V/0293/2016
Denkmalwert des Objekts Klemensstr. 10
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Anlage_2_V-0293-2016
28933 Zeichen
1
Gutachterliche Stellungnahme zum Denkmalwert des Stadthauses 1 Münster,
Klemensstraße 1-10, Heinrich-Brüning-Str. 3-8, Syndikatplatz 4, 6, 48143
Münster
LWL-DLBW, Referat 11: Inventarisation: Stefanie Kliemt
1. Denkmalumfang
Denkmal ist das 1956 -1961, am Standort des kriegszerstörten historistischen
Vorgängerbaus, errichtete Stadthaus 1 mit seinem in weiten Teilen unveränderten
Außenbau, der weitgehend bauzeitlich überlieferten Raum - und
Erschließungsstruktur und der bauzeitlich erhaltenen (wandfesten) Ausstattung
(Treppenaufgänge mit Treppengeländern, Fußbodenbelag aus Solnhofner Platten
bzw. Jura-Gelb in den öffentlich, stark frequentierten Bereichen und Terrazzoplatten
in den Nebenbereichen, Schwingtüren, einzelne bauzeitliche Bürotüren mit
Drückergarnituren, Einbauschränke in den Büros und auf den Gängen,
Stahlrahmenfenster und Gittertüren im Keller, Fußboden aus Solnhofer Platten in
abstrahierender Form des Stadtwappens und Kassettenlichtdecke im Stadthaussaal,
die bauzeitliche hölzerne Wandverkleidung und Emporengeländer der Kantine, die
Kunst am Bau, u.a. die Balkonbrüstungen und die Schutzengelplastik der
Lampenspirale des Münsteraner Künstlers Rudolf Breilmann, der später hinzu
gekommene Brunnen im ersten Obergeschoss, die Freiraumgestaltung der
Innenhöfe mit orthogonaler Pflasterung und Wasserbecken usw.).
Nicht denkmalwert sind d as im Zuge der Wärmedämmmaßnahmen aufgebrachte
Wärmeverbundsystem, die erneuerten Fenster und die veränderte Windfangsituation
mit Behindertenrampe an der Klemensstraße. Auch der neuen „Bürgerpassage“ im
Erdgeschoss des Bauteils D sowie dem im ersten Obergeschoss eingerichteten
Großraumbüro des Einwohnermeldeamtes kommt kein Denkmalwert zu.
Der überlieferte Turm des kriegszerstörten und 1952 abge brochenen Stadthauses
(1902-05) von Alfred Hensen gehört funktional zum Stadthaus. Er ist als
eigenständiges Denkmal (Prinzipalmarkt 15, Klara -ID 29605) in die Denkmalliste
Münsters eingetragen.
Denkmalumfang Stadthaus 1 (Gebäudebestand und Innenhofgestaltung)
Kartierung: Anke Kuhrmann, LWL-DLBW
Anlage 2
zur Vorlage V/0293/2016
2
2. Historischer Hintergrund
Münster war nach Ende des Zweiten Weltkriegs zu 63% und im Bereich der Altstadt
sogar zu 91% zerstört. 1 Von den 35.000 Menschen, die vor dem Krieg in der
Kernstadt lebten, waren es nach 1945 nur noch 3.500. 2 Gerade bedeutende
Gebäude, die das Bild der Stadt Münster besonders prägten, wie die Häuser am
Prinzipalmarkt, die Adelshöfe, die Kirchen, die Schulen und die
Verwaltungsgebäude, waren damit größtenteils unwiederbringlich verloren.
Es herrschte große Einigkeit zwischen dem Rat, der Stadtverwaltung und der
Bürgerschaft, dass die Stadt unter Berücksichtigung der Strukturen der Vorkriegszeit
wieder aufgebaut werden sollte. Gleichzeitig wurde eine Verbesserung der ehemals
vorherrschenden Zustände angestrebt, die sich in einer Anpassung des
Straßennetzes an die veränderten Verkehrsansprüche, eine großzügigere
Gebäudeanordnung und eine Beseitigung etwaiger „Bausünden“ zum Ziel hatte.3
Diese Auffassung spiegelte sich auch in dem Umgang mit dem Gebiet rund um das
Rathaus wider. Rathaus und Stadtweinhaus wurden möglichst getreu wieder
aufgebaut. Der Umgang mit den Giebelhäusern entlang des Prinzipalmarktes war
deutlich freier. Die Parzellenstruktur und die stadträumliche Atmosphäre sollten
beibehalten werden, aber die Giebelgestaltung einheitlicher als zuvor werden .
Aufgrund der Kriegszerstörung des Stadthauses und des Ratsgymnasiums östlich
des Rathauses konnte au f diesem Gebiet eine komplette Neugestaltung und
Neubebauung vorgenommen werden.
