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V/0910/2018

Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

Vorlagen 15.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 20

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

13379 Zeichen

V/0910/2018 
V/0910/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur 
Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, 
1.1 die Änderungen der derzeit gültigen Fassung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit von 
15.04.2016 mit Wirkung zum 01.01.2019. 
 
1.2 dass die Finanzierung der entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von 100.000 € im Jahr 
2019, 110.000 € im Jahr 2020, 121.000 € im Jahr 2021 und 133.100 € im Jahr 2022 ergeb-
nisneutral durch Mehrerträge im offenen Ganztag 2019 ff von Elternbeiträgen gedeckt wer-
den.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pohl 
Telefon: 492-5100 
PohlA@stadt-muenster.de 
 
Herr Paschert 
Telefon: 492- 5890 
Paschert@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0910/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendar-
beit 
   
Zeile  04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
2019 
2020 
2021 
2022 
100.000 
110.000 
121.000 
133.100 
 
Es wird eine Zunahme der 
Teilnehmerzahlen von  
10 % jährlich prognost i-
ziert. 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 
2020 
2021 
2022 
100.000 
110.000 
121.000 
133.100 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen  sind im Entwurf des  Haushaltsplans 2019ff. 
bisher nicht vorgesehen und werden über Veränderungsblätter eingebracht. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: Angebote in den Ferien, Ferienprogramme, ganztägige Betreu-
ung in den Ferien 
 
Die Stadt Münster fördert eine Vielzahl von offenen Ferienprogrammen und ga nztägigen Ferien-
betreuungsangeboten auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Ki n-
der-und Jugendarbeit freier Träger (im Folgenden „Richtlinie“ genannt). Gefördert werden drei 
verschiedenen Angebotsformen in den Ferien: 
 
OGS-Ferienbetreuung: 
Für jedes Kind, welches an einer offenen Ganztagsschule zur Nachmittagsbetreuung 
während der Schulzeit angemeldet ist,  besteht laut Ratsbeschluss vom 09.02.2005 ein 
Anspruch auf insgesamt sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuung pro Schuljahr. 
Für die ganztägige Ferienbetreuung werden in Münster keine zusätzlichen Betreuungs- 
kosten erhoben. Über die sechswöchige Inanspruchnahme hinaus, können Eltern auch 
weitere Angebote der ganztägigen Ferienbetreuung kostenpflichtig nutzen. 
 
GTB-Ferienbetreuung (ganztägige Betreuung): 
Grundschulkinder, die nicht im offenen Ganztag angemeldet sind, können ebenfalls an Ferienbe-
treuungsmaßnahmen in den Herbst -, Oster- und Sommerferien teilnehmen. Die Betreuung wird 
sowohl durch Elternbeiträge (direkt beim Anbiete r) als auch durch einen städtischen Zuschuss 
finanziert. 
 
Ferienprogramme: 
Hierbei handelt es sich um offene, zentrale und dezentrale Ferienangebote über mehrere Tage 
für Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet. Eine Teilnahme ist freiwillig, kann tageweise erfolgen 
und muss im Vorab nicht angemeldet werden. Eine Verpflegung ist i.d.R. nicht vorgesehen.

- 3 - 
V/0910/2018 
Die finanziellen Förderbeträge innerhalb der Richtlinie wurden seit insgesamt 13 Jahren nicht 
erhöht und entsprechen somit nicht mehr den aktuellen Kostenaufw endungen. Aufgrund dieser 
Tatsache, wurde sowohl seitens der freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe als auch des 
kommunalen Trägers eine Anpassung der Kosten fokussiert. 
 
 
2. Bedarfsplanung und Neuausrichtung 
 
Der Bedarf an verlässlichen, ganztägigen Ferienbetreuungsangeboten als auch an allgemeinen 
Angeboten in den Ferien hat sich in den letzten Jahren mehr als verzehnfacht. Hierdurch ist der 
Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe für eine verlässliche Angebotsstruktur bezogen auf die A n-
gebote in den Ferien zu sorgen, zur Herausforderung geworden.  
Entsprechende Betreuungsplät ze in den Ferien müssen fortlaufend  ausgebaut und verstetigt 
werden. Pädagogische Betreuungskonzepte sowie die organisatorischen und verwaltungsbez o-
genen Aufgaben müssen diesbezüglich angepasst werden.  
 
