof durch eine vollflächige Verglasung öffnet und 
Sitzmöglichkeiten für den Bürger parallel zur Fensterfront bietet, dokumentiert die 
neue Architekturauffassung. Anordnung und Gestaltung der Treppen im Fo yer, die 
jede Symmetrie oder Ax ialität vermeiden, sind auf die über sie erschlossenen 
Funktionen abgestimmt. Die breite und flache geradläufige Treppe führt zu der 
offenen Galerie im 1. Obergeschoss, an der die Räume der Dezernenten angeo rdnet 
sind. Gleichzeitig gelangt der Besucher über dies e Treppe zu dem  besonders 
hervorgehobenen Trakt des Oberbürgermeisters und des Stadtdirektors. Eine 
weitere, halb gewendelte Treppe mit Brunnen vor dem Kopf der Galerie bildet den 
Auftakt zum Trakt des Standesamtes im 2.  Obergeschoss. Die große Wendeltrepp e 
rechts vom Haupteingang, ursprünglich in Kombination mit einem „Pater Noster“ -
Aufzug, erschließt im Gegensatz dazu die publikumsintensiven Ämter in den weiteren 
Obergeschossen. Diese differenzierte Erschließungsstruktur, die das Foyer v.a. 
direkt mit den  Räumen der Verwaltungsführung verbindet, dokumentiert die 
wertschätzende Haltung gegenüber dem Bürger. Funktionale und gestalterische 
Anordnung, Ausformung und Gliederung – insbesondere der Sonderräume Foyer, 
Kantine und Stadthaussaal – bezeugen, dass die  architektonische Konzeption und 
Haltung bei aller gestalterischen Vermittlung zu den historischen Bezügen des 
Umfelds funktional und gestalterisch klar der Nachkriegsmoderne verpflichtet ist. Die 
in diesem Gebäude dokumentierte Entwurfshaltung kann als pr ägend für den 
öffentlichen Verwaltungsbau der nachfolgenden Jahrzehnte bis heute gelten.  
Obwohl durch die Stadtverwaltung gezielt ein Kompromiss zwischen Alt und Neu  
angestrebt wurde, war der Neubau umstritten. Gerade der zwischen Stadtweinhaus 
und Rathaus sichtbare Hochhausbau galt in der Öffentlichkeit als ein „wunder Punkt“ 
in der historischen Stadtansicht, zumal er das Rathaus um 8,50m überragt. Es muss 
aber festgehalten werden, dass das Stadthaus 1 in seiner  Höhenstaffelung, 
Gebäudeaufteilung und Platzanordnung ein gut abgestimmter Baukomplex  ist, dem 
es gelingt, gestalterisch und baulich einen Bogen zum historischen Münster zu 
schlagen. Die gemäßigte Gestaltung des Hochhauses und des gesamten 
Stadthauskomplexes zeigt sich vor allem im Vergleich mit dem  im selben Jahr 
fertiggestellten Hochhausbau (1960/61) am Servatiiplatz . Das jenseits des 
Altstadtrings gelegene Iduna -Haus orientiert sich  mit seiner Vorhangfassade ganz 
am Internationalen Stil und nimmt  keine Rücksicht auf traditionelle Bauformen. In 
diesem Zusammenhang ist auch die hohe Qualität der Fassadengestaltung des 
Stadtauses 1 hervorzuheben, die mit der Verwendung vielfältiger Materialien 
(Backstein, Werkstein, Kupfer und Glas) ein differenziertes, abe r stimmiges Bild 
abliefern kann.  
Der Stadtkern von Münster ist aufgrund der immensen Kriegszerstörungen bis heute 
von der Architektur des Wiederaufbaus geprägt, wobei das Stadthaus 1 die Facette 
eines größeren Spektrums darstellt. Während es auf der einen  Seite 
rekonstruierende und traditionell -konservative Bauten gibt, steht auf der anderen 
Seite der moderne Neubau. Dabei nimmt das Stadthaus 1 eine vermittelnde Position 
ein, das sich in seiner Konstruktionsweise der Moderne zuwendet, sich aber 
gleichzeitig durch bestimmte Gestaltungselemente zurücknimmt und der historischen 
Umgebung anpasst.

