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V/0140/2024

Entgeltordnung für das Stadtmuseum

Vorlagen 26.02.2024

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Anlage 2 zur Vorlage V 0140 2024

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 zur Vorlage V 0140 2024

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Anlage 2 zur Vorlage V 0140 2024

3563 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0140/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2 
 
Vergleiche Museen innerhalb Münster 
 
 
Folgend zum Vergleich die Preise für Führungen in anderen Museen in Münster, wobei hier 
noch zuzüglich Eintrittspreise (Stand 01.10.2023 – ohne Kombi-, Familien- und Jahreskarten 
etc.) zu entrichten sind:  
  
LWL Museum für Naturkunde und Planetarium 
 
Führung mit max. 15 Pers. 
60 Minuten 30,00 € zzgl. Eintritt 
90 Minuten 45,00 € zzgl. Eintritt 
120 Minuten 60,00 € zzgl. Eintritt, 
Fremdsprache  zzgl. 15,00 €. 
 
Öffentliche Sonntagsführung sind kostenlos. Inklusive Führungen für versch. Gruppen gem. o. 
a. Preise.     
 
Eintrittspreise LWL Museum für Naturkunde 
Erwachsene   7,50 € 
Gruppen ab 16 Personen   7,00 € 
Ermäßigter Eintritt   4,00 € 
Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr  0,00 € 
Schülergruppen  gem. Preisliste 
 
Planetarium  
Erwachsene   9,00 € 
Gruppen ab 16 Personen   8,50 € 
Ermäßigter Eintritt   5,00 € 
Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 17. Lebensjahr  5,00 € 
Kinder unter 6 Jahren   4,50 € 
Schülergruppen  gem. Preisliste 
 
LWL Museum für Kunst und Kultur 
 
öffentliche Touren pro Pers.  2,00 €  
    
Private Touren 
60 Minuten   50,00 € zzgl. Eintritt  
90 Minuten   75,00 € zzgl. Eintritt 
 
Inklusive Touren für versch. Gruppen, kostenloses Angebot.     
  
Eintrittspreise LWL Museum für Kunst und Kultur - Sammlung 
Erwachsene   9,00 € 
Gruppen ab 16 Personen   6,00 € 
Ermäßigter Eintritt   4,50 €

Anlage 2 zur Vorlage V/0140/2024 
 
 
Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr  0,00 € 
Schülergruppen  0,00 € 
 
Eintrittspreise LWL Museum für Kunst und Kultur – Sammlung und Ausstellung 
Erwachsene     13,00 € 
Gruppen ab 16 Personen   9,00 € 
Ermäßigter Eintritt   6,50 € 
Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr  0,00 € 
Schülergruppen  0,00 € 
 
Freier Eintritt an jedem zweiten Freitag im Monat von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr 
 
Picasso-Museum 
Öffentliche Führung 60 Minuten pro Pers.    18,00 € inkl. Eintritt  
 
Private Führungen max. 15 Pers.  innerhalb der Öffnungszeiten  60 Min. 80,00 €  
   zzgl. Eintritt 
                                                          außerhalb der Öffnungszeiten  60 Min. 160,00 € 
   zzgl. Eintritt und 
  Aufsicht 
Private-Online-Führungen max. 20 Pers. innerhalb der Öffnungszeiten 60 Min. 110,00 €               
                                                                 außerhalb der Öffnungszeiten  60 Min. 180,00 €
     
Schülergruppen analoge Führung  
60 Minuten    40,00 € zzgl. 2,50 €                 
           Eintritt pro Kind 
 
90 Minuten Führung und Praxis   60,00 € zzgl. 2,50  
  Eintritt pro Kind
   
Schülergruppen digitale Führung 60 Minuten     80,00 €  
90 Minuten Führung und Praxis   120,00 €  
 
Eintrittspreise  
Erwachsene   12,00 € 
Gruppen ab x Personen   kein Angebot 
Ermäßigter Eintritt   10,00 € 
Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 17. Lebensjahr    5,00 € 
Kinder unter 6 Jahren    0,00 € 
Schülergruppen  siehe Führungen 
 