Im Besondern begründet sich der steigende Bedarf an verlässlichen, ganztägigen Ferienang e-
boten aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Zahlen der angemeldeten Grund-
schulkinder im offenen Ganztag.  
 
Teilnehmerzahlen in den offenen Ganztagschulen (OGS) 
(2015-2018)  
 
 
 
Im Schuljahr 2015/2016 besuchten stadtweit insgesamt 4.783 Grundschulkinder eine offene 
Ganztagschule in Münster. Im Vergleich dazu sind es im Jahr 2018 in Münster schon insgesamt  
5.794 OGS Schüler und Schülerinnen. Das entspricht einer Steigerung von stadtweit insgesamt 
1.011 Schüler und Schülerinnen.  
 
Diese Entwicklungen der offenen Ganztagschulen in Münster zeigen sich dementsprechend 
auch in den steigenden Zahlen der OGS-Ferienbetreuungen.  
In den nächsten Jahren ist mit weiteren Bedarfszuwächsen an verlässlichen, ganztägigen B e-
treuungsangeboten zu rechnen.

- 4 - 
V/0910/2018 
Um den steigenden und veränderten Bedarfen im Bereich der Betreuungsangebote in den Ferien, 
sowohl finanziell als auch organisatorisch und pädagogisch gerecht zu werden, sollen die Richtl i-
nien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der auße r-
schulischen Kinder- und Jugendarbeit angepasst und neu ausgerichtet werden.     
Mit der Neuausrichtung werden folgende Ziele verfolgt: 
 bedarfsbezogene Sicherstellung von OGS Betreuungsplätzen in den Ferien  
 Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die Jugendhilfeträger  
 Absicherung des pluralen Trägerangebotes  
 Stärkung der Strukturförderung der Jugendhilfeträger 
 Prüfung und Harmonisierung der Trägeranteile / Eigenanteile innerhalb der Richtlinie zur 
Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 
 Verwaltungsvereinfachung 
 
 
3. Umsetzung 
 
3.1 Beteiligungsverfahren  
 
Die verlässlichen Ferienangebote für Grundschulkinder aus dem offenen Ganztag sowie weitere 
ganztätige als auch offene Ferienangebote/ Ferienpro gramme werden von freien Trägern und 
vom öffentlichen Träger  durchgeführt. Diese haben in der „Arbeitsgemeinschaft Ferienbetre u-
ung“ und an einem Fachtag zum Thema Ferienbetreuung notwendige Änderungen der Richtlin i-
enförderung erörtert. Die Arbeitsgruppe trifft sich in einem regelmäßigen Turnus mit dem öffen t-
lichen Träger. Die Anregungen sowohl aus der Arbeitsgruppe als auch die Ergeb nisse des  
Fachtages werden mit dieser Beschlussvorlage in Teilen aufgegriffen und umgesetzt. 
 
 
3.2 Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit – 
    NEU  
 
Bei der Richtlinie handelt es sich um eine finanzielle Zuwendung des kom munalen Trägers g e-
genüber den freien Trägern der Kinder - und Jugendhilfe. Die Neuausrichtung der Richtlinien wird 
wie im Folgenden dargestellt und zum 01.01.2019 umgesetzt. Die Richtlinien gelten ab diesem 
Zeitpunkt sowohl für die freien Träger als auch für den kommunalen Träger. 
 
 OGS – Ferienbetreuung (Trägerförderung) 
 
Förderung- IST 
 
Förderung- NEU 
90 € / Kind/  5-Tage Woche 100 € / Kind/  5-Tage Woche  
 
10% Overhead ist in den 
90 € enthalten 
10% Overhead wird  
zusätzlich zu den 100 € gezahlt

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V/0910/2018 
Auswirkungen: 
Die Träger bekommen einen höheren Fördersatz zuzüglich 10% Overhead. 
 