12 
 
4.2.2. Städtebauliche Gründe  
Das Stadthaus 1 in Münster nimmt eine räumlich wie inhaltlich herausgehobene 
Stellung innerhalb des städtischen Gefüges ein. Die Lage mitten in der Stadt, die erst 
nach längerer Diskussion bestimmt wurde, ergibt sich einmal aus der Funktion des 
Gebäudes als zentraler Verwaltungsbau und zum anderen aus dem Standort des  
kriegszerstörten historischen Stadthauses. Diese Zerstörung und der A briss weiterer, 
ebenfalls vom Krieg betroffenen Gebäude, machten es möglich, dass das Stadthaus 
1 ein vollkommen neues Platzbild hinter dem historischen Rathaus schaffen konnte, 
das die historischen (tlw. rekonstruierten) Gebäude am Prinzipalmarkt gleichzeitig mit 
einbezieht. So ist ein prägendes städtebauliches Ensemble entstanden, das durch 
die Gebäudeanordnung um verschieden zugängliche Innenhöfe und durch die 
Unterbringung von Geschäften und Gastronomie auch eine große innerstädtische 
Aufenthaltsqualität erzielt. 
Somit liegt die Erhaltung und Nutzung des Stadthauses 1 aufgrund seiner 
städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit. 
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Stadthaus 1 in Münster einen 
bedeutenden funktionalen, gestalterischen und städtebaulichen Mittelpunkt der 
Münsteraner Innenstadt darstellt und einen hohen Zeugniswert für die städtische 
Nachkriegsgeschichte sowie die Architekturgeschichte besitzt.  
 
 
 
Literaturauswahl 
 
Gutschow – Pick 1983 
Niels Gutschow – Gunnar Pick: Bauen in Münster (Münster 1983) 
Gutschow – Stiemer 1980 
Niels Gutschow – Regine Stiemer: Dokumentation Wiederaufbau Münster. 
Materialsammlung (Münster 1980) 
Kappel 2012 
Michael Kappel: Das neue Stadthaus 1957-61, unveröffentlichte Stellungnahme, Städtische 
Denkmalbehörde Münster, Münster 2012 
Lammers 2015 
Joseph Lammers: Nicht zu neu. Der Wiederaufbau der Stadt Münster 1945 bis um 1960, in: 
Landschaftverband Westfalen-Lippe (Hg.), Eine neue Stadt entsteht. Planungskonzepte des 
Wiederaufbaus in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 an ausgewählten Beispielen. 
Dokumentation der Wiederaufbautagung in Paderborn 21.-22.3.2014 (Münster 2015) 25-43  
Kreis – Nordmann 1979/80 
Resi Kreis – Franz-Josef Nordmann: Alfred Hensen 1867-1931 (Münster 1979/80)

Anlage_1_V-0293-2016

1884 Zeichen

Az.: ak Münster, den 01.03.2016 
 
 
Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG NRW 
Objekt: Stadthaus I, Klemensstraße 1-10, Heinrich-Brüning-Str. 3-8, Syndikatplatz 4,6 
48143 Münster 
Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 DSchG NRW i. v. § 3 Abs. 1 Satz 3 
DLVO 
 
 
Sehr geehrte Frau Voss, 
 
hiermit beantragen wir die Eintragung des o. g. Objekts in dem in der Anlage beschriebenen 
Umfang in die Denkmalliste (§ 3 DSchG), da es sich nach fachlicher Einschätzung um ein Denkmal 
handelt (§ 2 Abs. 1 DSchG NRW). 
 
Die Stellungnahme zum Denkmalwert ist als Anlage beigefügt. 
 
Wir bitten, uns eine Durchschrift des Eintragungsbescheides gem. § 3 Abs. 3 DSchG nebst Kopie 
der Denkmallisteneintragung innerhalb von drei Monaten zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
i. A. 
 