     
Mühlenhof     
Bis 30 Pers.  
werktags   45,00 € 
an Wochenenden und Feiertagen   55,00 € 
Fremdsprachen   ab 55,00 € 
   
Kindergarten- und Schülergruppen   25,00 €  
Fremdsprachen   30,00 € 
 
jeweils zzgl. Eintrittspreise 
 
Eintrittspreise  
Erwachsene   6,00 € 
Gruppen ab 10 Personen   5,50 €

Anlage 2 zur Vorlage V/0140/2024 
 
 
Ermäßigter Eintritt   4,00 € 
Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 16. Lebensjahr  3,50 € 
Kinder unter 6 Jahren  0,00 €  
Schülergruppen je Schülerin/Schüler  2,50 € 
Schülergruppen im Vorschulalter Schülerin/Schüler  1,00 €

Beschlussvorlage

8150 Zeichen

V/0140/2024 
V/0140/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entgeltordnung für das Stadtmuseum 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.03.2024 Kulturausschuss Vorberatung 
   23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die beigefügte Entgeltordnung (Anlage 1 der Vorlage) wird beschlossen. Die Entgeltordnung 
tritt zum 01.10.2024 in Kraft. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Zuge die Honorare für die Gästeführer*innen und 
den museumseigenen Aufsichtsdienst für den Zwinger erhöht werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Anpassung der Führungsentgelte und der Honorare hat folgende Auswirkungen auf den Haushalt 
der Stadt Münster: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 04 05 Stadtmuseum     
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent-
gelte 
2024  1.750,00  Erträge auf-
grund Entgel-
terhöhung 
   2025 ff. 5.230,00 Erträge auf-
grund Entgel-
terhöhung 
Stadtmuseum 
 
13.03.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Frieds 
Telefon: 492-4520 
Frieds@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0140/2024 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen  
2024  1.590,00 Aufwendungen 
aufgrund Hono-
rarerhöhung 
   2025 ff. 4.760,00 Aufwendungen 
aufgrund Hono-
rarerhöhung 
 
Die in 2024 zusätzlich anfallenden Aufwendungen für Honorare werden im Wege der flexiblen Haus-
haltsführung im Budget der Produktgruppe 04 05 „Stadtmuseum“ aufgefangen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ziel des Stadtmuseums ist, seinem Auftrag gemäß möglichst viele Menschen in der Stadtgesellschaft 
zu erreichen. Die Buchung einer Führung oder die Teilnahme an einer Regelführung sollte keine Hür-
de darstellen, deshalb wurde lange auf Preiserhöhungen verzichtet. Die letzte Preiserhöhung fand im 
Jahr 2001 statt. Der Preisvergleich mit anderen Museen in Münsters Innenstadt hat gezeigt, dass die 
Entgeltordnung vergleichsweise niedrig ist (Anlage 2 der Vorlage). Gleichzeitig soll den tätigen Gäste-
führerinnen und Gästeführern ein angemessenes Honorar gezahlt werden, um zumindest den Inflati-
onsausgleich zahlen zu können und damit eine Wertschätzung ihrer Tätigkeit zu zeigen. Unter Einbe-
ziehung der Eintritte, die in den Vergleichsmuseen erhoben werden, ist daher eine erkennbare Anhe-
bung der Entgelte im Stadtmuseum angeraten. Damit einhergehend werden angepasste Honorare an 
die Gästeführerinnen und –führer gezahlt. 
 
