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V/0628/2020

Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall in Münster-Hiltrup

Vorlagen 15.07.2020

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm zur V 0628 2020

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan zur Vorlage V 0628 2020 Kita Burgwall

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Anlage 3 Kostenermittlung zur V 0628 2020

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

4697 Zeichen

Anlage A zur V/0628/2020 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem eingruppigen 
Anbau an der städtischen Kita Burgwall langfristig Betreuungsplätze im Stadtteil Hiltrup errichtet 
und gesichert. Die Einrichtung soll zum 01.08 2022 in Betrieb gehen. Der interimsweise errichtete 
Pavillon wird weiter genutzt, bis die Bedarfssituation in Hiltrup den Abbau zulässt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.   
  
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.   
  
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
  
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2020, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme 
die u3-Quote in Hiltrup von 42 % auf 43,4%. Die ü3-Quote bleibt bei 102%.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x Tlw. 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 1.765.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 1.705.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese eingruppige Einrichtung insgesamt maxi-
mal 60.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 
540.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.   
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von rd. 194.230 € an 
(für 2022 anteilig: 80.930 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von 
rd. 82.600 € (für 2022 anteilig: 41.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 24.700 € (für 2022 
anteilig: 10.200 €) gegenüber. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.   
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von 
u3Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 2 Raumprogramm zur V 0628 2020

1985 Zeichen

Anlage 2: Raumprogramm zur V/0628/2020 
 
Raumprogramm für die eingruppige Erweiterung  
der städtischen Kita Burgwall (1x G II) 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
 
1x GIc   = 20 Kinder im Alter von  
2 - 6 Jahren 
2x GIIc  = je 10 Kinder im Alter von 
0 - 3 Jahren 
3x GIIIc = je 20 Kinder im Alter von 
3 - 6 Jahren 
 
Interimsweise ist zusätzlich ein 
Pavillon vorhanden, der eine 
dieser Gruppen beherbergt. 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 185 qm (1 x 185 qm) 
 
     
A1 Gruppenraum 1 43 43   
A2 Nebenraum 1 17 17   
A3 Wasch-/WC 1 12 12  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich     in WC integrieren 
A4 Garderobe     in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 1 10 10   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 1 19 19   
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 1 17 17   
       
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum        wird anders verortet 
A9 Abstellraum MZR      
    118   
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum     im Bestand vorhanden 
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
1 12 12   
A12 Küche     im Bestand vorhanden 
A12a AR Küche     im Bestand vorhanden 
A13 Büro Leitung     im Bestand vorhanden 
    12   
Kindertageseinrichtung gesamt 130 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum     Diese Flächen sind nur 
Noch zu einem geringen 
Anteil im Zshag. Mit der 
Mietobergrenze refinanzierbar 
B2 Putzraum     
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
 
 
Alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 08.07.2020

Anlage 1 Lageplan zur Vorlage V 0628 2020 Kita Burgwall

126 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 1000
Datum: 02.07.2020
Notizen:
© Stadt Münster
H 5751 326
R 405 207
R 405 459
H 5751 490
0 5 10
Meter

Anlage 3 Kostenermittlung zur V 0628 2020

1070 Zeichen

Anlage 3: Kostenermittlung zur V/0628/2020
KOSTENERMITTLUNG Erweuterung Kita Burgwall 
PROJEKT Erweiterung -und Umbau Kita Burgwall
Böttcherstrasse 2
48165 Münster
Stand Planung: Vorentwurf,  Maßstab: 1:200, Stand 26.05 2020
Kostenstand: Mai 2020
FLÄCHEN / RAUMINHALTE :
BGF Neubauerweiterung in m2: Stand 26.05.2020 350,00
KG 100 Grundstück
Kosten für Erwerb des 
Grundstücks fallen nicht an 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 52.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, icl. 10 % GLL (nur Neubau) 678.000,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 216.000,00 €
KG 500 Außenanlagen 80.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 60.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 224.000,00 €
Zwischensumme 1.310.000,00 €
Baupreisindex bis 2022, 6 % pro Jahr x 2 159.000,00 €
Summe incl. Baupreissteigerung 1.469.000,00 €
Unvorhersehbares 147.000,00 €
10 % Sicherheit 147.000,00 €
1.763.000,00 €
GESAMTKOSTEN   1.765.000,00 €
aufgestellt: 
29.05.2020  
Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement 
I. A.   I.A. I.A.
gez. gez. gez.
Bitter Wieczorek Mümken
 
Seite 1 von 1

Beschlussvorlage

11010 Zeichen

V/0628/2020 
V/0628/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Burgwall in 
Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung eines Anbaus zur dauerhaften eingruppigen  Er-
weiterung der derzeitig fünfgruppigen (4 Gruppen im Hauptgebäude / 1 Gruppe im Pavillon) städt i-
schen Kindertageseinrichtung Burgwall, Böttcherstraße 2 im Stadtteil Hiltrup zu.  
  