Von dem 1902-1905 nach Entwurf Alfred Hensen s errichteten Ne urenaissance-
Stadthaus waren nach Ende des Krieges nur noch der Stadthausturm und zwei
Giebelfassaden am Prinzipalmarkt bzw. ein Fassadenstück an der Klemensstraße
erhalten geblieben. 4 Bereits 1948 war – auf Vorschlag des Oberbürgermeisters
Zuhorn – ein Wettbewerb zur Errichtun g eines neuen Verwaltungsgebäudes für die
Stadtverwaltung beschlossen worden.5 Diese Entscheidung war dringend geworden,
da die Stadtverwaltung durch den Krieg über die gesamte Stadt verteilt war. 6 Jedoch
konnte erst 1950 der Syndikatplatz als Standort per Ratsbeschluss bestimmt
werden.7 Bereits der historisierende Neubau vom Anfang des 20. Jahrhunderts
wurde bewusst an der Klemensstraße errichtet, um so eine gedankliche Verbindung
zum damaligen Vorgängerbau auf dem Syndikatplatz herzustellen. 8 Somit hatte sich
die Stadt auch nach Kriegsende für einen Ort entschieden, der als Verwaltungssitz
eine längere Tradition besaß. Zudem wurde bewusst eine Nähe zum Rathaus und
zum Stadtweinhaus erreicht, die die Repräsentations - und Versammlungsr äume
aufnehmen sollten, während da s neue Stadthaus als zentrales Gebäude für die
Ämter der Stadtverwaltung und als Anlaufstelle für die Bürger konzipiert war. Der
Ausschreibungstext zum 1950 ausgelobten Wettbewerb verdeutlichte diesen
Gedanken der Funktionsgliederung und gleichz eitigen Wertschätzung der
Stadtverwaltung mit dem Hinweis an die Teilnehmer: "Das Gebäude selbst hat keine
besonderen Repräsentationsbedürfnisse zu erfüllen; da es jedoch die gesamte
städtische Verwaltung zusammenfassen soll, muss es in der baulichen Haltu ng und
1 Gutschow - Pick 1983, 39
2 Lammers 2015, 25
3 Lammers 2015, 27
4 Kreis – Nordmann 1979/80, 48
5 Kappel 2012, 1
6 Kappel 2012, 1
7 Stadtarchiv, Amt 65 Nr. 123
8 Kreis – Nordmann 1979/80, 26
3
Gruppierung dieser Bedeutung gerecht werden. Es soll der bautechnischen
Entwicklung und dem daraus resultierenden Formgefühl entsprechend gestaltet
werden und darf in seiner künstlerischen Qualität gegen die hervorragenden Bauten
münsterscher Tradition nicht abfallen." 9
Insgesamt 123 Arbeiten wurden zu dem Wettbewerb eingereicht .10 Den ersten Preis
erhielten die beiden Braunschweiger Architekturstudenten Otto -Heinz Groth und
Hans Graf Praschma.11 Als Vorteile des Entwurfes sah das Preisgericht u.a. die
allgemeine Anordnung der Gebäude mit der Verlegung der Baumassen nach Osten,
das Anlegen einer Platzanlage an der Klemensstraße zur Schaffung einer guten
Eingangssituation und die Lagerung bestimmte r Gebäudeteile auf Stützen, um so
eine Verbindung zwischen den Außen - und Innenbereiche sowie der Stadträume zu
erzielen.
Entwurfsmodell Otto-Heinz Groth und
Hans Graf Praschma
Entwurfsmodell Hochbauamt Münster
Foto: Die Bauverwaltung, 11/1961, S. 157
Foto: Der Baumeister, 49/1952, S. 233
Während die grundsätzliche Anordnung der Gebäude übernommen wurde, konnte
die aufgehende Architektur nicht überzeugen. Daher erarbeitete das Hochbauamt
Münster unter der Leitung von Helmut Kessner 1954 einen neuen Entwurf. Dessen
größte Abweichung en von den ursprünglichen Plänen waren die Schaffung zweier
aufeinander folgender Hofbereiche und die starke Höhenstaffelung der Gebäude, die
am deutlichsten am 12 -geschossigen Hochhausbau hervortritt. D ieser war nötig
geworden, um dem gestiegenen Raumbedarf gerecht zu werden und gleichzeitig die
viergeschossige Bebauung an der Klemensstraße beibehalten zu können. Auch das
Einbringen von Ladengeschäften im Erdgeschoss war eine im Planungsprozess
gereifte Überlegung, die neben den Mieteinnahmen auch für eine Belebung des
Gebäudes sorgen sollte. Die künstlerische Gestaltung des Gebäudekomplexes
übernahm zuerst Denis Boniver, später Theodor Dierksmeier , der auch für die
Fassadengestaltung verantwortlich war.
Die Bauarb eiten an dem Gebäudekomplex, der in mehreren Bauabschnitten
errichtet wurde, begannen 1956 mit den Gebäuden entlang der Klemensstraße , die
Ende 1957 bereits bezugsfertig waren. Der zweite Bauabschnitt erfolgte von 1958 bis
1961, wobei das Hochhaus und Teile der viergeschossigen Bebauung im April 1960
9 Kappel 2012, 2
10 Gutschow – Stiemer 1980, 146
11 Gutschow – Pick 1983, 98
4
fertiggestellt wurden, während die restlichen Bauteile Anfang des Jahres 1961
vollendet wurden. Insgesamt entstanden 420 Diensträume und 14 Ladengeschäfte.
Ansicht von Südosten (Klemensstraße), 1962
Foto: Bauamt und Gemeindebau, 3/62, S. 79
Ansicht von Norden
(Heinrich-Brüning-Straße), 1962
Foto: Bauamt und Gemeindebau, 3/62, S. 81
3. Baubeschreibung
Das Stadthaus 1, ein Gebäudekomplex aus mehreren, addit iv aneinander gefügten
Baukuben, befindet sich östlich des historischen Rathauses und steht somit teilweise
auf dem Baugrund des im Zweiten Weltkrieg zerstörten S tadthauses. Die als
Stahlbetonskelettkonstruktion mit Back - und Werksteinverkleidung errichtete n
Gebäude sind komplett unterkellert und weisen geneigte, mit Zinkblechen verkleidete
Flachdächer über einem hölzernen Dachstuhl auf.
Die zentrale Figur des Komplexes bilden vier unterschiedlich gestaffelte Baukörper,
die an ihren Eckpunkten teilweise ineinander greifen und einen rechteckigen
Innenhof umschließen. Der Westflügel (Oberbürgermeistertrakt; Bauteil B) besitzt
drei Geschosse, wobei das erste Obergeschoss auf Rundpfeilern aufgeständert ist,
sodass ein Durchgang in den Innenhof möglich ist. Auch im Erdgeschoss der
anderen Gebäudeflügel sind diese Stützen vorhanden, jedoch sind die Öffnungen
durch Wand- bzw. Fensterflächen geschlossen. Die beiden Ost -West-Trakte (Bauteil
A und C) sind in ihrer Höhe abgestuft, sodass sie zur Klemensstraße bzw. zum
Syndikatplatz hin vier Geschosse aufweisen, aber zum Innenhof nur drei Geschosse.
Der Ostflügel (Bauteil D) ist siebengeschossig. Zusätzlich grenzt an der Nord -Ost-
Ecke dieses Ens embles ein elfgeschossiger Hochhausbau (Bauteil E) mit ein em
aufgesetzten, hohen G eschoss mit Empore an. Ein weiterer auf Stützen gestellter
Baukörper (Bauteil F) ist an den Südflügel angelagert, nimmt dabei dessen
Staffelung in vier und drei Geschosse auf und setzt ihn in Richtung Westen fort, wo
er an die Rückseite des Gebäudes Prinzipalmarkt 11 stößt. Zudem setzt am
Stadthausturm ein L -förmiger Bauteil (Bauteil F) mit vier Geschossen an, der eine
Verbindung zwischen altem und neuem Stadthaus schafft. Ein weiterer Übergang
ergibt sich zwischen dem Nordflügel des Stadthauses und dem Stadtweinhaus in
Form eines dreigeschossigen Verbindungsgangs, dessen Erdgeschoss ebenfalls
durch freistehende Rundpfeiler gekennzeichnet ist, während die beiden oberen
5
Geschosse zum Innenhof hin vollständig verglast und zum Syndikatplatz komplett mit
Backsteinen verkleidet sind.
