V/0290/2023
Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein I zur Stabilisierung des Angebots der städtischen Kindertageseinrichtungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
6164 Zeichen
Anlage A zur V/0290/2023 Kurzüberblick Auf das die gesamte Kita-Landschaft betreffende Problem des Fachkräftemangels gibt die Vorla- ge V/0207/2023 eine erste Antwort. Mit der nun vorliegenden Vorlage werden Maßnahmen spezi- ell für die 29 Kindertageseinrichtungen des Trägers Stadt Münster zur Entscheidung vorgelegt Ziele/Teilziele/Zielerreichung Grundsätzlich gilt es, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel zu entwickeln, der bundesweit ein Problem darstellt und nicht nur die Kindertagesbetreuung, sondern auch viele andere Bran- chen betrifft. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits in Angriff genommen. Trotzdem ergibt sich der dringende Bedarf, das System der Kindertagesbetreuung zu stabilisieren, um sowohl Kindern die notwendi- gen Bildungschancen zu gewährleisten als auch für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Be- ruf. Insbesondere mit der sukzessiven Umwandlung von 45-Stunden-Plätzen in 35-Stunden-Plätze soll zumindest eine verlässliche Kernbetreuungszeit sichergestellt werden. (45-Stunden-Plätze werden zukünftig nur noch an Kinder vergeben, die die in der Vorlage definierten Kriterien erfül- len.) Die Einrichtung unbefristeter Inklusionsstellen, die außerdem nicht mehr zur Deckung eines per- sonellen Fehlbedarfs in der Einrichtung herangezogen werden, sorgt für mehr Attraktivität und personelle Ressource in diesem wichtigen Arbeitsfeld. Ferner entlastet die Vertretungsregelung für die Hauswirtschaftskräfte das pädagogische Perso- nal. Maßnahme zur Absicherung des Rechtsanspruchs auf Betreuung, Bildung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung durch die Einführung von drei stabilisierenden organisationsbe- zogenen Aspekten für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Zu. 1: Werden – wenn auch sukzessive – 45-Stunden- in 35-Stunden-Plätze umgewandelt, redu- ziert sich der im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelte Anteil des Landes an den Betriebskosten um rd. 1,29 Mio. € (davon 2024: 430.000 €; 2025: 860.000 €; 2026: 1.290.000 €). Dieser Effekt stellt sich bezogen auf ein Kitajahr aufgrund der im Gesetz vorgesehenen, sogenannten Pla- nungsgarantie erst mit der Verzögerung zum jeweils nächsten Kitajahr ein. Das bedeutet, dass eine Reduzierung der Landeseinnahmen frühestens zum 01.08.2024 erfolgt. Außerdem reduzieren sich bei der Vereinbarung von Verträgen mit reduzierter Öffnungszeit die Elternbeiträge (2023: 50.000 €; 2024: 100.000 €; 2025: 200.000 €; 2026: 300.000 €). Durch den Eintrag von befristeten Sperrvermerken im Stellenplan werden Personalaufwendungen reduziert (2024: bis zu 6,38 Stellenanteile; 2025: bis zu 12,51 Stellenanteile und 2026: bis zu 12,69 Stellenanteile). Dadurch entstehen Minderaufwendungen von rd. 430.000 € im Jahr 2024, 860.000 € im Jahr 2025 und 890.000 € in 2026. Darüber hinaus können nach einer personellen Stabilisie- rungsphase weitere Plätze für Kinder in den 35-Stunden-Gruppen geschaffen werden. Dadurch werden dann weitere Elternbeiträge eingenommen, die die o. g. Reduzierung bei den Beiträgen auffangen. Wird das Kernzeitenmodell nicht umgesetzt, entstehen der Stadt Münster ebenfalls Ertragsminde- rungen in ähnlicher Höhe, da der Fachkräftemangel dazu führt, dass freiwerdende Plätze in städti- schen Kitas gar nicht besetzt werden können, wenn die gesetzlich vorgegebene Mindestpersonal- stunden unterschritten werden und damit die Aufsichtspflicht der zu betreuenden Kinder nicht mehr erfüllt werden kann. Für diese Plätze erhält die Stadt dann auch keine Zuschüsse des Landes und keine Beiträge durch die Eltern, die aktuell im Haushalt eingeplant sind. Durch die Einführung ei- nes Kernzeitenmodells wird zudem die Notwendigkeit für die Erstattung von Elternbeiträgen auf- grund von Betreuungs-einschränkungen in städtischen Kitas reduziert, was in Konsequenzen wei- tere Mindererträge verhindert. Zu 2: Durch diese Maßnahme entstehen im Rahmen der Haushaltsplanung keine zusätzlichen Personalkosten. Zu 3.: Durch den erweiterten Einsatz der Alltagshelfer*innen bei der Mittagsverpflegung entstehen Personalkosten von rd. 87.000 € pro Jahr, die über das Budget für die Transferaufwendungen fi- nanziert werden. Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden mehrheitlich kompen- siert bzw. in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024 ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ist für Kinder ab einem Jahr vollständig pflichtig. Die in der Vorlage benannten Maßnahmen zur Stabilisierung der städtischen Kindertageseinrichtungen sind erforderlich, um die städtischen Kindertagesein- richtungen zu stabilisieren und somit die Betreuungsplätze für die Kinder und ihre Eltern wieder verlässlicher zu machen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, das Betreuungssystem zu stabilisieren und für die Nutzer*innen verlässlich zu machen. Dies wirkt sich letztendlich positiv auf die Themen Gleichstellung (Vereinbarkeit von Familie und Beruf), Demografie sowie Bildungsgerechtigkeit aus. Die Einrichtung unbefristeter Inklusionsstellen sind ein wichtiger Schritt für die Kontinuität bei der Bildung, Betreuung und Erziehung von inklusiven Kindern und stellt damit auch einen Beitrag zur Umsetzung des § 1 Abs. 3, Nr. 2 SGB VIII dar.
Beschlussvorlage
26419 Zeichen
V/0290/2023
V/0290/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein I
zur Stabilisierung des Angebots der städtischen Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
II. Sachentscheidung:
1. Zur Stabilisierung des Betriebs der städtischen Kindertageseinrichtungen werden 45-Stunden-
Plätze unter Beibehaltung des weitaus größten T eils der aktuellen Personalressource gemäß
Rahmenvereinbarung und unter den nachfolgend beschriebenen Maßgaben in 35-Stunden-
Plätze umgewandelt („Kernzeitenmodell“). 45-Stunden-Plätze werden ab Beschlussfassung
nur noch an Kinder, die die in dieser V orlage definierten Kriterien erfüllen, vergeben. Diese
Maßnahme gilt befristet für drei Jahre; d. h. bis zum Ablauf des Kitajahres 2025/2026. Über
eine Fortsetzung wird Anfang 2026 im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2027 ff.
entschieden.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Inklusion in den städtischen Kitas durch einen Grundstock
von in den Einrichtungen fest verankerten Personalressourcen (35 V ollzeitstellen) für
Inklusionskräfte abgesichert wird. Die Einrichtung der notwendigen Planstellen wird zum
Stellenplan 2024 angemeldet.
3. Um die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in den städtischen Kitas ohne zusätzliche Belastung
für das pädagogische Personal zu gewährleisten, wird für die Alltagshelfer*innen die
Möglichkeit zur kurzfristigen Stundenaufstockung geschaffen. Eventuell notwendige
Änderungen des städtischen Stellenplans werden für 2024 vorgelegt.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
29.08.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Heintze
Telefon: 492-5845
HeintzeO@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0290/2023
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2024
2025
2026
87.165.700
87.406.350
88.147.760
Landeszuschüs-
se zu den Be-
triebskosten
HHAnsatz:
2024: 87.595.700
2025: 88.266.350
2026: 89.437.760
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte
2023
2024
2025
2026ff
12.387.000
14.337.000
14.237.000
14.137.000
Elternbeiträge
HHAnsatz:
2023: 12.437.000
2024: 14.437.000
2025: 14.437.000
2026: 14.437.000
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024
2025
2026
35.277.260
34.887.350
35.616.230
HHAnsatz:
2024: 35.707.260
2025: 35.747.350
2026: 36.506.230
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023
2024
2025
2026
136.073.630
137.048.490
137.934.120
138.928.190
HHAnsatz:
(siehe Spalte
Betrag)
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden mehrheitlich kompensiert
bzw. in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird
zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kom-
menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2024 ff. erfolgt.
