V/0140/2024
Entgeltordnung für das Stadtmuseum
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Anlage 2 zur Vorlage V 0140 2024
3563 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0140/2024
Anlage 2
Vergleiche Museen innerhalb Münster
Folgend zum Vergleich die Preise für Führungen in anderen Museen in Münster, wobei hier
noch zuzüglich Eintrittspreise (Stand 01.10.2023 – ohne Kombi-, Familien- und Jahreskarten
etc.) zu entrichten sind:
LWL Museum für Naturkunde und Planetarium
Führung mit max. 15 Pers.
60 Minuten 30,00 € zzgl. Eintritt
90 Minuten 45,00 € zzgl. Eintritt
120 Minuten 60,00 € zzgl. Eintritt,
Fremdsprache zzgl. 15,00 €.
Öffentliche Sonntagsführung sind kostenlos. Inklusive Führungen für versch. Gruppen gem. o.
a. Preise.
Eintrittspreise LWL Museum für Naturkunde
Erwachsene 7,50 €
Gruppen ab 16 Personen 7,00 €
Ermäßigter Eintritt 4,00 €
Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr 0,00 €
Schülergruppen gem. Preisliste
Planetarium
Erwachsene 9,00 €
Gruppen ab 16 Personen 8,50 €
Ermäßigter Eintritt 5,00 €
Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 17. Lebensjahr 5,00 €
Kinder unter 6 Jahren 4,50 €
Schülergruppen gem. Preisliste
LWL Museum für Kunst und Kultur
öffentliche Touren pro Pers. 2,00 €
Private Touren
60 Minuten 50,00 € zzgl. Eintritt
90 Minuten 75,00 € zzgl. Eintritt
Inklusive Touren für versch. Gruppen, kostenloses Angebot.
Eintrittspreise LWL Museum für Kunst und Kultur - Sammlung
Erwachsene 9,00 €
Gruppen ab 16 Personen 6,00 €
Ermäßigter Eintritt 4,50 €
Anlage 2 zur Vorlage V/0140/2024
Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr 0,00 €
Schülergruppen 0,00 €
Eintrittspreise LWL Museum für Kunst und Kultur – Sammlung und Ausstellung
Erwachsene 13,00 €
Gruppen ab 16 Personen 9,00 €
Ermäßigter Eintritt 6,50 €
Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr 0,00 €
Schülergruppen 0,00 €
Freier Eintritt an jedem zweiten Freitag im Monat von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Picasso-Museum
Öffentliche Führung 60 Minuten pro Pers. 18,00 € inkl. Eintritt
Private Führungen max. 15 Pers. innerhalb der Öffnungszeiten 60 Min. 80,00 €
zzgl. Eintritt
außerhalb der Öffnungszeiten 60 Min. 160,00 €
zzgl. Eintritt und
Aufsicht
Private-Online-Führungen max. 20 Pers. innerhalb der Öffnungszeiten 60 Min. 110,00 €
außerhalb der Öffnungszeiten 60 Min. 180,00 €
Schülergruppen analoge Führung
60 Minuten 40,00 € zzgl. 2,50 €
Eintritt pro Kind
90 Minuten Führung und Praxis 60,00 € zzgl. 2,50
Eintritt pro Kind
Schülergruppen digitale Führung 60 Minuten 80,00 €
90 Minuten Führung und Praxis 120,00 €
Eintrittspreise
Erwachsene 12,00 €
Gruppen ab x Personen kein Angebot
Ermäßigter Eintritt 10,00 €
Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 17. Lebensjahr 5,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Schülergruppen siehe Führungen
Mühlenhof
Bis 30 Pers.