Stadtmuseum Münster 
 
Führungsentgelte für Regel- und Sonderführungen durch die Schausammlung und Sonderaus-
stellungen 
              ab      seit 
                   01.10.2024    01.01.2001 
Führungsentgelt       5,00 €  3,00 € 
in Gruppen ab 20 Personen     4,50 €  2,50 € 
ermäßigtes Führungsentgelt     3,00 €  2,00 € 
Mindestbetrag je Gruppenführung             40,00 €           25,00 € 
 
Mahnmal Zwinger 
             ab       seit  
          01.10.2024    01.01.2001 
Führungsentgelt        5,00 €  3,00 € 
in Gruppen ab 20 Personen      4,50 €  2,50 € 
ermäßigtes Führungsentgelt      3,00 €  2,00 €  
Mindestbetrag je Gruppenführung             40,00 €  0,00 € 
 
Schulklassen werden kostenlos durch den Zwinger geführt. 
 
Ermäßigtes Führungsentgelt bzw. gegebenenfalls ermäßigten Eintritt erhalten: 
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Münster-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Eh-
renamtskarten-Inhaberinnen und -Inhaber, Personen mit Schwerbehindertenausweis ab GdB 50. 
Vom Eintritt bzw. Führungsentgelt befreit sind: 
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Begleit-
personen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B.

- 3 - 
V/0140/2024 
Für die Festsetzung der künftigen Entgelte wurden folgende Überlegungen zugrunde gelegt: 
 
Aufgrund der Entgelterhöhung wird zunächst mit einem Rückgang der Fü hrungen um ca. 10 % von 
4.500 auf 4.050 Personen gerechnet. Als Referenzzeiträume für die weiteren Berechnungen wurden 
die Jahre 2019 und 2023 zugrunde gelegt. 
 
Die Anzahl von in den Vergleichsjahren 4.500 geführten Besucher*innen jährlich verteilen sich  
zu 47 % auf Vollzahler*innen 
zu 43 % auf ermäßigte Karten für Schüler*innen und Studierende 
zu 10 % auf Gruppenermäßigungen 
 
Erträge im Zusammenhang mit Führungen im Stadtmuseum und Zwinger sind im Haushaltsplan 2024 
i. H. v. 19.650 € jährlich veranschlagt. 
Anzumerken ist, dass die o. a. Erträge aus Führungsentgelten auch Erlöse für museumspädagogi-
sche Veranstaltungen in Höhe von ca. 8.500,00 € enthalten.  
 
Die Erlöse vor der Entgelterhöhung wurden durchschnittlich wie nachfolgend erzielt: 
 
2.115 vollzahlende Besucher*innen    x 3,00 € = 6.345,00 
1.935 ermäßigt zahlende Besucher*innen   x 2,00 € = 3.870,00 
450 gruppenermäßigt zahlende Besucher*innen  x 2,50 € = 1.125,00 
4.500 Besucher*innen 
 
Die Erlöse betragen somit 11.340,00 €, hinzukommen hier die o. a. Erlöse aus den museumspädago-
gischen Veranstaltungen i. H. von rund 8.500,00 €, in Summe somit 19.840,00 €. 
 
Die Erlöse werden nach der Entgelterhöhung wie folgt erwartet: 
 
1.904 vollzahlende Besucher*innen    x 5,00 € = 9.520,00 
1.741 ermäßigt zahlende Besucher*innen   x 3,00 € = 5.223,00 
405 gruppenermäßigt zahlende Besucher*innen  x 4,50 € = 1.822,50 
4.050 Besucher*innen 
 
Hieraus resultieren Erlöse i. H. v. 16.565,50 € p. a., hinzukommen noch die o. a. Erlöse aus den mu-
seumspädagogischen Veranstaltungen i. H. von rund 8.500,00 €, in Summe somit 25.065,50 €. 
 
Somit wird eine Erlössteigerung i. H. v. 5.225,50 € unter Berücksichtigung eines 10%igen Rückgangs 
an Führungen erwartet.  
 
Gleichzeitig soll mit der Entgelterhöhung eine notwendige Honorarsteigerung für die tätigen Gästefüh-
rer*innen vorgenommen werden, sodass die Erlössteigerung und somit Mehreinnahmen in etwa den 
Ausgabenerhöhungen für die Honorare entspricht.  
 