Begründung:
1. Ausgangslage
Der Rat der Stadt Münster hat sich in den letzten Sitzungen wiederholt mit dem Fachkräftemangel in
Münsters Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen beschäftigt (siehe u.a. die Vorlage
„Fachkräftemangel in Münsters Kitas und Offenen Ganztagsschulen – aktuelle Situation und träger-
übergreifende, stadtweite Handlungsoptionen“ V/0393/2022). Mit dieser Vorlage sollen die spezifische
Situation der Stadt Münster als Träger von eigenen Kindertageseinrichtungen aufgegriffen und erste
Lösungsansätze aufgezeigt werden.
In den 29 städtischen Kindertageseinrichtungen werden durch 600 Mitarbeiter*innen (430 sozialpä-
dagogische Fachkräfte bzw. Ergänzungskräfte, 70 Auszubildende sowie Hauswirtschaftskräfte und
Alltagshelfer*innen) 2.300 Kinder im Alter von einem bis zum sechsten Lebensjahr betreut. Die Teil-
zeitquote beim pädagogischen Personal liegt derzeit bei ca. 40 Prozent.
Die Personallage in den städtischen Kitas stellt sich als kritisch dar. Ein Blick auf die aktuelle Auswer-
tung weist derzeit 42 nicht besetzte Stellen sowie 7 absehbar vakante Stellen aus. Alleine die monat-
lichen Zugänge über das reguläre Einstellungsverfahren reichen derzeit nicht aus, um die Abgänge
von Mitarbeitenden voll auszugleichen.
- 3 -
V/0290/2023
Dies in Verbindung mit Langzeiterkrankungen, dem Krankenstand sowie zusätzlichen Personalbedar-
fen für Kinder mit (drohender) Behinderung führt dazu, dass die gesetzlich erforderliche Mindestbe-
setzung in den Einrichtungen z.T. nicht mehr eingehalten werden kann. Ist dies der Fall, gehen die
städtischen Kindertageseinrichtungen nach einem festgelegten Stufenplan vor. Dieser sieht je nach
vorhandener Personalressource Leistungseinschränkungen und -kürzungen vor. Neben tagesaktuel-
len Einschränkungen werden daher in acht Kitas zum Kita-Jahr 2023/2024 weniger Kinder als nach
der Rahmenstruktur vorgesehen aufgenommen. Des Weiteren hatten zum Ende des Kita-Jahres
2022/2023 zwei Kitas die Öffnungszeiten reduziert und in einer Kita wurden tageweise im rollierenden
Verfahren einzelne Gruppen geschlossen. Selbst personell gut aufgestellte Kitas geraten bei perso-
nellen Veränderungen immer häufiger ins Schlingern.
Neben dem aktuellen Personalmangel gibt es noch weitere Faktoren, die die Organisation von ganz-
tags betriebenen Einrichtungen erschweren. Seit Jahren ist die Abnahme der Anzahl der Vollzeittäti-
gen unter den Mitarbeitenden zu beobachten. Auch wenn die Gründe hierfür vielfältig und aus der
individuellen Perspektive gut nachvollziehbar sind, erschwert die hohe Anzahl an Teilzeitkräften mit
größtenteils eingeschränkter zeitlicher Flexibilität die Organisation eines Ganztagsbetriebs erheblich.
Eine weitere Ursache ist auch in der im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehenen Personalausstat-
tung zu finden. Die Personalausstattung reicht letztendlich nicht aus, um die vorgesehene Leistung
trotz Urlaub, Erkrankung usw. angemessen und stabil erbringen zu können. Auch machen die drei
festgelegten Betreuungsumfänge (25, 35 und 45 Wochenstunden) das System sehr unflexibel und
verhindern so Lösungen von Betreuungsumfängen, die zwischen diesen drei Stufen liegen und damit
den Bedarfen von Eltern eher entsprechen und einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen.
Die andauernde Anforderung zur Aufrechterhaltung des Betriebs unter den gegebenen Umständen
laugt die Mitarbeiter*innen über die Zeit aus und destabilisiert diese persönlich sowie letztendlich
auch die Betreuungseinrichtungen.
