V/0910/2018
Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
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Beschlussvorlage
13379 Zeichen
V/0910/2018
V/0910/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur
Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
Beratungsfolge
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,
1.1 die Änderungen der derzeit gültigen Fassung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit von
15.04.2016 mit Wirkung zum 01.01.2019.
1.2 dass die Finanzierung der entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von 100.000 € im Jahr
2019, 110.000 € im Jahr 2020, 121.000 € im Jahr 2021 und 133.100 € im Jahr 2022 ergeb-
nisneutral durch Mehrerträge im offenen Ganztag 2019 ff von Elternbeiträgen gedeckt wer-
den.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
07.11.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Pohl
Telefon: 492-5100
PohlA@stadt-muenster.de
Herr Paschert
Telefon: 492- 5890
Paschert@stadt-muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendar-
beit
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2019
2020
2021
2022
100.000
110.000
121.000
133.100
Es wird eine Zunahme der
Teilnehmerzahlen von
10 % jährlich prognost i-
ziert.
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019
2020
2021
2022
100.000
110.000
121.000
133.100
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Entwurf des Haushaltsplans 2019ff.
bisher nicht vorgesehen und werden über Veränderungsblätter eingebracht.
Begründung:
1. Ausgangslage: Angebote in den Ferien, Ferienprogramme, ganztägige Betreu-
ung in den Ferien
Die Stadt Münster fördert eine Vielzahl von offenen Ferienprogrammen und ga nztägigen Ferien-
betreuungsangeboten auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Ki n-
der-und Jugendarbeit freier Träger (im Folgenden „Richtlinie“ genannt). Gefördert werden drei
verschiedenen Angebotsformen in den Ferien:
OGS-Ferienbetreuung:
Für jedes Kind, welches an einer offenen Ganztagsschule zur Nachmittagsbetreuung
während der Schulzeit angemeldet ist, besteht laut Ratsbeschluss vom 09.02.2005 ein
Anspruch auf insgesamt sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuung pro Schuljahr.
Für die ganztägige Ferienbetreuung werden in Münster keine zusätzlichen Betreuungs-
kosten erhoben. Über die sechswöchige Inanspruchnahme hinaus, können Eltern auch
weitere Angebote der ganztägigen Ferienbetreuung kostenpflichtig nutzen.
GTB-Ferienbetreuung (ganztägige Betreuung):
Grundschulkinder, die nicht im offenen Ganztag angemeldet sind, können ebenfalls an Ferienbe-
treuungsmaßnahmen in den Herbst -, Oster- und Sommerferien teilnehmen. Die Betreuung wird
sowohl durch Elternbeiträge (direkt beim Anbiete r) als auch durch einen städtischen Zuschuss
finanziert.
Ferienprogramme:
Hierbei handelt es sich um offene, zentrale und dezentrale Ferienangebote über mehrere Tage
für Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet. Eine Teilnahme ist freiwillig, kann tageweise erfolgen
und muss im Vorab nicht angemeldet werden. Eine Verpflegung ist i.d.R. nicht vorgesehen.
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Die finanziellen Förderbeträge innerhalb der Richtlinie wurden seit insgesamt 13 Jahren nicht
erhöht und entsprechen somit nicht mehr den aktuellen Kostenaufw endungen. Aufgrund dieser
Tatsache, wurde sowohl seitens der freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe als auch des
kommunalen Trägers eine Anpassung der Kosten fokussiert.
2. Bedarfsplanung und Neuausrichtung
Der Bedarf an verlässlichen, ganztägigen Ferienbetreuungsangeboten als auch an allgemeinen
Angeboten in den Ferien hat sich in den letzten Jahren mehr als verzehnfacht. Hierdurch ist der
Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe für eine verlässliche Angebotsstruktur bezogen auf die A n-
gebote in den Ferien zu sorgen, zur Herausforderung geworden.
Entsprechende Betreuungsplät ze in den Ferien müssen fortlaufend ausgebaut und verstetigt
werden. Pädagogische Betreuungskonzepte sowie die organisatorischen und verwaltungsbez o-
genen Aufgaben müssen diesbezüglich angepasst werden.
Im Besondern begründet sich der steigende Bedarf an verlässlichen, ganztägigen Ferienang e-
boten aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Zahlen der angemeldeten Grund-
schulkinder im offenen Ganztag.
Teilnehmerzahlen in den offenen Ganztagschulen (OGS)
(2015-2018)
Im Schuljahr 2015/2016 besuchten stadtweit insgesamt 4.783 Grundschulkinder eine offene
Ganztagschule in Münster. Im Vergleich dazu sind es im Jahr 2018 in Münster schon insgesamt
5.794 OGS Schüler und Schülerinnen. Das entspricht einer Steigerung von stadtweit insgesamt
1.011 Schüler und Schülerinnen.
Diese Entwicklungen der offenen Ganztagschulen in Münster zeigen sich dementsprechend
auch in den steigenden Zahlen der OGS-Ferienbetreuungen.