Gebäudeplan Stadthaus 1
www.muenster.de/stadt/stadthaus1.html
Die abwechslungsreiche, aufeinander abgestimmte Fassadengestaltung fasst
bestimmte Gebäudebereiche optisch zusammen. Die dem Rathaus zugewandten
Fassaden sind wesentlich konservativer gestaltet als die Gebäudeteile, die um das
Hochhaus gruppiert sind und weiter vom historischen Rathaus entfernt liegen. Hier
tritt das Betonraster aus Stü tzen und Decken deutlich hervor und der
Brüstungsbereich unterhalb der Fensterbänder wird durch seitlich mit hellen
Putzflächen eingefasste Backsteinbänder gebildet. Die Fassaden zur Klemensstraße
sind durch Reihen aus eng gesetzten Fensteröffnungen mit ei ner Rahmung aus
Baumberger Sandstein und reliefartig hervortretenden Backsteinen im
Brüstungsbereich charakterisiert. Die Fenster auf der Rückseite des an den
Stadthausturm angrenzenden Flügels sind in derselben Weise angeordnet wie zur
Klemensstraße hin; sie weisen bis auf horizontale Sandsteinbänder, die die
einzelnen Geschosse trennen, jedoch keine weiteren Gliederungselemente auf. Die
zum historischen Rathaus weisenden Fassaden sind ebenfalls durch
sandsteingerahmte Fensteröffnungen gestaltet, die im zw eiten Geschoss größer als
im darüber liegenden Geschoss sind und so auf die größere Deckenhöhe im Inneren
verweisen. Zudem befinden sich in der Westfassade des Bürgermeistertraktes
(Bauteil B) – der Verkündigungskanzel historischer Rathausbauten gleich – Balkone,
deren Brüstungen mit Bronzeplatten des Münsteraner Künstlers Rudolf Breilmann
gestaltet sind. Während die Fenster des Oberbürgermeistertraktes gleichmäßig in
einer Achse übereinander liegen, sind die Fenster des anderen Flügels versetzt
zueinander angeordnet. Zusätzlich weisen beide Fassaden ein feines Rautenmuster
aus dunklen Backsteinen auf.
6
Ansicht von Westen (Syndikatplatz)
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW
(August 2015)
Oberbürgemeistertrakt mit Balkonbrüstung
von Rudolf Breilmann
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015)
Beide Innenhöfe besitzen ein Raster aus Natursteinplatten, das sich auf den Abstand
der Stützen bezieht, wobei der Hof am historischen Rathaus dieses Raster teilweise
mit zweifarbigen Pflastersteinen füllt, während der zweite Hof durch Rasenflächen
und ein Wasserspiel gestaltet ist.
Es gibt sieben Eingänge, sodass das Stadthaus von fast allen Seiten betreten
werden kann, wobei der Haupteingang an der Klemensstraße liegt. Der Großteil des
Gebäudekomplexes besteht aus Büroräumen, die in den einzelnen Gebäudeteilen in
der Regel zu beiden Seiten eines zentralen Erschließungsgangs liegen. Ausnahme
hiervon ist einmal der Oberbürgermeistertrakt, der nur zum historischen Rathaus hin
Büros aufweist und das erste Obergeschoss des Südflügels an der Klemensstraße.
Ansicht von Südwesten (Klemensstraße)
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015)
Ansicht von Südosten (Innenhof mit
Wasserbecken)
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015)
7
Des Weiteren ist der Ostflügel dreihüftig angelegt, da sämtliche Versorgungsräume in
der Mitte angeordnet sind, um so mehr Platz für die außen liegenden Büros zu
schaffen. Entlang der Klemensstraße sind im Erdgeschoss Ladengeschäfte bzw.
Gaststätten untergebracht und auch im Erdgeschoss in der Heinrich -Brüning-Straße
und des Hochhauses befinden sich Geschäfte. Zudem weist das oberste Geschoss
des Hochhauses eine Kantine auf.
Der Gebäudekomplex ist vollständig unterkellert. Das Kellergeschoss nimmt u.a. die
Lagerräume für die La dengeschäfte, Archivräume und Luftschutzräume auf. Zudem
gibt es einen Fahrradkeller und Autostellplätze, die über eine Rampe auf dem
Syndikatplatz zu erreichen sind.
Bauteil A, Haupthalle, Treppe zum 1. OG Bauteil C, Treppe zum 2. OG
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW
(August 2015)
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015)
Bauteil A, Haupthalle, Treppe zum
1. OG
Bauteil A, Haupthalle,Treppe zum 2. OG
Foto: Bauamt und Gemeindebau, 3/62, S. 82
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW
(August 2015)
8
Bauteil F, Erschließungsgang
mit Büroräumen im 1. OG
Bauteil F, Verteilerraum mit bauzeitlichen
Einbauschränken und Schwingtüren im 1. OG
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW
(August 2015)
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015)
Stadthaussaal mit Solnhofer
Platten und Kassettenlichtdecke
Bauteil E, Kantine mit bauzeitlicher Wandvertäfelung und
Treppenbrüstung des Emporengeschosses
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW
(August 2015)
Foto: Stefanie Kliemt, LWL-DLBW (August 2015)
Im Lauf der Zeit fanden a m Stadthaus 1 immer wieder Umbauarbeiten
unterschiedlichen Ausmaßes statt. Bereits ab 1960 wurden an den Ladengeschäften
der Klemensstraße teilweise die Grundrisse, die Schaufenster samt den Eingängen
oder die Emporengeschosse verändert.
Um eine größere Bürgerfreundlichkeit zu erzielen, kam es 1990 vor allem im
Erdgeschoss des Bauteils D zu größeren Veränderungen: es wurde ein breiter
Durchgang zwischen Klemensstraße und Syndikatplatz geschaffen (sog.