Aufwendungen für Honorare im Zusammenhang mit Führungen im Stad tmuseum und Zwinger sind 
im Haushaltsplan 2024 i. H. v. 22.000 € jährlich veranschlagt , wovon ca. 8.500,00 € Aufwendungen 
die museumspädagogischen Veranstaltungen und die Aufsichtsdienste für den Zwinger betreffen. 
 
Für die folgende Berechnung wurden weiterhin als Referenzzeiträume die Jahre 2019 und 2023 zu-
grunde gelegt. 
 
Führungen im Jahr 2019              Führungen im Jahr 2023            Durchschnittliche Führungen  
420                                               438                                              429

- 4 - 
V/0140/2024 
Aufwendungen für Führungen vor der Honorarerhöhung 
429 Führungen abzüglich 10 % durch Rückgang der Führungen aufgrund der Entgelterhöhung ent-
spricht 386 Führungen. 
386 Führungen x 29,20 € Honorar (Stand 01.04.2020) je Führung = 11.271,20 € 
 
Aufwendungen für Führungen nach der Honorarerhöhung 
Honorarerhöhung auf 38,00 € je Führung 
386 Führungen x 38,00 € Honorar (ab dem 01.10.2024) je Führung = 14.668,00 € 
 
Entspricht somit 3.396,80 € Mehraufwendungen, denen Ertragssteigerung i. H. v. 5.225,50 € gegen-
überstehen. Es verbleiben somit zunächst 1.828,70 € an Erträgen, die wiederum für die Erhöhung 
des Stundenlohns des museumseigenen Aufsichtsdienstes Zwinger von 12,50 € (Stand 01.04.2020) 
auf 18,00 € (ab dem 01.10.2024) Verwendung finden müssen. Unter Berücksichtigung der zu leisten-
den Aufsichtsdienste Zwinger (7 Monate jeweils samstags/sonntags/Sonderöffnungen 4 Stunden, 
entspricht 248 Stunden x 5,50 € Erhöhung Stundenlohn = 1.364,00 €), verbleiben schlussendlich 
464,70 € an zusätzlichen Erträgen. 
 
Im Stadtmuseum ist vorübergehend mit einem geringen Rückgang bei den Führungen zu rechnen, 
doch wird sich dies in den nächsten Jahren auch wieder ausgleichen. 
 
Im Mahnmal Zwinger wird ein gravierender Rückgang der Teilnehmenden an Führungen sowie Eintritt 
zahlenden Besuchern nicht erwartet, insbesondere da Schulklassen weiterhin kein Entgelt für eine 
Führung zahlen müssen. 
 
 
 
 
 
 
 
i.V.  
gez. 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
 
Anlage A 
Anlage 1: Entgeltordnung Stadtmuseum ab dem 01.10.2024 
Anlage 2: Vergleiche Museen innerhalb Münster

Anlage A

2511 Zeichen

Anlage A zur V/0140/2024 
Kurzüberblick 
Die Entgelte für Führungen im Stadtmuseum Münster und im Mahnmal Zwinger werden zum 
01.10.2024 erhöht. Die geänderte Entgeltordnung für das Stadtmuseum Münster tritt mit Wirkung 
zum 01.10.2024 in Kraft. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
In dieser Vorlage werden die Ziele der Erhöhung der seit dem 01.01.2001 geltenden Entgelte 
und einhergehend damit eine notwendige Anpassung der Honorare für Gästeführerinnen und 
Gästeführer verfolgt.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0405 Stadtmuseum 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 2024 enthalten?  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Stadtmuseum Münster ist ein weltoffenes, lebendiges und zukunftsorientiertes Haus mit 
Zeugnissen der Geschichte, Archäologie und der Kunst der Stadt Münster sowie der Region. 
Grundlagen unseres Handelns sind die Werte demokratischer Gesellschaften. Wir fördern den 
Respekt vor den Menschen und der Kultur sowie das Verständnis für unsere gemeinsame Ge-
schichte. Unser Museum ist ein kultureller Mittelpunkt. 
Wir fühlen uns verpflichtet, diese Sammlung als Teil des Gedächtnisses der Menschheit für künf-
tige Generationen verantwortungsvoll zu pflegen, zu bewahren, zu erweitern, zu erforschen und 
zu vermitteln. Wir führen damit die Tradition fort, Wissen zu bewahren, zu mehren und zu vermit-
teln. Wir bewahren und pflegen das Kunst- und Kulturgut der Stadt Münster und bemühen uns um 
den Erhalt des städtischen Kunstbesitzes der Stadt. 
Das Stadtmuseum Münster versteht sich als kultureller Dienstleister für Publikum und Fachwelt. 
Unsere Ausstellungen und Veranstaltungen aller Art gestalten wir besucherorientiert. Unsere 
Schausammlung ist attraktiv für Menschen mit unterschiedlichen Interessen.  
Es ist das Ziel des Stadtmuseums, seinem Auftrag gemäß möglichst viele Menschen in der 
Stadtgesellschaft zu erreichen. Die Buchung einer Führung oder die Teilnahme an einer Regel-
führung soll keine Hürde darstellen, deshalb wurde lange auf Preiserhöhungen verzichtet.