 GTB – Ferienbetreuung (Trägerförderung) 
 
Förderung- IST 
 
Förderung- NEU 
20 € / Kind/  5-Tage Woche 25 € / Kind/  5-Tage Woche  
 
Maßnahme wird zusätzlich durch einen  
Eigenanteil der Eltern finanziert 
 
Maßnahme wird zusätzlich durch einen  
Eigenanteil der Eltern finanziert 
Eigenanteil der Eltern  
max. 75 € 
 
Eigenanteil der Eltern  
max. 85 € 
 
Auswirkungen: 
Die Träger bekommen einen höheren Fördersatz und der max. Eigenanteil der Eltern,  
bei Inanspruchnahme von städtischen Mitteln ist erhöht worden. 
 
 Ferienprogramme (Trägerförderung) 
 
Förderung- IST 
 
Förderung- NEU  
max. 1.250 € pro Maßnahme, für ein - 
und mehrwöchige Angebote 
 
max. 1.250 € pro Woche  
35 % Eigenanteil des Trägers 
 
ohne Eigenanteil 
 
Auswirkungen:  
Die Träger zahlen keinen Eigenanteil und sie bekommen einen wochenbezogenen  
Fördersatz. 
 
 
4. Eigenanteile innerhalb der Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Kin-
der- und Jugendarbeit – NEU  
 
In den Richtlinien sind derzeit bei den Förderpositionen: „ Angebote in den Ferien, offene und 
mobile Angebote, Qualifizierung und Bildung, Betrieb und Verwaltung und i nvestive Förderung“ 
bis zu sieben unterschiedliche Eigenanteile der Träger von 10% bis 66% festgeschrieben. 
Zusätzlich handelt es sich i n diesen Förderpositionen um Anteilsfinanzierungen, die auf eine i n-
dividuelle Summe begrenzt sind. Dies  führt bei der Antragstellung durch die Träger der Jugen d-
hilfe und der Prüfung der Verwendungsnachweise d urch die Verwaltung zu einem erheblichen 
Aufwand. Da die Zuschüsse ohnehin nur bis zur genannten Höchstgrenze ausgezahlt werden, 
ist der darüber liegende Anteil durch den Träger zu finanzieren. 
Im Sinne der Harmonisierung der Eigenanteile und mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung, 
sollen die Eigenanteile komplett entfallen.

- 6 - 
V/0910/2018 
Förderung- IST 
 
Förderung- NEU 
Offene und mobile Angebote: 
 
Eigenanteil 20 % bis 50 % 
 
 
Eigenanteil entfällt  
 
Qualifizierung und Bildung: 
 
Eigenanteil 10 % bis 25 % 
 
 
Eigenanteil entfällt 
 
Betrieb und Verwaltung: 
 
Eigenanteil 20 % bis 25 % 
 
 
 
Eigenanteil entfällt 
Investive Förderung: 
 
Eigenanteil 25 % bis 66 % 
 
 
 
Eigenanteil entfällt 
 
Auswirkungen:  
Die Träger zahlen keine Eigenanteile an den Förderpositionen.  
 