werktags 45,00 €
an Wochenenden und Feiertagen 55,00 €
Fremdsprachen ab 55,00 €
Kindergarten- und Schülergruppen 25,00 €
Fremdsprachen 30,00 €
jeweils zzgl. Eintrittspreise
Eintrittspreise
Erwachsene 6,00 €
Gruppen ab 10 Personen 5,50 €
Anlage 2 zur Vorlage V/0140/2024
Ermäßigter Eintritt 4,00 €
Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 16. Lebensjahr 3,50 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Schülergruppen je Schülerin/Schüler 2,50 €
Schülergruppen im Vorschulalter Schülerin/Schüler 1,00 €
Beschlussvorlage
8150 Zeichen
V/0140/2024
V/0140/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entgeltordnung für das Stadtmuseum
Beratungsfolge
21.03.2024 Kulturausschuss Vorberatung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung
24.04.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die beigefügte Entgeltordnung (Anlage 1 der Vorlage) wird beschlossen. Die Entgeltordnung
tritt zum 01.10.2024 in Kraft.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Zuge die Honorare für die Gästeführer*innen und
den museumseigenen Aufsichtsdienst für den Zwinger erhöht werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Anpassung der Führungsentgelte und der Honorare hat folgende Auswirkungen auf den Haushalt
der Stadt Münster:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 04 05 Stadtmuseum
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent-
gelte
2024 1.750,00 Erträge auf-
grund Entgel-
terhöhung
2025 ff. 5.230,00 Erträge auf-
grund Entgel-
terhöhung
Stadtmuseum
13.03.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Frieds
Telefon: 492-4520
Frieds@stadt-muenster.de
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V/0140/2024
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2024 1.590,00 Aufwendungen
aufgrund Hono-
rarerhöhung
2025 ff. 4.760,00 Aufwendungen
aufgrund Hono-
rarerhöhung
Die in 2024 zusätzlich anfallenden Aufwendungen für Honorare werden im Wege der flexiblen Haus-
haltsführung im Budget der Produktgruppe 04 05 „Stadtmuseum“ aufgefangen.
Begründung:
Ziel des Stadtmuseums ist, seinem Auftrag gemäß möglichst viele Menschen in der Stadtgesellschaft
zu erreichen. Die Buchung einer Führung oder die Teilnahme an einer Regelführung sollte keine Hür-
de darstellen, deshalb wurde lange auf Preiserhöhungen verzichtet. Die letzte Preiserhöhung fand im
Jahr 2001 statt. Der Preisvergleich mit anderen Museen in Münsters Innenstadt hat gezeigt, dass die
Entgeltordnung vergleichsweise niedrig ist (Anlage 2 der Vorlage). Gleichzeitig soll den tätigen Gäste-
führerinnen und Gästeführern ein angemessenes Honorar gezahlt werden, um zumindest den Inflati-
onsausgleich zahlen zu können und damit eine Wertschätzung ihrer Tätigkeit zu zeigen. Unter Einbe-
ziehung der Eintritte, die in den Vergleichsmuseen erhoben werden, ist daher eine erkennbare Anhe-
bung der Entgelte im Stadtmuseum angeraten. Damit einhergehend werden angepasste Honorare an
die Gästeführerinnen und –führer gezahlt.
Stadtmuseum Münster
Führungsentgelte für Regel- und Sonderführungen durch die Schausammlung und Sonderaus-
stellungen
ab seit
01.10.2024 01.01.2001
Führungsentgelt 5,00 € 3,00 €
in Gruppen ab 20 Personen 4,50 € 2,50 €
ermäßigtes Führungsentgelt 3,00 € 2,00 €
Mindestbetrag je Gruppenführung 40,00 € 25,00 €
Mahnmal Zwinger
ab seit
01.10.2024 01.01.2001
Führungsentgelt 5,00 € 3,00 €
in Gruppen ab 20 Personen 4,50 € 2,50 €
ermäßigtes Führungsentgelt 3,00 € 2,00 €
Mindestbetrag je Gruppenführung 40,00 € 0,00 €
Schulklassen werden kostenlos durch den Zwinger geführt.
Ermäßigtes Führungsentgelt bzw. gegebenenfalls ermäßigten Eintritt erhalten:
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Münster-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Eh-
renamtskarten-Inhaberinnen und -Inhaber, Personen mit Schwerbehindertenausweis ab GdB 50.
Vom Eintritt bzw. Führungsentgelt befreit sind:
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Begleit-
personen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B.
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V/0140/2024
Für die Festsetzung der künftigen Entgelte wurden folgende Überlegungen zugrunde gelegt:
Aufgrund der Entgelterhöhung wird zunächst mit einem Rückgang der Fü hrungen um ca. 10 % von
4.500 auf 4.050 Personen gerechnet. Als Referenzzeiträume für die weiteren Berechnungen wurden
die Jahre 2019 und 2023 zugrunde gelegt.
Die Anzahl von in den Vergleichsjahren 4.500 geführten Besucher*innen jährlich verteilen sich
zu 47 % auf Vollzahler*innen
zu 43 % auf ermäßigte Karten für Schüler*innen und Studierende
zu 10 % auf Gruppenermäßigungen
Erträge im Zusammenhang mit Führungen im Stadtmuseum und Zwinger sind im Haushaltsplan 2024
i. H. v. 19.650 € jährlich veranschlagt.
Anzumerken ist, dass die o. a. Erträge aus Führungsentgelten auch Erlöse für museumspädagogi-
sche Veranstaltungen in Höhe von ca. 8.500,00 € enthalten.