Leidtragende dieser Entwicklung sind die Kinder und deren Eltern.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die Stadt Münster für die städtischen Kitas gezielt Strate-
gien erarbeitet, die an unterschiedlichen Punkten ansetzen. Die ergriffenen Maßnahmen werden nicht
kurzfristig, sondern zeitlich verzögert greifen. Sie haben aber gemeinsam das Potential, die Lage zu
stabilisieren und weitere Negativentwicklungen zu verhindern. Unter anderem sind hier folgende
Punkte zu benennen:
• Entwicklung einer Imagekampagne für die städtischen Kitas (geplanter Start Oktober 2023)
• Optimierung des Onboardingprozesses
• Unbefristete Einstellungen
• Modellprojekt zur Gewinnung von 10 spanischen Fachkräften
• Modellprojekt zur Rekrutierung von 10 Personen aus dem Personenkreis1 nach § 10 Abs. 4 Per-
sonalverordnung insbesondere für den Bereich der Begleitung von Kindern mit (drohender) Behin-
derung
• Einstellung von Studierenden entsprechend der Personalverordnung als Ergänzungskräfte
• Vertiefte Begleitung der angestrebten ca. 100 Auszubildenden (dass sich die Nachwuchsarbeit
lohnt, wird daran deutlich, dass zum 1. August 17 Fachkraftstellen mit dann fertigen Auszubilden-
den besetzt werden konnten)
• Betriebliche Gesundheitsförderung in Zusammenarbeit mit der AOK
• Regelmäßige Supervisionsangebote für die Einrichtungsteams
1 Hierbei handelt es sich um Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiothera-
peutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen , kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbil-
dung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft.
- 4 -
V/0290/2023
Weitere notwendige Maßnahmen
Neben den o.g. Maßnahmen sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die städtischen Kindertages-
einrichtungen zu stabilisieren. Ziel ist es, den Kindern und ihren Eltern eine Betreuungssicherheit zu
gewährleisten sowie die Betreuungsqualität abzusichern. Hierzu sollen die Mitarbeiter*innen entlastet
werden, um so ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Der Baustein I bezieht sich auf drei organisationale Aspekte:
• Sukzessive Umwandlung eines großen Teils der 45-Stundenplätze in 35-Stundenplätze, unter Bei-
behaltung des weitaus größten Teils der aktuellen Personalressource – „Kernzeitenmodell“ (zu-
nächst befristetes dreijähriges Modellprojekt)
• Installierung unbefristeter Stellen für Inklusionskräfte in den betreffenden Einrichtungen. Diese
Fachkräfte sollen i.d.R. nicht mehr im Vertretungsfall für andere Aufgaben eingesetzt werden.
• Die Tätigkeit von Hauswirtschaftskräften wird bei deren Ausfall direkt von Alltagshelferinnen und
Alltagshelfern übernommen. Hierfür wird die Möglichkeit der sofortigen Stundenaufstockung bei
den Alltagshelferinnen und Alltagshelfern geschaffen.
2.1 Sukzessive Umwandlung eines großen Teils der 45-Stundenplätze in 35-Stundenplätze,
unter Beibehaltung des weitaus größten Teils der aktuellen Personalressource – „Kern-
zeitenmodell“
In der aktuellen Situation steht der Fachkräftemangel dem Bedarf von Familien nach einer gesicher-
ten Betreuung ihrer Kinder entgegen. Immer wieder kann die vereinbarte Betreuungsleistung nicht
aufrechterhalten werden. Jedoch ist eine verlässliche Betreuung Voraussetzung für erste institutionel-
le, frühkindliche Bildung sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Diskussion melden
Eltern vielfach zurück, dass ihnen in der aktuellen Notsituation eine verlässliche, wenn auch vom zeit-
lichen Umfang her reduzierte Betreuung wichtiger sei als eine vollumfängliche Betreuung, die aber
wegen Personalmangels häufig und vor allem kurzfristig ausfällt.
Um die Einrichtungen zu stabilisieren und somit die Betreuung sicherzustellen, soll ein von der Stadt
Bonn entwickeltes Konzept, das dort ab August 2023 in den kommunalen Kitas umgesetzt wird, in
den städtischen Kindertageseinrichtungen etabliert werden. Hiernach werden alle freiwerdenden 45-
Stunden-Plätze in 35-Stunden-Plätze umgewandelt. Durch die Komprimierung der Betreuung auf
Kernbetreuungszeiten wird die Gefahr reduziert, die personelle Mindestbesetzung zu unterschreiten
und so das Betreuungsangebot kurzfristig einschränken zu müssen, da die aktuelle Personalres-
source weitgehend beibehalten wird. Durch die hierdurch in dieser Betreuungszeit entstehende Per-
sonalstundenverdichtung können Personalschwankungen besser ausgeglichen und auch der Einsatz
von Teilzeitkräften in dieser verkürzten Betreuungszeit besser organisiert werden. So werden mehr
Betreuungssicherheit und für Eltern mehr Planungssicherheit erreicht. Diese Maßnahme ist erst ein-
mal auf drei Jahre begrenzt. Über eine Fortsetzung wird Anfang 2026 im Zusammenhang mit der
Haushaltsplanung 2027 ff. entschieden. Auch sollen die Ergebnisse der geplanten Revision des KiBiz
in 2024 in die weiteren Planungen mit einbezogen werden.
