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V/0290/2023

Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein I zur Stabilisierung des Angebots der städtischen Kindertageseinrichtungen

Vorlagen 11.05.2023

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

6164 Zeichen

Anlage A zur V/0290/2023 
Kurzüberblick 
Auf das die gesamte Kita-Landschaft betreffende Problem des Fachkräftemangels gibt die Vorla-
ge V/0207/2023 eine erste Antwort. Mit der nun vorliegenden Vorlage werden Maßnahmen spezi-
ell für die 29 Kindertageseinrichtungen des Trägers Stadt Münster zur Entscheidung vorgelegt 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Grundsätzlich gilt es, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel zu entwickeln, der bundesweit 
ein Problem darstellt und nicht nur die Kindertagesbetreuung, sondern auch viele andere Bran-
chen betrifft. 
 
Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits in Angriff genommen. Trotzdem ergibt sich der dringende 
Bedarf, das System der Kindertagesbetreuung zu stabilisieren, um sowohl Kindern die notwendi-
gen Bildungschancen zu gewährleisten als auch für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf. 
 
Insbesondere mit der sukzessiven Umwandlung von 45-Stunden-Plätzen in 35-Stunden-Plätze 
soll zumindest eine verlässliche Kernbetreuungszeit sichergestellt werden. (45-Stunden-Plätze 
werden zukünftig nur noch an Kinder vergeben, die die in der Vorlage definierten Kriterien erfül-
len.) 
 
Die Einrichtung unbefristeter Inklusionsstellen, die außerdem nicht mehr zur Deckung eines per-
sonellen Fehlbedarfs in der Einrichtung herangezogen werden, sorgt für mehr Attraktivität und 
personelle Ressource in diesem wichtigen Arbeitsfeld. 
 
Ferner entlastet die Vertretungsregelung für die Hauswirtschaftskräfte das pädagogische Perso-
nal. 
 
 
Maßnahme zur Absicherung des Rechtsanspruchs auf Betreuung, Bildung und Erziehung in 
einer Kindertageseinrichtung durch die Einführung von drei stabilisierenden organisationsbe-
zogenen Aspekten für die städtischen Kindertageseinrichtungen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
Zu. 1: Werden – wenn auch sukzessive – 45-Stunden- in 35-Stunden-Plätze umgewandelt, redu-
ziert sich der im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelte Anteil des Landes an den Betriebskosten 
um rd. 1,29 Mio. € (davon 2024: 430.000 €; 2025: 860.000 €; 2026: 1.290.000 €). Dieser Effekt 
stellt sich bezogen auf ein Kitajahr aufgrund der im Gesetz vorgesehenen, sogenannten Pla-
nungsgarantie erst mit der Verzögerung zum jeweils nächsten Kitajahr ein. Das bedeutet, dass 
eine Reduzierung der Landeseinnahmen frühestens zum 01.08.2024 erfolgt. Außerdem reduzieren 
sich bei der Vereinbarung von Verträgen mit reduzierter Öffnungszeit die Elternbeiträge (2023:

50.000 €; 2024: 100.000 €; 2025: 200.000 €; 2026: 300.000 €).  
Durch den Eintrag von befristeten Sperrvermerken im Stellenplan werden Personalaufwendungen 
reduziert (2024: bis zu 6,38 Stellenanteile; 2025: bis zu 12,51 Stellenanteile und 2026: bis zu 12,69 
Stellenanteile). Dadurch entstehen Minderaufwendungen von rd. 430.000 € im Jahr 2024, 860.000 
€ im Jahr 2025 und 890.000 € in 2026. Darüber hinaus können nach einer personellen Stabilisie-
rungsphase weitere Plätze für Kinder in den 35-Stunden-Gruppen geschaffen werden. Dadurch 
werden dann weitere Elternbeiträge eingenommen, die die o. g. Reduzierung bei den Beiträgen 
auffangen. 
Wird das Kernzeitenmodell nicht umgesetzt, entstehen der Stadt Münster ebenfalls Ertragsminde-
rungen in ähnlicher Höhe, da der Fachkräftemangel dazu führt, dass freiwerdende Plätze in städti-
schen Kitas gar nicht besetzt werden können, wenn die gesetzlich vorgegebene Mindestpersonal-
stunden unterschritten werden und damit die Aufsichtspflicht der zu betreuenden Kinder nicht mehr 
erfüllt werden kann. Für diese Plätze erhält die Stadt dann auch keine Zuschüsse des Landes und 
keine Beiträge durch die Eltern, die aktuell im Haushalt eingeplant sind. Durch die Einführung ei-
nes Kernzeitenmodells wird zudem die Notwendigkeit für die Erstattung von Elternbeiträgen auf-
grund von Betreuungs-einschränkungen in städtischen Kitas reduziert, was in Konsequenzen wei-
tere Mindererträge verhindert. 
Zu 2: Durch diese Maßnahme entstehen im Rahmen der Haushaltsplanung keine zusätzlichen 
Personalkosten. 
Zu 3.: Durch den erweiterten Einsatz der Alltagshelfer*innen bei der Mittagsverpflegung entstehen 
Personalkosten von rd. 87.000 € pro Jahr, die über das Budget für die Transferaufwendungen fi-
nanziert werden. 
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden mehrheitlich kompen-
siert bzw. in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024 ff. erfolgt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ist für Kinder 
ab einem Jahr vollständig pflichtig. Die in der Vorlage benannten Maßnahmen zur Stabilisierung 
der städtischen Kindertageseinrichtungen sind erforderlich, um die städtischen Kindertagesein-
richtungen zu stabilisieren und somit die Betreuungsplätze für die Kinder und ihre Eltern wieder 
verlässlicher zu machen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, das Betreuungssystem zu stabilisieren und für 
die Nutzer*innen verlässlich zu machen. Dies wirkt sich letztendlich positiv auf die Themen 
Gleichstellung (Vereinbarkeit von Familie und Beruf), Demografie sowie Bildungsgerechtigkeit 
aus. 
Die Einrichtung unbefristeter Inklusionsstellen sind ein wichtiger Schritt für die Kontinuität bei der 
Bildung, Betreuung und Erziehung von inklusiven Kindern und stellt damit auch einen Beitrag zur 
Umsetzung des § 1 Abs. 3, Nr. 2 SGB VIII dar.

Beschlussvorlage

26419 Zeichen

V/0290/2023 
V/0290/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein I 
zur Stabilisierung des Angebots der städtischen Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
II. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Stabilisierung des Betriebs der städtischen Kindertageseinrichtungen werden 45-Stunden-
Plätze unter Beibehaltung des weitaus größten T eils der aktuellen Personalressource gemäß 
Rahmenvereinbarung und unter den nachfolgend beschriebenen Maßgaben in 35-Stunden-
Plätze umgewandelt („Kernzeitenmodell“). 45-Stunden-Plätze werden ab Beschlussfassung 
nur noch an Kinder, die die in dieser V orlage definierten Kriterien erfüllen, vergeben. Diese 
Maßnahme gilt befristet für drei Jahre; d. h. bis zum Ablauf des Kitajahres 2025/2026. Über 
eine Fortsetzung wird Anfang 2026 im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2027 ff. 
entschieden. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Inklusion in den städtischen Kitas durch einen Grundstock 
von in den Einrichtungen fest verankerten Personalressourcen (35 V ollzeitstellen) für 
Inklusionskräfte abgesichert wird. Die Einrichtung der notwendigen Planstellen wird zum 
Stellenplan 2024 angemeldet. 
 
3. Um die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in den städtischen Kitas ohne zusätzliche Belastung 
für das pädagogische Personal zu gewährleisten, wird für die Alltagshelfer*innen die 
Möglichkeit zur kurzfristigen Stundenaufstockung geschaffen. Eventuell notwendige 
Änderungen des städtischen Stellenplans werden für 2024 vorgelegt. 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
29.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Heintze 
Telefon: 492-5845 
HeintzeO@stadt-
muenster.de

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V/0290/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2024 
2025 
2026 
87.165.700  
 87.406.350  
 88.147.760 
Landeszuschüs-
se zu den Be-
triebskosten 
HHAnsatz: 
2024: 87.595.700  
2025: 88.266.350  
2026: 89.437.760 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2023 
2024 
2025 
2026ff 
12.387.000 
14.337.000   
 14.237.000   
 14.137.000  
Elternbeiträge  
HHAnsatz: 
2023: 12.437.000 
2024: 14.437.000 
2025: 14.437.000 
2026: 14.437.000 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 
2025 
2026 
35.277.260 
34.887.350 
35.616.230 
HHAnsatz: 
2024: 35.707.260 
2025: 35.747.350 
2026: 36.506.230 
Zeile  15 Transferaufwendungen 2023 
2024 
2025 
2026 
136.073.630 
137.048.490 
137.934.120 
138.928.190 
HHAnsatz: 
(siehe Spalte 
Betrag) 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden mehrheitlich kompensiert 
bzw. in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird 
zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kom-
menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat sich in den letzten Sitzungen wiederholt mit dem Fachkräftemangel in 
Münsters Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen beschäftigt (siehe u.a. die Vorlage 
„Fachkräftemangel in Münsters Kitas und Offenen Ganztagsschulen – aktuelle Situation und träger-
übergreifende, stadtweite Handlungsoptionen“ V/0393/2022). Mit dieser Vorlage sollen die spezifische 
Situation der Stadt Münster als Träger von eigenen Kindertageseinrichtungen aufgegriffen und erste 
Lösungsansätze aufgezeigt werden. 
 