In den nächsten Jahren ist mit weiteren Bedarfszuwächsen an verlässlichen, ganztägigen B e-
treuungsangeboten zu rechnen.
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Um den steigenden und veränderten Bedarfen im Bereich der Betreuungsangebote in den Ferien,
sowohl finanziell als auch organisatorisch und pädagogisch gerecht zu werden, sollen die Richtl i-
nien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der auße r-
schulischen Kinder- und Jugendarbeit angepasst und neu ausgerichtet werden.
Mit der Neuausrichtung werden folgende Ziele verfolgt:
bedarfsbezogene Sicherstellung von OGS Betreuungsplätzen in den Ferien
Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die Jugendhilfeträger
Absicherung des pluralen Trägerangebotes
Stärkung der Strukturförderung der Jugendhilfeträger
Prüfung und Harmonisierung der Trägeranteile / Eigenanteile innerhalb der Richtlinie zur
Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
Verwaltungsvereinfachung
3. Umsetzung
3.1 Beteiligungsverfahren
Die verlässlichen Ferienangebote für Grundschulkinder aus dem offenen Ganztag sowie weitere
ganztätige als auch offene Ferienangebote/ Ferienpro gramme werden von freien Trägern und
vom öffentlichen Träger durchgeführt. Diese haben in der „Arbeitsgemeinschaft Ferienbetre u-
ung“ und an einem Fachtag zum Thema Ferienbetreuung notwendige Änderungen der Richtlin i-
enförderung erörtert. Die Arbeitsgruppe trifft sich in einem regelmäßigen Turnus mit dem öffen t-
lichen Träger. Die Anregungen sowohl aus der Arbeitsgruppe als auch die Ergeb nisse des
Fachtages werden mit dieser Beschlussvorlage in Teilen aufgegriffen und umgesetzt.
3.2 Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit –
NEU
Bei der Richtlinie handelt es sich um eine finanzielle Zuwendung des kom munalen Trägers g e-
genüber den freien Trägern der Kinder - und Jugendhilfe. Die Neuausrichtung der Richtlinien wird
wie im Folgenden dargestellt und zum 01.01.2019 umgesetzt. Die Richtlinien gelten ab diesem
Zeitpunkt sowohl für die freien Träger als auch für den kommunalen Träger.
OGS – Ferienbetreuung (Trägerförderung)
Förderung- IST
Förderung- NEU
90 € / Kind/ 5-Tage Woche 100 € / Kind/ 5-Tage Woche
10% Overhead ist in den
90 € enthalten
10% Overhead wird
zusätzlich zu den 100 € gezahlt
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Auswirkungen:
Die Träger bekommen einen höheren Fördersatz zuzüglich 10% Overhead.
GTB – Ferienbetreuung (Trägerförderung)
Förderung- IST
Förderung- NEU
20 € / Kind/ 5-Tage Woche 25 € / Kind/ 5-Tage Woche
Maßnahme wird zusätzlich durch einen
Eigenanteil der Eltern finanziert
Maßnahme wird zusätzlich durch einen
Eigenanteil der Eltern finanziert
Eigenanteil der Eltern
max. 75 €
Eigenanteil der Eltern
max. 85 €
Auswirkungen:
Die Träger bekommen einen höheren Fördersatz und der max. Eigenanteil der Eltern,
bei Inanspruchnahme von städtischen Mitteln ist erhöht worden.
Ferienprogramme (Trägerförderung)
Förderung- IST
Förderung- NEU
max. 1.250 € pro Maßnahme, für ein -
und mehrwöchige Angebote
max. 1.250 € pro Woche
35 % Eigenanteil des Trägers
ohne Eigenanteil
Auswirkungen:
Die Träger zahlen keinen Eigenanteil und sie bekommen einen wochenbezogenen
Fördersatz.
4. Eigenanteile innerhalb der Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Kin-
der- und Jugendarbeit – NEU
In den Richtlinien sind derzeit bei den Förderpositionen: „ Angebote in den Ferien, offene und
mobile Angebote, Qualifizierung und Bildung, Betrieb und Verwaltung und i nvestive Förderung“
bis zu sieben unterschiedliche Eigenanteile der Träger von 10% bis 66% festgeschrieben.
Zusätzlich handelt es sich i n diesen Förderpositionen um Anteilsfinanzierungen, die auf eine i n-
dividuelle Summe begrenzt sind. Dies führt bei der Antragstellung durch die Träger der Jugen d-
hilfe und der Prüfung der Verwendungsnachweise d urch die Verwaltung zu einem erheblichen
Aufwand. Da die Zuschüsse ohnehin nur bis zur genannten Höchstgrenze ausgezahlt werden,
ist der darüber liegende Anteil durch den Träger zu finanzieren.
Im Sinne der Harmonisierung der Eigenanteile und mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung,
sollen die Eigenanteile komplett entfallen.