Da die Platzvergabe für das kommende Kita-Jahr 2023/24 bereits erfolgt ist, kann regulär mit der
Umwandlung der frei werdenden Plätze erst mit dem Kita-Jahr 2024/2025 begonnen werden. Um
diesen Veränderungsprozess zu beschleunigen, sollen alle Eltern, die einen Vertrag für ihr Kind in
einer städtischen Kita mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden abgeschlossen haben, vom Träger
Stadt Münster angeschrieben und gebeten werden, soweit es ihnen möglich ist, freiwillig auf 35 Stun-
den zu reduzieren. Ergänzend zum Schreiben sollen sie vor Ort auch durch die Kita-Leitungen ange-
sprochen werden.
Es ist beabsichtigt, dass alle umgewandelten Plätze mit 35 Stunden in der durchgehenden Blocköff-
nungszeit mit sieben Betreuungsstunden pro Tag angeboten werden. Die Effekte zur Stabilisierung
der Einrichtungen sind umso größer, wenn mit der Betreuungszeit auch die Öffnungszeit reduziert
- 5 -
V/0290/2023
wird, wenn also keine Randzeitenbetreuung abgedeckt werden muss. Das heißt., dass für die betref-
fenden Plätze die (künftige) maximale Betreuungszeit von täglich sieben Stunden mit der Öffnungs-
zeit gleichgesetzt wird, vergleichbar mit dem Bonner Modell (Bsp.: 07:30 bis 14:30 Uhr oder 08:00 bis
15:00 Uhr). Der Zeitkorridor kann von den Kitas bedarfsabhängig festgelegt werden.
Das Kernzeitenmodell soll allerdings nicht für alle Kinder gelten. Es gibt Gründe, warum – insbeson-
dere zum Wohl der Kinder – ausnahmsweise eine längere Betreuungszeit in der Kita dringend gebo-
ten ist. In folgenden Fällen sollte auch künftig weiterhin eine Betreuung von bis zu 45 Stunden mög-
lich sein:
- Kinderschutzangelegenheiten
- Familien mit persönlicher Notlage (z.B. Ausfall der wesentlichen Betreu-
ungsperson durch Tod oder Erkrankung)
- Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, die aufgrund ihres Berufs ei-
nen Bedarf über 35 Wochenstunden hinaus nachweisen können
Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund dieser Kriterien ungefähr ein Drittel der 45-Stunden-
Plätze erhalten bleibt.
In den Gruppen, die entsprechend des Kernzeitenmodells organisiert werden, wird die Anzahl der
Kinder laut Rahmenstruktur nicht erhöht, auch wenn dies in bestimmten Fällen möglich wäre. So kön-
nen in Gruppen in der Gruppenform III b bei einer 35-Stunden-Betreuung in der Summe fünf Kinder
mehr aufgenommen werden als bei einer 45-Stunden-Betreuung. Die Anzahl der Betreuungsplätze
soll jedoch zunächst nicht verändert werden, um den Stabilisierungseffekt für das vorhandene Perso-
nal und die Verlässlichkeit der Betreuung für die Eltern nicht zu schmälern.