In den 29 städtischen Kindertageseinrichtungen werden durch 600 Mitarbeiter*innen (430 sozialpä-
dagogische Fachkräfte bzw. Ergänzungskräfte, 70 Auszubildende sowie Hauswirtschaftskräfte und 
Alltagshelfer*innen) 2.300 Kinder im Alter von einem bis zum sechsten Lebensjahr betreut. Die Teil-
zeitquote beim pädagogischen Personal liegt derzeit bei ca. 40 Prozent. 
 
Die Personallage in den städtischen Kitas stellt sich als kritisch dar. Ein Blick auf die aktuelle Auswer-
tung weist derzeit 42 nicht besetzte Stellen sowie 7 absehbar vakante Stellen aus. Alleine die monat-
lichen Zugänge über das reguläre Einstellungsverfahren reichen derzeit nicht aus, um die Abgänge 
von Mitarbeitenden voll auszugleichen.

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V/0290/2023 
Dies in Verbindung mit Langzeiterkrankungen, dem Krankenstand sowie zusätzlichen Personalbedar-
fen für Kinder mit (drohender) Behinderung führt dazu, dass die gesetzlich erforderliche Mindestbe-
setzung in den Einrichtungen z.T. nicht mehr eingehalten werden kann. Ist dies der Fall, gehen die 
städtischen Kindertageseinrichtungen nach einem festgelegten Stufenplan vor. Dieser sieht je nach 
vorhandener Personalressource Leistungseinschränkungen und -kürzungen vor. Neben tagesaktuel-
len Einschränkungen werden daher in acht Kitas zum Kita-Jahr 2023/2024 weniger Kinder als nach 
der Rahmenstruktur vorgesehen aufgenommen. Des Weiteren hatten zum Ende des Kita-Jahres 
2022/2023 zwei Kitas die Öffnungszeiten reduziert und in einer Kita wurden tageweise im rollierenden 
Verfahren einzelne Gruppen geschlossen. Selbst personell gut aufgestellte Kitas geraten bei perso-
nellen Veränderungen immer häufiger ins Schlingern.  
 
Neben dem aktuellen Personalmangel gibt es noch weitere Faktoren, die die Organisation von ganz-
tags betriebenen Einrichtungen erschweren. Seit Jahren ist die Abnahme der Anzahl der Vollzeittäti-
gen unter den Mitarbeitenden zu beobachten. Auch wenn die Gründe hierfür vielfältig und aus der 
individuellen Perspektive gut nachvollziehbar sind, erschwert die hohe Anzahl an Teilzeitkräften mit 
größtenteils eingeschränkter zeitlicher Flexibilität die Organisation eines Ganztagsbetriebs erheblich. 
 
Eine weitere Ursache ist auch in der im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehenen Personalausstat-
tung zu finden. Die Personalausstattung reicht letztendlich nicht aus, um die vorgesehene Leistung 
trotz Urlaub, Erkrankung usw. angemessen und stabil erbringen zu können. Auch machen die drei 
festgelegten Betreuungsumfänge (25, 35 und 45 Wochenstunden) das System sehr unflexibel und 
verhindern so Lösungen von Betreuungsumfängen, die zwischen diesen drei Stufen liegen und damit 
den Bedarfen von Eltern eher entsprechen und einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen. 
 
Die andauernde Anforderung zur Aufrechterhaltung des Betriebs unter den gegebenen Umständen 
laugt die Mitarbeiter*innen über die Zeit aus und destabilisiert diese persönlich sowie letztendlich 
auch die Betreuungseinrichtungen.  
 
Leidtragende dieser Entwicklung sind die Kinder und deren Eltern. 
 
Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die Stadt Münster für die städtischen Kitas gezielt Strate-
gien erarbeitet, die an unterschiedlichen Punkten ansetzen. Die ergriffenen Maßnahmen werden nicht 
kurzfristig, sondern zeitlich verzögert greifen. Sie haben aber gemeinsam das Potential, die Lage zu 
stabilisieren und weitere Negativentwicklungen zu verhindern. Unter anderem sind hier folgende 
Punkte zu benennen: 
 
• Entwicklung einer Imagekampagne für die städtischen Kitas (geplanter Start Oktober 2023) 
• Optimierung des Onboardingprozesses 
• Unbefristete Einstellungen  
• Modellprojekt zur Gewinnung von 10 spanischen Fachkräften 
• Modellprojekt zur Rekrutierung von 10 Personen aus dem Personenkreis1 nach § 10 Abs. 4 Per-
sonalverordnung insbesondere für den Bereich der Begleitung von Kindern mit (drohender) Behin-
derung 
• Einstellung von Studierenden entsprechend der Personalverordnung als Ergänzungskräfte 
• Vertiefte Begleitung der angestrebten ca. 100 Auszubildenden (dass sich die Nachwuchsarbeit 
lohnt, wird daran deutlich, dass zum 1. August 17 Fachkraftstellen mit dann fertigen Auszubilden-
den besetzt werden konnten) 
• Betriebliche Gesundheitsförderung in Zusammenarbeit mit der AOK 
• Regelmäßige Supervisionsangebote für die Einrichtungsteams 
                                                 
1 Hierbei handelt es sich um Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiothera-
peutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen , kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbil-
dung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft.

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Weitere notwendige Maßnahmen 
 
Neben den o.g. Maßnahmen sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die städtischen Kindertages-
einrichtungen zu stabilisieren. Ziel ist es, den Kindern und ihren Eltern eine Betreuungssicherheit zu 
gewährleisten sowie die Betreuungsqualität abzusichern. Hierzu sollen die Mitarbeiter*innen entlastet 
werden, um so ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. 
 
Der Baustein I bezieht sich auf drei organisationale Aspekte: 
 
• Sukzessive Umwandlung eines großen Teils der 45-Stundenplätze in 35-Stundenplätze, unter Bei-
behaltung des weitaus größten Teils der aktuellen Personalressource – „Kernzeitenmodell“ (zu-
nächst befristetes dreijähriges Modellprojekt) 
• Installierung unbefristeter Stellen für Inklusionskräfte in den betreffenden Einrichtungen. Diese 
Fachkräfte sollen i.d.R. nicht mehr im Vertretungsfall für andere Aufgaben eingesetzt werden. 
• Die Tätigkeit von Hauswirtschaftskräften wird bei deren Ausfall direkt von Alltagshelferinnen und 
Alltagshelfern übernommen. Hierfür wird die Möglichkeit der sofortigen Stundenaufstockung bei 
den Alltagshelferinnen und Alltagshelfern geschaffen. 
 
2.1 Sukzessive Umwandlung eines großen Teils der 45-Stundenplätze in 35-Stundenplätze, 
unter Beibehaltung des weitaus größten Teils der aktuellen Personalressource – „Kern-
zeitenmodell“ 
 
In der aktuellen Situation steht der Fachkräftemangel dem Bedarf von Familien nach einer gesicher-
ten Betreuung ihrer Kinder entgegen. Immer wieder kann die vereinbarte Betreuungsleistung nicht 
aufrechterhalten werden. Jedoch ist eine verlässliche Betreuung Voraussetzung für erste institutionel-
le, frühkindliche Bildung sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Diskussion melden 
Eltern vielfach zurück, dass ihnen in der aktuellen Notsituation eine verlässliche, wenn auch vom zeit-
lichen Umfang her reduzierte Betreuung wichtiger sei als eine vollumfängliche Betreuung, die aber 
wegen Personalmangels häufig und vor allem kurzfristig ausfällt. 
 
Um die Einrichtungen zu stabilisieren und somit die Betreuung sicherzustellen, soll ein von der Stadt 
Bonn entwickeltes Konzept, das dort ab August 2023 in den kommunalen Kitas umgesetzt wird, in 
den städtischen Kindertageseinrichtungen etabliert werden. Hiernach werden alle freiwerdenden 45-
Stunden-Plätze in 35-Stunden-Plätze umgewandelt. Durch die Komprimierung der Betreuung auf 
Kernbetreuungszeiten wird die Gefahr reduziert, die personelle Mindestbesetzung zu unterschreiten 
und so das Betreuungsangebot kurzfristig einschränken zu müssen, da die aktuelle Personalres-
source weitgehend beibehalten wird. Durch die hierdurch in dieser Betreuungszeit entstehende Per-
sonalstundenverdichtung können Personalschwankungen besser ausgeglichen und auch der Einsatz 
von Teilzeitkräften in dieser verkürzten Betreuungszeit besser organisiert werden. So werden mehr 
Betreuungssicherheit und für Eltern mehr Planungssicherheit erreicht. Diese Maßnahme ist erst ein-
mal auf drei Jahre begrenzt. Über eine Fortsetzung wird Anfang 2026 im Zusammenhang mit der 
Haushaltsplanung 2027 ff. entschieden. Auch sollen die Ergebnisse der geplanten Revision des KiBiz 
in 2024 in die weiteren Planungen mit einbezogen werden. 
 