Rathauspassage). Dafür wur de die Fassadenfläche zum Innenhof vollflächig
verglast, die Geschäfte an dieser Stelle verkleinert und ihre Schaufenster bis zur
Front des Gebäudes vorgezogen. Damit fielen der ursprünglich vorhandene
9
überdachte Gang, die Vitrinen und ein Ladengeschäft an der Heinrich -Brüning-
Straße fort. Die Geschäfte des Hochhauses wurden in ähnlicher Weise verändert.
Stattdessen wurde die Bürgerberatungsstelle mit neuem Zugang von der Heinrich -
Brüning-Straße her eingerichtet. Im ersten Obergeschoss wurden die vorhandene n
Raumstrukturen größtenteils entfernt, um einen großen Raum für das
Einwohnermeldeamt zu schaffen.
2004 wurde im ehem. Rechenzentrum (Erdgeschoss Bauteil A) eine Gastronomie
eingerichtet, was dazu führte, dass mehrere Fenster zur Klemensstraße hin auf
Bodentiefe vergrößert wurden und eine abgestufte Terrasse angelegt wurde. In dem
Zuge wurde auch der Haupteingang verändert und mit e iner Behindertenrampe
versehen.
In den Jahren 2006/07 kam es zu Sanierungsmaßnahmen an den Fassaden, die den
Austausch aller Fenster und Außentüren, eine Betonsanierung mit wärmetechnischer
Verbesserung, sowie die Erneuerung des Kupferdachrandes und der
Dachabdichtung einschlossen. Bei der Anbringung des Wärmeschutzes wurden extra
angefertigte Klinker in Anlehnung an die Vorgängersteine verwendet.
Im selben Jahr wurde die Küche im zehnten Obergescho ss des Hochhauses
zurückgebaut.
Des Weiteren kam es im Lauf e der Zeit aufgrund neuer Nutzungsanforderungen
sowie Sicherheitsbestimmungen immer wi eder zu kleineren Veränderungen . So
wurden z.B. der Paternoster im Hauptfoyer durch geschlossene Fahrstühle ersetzt
die Fahrstuhlöffnungen mit Natursteinplatten verkleidet oder das Standesamt in
seiner Gestaltung modernisiert. Die durch neue Verordnungen notwendig
gewordenen Feuerschutztüren wur den vor die bauzeitlichen Schwingtüren gesetzt,
um diese zu erhalten.
Die Umbaumaßnahmen an den Ladengeschäften der Klemensstraße und Heinrich -
Brüning-Straße si nd relativ tiefgreifend gewesen. S ie betreffen jedoch nur einen
Bruchteil des gesamten Komplex es, der in seiner Gesamtaussage dadurch nicht
beeinträchtigt wird . Die einzelnen grundlegenden Strukturen sind noch immer
ablesbar. Da die hohe gestalterische Qualität sowie die historische und
städtebauliche Bedeutung des Komplexes erkannt worden waren 12, wurde b ei den
Eingriffen der letzten Jahrzehnte in der Regel auf eine behutsame Anpassung an das
bauzeitliche Erscheinungsbild geachtet und entsprechend mit der Städtischen
Denkmalbehörde abgesprochen. Damit ist das Stadthaus 1 in Münster ein sehr gut
überlieferter Vertreter eines Verwaltungsbaus der Nachkriegszeit.
4. Denkmalwertbegründung
4.1. Bedeutung für die Stadt Münster
Das Stadthaus 1 in Münster ist bedeutend für die Stadt Münster und ihre Geschichte.
Der 1956-1961 errichtete Gebäudekomplex dokumentiert die Entwicklungsgeschichte
der städtischen Verwaltung und zeigt zugleich das Verständnis der Stadt Münster,
sich nach Ende des Zweiten Weltkriegs durch einen dominanten Neubau als
selbstbewusste Verwaltungsstadt zu präsentieren. Nachdem die Notwend igkeit eines
zentralen städtischen Verwaltungsgebäudes bereits wenige Jahre nach Kriegsende
erkannt wurde, dauerte es dennoch bis 1956 , bevor die Bauarbeiten begonnen
werden konnten, da die besondere Lage mitten in der Stadt, die Einbeziehung
12 Der Mitarbeiter der Städtischen Denkmalbehörde Michael Kappel legte 2012 eine Bewertung des
Stadthauses vor: Michael Kappel: Das neue Stadthaus 1957-61, unveröffentlichte Stellungnahme,
Städtische Denkmalbehörde Münster, Münster 2012
10
historischer Bauten und die Anordnung der Baukörper im Stadtgefüge die Planung
erschwerten.
In der Beauftragung Theodor Dierksmeiers mit der künstlerischen Oberleitung des
Projektes spiegelt sich auch bei dem bedeutendsten Gebäude der kommunalen
Selbstverwaltung die Beschäftigung von im Nationalsozialismus führenden
Architekten beim Wiederaufbau wider. Dierksmeier, der 1939 für den
Generalinspektor der Reichshauptstadt, Albert Speer, gearbeitet hatte, kehrt e nach
dem Krieg in seine Heimatstadt Münster zurück, wo unter seiner Leitung neben dem
Stadthaus 1 auch der Hauptbahnhof realisiert wurde. Dabei steht das Gebäude
selbst jedoch keineswegs in der Kontinuität einer Architektur des „Dritten Reichs“,
sondern zeigt mit seiner architektonischen Haltung, der städtebauliche n Gliederung
im Verhältnis zu Rathaus und Stadtweinhaus sowie den differenzierten Raum - und
Erschließungsformen im Innern, eine besondere Wertschätzung gegenüber der
Funktion der Verwaltung als Vermittlerin zwischen Rat und Bürgerschaft. Ebenso wie
der Wie deraufbau des Prinzipalmarkts bezeugt damit auch der Neubau der
Stadtverwaltung das in Münster unmittelbar nach Kriegsende von der Britischen
Militärregierung etablierte demokratisch verfasste Zusammenspiel zwischen den
politischen Gremien, der Verwaltung und der Bürgerschaft .
Damit ist das Stadthaus 1 ein bedeutendes bauliches Dokument des Wiederaufbaus
in Münster.
4.2. Gründe für das öffentliche Interesse an Erhaltung und Nutzung
4.2.1. Architekturhistorische Gründe
Für die Erhaltung und Nutzung des Stadthauses 1 in Münster liegen
wissenschaftliche, hier architekturhistorische Gründe vor. Das Stadthaus 1 ist ein
bedeutendes Zeugnis der Münsteraner Baugeschichte der Nachkriegszeit und ein
aufschlussreiches Beispiel für die neuen Verwaltungsgebäude in dieser Zeit.