In der folgenden Tabelle können die Plätze in städtischen Kitas laut aktueller Rahmenstruktur für das
Kita-Jahr 23/24 entnommen werden:
G I G II G III Summe Prozent
25 Wochenstunden 15 4 5 24 1
35 Wochenstunden 232 83 470 785 34
45 Wochenstunden 456 228 790 1474 65
Die Einführung eines zunächst für drei Jahre befristeten Kernzeitenmodells hat auch finanzielle Kon-
sequenzen:
Werden – wenn auch sukzessive – 45-Stunden- in 35-Stunden-Plätze umgewandelt, reduziert sich
der im KiBizgeregelte Anteil des Landes an den Betriebskosten um rd. 1,29 Mio. € (davon 2024:
430.000 €; 2025: 860.000 €; 2026: 1.290.000 €). Dieser Effekt stellt sich bezogen auf ein Kita-Jahr
aufgrund der im Gesetz vorgesehenen, sogenannten Planungsgarantie erst mit der Verzögerung zum
jeweils nächsten Kita-Jahr ein. Das bedeutet, dass eine Reduzierung der Landeseinnahmen frühes-
tens zum 01.08.2024 erfolgt. Außerdem reduzieren sich bei der Vereinbarung von Verträgen mit re-
duzierter Öffnungszeit die Elternbeiträge (2023: 50.000 €; 2024: 100.000 €; 2025: 200.000 €; 2026:
300.000 €).
Durch den Eintrag von befristeten Sperrvermerken im Stellenplan werden Personalaufwendungen
reduziert (2024: bis zu 6,38 Stellenanteile; 2025: bis zu 12,51 Stellenanteile und 2026: bis zu 12,69
Stellenanteile). Dadurch entstehen Minderaufwendungen von rd. 430.000 € im Jahr 2024, 860.000 €
im Jahr 2025 und 890.000 € in 2026. Darüber hinaus können nach einer personellen Stabilisierungs-
phase weitere Plätze für Kinder in den 35-Stunden-Gruppen geschaffen werden. Dadurch werden
dann weitere Elternbeiträge eingenommen, die die o. g. Reduzierung bei den Beiträgen auffangen.
- 6 -
V/0290/2023
Wird das Kernzeitenmodell nicht umgesetzt, entstehen der Stadt Münster ebenfalls Ertragsminderun-
gen in ähnlicher Höhe, da der Fachkräftemangel dazu führt, dass freiwerdende Plätze in städtischen
Kitas gar nicht besetzt werden können, wenn die gesetzlich vorgegebene Mindestpersonalstunden
unterschritten werden und damit die Aufsichtspflicht der zu betreuenden Kinder nicht mehr erfüllt wer-
den kann. Für diese Plätze erhält die Stadt dann auch keine Zuschüsse des Landes und keine Bei-
träge durch die Eltern, die aktuell im Haushalt eingeplant sind. Durch die Einführung eines Kern-
zeitenmodells wird zudem die Notwendigkeit für die Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Be-
treuungseinschränkungen in städtischen Kitas reduziert, was in Konsequenzen weitere Mindererträge
verhindert.
2.2 Absicherung der Inklusion in den städtischen Kitas durch die Einrichtung eines Grund-
stocks von in den Einrichtungen fest verankerten Personalressourcen (35 Vollzeitstellen)
für Inklusionskräfte
Die Absicherung der Inklusion in den städtischen Kitas soll durch einen Grundstock von 35 in den
Einrichtungen fest verankerter, unbefristeter Stellen für Inklusionskräfte erfolgen. Diese Fachkräfte
sollen i.d.R. nicht mehr im Vertretungsfall für andere Aufgaben eingesetzt werden. Die Einrichtung der
notwendigen Planstellen wird zum Stellenplan 2024 angemeldet.
Die Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung ist ein zentrales Thema in den städtischen
Kindertageseinrichtungen und wird zukünftig weiter an Bedeutung zunehmen. Die Veränderung der
rechtlichen Rahmenbedingungen wirkt sich schon jetzt auf die Arbeit in den Einrichtungen aus.
Bis zum Jahr 2026 sollen die heilpädagogischen Plätze in den heilpädagogischen Einrichtungen in
Münster kontinuierlich reduziert werden. Kinder mit und ohne heilpädagogischen Förderbedarf wer-
den dann auf die Regelkindertageseinrichtungen aufgeteilt bzw. dort direkt aufgenommen.
Derzeit werden 138 Kinder mit einer (drohenden) Behinderung in den städtischen Kindertageseinrich-
tungen betreut. Diese Anzahl ist in den letzten Jahren kontinuierlich um jährlich ca. 22 Kinder gestie-
gen. Durch die schrittweise Umsetzung der Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die An-
zahl der zu betreuenden Kinder mit einer (drohenden) Behinderung in den Regelkitas weiter zuneh-
men.