Da die Platzvergabe für das kommende Kita-Jahr 2023/24 bereits erfolgt ist, kann regulär mit der 
Umwandlung der frei werdenden Plätze erst mit dem Kita-Jahr 2024/2025 begonnen werden. Um 
diesen Veränderungsprozess zu beschleunigen, sollen alle Eltern, die einen Vertrag für ihr Kind in 
einer städtischen Kita mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden abgeschlossen haben, vom Träger 
Stadt Münster angeschrieben und gebeten werden, soweit es ihnen möglich ist, freiwillig auf 35 Stun-
den zu reduzieren. Ergänzend zum Schreiben sollen sie vor Ort auch durch die Kita-Leitungen ange-
sprochen werden. 
 
Es ist beabsichtigt, dass alle umgewandelten Plätze mit 35 Stunden in der durchgehenden Blocköff-
nungszeit mit sieben Betreuungsstunden pro Tag angeboten werden. Die Effekte zur Stabilisierung 
der Einrichtungen sind umso größer, wenn mit der Betreuungszeit auch die Öffnungszeit reduziert

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V/0290/2023 
wird, wenn also keine Randzeitenbetreuung abgedeckt werden muss. Das heißt., dass für die betref-
fenden Plätze die (künftige) maximale Betreuungszeit von täglich sieben Stunden mit der Öffnungs-
zeit gleichgesetzt wird, vergleichbar mit dem Bonner Modell (Bsp.: 07:30 bis 14:30 Uhr oder 08:00 bis 
15:00 Uhr). Der Zeitkorridor kann von den Kitas bedarfsabhängig festgelegt werden. 
 
Das Kernzeitenmodell soll allerdings nicht für alle Kinder gelten. Es gibt Gründe, warum – insbeson-
dere zum Wohl der Kinder – ausnahmsweise eine längere Betreuungszeit in der Kita dringend gebo-
ten ist. In folgenden Fällen sollte auch künftig weiterhin eine Betreuung von bis zu 45 Stunden mög-
lich sein: 
 
- Kinderschutzangelegenheiten  
- Familien mit persönlicher Notlage (z.B. Ausfall der wesentlichen Betreu-
ungsperson durch Tod oder Erkrankung)   
- Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, die aufgrund ihres Berufs ei-
nen Bedarf über 35 Wochenstunden hinaus nachweisen können 
 
Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund dieser Kriterien ungefähr ein Drittel der 45-Stunden-
Plätze erhalten bleibt.  
 
In den Gruppen, die entsprechend des Kernzeitenmodells organisiert werden, wird die Anzahl der 
Kinder laut Rahmenstruktur nicht erhöht, auch wenn dies in bestimmten Fällen möglich wäre. So kön-
nen in Gruppen in der Gruppenform III b bei einer 35-Stunden-Betreuung in der Summe fünf Kinder 
mehr aufgenommen werden als bei einer 45-Stunden-Betreuung. Die Anzahl der Betreuungsplätze 
soll jedoch zunächst nicht verändert werden, um den Stabilisierungseffekt für das vorhandene Perso-
nal und die Verlässlichkeit der Betreuung für die Eltern nicht zu schmälern. 
 