Der gut überlieferte Gebäudekomplex stellt einen Vertreter des an der internationalen
Moderne orientierten Bauens dar, der in seiner Gestaltung dennoch Rücksicht auf
sein – wenn auch in großen Teilen wieder neu aufgebautes – historisches Umfeld
nimmt. Der Architekturhistoriker Martin Damus charakterisiert in seinem
Grundlagenwerk zu dieser Bauaufgabe, Rathausb auten, die traditionalistische
Materialien und Attribute in eine neue zeitgenössische Formensprache übersetzen
als Ausdruck der „Bewahrung von Tradition in einer dem Fortschritt verpflichteten
Gestaltung“13. So sind auch in Münster die Stahlbetonskelettkons truktion, der
Fassadenaufbau mit seinem Betonraster und die Fensterbänder ein deutliches
Zeichen der zeitgenössischen Architekturentwicklung, während das Zusammenspiel
von rötlichem Backstein mit gelblichem Sandstein eine Reminiszenz an traditionell in
Westfalen bzw. im Münsterland verwendete Baustoffe ist. Es wird zudem eine stark
aufgelockerte Baumasse erzielt, deren Schwerpunkt sich dem Rathaus
gegenüberliegend befindet, da die Geschosshöhe in Nähe des Prinzipalmarktes
niedrig gehalten wird und erst in Richtung des Hochhauses ansteigt. Aufgrund der
Anordnung der Baukörper um einen Hof wird außerdem ein großzügiger Abstand zu
der historischen Bebauung gewonnen, der dem Friedenssaal genug Wirkungsraum
gibt, aber gleichzeitig eine Verbindung zwischen Rathau s und Stadthaus schafft.
Über diesen Innenhof wird ein ruhiger Pol geschaffen, der im Gegensatz zum
betriebsamen Prinzipalmarkt steht. Des Weiteren erzeugen die beiden Höfe, die über
die auf Stützen gestellten Bauteile gut für die Öffentlichkeit erreichbar sind, eine
13 Damus 1988, 143
11
Offenheit und Durchlässigkeit, die auch das damal s neue Verständnis eines für den
Bürger geschaffenen transparenten Verwaltungsapparates widerspiegelt.
Diese moderne Entwurfshaltung setzt sich in Innern fort. Auch das zweigeschossige
Foyer, das sich zum Innenhof durch eine vollflächige Verglasung öffnet und
Sitzmöglichkeiten für den Bürger parallel zur Fensterfront bietet, dokumentiert die
neue Architekturauffassung. Anordnung und Gestaltung der Treppen im Fo yer, die
jede Symmetrie oder Ax ialität vermeiden, sind auf die über sie erschlossenen
Funktionen abgestimmt. Die breite und flache geradläufige Treppe führt zu der
offenen Galerie im 1. Obergeschoss, an der die Räume der Dezernenten angeo rdnet
sind. Gleichzeitig gelangt der Besucher über dies e Treppe zu dem besonders
hervorgehobenen Trakt des Oberbürgermeisters und des Stadtdirektors. Eine
weitere, halb gewendelte Treppe mit Brunnen vor dem Kopf der Galerie bildet den
Auftakt zum Trakt des Standesamtes im 2. Obergeschoss. Die große Wendeltrepp e
rechts vom Haupteingang, ursprünglich in Kombination mit einem „Pater Noster“ -
Aufzug, erschließt im Gegensatz dazu die publikumsintensiven Ämter in den weiteren
Obergeschossen. Diese differenzierte Erschließungsstruktur, die das Foyer v.a.
direkt mit den Räumen der Verwaltungsführung verbindet, dokumentiert die
wertschätzende Haltung gegenüber dem Bürger. Funktionale und gestalterische
Anordnung, Ausformung und Gliederung – insbesondere der Sonderräume Foyer,
Kantine und Stadthaussaal – bezeugen, dass die architektonische Konzeption und
Haltung bei aller gestalterischen Vermittlung zu den historischen Bezügen des
Umfelds funktional und gestalterisch klar der Nachkriegsmoderne verpflichtet ist. Die
in diesem Gebäude dokumentierte Entwurfshaltung kann als pr ägend für den
öffentlichen Verwaltungsbau der nachfolgenden Jahrzehnte bis heute gelten.
Obwohl durch die Stadtverwaltung gezielt ein Kompromiss zwischen Alt und Neu
angestrebt wurde, war der Neubau umstritten. Gerade der zwischen Stadtweinhaus
und Rathaus sichtbare Hochhausbau galt in der Öffentlichkeit als ein „wunder Punkt“
in der historischen Stadtansicht, zumal er das Rathaus um 8,50m überragt. Es muss
aber festgehalten werden, dass das Stadthaus 1 in seiner Höhenstaffelung,
Gebäudeaufteilung und Platzanordnung ein gut abgestimmter Baukomplex ist, dem
es gelingt, gestalterisch und baulich einen Bogen zum historischen Münster zu
schlagen. Die gemäßigte Gestaltung des Hochhauses und des gesamten
Stadthauskomplexes zeigt sich vor allem im Vergleich mit dem im selben Jahr
fertiggestellten Hochhausbau (1960/61) am Servatiiplatz . Das jenseits des
Altstadtrings gelegene Iduna -Haus orientiert sich mit seiner Vorhangfassade ganz
am Internationalen Stil und nimmt keine Rücksicht auf traditionelle Bauformen. In
diesem Zusammenhang ist auch die hohe Qualität der Fassadengestaltung des
Stadtauses 1 hervorzuheben, die mit der Verwendung vielfältiger Materialien
(Backstein, Werkstein, Kupfer und Glas) ein differenziertes, abe r stimmiges Bild
abliefern kann.
Der Stadtkern von Münster ist aufgrund der immensen Kriegszerstörungen bis heute
von der Architektur des Wiederaufbaus geprägt, wobei das Stadthaus 1 die Facette
eines größeren Spektrums darstellt. Während es auf der einen Seite
rekonstruierende und traditionell -konservative Bauten gibt, steht auf der anderen
Seite der moderne Neubau. Dabei nimmt das Stadthaus 1 eine vermittelnde Position
ein, das sich in seiner Konstruktionsweise der Moderne zuwendet, sich aber
gleichzeitig durch bestimmte Gestaltungselemente zurücknimmt und der historischen
Umgebung anpasst.