Grundsätzlich werden Kinder mit einer (drohenden) Behinderung durch zusätzlich bereitgestellte In-
klusionskräfte betreut, die durch den LWL anteilig finanziert werden.2 Diese Inklusionskräfte werden
derzeit jedoch nur befristet eingestellt. Aus Sicht der Bewerber*innen sind diese Stellen wenig attrak-
tiv. Daher ist es besonders schwierig, gerade diese Stellen zu besetzen.
Um die Förderung der Kinder mit einer (drohenden) Behinderung zu sichern, werden daher seit ge-
raumer Zeit Bestandskräfte, die eigentlich für die personelle Mindestbesetzung eingestellt sind, für die
Arbeit im Inklusionsbereich eingesetzt. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass die personelle Mindest-
besetzung – gerade in den kritischen Kitas – immer weiter unterschritten wird und sich negativ auf
das Durchhaltevermögen des Bestandspersonals auswirkt. In anderen Fällen werden vorhandene
Inklusionskräfte zur Absicherung der Mindestbesetzung in den Gruppen eingesetzt. Sie werden dann
den Anforderungen der Betreuung der Kinder mit einer (drohenden) Behinderung nicht gerecht. Das
hat negative Auswirkungen für die Kinder und führt zu einer Überforderung bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern (siehe auch weiter unten).
Aus diesem Grund benötigt es ein sicheres Personalmodell, um die adäquate Betreuung und Förde-
2 Anmerkung: Derzeit gibt es grundsätzlich zwei Optionen, den Belangen der Kinder mit einer (drohenden) Be-
hinderung zu entsprechen. Es können Zusatzkräfte eingestellt werden, oder die gesamte Einrichtung führt bei
jedem Kinde mit einer (drohenden) Behinderung eine Gruppenstärkeabsenkung durch. Auch hier können Zu-
satzkräfte im geringerem Umfang eingesetzt werden. Eine Mischform ist derzeit nicht möglich. Werden zukünf-
tig im Rahmen der Umsetzung des BTHG heilpädagogische Kinder in Regelkitas aufgenommen, dann ist nur
eine Gruppenstärkeabsenkung möglich. Die folgende Darstellung bezieht sich auf die Variante der Bes chäfti-
gung von Zusatzkräften ohne Gruppenstärkeabsenkung.
- 7 -
V/0290/2023
rung der Kinder mit (drohender) Behinderung zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann nicht dauerhaft
aus der Ressource des Mindestpersonals heraus geleistet werden.
Aktuell werden 138 Kinder mit (drohender) Behinderung betreut. Dies entspricht einem Bedarf an
Fachkräften von 43 Stellen (der durchschnittliche Bedarf in den letzten drei Jahren lag bei 35 Stellen).
Um die Bestandskräfte dauerhaft zu entlasten, sollen nun für jede Kita mit entsprechendem Bedarf
unbefristete Inklusionsstellen geschaffen werden. Der Stellenumfang der Inklusionskräfte soll sich an
dem derzeitigen Betreuungsvolumen orientieren, da die Anzahl dieser Kinder in den letzten Jahren
kontinuierlich gestiegen ist.
Beispiel: Die städtische Kita X hat in den letzten vier Jahren durchschnittlich fünf Kinder mit (drohen-
der) Behinderung betreut. Dies entspricht 57 zusätzlichen Inklusionsstunden und somit 1,46 Stellen.
Diese 1,46 Stellen werden nun unbefristet besetzt und an der Kita angedockt, um das Bestandsper-
sonal zu entlasten und die Attraktivität des Arbeitsfeldes grundlegend zu steigern.
Es sollen insbesondere auch Kinder in Kitas hiervon profitieren, die durchschnittlich eine sehr hohe
Anzahl an Kindern mit (drohender) Behinderung betreuen. Beispielsweise betreute die städtische Kita
Y in den letzten vier Jahren 12,8 Kinder, die städtische Kita Z 16,5 Kinder mit (drohender) Behinde-
rung.
Es wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass die entsprechenden Versorgungszahlen in den Kitas
perspektivisch sinken werden. Sollte dies doch der Fall sein, können diese Kräfte notfalls auf vakante
Fachkraftstellen versetzt werden.