Dr. Anke Kuhrmann 
 
Bitte beachten Sie, dass dieses verwaltungsinterne Schreiben nicht ohne Zustimmung der 
LWL-DLBW an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden darf. 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe · 48133 Münster 
 
 
Stadt Münster 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung  
Städtische Denkmalbehörde  
Frau Marlies Voss 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
 
 
Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr 
Freitag 08:30-12:30 Uhr 
 
Servicezeiten: 
 
 
 
Ansprechpartner: 
Dr. Anke Kuhrmann 
 
Tel.: 0251 591-4075 
Fax: 0251 591-4025 
E-Mail: anke.kuhrmann@lwl.org  
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und  
Baukultur in Westfalen 
  
Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster 
Telefon: 0251 591-4036 · Internet: www.lwl.org 
Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf Bussteig B 2, 
Linien 1,5,6,15,16 bis Eisenbahnstraße  
Parken: LWL-Parkplätze Karlstraße 
 
Konto der LWL-Finanzabteilung 
WestLB AG Münster · BLZ 400 500 00 · Konto-Nr. 60 129 
IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 · BIC: WELADEDD 
 
Anlage 1 
zur Vorlage V/0293/2016

Berichtsvorlage

12797 Zeichen

V/0293/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Denkmalwert des Objekts Klemensstr. 10 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Bericht 
03.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
11.05.2016 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkungen 
 
Diese Vorlage gibt wichtige ergänzende Info rmationen zur parallel laufenden Vorlage 
V/0258/2016: Stadthaus 1 – Innensanierung. 
 
Das Stadthaus 1 gilt seit vielen Jahren als denkmalwert. Eine Eintragung in die Denkmalliste 
wurde bereits vor dem Umbau des Erdgeschosses entlang der Heinrich-Brüning-Straße erwogen, 
seinerzeit jedoch zunächst zurückgestellt, weil die Auswirkungen der Umbaumaßnahmen auf die 
Denkmalwürdigkeit im Innern nicht ausreichend einschätzbar waren. In der Zwischenzeit ist deut-
lich geworden, dass die damaligen baulichen Veränderungen  (Ersatz des Paternoster -Aufzugs, 
Stadthaus-Passage, Verglasung zum Innenhof) den Charakter des G ebäudes nicht gravierend 
verändert haben. Daher wurde das Stadthaus 1 in den letzten 20 Jahren bei allen Baumaßna h-
men, u.a. bei den energetischen Maßnahmen an den Fassaden und beim Brandschutz, weiter 
stets als Baudenkmal behandelt. 
 
Aufgrund der gegebenen materiellen Denkmaleigenschaften fließen – wie bisher – die denkmal-
pflegerischen Belange auch bereits in die jetzige Sanierungsplanung ein. Dabei haben jeweils die 
funktionalen, nutzungsspezifischen und wirtschaftlichen Anforderungen ein deutl iches Gewicht. 
Auf keinen Fall werden grundsätzliche Festlegungen einseitig durch Denkmalbela nge motiviert 
oder geprägt.  
 
Dies gilt insbesondere für die vorgelegten Varianten zum Bürgerservicezentrum (BSZ). Sie unter-
scheiden sich in ihrer denkmalpflegerischen Bewertung, ausschlaggebend für die Gesamtbewe r-
tung sind aber der Nutzwert und die gesamtstädtischen Interessen. Auch Befürchtungen, durch 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0293/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Voss 
Ruf: 
492-6143 
E-Mail: 
Voss-Marlies@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.04.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0293/2016 
 
die Berücksichtigung von Den kmalbelangen sei mit relevanten Mehrkosten zu rechnen, sind – 
nach der Kostenermittlung auf der Basis der derzeitigen Planung und ihrer Varianten – unbe-
gründet.  
 
 
Aktuell anstehende Eintragung in die Denkmalliste 
 
1. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat am 01.03.2016 den Antrag auf Eintragung des 
Objekts Klemensstr. 10 (Stadthaus 1) in die Denkmalliste gestellt (Anlage 1). 
 