In der folgenden Tabelle können die Plätze in städtischen Kitas laut aktueller Rahmenstruktur für das 
Kita-Jahr 23/24 entnommen werden: 
 
  G I G II G III Summe Prozent 
25 Wochenstunden  15 4 5 24   1 
35 Wochenstunden 232 83 470 785 34 
45 Wochenstunden 456 228 790 1474 65 
 
Die Einführung eines zunächst für drei Jahre befristeten Kernzeitenmodells hat auch finanzielle Kon-
sequenzen:  
 
Werden – wenn auch sukzessive – 45-Stunden- in 35-Stunden-Plätze umgewandelt, reduziert sich 
der im KiBizgeregelte Anteil des Landes an den Betriebskosten um rd. 1,29 Mio. € (davon 2024: 
430.000 €; 2025: 860.000 €; 2026: 1.290.000 €). Dieser Effekt stellt sich bezogen auf ein Kita-Jahr 
aufgrund der im Gesetz vorgesehenen, sogenannten Planungsgarantie erst mit der Verzögerung zum 
jeweils nächsten Kita-Jahr ein. Das bedeutet, dass eine Reduzierung der Landeseinnahmen frühes-
tens zum 01.08.2024 erfolgt. Außerdem reduzieren sich bei der Vereinbarung von Verträgen mit re-
duzierter Öffnungszeit die Elternbeiträge (2023: 50.000 €; 2024: 100.000 €; 2025: 200.000 €; 2026: 
300.000 €).  
 
Durch den Eintrag von befristeten Sperrvermerken im Stellenplan werden Personalaufwendungen 
reduziert (2024: bis zu 6,38 Stellenanteile; 2025: bis zu 12,51 Stellenanteile und 2026: bis zu 12,69 
Stellenanteile). Dadurch entstehen Minderaufwendungen von rd. 430.000 € im Jahr 2024, 860.000 € 
im Jahr 2025 und 890.000 € in 2026. Darüber hinaus können nach einer personellen Stabilisierungs-
phase weitere Plätze für Kinder in den 35-Stunden-Gruppen geschaffen werden. Dadurch werden 
dann weitere Elternbeiträge eingenommen, die die o. g. Reduzierung bei den Beiträgen auffangen.

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V/0290/2023 
Wird das Kernzeitenmodell nicht umgesetzt, entstehen der Stadt Münster ebenfalls Ertragsminderun-
gen in ähnlicher Höhe, da der Fachkräftemangel dazu führt, dass freiwerdende Plätze in städtischen 
Kitas gar nicht besetzt werden können, wenn die gesetzlich vorgegebene Mindestpersonalstunden 
unterschritten werden und damit die Aufsichtspflicht der zu betreuenden Kinder nicht mehr erfüllt wer-
den kann. Für diese Plätze erhält die Stadt dann auch keine Zuschüsse des Landes und keine Bei-
träge durch die Eltern, die aktuell im Haushalt eingeplant sind. Durch die Einführung eines Kern-
zeitenmodells wird zudem die Notwendigkeit für die Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Be-
treuungseinschränkungen in städtischen Kitas reduziert, was in Konsequenzen weitere Mindererträge 
verhindert.  
 
2.2 Absicherung der Inklusion in den städtischen Kitas durch die Einrichtung eines Grund-
stocks von in den Einrichtungen fest verankerten Personalressourcen (35 Vollzeitstellen) 
für Inklusionskräfte 
 
Die Absicherung der Inklusion in den städtischen Kitas soll durch einen Grundstock von 35 in den 
Einrichtungen fest verankerter, unbefristeter Stellen für Inklusionskräfte erfolgen. Diese Fachkräfte 
sollen i.d.R. nicht mehr im Vertretungsfall für andere Aufgaben eingesetzt werden. Die Einrichtung der 
notwendigen Planstellen wird zum Stellenplan 2024 angemeldet. 
 
Die Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung ist ein zentrales Thema in den städtischen 
Kindertageseinrichtungen und wird zukünftig weiter an Bedeutung zunehmen. Die Veränderung der 
rechtlichen Rahmenbedingungen wirkt sich schon jetzt auf die Arbeit in den Einrichtungen aus.  
Bis zum Jahr 2026 sollen die heilpädagogischen Plätze in den heilpädagogischen Einrichtungen in 
Münster kontinuierlich reduziert werden. Kinder mit und ohne heilpädagogischen Förderbedarf wer-
den dann auf die Regelkindertageseinrichtungen aufgeteilt bzw. dort direkt aufgenommen.  
 
Derzeit werden 138 Kinder mit einer (drohenden) Behinderung in den städtischen Kindertageseinrich-
tungen betreut. Diese Anzahl ist in den letzten Jahren kontinuierlich um jährlich ca. 22 Kinder gestie-
gen. Durch die schrittweise Umsetzung der Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die An-
zahl der zu betreuenden Kinder mit einer (drohenden) Behinderung in den Regelkitas weiter zuneh-
men. 
 
