V/0628/2020
Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall in Münster-Hiltrup
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Anlage A
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Anlage A zur V/0628/2020 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem eingruppigen Anbau an der städtischen Kita Burgwall langfristig Betreuungsplätze im Stadtteil Hiltrup errichtet und gesichert. Die Einrichtung soll zum 01.08 2022 in Betrieb gehen. Der interimsweise errichtete Pavillon wird weiter genutzt, bis die Bedarfssituation in Hiltrup den Abbau zulässt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2020, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme die u3-Quote in Hiltrup von 42 % auf 43,4%. Die ü3-Quote bleibt bei 102%. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Tlw. Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 1.765.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 1.705.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese eingruppige Einrichtung insgesamt maxi- mal 60.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 540.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von rd. 194.230 € an (für 2022 anteilig: 80.930 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 82.600 € (für 2022 anteilig: 41.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 24.700 € (für 2022 anteilig: 10.200 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2 Raumprogramm zur V 0628 2020
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Anlage 2: Raumprogramm zur V/0628/2020
Raumprogramm für die eingruppige Erweiterung
der städtischen Kita Burgwall (1x G II)
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIc = 20 Kinder im Alter von
2 - 6 Jahren
2x GIIc = je 10 Kinder im Alter von
0 - 3 Jahren
3x GIIIc = je 20 Kinder im Alter von
3 - 6 Jahren
Interimsweise ist zusätzlich ein
Pavillon vorhanden, der eine
dieser Gruppen beherbergt.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 185 qm (1 x 185 qm)
A1 Gruppenraum 1 43 43
A2 Nebenraum 1 17 17
A3 Wasch-/WC 1 12 12 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich in WC integrieren
A4 Garderobe in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 1 10 10
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 1 19 19
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 1 17 17
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum wird anders verortet
A9 Abstellraum MZR
118
Allgemeinräume
A10 Personalraum im Bestand vorhanden
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
1 12 12
A12 Küche im Bestand vorhanden
A12a AR Küche im Bestand vorhanden
A13 Büro Leitung im Bestand vorhanden
12
Kindertageseinrichtung gesamt 130
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum Diese Flächen sind nur
Noch zu einem geringen
Anteil im Zshag. Mit der
Mietobergrenze refinanzierbar
B2 Putzraum
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
Alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 08.07.2020
Anlage 1 Lageplan zur Vorlage V 0628 2020 Kita Burgwall
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Druckansicht Maßstab 1: 1000 Datum: 02.07.2020 Notizen: © Stadt Münster H 5751 326 R 405 207 R 405 459 H 5751 490 0 5 10 Meter
Anlage 3 Kostenermittlung zur V 0628 2020
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Anlage 3: Kostenermittlung zur V/0628/2020 KOSTENERMITTLUNG Erweuterung Kita Burgwall PROJEKT Erweiterung -und Umbau Kita Burgwall Böttcherstrasse 2 48165 Münster Stand Planung: Vorentwurf, Maßstab: 1:200, Stand 26.05 2020 Kostenstand: Mai 2020 FLÄCHEN / RAUMINHALTE : BGF Neubauerweiterung in m2: Stand 26.05.2020 350,00 KG 100 Grundstück Kosten für Erwerb des Grundstücks fallen nicht an 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 52.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, icl. 10 % GLL (nur Neubau) 678.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 216.000,00 € KG 500 Außenanlagen 80.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 60.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 224.000,00 € Zwischensumme 1.310.000,00 € Baupreisindex bis 2022, 6 % pro Jahr x 2 159.000,00 € Summe incl. Baupreissteigerung 1.469.000,00 € Unvorhersehbares 147.000,00 € 10 % Sicherheit 147.000,00 € 1.763.000,00 € GESAMTKOSTEN 1.765.000,00 € aufgestellt: 29.05.2020 Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement I. A. I.A. I.A. gez. gez. gez. Bitter Wieczorek Mümken Seite 1 von 1