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Einrichtung mit der Erweiterung zunächst folgende Rah-
menstruktur geplant ist:  
 
• 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1)  
• 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
• 3 Gruppen für je 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3).  
 
Die Kita umfasst dann insgesamt 100-115 Plätze, davon 26 u3-Plätze und 74-89 ü3-Plätze.  
 
Aktuell und noch für absehbare Zeit beherbergt der Pavillon am Standort eine G2 Gruppe mit 10 u3 - 
Kindern, d.h. die Kita wird, wie in der o. g. Rahmenstruktur dargestellt, im Übergang über sechs 
Gruppen verfügen.  
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.  
  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
30.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gellinek, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5105 
GellinekS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0628/2020 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen 
Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 
Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden.   
 
Die Inbetriebnahme des Anbaus wird frühestens am 01.08.2022 erfolgen.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung weiter zu entwickeln und den Baubeschluss herbeiz u-
führen.  
 
5. Der Rat stimmt zu, dass di e kw-Vermerke an den folgenden S tellen aufgehoben werden, da der 
Pavillon noch für eine unbestimmte Zeit zur Sicherung des Rechtsanspruchs benötigt wird: 
 
 1,77 VZÄ Erzieher/-in S08A 
 1,00 VZÄ Gruppenleiter/-in S08A 
 
Die Stellen können nach Fertigstellung des Anbaus dauerhaft in die Kita verlagert werden. 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ggf. weitere Personalbedarfe in maximal folgender Höhe entste-
hen: 
 
 2,77 VZÄ Fachkräfte S08A 
 0,50 VZÄ Ergänzungskraft 
 0,33 VZÄ Hauswirtschaftskraft 
 
Die konkreten Bedarfe werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022 ermittelt und angemeldet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 1.765.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 1.705.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese eingruppige Einrichtung insgesamt maximal 
60.000 €.   
  
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 540.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.   
  
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von rd. 194.230 € an (für 
2022 anteilig: 80.930 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
82.600 € (für 2022 anteilig: 41.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 24.700 € (für 2022 an-
teilig: 10.200 €) gegenüber.  
  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-

- 3 - 
V/0628/2020 
gesbetreuung 
Investitionsmaßnah-
me 
5140 Kita Burgwall Anbau    
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus  Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnah-
men 
2020 
2021 
2022 
180.000 
180.000 
180.000 
Inv. Förde-
rung Bund/ 
Land 
  Summe Einzahlungen  540.000  
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2020 
VE2021 
2021 
VE2021 
2022 
500.000 
1.100.000 
1.100.000 
105.000 
105.000 
 
 09 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlagever-
mögen 
VE2021 
2022 
60.000 
60.000 
Ausstattungs-
budget 
  Summe Auszahlungen  1.765.000  
Saldo  1.225.000  
 
Mit dem Haushalt 2019 sind für die Jahre 2020 und 2021 für die o. g. Investitionsmaßnahme für die 
Auszahlungen Mittel in Höhe von 1,0 Mio € (2020 = 500.000 €; 2021 = 500.000 €) beschlossen wor-
den. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation geht für die Maßnahme von Ge-
samtkosten von 1.765.000 € aus. Diese Kosten entfallen auf einen Zeitraum von 3 Jahren (Auftei-
lung siehe wie oben). 
Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Einzahlungen in Höhe von 
540.000 € gegenüber. Aufgrund der längeren Bauzeit verteilen sich diese statt wie bisher auf 2 jetzt 
auf 3 Jahre.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  allgemeine 
Umlagen 
2022 
2023 ff 
41.000 
82.600 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2022 
2023 ff 
10.200 
24.700 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2022 
2023 ff 
80.930 
194.230 
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommens-
situation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis-
plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Die Ver-
waltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle 
zu kompensieren.

- 4 - 
V/0628/2020 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderta-
gesbetreuungsplatz.  
  
Im Stadtteil Hiltrup beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 42% (305 Plätze für 
726 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 102 % (751 Plätze für 736 
Kinder). Damit liegen die Versorgungsquoten unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 48,1% 
u3 und 103,9% ü3. 
  