Grundsätzlich werden Kinder mit einer (drohenden) Behinderung durch zusätzlich bereitgestellte In-
klusionskräfte betreut, die durch den LWL anteilig finanziert werden.2 Diese Inklusionskräfte werden 
derzeit jedoch nur befristet eingestellt. Aus Sicht der Bewerber*innen sind diese Stellen wenig attrak-
tiv. Daher ist es besonders schwierig, gerade diese Stellen zu besetzen. 
 
Um die Förderung der Kinder mit einer (drohenden) Behinderung zu sichern, werden daher seit ge-
raumer Zeit Bestandskräfte, die eigentlich für die personelle Mindestbesetzung eingestellt sind, für die 
Arbeit im Inklusionsbereich eingesetzt. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass die personelle Mindest-
besetzung – gerade in den kritischen Kitas – immer weiter unterschritten wird und sich negativ auf 
das Durchhaltevermögen des Bestandspersonals auswirkt. In anderen Fällen werden vorhandene 
Inklusionskräfte zur Absicherung der Mindestbesetzung in den Gruppen eingesetzt. Sie werden dann 
den Anforderungen der Betreuung der Kinder mit einer (drohenden) Behinderung nicht gerecht. Das 
hat negative Auswirkungen für die Kinder und führt zu einer Überforderung bei den Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern (siehe auch weiter unten). 
 
Aus diesem Grund benötigt es ein sicheres Personalmodell, um die adäquate Betreuung und Förde-
                                                 
2 Anmerkung: Derzeit gibt es grundsätzlich zwei Optionen, den Belangen der Kinder mit einer (drohenden) Be-
hinderung zu entsprechen. Es können Zusatzkräfte eingestellt werden, oder die gesamte Einrichtung führt bei 
jedem Kinde mit einer (drohenden) Behinderung eine Gruppenstärkeabsenkung durch. Auch hier können Zu-
satzkräfte im geringerem Umfang eingesetzt werden.  Eine Mischform ist derzeit nicht möglich. Werden zukünf-
tig im Rahmen der Umsetzung des BTHG heilpädagogische Kinder in Regelkitas aufgenommen, dann ist nur 
eine Gruppenstärkeabsenkung möglich. Die folgende Darstellung bezieht sich auf die Variante der Bes chäfti-
gung von Zusatzkräften ohne Gruppenstärkeabsenkung.

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rung der Kinder mit (drohender) Behinderung zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann nicht dauerhaft 
aus der Ressource des Mindestpersonals heraus geleistet werden.  
 
Aktuell werden 138 Kinder mit (drohender) Behinderung betreut. Dies entspricht einem Bedarf an 
Fachkräften von 43 Stellen (der durchschnittliche Bedarf in den letzten drei Jahren lag bei 35 Stellen). 
Um die Bestandskräfte dauerhaft zu entlasten, sollen nun für jede Kita mit entsprechendem Bedarf 
unbefristete Inklusionsstellen geschaffen werden. Der Stellenumfang der Inklusionskräfte soll sich an 
dem derzeitigen Betreuungsvolumen orientieren, da die Anzahl dieser Kinder in den letzten Jahren 
kontinuierlich gestiegen ist. 
 
Beispiel: Die städtische Kita X hat in den letzten vier Jahren durchschnittlich fünf Kinder mit (drohen-
der) Behinderung betreut. Dies entspricht 57 zusätzlichen Inklusionsstunden und somit 1,46 Stellen. 
Diese 1,46 Stellen werden nun unbefristet besetzt und an der Kita angedockt, um das Bestandsper-
sonal zu entlasten und die Attraktivität des Arbeitsfeldes grundlegend zu steigern. 
 
Es sollen insbesondere auch Kinder in Kitas hiervon profitieren, die durchschnittlich eine sehr hohe 
Anzahl an Kindern mit (drohender) Behinderung betreuen. Beispielsweise betreute die städtische Kita 
Y in den letzten vier Jahren 12,8 Kinder, die städtische Kita Z 16,5 Kinder mit (drohender) Behinde-
rung. 
 
Es wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass die entsprechenden Versorgungszahlen in den Kitas 
perspektivisch sinken werden. Sollte dies doch der Fall sein, können diese Kräfte notfalls auf vakante 
Fachkraftstellen versetzt werden. 
 