 
5. Qualitätsentwicklung und -sicherung  
 
Der Wirksamkeitsdialog in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugend-
sozialarbeit ist Teil der Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII. Er  besteht im Besonderen 
aus dem Berichtswesen, den Leistungsvereinbarungen, dem Kinder- und Jugendförderplan, den 
Jahresgesprächen, den Qualitätszirkeln mit den Trägern und den Diskussionen in der AG 2 und 
AG 3 nach § 78 SGB VIII.  
Der Wirksamkeitsdialog ist seit Jahren ein implementiertes Qualitätsentwicklungs - und Sich e-
rungsinstrument. Er dient der Planungsoptimierung und wird stetig im dialogischen Prozess mit 
den Trägern der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
den fachlichen Bedarfen und Veränderungen angepasst. Unter diesem Gesichtspunkt wurden in 
den letzten Jahren verschiedene Elemente dieses Qualitätsprozesses gemeinsam mit allen Ak t-
euren überarbeitet bzw. angepasst.  
Ein neues Element ist die „Arbeitsgemeinschaft Ferienbetreuung“. Diese setzt sich aus den Tr ä-
gern zusammen, die Angebote in den Ferien, Ferienprogramme und ganztägige Betreuung in 
den Ferien vorhalten . Die fachliche Begleitung dieser Arbeitsgemeinschaft  obliegt dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien.   
Sie stellt ein verstetigtes Gremium  der Qualitätsentwicklung und -sicherung dar und wird sich 
zukünftig weiteren Fachthemen widmen , wie z. B. : „Anmeldeverfahren, Förderung und Ausbau 
der Betreuungsplätze etc.“. 
Darüber hinaus wird es auch in Zukunft einmal im Jahr einen Fachtag  unter der Federführung 
des Teams Kinder- und Jugendförderung zu unterschiedlichen Themenbereichen aus dem A n-
gebotsfeld „Angebote in den Ferien“ geben.

- 7 - 
V/0910/2018 
6. Ausblick- weiteres Verfahren   
 
Die Änderungen der „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit 
freier Träger“ werden zum Januar 2019 umgesetzt und gelten ab diesem Zeitpunkt sowohl für 
die freien als auch für den kommunalen Träger. 
Die Richtlinien werden entsprechend der neuen Fördermodalitäten redaktionell angepasst.  
Die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe werden auf der Grundlage der 
neuen Modalitäten der Zuwendungsförderung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der au f-
suchenden Jugendsozialarbeit insbesondere im Finanzteil zu den Angeboten in den Feri enange-
passt. 
Des Weiteren wird auch der inhaltliche Teil der Leistungsvereinbarungen zu den „Angeboten in 
den Ferien“ mit den freien Trägern der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit überarbeitet. 
Im gleichen Zuge wird das stadtweite Anmeldeverfa hren für die ganztägige Betreuung in den F e-
rien gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe geprüft. 
Der Passus zu den Angeboten der ganztägigen Ferienbetreuung en für OGS Kinder wird mit den 
Zielen der Planungssicherheit für Träger und der Verwaltungsvereinfachung für die Träger und die 
Verwaltung in den Leistungsvereinbarungen festgeschrieben und damit in die Strukturförderung 
überführt. 
In einem nächsten Arbeitsschritt wird die Förderposition „Investive Förderung“ hinsichtlich der 
Modalitäten begutachtet und im Rahmen einer Begleitgruppe aus freien Trägern der Jugendhilfe 
und Vertretern der Verwaltung fachlich aufgabenkritisch geprüft.   
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
I. Anlage A

Anlage A

2045 Zeichen

Anlage A zur V/0910/2018 
Kurzüberblick 
 
Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur 
Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziele/ Zielerreichung: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts- , Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa. 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent-
wickeln. 
 Die Stadt Münster greift die Aufgaben der §§ 11 und 13 SGB VIII in den Produktgruppen 
0602 und 0603 auf. In zwei Teilzielen verpflichtet sich die Stadt Münster eine bedarfsge-
rechte Anzahl an Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und an Standorten 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit vorzuhalten und sie mit entsprechenden Angebots-
stunden für Kinder und Jugendliche auszustatten.  
 Mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0910/2018 schafft die Stadt Münster ein be-
darfsgerechtes Angebot im Bereich der Ferienbetreuung. 
 Die Stadt Münster verarbeitet die Ergebnisse der Beschlussvorlagen  V/0739/2018 und 
V/0739/2018 und V/0910/2018 in den Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 enthalten ?  Ja X  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren ?  Ja  X Nein   
Bereits veranschlagt ?   Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion/ Migration: 
 Angebote in den Ferien sind  inklusiv auszurichten.

Beratungsverlauf (3)

28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0910/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37