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 weist für den Stadtteil Hiltrup im u3 
und im ü3 Bereich einen Anstieg aus, welches sich durch die Entwicklung der tatsächlichen Kinder-
zahlen bestätigt. Gemäß der Bevölkerungsentwicklung und der derzeitigen Nachfrage nach Betreu-
ungsplätzen, wird ein kontinuierlich hoher Betreuungsbedarf für Hiltrup erwartet. Aktuell steigt die 
Nachfrage insbesondere im u3-Bereich deutlich an.  
 
Im Stadtteil Hiltrup können also weder die aktuellen noch die zu erwartenden Betreuungsbedarfe mit 
rein maßnahmenbedingten Einrichtungen aufgegriffen werden. Es sind weitere Planungen in Hiltrup 
notwendig, die über die bestehenden, maßnahmenbedingten Planungen hinausgehen, um die an-
gestrebte Quote von mindestens 50% im Bereich u3 Plätze zu erreichen und mindestens 100% im 
ü3 Bereich zu halten. 
 
Durch die eingruppige Erweiterung der Kita Burgwall, erhöht sich die u3-Versorgungsquote. Der 
bestehende Pavillon (V/0421/2014) wird erst abgebaut, wenn die Betreuungsbedarfe in Hiltrup es 
zulassen. Somit wird die Kita Burgwall im Übergang über sechs Gruppen (1xG1, 2 x G2 und 3x G3) 
verfügen. Das bedeutet für die Übergangszeit, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitabe-
richtes 2020, eine von 42% auf 43,4% erhöhte u3-Quote und eine bleibende ü3-Quote von 102%.  
 
Als maßnahmenbedingte Ausbauplanungen sind im Stadtteil Hiltrup im Baugebiet „An der Hiltruper 
Baumschule“ eine Großtagespflegestelle in 2021 sowie eine 2-Gruppen Kita in 2024 geplant. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
2. Maßnahmenplanung:  
  
Nördlich der städtischen Kita Burgw all befindet sich aktuell eine Pavillonanlage für eine Gr uppe. Mit 
der Vorlage V/0421/2014 wurde einer interimsweisen Nutzung des Pavillons zugestimmt. Auf  Grund 
der hohen Bedarfe im Stadtteil Hiltrup soll der Pavillon über die Inbetriebnahme des Anbaus hinaus 
genutzt werden.  
 
Die städtische Kindertageseinricht ung Burgwall wird dauerhaft um eine G2 -Gruppe für 10 Kinder im 
Alter von 0 – 3 Jahren erweitert . Im Übergang umfasst die Kita dann 6 Gruppen mit 26 u3-Plätzen 
und 74 - 89 ü3 -Plätzen. Der Pavillon wird perspektivisch abgebaut, sobald die Bedarfszahlen für 
Hiltrup es zulassen. Dann verbleiben dauerhaft fünf Gruppen, eine G3 Gruppe fällt bei Abbau weg. 
Dauerhaft wird es 26 u3 und 54-64 ü3-Plätze geben. 
 
Für die Erweiterung entstehen Kosten in Höhe von 1.765.000,00 €.  
  
Bei der dauerhaften baulichen Erweiterung der vorhandenen Einrichtung mit 5 Gruppen (4 Gruppen 
im Hauptgebäude, 1 Gruppe im Pavillon) wird die lineare Form des Baukörpers um einen Gruppe n-

- 5 - 
V/0628/2020 
raum incl. aller erforderlichen Nebenräume verlängert. Die Planung erfolgt im Amt für Immobilienm a-
nagement. 
Dazu ist der Rückbau des vorhandenen Mehrzweckraumes erforderlich, welcher im Neubau jedoch 
wieder incl. des dazugehörenden Abstellraumes neu geschaffen wird.  
Eine zweigeschossige Erweiterung ist auf Grund der Grundstücksgrenzen und der Größe der  verfüg-
baren Außenspielfläche nicht möglich. 
 
Die erforderliche Außenfläche für fünf bzw. im Übergang für sechs Gruppen ist vorhanden.  
 
Ein Raumprogramm und ein Kostenrahmen für die Erweiterung sind beigefügt.  
 
 
3. Fazit:  
  
Mit den oben genannten Ausbau planungen werden weitere, dringend benötigte u3 -Plätze für Hiltrup 
geschaffen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenermittlung

Beratungsverlauf (6)

13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 49.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 43.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Böttcherstraße 2
  • An der Hiltruper Baumschule
  • Burgwall

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0628/2020
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37