Anlage 1 zur Vorlage V 0140 2024

2463 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0140/2024 
 
Anlage 1 
 
 
Entgeltordnung für das Stadtmuseum Münster 
 
 
 
 
1. Stadtmuseum Münster 
 
1.1 Führungsentgelte für Regel- und Sonderführungen durch die Schausammlung und 
Sonderausstellungen 
 
                   
    ab 01.10.2024     
Führungsentgelt       5,00 €   
in Gruppen ab 20 Personen     4,50 €   
ermäßigtes Führungsentgelt     3,00 €   
Mindestbetrag je Gruppenführung             40,00 €            
 
1.2 Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen 
 
Bei Kosten verursachenden Veranstaltungen wie Vorträge, Konzerte u. ä. können 
Kostenbeteiligungen von den Besuchern erhoben werden. Die Beteiligung richtet sich nach 
der Zielgruppe und dem t atsächlichen Aufwand und wird von der Museumsleitung nach 
pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt. 
 
Die Museumsleitung ist ermächtigt, für Sonderausstellungen entsprechend dem finanziellen 
Aufwand Eintrittsgeld zu erheben. Eintrittsentgelte müssen erhoben werd en, wenn die 
Versicherungsprämie für die Leihgaben der jeweiligen Sonderausstellungen mehr als 10.000 
€ beträgt. Von dieser Verpflichtung kann der Kulturausschuss entbinden. 
 
2. Mahnmal Zwinger 
  
           
      ab 01.10.2024     
2.1  Führungsentgelt            5,00 €  
in Gruppen ab 20 Personen          4,50 €  
ermäßigtes Führungsentgelt          3,00 €
 Mindestbetrag je Gruppenführung                 40,00 €          
 
 
2.2  Eintritt ohne Führung in den Öffnungsmonaten 
Eintritt             1,50 €  
in Gruppen ab 20 Personen          1,00 €  
ermäßigter Eintritt           1,00 €   
 
Schulklassen werden kostenlos durch den Zwinger geführt. 
 
 
Ermäßigtes Führungsentgelt bzw. gegebenenfalls ermäßigten Eintritt erhalten: 
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Münster-Pass-Inhaberinnen und -
Inhaber, Ehrenamtskarten-Inhaberinnen und -Inhaber, Personen mit Schwerbehinderten-
ausweis ab GbB 50.

Anlage 1 zur Vorlage V/0140/2024 
Vom Eintritt bzw. Führungsentgelt befreit sind: 
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, 
Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B. 
 
 
 
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossene Veränderung 
der Entgeltordnung tritt am 01.10.2024 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 14.12.2000 (Amtsblatt 
vom 22.12.2000 der Stadt Münster Nr. 22, S. 166) in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 
28.03.2007 verliert damit ihre Gültigkeit.

Beratungsverlauf (4)

21.03.2024 Kulturausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0140/2024
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2024
Erstellt
23.02.2024 10:50