Die Erlöse vor der Entgelterhöhung wurden durchschnittlich wie nachfolgend erzielt:
2.115 vollzahlende Besucher*innen x 3,00 € = 6.345,00
1.935 ermäßigt zahlende Besucher*innen x 2,00 € = 3.870,00
450 gruppenermäßigt zahlende Besucher*innen x 2,50 € = 1.125,00
4.500 Besucher*innen
Die Erlöse betragen somit 11.340,00 €, hinzukommen hier die o. a. Erlöse aus den museumspädago-
gischen Veranstaltungen i. H. von rund 8.500,00 €, in Summe somit 19.840,00 €.
Die Erlöse werden nach der Entgelterhöhung wie folgt erwartet:
1.904 vollzahlende Besucher*innen x 5,00 € = 9.520,00
1.741 ermäßigt zahlende Besucher*innen x 3,00 € = 5.223,00
405 gruppenermäßigt zahlende Besucher*innen x 4,50 € = 1.822,50
4.050 Besucher*innen
Hieraus resultieren Erlöse i. H. v. 16.565,50 € p. a., hinzukommen noch die o. a. Erlöse aus den mu-
seumspädagogischen Veranstaltungen i. H. von rund 8.500,00 €, in Summe somit 25.065,50 €.
Somit wird eine Erlössteigerung i. H. v. 5.225,50 € unter Berücksichtigung eines 10%igen Rückgangs
an Führungen erwartet.
Gleichzeitig soll mit der Entgelterhöhung eine notwendige Honorarsteigerung für die tätigen Gästefüh-
rer*innen vorgenommen werden, sodass die Erlössteigerung und somit Mehreinnahmen in etwa den
Ausgabenerhöhungen für die Honorare entspricht.
Aufwendungen für Honorare im Zusammenhang mit Führungen im Stad tmuseum und Zwinger sind
im Haushaltsplan 2024 i. H. v. 22.000 € jährlich veranschlagt , wovon ca. 8.500,00 € Aufwendungen
die museumspädagogischen Veranstaltungen und die Aufsichtsdienste für den Zwinger betreffen.
Für die folgende Berechnung wurden weiterhin als Referenzzeiträume die Jahre 2019 und 2023 zu-
grunde gelegt.
Führungen im Jahr 2019 Führungen im Jahr 2023 Durchschnittliche Führungen
420 438 429
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V/0140/2024
Aufwendungen für Führungen vor der Honorarerhöhung
429 Führungen abzüglich 10 % durch Rückgang der Führungen aufgrund der Entgelterhöhung ent-
spricht 386 Führungen.
386 Führungen x 29,20 € Honorar (Stand 01.04.2020) je Führung = 11.271,20 €
Aufwendungen für Führungen nach der Honorarerhöhung
Honorarerhöhung auf 38,00 € je Führung
386 Führungen x 38,00 € Honorar (ab dem 01.10.2024) je Führung = 14.668,00 €
Entspricht somit 3.396,80 € Mehraufwendungen, denen Ertragssteigerung i. H. v. 5.225,50 € gegen-
überstehen. Es verbleiben somit zunächst 1.828,70 € an Erträgen, die wiederum für die Erhöhung
des Stundenlohns des museumseigenen Aufsichtsdienstes Zwinger von 12,50 € (Stand 01.04.2020)
auf 18,00 € (ab dem 01.10.2024) Verwendung finden müssen. Unter Berücksichtigung der zu leisten-
den Aufsichtsdienste Zwinger (7 Monate jeweils samstags/sonntags/Sonderöffnungen 4 Stunden,
entspricht 248 Stunden x 5,50 € Erhöhung Stundenlohn = 1.364,00 €), verbleiben schlussendlich
464,70 € an zusätzlichen Erträgen.
Im Stadtmuseum ist vorübergehend mit einem geringen Rückgang bei den Führungen zu rechnen,
doch wird sich dies in den nächsten Jahren auch wieder ausgleichen.
Im Mahnmal Zwinger wird ein gravierender Rückgang der Teilnehmenden an Führungen sowie Eintritt
zahlenden Besuchern nicht erwartet, insbesondere da Schulklassen weiterhin kein Entgelt für eine
Führung zahlen müssen.