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Förderung- IST
Förderung- NEU
Offene und mobile Angebote:
Eigenanteil 20 % bis 50 %
Eigenanteil entfällt
Qualifizierung und Bildung:
Eigenanteil 10 % bis 25 %
Eigenanteil entfällt
Betrieb und Verwaltung:
Eigenanteil 20 % bis 25 %
Eigenanteil entfällt
Investive Förderung:
Eigenanteil 25 % bis 66 %
Eigenanteil entfällt
Auswirkungen:
Die Träger zahlen keine Eigenanteile an den Förderpositionen.
5. Qualitätsentwicklung und -sicherung
Der Wirksamkeitsdialog in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugend-
sozialarbeit ist Teil der Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII. Er besteht im Besonderen
aus dem Berichtswesen, den Leistungsvereinbarungen, dem Kinder- und Jugendförderplan, den
Jahresgesprächen, den Qualitätszirkeln mit den Trägern und den Diskussionen in der AG 2 und
AG 3 nach § 78 SGB VIII.
Der Wirksamkeitsdialog ist seit Jahren ein implementiertes Qualitätsentwicklungs - und Sich e-
rungsinstrument. Er dient der Planungsoptimierung und wird stetig im dialogischen Prozess mit
den Trägern der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
den fachlichen Bedarfen und Veränderungen angepasst. Unter diesem Gesichtspunkt wurden in
den letzten Jahren verschiedene Elemente dieses Qualitätsprozesses gemeinsam mit allen Ak t-
euren überarbeitet bzw. angepasst.
Ein neues Element ist die „Arbeitsgemeinschaft Ferienbetreuung“. Diese setzt sich aus den Tr ä-
gern zusammen, die Angebote in den Ferien, Ferienprogramme und ganztägige Betreuung in
den Ferien vorhalten . Die fachliche Begleitung dieser Arbeitsgemeinschaft obliegt dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien.
Sie stellt ein verstetigtes Gremium der Qualitätsentwicklung und -sicherung dar und wird sich
zukünftig weiteren Fachthemen widmen , wie z. B. : „Anmeldeverfahren, Förderung und Ausbau
der Betreuungsplätze etc.“.
Darüber hinaus wird es auch in Zukunft einmal im Jahr einen Fachtag unter der Federführung
des Teams Kinder- und Jugendförderung zu unterschiedlichen Themenbereichen aus dem A n-
gebotsfeld „Angebote in den Ferien“ geben.
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6. Ausblick- weiteres Verfahren
Die Änderungen der „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit
freier Träger“ werden zum Januar 2019 umgesetzt und gelten ab diesem Zeitpunkt sowohl für
die freien als auch für den kommunalen Träger.
Die Richtlinien werden entsprechend der neuen Fördermodalitäten redaktionell angepasst.
Die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe werden auf der Grundlage der
neuen Modalitäten der Zuwendungsförderung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der au f-
suchenden Jugendsozialarbeit insbesondere im Finanzteil zu den Angeboten in den Feri enange-
passt.
Des Weiteren wird auch der inhaltliche Teil der Leistungsvereinbarungen zu den „Angeboten in
den Ferien“ mit den freien Trägern der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit überarbeitet.
Im gleichen Zuge wird das stadtweite Anmeldeverfa hren für die ganztägige Betreuung in den F e-
rien gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe geprüft.
Der Passus zu den Angeboten der ganztägigen Ferienbetreuung en für OGS Kinder wird mit den
Zielen der Planungssicherheit für Träger und der Verwaltungsvereinfachung für die Träger und die
Verwaltung in den Leistungsvereinbarungen festgeschrieben und damit in die Strukturförderung
überführt.
In einem nächsten Arbeitsschritt wird die Förderposition „Investive Förderung“ hinsichtlich der
Modalitäten begutachtet und im Rahmen einer Begleitgruppe aus freien Trägern der Jugendhilfe
und Vertretern der Verwaltung fachlich aufgabenkritisch geprüft.
In Vertretung
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
I. Anlage A
Anlage A
2045 Zeichen
Anlage A zur V/0910/2018 Kurzüberblick Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele/ Zielerreichung: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts- , Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent- wickeln. Die Stadt Münster greift die Aufgaben der §§ 11 und 13 SGB VIII in den Produktgruppen 0602 und 0603 auf. In zwei Teilzielen verpflichtet sich die Stadt Münster eine bedarfsge- rechte Anzahl an Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und an Standorten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit vorzuhalten und sie mit entsprechenden Angebots- stunden für Kinder und Jugendliche auszustatten. Mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0910/2018 schafft die Stadt Münster ein be- darfsgerechtes Angebot im Bereich der Ferienbetreuung. Die Stadt Münster verarbeitet die Ergebnisse der Beschlussvorlagen V/0739/2018 und V/0739/2018 und V/0910/2018 in den Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 enthalten ? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren ? Ja X Nein Bereits veranschlagt ? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Inklusion/ Migration: Angebote in den Ferien sind inklusiv auszurichten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0910/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37