12
4.2.2. Städtebauliche Gründe
Das Stadthaus 1 in Münster nimmt eine räumlich wie inhaltlich herausgehobene
Stellung innerhalb des städtischen Gefüges ein. Die Lage mitten in der Stadt, die erst
nach längerer Diskussion bestimmt wurde, ergibt sich einmal aus der Funktion des
Gebäudes als zentraler Verwaltungsbau und zum anderen aus dem Standort des
kriegszerstörten historischen Stadthauses. Diese Zerstörung und der A briss weiterer,
ebenfalls vom Krieg betroffenen Gebäude, machten es möglich, dass das Stadthaus
1 ein vollkommen neues Platzbild hinter dem historischen Rathaus schaffen konnte,
das die historischen (tlw. rekonstruierten) Gebäude am Prinzipalmarkt gleichzeitig mit
einbezieht. So ist ein prägendes städtebauliches Ensemble entstanden, das durch
die Gebäudeanordnung um verschieden zugängliche Innenhöfe und durch die
Unterbringung von Geschäften und Gastronomie auch eine große innerstädtische
Aufenthaltsqualität erzielt.
Somit liegt die Erhaltung und Nutzung des Stadthauses 1 aufgrund seiner
städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Stadthaus 1 in Münster einen
bedeutenden funktionalen, gestalterischen und städtebaulichen Mittelpunkt der
Münsteraner Innenstadt darstellt und einen hohen Zeugniswert für die städtische
Nachkriegsgeschichte sowie die Architekturgeschichte besitzt.
Literaturauswahl
Gutschow – Pick 1983
Niels Gutschow – Gunnar Pick: Bauen in Münster (Münster 1983)
Gutschow – Stiemer 1980
Niels Gutschow – Regine Stiemer: Dokumentation Wiederaufbau Münster.
Materialsammlung (Münster 1980)
Kappel 2012
Michael Kappel: Das neue Stadthaus 1957-61, unveröffentlichte Stellungnahme, Städtische
Denkmalbehörde Münster, Münster 2012
Lammers 2015
Joseph Lammers: Nicht zu neu. Der Wiederaufbau der Stadt Münster 1945 bis um 1960, in:
Landschaftverband Westfalen-Lippe (Hg.), Eine neue Stadt entsteht. Planungskonzepte des
Wiederaufbaus in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 an ausgewählten Beispielen.
Dokumentation der Wiederaufbautagung in Paderborn 21.-22.3.2014 (Münster 2015) 25-43
Kreis – Nordmann 1979/80
Resi Kreis – Franz-Josef Nordmann: Alfred Hensen 1867-1931 (Münster 1979/80)
Anlage_1_V-0293-2016
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Az.: ak Münster, den 01.03.2016 Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG NRW Objekt: Stadthaus I, Klemensstraße 1-10, Heinrich-Brüning-Str. 3-8, Syndikatplatz 4,6 48143 Münster Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 DSchG NRW i. v. § 3 Abs. 1 Satz 3 DLVO Sehr geehrte Frau Voss, hiermit beantragen wir die Eintragung des o. g. Objekts in dem in der Anlage beschriebenen Umfang in die Denkmalliste (§ 3 DSchG), da es sich nach fachlicher Einschätzung um ein Denkmal handelt (§ 2 Abs. 1 DSchG NRW). Die Stellungnahme zum Denkmalwert ist als Anlage beigefügt. Wir bitten, uns eine Durchschrift des Eintragungsbescheides gem. § 3 Abs. 3 DSchG nebst Kopie der Denkmallisteneintragung innerhalb von drei Monaten zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen i. A. Dr. Anke Kuhrmann Bitte beachten Sie, dass dieses verwaltungsinterne Schreiben nicht ohne Zustimmung der LWL-DLBW an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden darf. Landschaftsverband Westfalen-Lippe · 48133 Münster Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung Städtische Denkmalbehörde Frau Marlies Voss Albersloher Weg 33 48155 Münster Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr Servicezeiten: Ansprechpartner: Dr. Anke Kuhrmann Tel.: 0251 591-4075 Fax: 0251 591-4025 E-Mail: anke.kuhrmann@lwl.org LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster Telefon: 0251 591-4036 · Internet: www.lwl.org Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf Bussteig B 2, Linien 1,5,6,15,16 bis Eisenbahnstraße Parken: LWL-Parkplätze Karlstraße Konto der LWL-Finanzabteilung WestLB AG Münster · BLZ 400 500 00 · Konto-Nr. 60 129 IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 · BIC: WELADEDD Anlage 1 zur Vorlage V/0293/2016
Berichtsvorlage
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V/0293/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Denkmalwert des Objekts Klemensstr. 10
Beratungsfolge
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
Bericht
03.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
11.05.2016 Rat Bericht
Bericht:
Vorbemerkungen
Diese Vorlage gibt wichtige ergänzende Info rmationen zur parallel laufenden Vorlage
V/0258/2016: Stadthaus 1 – Innensanierung.
Das Stadthaus 1 gilt seit vielen Jahren als denkmalwert. Eine Eintragung in die Denkmalliste
wurde bereits vor dem Umbau des Erdgeschosses entlang der Heinrich-Brüning-Straße erwogen,
seinerzeit jedoch zunächst zurückgestellt, weil die Auswirkungen der Umbaumaßnahmen auf die
Denkmalwürdigkeit im Innern nicht ausreichend einschätzbar waren. In der Zwischenzeit ist deut-
lich geworden, dass die damaligen baulichen Veränderungen (Ersatz des Paternoster -Aufzugs,
Stadthaus-Passage, Verglasung zum Innenhof) den Charakter des G ebäudes nicht gravierend
verändert haben. Daher wurde das Stadthaus 1 in den letzten 20 Jahren bei allen Baumaßna h-
men, u.a. bei den energetischen Maßnahmen an den Fassaden und beim Brandschutz, weiter
stets als Baudenkmal behandelt.
Aufgrund der gegebenen materiellen Denkmaleigenschaften fließen – wie bisher – die denkmal-
pflegerischen Belange auch bereits in die jetzige Sanierungsplanung ein. Dabei haben jeweils die
funktionalen, nutzungsspezifischen und wirtschaftlichen Anforderungen ein deutl iches Gewicht.