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage A
Anlage 1: Entgeltordnung Stadtmuseum ab dem 01.10.2024
Anlage 2: Vergleiche Museen innerhalb Münster
Anlage A
2511 Zeichen
Anlage A zur V/0140/2024 Kurzüberblick Die Entgelte für Führungen im Stadtmuseum Münster und im Mahnmal Zwinger werden zum 01.10.2024 erhöht. Die geänderte Entgeltordnung für das Stadtmuseum Münster tritt mit Wirkung zum 01.10.2024 in Kraft. Ziele/Teilziele/Zielerreichung In dieser Vorlage werden die Ziele der Erhöhung der seit dem 01.01.2001 geltenden Entgelte und einhergehend damit eine notwendige Anpassung der Honorare für Gästeführerinnen und Gästeführer verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: 0405 Stadtmuseum Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 2024 enthalten? Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Stadtmuseum Münster ist ein weltoffenes, lebendiges und zukunftsorientiertes Haus mit Zeugnissen der Geschichte, Archäologie und der Kunst der Stadt Münster sowie der Region. Grundlagen unseres Handelns sind die Werte demokratischer Gesellschaften. Wir fördern den Respekt vor den Menschen und der Kultur sowie das Verständnis für unsere gemeinsame Ge- schichte. Unser Museum ist ein kultureller Mittelpunkt. Wir fühlen uns verpflichtet, diese Sammlung als Teil des Gedächtnisses der Menschheit für künf- tige Generationen verantwortungsvoll zu pflegen, zu bewahren, zu erweitern, zu erforschen und zu vermitteln. Wir führen damit die Tradition fort, Wissen zu bewahren, zu mehren und zu vermit- teln. Wir bewahren und pflegen das Kunst- und Kulturgut der Stadt Münster und bemühen uns um den Erhalt des städtischen Kunstbesitzes der Stadt. Das Stadtmuseum Münster versteht sich als kultureller Dienstleister für Publikum und Fachwelt. Unsere Ausstellungen und Veranstaltungen aller Art gestalten wir besucherorientiert. Unsere Schausammlung ist attraktiv für Menschen mit unterschiedlichen Interessen. Es ist das Ziel des Stadtmuseums, seinem Auftrag gemäß möglichst viele Menschen in der Stadtgesellschaft zu erreichen. Die Buchung einer Führung oder die Teilnahme an einer Regel- führung soll keine Hürde darstellen, deshalb wurde lange auf Preiserhöhungen verzichtet.
Anlage 1 zur Vorlage V 0140 2024
2463 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0140/2024
Anlage 1
Entgeltordnung für das Stadtmuseum Münster
1. Stadtmuseum Münster
1.1 Führungsentgelte für Regel- und Sonderführungen durch die Schausammlung und
Sonderausstellungen
ab 01.10.2024
Führungsentgelt 5,00 €
in Gruppen ab 20 Personen 4,50 €
ermäßigtes Führungsentgelt 3,00 €
Mindestbetrag je Gruppenführung 40,00 €
1.2 Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen
Bei Kosten verursachenden Veranstaltungen wie Vorträge, Konzerte u. ä. können
Kostenbeteiligungen von den Besuchern erhoben werden. Die Beteiligung richtet sich nach
der Zielgruppe und dem t atsächlichen Aufwand und wird von der Museumsleitung nach
pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt.
Die Museumsleitung ist ermächtigt, für Sonderausstellungen entsprechend dem finanziellen
Aufwand Eintrittsgeld zu erheben. Eintrittsentgelte müssen erhoben werd en, wenn die
Versicherungsprämie für die Leihgaben der jeweiligen Sonderausstellungen mehr als 10.000
€ beträgt. Von dieser Verpflichtung kann der Kulturausschuss entbinden.
2. Mahnmal Zwinger
ab 01.10.2024
2.1 Führungsentgelt 5,00 €
in Gruppen ab 20 Personen 4,50 €
ermäßigtes Führungsentgelt 3,00 €
Mindestbetrag je Gruppenführung 40,00 €
2.2 Eintritt ohne Führung in den Öffnungsmonaten
Eintritt 1,50 €
in Gruppen ab 20 Personen 1,00 €
ermäßigter Eintritt 1,00 €
Schulklassen werden kostenlos durch den Zwinger geführt.
Ermäßigtes Führungsentgelt bzw. gegebenenfalls ermäßigten Eintritt erhalten:
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Münster-Pass-Inhaberinnen und -
Inhaber, Ehrenamtskarten-Inhaberinnen und -Inhaber, Personen mit Schwerbehinderten-
ausweis ab GbB 50.
Anlage 1 zur Vorlage V/0140/2024
Vom Eintritt bzw. Führungsentgelt befreit sind:
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines Erziehungsberechtigten,
Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B.
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossene Veränderung
der Entgeltordnung tritt am 01.10.2024 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 14.12.2000 (Amtsblatt
vom 22.12.2000 der Stadt Münster Nr. 22, S. 166) in der Fassung des Ratsbeschlusses vom
28.03.2007 verliert damit ihre Gültigkeit.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0140/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2024
- Erstellt
- 23.02.2024 10:50