2. Grundlage hierfür ist seine  gutachterliche Stellungnahme zur Begründung des Denkma l-
werts gleichen Datums (Anlage 2). 
 
3. Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Städtische Denkmalbehörde ist festzustellen, dass 
das Gutachten den Denkmalwert sachlich, fachlich und rechtlich einwandfrei nachweist. D a-
mit ist das Objekt Stadthaus 1 nach § 3 D enkmalschutzgesetz NRW (DSchG) als Baudenk-
mal in die Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen. 
 
 
Zu 1. Die Eintragung eines Objekts in die Denkmalliste erfolgt durch die Untere Denkmalbehö r-
de im Benehmen mit dem Landschaftsverband von Amts wegen oder auf Antrag des E i-
gentümers oder des Landschaftsverban des. Von diesem Antragsrecht hat der LWL nun 
Gebrauch gemacht und der Stadt Münster mit Schreiben vom 01.03.2016 mitgeteilt, dass 
das Stadthaus 1 nach seiner fachlichen Auffassung ein Baudenkmal ist, und die Eintr a-
gung des Objekts in die Denkmalliste der Stadt Münster beantragt (Anlage 1). 
 
Dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ist im Zusammenhang mit der bundesweiten den k-
malkundlichen Erfassung von Verwaltungsbauten der 1950/60er Jahre zu sehen, mit der 
die Landesdenkmalämter seit einigen Jahren befasst sin d und die nun weitgehend abg e-
schlossen ist. Die LWL -Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen hat so 
bereits etliche andere – u.a. kommunale – Verwaltungsgebäude in ihrem Zuständigkeit s-
bereich als Baudenkmäler identifiziert. Nach längerer Entscheidungsfindung, während der 
auch die am Gebäude in der Vergangenheit erfolgten Veränderungen ( insbes. Fassaden-
sanierung) gewürdigt wurden, hat sie sich nun auch zum Stadthaus 1 in Münster festg e-
legt.  
 
Zu 2.  Zu den Aufgaben des Landschaftsverbandes, die  in § 22 Abs. 3 DSchG näher beschri e-
ben sind, gehört insbesondere die Erstattung von Gutachten in allen Angelegenheiten des 
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Vor diesem Hintergrund hat der LWL im So m-
mer 2015 das Stadthaus 1 auf seine mögliche Denkmaleigenschaft hin untersucht. 
 
Nach wissenschaftlichen Kriterien, im Abgleich mit dem übrigen Bestand dieser Gebä u-
dekategorie und landes- und bundesweit gleichmäßig angelegten Bewertungsmaßstäben 
ist der LWL zu der fachlichen Auffassung gelangt, dass das Stad thaus 1 ein Baudenkmal 
ist. Diese fachliche Bewertung ist in der gutachterlichen Stellungnahme des LWL vom 
01.03.2016 dokumentiert und begründet (Anlage 2).  
 
Die Stellungnahme besteht aus vier Abschnitten und benennt den Denkmalumfang (Zif. 
1.), beleuchtet den historischen Hintergrund der Planung (Zif. 2.), erläutert Aufbau, Ko n-
struktion und Ausstattung des Gebäudes im Sinne einer Baubeschreibung (Zif. 3.) und 
gibt schließlich im letzten Teil die maßgebliche Begründung für den Denkmalwert (Zif. 4.).  
 
Zu 3. Vor Eintragung eines Objekts in die Denkmalliste ist eine sorgfältige Aufklärung des 
Sachverhalts geboten. Die Städtische Denkmalbehörde hat deshalb das vorliegende Gu t-
achten des LWL zunächst auf seine sachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den 
bei der Stadt Münster vorliegenden Unterlagen und Informationen, u.a. der Dokumentat i-

3 
V/0293/2016 
 
on Wiederaufbau, geprüft. Danach ist die Planungs - und Baugeschichte zutreffend und 
sachgerecht ermittelt und dargestellt. Die Baubeschreibung ist richtig und vollständig. 
Auch die in der Vergangenheit bereits erfolgten Veränderungen sind dabei zutreffend e r-
fasst. 
 