Auf keinen Fall werden grundsätzliche Festlegungen einseitig durch Denkmalbela nge motiviert
oder geprägt.
Dies gilt insbesondere für die vorgelegten Varianten zum Bürgerservicezentrum (BSZ). Sie unter-
scheiden sich in ihrer denkmalpflegerischen Bewertung, ausschlaggebend für die Gesamtbewe r-
tung sind aber der Nutzwert und die gesamtstädtischen Interessen. Auch Befürchtungen, durch
Vorlagen-Nr.:
V/0293/2016
Auskunft erteilt:
Frau Voss
Ruf:
492-6143
E-Mail:
Voss-Marlies@stadt-muenster.de
Datum:
20.04.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0293/2016
die Berücksichtigung von Den kmalbelangen sei mit relevanten Mehrkosten zu rechnen, sind –
nach der Kostenermittlung auf der Basis der derzeitigen Planung und ihrer Varianten – unbe-
gründet.
Aktuell anstehende Eintragung in die Denkmalliste
1. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat am 01.03.2016 den Antrag auf Eintragung des
Objekts Klemensstr. 10 (Stadthaus 1) in die Denkmalliste gestellt (Anlage 1).
2. Grundlage hierfür ist seine gutachterliche Stellungnahme zur Begründung des Denkma l-
werts gleichen Datums (Anlage 2).
3. Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Städtische Denkmalbehörde ist festzustellen, dass
das Gutachten den Denkmalwert sachlich, fachlich und rechtlich einwandfrei nachweist. D a-
mit ist das Objekt Stadthaus 1 nach § 3 D enkmalschutzgesetz NRW (DSchG) als Baudenk-
mal in die Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen.
Zu 1. Die Eintragung eines Objekts in die Denkmalliste erfolgt durch die Untere Denkmalbehö r-
de im Benehmen mit dem Landschaftsverband von Amts wegen oder auf Antrag des E i-
gentümers oder des Landschaftsverban des. Von diesem Antragsrecht hat der LWL nun
Gebrauch gemacht und der Stadt Münster mit Schreiben vom 01.03.2016 mitgeteilt, dass
das Stadthaus 1 nach seiner fachlichen Auffassung ein Baudenkmal ist, und die Eintr a-
gung des Objekts in die Denkmalliste der Stadt Münster beantragt (Anlage 1).
Dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ist im Zusammenhang mit der bundesweiten den k-
malkundlichen Erfassung von Verwaltungsbauten der 1950/60er Jahre zu sehen, mit der
die Landesdenkmalämter seit einigen Jahren befasst sin d und die nun weitgehend abg e-
schlossen ist. Die LWL -Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen hat so
bereits etliche andere – u.a. kommunale – Verwaltungsgebäude in ihrem Zuständigkeit s-
bereich als Baudenkmäler identifiziert. Nach längerer Entscheidungsfindung, während der
auch die am Gebäude in der Vergangenheit erfolgten Veränderungen ( insbes. Fassaden-
sanierung) gewürdigt wurden, hat sie sich nun auch zum Stadthaus 1 in Münster festg e-
legt.
Zu 2. Zu den Aufgaben des Landschaftsverbandes, die in § 22 Abs. 3 DSchG näher beschri e-
ben sind, gehört insbesondere die Erstattung von Gutachten in allen Angelegenheiten des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Vor diesem Hintergrund hat der LWL im So m-
mer 2015 das Stadthaus 1 auf seine mögliche Denkmaleigenschaft hin untersucht.
Nach wissenschaftlichen Kriterien, im Abgleich mit dem übrigen Bestand dieser Gebä u-
dekategorie und landes- und bundesweit gleichmäßig angelegten Bewertungsmaßstäben
ist der LWL zu der fachlichen Auffassung gelangt, dass das Stad thaus 1 ein Baudenkmal
ist. Diese fachliche Bewertung ist in der gutachterlichen Stellungnahme des LWL vom
01.03.2016 dokumentiert und begründet (Anlage 2).
Die Stellungnahme besteht aus vier Abschnitten und benennt den Denkmalumfang (Zif.
1.), beleuchtet den historischen Hintergrund der Planung (Zif. 2.), erläutert Aufbau, Ko n-
struktion und Ausstattung des Gebäudes im Sinne einer Baubeschreibung (Zif. 3.) und
gibt schließlich im letzten Teil die maßgebliche Begründung für den Denkmalwert (Zif. 4.).
Zu 3. Vor Eintragung eines Objekts in die Denkmalliste ist eine sorgfältige Aufklärung des
Sachverhalts geboten. Die Städtische Denkmalbehörde hat deshalb das vorliegende Gu t-
achten des LWL zunächst auf seine sachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den
bei der Stadt Münster vorliegenden Unterlagen und Informationen, u.a. der Dokumentat i-
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on Wiederaufbau, geprüft. Danach ist die Planungs - und Baugeschichte zutreffend und
sachgerecht ermittelt und dargestellt. Die Baubeschreibung ist richtig und vollständig.
Auch die in der Vergangenheit bereits erfolgten Veränderungen sind dabei zutreffend e r-
fasst.
Ferner hat die Städtische Denkmalbehörde die fachliche Bewertung, auf deren Grundlage
der LWL dem Stadthaus 1 Denkmalwert zuerkennt, sorgfältig geprüft, mit den re chtlichen
Vorgaben und mit vergleichbaren Denkmalwertbegründungen abgeglichen.
Die Kriterien, nach denen ein Gebäude zum Denkmal wird, sind im Denkmalschutzgesetz
benannt (§ 2): „ Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen,
an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Int e-
resse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte
und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits - und Produktionsverhältnisse sind
und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder
städtebauliche Gründe vorliegen.“
Das Gutachten arbeitet unter 4.1 und 4.2 beide Kriterien – die geschichtliche Bedeutung
und die Gründe für Erhalt und Nutzung – sorgfältig und fundiert ab. Die Bedeutung des
Stadthauses 1 für die Stadt Münster wird aus der Nachkriegsgeschichte der Stadt und
den Besonderheiten des Wiederaufbaus abgeleitet und nachvollziehbar dargelegt. Die für
Erhalt und Nutzung angeführten architekturgeschic htlichen, d.h. wissenschaftlichen, und
städtebaulichen Gründe ordnen den entsprechenden Charakter des Stadthauses 1 in die
Nachkriegsbaugeschichte und in den städtebaulichen Zusammenhang der Altstadt tre f-
fend und fachlich begründet ein.