Beschlussvorlage
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V/0628/2020 V/0628/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall in Münster-Hiltrup Beratungsfolge 13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung eines Anbaus zur dauerhaften eingruppigen Er- weiterung der derzeitig fünfgruppigen (4 Gruppen im Hauptgebäude / 1 Gruppe im Pavillon) städt i- schen Kindertageseinrichtung Burgwall, Böttcherstraße 2 im Stadtteil Hiltrup zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Einrichtung mit der Erweiterung zunächst folgende Rah- menstruktur geplant ist: • 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) • 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) • 3 Gruppen für je 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3). Die Kita umfasst dann insgesamt 100-115 Plätze, davon 26 u3-Plätze und 74-89 ü3-Plätze. Aktuell und noch für absehbare Zeit beherbergt der Pavillon am Standort eine G2 Gruppe mit 10 u3 - Kindern, d.h. die Kita wird, wie in der o. g. Rahmenstruktur dargestellt, im Übergang über sechs Gruppen verfügen. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 30.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gellinek, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5105 GellinekS@stadt- muenster.de - 2 - V/0628/2020 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme des Anbaus wird frühestens am 01.08.2022 erfolgen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung weiter zu entwickeln und den Baubeschluss herbeiz u- führen. 5. Der Rat stimmt zu, dass di e kw-Vermerke an den folgenden S tellen aufgehoben werden, da der Pavillon noch für eine unbestimmte Zeit zur Sicherung des Rechtsanspruchs benötigt wird: 1,77 VZÄ Erzieher/-in S08A 1,00 VZÄ Gruppenleiter/-in S08A Die Stellen können nach Fertigstellung des Anbaus dauerhaft in die Kita verlagert werden. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ggf. weitere Personalbedarfe in maximal folgender Höhe entste- hen: 2,77 VZÄ Fachkräfte S08A 0,50 VZÄ Ergänzungskraft 0,33 VZÄ Hauswirtschaftskraft Die konkreten Bedarfe werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022 ermittelt und angemeldet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 1.765.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 1.705.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese eingruppige Einrichtung insgesamt maximal 60.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 540.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von rd. 194.230 € an (für 2022 anteilig: 80.930 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 82.600 € (für 2022 anteilig: 41.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 24.700 € (für 2022 an- teilig: 10.200 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- - 3 - V/0628/2020 gesbetreuung Investitionsmaßnah- me 5140 Kita Burgwall Anbau Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendun- gen für Investitionsmaßnah- men 2020 2021 2022 180.000 180.000 180.000 Inv. Förde- rung Bund/ Land Summe Einzahlungen 540.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2020 VE2021 2021 VE2021 2022 500.000 1.100.000 1.100.000 105.000 105.000 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagever- mögen VE2021 2022 60.000 60.000 Ausstattungs- budget Summe Auszahlungen 1.765.000 Saldo 1.225.000 Mit dem Haushalt 2019 sind für die Jahre 2020 und 2021 für die o. g. Investitionsmaßnahme für die Auszahlungen Mittel in Höhe von 1,0 Mio € (2020 = 500.000 €; 2021 = 500.000 €) beschlossen wor- den. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation geht für die Maßnahme von Ge- samtkosten von 1.765.000 € aus. Diese Kosten entfallen auf einen Zeitraum von 3 Jahren (Auftei- lung siehe wie oben). Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Einzahlungen in Höhe von 540.000 € gegenüber. Aufgrund der längeren Bauzeit verteilen sich diese statt wie bisher auf 2 jetzt auf 3 Jahre. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023 ff 41.000 82.600 Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2022 2023 ff 10.200 24.700 Elternbeiträge (Kita) Zeile 11 Personalaufwendungen 2022 2023 ff 80.930 194.230 *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommens- situation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis- plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Die Ver- waltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. - 4 - V/0628/2020 Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderta- gesbetreuungsplatz. Im Stadtteil Hiltrup beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 42% (305 Plätze für 726 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 102 % (751 Plätze für 736 Kinder). Damit liegen die Versorgungsquoten unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 48,1% u3 und 103,9% ü3. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 weist für den Stadtteil Hiltrup im u3 und im ü3 Bereich einen Anstieg aus, welches sich durch die Entwicklung der tatsächlichen Kinder- zahlen bestätigt. Gemäß der Bevölkerungsentwicklung und der derzeitigen Nachfrage nach Betreu- ungsplätzen, wird ein kontinuierlich hoher Betreuungsbedarf für Hiltrup erwartet. Aktuell steigt die Nachfrage insbesondere im u3-Bereich deutlich an. Im Stadtteil Hiltrup können also weder die aktuellen noch die zu erwartenden Betreuungsbedarfe mit rein maßnahmenbedingten Einrichtungen aufgegriffen werden. Es sind weitere Planungen in Hiltrup notwendig, die über die bestehenden, maßnahmenbedingten Planungen hinausgehen, um die an- gestrebte Quote von mindestens 50% im Bereich u3 Plätze zu erreichen und mindestens 100% im ü3 Bereich zu halten. Durch die eingruppige Erweiterung der Kita Burgwall, erhöht sich die u3-Versorgungsquote. Der bestehende Pavillon (V/0421/2014) wird erst abgebaut, wenn die Betreuungsbedarfe in Hiltrup es zulassen. Somit wird die Kita Burgwall im Übergang über sechs Gruppen (1xG1, 2 x G2 und 3x G3) verfügen. Das bedeutet für die Übergangszeit, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitabe- richtes 2020, eine von 42% auf 43,4% erhöhte u3-Quote und eine bleibende ü3-Quote von 102%. Als maßnahmenbedingte Ausbauplanungen sind im Stadtteil Hiltrup im Baugebiet „An der Hiltruper Baumschule“ eine Großtagespflegestelle in 2021 sowie eine 2-Gruppen Kita in 2024 geplant. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3- Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung: Nördlich der städtischen Kita Burgw all befindet sich aktuell eine Pavillonanlage für eine Gr uppe. Mit der Vorlage V/0421/2014 wurde einer interimsweisen Nutzung des Pavillons zugestimmt. Auf Grund der hohen Bedarfe im Stadtteil Hiltrup soll der Pavillon über die Inbetriebnahme des Anbaus hinaus genutzt werden. Die städtische Kindertageseinricht ung Burgwall wird dauerhaft um eine G2 -Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren erweitert . Im Übergang umfasst die Kita dann 6 Gruppen mit 26 u3-Plätzen und 74 - 89 ü3 -Plätzen. Der Pavillon wird perspektivisch abgebaut, sobald die Bedarfszahlen für Hiltrup es zulassen. Dann verbleiben dauerhaft fünf Gruppen, eine G3 Gruppe fällt bei Abbau weg. Dauerhaft wird es 26 u3 und 54-64 ü3-Plätze geben. Für die Erweiterung entstehen Kosten in Höhe von 1.765.000,00 €. Bei der dauerhaften baulichen Erweiterung der vorhandenen Einrichtung mit 5 Gruppen (4 Gruppen im Hauptgebäude, 1 Gruppe im Pavillon) wird die lineare Form des Baukörpers um einen Gruppe n- - 5 - V/0628/2020 raum incl. aller erforderlichen Nebenräume verlängert. Die Planung erfolgt im Amt für Immobilienm a- nagement. Dazu ist der Rückbau des vorhandenen Mehrzweckraumes erforderlich, welcher im Neubau jedoch wieder incl. des dazugehörenden Abstellraumes neu geschaffen wird. Eine zweigeschossige Erweiterung ist auf Grund der Grundstücksgrenzen und der Größe der verfüg- baren Außenspielfläche nicht möglich. Die erforderliche Außenfläche für fünf bzw. im Übergang für sechs Gruppen ist vorhanden. Ein Raumprogramm und ein Kostenrahmen für die Erweiterung sind beigefügt. 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbau planungen werden weitere, dringend benötigte u3 -Plätze für Hiltrup geschaffen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenermittlung
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Böttcherstraße 2
- An der Hiltruper Baumschule
- Burgwall
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Details
- Aktenzeichen
- V/0628/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37