Ferner hat die Städtische Denkmalbehörde die fachliche Bewertung, auf deren Grundlage 
der LWL dem Stadthaus 1 Denkmalwert zuerkennt, sorgfältig geprüft, mit den re chtlichen 
Vorgaben und mit vergleichbaren Denkmalwertbegründungen abgeglichen.  
 
Die Kriterien, nach denen ein Gebäude zum Denkmal wird, sind im Denkmalschutzgesetz 
benannt (§ 2): „ Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, 
an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Int e-
resse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte 
und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits - und Produktionsverhältnisse sind 
und für die Erhaltung und Nutzung  künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder 
städtebauliche Gründe vorliegen.“ 
 
Das Gutachten arbeitet unter 4.1 und 4.2 beide Kriterien – die geschichtliche Bedeutung 
und die Gründe für Erhalt und Nutzung – sorgfältig und fundiert ab. Die Bedeutung des 
Stadthauses 1 für die Stadt Münster wird aus der Nachkriegsgeschichte der Stadt und 
den Besonderheiten des Wiederaufbaus abgeleitet und nachvollziehbar dargelegt. Die für 
Erhalt und Nutzung angeführten architekturgeschic htlichen, d.h. wissenschaftlichen, und 
städtebaulichen Gründe ordnen den entsprechenden Charakter des Stadthauses 1 in die 
Nachkriegsbaugeschichte und in den städtebaulichen Zusammenhang der Altstadt tre f-
fend und fachlich begründet ein. 
 
Im Ergebnis ist da her festzustellen, dass die Einordnung und Bewertung des LWL nach 
den anerkannten fachlichen und den im Gesetz sowie der dazu ergangenen Rechtspr e-
chung formulierten Grundsätzen und Maßstäben erfolgt und ausführlich begründet ist. 
Das Gutachten des LWL weist den Denkmalwert des Stadthauses 1 sachlich und fachlich 
einwandfrei nach. Damit handelt es sich bei dem Gebäude eindeutig um ein Denkmal. 
Gem. § 3 DSchG folgt daraus, dass das Objekt Stadthaus 1 als Baudenkmal in die 
Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen ist. 
 
 
Hinweis zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten: 
 
Der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG) ist klassisches Verwaltungshandeln. Da 
bei Aufgaben des Denkmalschutzes weder durch Gesetz1, Ortssatzung2 oder die Zuständigkeits-
ordnung der Stadt Münster 3 etwas anderes bestimmt ist  oder bestimmt werden kann , obliegt er 
als solcher laut Zif. V. der Zuständigkeitsordnung dem Oberbürgermeister als laufendes Geschäft 
                                                
1 Das DSchG weist zwar in §§ 20, 21 und 22 den Un teren Denkmalbehörden, also den Gemeinden, die 
Zuständigkeit für den Vollzug des DSchG zu  (Verbandskompetenz), enthält aber keine eindeutige Reg e-
lung der Zuständigkeitszuordnung innerhalb der Gemeinde (Organkompetenz). 
 
2 Mit § 21 Abs . 1 der Hauptsatzung d er Stadt Münster werden den Bezirksvertretungen Zuständigkeiten 
und Aufgaben übertragen, allerdings unter Nr. 14 nur diejenigen Angelegenheiten des Denkmalschutzes 
und der Denkmalpflege bei Denkmälern, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Bezirk hinau sgeht. 
 
3 Zif. 10.1.7 der Zuständigkeitsordnung weist die Beratung von Angelegenheiten der Stadtgestaltung und 
Denkmalpflege dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zu. Entsche i-
dungszuständigkeit wird dem ASSVW unter Zif. 1 0.2.2 nur für überbezirklich relevante und gravierende 
Veränderungen von Bau- und Bodendenkmälern gegeben. Hiermit sind also ausschließlich die Aufgaben 
der Denkmal pflege – wie z.B. der Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG, bei 
denen eine Interessenabwägung stattzufinden hat – angesprochen, nicht die des Denkmalschutzes.