Im Ergebnis ist da her festzustellen, dass die Einordnung und Bewertung des LWL nach
den anerkannten fachlichen und den im Gesetz sowie der dazu ergangenen Rechtspr e-
chung formulierten Grundsätzen und Maßstäben erfolgt und ausführlich begründet ist.
Das Gutachten des LWL weist den Denkmalwert des Stadthauses 1 sachlich und fachlich
einwandfrei nach. Damit handelt es sich bei dem Gebäude eindeutig um ein Denkmal.
Gem. § 3 DSchG folgt daraus, dass das Objekt Stadthaus 1 als Baudenkmal in die
Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen ist.
Hinweis zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten:
Der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG) ist klassisches Verwaltungshandeln. Da
bei Aufgaben des Denkmalschutzes weder durch Gesetz1, Ortssatzung2 oder die Zuständigkeits-
ordnung der Stadt Münster 3 etwas anderes bestimmt ist oder bestimmt werden kann , obliegt er
als solcher laut Zif. V. der Zuständigkeitsordnung dem Oberbürgermeister als laufendes Geschäft
1 Das DSchG weist zwar in §§ 20, 21 und 22 den Un teren Denkmalbehörden, also den Gemeinden, die
Zuständigkeit für den Vollzug des DSchG zu (Verbandskompetenz), enthält aber keine eindeutige Reg e-
lung der Zuständigkeitszuordnung innerhalb der Gemeinde (Organkompetenz).
2 Mit § 21 Abs . 1 der Hauptsatzung d er Stadt Münster werden den Bezirksvertretungen Zuständigkeiten
und Aufgaben übertragen, allerdings unter Nr. 14 nur diejenigen Angelegenheiten des Denkmalschutzes
und der Denkmalpflege bei Denkmälern, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Bezirk hinau sgeht.
3 Zif. 10.1.7 der Zuständigkeitsordnung weist die Beratung von Angelegenheiten der Stadtgestaltung und
Denkmalpflege dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zu. Entsche i-
dungszuständigkeit wird dem ASSVW unter Zif. 1 0.2.2 nur für überbezirklich relevante und gravierende
Veränderungen von Bau- und Bodendenkmälern gegeben. Hiermit sind also ausschließlich die Aufgaben
der Denkmal pflege – wie z.B. der Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG, bei
denen eine Interessenabwägung stattzufinden hat – angesprochen, nicht die des Denkmalschutzes.
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der Verwaltung. Seine Zuständigkeit für Aufgaben des Denkmal schutzes folgt zudem aus ihrem
Charakter der Gefahrenabwehr (§ 20 Abs. 3 DSchG). Die Denkmalbehörde ist hier Sonderord-
nungsbehörde, deren Funktion stets der Hauptverwaltungsbeamte wahrnimmt, in dessen Organi-
sationshoheit die Steuerung der Erledigung der Aufgaben liegt.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund handelt die Städtische Denkmalbehörde – insbesondere bei
Eintragungsverfahren als der wesentlichen Denkmalschutzmaßnahme – im Auftrag des Oberbür-
germeisters. Gem. § 3 Abs. 1 DSchG sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Ermessen
oder Abwägung sieht das Gesetz hier nicht vor 4. Dennoch wird in Einzelfällen im ASSVW beric h-
tet, etwa wenn Denkmalschutzfragen besondere Relevanz in Bebauungsplanverfahren oder –
wie im vorliegenden Fall – für die Stadt Münster als Eigentümerin haben.
Zu nennenswerten Veränderungen an Baudenkmälern im Rahmen der Denkmal pflege hingegen
werden, je nach Bedeutung des Denkmals, BV und/oder ASSVW anlassbezogen regelmäßig im
Zusammenhang mit der Vorstellung von Bauvorhaben oder stadtgestalterischen Entwürfen betei-
ligt.
Eine solche nennenswerte Veränderung stellen die mit der Vorlage V/0258/2016 parallel zu di e-
sem Bericht vorgelegten Umbauplanungen zum Bürgerservicezen trum im Stadthaus 1 dar. Die
Vorlage zur Innensanierung enthält daher bereits im Text und als Anlage die denkmalrechtliche
Stellungnahme zu den Varianten des BSZ, die auch gem. § 21 Abs. 4 DSchG mit dem LWL a b-
gestimmt ist. Die weitere reine Sanierungsplanung erfolgt voraussichtlich ohne relevante Eingriffe
in den Bestand; andernfalls wird darüber erneut berichtet.
I.V.
gez.
Hartwig Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Schreiben des LWL vom 01.03.2016
2. Gutachterliche Stellungnahme des LWL vom 01.03.2016
4 Denkmalschutz und Denkmalpflege entsprechen nach DSchG zwei Verfahrensstufen:
Die erste Stufe ist der Denkmalschutz, die Unterschutzstellung (§ 3, 4). Hierbei is t die Frage, ob ein G e-
bäude ein Denkmal ist oder nicht, eine denkmalfachliche Feststellung, die zuvor von der zuständigen
Denkmalbehörde im Benehmen mit den Landesdenkmalpflegeämtern, hier: LWL -Denkmalpflege, Lan d-
schafts- und Baukultur in Westfalen, auf Ba sis wissenschaftlicher Recherche und Analyse des Objekts
getroffen wird. Wirtschaftliche Überl egungen und Interessen des Eigentümers spielen auf dieser ersten
Stufe noch keine Rolle.
Auf der zweiten Stufe, im Erlaubnisverfahren (§ 9), wird über die Denkma lpflege – also den weiteren U m-
gang mit dem Denkmal, entschieden. Hierbei sind die Eigentümerinteressen von deutlichem Belang. Sie
sind bei allen denkmalpflegerischen Entscheidungen sorgfältig zu berücksichtigen und gegenüber den
denkmalfachlichen Anforderungen abzuwägen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (9)
- Klemensstraße 1
- Heinrich-Brüning-Straße 3
- Eisenbahnstraße
- Syndikatplatz 4
- Servatiiplatz
- Albersloher Weg 33
- Freiherr-vom-Stein-Platz 1
- Prinzipalmarkt 15
- Karlstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0293/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37