Aufgrund des Fachkräftemangels wurden die Inklusionskräfte immer wieder zur Absicherung der Min-
destbesetzung in den Gruppen eingesetzt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass sie aufgrund der vielfälti-
gen Aufgaben so schnell in eine Überforderungssituation geraten und keiner Seite mehr wirklich ge-
recht werden können. Im Sinne der Kinder mit (drohender) Behinderung ist es nicht angezeigt, die
Inklusionskräfte außerhalb ihres Aufgabenbereichs einzusetzen. Daher sollen diese Fachkräfte in der
Regel während der Anwesenheit der Kinder mit (drohender) Behinderung nicht mehr beim Personal-
ausfall zur Absicherung der Mindestbesetzung eingesetzt werden.
2.3 Die Tätigkeit von Hauswirtschaftskräften wird bei deren Ausfall direkt von Alltagshelferin-
nen und Alltagshelfern übernommen. Hierfür wird die Möglichkeit der sofortigen Stunden-
aufstockung bei den Alltagshelferinnen und Alltagshelfern geschaffen.
Eine weitere Stellschraube zur Entlastung der pädagogischen Mitarbeiter*innen in den städtischen
Kitas kann der erweiterte Einsatz der Alltagshelfer*innen bei Bedarf in der Mittagsverpflegung sein.
Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Mittagessen werden üblicherweise von Hauswirtschafts-
kräften erledigt. Wenn diese ausfallen, z.B. krankheitsbedingt oder bei Erkrankung des Kindes, müs-
sen bisher pädagogische Kräfte einspringen, die insoweit nicht mehr für den Kinderdienst zur Verfü-
gung stehen. In der Praxis ergibt sich daraus bei kürzeren oder erst recht bei längeren Ausfallzeiten
eine erhebliche Belastung, die gerade in Zeiten fehlender Fachkräfte vermieden werden sollte.
Die Entlastung soll durch Mehrarbeit der Alltagshelfer*innen über die derzeit vom Land finanzierten
16,9 Stunden je Kita pro Woche hinaus erfolgen. Durch diese Regelung ist im Einzelfall eine sponta-
ne Reaktion auf den durch Krankheit oder andere Gründe bedingten Ausfall einer Hauswirtschafts-
kraft möglich, ohne dass eine pädagogische Kraft, die zur Deckung der Mindestbesetzung in den
Gruppen eingesetzt ist, Sonderaufgaben in der Küche übernehmen muss. Hierzu ist es notwendig,
dass die Alltagshelfer*innen eine Hygieneschulung nach § 42 IfSG beim Gesundheitsamt der Stadt
Münster absolvieren.
Durch den erweiterten Einsatz der Alltagshelfer*innen bei der Mittagsverpflegung entstehen Perso-
nalkosten von rd. 87.000 € pro Jahr, die über das Budget für die Transferaufwendungen finanziert
werden. Eventuell notwendige Änderungen des städtischen Stellenplans werden für 2024 vorgelegt.
- 8 -
V/0290/2023
Fazit
Die Vorlage macht deutlich, dass es bei der Betrachtung der Situation der Kindertageseinrichtungen
in Münster auch darum gehen muss, das bestehende System zu stabilisieren. Dies wird an der ge-
schilderten Situation des städtischen Trägers aktuell sichtbar. Daher werden zur Stabilisierung der
kommunalen Einrichtungen über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus drei organisationale As-
pekte als Beschlussvorschlag benannt.
Das Kernzeitenmodell stellt – auch wenn es in den nächsten Jahren erst sukzessive greifen wird –
das wesentliche Instrument dar, um das System der städtischen Kindertageseinrichtungen zu stabili-
sieren. Diese Maßnahme ist erst einmal auf drei Jahre begrenzt. Über eine Fortsetzung wird Anfang
2026 im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2027 ff. entschieden. Mit den weiteren Maßnah-
men wird die dringende Aufgabe der Inklusion in den Kitas abgesichert sowie in der intensiven Phase
der Mittagsverpflegung eine bedarfsgerechte Entlastung geschaffen.
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden jährlich u.a. mit Blick auf die Entwicklung der personel-
len Besetzung und die Betreuung vor Ort beobachtet. Mit den Kita-Leitungen wird diesbezüglich ein
enger Austausch stattfinden. Je nach Entwicklung können die Maßnahmen in den nächsten Jahren
angepasst werden.
Über diese Beschlusspunkte hinaus werden zurzeit weitere Schritte geprüft, die als Baustein II zur
Stabilisierung des Angebots der städtischen Kindertageseinrichtungen demnächst in einer weiteren
Vorlage dargestellt werden.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0290/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2023
- Erstellt
- 08.05.2023 10:30