4 
V/0293/2016 
 
der Verwaltung. Seine Zuständigkeit für Aufgaben des Denkmal schutzes folgt zudem aus ihrem 
Charakter der Gefahrenabwehr (§ 20 Abs. 3 DSchG). Die Denkmalbehörde ist hier Sonderord-
nungsbehörde, deren Funktion stets der Hauptverwaltungsbeamte wahrnimmt, in dessen Organi-
sationshoheit die Steuerung der Erledigung der Aufgaben liegt.  
 
Vor diesem rechtlichen Hintergrund handelt die Städtische Denkmalbehörde – insbesondere bei 
Eintragungsverfahren als der wesentlichen Denkmalschutzmaßnahme – im Auftrag des Oberbür-
germeisters. Gem. § 3 Abs. 1 DSchG sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Ermessen 
oder Abwägung sieht das Gesetz hier nicht vor 4. Dennoch wird in Einzelfällen im ASSVW beric h-
tet, etwa wenn Denkmalschutzfragen besondere Relevanz in Bebauungsplanverfahren oder – 
wie im vorliegenden Fall – für die Stadt Münster als Eigentümerin haben.  
 
Zu nennenswerten Veränderungen an Baudenkmälern im Rahmen der Denkmal pflege hingegen 
werden, je nach Bedeutung des Denkmals, BV und/oder  ASSVW anlassbezogen regelmäßig im 
Zusammenhang mit der Vorstellung von Bauvorhaben oder stadtgestalterischen Entwürfen betei-
ligt.  
 
Eine solche nennenswerte Veränderung stellen die mit der Vorlage V/0258/2016 parallel zu di e-
sem Bericht vorgelegten Umbauplanungen zum Bürgerservicezen trum im Stadthaus 1 dar. Die 
Vorlage zur Innensanierung enthält daher bereits im Text und als Anlage die denkmalrechtliche 
Stellungnahme zu den Varianten des BSZ, die auch gem. § 21 Abs. 4 DSchG mit dem LWL a b-
gestimmt ist. Die weitere reine Sanierungsplanung erfolgt voraussichtlich ohne relevante Eingriffe 
in den Bestand; andernfalls wird darüber erneut berichtet.  
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Hartwig Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Schreiben des LWL vom 01.03.2016 
2. Gutachterliche Stellungnahme des LWL vom 01.03.2016 
 
 
 
  
                                                
4 Denkmalschutz und Denkmalpflege entsprechen nach DSchG zwei Verfahrensstufen: 
Die erste Stufe ist der Denkmalschutz, die Unterschutzstellung (§ 3, 4). Hierbei is t die Frage, ob ein G e-
bäude ein Denkmal ist oder nicht, eine denkmalfachliche Feststellung, die zuvor von der zuständigen 
Denkmalbehörde im Benehmen mit den Landesdenkmalpflegeämtern, hier: LWL -Denkmalpflege, Lan d-
schafts- und Baukultur in Westfalen, auf Ba sis wissenschaftlicher Recherche und Analyse des Objekts 
getroffen wird. Wirtschaftliche Überl egungen und Interessen des Eigentümers spielen auf dieser ersten 
Stufe noch keine Rolle.  
Auf der zweiten Stufe, im Erlaubnisverfahren (§ 9), wird über die Denkma lpflege – also den weiteren U m-
gang mit dem Denkmal, entschieden. Hierbei sind die Eigentümerinteressen von deutlichem Belang. Sie 
sind bei allen denkmalpflegerischen Entscheidungen sorgfältig zu berücksichtigen und gegenüber den 
denkmalfachlichen Anforderungen abzuwägen.

Beratungsverlauf (6)

27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.6 Bericht

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 11.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Klemensstraße 1
  • Heinrich-Brüning-Straße 3
  • Eisenbahnstraße
  • Syndikatplatz 4
  • Servatiiplatz
  • Albersloher Weg 33
  • Freiherr-vom-Stein-Platz 1
  • Prinzipalmarkt 15
  • Karlstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0293/2016
Typ
Vorlagen
Datum
18.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37