Aufgrund des Fachkräftemangels wurden die Inklusionskräfte immer wieder zur Absicherung der Min-
destbesetzung in den Gruppen eingesetzt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass sie aufgrund der vielfälti-
gen Aufgaben so schnell in eine Überforderungssituation geraten und keiner Seite mehr wirklich ge-
recht werden können. Im Sinne der Kinder mit (drohender) Behinderung ist es nicht angezeigt, die 
Inklusionskräfte außerhalb ihres Aufgabenbereichs einzusetzen. Daher sollen diese Fachkräfte  in der 
Regel während der Anwesenheit der Kinder mit (drohender) Behinderung nicht mehr beim Personal-
ausfall zur Absicherung der Mindestbesetzung eingesetzt werden. 
 
2.3 Die Tätigkeit von Hauswirtschaftskräften wird bei deren Ausfall direkt von Alltagshelferin-
nen und Alltagshelfern übernommen. Hierfür wird die Möglichkeit der sofortigen Stunden-
aufstockung bei den Alltagshelferinnen und Alltagshelfern geschaffen. 
 
Eine weitere Stellschraube zur Entlastung der pädagogischen Mitarbeiter*innen in den städtischen 
Kitas kann der erweiterte Einsatz der Alltagshelfer*innen bei Bedarf in der Mittagsverpflegung sein. 
Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Mittagessen werden üblicherweise von Hauswirtschafts-
kräften erledigt. Wenn diese ausfallen, z.B. krankheitsbedingt oder bei Erkrankung des Kindes, müs-
sen bisher pädagogische Kräfte einspringen, die insoweit nicht mehr für den Kinderdienst zur Verfü-
gung stehen. In der Praxis ergibt sich daraus bei kürzeren oder erst recht bei längeren Ausfallzeiten 
eine erhebliche Belastung, die gerade in Zeiten fehlender Fachkräfte vermieden werden sollte. 
 
Die Entlastung soll durch Mehrarbeit der Alltagshelfer*innen über die derzeit vom Land finanzierten 
16,9 Stunden je Kita pro Woche hinaus erfolgen. Durch diese Regelung ist im Einzelfall eine sponta-
ne Reaktion auf den durch Krankheit oder andere Gründe bedingten Ausfall einer Hauswirtschafts-
kraft möglich, ohne dass eine pädagogische Kraft, die zur Deckung der Mindestbesetzung in den 
Gruppen eingesetzt ist, Sonderaufgaben in der Küche übernehmen muss. Hierzu ist es notwendig, 
dass die Alltagshelfer*innen eine Hygieneschulung nach § 42 IfSG beim Gesundheitsamt der Stadt 
Münster absolvieren. 
 
Durch den erweiterten Einsatz der Alltagshelfer*innen bei der Mittagsverpflegung entstehen Perso-
nalkosten von rd. 87.000 € pro Jahr, die über das Budget für die Transferaufwendungen finanziert 
werden. Eventuell notwendige Änderungen des städtischen Stellenplans werden für 2024 vorgelegt.

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Fazit 
 
Die Vorlage macht deutlich, dass es bei der Betrachtung der Situation der Kindertageseinrichtungen 
in Münster auch darum gehen muss, das bestehende System zu stabilisieren. Dies wird an der ge-
schilderten Situation des städtischen Trägers aktuell sichtbar. Daher werden zur Stabilisierung der 
kommunalen Einrichtungen über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus drei organisationale As-
pekte als Beschlussvorschlag benannt. 
 
Das Kernzeitenmodell stellt – auch wenn es in den nächsten Jahren erst sukzessive greifen wird – 
das wesentliche Instrument dar, um das System der städtischen Kindertageseinrichtungen zu stabili-
sieren. Diese Maßnahme ist erst einmal auf drei Jahre begrenzt. Über eine Fortsetzung wird Anfang 
2026 im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2027 ff. entschieden. Mit den weiteren Maßnah-
men wird die dringende Aufgabe der Inklusion in den Kitas abgesichert sowie in der intensiven Phase 
der Mittagsverpflegung eine bedarfsgerechte Entlastung geschaffen. 
 
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden jährlich u.a. mit Blick auf die Entwicklung der personel-
len Besetzung und die Betreuung vor Ort beobachtet. Mit den Kita-Leitungen wird diesbezüglich ein 
enger Austausch stattfinden. Je nach Entwicklung können die Maßnahmen in den nächsten Jahren 
angepasst werden. 
 
Über diese Beschlusspunkte hinaus werden zurzeit weitere Schritte geprüft, die als Baustein II zur 
Stabilisierung des Angebots der städtischen Kindertageseinrichtungen demnächst in einer weiteren 
Vorlage dargestellt werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (5)

31.10.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 27.1 Vorberatung
Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 35.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0290/2023
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2023
Erstellt
08.05.2023 10:30